Fachbeiträge & Kommentare zu TV-L

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 6 Bevorzugte Berücksichtigung für Vollzeitstellen (Abs. 3)

Rz. 39 Nach § 11 Abs. 3 TVöD/TV-L/TV-H sollen Beschäftigte, mit denen auf ihren Wunsch anstelle der früheren Vollzeitbeschäftigung eine nicht befristete Teilzeitbeschäftigung vereinbart wurde, bei späterer Besetzung eines Vollzeitarbeitsplatzes bei gleicher Eignung und im Rahmen der dienstlichen bzw. betrieblichen Möglichkeiten bevorzugt berücksichtigt werden. Dies war auch ...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 2.1 Verhältnis zu §§ 8, 9a TzBfG

Rz. 6 Das am 1.1.2001 in Kraft getretene Gesetz über die Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) enthält neben der Begriffsdefinition der Teilzeitarbeit und dem Verbot der Diskriminierung von Teilzeitkräften (erstmals) auch einen gesetzlichen Anspruch für alle Arbeitnehmer auf Reduzierung ihrer persönlichen Arbeitszeit.[1] Mit dem am 1.1.2019 in Kraft getretenen...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 2.2 Verhältnis zu § 15 Abs. 4-7 BEEG

Rz. 9 Mütter und Väter können während der Elternzeit mit ihren Arbeitgebern nach § 15 Abs. 4–7 BEEG (bzw. bis 31.12.2006 BErzGG) eine Teilzeitbeschäftigung im Rahmen eines besonderen Arbeitsvertrags vereinbaren, die die wöchentliche Arbeitszeit von 15 Stunden nicht unterschreitet und 32 Stunden (bis 31.8.2021: 30 Stunden) im Monatsdurchschnitt nicht übersteigt.[1] Der Arbeit...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.6 Keine entgegenstehenden dringenden dienstlichen bzw. betrieblichen Belange

Rz. 21 Die Ablehnungsgründe aus Sicht des Arbeitgebers entsprechen der (früheren) Regelung des § 15b BAT. Der gewünschten Verringerung der Arbeitszeit dürfen dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Sie sind zu berücksichtigen, wenn sie "dienstlich/betrieblich" sind, sich also auf die Verhältnisse der Dienststelle/des Betriebs beziehen. Dabei sin...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.10.1 Unbefristete oder befristete Reduzierung

Rz. 30 Grundsätzlich wird die Teilzeitbeschäftigung unbefristet vereinbart. Auf Antrag des Beschäftigten kann sie nach § 11 Abs. 1 Satz 2 TVöD/TV-L/TV-H jedoch auf bis zu 5 Jahre befristet werden. Abweichend von § 8 Abs. 4 TzBfG ermöglicht die Tarifvorschrift dem Beschäftigten, die Arbeitszeit (lediglich) befristet herabzusetzen. Der in § 8 Abs. 4 TzBfG geregelte Anspruch au...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.10.3 Hinweispflichten des Arbeitgebers?

Rz. 35 In der Rechtsprechung des BAG ist anerkannt, dass der Arbeitgeber die arbeitsvertragliche Nebenpflicht hat, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung seiner Belange, der des Betriebes und der Interessen der anderen Arbeitnehmer nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden k...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 1 Allgemeines

1.1 Aufbau des TVöD Rz. 1 Der TVöD besteht aus einem Allgemeinen Teil mit 39 Paragrafen sowie 6 Besonderen Teilen für die Sparten Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E). Die Bestimmungen des Allgemeinen Teils sind quasi "vor die Klammer" gezogen und gelten für jeden der 6 B...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3 Voraussetzungen für die Reduzierung der Arbeitszeit (Abs. 1)

