Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 29 Benz, Die Verzinsung von rückständigen Geldleistungen nach § 44 SGB I, BG 1991 S. 323. ders., Nochmals – Die Verzinsung rückständiger Geldleistungen (§ 44 SGB I) in der gesetzlichen Unfallversicherung, SozSich 1980 S. 119. Heintschel von Heinegg, Verzugszinsen für öffentlich-rechtliche Geldforderungen, NVwZ 1992 S. 522. Marburger, Zur Verzinsung von Sozialversicherungsle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2018, Erbrechtliche Qualifikation des pauschalen Zugewinnausgleichs im Todesfall gemäß § 1371 Abs. 1 BGB nach der EuGH-Entscheidung Mahnkopf

1 Wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten beendet, so erfolgt der Ausgleich des Zugewinns nach § 1371 Abs. 1 BGB – der eine nicht ganz unproblematische Verknüpfung von Ehegüterrecht und Ehegattenerbrecht normiert[1] – dadurch, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft erhöht (wobe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2018, Der Tod im Familienrecht

Einführung Fast alle Familiensachen werden unter Lebenden abgewickelt. Aber auch im Familienrecht können wir die Sterbestatistik[1] nicht ausblenden, wonach ca. 11 % der Bevölkerung jährlich stirbt. In gewisser Weise spiegelt sich das auch in der Statistik zu den Gerichtsverfahren wider, nach der von den im Jahr 2016 651.883 erledigten Familiengerichtsverfahren 18.535 Verfahr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2018, Der Tod im Fami... / Einführung

Fast alle Familiensachen werden unter Lebenden abgewickelt. Aber auch im Familienrecht können wir die Sterbestatistik[1] nicht ausblenden, wonach ca. 11 % der Bevölkerung jährlich stirbt. In gewisser Weise spiegelt sich das auch in der Statistik zu den Gerichtsverfahren wider, nach der von den im Jahr 2016 651.883 erledigten Familiengerichtsverfahren 18.535 Verfahren überein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2018, Der Tod im Fami... / I. Materielles Recht

1. Stirbt ein Verlobter, ist das Verlöbnis aufgehoben und im Zweifel sind Geschenke nicht zurückzugeben, § 1301 S. 2 BGB. 2. Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen, § 1353 BGB. Sie endet mit dem Tod des Ehepartners. Wird ein Ehepartner irrtümlich für tot erklärt und heiratet der andere danach wieder, ohne dass er Kenntnis von dem Irrtum hat, dann löst die neue Ehe die alte Eh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2018, Der Tod im Fami... / III. Sonstige Beteiligte

Während eines Verfahrens können auch sonstige Beteiligte versterben. Verstirbt ein Richter während eines laufenden Verfahrens, dann muss sein ernannter Vertreter das Verfahren übernehmen. Die mündliche Verhandlung ist gem. § 156 ZPO wieder zu eröffnen. Der Tod des Prozessbevollmächtigten wirkt sich nur in einem Verfahren mit Anwaltszwang aus. Gemäß § 244 Abs. 1 ZPO ist das Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2018, Der Tod im Fami... / II. Verfahrensrecht

Stirbt in einem Verfahren vor dem Familiengericht einer der Beteiligten, richten sich die Wirkungen sowohl nach der Art als auch nach dem Stand des Verfahrens. 1. Im Scheidungsverbundverfahren ist die zentrale Vorschrift § 131 FamFG. Danach ist das Scheidungsverfahren in der Hauptsache ex lege beendet, wenn einer der Beteiligten stirbt. Auch die Folgesachen teilen das Schicks...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 2.3 EuGH (Rechtssache Mahnkopf): rein erbrechtliche Qualifikation

Am 1.3.2018 hat der EuGH[31] auf einen Vorlagebeschluss des KG[32] – bei dem es um die Frage der Aufnahme eines sich durch die Regelung über den Zugewinnausgleich im Todesfall erhöhenden Erbteils des überlebenden Ehegatten in ein Europäisches Nachlasszeugnis ging – nun aber entschieden, dass Art. 1 Abs. 1 EuErbVO dahin auszulegen, dass eine nationale Bestimmung wie die im Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2018, Wirksamkeit d... / Sachverhalt

