Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Sozial- und Erziehungsdienst / 20.10 Strukturausgleiche

Strukturausgleiche nach § 12 TVÜ-VKA, die Beschäftigten, die nach dem Anhang zu der Anlage C zum TVöD eingruppiert sind, noch zustehen, verringern sich bei Höhergruppierungen gem. § 28b Abs. 2 TVÜ-VKA (siehe oben unter Punkt 10.4) um den sich daraus ergebenden Höhergruppierungsgewinn (§ 28b Abs. 6 TVÜ-VKA). Die Anrechnung des Höhergruppierungsgewinns auf den Strukturausgleich...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 10.5.2 Beschäftigte, die am 30.6.2015 Entgelt nach einer individuellen Endstufe erhalten

Erfolgt die Zuordnung zu einer höheren Entgeltgruppe (Punkt 10.3) oder die Höhergruppierung (Punkt 10.4) aus einer individuellen Endstufe, erhalten diese Beschäftigten in der höheren Entgeltgruppe das Entgelt ihrer bisherigen individuellen Endstufe zuzüglich eines Zuordnungs- bzw. Höhergruppierungsgewinns. Dieser entspricht dem Zuordnungs- bzw. Höhergruppierungsgewinns, den ...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 6 Der lange Weg bis zur Einigung

In einem sog. Termingespräch ist am 8.10.2008 verabredet worden, die am 31.3.2008 getroffene Vereinbarung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst umzusetzen. Die Tarifverhandlungen sind am 15.12.2008 fortgesetzt worden. Bei dieser Gelegenheit haben Arbeitgeber und Gewerkschaften betont, dass sie die Vereinbarung einer Entgeltordnung sowie – ohne Präjudizwirkung ...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 13 Übersicht über die Tätigkeitsbereiche im Sozial- und Erziehungsdienst

Es können 6 Tätigkeitsbereiche unterschieden werden: Kinderpflegerin Erzieherin, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerzieherinnen Handwerklicher Erziehungsdienst Heilpädagogen Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoge, Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung Leiterin von Kindertagesstätten Die Eingruppierung in sämtlichen Tätigkeitsbereichen richtet sich nach der auszuübenden T...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 22.8.4 Entgeltgruppe S 16 Ü

Die Entgeltgruppe S 16 Ü gilt für Beschäftigte, die nach dem Anhang zu der Anlage C zum TVöD in die Entgeltgruppe S 16 eingruppiert sind und denen am 31.10.2009 eine Besitzstandszulage nach § 9 TVÜ-VKA zustand. Die Überleitungstabelle der Entgeltgruppe S 16 Ü enthält nur Werte für die Stufen 3, 4 und 5. Diese sind gegenüber den Tabellenentgelten der Entgeltgruppe S 16 in der ...mehr

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Personalakte / 4 Regelungen des § 3 Abs. 5 TVöD / § 3 Abs. 6 TV-L

§ 3 Abs. 5 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 TV-L beinhalten für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes die folgenden Ansprüche: Einsicht in die vollständige Personalakte Einsicht durch einen Bevollmächtigten Erhalt von Auszügen oder Kopien Zusätzlich beinhaltet § 3 Abs. 6 TV-L für die Beschäftigten der Länder die folgenden Ansprüche: Anhörung des Beschäftigten vor der Aufnahme von Beschwerde...mehr

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Personalakte / 4.2.2 Umfang des Einsichtsrechts

Das Recht zur Einsichtnahme ist umfassend und bezieht sich auf sämtliche Personalakten im materiellen und formellen Sinne. Wichtig Der Anspruch auf Einsichtnahme nach § 3 Abs. 5 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 TV-L ist umfassend und bezieht sich auf die materielle Personalakte, also auf alle Unterlagen und Vorgänge, die die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse eines Mitarbeiters b...mehr

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Personalakte / 4.3 Anspruch auf Einsichtnahme durch eine bevollmächtigte Person

Nach § 3 Abs. 5 Satz 2 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 Satz 2 TV-L kann der Beschäftigte einen Dritten zur Einsichtnahme bevollmächtigen. Dabei ist der Beschäftigte frei in der Entscheidung, an wen er das Einsichtsrecht überträgt. Als Bevollmächtigte kommen sowohl betriebsangehörige als auch betriebsfremde Personen infrage. Der Beschäftigte kann jedoch nur eine bestimmte natürliche Per...mehr

