Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (2) Rücktritt bei Wegfall der Gegenverpflichtung, § 2295 BGB

Rz. 572 § 2295 BGB gewährt dem Erblasser ein Rücktrittsrecht, wenn die Verpflichtung des Vertragspartners auf wiederkehrende Leistungen gegenüber dem Erblasser vor dem Tod des Erblassers aufgehoben wird. Diese Vorschrift zielt auf entgeltliche Erbverträge ab. Seine bereits erbrachten Leistungen kann der Vertragspartner im Falle des Rücktritts nach § 812 Abs. 1 S. 2 BGB zurüc...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / 2. Das vom Erblasser eingesetzte Schiedsgericht

Rz. 10 Das vom Erblasser in der letztwilligen Verfügung eingesetzte Schiedsgericht hat diejenigen Aufgaben, die ihm vom Erblasser zugewiesen werden, soweit wie oben ausgeführt die gesetzlichen Grenzen nicht überschritten sind. Grundsätzlich können alle vermögensrechtlichen Ansprüche einem Schiedsgericht übertragen werden, § 1030 ZPO. Dies trifft vor allem auf erbrechtliche A...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / (3) Paranoide Wahnvorstellungen

Rz. 142 BayObLG, Beschluss vom 21.7.1999 Nach dem BayObLG kann der Erblasser testierunfähig sein, wenn sich seine paranoiden Wahnvorstellungen vor allem auf eine als (testamentarischer) Erbe in Betracht kommende Person beziehen, sodass er nicht in der Lage ist, sich ein freies Urteil über die Rechtsnachfolge von Todes wegen zu bilden:[120] Zitat "Nach § 2229 Abs. 4 BGB kann ein...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Die Rechtsnachfolge am Einzelunternehmen

Rz. 346 Das Einzelunternehmen ist kein selbstständiger Gegenstand des Rechtsverkehrs, sondern setzt sich aus einer Vielzahl in ihm zusammengefasster Vermögenswerte (z.B. Grundstücke, Forderungen, Verbindlichkeiten, "guter Ruf") zusammen. Die grundsätzliche Vererblichkeit eines einzelkaufmännischen Unternehmens ergibt sich jedenfalls aus § 22 HGB, wonach derjenige, der ein be...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / III. Testamentsvollstreckung an Anteilen von Personengesellschaften

Rz. 88 Ähnlich verhält es sich auch bei Personengesellschaften. Hier hängen der Umfang und die Möglichkeiten einer Testamentsvollstreckertätigkeit zunächst von der jeweiligen Nachfolgeklausel ab. Rz. 89 Wird die Gesellschaft bei Vorhandensein einer Fortsetzungsklausel unter den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt, was bei oHG und KG der gesetzliche Regelfall ist, dann hat der...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / XIV. Dingliche Surrogation im ehelichen bzw. partnerschaftlichen Güterrecht

Rz. 103 Als Vorfrage für die Klärung des Nachlassbestandes ist beim Tod eines Ehegatten wichtig, welcher Ehegatte Eigentümer welcher Gegenstände war. Da die Erwerbsvorgänge oft Jahrzehnte zurückliegen, ist die Surrogation von erheblicher Bedeutung. 1. Surrogation bei der Zugewinngemeinschaft Rz. 104 § 1370 BGB, der sich auf Haushaltsgegenstände bezieht, regelt gleichzeitig die...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / I. Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 1 Die Erben werden Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, § 1922 BGB (Universalsukzession). Mit Eintritt des medizinischen Todes des Erblassers werden die Erben Inhaber aller vermögensrechtlichen Positionen, die der Erblasser innehatte, gleichgültig, ob die Erben oder einzelne von ihnen Kenntnis vom Tod des Erblassers oder gar vom Berufungsgrund haben. Kraft ausdrückliche...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / I. Allgemeines

Rz. 339 Angesichts der engen Verbindung des Erbrechts zu angrenzenden Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht, Steuerecht und Familienrecht ist bei der Testamentsgestaltung für einen Unternehmer auf die Ermittlung des Sachverhaltes ganz besondere Sorgfalt zu legen.[368] Im Hinblick auf die zu treffenden Verfügungen ist unbedingt darauf zu achten, dass steuerliches Privat- und ...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 3. Verlust eines eigenhändigen Testaments

