Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Sozial- und Erziehungsdienst / 20.5 "Heimzulage" (Protokollerklärung Nr. 1)

Nach Satz 1 der Protokollerklärung Nr. 1 in Teil B Abschn. XXIV der Entgeltordnung ist die "Heimzulage" an Beschäftigte für die Dauer der Tätigkeit in einem Erziehungsheim, einem Kinder- oder einem Jugendwohnheim oder einer vergleichbaren Einrichtung (Heim) i. H. v. 61,36 EUR monatlich, wenn in dem Heim überwiegend behinderte Menschen i. S. d. § 2 SGB IX oder Kinder und Jugen...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 5 Unterschiede zwischen "alter und neuer Welt"

Die Gewerkschaften haben neben der Verlängerung des Übergangsrechts auch die Diskrepanz zwischen der Eingruppierung der übergeleiteten Beschäftigten (§ 1 Abs. 1 TVÜ-VKA) und derjenigen Beschäftigten, die nach dem 30.9.2005 neu eingestellt worden sind oder werden (§ 1 Abs. 2 TVÜ-VKA), thematisiert und mit Nachdruck eine Beseitigung dieser "Ungleichbehandlung" gefordert. Diese ...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 8.4.2 Entgeltgruppe S 13 Ü

Eine eigenständige Übergangsentgeltgruppe ist auch für die Beschäftigten der Entgeltgruppe S 13 vereinbart worden. Hiervon erfasst werden Beschäftigte als Leiterinnen von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 70 Plätzen und die anderen der Entgeltgruppe S 13 zugeordneten Beschäftigten, die am 1.10.2005 aus dem BAT in den TVöD übergeleitet wurden u...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 22.2.2 Höher- oder Herabgruppierung am 1.11.2009

Fällt zeitlich am 1.11.2009 eine Höher- bzw. Herabgruppierung nach § 17 Abs. 4 TVöD mit der Überleitung in die S-Entgelttabelle zusammen, so hat zunächst die Überleitung in die S-Entgelttabelle und anschließend die Höher- bzw. Herabgruppierung nach § 17 Abs. 4 TVöD bzw. § 28a Abs. 5 TVÜ-VKA zu erfolgen. Damit sind nicht die Fälle gemeint, dass Beschäftigte mit Ablauf des 31.1...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 12.1 Einführung

Am 18.5.2022 erzielten die Tarifvertragsparteien für den Bereich des TVöD eine Grundsatzeinigung zu tariflichen Neuregelungen für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes. Am 30.8.2022 wurde mitgeteilt, dass die Redaktionsverhandlungen, in denen üblicherweise die Grundsatzeinigung in die Form eines Änderungstarifvertrags gefasst wird, abgeschlossen seien. Mit Spannung w...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 19.4 Gruppenleiter in Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder Werkstätten für behinderte Menschen

Bei der Eingruppierung von Gruppenleitern in Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder Werkstätten für behinderte Menschen wird danach differenziert, ob diese eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder Handwerksmeister, Industriemeister oder Gärtnermeister sind. Gruppenleiter in Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder Werkstätten für behinderte Mensche...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 10.4.4 Antragserfordernis

Für die Höhergruppierung ist nach § 28b Abs. 2 Satz 1 TVÜ-VKA ein Antrag bis zum 30.6.2016 erforderlich (Ausschlussfrist). Hinweis Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Antrag schriftlich gestellt werden. Bei rechtzeitigem Antrag innerhalb der Ausschlussfrist wirkt der Antrag nach § 28b Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA auf den 1.7.2015 zurück. Die Beschäftigten werden daher aus der...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 22.5.2 Tabellenentgelt unterschreitet das Vergleichsentgelt

Unterschreitet das Tabellenentgelt das Vergleichsentgelt, erhalten Beschäftigte so lange das Vergleichsentgelt, bis sie unter Berücksichtigung der neuen Stufenlaufzeiten der S-Entgelttabelle eine Stufe erreichen, deren Tabellenentgelt das Vergleichsentgelt übersteigt. Praxis-Beispiel Eine Beschäftigte als Leiterin einer Kindertagesstätte mit einer Durchschnittsbelegung von mi...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 22.6.1 Überleitung in die Entgeltgruppe S 8