Die Beschwerde, mit der der Testamentsvollstrecker sich gegen die Versagung des beantragten Testamentsvollstreckerzeugnisses wendet, ist gemäß den §§ 58 ff FamFG statthaft und auch im Übrigen zulässig. Auch in der Sache hat die Beschwerde Erfolg. Die Beschwerde, mit der der Testamentsvollstrecker sich gegen die Versagung des beantragten Testamentsvollstreckerzeugnisses wendet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 3.1 Rechtswahl

Eine Person kann nach Art. 22 Abs. 1 EuErbVO für die Rechtsfolge von Todes wegen (vgl. zum Begriff Art. 3 Abs. 1 Buchst. a) EuErbVO) ausdrücklich in einer Erklärung in Form einer Verfügung von Todes wegen (oder sich aus den Bestimmungen einer solchen Verfügung ergebend) das Recht des Staates wählen (Rechtswahl), dem siemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 3.2.2 Offensichtlich engere Verbindung

Ergibt sich ausnahmsweise aus der Gesamtheit der Umstände, dass der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes eine "offensichtlich engere Verbindung" zu einem anderen als dem Staat hatte (Ausnahmefälle, weil der Erblasser bspw. erst kurz vor seinem Tod in den Staat seines "gewöhnlichen Aufenthalts" umgezogen ist), dessen Recht nach Art. 21 Abs. 1 EuErbVO (unter 3.2.1) anzuwenden w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2018, Keine Pfändun... / Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. §§ 11 Abs. 1 RPflG, 793 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Insbesondere ist die Beschwerdefrist des § 569 ZPO gewahrt. In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Amtsgericht die beantragten Pfändungen abgelehnt. Eine Pfändung von Erbteilen oder Pflichtteilsansprüchen ist vor Ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2018, Pfändung von ... / 3 Der Praxistipp

Zwischen bestehender und künftiger Forderung ist zu unterscheiden Die Entscheidung überzeugt nur bedingt, weil sie durch die Bezugnahme auf Literatur und Rechtsprechung den Eindruck erweckt, die Unpfändbarkeit von Erb- und Pflichtteil vor dem Erbfall und des Zugewinnausgleichsanspruchs vor der Beendigung des Güterstandes, d.h. vor Stellung des Scheidungsantrages, sei hinreich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2018, Pfändung von ... / 2 II. Die Entscheidung

LG folgt dem AG Die sofortige Beschwerde ist gem. §§ 11 Abs. 1 RPflG, 793 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Insbesondere ist die Beschwerdefrist des § 569 ZPO gewahrt. In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das AG die beantragten Pfändungen abgelehnt. Hoffnungen und Erwartungen sind nicht pfändbar Eine Pfändung vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 4. Lösungsvorschlag von Weber, aufgegriffen in der Stellungnahme des Deutschen Notarvereins zum Entwurf eines Gesetzes zum internationalen Güterrecht und zur Änderung von IPR-Vorschriften

Eine Erhöhung des Ehegattenerbteils um ein Viertel kann also nur noch dann stattfinden, wenn der erstversterbende Ehegatte nach deutschem Erbrecht beerbt wird (sofern die Ehegatten im Güterstand der deutschen Zugewinngemeinschaft lebten) – oder (wie der deutsche Notarverein zutreffend anmerkt "sehr theoretisch"), wenn ein anwendbares ausländisches Erbrecht selbst eine entspr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 3.2.1 Aufenthaltsprinzip

Sofern in der EuErbVO nichts anderes vorgesehen ist, d. h. ohne Rechtswahl (unter 3.1), unterliegt die gesamte Rechtsfolge von Todes wegen nach Art. 21 Abs. 1 EuErbVO dem Recht des Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen "gewöhnlichen Aufenthalt" hatte (Aufenthaltsprinzip). Damit vollzieht die EuErbVO einen grundsätzlichen "Gleichlauf von jus und forum...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2018, Wirksamkeit d... / Aus den Gründen