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Personalakte / 4.4 Anspruch auf Erhalt von Auszügen oder Kopien

Beschäftigte können nach § 3 Abs. 5 Satz 3 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 Satz 3 TV-L Auszüge oder Kopien aus ihren Personalakten erhalten. Im Fall von elektronischen Personalakten, hat der Beschäftigte Anspruch auf den Ausdruck entsprechender Daten. Der Anspruch auf Erhalt von Auszügen oder Kopien ist zweistufig ausgestaltet. Der Beschäftigte nimmt zunächst Einsicht in seine Personala...mehr

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Personalakte / 4.2.3 Durchführung der Einsichtnahme

Der Beschäftigte kann vom Arbeitgeber jederzeit die Einsichtnahme in die Personalakten verlangen. Der Zeitpunkt der Einsichtnahme muss dem Arbeitgeber jedoch zumutbar sein. Er kann daher die Rücksichtnahme auf die betrieblichen Verhältnisse verlangen und muss die Personalakte nicht zur Unzeit bereitstellen. Die Einsichtnahme in die Personalakte findet in aller Regel während d...mehr

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Personalakte / 4.1 Rechtlicher Rahmen und Grundsätzliches zur Personalakte

Eine allgemeingültige gesetzliche Definition des Begriffs der Personalakte existiert nicht. Auch die Vorschriften der § 3 Abs. 5 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 TV-L führen den Begriff nicht näher aus. Hinsichtlich des Führens von Personalakten ist vor allem auf die durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zurückzugreifen. 4.1.1 Begriff und Definition "Personalakte" Der Begriff d...mehr

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Personalakte / 4.2 Anspruch auf Einsicht in die vollständige Personalakte

Nach § 3 Abs. 5 Satz 1 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 Satz 1 TV-L haben Beschäftigte ein Recht auf Einsicht in ihre vollständigen Personalakten. 4.2.1 Geltendmachung Die Tarifregelungen sehen keine Bedingungen oder Einschränkungen für die Geltendmachung des Anspruchs vor. Das Recht kann daher durch den Beschäftigten jederzeit und anlasslos geltend gemacht werden. Der Beschäftigte kann s...mehr

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Personalakte / 5.1.5 Frist zur Geltendmachung

Für die Praxis von Bedeutung ist die Frage, ob der Anspruch auf Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte bzw. Berichtigung der tariflichen Ausschlussfrist des § 37 TVöD bzw. § 37 TV-L unterliegt. Danach verfallen Ansprüche grundsätzlich, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten ab Fälligkeit bzw. Kenntnisnahme von dem Beschäftigten geltend gemacht we...mehr

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Personalakte / 4.1.7 Inhalte von Personalakten

Den Inhalt der Personalakte bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber. Die Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers ist aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes sowie grundrechtlicher Wertentscheidungen beschränkt. Für die Frage, welche konkreten Vorgänge und Informationen aufbewahrt und damit zur materiellen Personalakte genommen werden dürfen, ist § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG maßgeblich....mehr

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Personalakte / 1 Einleitung

Eine gesetzliche oder tarifliche Verpflichtung zum Führen von Personalakten besteht für Arbeitgeber in Deutschland grundsätzlich nicht. Gemäß § 106 Bundesbeamtengesetz (BBG) bzw. § 50 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) besteht lediglich die rechtliche Verpflichtung zum Führen von Personalakten für verbeamtete Beschäftigte. Gleichwohl wird man wohl kaum einen Arbeitgeber in Deuts...mehr

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Personalakte / 4.1.2 Führen von Personalakten

Dienstherren sind gemäß § 106 Abs. 1 BBG zum Führen von Personalakten für Bundesbeamte verpflichtet. Entsprechende Vorschriften können in den Beamtengesetzen der Länder geregelt sein. Für alle anderen Arbeitgeber existiert keine ausdrückliche Verpflichtung zum Führen von Personalakten. Auch lässt sich keine Pflicht zum Führen von Personalakten aus § 3 Abs. 5 TVöD bzw. § 3 Ab...mehr

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Personalakte / 5.2 Hinzuziehung Dritter

