Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren / 8 Unzutreffende Nichtanwendung des § 13b UStG (USt-Ausweis des Leistenden)

Wird – wie leider in der Praxis häufig - entgegen § 13b UStG das Reverse-Charge-Verfahren unzutreffend nicht angewendet, schuldet der Leistungsempfänger trotzdem die Umsatzsteuer nach § 13b UStG . Hat der Leistende in diesen Fällen in seiner Rechnung unzutreffend Umsatzsteuer ausgewiesen schuldet er diese zusätzlich als zu hoher Umsatzsteuerausweis nach § 14c Abs. 1 UStG . Diese...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Umsatzsteuer

Tz. 3 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG (Anhang 5) fordert als Bedingung, dass von den Vereinen die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt werden, wie durch die entsprechenden Einrichtungen der öffentlichen Hand. § 4 Nr. 20 Buchst. a und b UStG (Anhang 5) kann aber nur dann zur Anwendung kommen, wenn die Vereine eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren / 6 Leistungsempfänger: Voranmeldungen und Buchführung

Die nach § 13b UStG geschuldete Umsatzsteuer hat der betroffene Leistungsempfänger in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung und in seiner Umsatzsteuererklärung anzugeben. Besteht keine allgemeine Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen (z. B. bei Kleinunternehmern; bei Gebäudevermietern, Heilberuflern, Bausparkassen- oder Versicherungsvertretern, die nur steuerfreie vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren / 4 Rechnungserteilung des Leistenden

Beim Reverse-Charge-Verfahren muss der Leistende bei der Ausstellung seiner Rechnung neben den übrigen Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG Folgendes beachten[1]: Umsatzsteuer darf nicht gesondert ausgewiesen werden (nicht schädlich ist es, wenn in der Zeile Umsatzsteuer "0,00 EUR" angegeben wird); der Leistungsempfänger ist auf die von ihm geschuldete Umsatzsteuer hinzuweisen. Hierb...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiungen

Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Umsatzsteuerbefreiungen sind in § 4 UStG (Anhang 5) geregelt. Danach sind eine Vielzahl von steuerbegünstigen Tätigkeiten, wie beispielsweise Krankenhausleistungen (§ 4 Nr. 14b UStG); Leistungen von Wohlfahrtsverbänden (§ 4 Nr. 18 UStG); Bildungstätigkeiten (§ 4 Nr. 22 Buchst. a UStG); kulturelle und sportliche Tätigkeiten (§ 4 Nr. 22 Buchst. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.3.3 Gegenleistung (Preis)

In den allermeisten Verträgen ist die Gegenleistung als Zahlung eines Preises ausgestaltet. Ist dieser Preis ausgehandelt und beziffert, wird es darum kaum Streit geben. Dennoch birgt auch die vertragliche Bestimmung des Preises Tücken. Auf diese Punkte sollte geachtet werden: Der Preis muss genau bestimmt sein. Die wörtliche Wiederholung der Ziffern kann sich empfehlen. Die W...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren / 11 Reverse-Charge-Verfahren in anderen Ländern

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt nach Art. 196 der MwStSystRL in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten für die grenzüberschreitende Erbringung von sonstigen Leistungen an EU-Unternehmer mit EU-USt-IdNr. nach § 3a Abs. 2 UStG.[1] Insoweit muss sich der in Deutschland ansässige Leistende nicht im EU-Ausland registrieren lassen. Diese in Deutschland nicht steuerbaren sonstigen Leistun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Der steuerliche Entgeltbegriff

Rz. 69 [Autor/Stand] Soweit die Gegenleistung des Erwerbers Entgelt der Leistung des Schenkers und der Erwerb daher nicht nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG schenkungsteuerbar ist, kann der Vorgang – unter weiteren Voraussetzungen – der Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1 UStG) und der Grunderwerbsteuer (§ 1, § 8 Abs. 1 GrEStG) unterliegen.[2] Während das GrEStG die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2023, Kosten des Bek... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. Vergleichbare Problematik bei Klagerücknahme vor Klageabweisungsantrag a) Problem Das hier aufgeworfene Gebührenproblem kommt gewöhnlicherweise in anderer Konstellation vor, nämlich dergestalt, dass sich ein Anwalt für den Beklagten nach Klageerhebung zunächst nur bestellt und ggf. dessen Verteidigungsbereitschaft anzeigt, ohne jedoch bereits einen Sachantrag zu stellen und...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Abgabe einer Umsatzsteuererklärung