Die nachfolgend genannten Beschäftigten waren unter Berücksichtigung der Tätigkeitsmerkmale nach der Anlage 1a zum BAT in die Vergütungsgruppe Vc BAT und nach Ablauf eines 4-jährigen Bewährungszeitraums in die Vergütungsgruppe Vb BAT eingruppiert. Die der Vergütungsgruppe Vb BAT entsprechende Entgeltgruppe 9 TVöD sieht vor, dass die Stufe 5 erst nach 9 Jahren in Stufe 4 und ...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 4 Tarifrunde 2008

Am 18./19.12.2007 hat die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst der Gewerkschaft ver.di über ihre Forderungen für die Tarifrunde 2008 beraten und entsprechende Beschlüsse gefasst. Bezogen auf die vorliegende Thematik hat die Bundestarifkommission deutlich gemacht, dass die Weitergeltung des Übergangsrechts in der Tarifrunde 2008 ein hohes Gewicht habe. Damit war ...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 8.4.3 Entgeltgruppe S 16 Ü

Auch für Beschäftigte als Leiterinnen von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 130 Plätzen und für die anderen in der Entgeltgruppe S 16 eingruppierten Beschäftigten hätte es infolge der Überleitung in bestimmten Fallkonstellationen im Vergleich zur bisherigen Tabelle des TVöD, soweit sie aus den Stufen 3 oder 4 übergeleitet werden, zu Verwerfung...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 12.12 Inkrafttreten und Laufzeit

Die beschriebenen Änderungen treten im Wesentlichen zum 1.7.2022 in Kraft. Die Neufassung des § 16 Abs. 2.1 TVöD-V/TVöD-B zu den Stufenlaufzeiten ist erst zum 1.10.2024 umzusetzen. Die Regelungen – mit Ausnahme der Änderungen im TVAöD und der §§ 28c, 28d und 28e TVÜ-VKA – können frühestens zum 31.12.2026 gekündigt werden.mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 1 Überblick

Der Beitrag zum Sozial- und Erziehungsdienst gibt einen sehr guten Einblick in die Problempunkte rund um die Änderungstarifverträge einschließlich der Änderungstarifverträge des Jahres 2022. In den Punkten 1–7 werden die Ausgangslage und die Entwicklung hin zum eigenständigen Eingruppierungsrecht mit der speziellen S-Entgelttabelle des Sozial- und Erziehungsdienstes dargestel...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 22.6.2 Überleitung in die Entgeltgruppe S 9

Die nachfolgend genannten Beschäftigten waren unter Berücksichtigung der Tätigkeitsmerkmale nach der Anlage 1a zum BAT in die Vergütungsgruppe Vb BAT eingruppiert und erhielten nach Ablauf von 4 Jahren eine Vergütungsgruppenzulage. Die der Vergütungsgruppe Vb BAT entsprechende Entgeltgruppe 9 TVöD sieht vor, dass die Stufe 5 erst nach 9 Jahren in Stufe 4 und die Stufe 6 nich...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 8.1 Die Erforderlichkeit einer neuen S-Tabelle

Die Forderungen der Gewerkschaften nach einer finanziellen Aufwertung der Berufe des Sozial- und Erziehungsdienstes waren mit dem geltenden Tarifvertragssystem nur dadurch in Einklang zu bringen, dass neue Tabellenwerte für diese Beschäftigten entwickelt worden sind. Einerseits galt es Exspektanzverluste auszugleichen und für die insgesamt 45 Tätigkeitsgruppen des Sozial- un...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 10.3.2 Die Zuordnung im Einzelnen

Beschäftigte der Entgeltgruppe S 5 Fallgruppe 1 der Entgeltgruppe S 7 (Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung als Gruppenleiter in Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder Werkstätten für behinderte Menschen). Das bisherige Tätigkeitsmerkmal in Fallgruppe 2 ist ersatzlos entfallen. Da diese Beschäftigten nicht mehr nach dem Anhang zu der Anlage C zum TVöD...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 22.9 Übertariflich eingruppierte Beschäftigte

Nach § 2 des Änderungstarifvertrags Nr. 6 zum TVöD – Besonderer Teil Verwaltung – bzw. § 2 des Änderungstarifvertrags Nr. 2 zum TVöD – Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen – bleiben übertarifliche Eingruppierungen durch das Inkrafttreten der tarifvertraglichen Regelungen zum Sozial- und Erziehungsdienst unberührt. Dies bedeutet, dass der Tarifvertrag als solch...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 22.6.3 Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeitern

