Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 24 Der Erbvertrag / XI. Erbvertragsaufhebung eines zweiseitigen Erbvertrages durch Testament nach Ausschlagung

Rz. 73 Muster 24.12: Aufhebung eines zweiseitigen Erbvertrags durch Testament nach Ausschlagung Muster 24.12: Aufhebung eines zweiseitigen Erbvertrags durch Testament nach Ausschlagung Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, errichte folgendes Testament: In der Urkunde des Notars _...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / IV. Vermögensübertragung

Rz. 55 Nach der Anerkennung hat der Stifter gem. § 82 S. 1 BGB der Stiftung das zugesicherte Vermögen zu übertragen. Rechte, zu deren Übertragung ein Abtretungsvertrag genügt, gehen mit der Anerkennung auf die Stiftung von Gesetzes wegen über, sofern nicht aus dem Stiftungsgeschäft ein anderer Wille des Stifters ersichtlich ist, § 82 S. 2 BGB. Bewegliche Sachen und anderes V...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / a) Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung

Rz. 25 Will ein deutscher Erblasser sicherstellen, dass er trotz Anwendung der Europäischen Erbrechtsverordnung auch dann noch nach deutschem Recht beerbt wird, wenn er zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat (z.B. weil ihn seine Kinder wegen des angenehmen Klimas und der geringeren Kosten in ein Pflegeheim an der kroatischen Adria verbracht ...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / VI. Erfüllung des Vermächtnisses durch Bevollmächtigung des Vermächtnisnehmers

Rz. 33 Der Erfüllungsanspruch des Vermächtnisnehmers kann auch dadurch "gesichert" werden, dass der Vermächtnisnehmer selbst unter Befreiung von der Beschränkung des § 181 BGB vom Erblasser in der Verfügung von Todes wegen bevollmächtigt wird, das vermachte Eigentum auf sich zu übertragen oder zu Lasten einzelner Nachlassgegenstände dingliche Rechte zu bestellen. Solange die ...mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / II. Muster

Rz. 44 Muster 23.3: Erbvertrag Übergeber, Hoferbe und weichende Erben Muster 23.3: Erbvertrag Übergeber, Hoferbe und weichende Erben Erbvertrag I. Wir, die Eheleute Herr _________________________, _________________________, geboren am _________________________, in _________________________ und Frau _________________________, geboren am _________________________, geborene ______...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / III. Alternative: Vorratsstiftung

Rz. 81 Vor dem Hintergrund der nach dem Tod des Stifters fehlenden Möglichkeit, noch wesentliche Änderungen an der Satzung vornehmen zu können (die im Einzelfall aber für die Anerkennung erforderlich sein können), sollte erwogen werden, bereits lebzeitig einen Teil des Vermögens dem Stiftungszweck zu widmen und bereits unter Lebenden eine Stiftung zu errichten. Nachdem der S...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / d) Eintrittsklausel

Rz. 54 Eine weitere, nicht erbrechtlich wirkende Art der Nachfolgeregelung ist die Eintrittsklausel: Hier sieht der Gesellschaftsvertrag ein Eintrittsrecht für einen oder alle Erben oder auch für fremde Dritte vor., Im Todesfall wird die Gesellschaft zunächst – wie bei der Fortsetzungsklausel – mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. Die in der Eintrittsklausel genannte...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / II. Beim Bedürftigentestament

Rz. 20 Zu der Sittenwidrigkeit kann bei dem Bedürftigentestament keine so eindeutige Aussage gemacht werden wie bei dem Behindertentestament.[60] Es ist auch zweifelhaft, ob die Rechtsprechung zum Behindertentestament auf das Bedürftigentestament übertragbar ist.[61] Der bedeutende Unterschied besteht darin, dass einstweilen der Bedürftige für seine finanzielle Situation (mi...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / a) Gesetzliche Regelungen

