Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Ermäßigter Steuersatz für Leistungen gemeinnütziger Einrichtungen (zu § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 12.9 Abs. 2 und Abs. 4 UStAE. Die Finanzverwaltung nimmt 2 Änderungen im UStAE im Zusammenhang mit der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von gemeinnützigen Einrichtungen vor: Die Finanzverwaltung hatte bisher die Auffassung vertreten, dass von Hoheitsträgern zur Ausführung hoheitlicher Aufgaben eingeschaltete Kapitalgesells...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 5.5 Umsatzsteuer

Rz. 123 Nach Nr. 3 i. d. F. bis 1999 gehört zu den nicht abziehbaren Steuern auch die USt für den Eigenverbrauch (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 UStG a. F.) sowie für Lieferungen und sonstige Leistungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 UStG a. F., um eine Gleichstellung von Unternehmern und Nichtunternehmern (Selbstversorgern) herbeizuführen (vgl. auch Rz. 4). Andernfalls wären Unternehmer, sowe...mehr

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Umsatzsteuerfreiheit von Supervisionsleistungen

Leitsatz 1. Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL erfasst auch Unterrichtseinheiten, die sich auf Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung beziehen. Die Anforderungen, die der EuGH an die Steuerfreiheit des Schul- und Hochschulunterrichts stellt, gelten hierfür nicht. 2. Umsätze einer Supervisorin können nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL steuerfrei sein. Norm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 1 Gesetzliche Regelung

Rz. 1 § 12 Nr. 1 EStG blieb seit dem EStG 1934 unverändert. Rz. 2 § 12 Nr. 2 EStG wurde durch das StÄndG 1958 v. 18.7.1958[1] ergänzt. Nach der Änderung der Rspr. zur Ehegattenbesteuerung und Behandlung der Ehegatten – auch bei Zusammenveranlagung – als einzelne selbstständige Stpfl. musste § 12 Nr. 2 EStG – ohne sachliche Änderung – dahin gehend ausgeweitet werden, dass auch...mehr

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Aufrechnung im Insolvenzverfahren; Berücksichtigung eines Berichtigungsbetrags in einem falschen Besteuerungszeitraum

Leitsatz Besteht für einen Vergütungsanspruch, den das FA für einen Besteuerungszeitraum nach Insolvenzeröffnung erstmals festsetzt, aufgrund der Rechtswidrigkeit dieser Steuerfestsetzung kein materieller Rechtsgrund, wird das FA diesen Vergütungsanspruch i.S. von § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO erst mit der Festsetzung und damit erst nach der Insolvenzeröffnung zur Masse schuldig. N...mehr

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Fälligkeitserfordernis bei Zahlung einer Umsatzsteuer-Vorauszahlung innerhalb des Zehntageszeitraums des § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG

Leitsatz Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum des Dezembers des Vorjahres, die zwar innerhalb des für § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG maßgeblichen Zehn-Tages-Zeitraums geleistet, aber wegen einer Dauerfristverlängerung erst danach fällig wird, ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung erst im Jahr des Abflusses als Betriebsausgabe zu be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 15b [Eingliederungsleistungen, Arbeitsförderung]

1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 15b UStG beruht auf staats- und sozialpolitischen Erwägungen und befreit Eingliederungsleistungen nach SGB II und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III und mit den vorgenannten Leistungen vergleichbare Leistungen. Die Vorschrift unterscheidet zwischen Tätigkeiten von Einrichtungen d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 11a [Deutsche Telekom]

1 Allgemeines Rz. 1 Nach § 4 Nr. 11a waren die in der Vorschrift genannten Umsätze der Deutschen Bundespost TELEKOM und der Deutschen Telekom AG steuerfrei, und zwar nur die vom 1.1.1993 bis zum 31.12.1995 ausgeführten Umsätze. Die Vorschrift stellte also eine zeitlich befristete Steuerbefreiung dar, verquickt mit Elementen einer persönlichen Steuerbefreiung, da es nur um bes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 15 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 15b UStG bestimmen sich sowohl nach objektiven als auch nach subjektiven Gesichtspunkten. Begünstigt sind objektiv nur Eingliederungsleistungen nach SGB II, Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III und vergleichbare Leistungen. Rz. 16 In subjektiver Hinsicht gilt: Werden diese Leistungen dur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 15b UStG beruht auf staats- und sozialpolitischen Erwägungen und befreit Eingliederungsleistungen nach SGB II und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III und mit den vorgenannten Leistungen vergleichbare Leistungen. Die Vorschrift unterscheidet zwischen Tätigkeiten von Einrichtungen des öffentlichen Rechts und anderen Einrichtungen mit sozialem Cha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 13 Ein besonderer buchmäßiger Nachweis ist für die unter § 4 Nr. 15b UStG fallenden Umsätze nicht vorgesehen. Deshalb sind die allgemeinen Bestimmungen über die Aufzeichnungspflichten[1] zu beachten. Rz. 14 einstweilen freimehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III

