Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2019, Trans- und po... / 3. Vollmacht und Testamentsvollstreckung

Von der Testamentsvollstreckung unterscheiden sich trans- und postmortale Vollmachten dadurch, dass sie von den Erben widerrufen werden können. Weiterhin kann der Bevollmächtigte unmittelbar mit dem Erbfall sein Amt antreten, wohingegen der Testamentsvollstrecker erst förmlich die Annahme der Testamentsvollstreckung erklären und die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeug...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2019, Haftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung

BGH, Urt. v. 2.4.2019 – VI ZR 13/18 Sachverhalt: Der 1929 geborene Vater des Klägers (Patient) litt an fortgeschrittener Demenz. Er war bewegungs- und kommunikationsunfähig. In den letzten beiden Jahren seines Lebens kamen Lungenentzündungen und eine Gallenblasenentzündung hinzu. Im Oktober 2011 verstarb er. Der Patient wurde von September 2006 bis zu seinem Tod mittels einer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2019, Grundbuchberi... / Aus den Gründen

Die nach §§ 71 ff GBO zulassige Beschwerde der Beteiligten ist unbegrundet. Das Grundbuchamt hat die unter Loschung des Nacherbenvermerks vorzunehmenden Eintragungen zu Recht davon abhangig gemacht, dass samtliche Nacherben der in dem notariellen Vertrag vom 23. Mai 2018 (UR.-Nr. .../2018 des Rechtsanwalts T als Vertreter des Notars I) erklarten Ubertragung des Eigentums auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2019, Trans- und po... / 1. Grundbuchamt

Verfügt die gegenüber dem Grundbuchamt auftretende Person über eine Erblasservollmacht, dann muss die Erbfolge nicht nachgewiesen werden. Mit dem Erbfall, der für das Grundbuchamt durch die ihm vom Nachlassgericht übermittelte Sterbeanzeige nachgewiesen ist, erwirbt der Bevollmächtigte aufgrund der Ermächtigung des Erblassers transmortal die Befugnis, innerhalb der ihm einge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2019, Der Personensc... / V. Schockschaden

Einen Sonderfall des psychischen Schadens bildet der Schockschaden, der im Zusammenhang mit dem Tod oder der schweren Verletzung eines nahen Angehörigen entsteht. Das betone ich, weil ein Fall zum BGH gelangt ist, in dem allen Ernstes Schmerzensgeld für den Schockschaden eines Hundehalters nach dem Unfalltod seines Lieblings verlangt wurde.[27] Nach diesem Urteil gehört ein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2019, Sittenwidrigk... / Sachverhalt

Die Beschwerdefuhrer, die Enkel des Erblassers (nachfolgend nur: die Enkelkinder), wenden sich mit ihrer statthaften und auch im Ubrigen zulassigen, insbesondere form- und fristgerecht eingelegten Beschwerde, die zunachst von der fur sie bestellten Erganzungspflegerin mit Schriftsatz vom 7.12.2017 (Bl. 139 dA) und sodann von ihrem Verfahrensbevollmachtigten mit Schriftsatz v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2019, Trans- und po... / II. Mögliche Vorteile

Trans- und postmortale Vollmachten sichern die Handlungsfähigkeit des Nachlasses unmittelbar nach dem Versterben des Erblassers. Die Notwendigkeit der Klärung der Erbenstellung kann die Beschaffung des Erbennachweises zeitlich erheblich verzögern. Die Probleme potenzieren sich, wenn ausländisches Vermögen zum Nachlass gehört und in verschiedenen Ländern ein eigenes Nachlassv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2019, Trans- und po... / IV. Widerruf der Vollmacht

Der Widerruf einer Vollmacht setzt voraus, dass diese überhaupt widerruflich ist. Insoweit kommt es zunächst auf das zugrundeliegende Rechtsgeschäft an. Handelt es sich dabei um einen Auftrag, dann ist nach den §§ 671 Abs. 1, 168 BGB von freier Widerruflichkeit auszugehen. Fehlt es an einem Grundgeschäft, liegt eine sog. isolierte Vollmacht vor, der kein Auftrags- oder sonst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2019, Gleichzeitige I... / 2 Anmerkung