Rz. 32 Grundform aller (Personen-)Gesellschaften ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Für sie regelt § 727 Abs. 1 BGB, dass die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird, sofern sich aus dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes ergibt. Rz. 33 Dies galt früher[12] auch für die Beteiligungen persönlich haftender Gesellschafter von Personen. Heute besti...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / 2. Wiederverheiratung als Bedingung für den Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 104 Eine weitere Variante einer Wiederverheiratungsklausel besteht darin, mit der Wiederverheiratung eine zusätzliche Bedingung für den Eintritt des Nacherbfalls zu setzen. Das heißt, dass der Nacherbfall nicht nur mit dem Tod des überlebenden Ehegatten, sondern auch mit seiner Wiederverheiratung eintreten soll. Zu beachten ist hier, dass nicht die Nacherbfolge bedingt i...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Auf die Formwirksamkeit anwendbares Recht

Rz. 59 Um in internationalen Fällen die formwirksame Errichtung von Testamenten zu erleichtern und um zu verhindern, dass ein Testament nur deswegen formnichtig ist, weil sich der Testator bei Errichtung des Testaments an den Formerfordernissen eines Rechts orientiert hat, welches später aus Sicht des entscheidenden Gerichts auf die Formerfordernisse nicht anwendbar ist, hat...mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / 2. Der Zuweisungsempfänger

Rz. 10 Der landwirtschaftliche Betrieb ist demjenigen Miterben zuzuweisen, dem er nach dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Erblassers zugedacht war, § 15 Abs. 1 S. 1 GrdstVG.[12] Da Voraussetzung für ein gerichtliches Zuweisungsverfahren eine kraft Gesetzes entstandene Miterbengemeinschaft ist, wird in den meisten Fällen ein ausdrücklich in einer Verfügung von Todes ...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / bb) Abfindung für Ausschlagung

Rz. 118 Die Ausschlagung eines Erben oder Vermächtnisnehmers hat zur Folge, dass sein Erwerb von Todes wegen rückwirkend entfällt bzw. gar nicht erst eintritt. Eine Steuerpflicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG besteht dann nicht. Erhält der Ausschlagende aber für seine Ausschlagung eine Abfindung, unterliegt auch diese als Erwerb von Todes wegen nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG de...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 8. Vererblichkeit von Gesellschaftsrechten

Rz. 22 Befinden sich im Vermögen des Erblassers ein Einzelunternehmen, Anteile an Kapitalgesellschaften oder ein Anteil an einer Personengesellschaft, so gilt es, die Vererblichkeit gesondert festzustellen. Gerade im Bereich der Anteile an Personengesellschaften ist die Errichtung der Verfügung von Todes wegen mit dem Gesellschaftsvertrag abzustimmen. Voraussetzung für die V...mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / I. Muster

Rz. 43 Muster 23.2: Testament Landwirt mit landwirtschaftlichem Betrieb außerhalb der Gültigkeit der HöfeO Muster 23.2: Testament Landwirt mit landwirtschaftlichem Betrieb außerhalb der Gültigkeit der HöfeO Testament Hiermit bestimme ich _________________________, geboren am _________________________, in _________________________, wohnhaft in _________________________, meinen ...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Bestimmung des Erbstatuts

Rz. 259 Für alle nach dem 17.8.2015 eintretenden Erbfälle richtet sich das auf die Erbfolge anwendbare Recht auch aus niederländischer Sicht nach den Regeln der EuErbVO, Art. 83 EuErbVO. Für die vor diesem Stichtag und seit dem 1.10.1996 eingetretenen Erbfälle war das Erbstatut aufgrund des Wet Conflictenrecht Erfopvolging bzw. seit dem 1.1.2012 gem. Art. 10:145 Burgerlijk We...mehr

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§ 5 Notarielle Formvorschri... / I. Protokollierung in gewöhnlichen Fällen

Rz. 11 Urkundsmäntel in gewöhnlichen Fällen könnten wie folgt lauten: Muster 5.1: Urkundsmantel Testament Muster 5.1: Urkundsmantel Testament _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) erschien: Herr/Frau _________________________, geboren am _________________________ in _________________________ (Geburtenregister-Nr. _________________________ des Geburtsstandesamt...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / VIII. Wegfall der Aufhebungswirkung bei Unwirksamwerden des Erbvertrags