3.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis Rz. 12 Nach dem Wortlaut der Regelung des § 11 Abs. 1 TVöD gilt die Norm für "Beschäftigte"; auf den Umfang der Beschäftigung (Vollzeit- oder Teilzeit) kommt es nicht an. Damit haben die Tarifvertragsparteien die Konsequenzen aus der Rechtsprechung des BAG gezogen, wonach die in § 15b BAT vorgesehene Beschränkung auf Vollzeitbeschäftigt...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 12 Nach dem Wortlaut der Regelung des § 11 Abs. 1 TVöD gilt die Norm für "Beschäftigte"; auf den Umfang der Beschäftigung (Vollzeit- oder Teilzeit) kommt es nicht an. Damit haben die Tarifvertragsparteien die Konsequenzen aus der Rechtsprechung des BAG gezogen, wonach die in § 15b BAT vorgesehene Beschränkung auf Vollzeitbeschäftigte unwirksam war (BAG, Urteil v. 18.3.20...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 2 Verhältnis zu gesetzlichen Teilzeitvorschriften

Rz. 5 § 11 TVöD/TV-L/TV-H regeln die Teilzeitbeschäftigung für die Angestellten des öffentlichen Dienstes nicht abschließend. Die gesetzlich begründeten Verringerungsansprüche hindern die Tarifvertragsparteien nicht, hiervon abgekoppelt einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung der Arbeitszeit zu begründen und den Inhalt dieses Anspruchs im Einzelnen auszugestalten.[...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.9 Berücksichtigung der besonderen persönlichen Situation der/des Beschäftigen bei der Gestaltung der Arbeitszeit

Rz. 29 Bei der Gestaltung der Arbeitszeit hat der Arbeitgeber nach § 11 Abs. 1 Satz 4 TVöD/TV-L/TV-H "im Rahmen der dienstlichen bzw. betrieblichen Möglichkeiten der besonderen persönlichen Situation der/des Beschäftigten (...) Rechnung zu tragen." Diese Verpflichtung des Arbeitgebers wurde neu in den TVöD/TV-L/TV-H aufgenommen, bringt allerdings keine wesentliche Änderung d...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.10.2 Verlängerung der Befristung

Rz. 31 Die Befristung der Teilzeitbeschäftigung kann verlängert werden. Der Antrag ist spätestens 6 Monate vor Ablauf der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung zu stellen. Nur bei rechtzeitiger Antragstellung muss sich der Arbeitgeber auf das Verlangen einlassen (LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.7.2000, 3 Sa 60/99). Wird ein Verlängerungsantrag nicht rechtzeitig im Sinne von ...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.4 Betreuung oder Pflege

Rz. 16 Das "Kind" bzw. der "sonstige Angehörige" muss vom Beschäftigten tatsächlich betreut oder gepflegt werden. 3.4.1 Tatsächliche Betreuung Rz. 17 Was unter "tatsächlicher Betreuung" zu verstehen ist, ist zweifelhaft. Die Anforderungen dürfen nicht zu eng gesteckt werden, da tariflicher Regelfall auch die Betreuung eines 17-jährigen Kindes ist. Ein 17-jähriges "Kind" muss a...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.10 Umfang und Dauer der Teilzeitbeschäftigung

3.10.1 Unbefristete oder befristete Reduzierung Rz. 30 Grundsätzlich wird die Teilzeitbeschäftigung unbefristet vereinbart. Auf Antrag des Beschäftigten kann sie nach § 11 Abs. 1 Satz 2 TVöD/TV-L/TV-H jedoch auf bis zu 5 Jahre befristet werden. Abweichend von § 8 Abs. 4 TzBfG ermöglicht die Tarifvorschrift dem Beschäftigten, die Arbeitszeit (lediglich) befristet herabzusetzen...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.8 Gerichtliche Überprüfung

Rz. 27 Ob ein vom Arbeitgeber behaupteter gewichtiger Grund tatsächlich besteht, ist von den Arbeitsgerichten nicht ungeprüft hinzunehmen. Für die Prüfung ist das vom BAG zu den "betrieblichen" Ablehnungsgründen i. S. v. § 8 TzBfG entwickelte 3-stufige Prüfschema auch hier anzuwenden.[1] Nach der Rechtsprechung des BAG ist es ebenso auf Verringerungsansprüche anzuwenden, die...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 1.1 Aufbau des TVöD