Der 12. Zivilsenat des BGH beantwortet in dieser Entscheidung zwei grundsätzliche im Rahmen der Elternunterhaltsrechtsprechung bedeutsame Fragen: Zum einen befasst sich der Beschluss in kurzer Folge ein zweites Mal mit dem Problem der Schenkungsrevokation zur Herstellung oder Verbesserung der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes. Zum anderen stellt der BGH fest,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2019, Hilfe durch Zwang? Professionelle Sorgebeziehungen im Spannungsfeld von Wohl und Selbstbestimmung

Wohltätiger Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst ein breites Aufgabenspektrum sozialer Arbeit, das von einer allgemeinen Förderung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien (z.B. durch Kindertagesstätten, offene Jugendarbeit und Familienbildung) über spezifische Hilfen zur Erziehung in besonderen Lebenslagen (z.B. bei eingeschränkter Erz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2019, Gebühr für Neg... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist gem. §§ 1 Abs. 4, 22 JVKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 GKG zulässig, aber unbegründet. Zu Recht hat die Justizkasse der Beschwerdeführerin eine Gebühr i.H.v. 15,00 EUR gem. Nr. 1401 KV JVKostG in Rechnung gestellt. Die Entscheidung des LG beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts (§ 66 Abs. 4 S. 2 GKG i.V.m. §§ 546, 547 ZPO). Hierzu im Einzelnen wie fo...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung für ein Familienheim im Fall der Renovierung

Leitsatz 1. Unverzüglich i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG bedeutet ohne schuldhaftes Zögern, d.h. innerhalb einer angemessenen Zeit nach dem Erbfall. Angemessen ist regelmäßig ein Zeitraum von sechs Monaten. 2. Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Erwerber darlegen und glaubhaft machen, zu welchem Zeitpunkt er sich zur Selbstnutzung als Familienheim entschlossen ha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 237 Beitrag... / 2.2 Beitragsfreiheit bei Waisenrentern (Satz 2 und 3)

Rz. 4a Seit dem 1.1.2017 sind Waisenrenten nach § 48 SGB VI bei Versicherungspflichtigen nach § 5 Abs. 1 Nr. 11b (Bezieherinnen und Bezieher einer Waisenrente) bis zum Erreichen der Altersgrenzen der Familienversicherung nach § 10 Abs. 2 beitragsfrei. Gleiches gilt auch für geleistete Waisenrenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Langwirte, da diese ansonsten als...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 3.5 Erklärungspflicht der gesetzlichen Vertreter und Vermögensverwalter

Rz. 50 Anstelle der Stpfl. haben die gesetzlichen Vertreter natürlicher Personen die ESt-Erklärung abzugeben (§ 34 Abs. 1 AO). Natürliche Personen, die geschäftsunfähig (§ 105 BGB) oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt (§ 106 BGB) sind, werden durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten. Bei minderjährigen Kindern sind das insbesondere die Eltern (§ 1629 BGB), im Übrigen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Das REStG 1920 brachte die Abkehr von der landesrechtlichen Veranlagung vor dem Beginn des Steuerjahrs nach dem voraussichtlichen Einkommen in der Zukunft (Vorausbesteuerung) und führte die Veranlagung für das Rechnungsjahr (Wirtschaftsjahr) nach Ablauf des Kj. mit dem in diesem Besteuerungszeitraum erzielten Einkommen ein (Vergangenheitsprinzip; Nachversteuerung). Mit...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 3.2 Rechtsnatur der Einkommensteuererklärung

Rz. 39 Die Steuererklärung ist eine formalisierte Auskunft des Stpfl. (bzw. seines Vertreters), die dem FA die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung der Steuer ermöglichen soll.[1] Sie ist primär eine Wissenserklärung, d. h. eine Aussage über der Erklärung zugrunde liegende Tatsachen und tatsächliche Verhältnisse.[2] Die Tatsachenerklärung ist regelmäßi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 1.4 Terminologie

Rz. 16 Der Begriff "Veranlagung" ist nicht eindeutig. Er entstammt der Verwaltungsrechtslehre zu Beginn des 20. Jahrhunderts[1], die zwischen Veranlagungssteuern (bei denen der Steueranspruch erst mit der Festsetzung entstand) und Fälligkeitssteuern (bei denen die Zahlungspflicht sich ohne Konkretisierung durch Verwaltungsakt unmittelbar aus dem Gesetz ergab) unterschied. Sc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorbehaltsnießbrauch bei unentgeltlicher Übertragung eines verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

