Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.5 One-Stop-Shop für elektronisch erbrachte Dienstleistungen

Rz. 168 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Slowakei hat die Regelungen zum "Mini-One-Stop-Shop" – "MOSS" eingeführt. Dieser betrifft Dienstleister, die E-Dienstleistungen, Kommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an Kunden (Nichtunternehmen) in mehreren EU-Mitgliedstaaten erbringen bzw. zu erbringen planen. Daneben wurde mit Wirkung vom 01.07.2021 das E-Commerce Pac...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Backes, Tauschähnlicher Umsatz bei der Entsorgung werthaltiger Abfälle – ein Problem für die Mülltonne?, MwStR 2017, 222. Beiser, Leasing in der Umsatzsteuer, UVR 2007, 182. Bonertz, Sicherungsübereignung und Verwertung durch Insolvenzverwalter, Sicherungsnehmer oder Sicherungsgeber aus umsatzsteuerlicher Sicht, UR 2007, 241. Bosche, Umsatzsteuerlicher Lieferort bei Warentra...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.2.2 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei einem leistenden Unternehmer, der die USt nach vereinnahmten Entgelten berechnet (§ 20 Abs. 1 UStG), führen Änderungen der Entgeltvereinbarung nur dann zu einer Änderung nach § 17 Abs. 1 S. 1 UStG, wenn er das Entgelt bereits vereinnahmt hat. Die Berichtigung ist dann für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem der Unternehmer das En...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Wollweber, Der Anspruch auf Erteilung einer USt-Identifikationsnummer, UStB 2009, 261. Becker/Kurzenberger, Die Bedeutung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Wandel der Zeit, UStB 2010, 211. Meyerhuber, EU-Mitgliedstaaten müssen Richtigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer garantieren, ASR 1/2014, 5. Tausch, Anmerkungen zu BFH, Urteil vom 23.9.2009, II R 6...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Ermittlung des Änderungsbetrages

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 17 Abs. 1 UStG hebt auf die Änderung der Bemessungsgrundlage ab. Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus § 10 Abs. 1 S. 2 UStG. Entgelt ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, jedoch abzüglich der USt. Dementsprechend ergibt sich der Änderungsbetrag i. S. d. § 17 Abs. 1 S. 1 UStG aus dem Betrag (brutto), den der Leistungsempfänger...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG unterliegt der i. g. Erwerb im Inland gegen Entgelt der Besteuerung durch das UStG. Die Tatbestandsmerkmale (Legaldefinition) eines i. g. Erwerbs regelt § 1a UStG. Der Grundfall eines i. g. Erwerbs besteht darin, dass der Gegenstand einer Lieferung von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat gelangt (vgl. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alefs, Dienstleistungen: Neuerungen bei der Umsatzbesteuerung ab 2010, StWK 21/2009 Gruppe 8, 311. Becker/Müller-Lee, Mehrwertsteuer-Paket: Klärungsbedarf nach dem BMF-Schreiben vom 04.09.2009/Praktische Auswirkungen ab dem 01.01.2010, UStB 2009, 320. Kronenthaler, Mehrwertsteuerpaket 2010: Neue Spielregeln treten zum 01.01.2010 in Kraft, PIStB 2009, 331. Nieskoven, Neue Spielr...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 47a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld nicht direkt bei der Zollbehörde vorzunehmen, sondern stattdessen den Betrag in der Umsatzsteuermeldung anzugeben und – soweit berechtigt – zeitgleich als Vorsteuer geltend zu machen (vgl. Art. 23 Mehrwertsteuergesetz). Das Verfahren gilt zunächst für alle Einfuhren jener Güter, die in...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.17 Kein offener Umsatzsteuer-Ausweis bei Differenzbesteuerung

