Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.11 Altersgrenzen

Rz. 245 Vereinbarungen in Arbeitsverträgen oder Regelungen in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen, wonach das Arbeitsverhältnis bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters, z. B. des 65. Lebensjahres, endet, wurden in der früheren Rechtsprechung des BAG als auflösende Bedingungen angesehen.[1] Diese Rechtsprechung hat das BAG inzwischen ausdrücklich aufgegeben und ...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3.4 Einführung eines Arbeitszeitkontos nach § 10 TVöD

In § 10 TVöD ist eine Regelung zu einem speziellen Arbeistzeitkonto aufgenommen worden. Hiernach kann (fakultativ) ein Arbeitszeitkonto von bis zu einem Jahr eingerichtet werden, wiederum durch Betriebs-/Dienstvereinbarung. Zwingend ist dieses Konto nur dann einzurichten, wenn für die Beschäftigten eine Rahmenzeit bzw. ein Arbeitszeitkorridor gemäß § 6 Abs. 6 bzw. Abs. 7 TVö...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 4.1 Definition des TVöD

Nach der Definition des § 7 Abs. 7 TVöD sind Überstunden die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (39 Wochenstunden), für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen, und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Die ...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3 Bewertung der tariflichen Möglichkeiten nach §§ 6ff. TVöD

3.1 Durchschnittsregelung Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich. . Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist jeweils ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen. Der genaue Abrechnungszeitraum ist mit dem Betriebs-/Personalrat zu vereinbaren, so auch die Einführung eines Jahresstundenkontos...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3.5 Gleitzeitregelungen

Bestehende Gleitzeitregelungen bleiben nach der Protokollerklärung zu Abschnitt 2 Arbeitszeit hinsichtlich der Vorgaben zu Korridor, Rahmenzeiten und Abrechnung im Stundenkonto nach § 10 TVöD unberührt (s. zu verschiedenen Gleitzeitmodellen unter Punkt 8). Dies ergibt sich bereits aus der systematischen Stellung der Protokollerklärung. Zweifelhaft ist, ob die Befreiung auch fü...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3.2 Flexibilisierungsalternative 1 "wöchentlicher Arbeitszeitkorridor"

Nach § 6 Abs. 6 TVöD kann ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor von bis zu 45 Stunden durch Betriebs-/Dienstvereinbarung vereinbart werden. Zwingend ist dabei allerdings das wenig praxistaugliche Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD (näher unten Punkt 4) einzuführen. Sämtliche Stunden innerhalb des Korridors, also auch die die 39 Wochenstunden überschreiten, werden nicht als Übers...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3.3 Flexibilisierungsalternative 2 "tägliche Rahmenarbeitszeit"

Alternativ zum Arbeitszeitkorridor kann wiederum durch Betriebs-/Dienstvereinbarung in der Zeit von 6 bis 20 Uhr eine Rahmenarbeitszeit von maximal zwölf Stunden vereinbart werden, § 6 Abs. 7 TVöD. Auch diesbezüglich gilt, dass die Stunden über 7,8 am Tag nicht als Überstunden zu werten sind, sondern Zeitguthaben sind. Gleiches gilt für die Zeitschuld. Es wird darauf hingewie...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 7 Zeitkontenmodelle bei Gleitzeit

Um die Probleme der tariflichen Vorgaben zum Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD zu vermeiden, sollten möglichst Gleitzeitkonten zwischen den Betriebsparteien vereinbart werden, die nicht unter die Reglementierung des § 10 TVöD fallen. 7.1 Übersicht über Grundgestaltungen bedarfsorientierter Arbeitszeit Gegenpole "Zeitsouveränität" und "Bedarfsorientierung" Die Verteilung der verfü...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3.6 Zusammenfassendes Ergebnis

Um die wenig praktikable Regelung des § 10 TVöD "Arbeitszeitkonto" zu vermeiden, sollten vom Arbeitgeber nach Möglichkeit mit dem Betriebs-/Personalrat Gleitzeitregelungen, unter Umständen auch mit Funktionszeiten – Mindestbesetzungen oder Besetzungen – vereinbart werden ( s. hierzu unter Punkt 8). Die Möglichkeit, die 39 Stunden im Jahresdurchschnitt abzurechnen, ergibt sich...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 6.1 Grundsätzliches

Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall In einer Zeit knapper Haushaltsmittel des öffentlichen Dienstes sowie starken Konkurrenzdrucks durch privatrechtlich organisierte Betriebe gewinnt das Thema "Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall" zunehmend an Bedeutung. Feste Arbeitszeiten bedeuten, dass der Mitarbeiter für seine Anwesenheit auch dann bezahlt wird, wenn ...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 2 Rechtliche Grundlagen, Überblick

Arbeitszeit wird herkömmlich bestimmt durch zwei Faktoren: die Dauer der Arbeitszeit (Arbeitszeitvolumen) die zeitliche Lage der Arbeitszeit (Verteilung der Arbeitszeit) Ist einer dieser Faktoren einseitig veränderbar, liegt eine "flexible" Arbeitszeit vor. Flexibilität besteht grundsätzlich nur hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit, nicht des Umfangs der Arbeitszeit (eine Ausna...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3.1 Durchschnittsregelung

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich. . Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist jeweils ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen. Der genaue Abrechnungszeitraum ist mit dem Betriebs-/Personalrat zu vereinbaren, so auch die Einführung eines Jahresstundenkontos. Im TVöD wurde auf das "J...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 4.2 Überstunden bei Arbeitszeitkorridor und Rahmenarbeitszeit

Innerhalb des Korridors von 45 Wochenstunden bzw. des Arbeitszeitrahmens von 6 bis 20 Uhr geleistete Arbeitsstunden werden vom Tarifvertrag lediglich als Arbeitszeitguthaben bzw. -schuld gewertet. Sie sind demnach nicht als zuschlagspflichtige Überstunden zu betrachten. In beiden Fällen ist jedoch zwingend das Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD zu vereinbaren (s. oben unter Punk...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 4.3 Überstunden bei Gleitzeitregelungen

Nach § 7 Abs. 7 TVöD müssen Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet sein. Bei Gleitzeitmodellen entscheidet in erster Linie der Mitarbeiter in den Gleitzeiträumen, ob er arbeitet oder nicht. Angeordnete Mehrarbeit liegt bei Gleitzeitmodellen erst dann vor, wenn der Arbeitgeber durch einseitige Anordnung vom Arbeitnehmer verlangt, außerhalb der Kernarbeitszeit Arbeitsleistung zu ...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 8 Abwicklung im Jahresstundenkonto, Ampelkonto

Erfahrungsgemäß bewegen sich in klassischen Gleitzeitsystemen die individuellen Zeitsalden fast ausschließlich im positiven Bereich – meist nahe der Grenze des höchstzulässigen Zeitübertrags (bisher meistens 10 Stunden zu Monatsende). Wenn dann bei erhöhtem Arbeitsanfall längere Tagesarbeitszeiten erforderlich werden, verbleibt oft nur die Anordnung von Überstunden oder die ...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 7.5 Gleitzeit mit sich ändernden Funktionszeiten

Bei diesem Modell werden die Funktionszeiten durch den Arbeitgeber in bestimmten Zeitabständen geändert und angepasst. Das Modell "Gleitzeit als gemeinsamer, sich ändernder Arbeitsplan" zeigt eine weitere mögliche konkrete Ausgestaltung eines Zeitkontenmodells, bei der die Funktionszeiten – die jeweilige Mindestbesetzung oder Besetzung des Bereiches, der Abteilung – einseitig...mehr

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Mutterschutz / 7.1.3 Anrechnung auf Stufenlaufzeiten (§ 17 Abs. 3 Satz 1 Buchst. a TVöD)

Nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Buchst. a TVöD gelten als Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit i. S. d. § 16 Abs. 3 TVöD (VKA) und § 16 Abs. 4 TVöD (Bund) alle Zeiten von Beschäftigungsverboten nach dem MuSchG. Zeiten, in denen die Frau aufgrund eines Beschäftigungsverbotes keine Arbeitsleistung erbringt, werden einer ununterbrochenen, tatsächlichen Tätigkeit i. S. v. § 16 Abs. 3...mehr