Leitsatz 1. Bei den Einkünften aus Land- und Fortwirtschaft hat die Bestellung eines Nießbrauchs zur Folge, dass zwei Betriebe entstehen, nämlich ein ruhender Betrieb in der Hand des nunmehrigen Eigentümers (des Nießbrauchsverpflichteten) und ein wirtschaftender Betrieb in der Hand des Nießbrauchsberechtigten und bisherigen Eigentümers (Bestätigung der ständigen Rechtsprechu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 2.1.4 Erlöschen der Sozialleistungsansprüche

Rz. 19 Vorschriften, die sich mit dem Erlöschen der Einzelansprüche auf Sozialleistungen befassen, fehlen. Nicht genannt und eigenständig geregelt ist insbesondere das Erlöschen durch Erfüllung (vgl. § 362 BGB). Für die Erfüllung von Geldleistungen regelt § 47 zwar nur die Modalitäten der Auszahlung, meint damit zugleich aber auch die Erfüllung der Ansprüche durch unbare Zah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2019, Nebengüterrecht... / X. Bankkonten

Gesamtgläubigerschaft von Ehegatten; Vertrag zugunsten des überlebenden Ehegatten kraft der Kontoeröffnungsunterlagen Bei einem gemeinschaftlichen Oder-Konto sind beide Inhaber nach außen Gesamtgläubiger nach § 428 BGB, und dies im Innenverhältnis, falls nichts anderes bestimmt ist, zu je ½ (§ 430 BGB). Ist jedoch vereinbart, dass im Todesfall der überlebende Ehegatte berecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2019, Voraussetzung... / Sachverhalt

Die Beteiligten zu 1. und 2. sind die Enkelkinder des am ... . ... . 2017 verstorbenen Erblassers T, geboren am ... . ... .1924. Der Erblasser war verheiratet mit T2, geboren am ... . ... .1920. Die Ehefrau ist am ... . ... . 1989 vorverstorben. Aus der Ehe ist der Sohn T3, der Vater der Antragsteller, als einziges Kind hervorgegangen. Der Antragsteller zu 1. ist am ... . .....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2019, Strafbarkeit ... / Aus den Gründen

II. 1. Der Schuldspruch betreffend den Angeklagten Br. hält der sachlichrechtlichen Nachprüfung nicht stand, soweit das Landgericht eine Tat angenommen und dabei darauf abgestellt hat, der Angeklagte habe die Erblasserin dazu veranlasst, ihn selbst gegen eine Vergütung als Testamentsvollstrecker einzusetzen sowie zugunsten des Angeklagten B. ein erhebliches Vermächtnis anzuo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2019, Voraussetzung... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gemäß §§ 58 ff FamFG zulässig, sie ist insbesondere form- und fristgemäß eingelegt worden. In der Sache hat das Rechtsmittel – derzeit nur zum Teil – Erfolg und führt zur Abänderung des angefochtenen Beschlusses in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang. 1. Die Erbfolge nach dem am ... . ... . 2017 verstorbenen Erblasser folgt aus dem am 17.3.2008 errichtet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2019, Zur Wirksamke... / Gründe

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. ist zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. 1. Die Beschwerde ist statthaft (§ 58 Abs. 1 FamFG) und zulässig; sie ist insbesondere innerhalb der Monatsfrist des § 63 Abs. 1 FamFG eingelegt worden und der Beschwerdewert von 600 EUR gemäß § 61 Abs. 1 FamFG – der auch in Nachlasssachen gilt (Rojahn, in: Burandt/Rojahn, Erbrecht, 3. Auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2019, Benennung des... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gemäß § 58 FamFG statthaft und insgesamt zulässig. Die Beschwerde ist auch in der Sache begründet und führt in Abänderung des amtsgerichtlichen Beschlusses zu dem im Tenor dargestellten Feststellungsbeschluss. Die Erblasserin ist aufgrund des notariellen Testaments vom 31.3.1978 von dem Beteiligten zu 1) allein beerbt worden. Die von der Erblasserin zunächst ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2019, Benennung des... / Sachverhalt