II. (...) III. Die Beschwerde des Testamentsvollstreckers ist begründet, denn er ist von der Erblasserin wirksam zum Testamentsvollstrecker ernannt worden und etwaige – im hiesigen Beschwerdeverfahren nicht zu prüfende – Gründe, die seine Entlassung rechtfertigen könnten, stehen der Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses nicht entgegen. Da das Beschwerdegericht das Tes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 1. Problemstellung

Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug hängt die Anwendbarkeit der Regelung des § 1371 Abs. 1 BGB von ihrer kollisionsrechtlichen Qualifikation ab. Lebten die Ehegatten nämlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach § 1363 BGB [2] – d. h. wird das Vermögen der beiden Ehegatten[3] nach § 1363 Abs. 2 BGB nicht gemeinschaftliches Vermögen[4] –, gelangt aber nach de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2018, Pfändung von ... / 1 I. Der Fall

Zwangsvollstreckung in künftige Forderungen … Die Beschwerdeführerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren notariellen Urkunde wegen Ansprüchen in Höhe von insgesamt 69.101,88 EUR. Mit Schreiben vom 5.4.2018 hat sie beim Amtsgericht (AG) beantragt, die folgenden Forderungen zu pfänden, die sich gegen die (lebenden) Eltern des Schuldner...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2018, Keine Pfändun... / Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren notariellen Urkunde wegen Ansprüchen in Höhe von insgesamt 69.101, 88 EUR. Mit Schreiben vom 5.4.2018 hat sie beim Amtsgericht Daun beantragt, die folgenden Forderungen zu pfänden, die sich gegen die (lebenden) Eltern des Schuldners H.–J. G. und A. G. sowie seine Ehefrau N. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2018, Eintragung ei... / Aus den Gründen

III. Die nach § 78 Abs. 1 GBO statthafte und auch im Übrigen gemäß § 78 Abs. 3 GBO iVm § 71 FamFG zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Die Erwägungen des Beschwerdegerichts halten einer rechtlichen Nachprüfung stand. 1. Ohne Rechtsfehler nimmt das Beschwerdegericht an, dass das Grundbuchamt den auf § 36 GBO gestützten Eintragungsantrag zu Recht zurückgewiesen hat; denn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2018, Eintragung ei... / Sachverhalt

I. Der Vater der Antragstellerin verstarb 1976 und wurde ausweislich des erteilten Erbscheins von ihr und ihrer Mutter zu gleichen Teilen beerbt. Der Erteilung des Erbscheins, demzufolge die Antragstellerin als Vorerbin und für den Fall ihres kinderlosen Versterbens die "Familie" des Erblassers als Nacherbin eingesetzt worden war, lag ein Testament vom 17. Oktober 1973 zu Gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2018, Pflicht zum Ab... / Sachverhalt

Frau D, die Eigentümerin eines in Portugal zugelassenen Kfz, hatte aufgrund gesundheitlicher Probleme die Nutzung dieses Fahrzeugs eingestellt und es im Hof ihres Hauses geparkt, ohne jedoch Schritte zu seiner offiziellen Stilllegung zu unternehmen. Am 19.11.2006 kam das Fahrzeug, dessen sich der Sohn von Frau D ohne ihre Erlaubnis und ohne ihr Wissen bemächtigt hatte und de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 1

Wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten beendet, so erfolgt der Ausgleich des Zugewinns nach § 1371 Abs. 1 BGB – der eine nicht ganz unproblematische Verknüpfung von Ehegüterrecht und Ehegattenerbrecht normiert[1] – dadurch, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft erhöht (wobei e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 3. Wiederaufleben eines Problems

Mit der Entscheidung des EuGH ist der Meinungsstreit um die kollisionsrechtliche Qualifikation des § 1371 Abs. 1 BGB wieder aufgelebt, den Weber [40] zutreffend als "Klassiker" bezeichnet. Die rein güterrechtliche Bewertung der pauschalen Zugewinnausgleichsregelung des § 1371 Abs. 1 BGB durch den BGH (vorstehend unter 2.1) ist infolge der Entscheidung des EuGH in der Rechtssa...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Derivative