Nach § 3 Abs. 5 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 TV-L nimmt entweder der Beschäftigte oder eine bevollmächtigte Person Einsicht in die Personalakten. Die tariflichen Regelungen sehen keine Hinzuziehung eines Dritten, der gemeinsam mit dem Beschäftigten Einsicht in die Personalakten nimmt, vor. In Betrieben mit einem Betriebsrat kann der Beschäftigte jedoch gemäß § 83 Abs. 1 Satz 2 BetrVG...mehr

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Personalakte / 4.5 Anspruch auf Anhörung und Stellungnahme

Nach § 3 Abs. 6 Satz 4 und 5 TV-L müssen Beschäftigten über Beschwerden und Behauptungen tatsächlicher Art, die für sie ungünstig sind oder ihnen nachteilig werden können, vor Aufnahme in die Personalakten gehört werden. Ihre Äußerung ist zu den Personalakten zu nehmen. Eine entsprechende Regelung war bereits in § 13 Abs. 2 BAT/BAT-O vorgesehen. Bei den Verhandlungen zum TVöD ...mehr

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Personalakte / 4.1.4 Aufbewahrungsfristen

Beim Führen von Personalakten stellt sich für Arbeitgeber regelmäßig die Frage, wie lange die Informationen und Unterlagen aufbewahrt werden dürfen bzw. müssen. Es besteht keine pauschale gesetzliche Aufbewahrungsfrist für allgemeine personenbezogene Daten und Unterlagen im Arbeitsverhältnis. Ob und wann ein Arbeitgeber eine Information oder eine Unterlage aus der Personalak...mehr

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Personalakte / 4.1.6 Datenschutz

Personalakten beinhalten sensible personenbezogene Daten. Der Arbeitgeber hat bei der Personalaktenführung auf die Belange des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechts des Beschäftigten Rücksicht zu nehmen und den Grundsatz der Vertraulichkeit zu wahren (siehe dazu auch Abschnitt 4.1.5). Die Vorschriften der DSGVO sowie des BDSG – insbesondere § 26 BDSG – sind zu beachten...mehr

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Personalakte / 4.1.3 Form der Personalaktenführung

Auch hinsichtlich der Form der Aktenführung gibt es keine Regelungen. Es liegt im Organisationsermessen des Arbeitgebers, in welcher Form er Personalakten führt[1] . Allein der Arbeitgeber entscheidet über die Art und Weise der Personalaktenführung[2] . War früher noch die Aktenführung in Papierform Standard, sind aufgrund der Digitalisierung elektronische Akten mittlerweile...mehr

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Personalakte / 4.1.5 Grundsätze der Personalaktenführung

Für das Führen von Personalakten haben sich basierend auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beschäftigten (Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) die folgenden Grundsätze etabliert: Grundsatz der Richtigkeit Der Grundsatz der Richtigkeit bei der Personalaktenführung besagt, dass die in der Personalakte eines Beschäftigten enthaltenen Daten korrekt, aktuell und voll...mehr

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Personalakte / 4.2.1 Geltendmachung

Die Tarifregelungen sehen keine Bedingungen oder Einschränkungen für die Geltendmachung des Anspruchs vor. Das Recht kann daher durch den Beschäftigten jederzeit und anlasslos geltend gemacht werden. Der Beschäftigte kann sein Recht ohne die Einhaltung besonderer Formvorschriften geltend machen, daher grundsätzlich auch mündlich. Der Arbeitgeber kann keinen schriftlichen Ant...mehr

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Personalakte / 3 Früheres Tarifrecht

Vor der Tarifreform des Öffentlichen Dienstes im Jahr 2005 beinhalteten die Vorschriften des § 13 BAT/-O bzw. § 13a MTArb/-O und § 11a BMT-G/-O Regelungen zur Personalakteneinsicht und zum Führen von Personalakten. Diese Vorschriften entsprachen bereits im Wesentlichen den heutigen Regelungen. Darüber hinaus sahen sie vor, dass der Arbeitgeber im Falle einer Einsichtnahme dur...mehr

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Personalakte / 4.1.1 Begriff und Definition "Personalakte"

Der Begriff der Personalakte ist weder gesetzlich noch tariflich definiert. Die Begriffsbestimmung der Personalakte ist daher anhand des Schutzzwecks des tariflich geregelten Einsichtsrechts zu entwickeln. Der Beschäftigte hat ein Interesse daran, dass die Personalakte ein möglichst wahres und vollständiges Bild seiner Person und seines Werdegangs wiedergibt und dass sie kei...mehr