Tz. 7 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Da die selbständigen Musiker bzw. Musikgruppen Unternehmer i. S. d. UStG sind (s. § 2 UStG, Anhang 5), haben sie ihre in Form von Musikdarbietungen erbrachten Umsätze nach dem Umsatzsteuergesetz in Rechnung zu stellen und zu versteuern. Ggf. kann bei Vorliegen der entsprechenden Bedingungen die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 20 Buchst...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 7 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Ein Kleinunternehmer (auch als Miniunternehmer bezeichnet) unterliegt grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer, wenn (ab dem Veranlagungszeitraum [VZ] 2020) der von ihm erzielte Umsatz des vorangegangenen Kalenderjahres 22 000 EUR (bis einschl. VZ 2019: 17 500 EUR) nicht überschritten hat und der Umsatz des laufenden Kalenderjahres 50 000 EUR vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren / 7 Unzutreffende Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens: Vertrauensschutzregelung

Beim Reverse-Charge-Verfahren des § 13b UStG kommt es in der Praxis oft zu Fehlern. Für die Fälle des § 13b Abs. 2 Nr. 4 (Bauleistungen), Nr. 5 Buchst. b ("Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und von Elektrizität, die nicht unter § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a UStG fallen") und Nr. 7–12 UStG (Lieferung von "Schrott", Lieferung von bestimmtem Gold, Lieferung von Mobilfunkgerä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren / 1 Fälle des Reverse-Charge-Verfahrens

In den nachgenannten Fällen gab es ohne Reverse-Charge-Verfahren häufig Missbrauch zuungunsten des Staates, da der Leistende die Umsatzsteuer (oft mutwillig) nicht abführte und der Leistungsempfänger trotzdem den Vorsteuerabzug erhielt. Beim Reverse-Charge-Verfahren sind der Umsatzsteuerschuldner und der Vorsteuerabzugsberechtigte identisch. In den folgenden – in § 13b Abs. 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren / Zusammenfassung

Begriff In bestimmten Fällen schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern ausnahmsweise der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt. Diese Umkehr der Steuerschuldnerschaft wird auch als "Reverse-Charge-Verfahren" bezeichnet und spielt national wie international (insbesondere innerhalb Europas) eine wichtige Rolle. Ist der Leistungsempfänger zum Vorst...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Übersicht

Tz. 19 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die nachstehende Übersicht (s. Tz. 20) zeigt, welche Einnahmen bei einem steuerbegünstigten Zwecken dienenden Musikverein der Körperschaft-, ggf. Gewerbe- und Umsatzsteuer unterliegen. Ist ein Musikverein nicht wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke anerkannt, sind alle Einnahmen steuerpflichtig, allerdings dann auch Verluste steuerlich ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Nenngelder

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Nenngelder bzw. Meldegelder, die anlässlich von Turnieren von den aktiven Teilnehmern zu entrichten sind, stellen Einnahmen im Zweckbetrieb sportliche Veranstaltung i. S. d. § 67a AO dar. Zu berücksichtigen ist die Zweckbetriebsgrenze, d. h. Bruttoeinnahmen bis zu 45 000 EUR. Ggf. ist von der Möglichkeit der Option (s. § 64 Abs. 2 und 3 AO, Anhang ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Dauervermietung

Tz. 9 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wird die Tennishalle auf längere Dauer (> sechs Monate) in der Form einer Gesamtvermietung an Mitglieder oder Nichtmitglieder vom betreibenden Verein vermietet, sind die Einnahmen für ertragsteuerliche Zwecke im Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zu erfassen und genießen Ertragsteuerfreiheit (s. AEAO zu § 67a AO TZ 11 und 12, Anhang 2). Tz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Umsatzsteuergesetz

Rn. 21 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Die Veräußerung von BV iSd § 16 EStG stellt eine Lieferung gegen Entgelt dar, die grds einen umsatzsteuerbaren Vorgang darstellt. Inwieweit die Veräußerung umsatzsteuerbar ist, richtet sich nach den einzelnen veräußerten WG. Kann bzw muss die USt-Freiheit in Anspruch genommen werden, ist die Lieferung insoweit umsatzsteuerfrei. Ggf kommt für...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Abgabe der Verzichtserklärung