Rz. 1 Der TVöD besteht aus einem Allgemeinen Teil mit 39 Paragrafen sowie 6 Besonderen Teilen für die Sparten Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E). Die Bestimmungen des Allgemeinen Teils sind quasi "vor die Klammer" gezogen und gelten für jeden der 6 Besonderen Teile gle...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 1.2 Persönlicher Geltungsbereich des TVöD

Rz. 2 Der TVöD gilt nach § 1 Abs. 1 TVöD grundsätzlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ("Beschäftigte"), die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist. Ausnahmen, d. h. vom Geltungsbereich ausgenommene Beschäftigtengruppen, sind im Katalog des ...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.4.1 Tatsächliche Betreuung

Rz. 17 Was unter "tatsächlicher Betreuung" zu verstehen ist, ist zweifelhaft. Die Anforderungen dürfen nicht zu eng gesteckt werden, da tariflicher Regelfall auch die Betreuung eines 17-jährigen Kindes ist. Ein 17-jähriges "Kind" muss aber nicht (mehr) im engeren Sinne betreut werden. Der/die Jugendliche wird häufig nicht einmal den Tag zu Hause verbringen. Demnach muss wohl...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Sonstige Teilzeitansprüche

Rz. 191 Schwerbehinderte Menschen haben nach § 81 Abs. 5 SGB IX Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit. Die Geltendmachung des Anspruches nach § 81 Abs. 5 SGB IX ist an keine Form, Frist, Wartezeit oder Mindestbeschäftigtenzahl gebunden.[339] Das Verlangen des schwerbehinderten Menschen nach § 81 Abs. 5 S. 3 SGB IX bewirkt unmittelbar eine Verringerung der geschuldeten Arb...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 15.3 Beschäftigte mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss

Diese Beschäftigten haben im Krankheitsfall einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von 6 Wochen (z. B. § 22 TVöD/TV-L). Hieraus fallen Umlagen, Zusatzbeiträge und Sanierungsgelder an. Ist der Beschäftigte nach Ablauf der Entgeltfortzahlung weiterhin krank oder hat er eine Kurmaßnahme (Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Reha...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 18 Rentenbezug

Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung endet, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Bezugs einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung endet oder beendet wird (vgl. Teil III 6) Bei Berichtigungen des Krankengeldzuschusses (fiktive Entgeltzahlung) ist für die Meldung zu beachten, dass nicht das steuerrechtliche Zuflussprinzip, sondern ausnahmsweise das sozialversic...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 4.4 Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD/TV-L auf der Basis des in den Monaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts berechnet. Für die Meldung der Höhe der zusatzversorgungspflichtigen Jahressonderzahlung für Beschäftigte in Altersteilzeit gilt Folgendes: 4.4.1 Beginn der Altersteilzeit bis einschließlich 1. Juli In diesen Fällen liegen der ...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 16.3 Kurzarbeit und freiwilliger Arbeitgeberzuschuss

Nicht tarifgebundene Mitglieder (Arbeitgeber) zahlen ggf. freiwillig einen Aufstockungsbetrag oder einen pauschalen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld. Ein freiwilliger Zuschuss des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld ist ebenfalls zusatzversorgungspflichtiges Entgelt, auch wenn er ganz oder teilweise steuerfrei ist, entsprechend der Aufstockung zum Kurzarbeitergeld nach § 5 Abs. 3...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 6 Beurlaubung ohne Bezüge – Sonderurlaub

Wird ein Sonderurlaub aus wichtigem Grund ohne Fortzahlung der Bezüge gewährt (z.B. § 28 TVöD/TV-L) und ist der Beschäftigte verpflichtet, die Arbeit bei Wegfall des Beurlaubungsgrundes unverzüglich – im Übrigen mit Ablauf des Beurlaubungszeitraumes – wieder aufzunehmen, bleibt die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bestehen. Für die Zeit eines Sonderurlaubes ist ein...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 15 Krankheit