Rz. 45 Auch aus einem nicht auffindbaren Testament können Rechte abgeleitet werden. An den Nachweis der formgerechten Errichtung und des Inhalts eines nicht auffindbaren Testaments sind strenge Anforderungen zu richten.[56] Derjenige, der aus dem Testament Rechte geltend macht, muss die formgültige Errichtung und seinen Inhalt beweisen.[57] Die Beweislast kehrt sich jedoch u...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / V. Steuerrecht

Rz. 157 Für den Erbvertrags-Vermächtnisnehmer, der darauf angewiesen ist, seinen Herausgabeanspruch erst gegen den Erben oder einen Beschenkten geltend zu machen, können die erbschaftsteuerlichen Konsequenzen unangenehm werden. Denn die Erbschaftsteuer entsteht nicht erst bei Erhalt des Vermächtnisses, sondern bereits mit dem Tod des Erblassers.mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / f) Die Eintrittsklausel

Rz. 373 Ein Gesellschaftsvertrag kann auch ein sogenanntes Eintrittsrecht für den/die potentiellen Gesellschaftsnachfolger vorsehen.[426] In diesem Fall wird die Gesellschaft zunächst unter den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. Der Eintrittsberechtigte hat aber das Recht (Option), in die Gesellschaft einzutreten.[427] Die Mitgliedschaft in der Gesellschaft wird hierbei ni...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / 8. Schiedsfähigkeit von ehegüterrechtlichen Streitigkeiten

Rz. 26 Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Nachlässen bei Erblassern, die im gesetzlichen Güterstand lebten, ist auch über die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten[65] zu entscheiden, wenn die sog. güterrechtliche Lösung zum Zuge kommt. Dafür ist nach §§ 261 ff. FamFG das Familiengericht zuständig. Die Schiedsfähigkeit von Ansprüchen aus dem ehelichen Gü...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / cc) Vorrang völkerrechtlicher Verträge

Rz. 296 Art. 75 Abs. 1 EuErbVO macht von dem verfolgten Ziel der Vereinheitlichung des Kollisionsrechts Ausnahmen: Internationale Übereinkommen bleiben unberührt, denen die Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt der Annahme der EuErbVO angehören und die Bereiche betreffen, die in der Verordnung geregelt sind. Hierzu gehören für Deutschland:mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Wegfall der Testierfähigkeit

Rz. 36 Nicht testierfähig sind gemäß § 2229 Abs. 4 BGB Personen, die infolge krankhafter Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörungen nicht in der Lage sind, die Bedeutung einer von ihnen abgegebenen Erklärung zu erkennen. Insoweit handelt es sich bei der Testierunfähigkeit um einen Unterfall der Geschäftsunfähigkeit.[53] Für die Testierfähigkeit ...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / II. Personen und Güterstände

Rz. 8 Um sich in jeder Phase der Bearbeitung des Mandats einen schnellen Überblick über die an dem Verfahren beteiligten Personen machen zu können, sollte man sich zunächst bei der Personenerfassung eine Art Familienstammbaum des Mandanten bzw. des Erblassers anfertigen. Anhand eines solchen Stammbaums lassen sich schnell die einzelnen Erbenordnungen und somit auch die quote...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / e) Rechtsfolgen einer Rechtswahl

Rz. 25 Bei einer wirksam angeordneten Rechtswahl ist die Rechtsfolge, dass in kollisionsrechtlicher Wirkung die Rechtsnachfolge von Todes wegen, abweichend von Art. 21 Abs. 1 EuErbVO, nicht dem Rechts des gewöhnlichen letzten Aufenthaltes unterstellt wird, sondern dem vom Erblasser gewählten Recht.[47] Bei einer unwirksam angeordneten Rechtswahl entfaltet diese schlichtweg k...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Die Vermächtnislösung