Tz. 13 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Verzichtserklärung (Option nach § 19 Abs. 2 UStG) kann formlos abgegeben werden und ist an keine Frist gebunden. D.h., sie kann entweder schriftlich oder mündlich gegenüber dem Finanzamt erfolgen. Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG (Anhang 5) muss die Verzichterklärung dem Finanzamt aber bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung zugegange...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Widerruf des Verzichts

Tz. 15 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Der Widerruf der Option kann frühestens nach Ablauf der Fünfjahresfrist erfolgen. Die Optionserklärung muss dann mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden (§ 19 Abs. 2 Satz 3 UStG, Anhang 5). Die Widerrufserklärung ist spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des Kalenderjahres, für das es gelten soll,...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Vorsteuer

Tz. 7 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden der Musikkapelle von anderen Unternehmern Umsatzsteuerbeträge in Rechnung gestellt, können diese beim Vorliegen der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen (insbesondere ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG, Anhang 5) als Vorsteuer geltend gemacht werden. Die Umsatzsteuerzahllast vermindert sich durch den Abzug dieser Beträge ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren / 9 Im Ausland ansässige Leistende : Besteuerungsverfahren

Führt der im Ausland ansässige Unternehmer im Besteuerungszeitraum nur dem deutschen Reverse-Charge-Verfahren unterliegende Umsätze aus, muss er sich die ihm ggf. aus Eingangsleistungen belastete deutsche Vorsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern vergüten lassen (Vorsteuervergütung). Der im Ausland ansässige Unternehmer muss im allgemeinen Besteuerungsverfahren bei einem de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2023, Fragen und Lös... / 3. Auslagen

Ferner kann Rechtsanwalt A die Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV und auf die Gesamtvergütung 19 % Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV berechnen.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Aufteilung von Betriebsausgaben (gemischt veranlasste Aufwendungen)

Tz. 22 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Sind bestimmte Aufwendungen – Kosten – (Ausgaben bzw. AfA) sowohl den steuerbegünstigten Tätigkeitsbereichen (ideellem Bereich, Vermögensverwaltung und den steuerbefreiten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben [Zweckbetrieben]) wie auch dem steuerpflichtigen Tätigkeitsbereich (steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe i. S. v. § 14 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Überlassung von Tennisschlägern durch den Verein

Tz. 24 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden im Zusammenhang mit der Vermietung von Sportstätten und Betriebsvorrichtungen auch bewegliche Gegenstände (z. B. Tennisschläger) überlassen, stellt die entgeltliche Überlassung dieser Gegenstände ein Hilfsgeschäft dar, das das steuerliche Schicksal der Hauptleistung teilt (s. BFH vom 30.03.2000, BStBl II 2000, 705). Bei der separaten Ü...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Bindungsdauer

Tz. 14 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Der Verein als Unternehmer ist an die Verzichterklärung (Option) mindestens für fünf Kalenderjahre gebunden (§ 19 Abs. 2 Satz 2 UStG, Anhang 5). Die Berechnung der Fünfjahresfrist hat von dem Beginn des ersten Kalenderjahres, für das die Erklärung Gültigkeit hat, zu erfolgen (Abschn. 19.2 Abs. 3 UStAE). Beispiel: Ein Verein hat auf die Kleinu...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Voraussetzungen für einen Verzicht

Tz. 11 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Ist ein Verein ein Kleinunternehmer kann er nach § 19 Abs. 2 UStG (Anhang 5) gegenüber dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4 UStG, Anhang 5) erklären, dass er auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG (Anhang 5) verzichtet (sog. Option; Abschn. 19.1 Abs. 1 UStAE). Mit der Ausübung der Option nach § 19 A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Abgabe von weiteren Steuererklärungen

Tz. 13 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Jeder Musiker hat eine Einkommensteuererklärung einzureichen, weil er Einkünfte nach § 18 EStG (Anhang 10) oder aus Gewerbebetrieb i. S. v. § 15 EStG (Anhang 10) erzielt. Der Gewerbebetrieb kann als Einzelunternehmen oder als Personenvereinigung geführt werden. Ist der Musiker an einer Personenvereinigung (GbR) beteiligt, wird der Gewinn ein...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / III. Sonstige Steuern bei Errichtung