Für Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeitern usw. (Entgeltgruppe S 8 Fallgruppe 5) gilt das Wahlrecht nicht. Dies ist von den Tarifvertragsparteien durch Änderung des § 28a Abs. 7 TVÜ-VKA im Rahmen des laufenden Unterschriftenverfahrens noch klargestellt worden. § 28a Abs. 7 TVÜ-VKA hat jetzt folgende Fassung: "(7) Auf am 1.10.2005 aus dem BAT/BAT-O in den TVöD überg...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 22.8.2 Entgeltgruppe S 12 Ü

Die Entgeltgruppe S 12 Ü erfasst Beschäftigte, die nach dem Anhang zu der Anlage C zum TVöD in die Entgeltgruppe S 12 eingruppiert sind. Die Tabellenentgelte der Überleitungstabelle der Entgeltgruppe S 12 Ü sind gegenüber den Tabellenentgelten der Entgeltgruppe S 12 um 42,12 EUR (⅓ der Besitzstandszulage nach § 9 TVÜ-VKA) erhöht. Die Tabellenwerte der Entgeltgruppe S 12 Ü lau...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 22.4.2 Nach dem 30.9.2005 neu eingestellte Beschäftigte

Bei nach dem 30.9.2005 eingestellten Beschäftigten wird ebenfalls ein Vergleichsentgelt gebildet. Das Vergleichsentgelt bildet hier – mit Ausnahme der Leiterinnen von Kindertagesstätten bis 39 Plätze, die nach § 17 Abs. 5 Satz 2 TVÜ-VKA eine Besitzstandszulage in Höhe der bisherigen Vergütungsgruppenzulage erhalten – ausschließlich das den Beschäftigten am 31.10.2009 zustehe...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 8.4.1 Entgeltgruppen S 11 Ü und S 12 Ü

Für aus dem BAT in den TVöD übergeleitete Beschäftigte der Entgeltgruppen S 11 und S 12 (Sozialarbeiter und Sozialpädagogen mit entsprechender Tätigkeit [Entgeltgruppe S 11] bzw. solche mit schwierigen Tätigkeiten [Entgeltgruppe S 12]), denen am 31.10.2009 eine Besitzstandszulage (frühere Vergütungsgruppenzulage) nach § 9 TVÜ-VKA zugestanden hat, sind in die Entgeltgruppe S ...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 10.2 Übersicht über die Tarifeinigung

Die Tarifeinigung erfolgte durch 3 Änderungstarifverträge: Änderungstarifvertrag Nr. 20 zum TVöD-BT-V, Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVöD-BT-B, Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVÜ-VKA. Die Tarifeinigung unterscheidet zwischen der von Amts wegen erfolgenden Zuordnung bestimmter Eingruppierungsmerkmale zu einer höheren Entgeltgruppe mit Wirkung zum 1.7.2015 (siehe nachfolgend Pun...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 19.1 Ständige Vertreterinnen von Kitaleiterinnen

Dieses Tätigkeitsmerkmal ist in den Entgeltgruppen S 9 Fallgruppe 5, S 13 Fallgruppe 2, S 15 Fallgruppe 2, S 16 Fallgruppe 2, S 17 Fallgruppe 2 aufgeführt. Es ist eine ausdrückliche Bestellung erforderlich. Durch die Protokollerklärung Nr. 4 ist klargestellt, dass eine Abwesenheitsvertretung nicht ausreicht. Mit Änderungstarifvertrag Nr. 20 zum TVöD-BT-V bzw. Nr. 9 zum TVöD-BT...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 12.2.2 Teilzeitbeschäftigte, Minijobber

Für Teilzeitbeschäftigte gilt § 24 Abs. 2 TVöD, sodass die SuE-Zulage anteilig in dem Umfang anfällt, der dem Anteil der jeweils individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht. Geringfügig Beschäftigte i. S. v. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (bis 30.9.2022: 450-Euro-Grenze; seit 1.10.2022: 520-...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 22.5.1 Tabellenentgelt übersteigt das Vergleichsentgelt

Übersteigt das Tabellenentgelt das Vergleichsentgelt oder entspricht es diesem, so erhalten die Beschäftigten mit der Überleitung ab dem 1.11.2009 das höhere bzw. gleich hohe Tabellenentgelt. Der weitere Stufenaufstieg richtet sich nach § 1 Abs. 2 Satz 6 bis 8 der Anlage zu Abschnitt VIII Sonderregelungen (VKA) § 56 BT-V bzw. § 52 Abs. 2 Satz 6 bis 8 BT-B. Praxis-Beispiel Ein...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 12.3.1 Tarifregelung