Rz. 167 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Anwendung der Differenzbesteuerung darf die Umsatzsteuer niemals offen ausgewiesen werden (§ 14a Abs. 6 S. 2 UStG). Das Verbot des gesonderten Ausweises der Steuer in einer Rechnung gilt auch dann, wenn das Autohaus – wie im Beispielsfall – das Fahrzeug an einen anderen Unternehmer liefert, der eine gesondert ausgewiesene Steuer aus dem ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1 Nichtzahlung von Umsatzsteuer zum Fälligkeitszeitpunkt (§ 26a Abs. 1 UStG)

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine Vorauszahlung, ein Unterschiedsbetrag oder eine festgesetzte Steuer muss zum Fälligkeitszeitpunkt entrichtet werden. Wegen der Fälligkeitszeitpunkte verweist § 26a Abs. 1 UStG auf § 18 Abs. 1 S. 4 und Abs. 4 S. 1 und 2 UStG, § 18 Abs. 4c S. 2 UStG, § 18 Abs. 4e S. 4 UStG, § 18 Abs. 5a S. 4 UStG, § 18i Abs. 3 S. 3 UStG, § 18j Abs. 4 S. 3 ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Lettland sieht die Möglichkeit vor, die Umsatzsteuer wegen Uneinbringlichkeit zu mindern (vgl. Art. 105 Mehrwertsteuergesetz). Das Verfahren hängt von der Höhe der Forderung ab. Bei Nettoforderungen von weniger als 430 EUR ist nachzuweisen, dass Schritte zur Geltendmachung der Forderung ohne Erfolg blieben. Es darf keine Forderung an eine nahe...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit Wirkung zum 01.01.2013 wurden neue Regelungen für die Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit geschaffen. Diese neuen Regelungen kommen für Forderungen zur Anwendung, die nach dem 01.01.2013 uneinbringlich werden. Sie wurden in den Folgejahren nochmals angepasst. Ist eine Forderung uneinbringlich, sieht das alte wie auch das n...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Griechenland gestattet es grundsätzlich nicht, die Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit zu vermindern (vgl. Rundschreiben 1080/2017 vom 09.06.2017 mit Bekräftigung dieser Rechtslage trotz zahlreicher Anträge angesichts der Finanzkrise). Dies entspricht Art. 90 Abs. 2 Mehrwertsteuersystemrichtlinie. In Ausnahmefällen (Liquidation des Kunden nac...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine Berichtigung der Umsatzsteuer wegen Uneinbringlichkeit setzt einen gesonderten Antrag bei der Finanzbehörde voraus. Es ist nachzuweisen, dass die Forderung wertberichtigt wurde und alle notwendigen Maßnahmen (Mahnungen usw.) unternommen wurden (vgl. Art. 27 Mehrwertsteuergesetz). Außerdem ist ein Zeitraum von zwölf Monaten abzuwarten und...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Estland sah bis 2021 keine Möglichkeit vor, die Umsatzsteuer wegen Uneinbringlichkeit zu mindern. Dies basiert auf Art. 90 Abs. 2 MwStSystRL. Nach Art. 29 Mehrwertsteuergesetz wurde dies in Reaktion auf EuGH-Rechtsprechung zum 01.01.2022 geändert. Nunmehr ist eine Berichtigung möglich, wenn eine Forderung mindestens 12 Monate, maximal aber 3 ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Axmann/Hammerl, Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsorts für E-Dienstleistungen / BFH-Urteil XI R 36/19 als herber Dämpfer für die deutsche Finanzverwaltung, NWB 2023, 894. Bader/Sodenkamp, Umsatzsteuerlicher Leistungsort beim Verkauf von Eintrittskarten/Konsequenzen aus dem BMF-Schreiben vom 10.06.2013 für sog. Zwischenhändler, NWB 2013, 2859. Broderson/von Loeffelho...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.4 Checkliste

Rz. 56b Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Überprüfung der Kunden-USt-IdNr. Viele Unternehmer prüfen bei Vertragsschluss die ausländische USt-IdNr. des Kunden qualifiziert und fordern auf diesen Zeitpunkt das amtliche Bestätigungsschreiben an. Bis zur (Aus-)Lieferung der Ware vergeht i. d. R. noch einige Zeit; auf eine erneute Abfrage verzichten die Lieferanten dann. Das ist falsch! B...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2.1 Überblick