Die Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung anlässlich ihrer Errichtung löst im Regelfall keine Umsatzsteuer aus. Der Stifter wird häufig bereits kein Unternehmer i.S.d. § 2 Abs. 1 UStG sein. Selbst wenn der Stifter Unternehmer sein sollte, fällt keine Umsatzsteuer an, wenn er der Stiftung sein Unternehmen oder einen in der Gliederung seines Unternehmens gesondert...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Musikunterricht

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Ertragsteuerlich ist bei Musiklehrerinnen und -lehrern regelmäßig von freiberuflicher Tätigkeit i. S. v. § 18 EStG auszugehen, die nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Allerdings gilt dies nicht, wenn der Musikunterricht in einer körperschaftsteuerpflichtigen Rechtsform angeboten wird. Hier kommt es dann weiter darauf an, ob diese Körperschaft steue...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Steuersatz

Tz. 5 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Ist eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG (Anhang 5) nicht einschlägig, unterliegen die von Musikkapellen oder Musikergruppen erbrachten Leistungen mit entsprechender Gestaltungshöhe dem ermäßigten Steuersatz von 7 % (s. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG, Anhang 5). Allerdings muss der Auftritt Hauptzweck der Veranstaltung sein u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2023, Verfahrensdiff... / III. Schriftlicher Vergleich

Schließen die Parteien lediglich einen schriftlichen Vergleich ohne Beteiligung des Gerichts, ist die Abrechnung problematisch. Variante 2: Schriftlicher Vergleich Die Parteien schließen außergerichtlich einen schriftlichen Vergleich, worauf sodann die Klage zurückgenommen wird. Jetzt entsteht aus dem Mehrwert wiederum die 1,5-Einigungsgebühr. Auch entsteht aus dem Mehrwert di...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Beispiele abzugsfähiger Betriebsausgaben

Tz. 20 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Zu den Betriebsausgaben i. S. v. § 4 Abs. 4 EStG (s. Anhang 10) gehören beispielsweise: Ausgaben für Waren, Personalkosten, Entschädigungen an bezahlte Sportler, Preisgelder, Kfz-Kosten, Versicherungen, Heizungs- und Beleuchtungskosten, Miet- und Pachtaufwand, Porto, Telefonkosten, Büromaterial, Reinigungskosten, Aufwendungen für Reparaturen, Instandha...mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / IV. Vergütung

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Tennisturniere

Tz. 31 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Tennisturniere, die von Vereinen ausgerichtet werden, sind "sportliche Veranstaltungen" und somit als Zweckbetrieb zu behandeln, wenn die in § 67a AO (Anhang 1b) geforderten Bedingungen erfüllt sind. Wird die Bedingung bezüglich der Zweckbetriebsgrenze erfüllt, können anlässlich von derartigen Tennisturnieren sowohl bezahlte als auch unbezah...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Betriebseinnahmen

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Eine Begriffsbestimmung enthalten die Steuergesetze nicht. Die Rechtsprechung greift auf § 4 Abs. 4 EStG (s. Anhang 10) und die Definition der Überschuss-Einnahmen in § 8 EStG (s. Anhang 10) zurück und bezeichnet als Betriebseinnahmen "Zugänge von Wirtschaftsgütern in der Form von Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind" (s. BFH...mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / III. Vergütung

Rechtsanwalt A rechnet seine Tätigkeit somit wie folgt ab:mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / III. Vergütung

Bei hier vorliegenden unterdurchschnittlichen Umständen i.S.v. § 14 Abs. 1 RVG berechnet Rechtsanwalt A dem K folgende Vergütung:mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / IV. Vergütung

Somit berechnet sich die Vergütung von Rechtsanwalt A wie folgt:mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / IV. Vergütung

Somit berechnet sich die Vergütung von Rechtsanwalt A wie folgt:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3.3.1 Haupttätigkeit