Rz. 26 Steuerfrei sind die Arbeitsförderleistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB III , d. h. nach § 29ff. SGB III, an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende oder Ausbildungssuchende. Arbeitsförderleistungen nach dem SGB III können neben Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III einschlie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Vergleichbare Leistungen

Rz. 37 Nach § 4 Nr. 15b S. 1 UStG werden auch den Eingliederungsleistungen bzw. den Leistungen der aktiven Arbeitsförderung vergleichbare Leistungen befreit. Hierbei handelt es sich um Leistungen, die sich nicht unmittelbar aus dem SGB II oder SGB III ergeben, unter Neutralitätsgesichtspunkten jedoch gleich behandelt werden müssen. Hierunter sind insbesondere Leistungen zu v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Einrichtungen, die Verträge mit den gesetzlichen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II geschlossen haben

Rz. 40 Soweit eine Zulassung für einzelne nach dem SGB II oder SGB III zu erbringende Leistungen bzw. für vergleichbare Leistungen nicht gesetzlich vorgesehen ist, ergibt sich der soziale Charakter der Einrichtung dadurch, dass die Einrichtung für ihre Leistungen Verträge mit den gesetzlichen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II geschlossen hat. Träg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Einrichtungen des öffentlichen Rechts

Rz. 38 Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind mit ihren Leistungen nach § 4 Nr. 15b UStG ohne weitere (subjektive) Voraussetzungen begünstigt. Hierunter fallen insbesondere die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände), die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, die Innungen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Die Vorschrift wurde durch Art. 9 Nr. 3 Buchst. a des KroatienG v. 25.7.2014[1] neu in das UStG aufgenommen. Die Vorschrift gilt seit dem 1.1.2015.[2]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Verträge zwischen Einrichtungen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 42 Soweit eine Zulassung für einzelne nach dem SGB II oder SGB III zu erbringende Leistungen bzw. für vergleichbare Leistungen nicht gesetzlich vorgesehen ist, ergibt sich der soziale Charakter der Einrichtung dadurch, dass die Einrichtung für ihre Leistungen Verträge mit den die vergleichbaren Leistungen durchführenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts gesch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Nach § 178 SGB III zugelassene Einrichtungen

Rz. 39 Einrichtungen i. S. dieser Vorschrift sind Einrichtungen, die nach § 178 SGB III durch eine fachkundige Stelle zugelassen sind. Gemäß § 176 SGB III ist die Zulassung des Trägers durch eine fachkundige Stelle grundsätzlich Voraussetzung für die Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsförderung. Arbeitgeber, die ausschließlich betriebliche Maßnahmen oder betriebliche Teil...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 15b UStG beruht ausweislich der amtlichen Gesetzesbegründung[1] auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL . Eingliederungsleistungen nach SGB II und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III sowie die hiermit vergleichbaren Leistungen dürften eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Begünstigte Leistungen

Rz. 17 § 4 Nr. 15b S. 1 UStG befreit im Wesentlichen Sach- und Dienstleistungen zur Eingliederung in Arbeit, die von öffentlich-rechtlichen oder besonderen privat-gewerblichen Einrichtungen im Auftrag und für Rechnung der Agenturen für Arbeit nach dem Dritten Kapitel des SGB III oder im Auftrag der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II an erwerbsfähige...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 15b UStG beruht auf staats- und sozialpolitischen Erwägungen und befreit Eingliederungsleistungen nach SGB II und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III und mit den vorgenannten Leistungen vergleichbare Leistungen. Die Vorschrift unterscheidet zwischen Tätigkeiten von Einrichtungen des öffentlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Begünstigte Einrichtungen

4.1 Einrichtungen des öffentlichen Rechts Rz. 38 Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind mit ihren Leistungen nach § 4 Nr. 15b UStG ohne weitere (subjektive) Voraussetzungen begünstigt. Hierunter fallen insbesondere die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände), die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, die Innungen, Handwer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Eingliederungsleistungen nach SGB II