Tz. 29 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Als (freistehende) Derivate (freestanding/stand-alone derivatives) werden Finanzinstrumente und Vertragsformen im Anwendungsbereich des Standards bezeichnet, die sämtliche der nachfolgenden drei Merkmale erfüllen (vgl. IFRS 9 Appendix A): Die Wertentwicklung des Geschäfts leitet sich aus der Veränderung eines Risikofaktors ab. Der IASB nennt al...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung des fiktiven Zugewinnausgleichsanspruchs nach § 5 Abs. 1 ErbStG

Leitsatz Auch ein erlangter Pflichtteilsanspruch kann zum Erwerb von Vermögen führen, das dem güterrechtlichen Anfangsvermögen i. S. d. § 1374 Abs. 2 BGB hinzuzurechnen ist. Dies gilt aber nur dann, wenn der Pflichtteilsanspruch tatsächlich erfüllt worden ist. Sachverhalt Der Kläger war Erbe seiner verstorbenen Ehefrau (Erblasserin). Die Erblasserin war in früheren Jahren in ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.3.1 Gewährung von Unterstützungen, Vorschüssen, Darlehen

Gemäß § 75 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG hat der Personalrat bei der Gewährung von Unterstützungen, Vorschüssen, Darlehen und entsprechenden sozialen Zuwendungen mitzubestimmen. Das Mitbestimmungsrecht besteht nur, falls der Beschäftigte, der die Gewährung einer Leistung begehrt, ausdrücklich die Beteiligung des Personalrats beantragt; anstelle des Personalrats kann er auch lediglich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 9. Feststellungsgegenstand bei Einsatz von Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall zu Finanzierungszwecken (§ 9 VO)

Tz. 68 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 9 V zu § 180 Abs. 2 AO ist durch die V v. 18.07.2016, BGBl I 2016, 1722 geändert worden, weil die bisherigen Gesetzeszitate in § 9 der V zu § 180 Abs. 2 AO aufgrund zwischenzeitlicher Änderungen des EStG ins Leere gehen bzw. einen falschen Sachzusammenhang herstellen. Inhaltliche Änderungen sind damit nicht verbunden (Begr. BR-Drs. 20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 10/2018, Steuerliche A... / C. Einkommensteuerlicher "Wegzug" durch Tod oder Schenkung

Durch Erbfall oder Schenkung kann es aus ertragsteuerlicher Sicht zum "Wegzug" kommen, wenn infolge des Todes oder der Schenkung das deutsche Besteuerungsrecht an bestimmten vererbten oder verschenkten Vermögensgegenständen endet. Durch den Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts kann eine "Wegzugssteuer" ausgelöst werden, die kumulativ neben die Erbschaftsteuer aus dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2018, Versorgungsausgleich: Abänderungsverfahren und Tod eines Ehegatten

VersAusglG § 51 § 31; FamFG § 225 Leitsatz Im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG ist die Vorschrift über den Tod eines Ehegatten (§ 31 VersAusglG) uneingeschränkt anzuwenden; die Anwendung des § 31 Abs. 1 S. 2 VersAusglG führt deshalb im Falle eines Vorversterbens des insgesamt Ausgleichsberechtigten dazu, dass der überlebende, insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte se...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2018, Keine Einwilli... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Zu Unrecht hat das BG die Feststellungsklage des Kl. zu 2 in vollem Umfang als zulässig behandelt. (…) Die Feststellungsklage des Kl. zu 2 ist nur teilweise zulässig." a) Zu Recht hat das BG die Feststellungsklage des Kl. zu 2 als zulässig angesehen, soweit sie darauf gerichtet ist, den ungekündigten Fortbestand der Versicherung mit der Endziffer 71 festzustellen. Ein r...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 10/2018, Vererblichkei... / Aus den Gründen

Die zulassige Revision der Klagerin hat Erfolg. Sie fuhrt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zuruckweisung der Berufung der Beklagten und damit zur Wiederherstellung des klagezusprechenden Ersturteils. I. (...) II. Das Berufungsurteil halt den Angriffen der Revision nicht stand. 1. Zutreffend haben die Vorinstanzen im Ergebnis die Zulassigkeit der Klage bejaht (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2018, Keine Einwilli... / Leitsatz