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Mutterschutz / 6.1.2 Anrechnung auf Stufenlaufzeiten (§ 17 Abs. 3 Satz 1 Buchst. a TVöD bzw. § 17 Abs. 3 Satz 1 Buchst. a TV-L)

Nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Buchst. a TVöD gelten als Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit i. S. v. § 16 Abs. 3 TVöD (VKA) und § 16 Abs. 4 TVöD (Bund) alle Zeiten von Beschäftigungsverboten nach dem MuSchG. Als Beschäftigungsverbote gelten Beschäftigungsverbote i. S. v. § 2 Abs. 3 MuSchG, somit auch die Schutzfristen vor und nach der Entbindung i. S. v. § 3 MuSchG. Nach § 17 A...mehr

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Mutterschutz / 7.1.4 Fortbestehen des Erholungsurlaubs (§ 24 MuSchG)

Gemäß § 24 Satz 1 MuSchG gelten für die Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub die Ausfallzeiten wegen Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz als Beschäftigungszeiten. Für die Zeiten der Beschäftigungsverbote findet daher keine Kürzung des Erholungsurlaubs statt. Wichtig Die Vorschriften des § 24 MuSchG gelten für Beschäftigungsverbote i. S. v. § 2...mehr

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zfs 02/2024, Überfällige Gebührenerhöhung

Noch bis zum 31.12.2024 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie bezahlen. Angesichts der hohen Inflation in der letzten Zeit handelt es sich um ein gutes Instrument, den Arbeitnehmern etwas den zunehmenden Preisdruck zu nehmen. Aber wer zahlt eigentlich den meist selbstständigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ...mehr

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Sonderurlaub / 2.1.1 Wichtiger Grund

Voraussetzung für die Gewährung von Sonderurlaub ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes aufseiten der bzw. des Beschäftigten. Damit wird klargestellt, dass nicht jedes persönliche Interesse der/des Beschäftigten ausreicht, um dauerhaftes Fernbleiben vom Dienst zu rechtfertigen. Vielmehr muss das mit der Freistellung verfolgte Ziel auch bei objektiver Betrachtungsweise hin...mehr

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Sonderurlaub / 2.4 Folgen des Sonderurlaubs

Während des Sonderurlaubs ruht das Arbeitsverhältnis. Zwar bestehen grundsätzlich die vertraglichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis weiter. Der Arbeitgeber kann jedoch in der Zeit des Sonderurlaubs von dem Beschäftigten keine Arbeitsleistung und der Beschäftigte vom Arbeitgeber keine Zahlungen aus dem Arbeitsverhältnis verlangen. So besteht für die Zeiten des ...mehr

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Sonderurlaub / 2.2 Ermessensentscheidung des Arbeitgebers

Liegt ein wichtiger Grund i. S. v. § 28 TVöD vor, so kann der Beschäftigte unter Verzicht auf die Entgeltfortzahlung Sonderurlaub erhalten. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber nunmehr in allen Fällen die Entscheidung über die Gewährung von Sonderurlaub nach billigem Ermessen zu treffen hat (§ 315 Abs. 1 BGB). Diese Regelung lehnt sich damit inhaltlich an die alte Rechtslage ...mehr

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Sonderurlaub / 1 Überblick

In § 28 TVöD ist der tarifliche Sonderurlaub geregelt. Danach können Beschäftigte bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten. Im Unterschied zum Erholungsurlaub (§ 26 TVöD ), der der Wiederherstellung der geistigen und körperlichen Energie der Beschäftigten dient, schafft der Sonderurlaub für die Beschäftigten i...mehr

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Sonderurlaub / 2.5 Nebentätigkeit während des Sonderurlaubs

Grundsätzlich hat der Beschäftigte auch während der Dauer des Sonderurlaubs die Möglichkeit zur Ausübung einer Nebentätigkeit. Nach § 3 Abs. 3 TVöD bedarf bei einer entgeltlichen Nebentätigkeit deren Aufnahme der vorherigen schriftlichen Anzeige (näher hierzu unter Stichwort Nebentätigkeit). Der Arbeitgeber kann die Ausübung der Nebentätigkeit bei Beeinträchtigung seiner Int...mehr