Rz. 21 Steuerfrei können insbesondere Eingliederungsleistungen nach den §§ 16, 16a, 16c, 16f SGB II an erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Ausbildung oder Arbeit sein. § 16 SGB II (Leistungen zur Eingliederung) regelt als Verweisnorm, dass zur Eingliederung in Arbeit die BA Leistungen nach § 35 SGB III erbringt. Nach § 16 S. 2 Nr. 2 SGB II kann die BA Leistungen zur Aktivi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 44 Die Integrationskurse nach § 43 AufenthG sind nicht von § 4 Nr. 15b S. 2 Buchst. c UStG erfasst, da es sich nicht um Eingliederungsleistungen nach dem SGB II oder dem SGB III bzw. vergleichbare Leistungen handelt. Sie werden nicht mit dem Ziel der Arbeitsmarktintegration, sondern mit der Integration von "Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 11a waren die in der Vorschrift genannten Umsätze der Deutschen Bundespost TELEKOM und der Deutschen Telekom AG steuerfrei, und zwar nur die vom 1.1.1993 bis zum 31.12.1995 ausgeführten Umsätze. Die Vorschrift stellte also eine zeitlich befristete Steuerbefreiung dar, verquickt mit Elementen einer persönlichen Steuerbefreiung, da es nur um bestimmte Umsätz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Die steuerbefreiten Umsätze

Rz. 2 Die Vorschrift listete abschließend auf, welche Leistungen im Zusammenhang mit der Überlassung von Anschlüssen des Telefonnetzes (Buchst. a), von Übertragungswegen im Netzmonopol des Bundes (Buchst. b) und der Ausstrahlung und Übertragung von Rundfunksignalen (Buchst. c) umsatzsteuerfrei sind (waren). Zu den Leistungsinhalten bezüglich der Buchst. a und b der Vorschrif...mehr

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Voraussetzungen einer steue... / III. Abgabe einer zutreffenden (diesen konkreten Umsatz betreffenden) ZM i.S.d. § 18a UStG

1. Zutreffende Deklaration in einer ZM Folge einer fehlenden ZM: Nach § 4 Nr. 1b UStG ist die Steuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Lieferung zu versagen, wenn der liefernde Unternehmer seiner Pflicht zur Abgabe der ZM (§ 18a UStG) nicht, nicht vollständig und richtig nachgekommen ist.[50] Diese Verpflichtung zur Abgabe der ZM besteht sowohl bei einer innergemeinsch...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehören alle Lieferungen von Gegenständen. Praxis-Tipp Unternehmerische Tätigkeit gilt grenzüberschreitend Die unternehmerische Tätigkeit ist nicht auf einen Staat begrenzt. Ist der Unternehmer unternehmerisch tätig, erstreckt sich s...mehr

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Vermittlungsleistung / 3 Steuerbefreiungen bei Vermittlungsleistungen

Führt der Vermittler in Deutschland eine steuerbare Vermittlungsleistung aus, muss er prüfen, ob diese Leistung steuerfrei sein kann. Steuerbefreiungen können sich dabei insbesondere bei der Vermittlung drittlandsgrenzüberschreitender Leistungen oder bestimmter Finanzdienstleistungen ergeben. Steuerbefreiungen für Vermittlungsleistungen im drittlandsgrenzüberschreitenden Bere...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 1 Problematik

Bei grenzüberschreitenden Lieferungen im Europäischen Binnenmarkt soll – soweit es systematisch und praktisch möglich ist – eine Umsatzsteuer im Bestimmungsmitgliedstaat entstehen. Ist der Leistungsempfänger einer grenzüberschreitenden Lieferung ein umsatzsteuerrechtlich erfasster Unternehmer, wird das Bestimmungslandprinzip dadurch umgesetzt, dass der Lieferer in seinem Hei...mehr

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Voraussetzungen einer steue... / IV. Zusammenfassung

Die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung setzt das Vorliegen einer gültigen USt-IdNr. des Abnehmers voraus, die von einem anderen als dem Abgangsland erteilt wurde (§ 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a und b UStG). Außerdem hängt das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung ausdrücklich davon ab, dass der Abnehmer der innergemeinschaftlichen Lieferu...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 3.3 Lösung

B ist Unternehmer [1] und handelt im Rahmen seines Unternehmens. Er führt eine Lieferung [2] gegen Entgelt aus. Der Ort der Lieferung bestimmt sich nach § 3 Abs. 5a i. V. m. Abs. 6 UStG als Versendungslieferung mit dem Ort, wo die Ware dem beauftragten Dritten übergeben wird. Da die Ware offensichtlich in Bochum dem Frachtführer übergeben wird, ist die Lieferung im Inland ausg...mehr

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Voraussetzungen einer steue... / 2. Heilbarkeit von fehlerhaften ZM