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Personalakte / 2 Beamtenrecht

Für verbeamtete Personen beinhalten die Vorschriften § 50 BeamtStG und §§ 106 – 115 BBG ausführliche Regelungen rund um die Personalakte. In der Regel haben die Bundesländer in ihren Beamtengesetzen und zugehörigen Erlassen entsprechende Regelungen getroffen. Nach § 50 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG ist für jeden Beamten der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen ...mehr

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Personalakte / 5.3 Einsichtnahme durch Dritte ohne Zustimmung des Beschäftigten

§ 3 Abs. 5 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 TV-L regeln das Recht zur Einsichtnahme durch den Beschäftigten bzw. eine durch den Beschäftigten bevollmächtigte Person. Regelungen zur Einsichtnahme durch Dritte ohne Zustimmung des Beschäftigten sind in den Tarifverträgen nicht enthalten. Der Arbeitgeber darf Daten aus Personalakten seiner Beschäftigten nur unter den strengen Voraussetzunge...mehr

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Stufenlaufzeit nach "korrigierender Höhergruppierung"

BAG, Urteil vom 8.12.2022, 6 AZR 459/21 Leitsatz (amtlich) Die Korrektur einer seit Beginn der Tätigkeit zu niedrigen Eingruppierung ist keine Höhergruppierung im Sinne von § 17 Abs. 4 TVöD-AT. Sachverhalt Die Klägerin ist seit dem 1. Januar 2017 bei der beklagten Stadt im Gemeindevollzugsdienst und in der Sekretariatsvertretung beschäftigt. Der TVöD-V findet auf das Arbeitsverh...mehr

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Leitungsfunktion als einheitlicher Arbeitsvorgang

LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.1.2023, 6 Sa 139/22 E Leitsatz (amtlich) 1. Die sachbearbeitenden Tätigkeiten einer Sachgebietsleiterin innerhalb des von ihr geleiteten Sachgebiets sind mit ihren Leitungstätigkeiten als ein einheitlicher Arbeitsvorgang zu qualifizieren. 2. Die Grundsätze zur Umkehr der Darlegungs- und Beweislast bei einer korrigierenden Rückgruppierung finden ...mehr

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Eingruppierung einer Altenpflegerin in der Tätigkeit einer Heilerziehungspflegerin – Begriff des "sonstigen Beschäftigten"

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.1.2023, 1 Sa 12/22 Leitsätze (amtlich) 1. Die Eingruppierung einer Altenpflegerin in der Tätigkeit einer Heilerziehungspflegerin als "sonstige Beschäftigte" im Sinne der Entgeltgruppe S 8b Fallgruppe 1 erfordert, dass sie über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen wie eine staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin verfügen muss. 2. De...mehr

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Tariferhöhung im öffentlich... / 2 Erhöhung der Entgelte 2023 und 2024

Die Tarifrunde im TVöD-Bund und -VKA des Jahres 2023 wurde mit der Tarifeinigung vom 22.4.2023 beendet. Die Änderungstarifverträge werden nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen zu den Entgelterhöhungen veröffentlicht. Zu den Einzelheiten der Tarifeinigung siehe das Lexikonstichwort Tarifrunde 2023 zum TVöD Bund und Kommunen – Erläuterungen zur Tarifeinigung und zum TV In...mehr

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Tariferhöhung im öffentlich... / 2.2 Erhöhung Tabellenentgelt

Die Entgeltsteigerungen im TVöD werden in der Regel in Form einer prozentualen Erhöhung des Tabellenentgelts vereinbart. Selten erfolgen Erhöhungen mit einem so genannten "Sockelbetrag", bei dem sich die Entgelte um einen bestimmten, von den Tarifvertragsparteien festgelegten EUR-Betrag erhöhen. In der Tarifrunde 2023 ist lediglich eine Tariferhöhung vorgesehen. Dies ist zwar...mehr

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Tariferhöhung im öffentlich... / 2.3 Entgeltbestandteile, die entsprechend der Tariferhöhung angepasst werden