Werden während einer Krankheit Entgeltfortzahlung oder Krankenbezüge geleistet oder besteht ein Anspruch auf Krankengeldzuschuss, ist ein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt (Buchungsschlüssel 01 10 10 bzw. 01 10 01 oder/und 01 15 01 bzw. 01 15 07 bzw. 01 20 01 bzw. 01 20 07) so lange zu melden, bis kein Anspruch auf Krankenbezüge mehr besteht. Bei fortdauernder Krankheit i...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 4.4.3 Beginn der Altersteilzeit im August oder September

In diesen Fällen liegen der Berechnung der Jahressonderzahlung teilweise volle und teilweise (halbe) Altersteilzeitentgelte zu Grunde. Bei Ermittlung der Jahressonderzahlung als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist dabei der Anteil der Entgelte, die für die Berechnung der Jahressonderzahlung benötigt werden und aus einer Altersteilzeitarbeit stammen, mit dem Faktor 1,8 z...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 7.1.3 Weitere Beispiele für einmalige Zahlungen

Beispiel 1 - Ablauf der Bezugsfristen für Krankenbezüge – Jahressonderzahlungmehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 14.1 Jahressonderzahlungen, die dem Beschäftigten während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zufließen

Anspruch auf Jahressonderzahlung haben Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen (§ 20 Abs. 1 TVöD/TV-L). Die Jahressonderzahlung wird mit dem Tabellenentgelt für den Monat November ausgezahlt. Sie ist grundsätzlich zusatzversorgungsrechtliches Entgelt. Dies gilt auch für Entgeltbestandteile, die in die Bemessungsgrundlage der Jahressonderzahlung einfließe...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 24 Zeitrentenbezug

Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bleibt während des Bezugs einer Zeitrente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung aufrechterhalten, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund tarifvertraglicher Vorschriften ruht. Nach den für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträgen (z. B. § 33 Abs. 2 Satz 5 TVöD/TV-L) oder nach den Arbeitsvertragsrichtlinien für den Ca...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 7.4 Einmalige Zahlung bei Krankengeldzuschuss und freiwilligem Wehrdienst

Für Monate, in denen Anspruch auf Krankengeldzuschuss besteht, ist ein fiktives Entgelt (Entgeltfortzahlung, § 21 TVöD) zu melden. Die Jahressonderzahlung ist für diesen Zeitraum fiktiv zu ermitteln. Aus dem fiktiv errechneten Entgelt sind Umlagen und/oder Beiträge zu entrichten. Gleiches gilt auch für Zeiten des freiwilligen Wehrdienstes (vgl. Ziffer 23). Beispiel 1 Freiwill...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 17 Mutterschutz

Durch den 5. Änderungstarifvertrag ATV/ATV-K vom 30.5.2011 werden Zeiten des Mutterschutzes als soziale Komponente mit (fiktivem) Entgelt belegt. Dabei werden Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis nach § 3 MuSchG ruht, so behandelt, als sei während dieser Zeiten eine Lohnfortzahlung nach § 21 TVöD/TV-L erfolgt. Mutterschutzzeiten (§ 3 Abs.1 MuSchG und Abs. 2 MuSchG) ab dem 1...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 4. Ermittlung des Ersatzbetrags

Rz. 209 Wird eine Ersatzkraft eingestellt, ist grundsätzlich das gezahlte Bruttoentgelt zuzüglich der Beiträge zur Sozialversicherung zu erstatten.[447] Der Schädiger bzw. der Versicherer kann allenfalls einwenden, dass die Ersatzkraft für eine zu hohe Stundenzahl oder eine überteuerte Entlohnung eingestellt worden sei. Wurde die Ersatzkraft in zu weitgehendem Umfang beschäf...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / B. Beerdigungskosten