Die in Art. 138 Abs. 1a MwStSystRL verwendete Formulierung zur Heilbarkeit von fehlerhaften ZM findet sich in der aktuellen Fassung des § 4 Nr. 1b UStG nicht wieder.[59] Keine Steuerbefreiung bei mangelhafter ZM: Nach Art. 138 Abs. 1a MwStSystRL gilt die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen bei Mängeln in der ZM-Deklaration nicht, es sei denn, der Lieferer k...mehr

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Voraussetzungen einer steue... / 6. Vorsteuerabzug des Abnehmers im Abgangsmitgliedstaat

Steuerpflichtige Lieferung ohne Mitteilung der USt-IdNr.: Hat der Abnehmer keine ihm erteilte USt-IdNr. mitgeteilt und hat deswegen der Lieferant eine Rechnung mit dem vereinbarten Nettopreis zzgl. Umsatzsteuer ausgestellt, handelt es sich nicht um einen Umsatzsteuerausweis i.S.v. § 14c Abs. 1 UStG.[37] Der abgerechnete Umsatz ist (wegen des Fehlens einer Befreiungsvorausset...mehr

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Voraussetzungen einer steue... / 1. Zutreffende Deklaration in einer ZM

Folge einer fehlenden ZM: Nach § 4 Nr. 1b UStG ist die Steuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Lieferung zu versagen, wenn der liefernde Unternehmer seiner Pflicht zur Abgabe der ZM (§ 18a UStG) nicht, nicht vollständig und richtig nachgekommen ist.[50] Diese Verpflichtung zur Abgabe der ZM besteht sowohl bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung (§ 18a Abs. 6 Nr. ...mehr

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Vermittlungsleistung / Zusammenfassung

Begriff Ein Vermittler erbringt eine Vermittlungsleistung, wenn er ein Umsatzgeschäft erkennbar im Namen des Vertretenen abgeschlossen hat. Bei der Vermittlungsleistung handelt es sich um eine sonstige Leistung. Abhängig davon, wem gegenüber die Vermittlungsleistung ausgeführt wird und worauf sich die Vermittlung bezieht, sind für die Bestimmung des Orts der Leistung sowie f...mehr

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Die Entwicklung der umsatzs... / A. Einleitung

Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Miet- und Leasingverträgen war im Jahr 2017 Gegenstand einer vielbeachteten Entscheidung des EuGH.[1] (Erst) im Jahr 2020 hat die Finanzverwaltung den Umsatzsteuer-Anwendungserlass angesichts dieser Entscheidung angepasst. Im Kern geht es bei Miet- und Leasingverträgen um die Frage, ob diese als sonstige Leistungen oder möglicherweis...mehr

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Voraussetzungen einer steue... / I. Ausgangssituation

EuGH: Verzicht auf Bestätigung der USt-IdNr.: Der EuGH[1] hatte in der Vergangenheit bei der Prüfung der Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen festgestellt, dass auf die Bestätigung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)[2] verzichtet werden kann, wenn objektiv feststeht, dass der Liefergegenstand objektiv in einen anderen Mitgliedstaat an einen...mehr

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Voraussetzungen einer steue... / 3. Gültige USt-IdNr.

§ 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG verlangt die Verwendung einer gültigen USt-IdNr. im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht, die der Exporteur mittels einer qualifizierten Bestätigungsabfrage nach § 18e UStG überprüfen kann. Gutgläubigkeit i.S.d. § 6a Abs. 4 UStG: Hat sich der gutgläubige und sorgfältige Unternehmer im Zusammenhang mit einer innergemeinschaftlichen Liefe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermittlungsleistung / 2.1 Vermittlung gegenüber einem Unternehmer

Wird eine Vermittlungsleistung gegenüber einem Unternehmer für dessen Unternehmen aus­geführt, gegenüber einer sowohl unternehmerisch als auch nicht unternehmerisch tätigen juristischen Person oder gegenüber einer ausschließlich nicht unternehmerisch tätigen juristischen Person, der aber eine USt-IdNr. erteilt worden ist, bestimmt sich der Ort der sonstigen Leistung nach der...mehr

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Voraussetzungen einer steue... / 2. Verwenden dieser USt-IdNr.