Die Tarifregelung findet sich in der Anlage D, D.12 Besondere Regelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, Nr. 1a, dort Absatz 3 TVöD-V, bzw. in § 3.3a TVöD-B wie folgt: (3) Beschäftigte, die Anspruch auf eine monatliche SuE-Zulage gemäß § 15 Abs. 2.1 haben, können bis zum 31. Oktober des laufenden Kalenderjahres in Textform geltend machen, statt der ihnen zu...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 22.6 Wahlrecht 2009 und 2015

Aufgrund der Zuordnung von Beschäftigten, die am 1.10.2005 aus dem BAT in den TVöD übergeleitet wurden und die nach der Anlage 1a zum BAT im Wege des Aufstiegs aus der VergGr. Vc in der VerGr. Vb oder in einer Fallgruppe der VergGr. Vb ohne Aufstieg in die VergGr. IVb eingruppiert waren, zu der Entgeltgruppe 9 konnten sich bei diesen Beschäftigten bei einer Überleitung in di...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 22.8 Besondere Überleitungstabellen

Beschäftigte, die am 1.10.2005 aus dem BAT in den TVöD übergeleitet wurden und die nach dem Anhang zu der Anlage C zum TVöD in die Entgeltgruppen S 11, S 12, S 13 bzw. S 16 eingruppiert sind, werden, wenn ihnen am 31.10.2009 eine Besitzstandszulage nach § 9 oder § 17 Abs. 5 Satz 2 TVÜ-VKA (frühere Vergütungsgruppenzulage) zusteht, nicht in die Entgelttabellen S 11, S 12, S 1...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 23 Vergleichende Übersicht der den Entgeltgruppen S entsprechenden Vergütungsgruppen (Anlage 1a zum BAT) und der bisher maßgeblichen Entgeltgruppen (Anlage 1 bzw. Anlage 3 zum TVÜ-VKA)

In der 1. Spalte wird die Entgeltgruppe ausgewiesen, in die die Beschäftigten ab dem 1.7.2015, in der 2. Spalte ab dem 1.11.2009 nach dem Anhang zur Anlage C zum TVöD eingruppiert sind. Die 3. Spalte enthält eine Kurzbezeichnung der in die jeweiligen Entgeltgruppen eingruppierten Beschäftigtengruppen. Der 4. Spalte ist die Vergütungsentwicklung zu entnehmen, die die Beschäft...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 19.2 Leiterinnen von Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung i. S. d. § 2 SGB IX

Für Leiterinnen von Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung i. S. d. § 2 SGB IX sowie deren ständige Vertreterinnen waren bis zum 20. Änderungstarifvertrag zum TVöD-BT-V bzw. Nr. 9 zum TVöD-BT-B keine Eingruppierungsmerkmale ausgebracht. Seit dem 1.7.2015 sind diese Beschäftigten wie Leiterinnen von Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung i. S. v. § 2 SG...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 12.8.1 Fachpraktische Ausbildung als einschlägige Berufserfahrung

§ 16 Abs. 2.1 TVöD-V/TVöD-B erhält eine Protokollerklärung, wonach die Zeit einer abgeschlossenen praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher bzw. zur Heilerziehungspflegerin/zum Heilerziehungspfleger mit einer einjährigen einschlägigen Berufserfahrung angerechnet wird. Damit wird klargestellt, dass die Praxisanteile einer solchen Ausbildung nicht konkret berec...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 12.9.2 Höhergruppierung auf Antrag – § 28d TVÜ-VKA

Der Tarifabschluss führt für einige Beschäftigten zur Verbesserung der Eingruppierung. Die Tarifvertragsparteien haben zur Vermeidung von Härtefällen zwei Eingruppierungsfallgestaltungen mit einem Antragsrecht versehen. Damit können die betroffenen Beschäftigten selbst entscheiden, ob sie die Eingruppierung in die höhere Entgeltgruppe beantragen. Dies betrifft folgende Fälle:...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 22.4.5 Teilzeitbeschäftigte

Bei Teilzeitbeschäftigten ist für die Überleitung das Entgelt, das einem entsprechenden Vollzeitbeschäftigten zustehen würde, zugrunde zu legen (§ 28a Abs. 3 Satz 3 TVÜ-VKA). Nach der Überleitung wird das Vergleichsentgelt bzw. das Tabellenentgelt der S-Entgeltgruppe gemäß § 24 Abs. 2 TVöD entsprechend der Teilzeitquote gekürzt. Dies gilt auch für Beschäftigte, die am 31.10....mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 12.5 Vorbereitungs- und Qualifizierungszeiten für Beschäftigte im Erziehungsdienst