Die kinderlos verstorbene Erblasserin war mit dem am 23.1.1994 vorverstorbenen X2 verheiratet. Die Eltern der Erblasserin sind vorverstorben. Neben der Erblasserin hatten die Eltern vier weitere Kinder: Die Erblasserin hat eine letztwillige Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2019, Rechtsprechung ... / Allgemeines

BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 3.4.2019 – 1 BvR 2556/17 Die Rechtsprechung des BGH (Beschl. v. 30.3.2017 – I ZR 19/16) zur Haftung wegen der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen (Filesharing bei einem Familieninternetanschluss) ist mit dem GG vereinbar. Wenn über einen Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde und die Anschlussinhaber angebe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2019, Pflichtteilse... / Aus den Gründen

Prozesskostenhilfe für den zweiten Rechtszug ist dem Kläger zu versagen, weil seiner Berufung die Erfolgsaussicht fehlt. Das Landgericht hat seine Klage auf Feststellung der Pflichtteilsberechtigung im Ergebnis zu Recht als unbegründet abgewiesen. Dementsprechend fehlt den in zweiter Instanz erstmals gestellten weiteren Anträgen jedenfalls die erforderliche sachliche Grundla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2019, Der Personensc... / I. Grundprinzipien deliktischer Haftung

Ausgangspunkt ist ein im Jahr 2000 vom VI. Zivilsenat entschiedener Fall,[3] der zugleich mit den Grundprinzipien auch die Grenzen des deliktischen Schadensersatzes aufzeigt.[4] Hier war der Sohn des Klägers, mit dem dieser gemeinsam eine Landwirtschaft betrieb, beim Bau einer Scheune durch das Umstürzen einer Fertigwand getötet worden. Der Kläger war hierdurch gezwungen, de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2019, Nebengüterrecht... / III. Ehebezogene Zuwendung

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden,[23] dass § 2325 Abs. 3 S. 3 BGB bzgl. der 10-Jahres-Frist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch weder gegen Art. 6 Abs. 1 noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt. Die Vorschrift bestimmt, dass, falls es sich bei der Schenkung um eine solche an den Ehegatten handelt, die Frist nicht vor der Auflösung der Ehe beginnt. Diese Ungleichb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2019, Der Personensc... / II. Billigkeit

Dieser neue Beschluss erläutert auch den Begriff der Billigkeit und zwar dahin, dass ihre Funktion in der Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen den abstrakten gesetzlichen Regelungen des Gesetzes und den Besonderheiten des einzelnen Falles bestehe – kurz gesagt: der Einzelfallgerechtigkeit diene. Im Klartext hat also der Umstand, dass der Anspruch auf eine billige En...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2019, Zur Wirksamke... / Tatbestand

Die Beteiligte zu 1. begehrt einen auf sie als Alleinerbin lautenden Erbschein aufgrund testamentarischer Erbfolge. 1. Die am 22. Januar 2015 verstorbene Erblasserin hatte keine Kinder. Ihr Ehemann und ihre Eltern sind vorverstorben. Einzelheiten zu ihren Geschwistern sind im Erbscheinsverfahren nicht bekannt geworden. Ein vorverstorbener Cousin der Erblasserin hat zwei Kinde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 116 Ansprüc... / 2.10 Quotenvorrecht des Geschädigten (Abs. 5)

Rz. 36 In den Fällen der § 116 Abs. 3 Satz 1 und 2 (Mitverschulden oder Mitverantwortlichkeit des Geschädigten) geht der Schadensersatzanspruch, wenn der Sozialleistungsträger aufgrund des schädigenden Ereignisses keine höheren Sozialleistungen als vor der Schädigung zu erbringen hat, nur insoweit über, als der geschuldete Schadensersatz nicht zur vollen Deckung des eigenen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 116 Ansprüc... / 2.5 Sachliche und zeitliche Kongruenz der Ansprüche