"Verwenden" nach UStAE ... Nach Abschn. 6a.1 Abs. 19 Satz 2 UStAE soll für den Begriff "Verwenden" auf die in Abschn. 3a.2 Abs. 10 UStAE enthaltene Definition zurückgegriffen werden. Eine Verwendung setzt daher ein positives Tun des Abnehmers voraus.[17] Eine auf dem Briefkopf des Bestellers formularmäßig enthaltene USt-IdNr. oder eine in einer Gutschrift des Leistungsempfän...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermittlungsleistung / 2.2 Vermittlung gegenüber einem Nichtunternehmer

Wird eine Vermittlungsleistung gegenüber einem Nichtunternehmer oder einem Unternehmer für dessen nichtunternehmerischen Bereich ausgeführt, bestimmt sich der Ort der Vermittlungsleistung vorrangig nach § 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG an dem Ort, an dem der vermittelte Umsatz ausgeführt wird. Praxis-Beispiel Vermittlung eines Umsatzes an einen Nichtunternehmer U verkauft und vermittelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freihafen / 2 Lieferungen vom Inland in den Freihafen

Da der Freihafen aus deutscher Sicht weder Teil des Inlands noch Teil des übrigen Gemeinschaftsgebiets ist, werden die Lieferungen vom Inland in einen Freihafen in den meisten Fällen als Ausfuhrlieferungen behandelt. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG schließt jedoch die Gewährung der Steuerbefreiung als Ausfuhrlieferung aus, wenn die in den Freihafen beförderten oder versandten G...mehr

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Voraussetzungen einer steue... / 1. Aus anderem EU-Staat stammende USt-IdNr. des Abnehmers

Definition des "anderen" Mitgliedsstaats: Anderer Mitgliedsstaat ist dabei jeder EU-Staat jenseits des Transportausgangslandes. Die (ausländische) USt-IdNr. muss daher nicht durch den Mitgliedstaat erteilt worden sein, in dem die Beförderung oder Versendung endet.[9] Wurde allerdings eine USt-IdNr. gegenüber dem Unternehmer verwendet, die von dem Mitgliedstaat erteilt wurde,...mehr

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Die Entwicklung der umsatzs... / I. Rechtliche Rahmenvorschriften und Konsequenzen der Handhabung

Sonstige Leistung oder Lieferung? Zunächst erscheint es hilfreich, sich erneut zu verdeutlichen, wann allgemein von einer sonstigen Leistung oder von einer Lieferung auszugehen ist. Hierüber geben die Art. 24 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 MwStSystRL [2] Aufschluss. Nach Art. 14 Abs. 1 MwStSystRL gilt die Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegen...mehr

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Voraussetzungen einer steue... / II. Verwendung einer – aus einem anderen EU-Staat stammenden – gültigen USt-IdNr.

Zusätzliche materiell-rechtliche Voraussetzung: § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a UStG regelt, dass die Lieferung an einen in einem anderen Mitgliedsstaat für USt-Zwecke erfassten unternehmerischen Abnehmer erbracht werden muss, der zudem nach § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG die ihm von dem anderen EU-Staat erteilte gültige USt-IdNr. verwendet haben muss. Dadurch ist die Verwendung ei...mehr

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Vermittlungsleistung / 2.3 Vermittlung im Zusammenhang mit einem Grundstück

Vermittlungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sind grds. dort ausgeführt, wo das Grundstück gelegen ist.[1] Unerheblich ist, ob die Leistungsempfänger Unternehmer sind oder nicht, wo die Vertragsparteien ihr Unternehmen betreiben oder ob der Leistungsempfänger mit einer USt-IdNr. auftritt oder nicht. Lediglich die Vermittlung von kurzfristigen Beherbergungsleistungen (i...mehr

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Voraussetzungen einer steue... / [Ohne Titel]

RD Dr. Christian Sterzinger[*] Im JStG 2019 (Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019, BGBl. I 2019, 2451 = BStBl. I 2020, 17) hat Deutschland zum 1.1.2020 die vier EU-Vorgaben zu den sog. "Quick-Fixes" in nationales Recht umgesetzt. Neben der Neueinführung einer Konsignationslagerregelun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen einer steue... / 4. USt-IdNr. im Organkreis

Die EU-Kommission vertritt unter Punkt 4.3.5 der Explanatory Notes[31] die Auffassung, dass bei einer Mehrwertsteuergruppe nur die der Gruppe erteilte Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer im Rahmen der innergemeinschaftlichen Lieferung relevant ist. Demgegenüber wird in Deutschland dem Organträger eine USt-IdNr. erteilt. Außerdem ist in § 27a Abs. 1 Satz 3 UStG auch die Ertei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermittlungsleistung / 1 Voraussetzung der Vermittlungsleistung

Eine Vermittlungsleistung ist eine sonstige Leistung i. S. v. § 3 Abs. 9 UStG, bei der der Vermittler in fremdem Namen gegenüber einer dritten Person auftritt.[1] Dabei muss es für die Beteiligten eindeutig erkennbar sein, dass der Vermittler das Umsatzgeschäft im Namen des Vertretenen abgeschlossen hat. Dem Leistungsempfänger muss bei Abschluss des Umsatzgeschäfts bekannt s...mehr