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Angabe der eigenen USt-IdNr. sowie die des Abnehmers in der Rechnung über eine i. g. Leistung sind Mitvoraussetzungen für die Steuerbefreiung bzw. Nicht-Steuerbarkeit. Die USt-IdNr. kann jedoch von den Beteiligten nur dann vorbehaltlos verwendet werden, wenn sich der Unternehmer von deren Richtigkeit und Gültigkeit überzeugt hat. Die Über...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Muster einer Abrechnung der Gemeinschaft an die Mitglieder

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abrechnungen der Gemeinschaft an Mitglieder müssen – soweit zur Steuerpflicht der Umsätze optiert wurde – als Rechnungen den Anforderungen des § 14 UStG genügen und insbesondere die Umsatzsteuer je Leistung unter Angabe des Steuersatzes und -betrages ausweisen. Wie eine derartige Abrechnung aussehen kann, zeigt folgendes Abrechnungsmuster: Rz...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die USt ist eine Verbrauchsteuer. Sie unterwirft als eine der ältesten Steuerarten den ganz überwiegenden Teil der Liefer- und Leistungsvorgänge im Wirtschaftsleben der Besteuerung. Die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund, das UStG ist zustimmungspflichtiges Bundesgesetz (Art. 105 Abs. 2 GG). Das Aufkommen aus der USt steht dem Bund und den...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

DStV, EU-Kommissions-Vorschlag von Rechtsvorschriften zum endgültigen Mehrwertsteuersystem für den unionsinternen Handel zwischen Unternehmen (B2B); COM(2017) 566 final, COM(2017) 567 final, COM(2017) 568 final, COM(2017) 569 final, Stellungnahme S 01/18 vom 16.02.2018, www.dstv.de > Interessenvertretung > Steuern. Hacke, Teures Steuersystem/Steuern: Erhebung kostet Finanzver...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9 EU-Mitgliedstaaten müssen Richtigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer garantieren

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein deutscher Unternehmer, der vor einer i. g. Lieferung die USt-IdNr. abfragt und dabei die Antwort "gültig" erhält, darf auf die Seriosität seines ausländischen Geschäftspartners vertrauen (EuGH vom 14.03.2013, Rs. C-527/11, Ablessio SIA, BFA/NV 2013, 889). Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Auffassung des EuGH haben die Mitgliedstaaten e...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Adam, Die doppelte Berichtigung der Umsatzsteuer bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens, UR 2020, 492. Feil/Greisl/Kupke, Aktuelle Entwicklungen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen, BB 2012, 3113. Ebbinghaus/Hinz, Unternehmenssanierung und Umsatzsteuer unter Erhalt des Rechtsträgers, UR 2014, 249. Englisch, Das neue MwSt-Sonderregime für Gutscheine, ifst-Schrif...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Auch weiterhin aktuell: Fehler beim An- und Verkauf von Jahreswagen

Rz. 11a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vermehrt decken Betriebsprüfungen derzeit Fahrzeugankäufe und -verkäufe auf, die von deutschen Kfz-Händlern nicht – wie es richtig wäre – zunächst der Erwerbs- und dann der Regelbesteuerung, sondern fälschlicherweise der Differenzbesteuerung unterworfen wurden. Die Verkäufer sind i. d. R. Werksangehörige der (auch) im EU-Ausland ansässigen H...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die litauische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Pridetines vertes mokestis".mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.1 Registrierungspflicht