Rz. 67 Die Aufhebungswirkung des § 2289 Abs. 1 S. 1 BGB entfällt, wenn der Erbvertrag aufgehoben, er durch Vorversterben des Bedachten oder Ausschlagung gegenstandslos wird, wenn vom Erbvertrag zurückgetreten wird oder wenn – beim Ehegattenerbvertrag – die Ehe geschieden wird bzw. bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft diese aufgehoben wird (§ 15 LPartG). Haben sich Ehele...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 9. Vererblichkeit von familienrechtlichen Ansprüchen

Rz. 25 Familienrechtliche Unterhaltsansprüche erlöschen grundsätzlich mit dem Tod des Berechtigten (vermögensbezogene Ansprüche).[26] Stirbt jedoch der Verpflichtete, so geht ausnahmsweise die Unterhaltspflicht nach § 1586b BGB gegenüber dem geschiedenen Ehegatten auf die Erben über, sofern es sich um einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch handelt. Wurde der Unterhalt im Rahm...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / E. Muster

Rz. 74 Muster 11.15: Vor- und Nacherbfolge bei einer Patchwork-Situation mit Kindern aus erster Ehe Muster 11.15: Vor- und Nacherbfolge bei einer Patchwork-Situation mit Kindern aus erster Ehe Testament Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, bin in zweiter Ehe verheiratet mit ___...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / h) Zeitpunkt der Steuerentstehung

Rz. 122 Bei den Erwerben von Todes wegen entsteht die Erbschaftsteuer nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Tritt die Bereicherung des Erwerbers erst zu einem späteren Zeitpunkt ein (z.B. wegen einer aufschiebenden Bedingung), sind im Gesetz entsprechende spätere Steuerentstehungszeitpunkte vorgesehen. Die Einzelheiten regeln § 9 Abs. 1 Nr. 1...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 3. Die ausdrückliche Anordnung eines Pflegevergütungsvermächtnisses

Rz. 133 Um die Pflegeperson im Erbfall angemessen zu berücksichtigen, kann ein so genanntes Pflegevergütungsvermächtnis testamentarisch angeordnet werden. Ist die Pflegeperson bereits bekannt, kann sie direkt im Testament benannt werden. Dann ist nur noch der Umfang zu bestimmen. Ist die Pflegeperson noch nicht bekannt und will der Erblasser den Umfang noch nicht bestimmen, ...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 1. Allgemeines

Rz. 138 Der Erblasser braucht einem Vermächtnisnehmer nicht zwingend ein dingliches Vollrecht zuzuwenden; er kann einer Person auch alle beschränkten dinglichen Rechte, die das Sachenrecht kennt, einräumen. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Nießbrauchsvermächtnis. Häufig sind es die Fälle, in denen die Versorgung eines nahen Verwandten oder des Ehegatten s...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / 2. Ärztliche Schweigepflichten

Rz. 110 Der behandelnde Arzt kann als sachverständiger Zeuge (§ 414 ZPO) vernommen werden. Er kann aufgrund seiner ärztlichen Verschwiegenheitspflicht die Aussage verweigern gem. § 30 Abs. 1 FamFG, § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, denn die ärztliche Schweigepflicht endet nicht mit dem Tod seines Patienten, sondern besteht darüber hinaus. Sollte der Arzt aussagen, ohne von seiner Schw...mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / 6. Keine Genehmigungspflicht bei transmortaler Vollmacht

Rz. 13 Dass eine über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirkende Vollmacht auch als Generalvollmacht – in der Praxis sehr häufig als Vorsorgevollmacht – erteilt werden kann, ist allgemein anerkannt.[34] Rechtsfolge der Vollmacht über den Tod hinaus ist, dass der Bevollmächtigte nach dem Tod des Vollmachtgebers dessen Erben in Bezug auf den Nachlass vertritt. Dies gilt auch,...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / X. Vermächtnis betreffend ausgleichungspflichtige Vorempfänge