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Sonderurlaub / 2.3.2 Nachträgliche Änderung

Nachträgliche Änderungen wie eine vorzeitige Beendigung wegen Wegfalls des wichtigen Grundes oder eine Verlängerung bei Fortbestehen des wichtigen Grundes sieht § 28 TVöD zwar nicht ausdrücklich vor, sie können jedoch im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden. Der Arbeitgeber kann daher weder einseitig die vorzeitige Rückkehr des Beschäftigten verlangen, noch hat der ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.1 Vergütungsansprüche

Rz. 62 Da keine Vergütung zu zahlen ist, entfallen auch alle Ansprüche, die die geleistete Arbeit vergüten. Dazu gehört zunächst die regelmäßige Vergütung, aber auch leistungs- oder erfolgsbezogene Vergütungsbestandteile entfallen, soweit sich der Arbeitnehmer im ganzen Zeitraum, für den diese Leistung gezahlt wird, in Elternzeit befand. Wenn eine leistungsbezogene Vergütung...mehr

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Sonderurlaub / 2.3.4 Unterbrechung

Die Protokollerklärung zu § 50 BAT, nach der der Sonderurlaub nicht unterbrochen werden darf für Zeiträume, in denen keine Arbeitsverpflichtung besteht, ist von § 28 TVöD nicht übernommen worden. Diese Erklärung sollte klarstellen, dass eine Unterbrechung des Sonderurlaubs mit der Folge des Wiederauflebens des Vergütungsanspruchs dann unzulässig ist, wenn ohnehin – etwa währ...mehr

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Sonderurlaub / 2.6 Sonderurlaub und andere Freistellungsgründe

In der Zeit eines längeren Sonderurlaubs kann keine Freistellung aus anderem Grund, etwa für den Wehr- oder Zivildienst, in Anspruch genommen werden, da der Beschäftigte bereits vom Dienst freigestellt ist. Diese gesetzlichen Regelungen greifen jedoch ggf. am Ende des Sonderurlaubs ein. Allerdings ist der Arbeitnehmer verpflichtet, bestehende Erklärungsfristen einzuhalten, w...mehr

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Sonderurlaub / 2.3.3 Zweckbefristung

Ob im Einzelfall auch eine Zweckbefristung des Sonderurlaubs vereinbart werden kann, ist ebenfalls nicht ausdrücklich geregelt. Dies kann z. B. bei der Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen eine Rolle spielen, wenn die betreffende Person plötzlich stirbt. Da § 28 TVöD aber zu der Frage einer möglichen Befristung überhaupt keine Aussage trifft und dies auch nicht in Wide...mehr

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Sonderurlaub / 2.1.2 Antrag

Ungeschriebene Voraussetzung für jegliche Gewährung von Sonderurlaub ist ein entsprechender Antrag der/des Beschäftigten, da der Arbeitgeber hier nicht auf eigene Initiative und ohne Zustimmung des Beschäftigten tätig werden kann und soll. Für den Antrag genügt eine entsprechende Willenserklärung des Beschäftigten, in der das Vorliegen eines wichtigen Grundes i. S. d. § 28 T...mehr

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Sonderurlaub / 2 Voraussetzungen für die Gewährung

Die Gewährung von Sonderurlaub unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts ist an zwei Voraussetzungen gebunden: Zum einen muss ein wichtiger Grund vorliegen, zum anderen muss die oder der Beschäftigte einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Im Unterschied zu der früheren Regelung gehört es nicht mehr zu den geschriebenen Voraussetzungen des § 28 TVöD, dass dringende...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.4 Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber

Rz. 56 Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbstständiger bedarf nach § 15 Abs. 4 Satz 2 der Zustimmung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann die notwendige Zustimmung allerdings nur innerhalb von 4 Wochen, aus "dringenden betrieblichen Gründen" und schriftlich ablehnen. Erfolgt die Ablehnung nicht form- und fristgerecht, gilt die Tätigkeit beim anderen Arbei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Zeitliche Lage der Elternzeit