6.1.1 Im Vereinigten Königreich ansässige Personen Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für im Vereinigten Königreich ansässige Personen besteht insbesondere eine Pflicht zur Registrierung zur Umsatzsteuer, wenn deren steuerbare Umsätze den Registrierungsgrenzwert überschreiten oder eine Überschreitung des Registrierungsgrenzwertes innerhalb der nächsten 30 Tage erwartet wird, vgl....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG befreit die dort genannten Schul- und Berufsbildungsmaßnahmen privater Schulen im Interesse der Verbraucher von der Umsatzsteuer. Staatliche Schulen werden nicht in § 4 Nr. 21 angeführt, da sie – soweit sie überhaupt gegen Entgelt tätig sind – nach § 2b UStG nicht der Umsatzsteuer unterliegen (vgl. BFH vom 27.08.1998,...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die griechische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Foros prostithemenis aksias (FPA)".mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die bulgarische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Danak varhu dobavenata stoinost" (DDS).mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die zyprische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Foros Prostithemenis Axias" (FPA).mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die estnische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Käibemaks".mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die finnische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Arvonlisävero".mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die polnische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Podatek od towarow i uslug".mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die lettische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Pievienotās vertibas nodoklis".mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es gelten die folgenden Vorschriften: Verspätete Umsatzsteuerregistrierung Es kann eine Strafe von 500 BGN bis 5.000 BGN entstehen sowie ein Zuschlag i. H. v. 100 % der Umsatzsteuer. Verspätete oder fehlerhafte Umsatzsteuermeldung In diesen Fällen kann eine Strafe von 500 BGN bis 10.000 BGN festgesetzt werden. Keine Umsatzsteueraufzeichnungen In di...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz: USt-IdNr.) ist "das" zentrale Kontrollinstrument für die Umsatzbesteuerung des i. g. Waren- und Dienstleistungsverkehrs. 1.1.1 Bedeutung für Warenlieferungen Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ohne die USt-IdNr. wäre eine vereinbarungsgemäße Besteuerung des i. g. Handels nicht möglich. Derzeit gilt für ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Frankreich besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlerstücken (vgl. Art. 297 A bis 297 G CGI). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis – jeweils inkl. USt – erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6 Nachweis des Leistungsdatums sicherstellen

Rz. 251 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es ist zu erwarten, dass die Finanzverwaltung die korrekte Anwendung der USt-Sätze zu einem Prüfungsschwerpunkt machen wird. Die Mandanten sind daher dazu anzuhalten, das jeweilige Leistungsdatum genauestens zu dokumentieren und wenn möglich auch zu belegen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.9 Reparaturen

Rz. 230 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Kfz-Reparaturen sind grundsätzlich dann ausgeführt, wenn der Kunde das Fahrzeug abholt ("Schlüsselrückgabe"). Praxis-Beispiel Sachverhalt Auftragsannahme am 30.06.2020, Abholung am 01.07.2020 Beurteilung Maßgebend ist der Zeitpunkt der Abholung. Das Datum der Auftragsannahme ist ohne Bedeutung. Steuersatz Der neue abgesenkte USt-Satz (16 Prozent) k...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5 Besonderheiten einzelner Branchen

Rz. 250 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den besonderen Auswirkungen der USt-Absenkung vgl. die Branchenschwerpunkte Handel (allgemein) Kfz-Handel Dienstleistungen (allgemein) Gastronomie Rechtsanwälte Steuerberater in eigener Sachemehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Begrenzung der Haftung (§ 13c Abs. 1 S. 1 letzter HS, Abs. 2 S. 3 UStG)

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Haftung ist der Höhe nach auf den Betrag der im Fälligkeitszeitpunkt nicht entrichteten USt (§ 13c Abs. 2 S. 3 UStG) und auf die im vereinnahmten Betrag der abgetretenen, verpfändeten oder gepfändeten Forderung enthaltene USt (§ 13c Abs. 1 S. 1 letzter HS UStG) begrenzt (zweifache Begrenzung, vgl. Abschn. 13c.1. Abs. 41 UStAE; BMF vom 24.05....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2.3.5 Keine Berichtigung des Vorsteuerabzugs des wirtschaftlich nicht begünstigten Leistungsempfängers, § 17 Abs. 1 S. 2 und 3 UStG

Rz. 90 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 17 Abs. 1 S. 3 UStG bezieht sich unmittelbar auf Satz 2 der Vorschrift und regelt, dass der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug aus der empfangenen Leistung nicht berichtigen muss, wenn er wirtschaftlich durch die Änderung der Bemessungsgrundlage für den Umsatz seines Leistungsgebers nicht begünstigt ist, d. h., für seinen Eingangsumsatz ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13.1 Erklärungspflichten