Die bis 30.5.2022 nur für Beschäftigte im Tarifgebiet West geltende Regelung in der Anlage D.12, Nr. 2 (Vorbereitungszeit) ist mit Wirkung ab 1. Juli 2022 auch auf das Tarifgebiet Ost übertragen und für alle Beschäftigten ist der Umfang der Freistellung angehoben. In Anlage D, Abschnitt D.12 Nummer 2 Satz 1 TVöD-V bzw. in § 5.1 Absatz 4 Satz 1 TVöD-B ist die Vorbereitungszeit...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 22.3.2 Besondere Regelungen für einzelne Beschäftigungsgruppen

Besondere Regelungen für die Stufenzuordnung gelten für Beschäftigte in der Tätigkeit von Erzieherinnen (Entgeltgruppe S 4 Fallgruppe 3), Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeitern usw. (Entgeltgruppe S 8 Fallgruppe 5), Beschäftigte, die in die Entgeltgruppe S 8 übergeleitet werden, Beschäftigte, die in die Entgeltgruppe S 9 übergeleitet werden. Beschäftigte in der Tätigke...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 17 Beschäftigte in der Tätigkeit von Heilpädagogen, Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung sowie Sozialarbeitern, Sozialpädagogen

Entgelttabelle S (Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Heilpädagogen mit Hochschulbildung) in EUR ab 1.4.2022mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 22.4 Bildung des Vergleichsentgelts

Bei der Bildung des Vergleichsentgelts ist zwischen den Beschäftigten, die aus dem BAT in den TVöD übergeleitet worden sind (Beschäftigte i. S. v. § 1 Abs. 1 TVÜ-VKA), und denjenigen Beschäftigten, die nach dem 30.9.2005 neu eingestellt worden sind (Beschäftigte i. S. v. § 1 Abs. 2 TVÜ-VKA), zu unterscheiden. 22.4.1 Aus dem BAT übergeleitete Beschäftigte Das Vergleichsentgelt ...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 8.2.1 Zusätzliche Entgelttabelle Ost

Da – bezogen auf das Tarifgebiet Ost – die Bemessungssatzanpassung auf 100 % der TVöD-Entgelte vom 1.1.2008 an nur die Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 9 umfasst hat, war wegen der Beschäftigten, die höher als in die Entgeltgruppe 9 eingruppiert sind, eine zusätzliche Entgelttabelle für das Tarifgebiet Ost erforderlich, die in den Entgeltgruppen S 15 bis S 18 unter Zug...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 18 Beschäftigte in der Tätigkeit von Leiterinnen von Kindertagesstätten

Entgelttabelle S (Leiterinnen von Kindertagesstätten) in EUR ab 1.4.2022mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 12.6.4 Erzieherinnen und Erzieher

Entgeltgruppe S 8b Fallgruppe 1: Besonders schwierige fachliche Tätigkeiten In der Protokollerklärung Nr. 6, in der die Beispiele für besonders schwierige fachliche Tätigkeiten von Erzieherinnen und Erziehern aufgeführt sind, wurde das Beispiel in Buchstabe f geändert und in den Buchstaben g und h neue Beispiele aufgenommen. Buchstabe f In Buchstabe f wurden bisher Tätigkeiten ...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 12.6.3 Gruppenleitung in Werkstätten

Entgeltgruppe S 7 Für die Eingruppierung der Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter in die Entgeltgruppe S 7 wird in der neuen Protokollerklärung Nr. 17 als subjektives Tätigkeitsmerkmal zusätzlich zur abgeschlossenen Berufsausbildung eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation (SPZ) im Sinne der Werkstättenverordnung nach dem SGB IX oder eine dieser SPZ gleichgestellte Qualifi...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 12.7.2 Zulage für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter

Es wird eine neue Protokollerklärung Nr. 1a aufgenommen, die eine Zulage i. H. v. 70,00 EUR für Tätigkeiten als Praxisanleiter: Beschäftigte, denen entsprechende Tätigkeiten als Praxisanleiterin/Praxisanleiter in der Ausbildung von Erzieherinnen/Erziehern, von Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern, von Sozialassistentinnen/Sozialassistenten oder von Heilerziehungspflegerinnen/Hei...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 10.4.1 Übersicht