Rz. 21 Eine wesentliche Änderung durch das Gesetz v. 18.12.2014 ist die Möglichkeit der Eltern, von den 3 Jahren der Elternzeit einen Anteil von bis zu 24 Monaten in der Zeit vom 4. bis zum 8. Lebensjahr des Kindes in Anspruch zu nehmen (§ 15 Abs. 2 Satz 2). Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zum 8. Lebensjahr des Kindes. Lediglich die Verteilung durch die Eltern ist in...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Urlaubsübertragung bei Wechsel von Vollzeit in Elternteilzeit

Rz. 22 Die allgemeine Problematik des Schicksals eines nicht vollständig genommenen Urlaubsanspruchs aus einer Vollzeittätigkeit bei Wechsel in eine Teilzeittätigkeit stellt sich auch in gleichem Umfang bei dem Wechsel in Elternteilzeit. Ob § 17 Abs. 2 auf diesen Fall anzuwenden ist, ist unklar (dazu Rz 17).[1] Jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer während der gesamten Elter...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Kürzung des noch nicht gewährten Urlaubs

Rz. 7 Video: Urlaubskürzung wegen Elternzeit europarechtskonform Für jeden vollen Monat, den der Arbeitnehmer im Kalenderjahr Elternzeit nimmt, kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub um ein Zwölftel kürzen. Gekürzt werden kann aber immer nur der Urlaub des laufenden Kalenderjahres, ab dem der Arbeitnehmer Elternzeit in Anspruch genommen hat. Würde auch der Urlaub, der aus d...mehr

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Erwerbsminderung / 3.3.2 Dauerhafte volle Erwerbsminderung

Automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Satz 3 TVöD endet das Arbeitsverhältnis, sofern dem Beschäftigten der Rentenbescheid zugestellt wird, wonach der Beschäftigte eine Rente auf unbestimmte Dauer wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhält. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des dem Rentenbeginn vorangehenden Tages; fr...mehr

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Erwerbsminderung / 3.1 Überblick

Bei dauerhafter voller Erwerbsminderung endet das Arbeitsverhältnis gem. § 33 Abs. 2 TVöD automatisch – ohne dass es einer Kündigung bedarf – mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Rentenbescheid zugestellt wird. Gleiches gilt bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente, sofern eine Weiterbeschäftigung entsprechend dem vom Rentenversicherungsträger festgestellten Leistung...mehr

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Erwerbsminderung / 3.3.1.2 Rechtsfolgen des Ruhens

Ruhen der Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis Während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses ruhen die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Es besteht kein Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss. Die Nebenpflichten, z. B. die Pflicht des Beschäftigten zur Verschwiegenheit, bestehen weiterhin.[1] Kein Aufstieg in den Entgeltstufen Die Zeit de...mehr

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Erwerbsminderung / 3.2.2 In sonstigen Fällen ärztliches Gutachten

Nicht gesetzlich rentenversicherte Beschäftigte Nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind z. B. Ärzte, Apotheker oder Architekten, die aufgrund der Mitgliedschaft zu einer entsprechenden berufsständischen Versorgungseinrichtung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Antrag gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI befreit sind oder...mehr

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Erwerbsminderung / 1 Einleitung

Verminderte Erwerbsfähigkeit führt nach § 33 Abs. 2 und 3 TVöD zur automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sofern es sich bei der bewilligten Erwerbsminderungsrente nicht um eine befristete Rente handelt und volle Erwerbsminderung vorliegt bzw. bei teilweiser Erwerbsminderung der Beschäftigte eine Weiterbeschäftigung nicht schriftlich beantragt hat und/oder eine Weit...mehr

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Erwerbsminderung / 3.4.1 Das Weiterbeschäftigungsverlangen des Arbeitnehmers

Antrag des Beschäftigten Die Beendigung bzw. das Ruhen des Arbeitsverhältnisses ist ausgeschlossen, wenn der Beschäftigte die Weiterbeschäftigung innerhalb von 2 Wochen nach Zugang des Rentenbescheids/Mitteilung des Arbeitgebers schriftlich beantragt und eine solche Weiterbeschäftigung betrieblich möglich ist. Praxis-Tipp Fristbeginn Nach der Rechtsprechung wird die Frist für da...mehr