Rz. 308 Bei der Gewährung ausgleichungspflichtiger Vorempfänge in der Form von Ausstattungen (§§ 1624, 2050 Abs. 1 BGB) oder Schenkungen (§§ 516, 2050 Abs. 3 BGB) an Abkömmlinge sollte bei der Hingabe der Zuwendung bestimmt werden, ob eine Ausgleichung stattzufinden hat oder nicht. Bei Schenkungen, die nicht kraft Gesetzes ausgleichungspflichtig sind (§ 2050 Abs. 3 BGB) und b...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 8. Muster

Rz. 242 Muster 14.38: Wohnungsrechtsvermächtnis zugunsten der Lebensgefährtin – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände – Testamentsvollstreckung Muster 14.38: Wohnungsrechtsvermächtnis zugunsten der Lebensgefährtin – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände – Testamentsvollstreckung Testament Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _______________...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / V. Abgabe der dinglichen Einigungserklärung durch den Erblasser

Rz. 29 Beim Vermächtnis dinglicher Rechte an Grundstücken, wie Nießbrauch oder Wohnungsrecht, kann die dingliche Einigung hierüber direkt in die notarielle Urkunde über die Verfügung von Todes wegen aufgenommen werden. Die Einigungserklärungen beider Teile müssen hier – anders als bei der Auflassung – auch nicht gleichzeitig abgegeben werden. Der Vermächtnisnehmer kann seine...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 1. Allgemeines

Rz. 257 Zur Versorgung eines Ehepartners, eines eingetragenen Lebenspartners, eines nichtehelichen (nicht eingetragenen) Lebenspartners, eines Kindes oder einer sonstigen Person, die dem Erblasser nahe steht, kommt die Gewährung einer zeitlich befristeten oder lebenslangen Rente durch die Erben in Betracht. Das Rechtsinstitut der Leibrente ist in den §§ 759–761 BGB geregelt....mehr

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§ 5 Notarielle Formvorschri... / 4. Registrierungskosten

Rz. 57 Die Gebühren des Zentralen Testamentsregisters sind in § 78g BNotO i.V.m. der Testamentsregister-Gebührensatzung (ZTR-GebS) geregelt. Hiernach erhebt die Bundesnotarkammer für Eintragungen in das Zentrale Testamentsregister Gebühren in Höhe von 15 EUR je Registrierung. Die Registrierungsgebühr wird einmalig erhoben und deckt sämtliche Kosten der Registrierung, eventue...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / 5. Widerrufsmöglichkeit des überlebenden Ehepartners

Rz. 136 Pflichtteilsklauseln sind bei einer auflösend bedingten Schlusserbeneinsetzung mittelbar von der Wechselbezüglichkeit mit umfasst und unterliegen so der Bindungswirkung.[246] Der überlebende Ehegatte ist dann im Falle der Pflichtteils- und Pflichtteilsstrafklausel an die Schlusserbeneinsetzung und damit mittelbar an die Enterbung gebunden.[247] Stellt sich aber nun h...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / Literaturtipps

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 2. Durch einen Dritten

Rz. 62 Die Bestimmung des Testamentsvollstreckers kann der Erblasser auch einem Dritten überlassen. Dieser Dritte hat dann nach dem Tode des Erblassers den Testamentsvollstrecker auszuwählen, wobei er – wenn nicht vom Erblasser abweichend geregelt – auch sich selbst zum Testamentsvollstrecker bestimmen kann, soweit er nicht aus in seiner Person liegenden Gründen, z.B. als Al...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / VI. Widerruf früherer Testamente

Rz. 10 Insbesondere dann, wenn der Erblasser bereits früher eine Verfügung von Todes wegen errichtet hat, ist unbedingt eine Klärung erforderlich, inwieweit diese frühere Verfügung bestehen bleiben soll. Selbst dann, wenn der Notar nicht zuverlässig feststellen kann, ob es bereits eine vorausgehende Verfügung von Todes wegen gibt, wird er vorsorglich einen umfassenden Widerr...mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / I. Die Gesetzeslage