Rz. 24 Nach § 844 Abs. 1 BGB sind die Beerdigungskosten von dem zu ersetzen, der verpflichtet ist, diese Kosten zu tragen; das sind die Erben (§ 1968 BGB), hilfsweise diejenigen, die dem Getöteten unterhaltspflichtig waren (§§ 1615 Abs. 2, 1615m, 1360a Abs. 3, 1361 Abs. 4 S. 4 BGB). Hat jemand die Beerdigungskosten getragen, ohne dazu verpflichtet zu sein, z.B. der mit dem G...mehr

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Schweigepflicht / 2.3 Aussagegenehmigung

Soweit ein Beschäftigter über Vorgänge, die ihm innerhalb des Dienstes bekannt wurden, als Zeuge in einem Gerichtsverfahren aussagen soll, bedarf er einer Aussagegenehmigung. Dies ist im TVöD und TV-L nicht ausdrücklich geregelt. Für Strafverfahren gilt § 54 StPO, der auf die Regelung für Beamte (§ 37 Abs. 3 Beamtenstatusgesetz bzw. entsprechende Vorschriften der Länder) ver...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Pflichtuntersuchungen aufgrund von Gesetz bzw. Tarifvertrag

Rz. 526 Ein Bedarf für eine vertragliche Regelung besteht nicht, soweit sich Untersuchungspflichten aus Gesetzen und Verordnungen bzw. aus Tarifverträgen ergeben. Rz. 527 Seit dem 24.12.2008 ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Kraft, die die zuvor verstreuten verschiedenen Rechtsvorschriften zusammenfasst (GefahrstoffVO, BiostoffVO, Gentechnik-S...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 2 Grundnorm des § 30 TVöD/TV-L/TV-H

2.1 Verhältnis zum TzBfG und anderen gesetzlichen Befristungsregelungen Rz. 2 Das TzBfG ist die allgemeine gesetzliche Grundlage für die Befristung von Arbeitsverträgen mit und ohne sachlichen Grund. Seine Befristungsregelungen gelten deshalb auch im Geltungsbereich des TVöD . § 30 Abs. 1 Satz 1 TVöD/TV-L/TV-H verweist hinsichtlich des Abschlusses befristeter Arbeitsverträge a...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 9.3.4 Führung auf Probe und auf Zeit

Rz. 33 Die Absätze 3 bis 5 des § 30 TVöD/TV-L/TV-H sind auf Verträge nach § 31 (Führung auf Probe) und § 32 TVöD/TV-L/TV-H (Führung auf Zeit) nicht anwendbar, § 30 Abs. 6 TVöD/TV-L/TV-H. Die §§ 31, 32 sind insoweit speziellere Regelungen für Führungspositionen.[1] Die Regelungen der § 30 Abs. 1 und Abs. 2 TVöD/TV-L/TV-H, d. h. z. B. die bevorzugte Berücksichtigung bei der Be...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 2.2 Besonderheiten für (frühere) Angestellte im Tarifgebiet West

Rz. 6 Der TVöD/TV-L schafft ein einheitliches Tarifrecht für Arbeiter und Angestellte und ein weitgehend einheitliches Tarifrecht Ost-West. Die frühere Unterscheidung des BAT nach Arbeitern und Angestellten ist entfallen und durch die Kategorie der "Beschäftigten" ersetzt worden. Für den Geltungsbereich des BAT war das Befristungsrecht in der Sonderregelung 2y (SR 2y) normie...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 8.1 Befristungen ohne Sachgrund

Rz. 22 Bei Befristungen ohne Sachgrund gelten für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte (s. Rz. 6) als Probezeit abweichend vom Grundsatz in § 2 Abs. 4 Satz 1 TVöD/TV-L (nur) die ersten 6 Wochen (§ 30 Abs. 4 Satz 1 TVöD/TV-L). Diese kurze Frist ...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 6 Besonderheiten für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen der Länder sowie für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken

Rz. 19 Für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen der Länder treffen § 40 TV-L/TV-H Sonderregelungen. Nr. 8 der Sonderregelungen des TV-L bzw. der Sonderregelungen des TV-H modifiziert § 30 Abs. 2 TV-L. bzw. normiert einen zusätzlichen § 30 Abs. 2a TV-H für den Wissenschaftsbereich. Es gelten folgende Grundsätze: Kalendermäßig befristete Arbeitsverträge mit s...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 2.1 Verhältnis zum TzBfG und anderen gesetzlichen Befristungsregelungen