Eine Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TVöD (nur) auf Antrag ist vorgesehen für Leiterinnen von Kindertagesstätten, Leiterinnen von Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung i. S. v. § 2 SGB IX oder für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten und Leiterinnen von Erziehungsheimen sowie deren ständige Vertreterinnen. Von der Regelung nicht erfasst si...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 22.1 Übersicht über Vorgehensweise

Die Überleitung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst in das ab 1.11.2009 geltende System vollzieht sich – ähnlich wie die Überleitung vom BAT in den TVöD nach den Regelungen des TVÜ-VKA – in mehreren Schritten. Hierzu folgende Übersicht: Ermittlung der S-Entgeltgruppe (nach dem Anhang zu der Anlage C) bzw. S-Ü-Entgeltgruppe (nach § 28a Abs. 8, 9 TVÜ-VKA) Zuordnung...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 22.4.6 Kein oder nur verminderter Entgeltanspruch im Oktober 2009

Haben Beschäftigte nicht für alle Tage des Monats Oktober 2009 oder für keinen Tag dieses Monats Entgelt erhalten, wird das Vergleichsentgelt so gebildet, als hätten sie für alle Tage des Monats Oktober 2009 Entgelt erhalten (§ 28a Abs. 3 Satz 5 TVÜ-VKA). Beschäftigte, die sich zum Überleitungszeitpunkt z. B. in Mutterschutz, Elternzeit oder Sonderurlaub befinden, ihren Wehr...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 22.4.4 Bevorstehende Höhergruppierung/Besitzstandszulage im November 2009

Nur im Monat November 2009 ggf. nach bisherigem Recht zustehende Stufenaufstiege werden fiktiv in das Vergleichsentgelt eingerechnet. Im November 2009 bei aus dem BAT in den TVöD übergeleiteten Beschäftigten bei Fortgeltung des bisherigen Rechts ggf. anstehende Höhergruppierungen nach § 8 Abs. 2 bzw. Abs. 3 TVÜ-VKA oder ggf. anstehende Ansprüche auf Besitzstandszulagen nach ...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 22.8.3 Entgeltgruppe S 13 Ü

Von der Entgeltgruppe S 13 Ü werden die Beschäftigten erfasst, die nach dem Anhang zu der Anlage C zum TVöD in die Entgeltgruppe S 13 eingruppiert sind und denen am 31.10.2009 eine Besitzstandszulage nach § 9 TVÜ-VKA zustand. Die Tabellenentgelte der Überleitungstabelle der Entgeltgruppe S 13 Ü wurden gegenüber den Tabellenentgelten der Entgeltgruppe S 13 um 42,12 EUR (⅓ der ...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 12.2.3 Altersteilzeit, TV FlexAZ

Altersteilzeitbeschäftigte im Teilzeitmodell erhalten die SuE-Zulage ebenfalls zeitanteilig in Höhe des sich für entsprechende Teilzeitbeschäftigte nach § 24 Abs. 2 TVöD ergebenden Betrages zuzüglich der tariflichen Aufstockungsleistungen (§ 7 TV FlexAZ). Die SuE-Zulage gehört zum Regelarbeitsentgelt i. S. d. § 7 Abs. 3 Satz 2 TV FlexAZ und wird somit bei der Berechnung der ...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 10.5.1 Beschäftigte, die am 30.6.2015 ein Vergleichsentgelt erhalten

Bei Beschäftigten, die zum 30.6.2015 noch ein Vergleichsentgelt nach § 28a Abs. 3 TVÜ-VKA erhalten (siehe hierzu unten unter Punkt 22.4), bleibt das Vergleichsentgelt zum 1.7.2015 unverändert. Sind diese Beschäftigten zum 1.7.2015 nach § 28b Abs. 1 TVÜ-VKA einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet (siehe Punkt 10.3) oder haben sich die Tabellenentgelte ihrer Entgeltgruppe zum 1....mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 22.4.3 Bevorstehender Stufenaufstieg im November 2009

Im November 2009 in der bisherigen Entgeltgruppe anstehende Stufenaufstiege sind bei der Bildung des Vergleichsentgelts fiktiv zu berücksichtigen (§ 28a Abs. 3 Satz 6 TVÜ-VKA). Für die Bildung des Vergleichsentgelts ist demnach in diesen Fällen das Tabellenentgelt zugrunde zu legen, das Beschäftigte bei Vollzug des Stufenaufstiegs im Monat November 2009 erhalten hätten. Es fi...mehr