Dynamisch ausgestaltet sind insbesondere die nachfolgend aufgelisteten Entgeltbestandteile. Sie erhöhen sich bei einer Tariferhöhung grundsätzlich um denselben Prozentsatz, um den sich das Tabellenentgelt erhöht: Garantiebeträge bei Höhergruppierung (im Sozial- und Erziehungsdienst) Besitzstandszulage "Kinderbezogene Entgeltbestandteile" Die sogenannte Pflegezulage nach § 15 Ab...mehr

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Tariferhöhung im öffentlich... / 2.5 Entgeltbestandteile, die sich aufgrund einer Neuberechnung ändern

Bestimmte Zulagen oder Einmalzahlungen berechnen sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den Stufenbeträgen verschiedener Entgeltgruppen oder aus einem festen Prozentsatz eines bestimmten Tabellenentgeltbetrags. Diese Zulagen oder Einmalzahlungen verändern sich bei einer Tariferhöhung ‹automatisch›, weil sich die zugrunde liegenden Werte durch die Tariferhöhung verändern. D...mehr

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Tariferhöhung im öffentlich... / 1 Tarifänderung

Seit Inkrafttreten des TVöD am 1.10.2005 finden in der Regel alle zwei Jahre Tarifverhandlungen statt. Im Mittelpunkt der Tarifverhandlungen steht die Entgelterhöhung. Bereits in der Tarifrunde 2018 wurde von diesem Rhythmus abgewichen, da die Laufzeit auf mindestens 30 Monate festgelegt wurde. Auch die Einigung in der Tarifrunde 2020 sieht eine Abweichung von der bisherigen...mehr

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Tariferhöhung im öffentlich... / Zusammenfassung

Überblick Mit den in der Regel alle zwei Jahre stattfindenden Tarifverhandlungen werden – häufig rückwirkend – die Entgelte erhöht und teilweise auch Einmalzahlungen vereinbart. Im nachfolgenden Beitrag erhalten Sie eine Anleitung zur korrekten Umsetzung von Tariferhöhungen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Änderungstarifverträge zum TVöDmehr

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Tariferhöhung im öffentlich... / 2.1 TV Inflationsausgleich

Es wurde in der Tarifrunde 2023 mit dem Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) vom 22. April 2023 sowohl eine einmalige Zahlung im Juni 2023, als auch monatliche Zahlungen von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 vereinbart. Die Zahlungen betragen in Summe bei Vollzeitbeschäftigung 3.000 EUR und entspr...mehr

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Tariferhöhung im öffentlich... / 2.4 Entgeltbestandteile, die von der Tariferhöhung unberührt bleiben

Nicht dynamisch ausgestaltet sind insbesondere die nachfolgend aufgelisteten Entgeltbestandteile. Sie bleiben von Tariferhöhungen unberührt. Zulagen für ständige Schichtarbeit bzw. ständige Wechselschichtarbeit sog. Pflegezulagen für Pflege auf Intensivstationen, geriatrischen Stationen usw. Erschwerniszuschläge (es sei denn im landesbezirklichen Tarifvertrag ist die Dynamik au...mehr

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Tariferhöhung im öffentlich... / 3 Entgeltfortzahlung für Urlaub oder Krankheit nach einer Tariferhöhung

Bei Urlaub oder Krankheit werden die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile weitergezahlt. Entgeltbestandteile, die nicht in Monatsbeträge festgelegt sind, werden nach dem Durchschnittsbetrag der letzten drei Kalendermonate vor dem Ereignis fortgezahlt (Näheres siehe Lexikonstichwort Entgelt, Ziffer 6 Entgelt bei Krankheit, Urlaub und Arbeitsbefreiung). Befindet s...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 3.4 Anspruch auf Entgelt

Nach § 23 Abs. 1 Satz 4 wird die vermögenswirksame Leistung nur für Kalendermonate gewährt, für die dem Beschäftigten Tabellenentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss zusteht. Diese Voraussetzung ist bereits erfüllt, wenn dem Beschäftigten auch nur für einen Tag des jeweiligen Kalendermonats ein Anspruch auf Tabellenentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzus...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 3.5 Vermögenswirksame Leistungen und Entgeltfortzahlung

§ 21 Satz 1 TVöD bestimmt, dass in den Fällen der Entgeltfortzahlung nach § 6 Abs. 3 Satz 1, § 22 Abs. 1, § 26, § 27 und § 29 das Tabellenentgelt sowie die sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile weitergezahlt werden. Bei den vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um einen in einem Monatsbetrag festgelegten Entgeltbestandteil. Im Übrigen haben die...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 3.1 Anspruchsberechtigte