Rz. 380 Neben der Alleinerbenlösung besteht grds. auch die Möglichkeit, den Betrieb insgesamt im Wege des Vermächtnisses (Sachvermächtnis) auf den Nachfolger zu übertragen. Im Rahmen der Vermächtnislösung sind jedoch die Gesellschaftsform und bei der Vererbung einer persönlich haftenden Gesellschaftsbeteiligung die konkrete Nachfolgeklausel von entscheidender Bedeutung. Rz. ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Besonderheiten des nachehelichen Ehegattenunterhalts

Rz. 32 Demgegenüber geht die Unterhaltsverpflichtung des Erblassers gegenüber einem geschiedenen Ehegatten als Nachlassverbindlichkeit auf den Erben über (§ 1586b Abs. 1 BGB). Allerdings haftet der Erbe nur bis zur Höhe des Betrages, der dem Pflichtteil entspricht, der dem unterhaltsberechtigten Ehegatten zustünde, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre (§ 1586b Abs. 1 S....mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / B. Die Verwaltung des Nachlasses

Rz. 15 Fall als Einstieg Zwischen der Mutter und zwei Kindern – einer Tochter T und einem Sohn S – besteht nach dem Tod des Vaters eine Erbengemeinschaft. Die Mutter wurde zur Hälfte Miterbin, die Kinder zu je einem Viertel. Zum Nachlass gehört ein Festgeldkonto mit einem Guthaben von 200.000 EUR. Über die Auseinandersetzung konnten sich die Erben wegen streitiger Ausgleichs...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 3. Materielle Unrichtigkeit

Rz. 247 Materielle Unrichtigkeit liegt vor, wenn die materielle Rechtslage einerseits und das im Erbschein bezeugte Erbrecht andererseits nicht übereinstimmen. Beispiele hierfür sind der Erbschein des Vorerben nach Eintritt des Nacherbfalls oder das Auffinden eines Testaments, das die Erbfolge anders regelt, als sie im Erbschein genannt ist. Rz. 248 Eine zur Einziehung verpfl...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / I. Gesetzliche Regelung

Rz. 529 Beim Tod eines Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft wird die Gesellschaft nach der gesetzlichen Regelung aufgelöst (§ 727 BGB). Damit wandelt sich die Gesellschaft kraft Gesetzes in eine Liquidationsgesellschaft um. Die Erben werden Mitglieder der Liquidationsgesellschaft. Die Folgen sind:mehr

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§ 18 Beratung des durch ein... / D. Der bezugsberechtigte (begünstigte) Ehegatte

Rz. 11 Ein häufiges Problem ist die Frage, ob der in einer Lebensversicherung als bezugsberechtigt genannte Ehegatte im Valutaverhältnis zu den Erben die Zuwendung behalten darf, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers bereits geschieden wurde. Nach der Rechtsprechung des BGH ist § 2077 BGB nicht analog auf die Nennung der des Ehegatten als Bezugsberechtigten anzuwenden.[14]...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / a) Allgemeines

Rz. 259 Der auf dem Gebiet des Erbrechts tätige Anwalt hat sich nach dem Erbfall häufig mit Fragen der Auslegung zweifelhafter letztwilliger Verfügungen von Todes wegen zu befassen. Da auslegungsbedürftige Verfügungen erhebliche Schwierigkeiten verursachen und von dem entsprechenden Ergebnis das weitere Vorgehen des Anwalts für den potenziellen Erben abhängt, ist insofern be...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 11. Ausgleichungsvorschriften mit Berechnungsbeispielen

Rz. 377 Grund für die in §§ 2050 ff. BGB geregelten Ausgleichungspflichten ist der vom Gesetz vermutete Wille des Erblassers, seine Abkömmlinge an der Rechtsnachfolge in sein Vermögen (zu Lebzeiten und nach seinem Tod, d.h. an seiner wirtschaftlichen Lebensleistung) gleichmäßig teilhaben zu lassen. Vorempfänge einer bestimmten Art gelten daher grundsätzlich als auf den künft...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / II. Schutzzweck des § 2287 BGB

Rz. 2 Der durch Erbvertrag eingesetzte Erbe wird durch § 2287 BGB gegen beeinträchtigende Schenkungen des Erblassers geschützt. Allerdings sind die vorgenommenen Schenkungen wirksam; sie geben dem benachteiligten Erben lediglich nach dem Tode des Erblassers einen Anspruch auf Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereiche...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / E. Übergangsregelungen für die ehemalige DDR