Bei einer Lebensversicherung auf den Tod eines anderen erfordert die Übertragung der Versicherungsnehmerstellung oder der Bezugsberechtigung im Erlebensfall – anders als eine Änderung des im Todesfall Begünstigten – keine Einwilligung der versicherten Person in entsprechender Anwendung von § 150 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 VVG. BGH, Urt. v. 27.6.2018 – IV ZR 222/16mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 10/2018, Vererblichkei... / Anmerkung

Mit seinem Urteil hat der BGH in der intensiv geführten Diskussion um den "digitalen Nachlass" einen wahrscheinlich nur vorläufigen Schlusspunkt gesetzt (vgl. Pruns, ZErb 8/2018, S. I). Allerdings hat das Gericht eine ganze Reihe bisher umstrittener Fragen gesetzes- und praxisnah beantwortet (zum Streitstand Herzog/Pruns, Der digitale Nachlass, 2018). Wie das Gericht in dem L...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2018, Keine Einwilli... / Sachverhalt

Die Kl. machen gegen die Bekl. Ansprüche auf Erfüllung und Schadensersatz aus zwei Kapitallebensversicherungen geltend. Der Großvater der Kl. schloss bei der Bekl. zu 2 in den Jahren 1993 und 1998 zwei Kapitallebensversicherungen mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Versicherungssumme von 100.000 DM ab. Versicherte Person war die Mutter der Kläger, die die Ehefrau eines...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2018, Einziehung des... / A. Einführung

Die klassischen Strafen (Geld- oder Freiheitsstrafen) sind erfahrungsgemäß häufig nicht geeignet, den Täter von Verkehrsstraftaten hinreichend sicher vor weiteren Taten abzuschrecken, daher konnte überdies schon bisher auch das Fahrzeug, mit dem der Verkehrssünder die Tat begangen hat, eingezogen werden. In das Thema ist frischer Wind gekommen, als im Jahr 2017 das Gesetz zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 10/2018, Steuerliche A... / A. Erbschaft- und schenkungsteuerliche Folgen des Zuzugs

Erbschaftsteuerlichen Folgen eines Zuzugs nach Deutschland werden häufig übersehen. Für die Begründung der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland genügt ein Wohnsitz sowohl des Erblassers (Schenkers) als auch des Erwerbers (Beschenkten) im Inland (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. a) ErbStG). Da Todesfälle bisweilen unerwartet eintreten, birgt das Vorhandensein ein...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Beschränkungen und Verbote der ZPO

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 319 AO gelten die durch §§ 850 bis 852 ZPO bestehenden Vollstreckungsbeschränkungen und -verbote bei der Vollstreckung von Steuerforderungen sinngemäß. § 850 ZPO Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen (1) Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, kann nur nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i gepfändet werden. (2) Arbeitseinkommen im Sin...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Text der V zu § 180 Abs. 2 AO

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 1 Gegenstand, Umfang und Voraussetzungen der Feststellung (1) Besteuerungsgrundlagen, insbes. einkommensteuerpflichtige oder körperschaftsteuerpflichtige Einkünfte, können ganz oder teilweise gesondert festgestellt werden, wenn der Einkunftserzielung dienende Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen von mehreren Personen betrieben, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Unterbrechung und Aussetzung nach § 155 Satz 1 FGO i. V. m. §§ 239ff. ZPO

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Von der Aussetzung bzw. dem Ruhen des Verfahrens, die beide durch Beschluss des Gerichts angeordnet werden müssen, ist die kraft Gesetzes eintretende Unterbrechung des Verfahrens zu unterscheiden. Gem. § 155 Satz 1 FGO gelten für die Unterbrechung des Verfahrens die §§ 239 bis 245 ZPO. Daneben enthalten die §§ 246 und 247 FGO Regelungen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 49 Verschollenheit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verschollenheit ist langdauernde Abwesenheit mit unbekanntem Aufenthalt und ohne Lebensgewissheit (s. § 1 Abs. 1 VerschollenheitsG). Verschollene können unter den Voraussetzungen des VerschollenheitsG im Aufgebotsverfahren für tot erklärt werden. Die Todeserklärung begründet die Vermutung, dass der Verschollene an dem Tag verstorben ist,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 10/2018, Inhalt und Fo... / aa) Schenkungen