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Erwerbsminderung / 3.4.3 Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift, Weiterbeschäftigungsanspruch aus anderen Vorschriften

Nach dem Urteil des BAG vom 17.3.2016[1] ist die Vorschrift in § 33 TVöD zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei befristeter teilweiser Erwerbsminderungsrente verfassungskonform. Wichtig Beschäftigungsanspruch aus § 164 SGB IX bzw. § 241 BGB Das BAG wies in seiner Entscheidung darauf hin, dass die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift anzunehmen ist, weil die Beschäftigten ihren ...mehr

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Erwerbsminderung / 3.3.1.1 Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich nur auf Zeit geleistet (näher Befristung der Renten wegen Erwerbsminderung). Gewährt der Rentenversicherungsträger lediglich eine befristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, so ruht das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum, für den eine Rente auf Zeit gewährt wird (§ 33 Abs. 2 Satz 6 TVöD). Es kommt nicht zu einer Be...mehr

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Erwerbsminderung / 3.4 Rechtsfolgen bei teilweiser Erwerbsminderung

Nach § 33 Abs. 3 TVöD endet bzw. ruht das Arbeitsverhältnis nicht, wenn eine lediglich teilweise Erwerbsminderung vorliegt und der Beschäftigte nach seinem vom Rentenversicherungsträger festgestellten Leistungsvermögen auf seinem bisherigen oder einem anderen geeigneten und freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden könnte, soweit dringende dienstliche bzw. betriebliche Gründ...mehr

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Erwerbsminderung / 3.4.4 Dauerhafte teilweise Erwerbsminderung

Das Arbeitsverhältnis endet – nach entsprechender Unterrichtung des Beschäftigten durch den Arbeitgeber – automatisch, wenn dem Beschäftigten der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach der Beschäftigte auf Dauer teilweise erwerbsgemindert ist und eine Weiterbeschäftigung nicht beantragt bzw. nicht möglich ist. Wichtig Schriftliche U...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 3.4.2 Befristete teilweise Erwerbsminderung

Das Arbeitsverhältnis ruht, sofern dem Beschäftigten der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach der Beschäftigte befristet teilweise erwerbsgemindert ist. Hinweis Ruhen des Arbeitsverhältnisses auch bei Rente in geringer Höhe Nach der Entscheidung des BAG vom 17.3.2016[1] kommt es auf die Höhe der Rente nicht an. Das Arbeitsverhältni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sabbatical / 2.3 Unbezahlter Langzeiturlaub

Die Sabbaticals mit Langzeitkonto sind abzugrenzen von weiteren Möglichkeiten eines Sabbaticals, z. B. durch unbezahlten Langzeiturlaub. Hier bleibt das Arbeitsverhältnis zwar bestehen, die Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen jedoch. Entsprechend wird keine Vergütung, einschließlich etwaiger Beiträge zur Sozialversicherung , gezahlt.[1] Praxis-Beispiel Sond...mehr

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Erwerbsminderung / 2.2.2 Feststellung

Die Feststellung der Erwerbsfähigkeit (Leistungsfall) umfasst die Beurteilung des zeitlichen (quantitativen) Umfangs, in dem die letzte berufliche Tätigkeit ausgeübt werden kann, und die Bestimmung des qualitativen und zeitlichen (quantitativen) Leistungsvermögens unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Der allgemeine Arbeitsmarkt umfasst jede nur denkb...mehr

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Erwerbsminderung / 3.2.1 Rentenbescheid bei gesetzlich rentenversicherten Beschäftigten

Das Arbeitsverhältnis endet bei gesetzlich rentenversicherten Beschäftigten, wenn durch Bescheid des Rentenversicherungsträgers festgestellt wird, dass der Beschäftigte voll erwerbsgemindert ist (zur teilweisen Erwerbsminderung siehe Rechtsfolgen bei teilweiser Erwerbsminderung). Die Erwerbsminderung muss während des bestehenden Arbeitsverhältnisses eingetreten sein. Ist die ...mehr