Rz. 51 Ist der Vater eines nichtehelichen Kindes vor dem 3.10.1990, dem Zeitpunkt des Beitritts der neuen Bundesländer, gestorben und hatte er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der ehemaligen DDR, so hat dieses Kind wie bisher volles Erbrecht wie ein eheliches Kind, Artikel 235 § 1 Abs. 1 EGBGB n.F. Diese Regelung entsprach dem bisherigen Recht der früheren DDR. Artikel 235 ...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / 1. Deutsch-türkischer Konsularvertrag vom 28.5.1929

Rz. 6 Dieser Konsularvertrag wurde zwischen der Türkischen Republik und dem Deutschen Reich geschlossen.[9] Nach dem Eintritt der Türkei in den Krieg wurde er aufgehoben, ist jedoch seit dem 26.2.1952 wieder in Kraft. Die relevanten erbrechtlichen Regelungen des Konsularvertrags finden sich in den §§ 12 ff. des Anhangs zu Art. 20. In § 14 des Konsularvertrags wird das auf di...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / 1. Höchstpersönliche Rechte

Rz. 79 Beschränkte dingliche Rechte für eine natürliche Person, die maximal auf Lebenszeit bestehen können und kraft Gesetzes nicht übertragbar sind, wie Nießbrauch (§§ 1030 ff. BGB), Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) und andere beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (§§ 1090 ff. BGB), sowie die Wohnrechtsreallast (§ 1105 BGB), erlöschen kraft Gesetzes mit dem Tode des Rechtsinhab...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Schutz des Minderjährigen

Rz. 383 Im Gesetzgebungsverfahren wurde bereits erkannt, dass es dem gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen bzw. dem volljährig Gewordenen selbst zu empfehlen ist, ein Inventar über das Vermögen des Minderjährigen zum Stichtag seiner Volljährigkeit zu errichten, um die Vermutungen des § 1629a Abs. 4 BGB widerlegen zu können.[284] Für den Fall des Erwerbs von Todes wegen si...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Beim gemeinschaftlichen Testament

Rz. 621 § 2287 BGB findet zum Schutz der Schlusserben auch bei bindend gewordenen gemeinschaftlichen Testamenten Anwendung.[675] Hat der Erblasser lebzeitig Schenkungen getätigt und liegen die Voraussetzungen des § 2287 BGB vor, dann kann der Schlusserbe die Schenkungsgegenstände herausverlangen. Das Recht entsteht allerdings gemäß § 2287 BGB erst mit dem Tod des Erblassers,...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 4. Mangelnde Testierfreiheit aufgrund Höferechts

Rz. 57 Um einer Zersplitterung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe entgegenzuwirken, sieht das Anerbenrecht für den Fall des Erbgangs eine Sondererbfolge vor. Das Anerbenrecht will sicherstellen, dass der Hof immer nur an einen Rechtsnachfolger fällt, wobei die jeweiligen höferechtlichen Vorschriften entweder eine Sondererbfolge[89] oder die Zuweisung[90] im Wege eines ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Form

Rz. 497 Zwingend vorgeschrieben ist notarielle Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragschließenden, § 2276 Abs. 1 BGB ("Simultanbeurkundung"). Eine Trennung des Vertrags in Vertragsangebot und Vertragsannahme ist damit ausgeschlossen. Persönlich muss jedoch nur der Erblasser anwesend sein, § 2274 BGB; der andere Vertragspartner kann sich vertreten lassen. Auf ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / c) Testierfähigkeit Mehrfachbehinderter

Rz. 145 Größere Schwierigkeiten bezüglich der Testiermöglichkeit können sich bei sog. Mehrfachbehinderungen[123] ergeben. So führte bis zum Beschluss des BVerfG vom 19.1.1999[124] eine bestimmte Kombination von Behinderungen zu einer "faktischen" Testierunfähigkeit. Dies war z.B. bei einem stummen und zugleich schreibunfähigen (§ 2233 Abs. 3 BGB a.F., § 31 BeurkG a.F.) oder ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Die Zuordnung der Einkünfte zwischen Erbfall und Vermächtniserfüllung