Rz. 17 Nach dem Wortlaut des § 116 Abs. 1 ist im Weiteren eine sachliche und zeitliche Übereinstimmung zwischen dem Schadensersatzanspruch des geschädigten Versicherten einerseits und den Leistungen des Versicherungsträgers andererseits zur Bewirkung des Forderungsübergangs erforderlich. Das setzt notwendigerweise zunächst einen konkreten Schaden voraus. Zum Schaden gehören ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 116 Ansprüc... / 2.6 Umfang und Folgen des Forderungsübergangs

Rz. 23 Eine Sonderstellung im Rahmen des Forderungsübergangs von Ersatzansprüchen des Geschädigten auf den Sozialversicherungsträger nehmen die Beiträge zur Sozialversicherung ein. Insoweit hat der Gesetzgeber durch § 116 Abs. 1 Satz 2 ausdrücklich den Anspruchsübergang klargestellt. Dabei geht es für den Verletzten nicht so sehr um den bloßen Zahlbetrag als vielmehr um die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 26 Weiterv... / 2.1.1.2 Ausscheiden aus der Familienversicherung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 24 Die Regelung des Satzes 2 eröffnet bisher in der Pflegeversicherung Familienversicherten die Möglichkeit, sich (unabhängig vom Krankenversicherungsschutz) isoliert in der sozialen Pflegeversicherung freiwillig weiter zu versichern, wenn die Familienversicherung endet oder nach § 25 Abs. 3 nicht besteht. Diese Weiterversicherungsberechtigung entspricht den Regelungen i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erweiterung der Prozessfähigkeit einer Gesellschaft ohne gesetzlichen Vertreter

Zusammenfassung Eine Gesellschaft ohne gesetzlichen Vertreter ist prozessfähig, sofern sie einem Rechtsanwalt Prozessvollmacht erteilt hat, als sie noch prozessfähig war. Gleiches gilt, sofern ein Prokurist Prozessvollmacht erteilt, auch zu einem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft ohne gesetzlichen Vertreter ist, sofern die Erteilung der Prokura – die Erteilung einer Prozess...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erwerb von Todes wegen

Rn. 15 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 § 35b EStG erfasst nur Erwerbe von Todes wegen. Was unter den Erwerb von Todes wegen fällt, ist in § 3 ErbStG definiert. Die darin enthaltene Aufzählung ist abschließend (BFH BStBl II 1991, 412). Erfasst sind somit ua der Erwerb durch Erbanfall (§ 1922 BGB), durch Vermächtnis (§§ 2147ff BGB), aufgrund geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs (§§ ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Steuersubjekt

Rn. 37 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Auch beim Steuersubjekt stellt sich die Frage, ob dieses identisch sein muss, die Steuerermäßigung also nur in den Fällen gewährt wird, in denen der mit ErbSt belastete StPfl auch die Einkünfte erzielt. Regelmäßig wird das Steuersubjekt identisch sein. Problematisch sind dagegen Fälle des mehrfachen Erwerbs, bei denen der Vermögensgegenstand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kritische Würdigung

Rn. 7 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Die Bedeutung der Norm hat im Vergleich zu § 35 EStG aF zugenommen. Denn mit dem seit 2009 anzuwendenden ErbSt-Recht verfolgt der Gesetzgeber ein Hochsteuerkonzept, das im Bereich vererbter stiller Reserven ohne § 35b EStG die Gefahr von Doppelbesteuerungen mit einer höheren Insgesamtsteuerbelastung in sich trägt. So führt die Bewertung aller ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Zweck u allg Bedeutung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 § 35b EStG ist eine Tarif- bzw Steuerermäßigungsvorschrift. Die ESt-Ermäßigung wird gem § 35b S 1 EStG auf Antrag gewährt. Die Vorschrift ordnet eine ESt-Ermäßigung für solche Einkünfte an, die im gleichen VZ u in den vorausgegangenen vier VZ als Wertbestandteil eines Erwerbes von Todes wegen bereits der ErbSt unterlegen haben und nach dem Erb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einkünfte

Rn. 17 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Der Wortlaut des § 35b EStG ist ungenau, weil er auf "Einkünfte" abstellt. Einkünfte im einkommensteuerlichen Sinn unterliegen nicht der ErbSt. Erbschaftssteuerlicher Besteuerungsgegenstand ist die Bereicherung von Todes wegen (BFH BStBl II 2018, 593). Daher ist die Norm aus ihrem Sinn heraus so zu lesen, dass Einkünfte alle Tatbestände umfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Zeitliche Voraussetzungen