Rz. 3 Die meisten alten Bundesländer – nicht auch die neuen – haben Sonderregeln für die Vererbung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe erlassen. Neben diesen höferechtlichen Sondervorschriften auf Länderebene eröffnet § 13 GrdstVG die Möglichkeit der Zuweisung eines Hofes an einen Miterben als bundeseinheitliche Regelung, und damit gilt auch in den neuen Bundesländern e...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / b) Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 46 Die einfache Nachfolgeklausel führt zum Nachrücken sämtlicher Erben des verstorbenen Gesellschafters in dessen Gesellschafterstellung. Dies geschieht automatisch mit dem Erbfall, ohne dass hierzu weitere Maßnahmen erforderlich wären oder diese Rechtsfolge verhindert werden könnte. Sind mehrere Erben vorhanden, werden alle von ihnen Gesellschafter, und zwar jeweils ant...mehr

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§ 15 Die Auflage / II. Anordnung eines Tuns oder Unterlassens

Rz. 15 Neben der Zuwendung eines Vermögensvorteils kann Inhalt einer Auflage auch ein Tun oder Unterlassen sein, ein Vermögensvorteil ist nicht unbedingt erforderlich.[35] Die klassischen Fälle einer Auflage sind z.B. die Anordnung einer Grabpflege sowie die Versorgung von Haustieren und die Herausgabe von Andenken an Freunde und Bekannte. Darüber hinaus kann Inhalt einer Au...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / e) Vermächtnisgleicher Erwerb

Rz. 112 § 3 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG qualifiziert alle Erwerbe, auf die die für Vermächtnisse geltenden Vorschriften des BGB Anwendung finden, als Erwerbe von Todes wegen. Gemeint sind hier insbesondere auch gesetzliche Vermächtnisse wie der sog. Voraus und[111] der Dreißigste.[112]mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 2. Muster

Rz. 64 Muster 24.8: Zustimmung des Vermächtnisnehmers zu Aufhebungstestament Muster 24.8: Zustimmung des Vermächtnisnehmers zu Aufhebungstestament _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Es erscheint Herr _________________________ – persönlich bekannt und zweifelsfrei geschäftsfähig –. Er gibt folgende Zustimmungserklärung ab: In der Urkunde des Notars _________...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 4. Verwahrung

Rz. 40 Der Erbvertrag soll in die besondere amtliche Verwahrung eines Amtsgerichts verbracht werden, wenn nichts anderes verlangt wird, § 34 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 BeurkG. Die Beteiligten können die amtliche Verwahrung ausschließen, § 34 Abs. 2 BeurkG. Dann verbleibt die Urkunde in der Verwahrung des Notars. Mit dieser Handhabung sparen die Beteiligten die Verwahrungsgebühr na...mehr

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§ 12 Anordnungen für die Au... / 3. Teilungsverbot als Auflage

Rz. 36 Das Teilungsverbot kann aber auch den Rechtscharakter einer Auflage gemäß §§ 1940, 2190 ff. BGB haben bzw. als solche angeordnet werden.[55] Soll nämlich durch das Teilungsverbot auch, was seitens des Erblassers oft gewollt und was von Nieder [56] als echtes Teilungsverbot bezeichnet wird, die Auseinandersetzung bei übereinstimmendem Willen der Miterben verhindert werd...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 12. Nutzziehungsrecht des Nießbrauchers

Rz. 219 Der Nießbraucher ist berechtigt, alle Nutzungen der belasteten Sache zu ziehen, § 1030 Abs. 1 BGB. Das Reichsgericht[248] hat jedoch klargestellt, aus Zweck und Wesen des Nießbrauchs folge, dass "der Nießbraucher die Nutzungen nur insoweit haben soll, als sie bei ordnungsmäßiger Wirtschaft den Reinertrag bilden". Die nähere Bestimmung dieses Reinertrags ist jedoch ni...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / 6. Die Verjährungsverlängerung als testamentarisches Gestaltungsmittel

Rz. 137 Der im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes eingeführte § 202 BGB ermöglicht eine Vereinbarung hinsichtlich der Verlängerung von Verjährungsfristen. Danach ist es auch möglich, dass der Erblasser bspw. einem Pflichtteilsgläubiger im Wege des Vermächtnisses einen Anspruch auf entsprechende Verlängerung einer Verjährungsfrist zuwendet.[249] Im Rahmen der Gesta...mehr