Rz. 383 Schwierigkeiten bestehen bei der Vermächtnislösung bei der Zurechnung der Einkünfte zwischen Erbfall und Vermächtniserfüllung, da zunächst grundsätzlich der Erbe Inhaber der Einkunftsquelle ist.[439] Ausnahmsweise sind die zwischen Erbfall und Vermächtniserfüllung erzielten Einkünfte dem Vermächtnisnehmer zuzurechnen, wenn dieser schon vor Vermächtniserfüllung als wi...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / i) Exkurs: Getroffene Rechtswahl vor dem 17.8.2015

Rz. 29 Um letztwillige Verfügungen von Todes wegen, welche eine Rechtswahl enthalten, jedoch vor Inkrafttreten der EuErbVO errichtet wurden, in ihrer Wirksamkeit zu erhalten, sind in Art. 83 EuErbVO eine Vielzahl von Fallkonstellationen kodifiziert worden, unter welchen die getroffene Rechtswahl auch nach Einführung der EuErbVO wirksam bleibt. Im Wesentlichen muss die Rechts...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 5. Das vorzeitige Unternehmertestament

Rz. 391 Gerade bei jüngeren Unternehmern stellt sich oftmals die Schwierigkeit, dass sie ihren Nachfolger noch nicht bestimmen können. Hier bietet sich die vermächtnisweise Zuwendung des Unternehmens an, verbunden mit der Bestimmung, dass ein Dritter den Nachfolger aus einem bereits feststehenden und abgrenzbaren Personenkreis auswählen soll.[450] Steht der Personenkreis noc...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 5. Wohngeldschulden

Rz. 44 Soweit Wohngeld, das die Wohnungseigentümer gem. § 16 Abs. 2 WEG zu entrichten haben, vor dem Tod des Erblassers fällig wurde, ist es Erblasserschuld und reine Nachlassverbindlichkeit. Nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft begründete Wohngeldschulden sind demgegenüber jedenfalls auch Eigenverbindlichkeiten des Erben, ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / a) Allgemeines

Rz. 125 Nach § 352e Abs. 1 S. 1 FamFG ist der Erbschein nur zu erteilen, wenn das Nachlassgericht die zur Begründung des Antrags erforderlichen Tatsachen als festgestellt erachtet. Gegenstände der nachlassgerichtlichen Ermittlungen sind regelmäßig:mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / b) Verbleib von Erbschaftsgegenständen

Rz. 181 Auskunft ist nicht nur über den örtlichen Verbleib, sondern auch über den wirtschaftlichen Verbleib von Nachlassgegenständen zu erteilen. Anzugeben ist zudem, ob und welche Surrogate hierfür in den Nachlass gelangt sind.[203] Rz. 182 Über den strengen Wortlaut des § 2028 BGB hinaus bezieht sich die Auskunftspflicht auch auf Gegenstände, die vor dem Tod des Erblassers ...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / 6. Schiedsvereinbarung bei vorweggenommener Erbfolge

Rz. 24 Werden bei Schenkungs-, Ausstattungs- und Übergabeverträgen Schiedsvereinbarungen für alle aus dem Vertragsverhältnis und seiner evtl. Rückabwicklung entstehenden Streitigkeiten getroffen, so unterliegen die Vertragsparteien nicht nur zu Lebzeiten des Schenkers der Schiedsabrede, sondern nach seinem Tod auch seine Erben, weil auf sie als Gesamtrechtsnachfolger auch al...mehr

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§ 22 Berichtigung des Hande... / III. Erbnachweis

Rz. 6 Die im Handels- und Personengesellschaftsrecht nach § 1922 BGB im Wege des Erbgangs – bei Personengesellschaften als Sondererbfolge – eingetretene Rechtsnachfolge ist für ihre Verlautbarung im Handelsregister förmlich nachzuweisen. Dieser Nachweis wird nach § 12 Abs. 1 S. 4 HGB durch öffentliche Urkunden geführt, "soweit tunlich". Gemeint sind öffentliche Urkunden i.S....mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / I. Ausgangslage