Rz. 99 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer ist verpflichtet, für jeden Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) eine USt-Voranmeldung an das FA auf elektronischem Weg zu übermitteln. Lag der Umsatz eines Steuerpflichtigen im letzten Kj. unter 110.000,00 EUR, ist der Voranmeldungszeitraum das Kalenderquartal. In der USt-Voranmeldung ist die geschuldete USt selbst zu berech...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Juristische Personen

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auf Antrag erhalten juristische Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, eine USt-IdNr., wenn sie diese für i. g. Erwerbe benötigen. HINWEIS Eine juristische Person erhält damit die USt-IdNr. primär zur Besteuerung der i. g. Erwerbe! Nur dann, wenn dazu eine USt-IdNr. erteilt wurde, wird dies...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

DLG, Vorsicht Umsatzsteuer – Grundlagen, die Sie kennen sollten, DLG-Merkblatt 429, 2018. Horn, Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbebetrieb aus umsatzsteuerlicher Sicht, HLBS-Report 2011, 158. Hörster, Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht, NWB 2022, 18. Klenk, Landwirtschaftlicher Betrieb und Gewerbebetrieb des Pauschallandwirts, ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.9 Umtausch von Gegenständen (Rz. 45 des BMF-Schreibens)

Rz. 247 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Beim Umtausch eines Gegenstands wird die ursprüngliche Lieferung rückgängig gemacht. An ihre Stelle tritt eine neue Lieferung. Wird ein vor dem 01.07.2020 gelieferter Gegenstand nach diesem Stichtag aber vor dem 01.01.2021 umgetauscht, ist auf die Lieferung des Ersatzgegenstands der ab 01.07.2020 geltende USt-Satz von 16 Prozent bzw. 5 Proze...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.18.1 Lieferungen in das Ausland

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Von der Durchschnittssatzbesteuerung werden auch eigentlich steuerbefreite Umsätze i. S. v. § 4 Nr. 1–7 UStG erfasst, somit also insbesondere Ausfuhrlieferungen in das Drittland oder i. g. Lieferungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat. Diese Umsätze, die bei Anwendung der Regelbesteuerung und Erbringung eines vollständigen Buch- und Belegnach...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6 Einfuhren bis zu 135 GBP

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem 01.01.2021 greifen Sonderregelungen für Einfuhren, die u. a. den Ort der Lieferung und die Erhebung der Umsatzsteuer besonders regeln. Der Ort der Lieferung liegt im Vereinigten Königreich, wenn ein Unternehmer im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit Waren in Großbritannien einführt, sich die Waren im Zeitpunkt des Verkaufs ("point of ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.6 Umsatzbesteuerung und Vorsteuerabzug bei der Abrechnung von Teilentgelten, die vor dem 01.07.2020 für nach dem 30.06.2020 ausgeführte Leistungen vereinnahmt werden (Rz. 8 f. des BMF-Schreibens)

Rz. 239 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Erteilt der Unternehmer über Teilentgelte, die er vor dem 01.07.2020 für steuerpflichtige Leistungen oder Teilleistungen vereinnahmt, die nach dem 30.06.2020 ausgeführt werden, Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis, ist in diesen Rechnungen die nach den bis zum 30.06.2020 geltenden USt-Sätzen von 19 Prozent bzw. 7 Prozent berechnete USt anzu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.6.2 Änderungsverträge

Rz. 77 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sind für Teile einer Leistung zunächst keine Teilentgelte gesondert vereinbart worden, kann das auch in einem Änderungsvertrag nachgeholt werden. Soll der Änderungsvertrag dazu dienen, für Teile der Leistung die jüngste Steuersatzerhöhung zu vermeiden, muss er vor dem 01.01.2007 geschlossen worden sein (BMF vom 11.08.2006, BStBl I 2006, 477, ...mehr