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§ 3 Gesetzliche Auslegungsr... / I. Die tatsächliche Auslegung

Rz. 2 Vorrangiges Ziel jeder Auslegung ist es, den tatsächlichen Willen des Erblassers zu ermitteln. Hierfür ist der Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung maßgebend. Letztlich ist aus Sicht des Erblassers festzustellen, was dieser mit seiner Niederlegung sagen wollte.[4] Die maßgebliche Vorschrift ist hierfür zunächst § 133 BGB.[5] Rz. 3 Aufgrund der Formbedürf...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / 4. Die Vererblichkeit des Nacherbenanwartschaftsrechts gemäß § 2108 Abs. 2 S. 1 BGB

Rz. 32 Weder Vor- noch Nacherbe haben vor dem Tod des Erblassers bereits eine rechtlich greifbare Stellung. Mit dem Tod des Erblassers tritt aber der Vorerbe automatisch in die Rechtsposition des Erblassers ein und der Nacherbe erwirbt ein erbrechtliches Anwartschaftsrecht, das grundsätzlich vererblich und übertragbar ist.[43] Rz. 33 Problematisch ist der Fall, bei dem der Na...mehr

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§ 3 Gesetzliche Auslegungsr... / VI. Auslegung im Falle der Scheidung

Rz. 15 Eine umstrittene Situation kann sich ergeben, wenn der Erblasser seine Ehefrau als Erbin eingesetzt hat und nach seiner Scheidung vergessen hat, die Verfügung von Todes wegen abzuändern bzw. zu widerrufen. Hier stellt sich die Frage, ob der Erblasser die Verfügung auch für den Fall der Scheidung getroffen hätte (§§ 2268, 2077 BGB). Hat der Erblasser zum Zeitpunkt der ...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / ee) Fall aus der Rechtsprechung: Kenntnis des Erblassers vom Anfechtungsgrund trotz Rechtsirrtums über die Bindungswirkung des Ehegattentestaments (bzw. eines Erbvertrags)

Rz. 108 Beschluss des OLG Frankfurt vom 1.7.1999:[100] Zitat "Die einjährige Frist zur Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament wegen Übergehens der zweiten Ehefrau (§§ 2283 Abs. 2 S. 1 Alt. 2, 2079 BGB) beginnt auch dann im Zeitpunkt der neuen Eheschließung, wenn der Erblasser sich im Hinblick auf die Wiederverheiratung irrtümlich nicht ...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / c) Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen

Rz. 156 Durch das Handelsrechtsreformgesetz vom 22. Juni, das am 1.7.1998 in Kraft getreten ist, wurden unter anderem die §§ 131 und 177 HGB geändert. Nunmehr bildet der Tod eines Gesellschafters einer oHG grundsätzlich keinen Grund mehr für deren Auflösung. Eine Kommanditgesellschaft wird nun beim Tod eines Kommanditisten – vorbehaltlich anderer vertraglicher Regelungen – m...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 2. Gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsrecht

Rz. 232 Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge. In zweiter Ordnung erben die Eltern und die Geschwister nebeneinander zu gleichen Teilen nach Köpfen. Der Ehegatte erbt neben Abkömmlingen zu ¼, in den weiteren Ordnungen zu ½. Die Einleitung des Scheidungsverfahrens lässt nicht automatisch das Erbrecht des Ehegatten entfallen, sondern berechtigt – soweit die Voraussetzungen...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / b) Vertragliche Regelungen

Rz. 34 Wie bereits angedeutet sind die vorgenannten gesetzlichen Vorgaben allesamt dispositiv. Die Gesellschafter haben also die Möglichkeit, von den gesetzlichen Vorgaben abweichende Vereinbarungen zu treffen, wovon in der Praxis auch häufig Gebrauch gemacht wird. Die einzelnen in Betracht kommenden Gesellschaftsvertragsklauseln führen mitunter zu sehr unterschiedlichen pfl...mehr