Rz. 98 Das Vermächtnis ist Nachlassverbindlichkeit (§ 1967 Abs. 2 BGB). In der Regel ist der Erbe bzw. sind die Erben Schuldner des Vermächtniserfüllungsanspruchs, wobei Miterben als Gesamtschuldner haften (§ 2058 BGB). Rz. 99 Außer den Ansprüchen von Vermächtnisgläubigern hat der Erbe möglicherweise auch Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten zu erfüllen. Bei der Ermittlung ...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / V. Erbschein/Fremdrechtserbschein

Rz. 154 Mit Einführung der EuErbVO zum 17.8.2015 wurde § 2369 BGB, in welchem der Fremdrechtserbschein bis dahin geregelt war, aufgehoben. Für Altfälle gilt er jedoch gemäß Art. 229 § 36 EGBGB weiterhin.[322] Da die EuErbVO erst seit dem 17.82015 in Kraft ist, besitzt der § 2369 BGB a.F. noch immer Praxisrelevanz. Im Übrigen wird es auch in Zukunft Fallkonstellationen geben,...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / III. Hilfe in Steuersachen

Rz. 92 Des Öfteren ist der Rechtsanwalt, gerade auf dem Gebiet des Erbrechts oder der Vermögensnachfolge, auch mit steuerlichen Fragen befasst. Beispielsweise wird er gesondert beauftragt, eine Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung für den Mandanten abzugeben. In diesem Falle richten sich seine Gebühren nach § 35 RVG i.V.m. §§ 23 bis 39 Steuerberatervergütungsverordnung i...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / a) Haftungsbeschränkung – § 1629a Abs. 1 BGB

Rz. 145 Nach § 1629a Abs. 1 BGB hat das volljährig gewordene Kind die Möglichkeit, die Haftung für Verbindlichkeiten, die seine Eltern ihm gegenüber bei Ausübung der gesetzlichen Vertretung begründet haben, und für Verbindlichkeiten, die durch einen in der Zeit der Minderjährigkeit eingetretenen Erwerb von Todes wegen begründet wurden, auf den Bestand desjenigen Vermögens zu...mehr

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§ 11 Der (Vor-)Nacherbe als... / Literaturtipps

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Die Aktiengesellschaft

Rz. 355 Auch Aktien sind grundsätzlich frei vererblich. Die Satzung kann dies nicht ausschließen.[394] Die Aktien gehen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB) auf die Erben über. Mehrere Miterben halten die Aktien gesamthänderisch als gemeinschaftliches Vermögen (§ 2032 BGB). Jedoch kann auch hier, ähnlich wie bei GmbH-Anteilen, gemäß § 237 AktG die Zwangseinziehung ...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / e) Keine inzidente Prüfung der Vaterschaft im Pflichtteilsprozess

Rz. 17 Solange nicht wirksam festgestellt wurde, dass der Erblasser nicht der Vater eines Kindes ist, muss das im Pflichtteilsstreit berufene Gericht das Kind als Abkömmling behandeln. Ohne Belang ist, ob ein Privatgutachten die Verwandtschaft im konkreten Fall ausschließt. Dies gilt selbst dann, wenn von dem rechtlichen Vater lebzeitig ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren z...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Vor- und Nachvermächtnis

Rz. 331 Probleme können auch entstehen, wenn für das Behindertentestament Vor- und Nachvermächtnis gewählt werden. Auch wenn dies, ebenfalls in Verbindung mit einer Dauertestamentsvollstreckung, zu Lebzeiten des Behinderten zunächst die gleiche Wirkung entfaltet wie eine Vor- und Nacherbschaft, entstehen doch beim Tod des Kindes mit Eintritt des Nachvermächtnisfalles erhebli...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (2) Ausgleich von Aufwendungen unter Ehegatten

Rz. 341 Bei der Auseinandersetzung einer ursprünglichen Ehegattengrundstücksgemeinschaft ist zu fragen, wie höhere Aufwendungen eines Ehegatten für die Anschaffung, Bebauung und Unterhaltung des Grundstücks berücksichtigt werden können. Demjenigen Ehegatten, der Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Grundstücks allein getragen hat, steht nach § 748 BGB ein Ausgleichsanspr...mehr