Rn. 39 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Gem § 35b S 1 EStG sind nur solche Einkünfte berücksichtigungsfähig, die im VZ, in dem die ESt-Schuld entsteht, oder in den vorangegangenen vier VZ der ErbSt unterlagen. Der Zeitpunkt, in dem ein Erwerb von Todes wegen der ErbSt unterlegen hat, ist identisch mit dem Entstehungszeitpunkt der ErbSt. Gem § 9 Abs 1 Nr 1 ErbStG entsteht die ErbSt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Anwendungsbereich

Rn. 11 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 In persönlicher Hinsicht können die Steuerermäßigung nach § 35b EStG nur natürliche Personen in Anspruch nehmen. KapGes können § 35b EStG nicht anwenden, da § 35b als Tarifvorschrift keine Vorschrift zur Ermittlung des Einkommens ist und damit nicht von der Verweisung des § 8 Abs 1 KStG erfasst ist (BFH BStBl II 1995, 207). Somit bleibt es i...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Strahlenschutz am Arbeitspl... / 1.4 Genetische Strahlenschäden

Für genetische Strahlenschäden gilt wie bei latenten somatischen Schäden, dass unserer heutigen Vorstellung nach kein Schwellenwert existiert. Mögliche Folgen von genetischen Schäden in der ersten Generation sind Tod des Embryos (Fehlgeburten) oder, bei Lebendgeborenen, Missbildungen mit oder ohne geistigen Schädigungen. Diese Folgen dürfen allerdings nicht verwechselt werde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Anwendungsvoraussetzungen

Rn. 12 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Die Steuerermäßigung ist gem § 35b S 1 EStG für Einkünfte zu gewähren, die bei der Ermittlung des Einkommens berücksichtigt worden sind und gleichzeitig im laufenden oder in den vergangenen vier VZ als Erwerb von Todes wegen der ErbSt unterlegen haben. A. Ermittlung des Einkommens Rn. 13 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Unter § 35b EStG fallen nur E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Historische Entwicklung

Rn. 6 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Die Ermäßigung der ESt im Falle der Doppelbelastung mit ErbSt und ESt hat Tradition. Seit 1925 (RGBl I 1925, 189) sah das EStG in § 31 S 1 EStG 1925 und später in § 16 Abs 5 EStG 1934 (RGBl I 1933, 1005) Regelungen vor, die eine Doppelbelastung von Gewinnen infolge Aufdeckung stiller Reserven bei der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Miethöhe bei Vertragsschlus... / 4.4 Eigentümerwechsel

Der Wortlaut des § 556e Abs. 1 BGB erfasst auch den Fall, in dem das Vormietverhältnis mit dem Rechtsvorgänger des Vermieters bestand. Nach dem Sinn und Zweck der Regelung wäre die Vorschrift dagegen einschränkend auszulegen und zu fragen, ob der Bestandsschutz auch dem rechtsgeschäftlichen Nachfolger des Vermieters zugutekommen soll. Ein Bedürfnis hierfür ist nicht ersichtl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2019, Europäische E... / 1. Rechtsnachfolge von Todes wegen

Das deutsche Erbschaftbesteuerungsrecht knüpft grds. an eine zivilrechtliche Rechtsnachfolge von Todes wegen an (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 iVm § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG).[3] Darunter fällt jede Vermögensweitergabe aufgrund gewillkürter oder gesetzlicher Rechtsnachfolge von Todes wegen (näheres Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 EU-ErbVO, EG 9 ff EU-ErbVO).[4] In § 3 ErbStG wird der "Erwerb v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2019, Europäische E... / a) Schenkungen

Verschiedene Bereiche der Rechtsnachfolge sind gem. Art. 1 Abs. 2 EU-ErbVO vom Anwendungsbereich ausgenommen. Dies gilt insb. für Schenkungen auf den Todesfall, wenn der betroffene Gegenstand nicht in den Nachlass fällt, sondern direkt auf den Begünstigten übergeht, z. B. bei Erwerb einer Lebensversicherung durch einen Bezugsberechtigten[5] oder bei Kontenübergängen[6] zum T...mehr