Tz. 35 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Eine Haupttätigkeit liegt in folgenden Fällen vor: Der Zeitaufwand beträgt mehr als ein Drittel einer hauptberuflichen Tätigkeit (mehrere gleichartige Nebentätigkeiten wurden zusammengerechnet); eine Abgrenzung zum Hauptberuf ist nicht möglich. Vorliegen einer Arbeitnehmereigenschaft: Indiz einer Arbeitszeit von durchschnittlich mehr als sechs S...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vermietung an Mitglieder

Tz. 17 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden Tennisplätze oder -hallen an Mitglieder stundenweise vermietet – auch, wenn die Stunden für einen längeren Zeitraum im Voraus festgelegt wurden – (kurzfristige Vermietung), handelt es sich um keine sportliche Veranstaltung i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b). Diese Art der Vermietung ist ein Zweckbetrieb "eigener Art", der die Voraussetzung...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 In einigen Steuergesetzen erhalten Steuerpflichtige die Möglichkeit, durch die Ausübung einer "Option" ein Wahlrecht auszuüben, um zwischen verschiedenen Möglichkeiten der Besteuerungsfolgen zu wählen. So können beispielsweise Sportvereine durch die Möglichkeit der Option nach § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) entscheiden, nach welchen Grundsätzen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren / 10 Aufzeichnungspflichten

Neben den allgemeinen Aufzeichnungspflichten müssen die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegenden Leistungsempfänger auch die an sie ausgeführten Reverse-Charge-Eingangsleistungen nach § 22 UStG aufzeichnen (auch wenn sie für den nichtunternehmerischen, hoheitlichen bzw. ideellen Bereich erfolgen).[1] Obwohl in diesen Fällen der leistende Unternehmer wegen § 13b UStG nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / a) Definition des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht; die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich (§ 14 S. 1 und 2 AO). Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt insb. dann vor, wenn die gemeinnützi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2023, Verfahrensdiff... / II. Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO

Wird ein Vergleich geschlossen und nach § 278 Abs. 6 ZPO gerichtlich festgestellt, ist die Abrechnung eindeutig. Variante 1: Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO Ein Vergleich über die 3.000,00 EUR sowie die weiteren 10.000,00 EUR kommt zustande und wird nach § 278 Abs. 6 ZPO gerichtlich protokolliert. Unstreitig ist, dass der Anwalt aus dem Mehrwert von 10.000,00 EUR nicht nur die...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Aufwendungen, die nicht abziehbar sind

Tz. 26 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Nicht abziehbar sind nach § 10 KStG (s. Anhang 3): die Gewerbesteuer; die auf die Gewerbesteuer entfallenden Nebenleistungen (Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Zinsen, Zwangsgelder); die Aufwendungen für die Erfüllung von Zwecken, die durch Stiftungsgeschäft, Satzung oder sonstige Verfassung vorgeschrieben sind; die Steuern vom Einkommen u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vereine

Rz. 203 [Autor/Stand] Ebenso wie natürliche Personen können auch juristische Personen unentgeltliche Leistungen erbringen und empfangen. Grundfigur der Juristischen Person des privaten Rechts ist der rechtsfähige Verein (§§ 21 ff. BGB), der als von seinen Mitgliedern unabhängiges Rechtssubjekt[2] selbstverständlich auch zu ihnen Leistungsbeziehungen entgeltlicher und/oder un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2023, van Bühren/Heldt, Unfallregulierung - Beratungspflichten, Schadensminderungspflicht, Schadenspositionen

Von RA und FA VersR Dr. Hubert van Bühren und RAin, FAin VersR und FAin MedR Dr. Claudia Heldt. 10. Aufl., 2023. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 253 S., 49 EUR Das Werk liefert – insbesondere für Berufsanfänger – einen wertvollen Leitfaden zur Unfallregulierung. Gerade für den Berufsanfänger gehören Verkehrsunfallregulierungen zur täglichen Praxis. Aber auch erfahrene Anwälte s...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3.3.2 Nebentätigkeit

Tz. 36 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Eine Nebentätigkeit liegt in folgenden Fällen vor: Der Zeitaufwand beträgt nicht mehr als Drittel einer vergleichbaren hauptberuflichen Tätigkeit; Abgrenzung zum Hauptberuf ist möglich. Vorliegen einer Arbeitnehmereigenschaft: Ggf. Lohnsteuer und Sozialversicherungspflicht, Mini-Job ist zu prüfen (geringfügige Beschäftigung); ggf. auch kurzfristi...mehr