Zu den fiktiven Nachlassaktiva gehören Schenkungen des Erblassers, über die Auskunft zu erteilen ist. Die Auskunft muss sich dabei auch auf nicht ergänzungspflichtige Pflicht- und Anstandsschenkungen iSd § 2330 BGB erstrecken, da der Erbe durch seine rechtliche Würdigung den Auskunftsanspruch nicht entwerten darf.[44] Dabei setzt eine Schenkung nach § 516 Abs. 1 BGB voraus, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Rechtsfehler

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Rechtsfehler und damit keine offenbare Unrichtigkeit liegt vor, wenn die mehr als theoretische Möglichkeit eines verfahrens- oder materiell-rechtlichen Fehlers besteht (BFH v. 17.05.2017, X R 45/16, BFH/NV 2018, 10). Dies ist zumindest dann der Fall, wenn der Unrichtigkeit eine bewusste – wenn auch einfache – Schlussfolgerung auf rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 10/2018, Steuerliche A... / a) Steuertatbestand

Der Wegzugssteuer gemäß § 6 AStG unterliegen natürliche Personen, die mindestens zehn Jahre im Inland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren.[23] Bei früherem Erwerb der Anteile von Todes wegen oder durch Schenkung sind die Zeiten der unbeschränkten Steuerpflicht des früheren Erblassers (Schenkers) einzubeziehen (§ 6 Abs. 2 AStG). Die Wegzugsbesteuerung gilt für Deutsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2018, Versorgungsausg... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller begehrt die Abänderung einer Altentscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer "Totalrevision" nach § 51 Abs. 1 VersAusglG. [2] Die am 26.5.1966 geschlossene Ehe des 1943 geborenen Antragstellers mit der früheren Ehefrau wurde auf den am 22.6.1995 zugestellten Scheidungsantrag mit Urteil des Amtsgerichts vom 7.1.1998 rechtskräftig geschieden. Der...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 36 Erlöschen der Vertretungsmacht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift begründet keine Pflichten; sie gibt nur einen allgemeinen Grundsatz wieder. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verpflichtungen, die Vertretern oder Verfügungsberechtigten i. S. der §§ 34 und 35 AO obliegen, finden ihr Ende mit dem Erlöschen der Vertretungsmacht oder der Verfügungsmacht. Das bedeutet nicht, dass der B...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Widerruf und Ende der Vollmacht

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird die Vollmacht widerrufen, wird dies der Behörde gegenüber erst wirksam, wenn ihr der Widerruf zugeht (§ 80 Abs. 1 Satz 3 AO). Dies bedeutet, dass Verfahrenshandlungen eines Bevollmächtigten auch dann noch für und gegen den Vollmachtgeber wirken, wenn das Vollmachtsverhältnis tatsächlich durch Widerruf erloschen ist, der Widerruf de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Erlöschen der Vollmacht

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollmacht, die wirksam erteilt ist, erlischt weder durch den Tod des Vollmachtgebers noch durch Verlust seiner Prozessfähigkeit oder seiner gesetzlichen Vertretung (§ 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 86 ZPO; s. BFH v. 26.02.2002, X B 79/01, BFH/NV 2002, 1035; zur Aussetzung des Verfahrens nach § 246 ZPO s. § 74 FGO Rz. 19). Durch den Tod d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 10/2018, Steuerliche A... / 3. Entstrickungsschutz für bestimmte Altfälle (§ 50 i EStG)

Für Fälle, in denen Anteile iSd § 17 EStG vor einem Wegzug zur Vermeidung der Folgen von § 6 AStG in eine gewerblich geprägte Personengesellschaft eingelegt worden waren, sah sich der Gesetzgeber im Juni 2013 anlässlich der geänderten BFH-Rechtsprechung zu einer Regelung veranlasst, die das deutsche Besteuerungsrecht für den Gewinn aus der Veräußerung der eingelegten Anteile...mehr