Anspruchsberechtigt sind alle Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen. Beschäftigte, die nach § 1 Abs. 2 TVöD aus dessen Geltungsbereich ausgeschlossen sind, haben demzufolge keinen tarifvertraglichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Hierzu gehören z. B. Beschäftigte, für die Eingliederungsleistungen gewährt werden (§ 1 Abs. 2 Buchst. i TVöD) b...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 10.1 Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA)

Durch den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18.2.2003wird für die in § 1 genannten Arbeitnehmer die Möglichkeit geschaffen, ihre eigene Altersversorgung unter Nutzung von ersparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zu steigern und auf diese Weise ergänzend für ihre finanzielle Absicherung im ...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 4.1 Grundbetrag

Für Vollbeschäftigte beträgt die vermögenswirksame Leistung gem. § 23 Abs. 1 Satz 2 TVöD für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht (siehe hierzu Ziffer 3.4), 6,65 EUR. Hierbei handelt es sich im VKA-Bereich um einen Mindestbetrag, der nicht unterschritten, aber überschritten werden kann. Die Tarifregelung enthält insoweit keine Höchstgrenze. Allerd...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 6.3 Verfall des Anspruchs – Ausschlussfrist

Der Anspruch auf die vermögenswirksame Leistung nach § 23 Abs. 1 TVöD wird von der Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1 TVöD erfasst, da er zu den üblichen Ansprüchen des Beschäftigten aus dem Arbeitsverhältnis gehört.mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 7 Vermögenswirksame Leistungen aus mehreren Rechtsverhältnissen

§ 23 Abs. 1 TVöD schließt das Entstehen mehrerer Ansprüche auf vermögenswirksame Leistungen für denselben Kalendermonat/dieselben Kalendermonate nicht grundsätzlich aus. So kann beispielsweise ein bei 2 Arbeitgebern Teilzeitbeschäftigter aus beiden Arbeitsverhältnissen für denselben Kalendermonat vermögenswirksame Leistungen erhalten. Die vermögenswirksamen Leistungen aus be...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 3.3 Dauer des Arbeitsverhältnisses

Anspruchsberechtigt sind nur die Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis voraussichtlich mindestens 6 Monate dauert (§ 23 Abs. 1 Satz 1 TVöD). Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, hängt von den Verhältnissen bei Beginn des Arbeitsverhältnisses ab. Beschäftigte, die von vornherein für einen Zeitraum von weniger als 6 Monaten eingestellt werden, sind nicht anspruchsberechtigt. W...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 3.6 Vermögenswirksame Leistungen und Mehrarbeit

§ 8 Abs. 2 TVöD bzw. § 8 Abs. 4 TV-L regelt die Abgeltung von Arbeitsstunden, die keine Überstunden sind und die aus betrieblichen/dienstlichen Gründen nicht innerhalb des nach § 6 Abs. 2 Satz 1 oder 2 TVöD bzw. § 6 Abs. 2 Satz 1 oder 2 TV-L festgelegten Zeitraums mit Freizeit ausgeglichen werden. Für diese sog. Mehrarbeitsstunden erhält der Beschäftigte je Stunde 100 v. H. ...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 12 Rückzahlungspflicht bei bestimmungswidriger Verwendung

Ein Rückforderungsanspruch des Arbeitgebers für den Fall, dass der Arbeitnehmer über die erhaltenen vermögenswirksamen Leistungen vor Ablauf der für die jeweilige Anlageart genannten Sperrfrist verfügt, kommt nur dann in Betracht, wenn der Tarifvertrag die Rückzahlung für diesen Fall vorsieht oder wenn sich aus dem Tarifvertrag ergibt, dass die Aufrechterhaltung der vermögen...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 14 Zusatzversorgung

Die vermögenswirksame Leistung ist nicht zusatzversorgungspflichtig (§ 23 Abs. 1 Satz 6 TVöD; § 13 Abs. 2 TVAöD – Allgemeiner Teil; § 13 Abs. 2 TVSöD; § 18 Abs. 2 TVHöD). Von ihr sind Beiträge zur Zusatzversorgungseinrichtung nicht zu entrichten, obwohl für sie Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind (vgl. Ausführungen zu Steuer- und Sozialversicherungspfl...mehr