Rz. 2 Das TzBfG ist die allgemeine gesetzliche Grundlage für die Befristung von Arbeitsverträgen mit und ohne sachlichen Grund. Seine Befristungsregelungen gelten deshalb auch im Geltungsbereich des TVöD . § 30 Abs. 1 Satz 1 TVöD/TV-L/TV-H verweist hinsichtlich des Abschlusses befristeter Arbeitsverträge ausdrücklich auf die gesetzlichen Regelungen des TzBfG und andere gesetz...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3 Vertragslaufzeit (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 8 Nach § 30 Abs. 2 Satz 1 TVöD/TV-L ist der Abschluss eines kalendermäßig befristeten Vertrags (Zeitbefristung[1]) für die Dauer von mehr als 5 Jahren unzulässig. Diese Regelung entspricht der Protokollnotiz Nr. 2 zur früheren SR 2y Nr. 1 BAT. Sie gilt nur für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-H § 30 Befristete Arbeitsverträge

1 Allgemeines Rz. 1 Der TVöD besteht aus einem Allgemeinen Teil mit 39 Paragrafen sowie 6 Besonderen Teilen für die Sparten Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen/BT-B), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E). Die Bestimmungen des Allgemeinen Teils sind quasi "vor die Klammer" gezogen und gelten für jeden der 6 Besonder...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der TVöD besteht aus einem Allgemeinen Teil mit 39 Paragrafen sowie 6 Besonderen Teilen für die Sparten Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen/BT-B), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E). Die Bestimmungen des Allgemeinen Teils sind quasi "vor die Klammer" gezogen und gelten für jeden der 6 Besonderen Teile glei...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 9.3.3 Kündigungsmöglichkeit nach Ablauf der Probezeit

Rz. 29 Verträge unter 12 Monaten Die ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses mit Beschäftigten, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte (s. Rz. 6) nach Ablauf der Probezeit ist nach § 30 Abs. 5 Satz 1 TVöD/TV-L nur zulässig, wenn die Vertrag...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 8.3 Probezeitkündigungen

Rz. 24 Innerhalb der Probezeit kann ein befristeter Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber und vom Beschäftigten ordentlich gekündigt werden. Ob es sich um einen kalendermäßig befristeten oder einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag handelt, ist ebenso gleichgültig wie die Frage, ob es sich um einen Vertrag mit Sachgrund oder ohne Sachgrund handelt. Es gilt eine einheitliche Kündigungs...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 9.3.2 Kündigungsmöglichkeit innerhalb der Probezeit

Rz. 28 § 30 Abs. 4 Satz 2 TVöD/TV-L sieht für befristete Arbeitsverhältnisses mit Beschäftigten, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte (s. Rz. 24) die Möglichkeit der Kündigung des befristeten Arbeitsverhältnisses innerhalb der Probezeit[1] ausdrücklich vor. ...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 4 Bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung von Dauerarbeitsplätzen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 11 Nach § 30 Abs. 2 Satz 2 TVöD sind Arbeitnehmer, die mit Sachgrund auf der Grundlage eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrags beschäftigt werden, bei der Besetzung von Dauerarbeitsplätzen bevorzugt zu berücksichtigen, wenn die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Regelung entspricht der Protokollnotiz Nr. 4 zu Nr. 1 SR 2y BAT.[1] Sie gil...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 8 Probezeit (Abs. 4)

8.1 Befristungen ohne Sachgrund Rz. 22 Bei Befristungen ohne Sachgrund gelten für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte (s. Rz. 6) als Probezeit abweichend vom Grundsatz in § 2 Abs. 4 Satz 1 TVöD/TV-L (nur) die ersten 6 Wochen (§ 30 Abs. 4 Satz 1...mehr