Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelung von Abführungsd... / 1. Teleologische Reduktion des § 14 Abs. 4 KStG

Nach der BFH-Rechtsprechung ist von einer organschaftlichen Mehr- oder Minderabführung auszugehen, soweit dies erforderlich ist, um eine Einmalbesteuerung organschaftlicher Erträge sicherzustellen.[18] Ausführungen zum o.a. Beispiel Bei der hier vorliegenden Verschmelzungskonstellation werden die Erträge der T-GmbH und der A-GmbH auch ohne § 14 Abs. 4 KStG auf Ebene der Z-Gmb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.2 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Möglichkeiten

Wenn der Schuldner zu einer Zahlung verurteilt worden ist und immer noch nicht "freiwillig" zahlt, muss vollstreckt werden. Es gibt drei Voraussetzungen für jede Art der Zwangsvollstreckung: Der Gläubiger muss über einen Vollstreckungstitel verfügen (Urteil, Vollstreckungsbescheid als Ergebnis eines Mahnverfahrens oder eine notarielle Urkunde). Der Vollstreckungstitel muss mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Kontenpfändung / 5. Pfändungsschutz nur auf dem P-Konto

Rz. 93 Der automatische Pfändungsschutz kann nur für ein Girokonto gewährt werden, § 850k Abs. 4 ZPO. Jede natürliche Person darf nur ein P-Konto führen. Unterhält der Schuldner ein P-Konto und ein weiteres Konto, kann für Beträge, die auf dem weiteren Konto gutgeschrieben werden, kein Pfändungsschutz gewährt werden. Dies auch dann nicht, wenn es sich bei den Zahlungseingäng...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.1 Kein Ausschluss und keine Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 123 An dieser Stelle sei verwiesen auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG.[1] Rz. 124 einstweilen frei Rz. 125 Eine Beschränkung liegt nicht insoweit vor, als der Veräußerungsgewinn durch die Einbringung z. B. nach § 8b KStG steuerbefreit wird, was der Fall sein kann, wenn zu dem eingebrachten Betriebsvermögen auch Anteile an einer Kapitalgesellschaft gehören u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Altersversorgung

Rz. 82 Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Die Durchführung des Anspruchs des Arbeitnehmers wird durch Vereinbarung geregelt (§ 1a BetrAVG). Rz. 83 Is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Kontenpfändung / 7. Gebühren

Rz. 103 Dieses besondere Konto – P-Konto – wird durch eine Vereinbarung zwischen Bank und Kunde festgelegt. In einem Grundsatzurteil hat der BGH festgestellt, dass die im Preis- und Leistungsverzeichnis eines Kreditinstituts enthaltene Bestimmung über die Kontoführungsgebühr für ein Pfändungsschutzkonto im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam ist, wenn hiernach der Kunde bei U...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Allgemein

Rz. 72 Im Gegensatz zur Sozialversicherung ist die Lebensversicherung ein privatrechtlicher Vertrag. Sie dient der Absicherung des Versicherungsnehmers und seiner Hinterbliebenen im Fall des Todes oder im vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt. Für die Pfändung ist es völlig unerheblich, ob es sich um eine zusätzliche Leistung des Schuldners zu seiner gesetzlichen Sozialversicher...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Kontenpfändung / 2. Zeitlicher Rahmen

Rz. 84 Der Basispfändungsschutz (Grundfreibeträge) wird für jeweils einen Kalendermonat gewährt. Anders als nach altem Recht kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs der Einkünfte nicht mehr an. Wird der pfändungsfreie Anteil eines Guthabens in einem Monat nicht ausgeschöpft, wird er in den drei nachfolgenden Monaten zusätzlich nicht von der Pfändung erfasst, § 899 Abs. 2 ZPO...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Kontenpfändung / 2. Wirkung der Pfändung

Rz. 13 Die Pfändung führt zunächst zu einem Rechnungsabschluss für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Pfändung. Die Pfändung des künftigen Guthabens erstreckt sich neben dem Zustellungssaldo auch auf den nächsten Aktivsaldo und auf alle weiteren künftigen Aktivsalden bis zur vollen Befriedigung des Gläubigers.[11] Nach der Regelung in § 833a ZPO ist auch der aus dem Girove...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Forderungspfändung / 3. Forderungsbezeichnung

Rz. 70 Bzgl. der zu pfändenden Forderung genügt der schlüssige Gläubigervortrag. Die angegebene Forderung muss lediglich pfändbar sein. Ob die Forderung tatsächlich dem Schuldner gegenüber dem Drittschuldner zusteht, prüft das Vollstreckungsgericht nicht. Rz. 71 In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass der Drittschuldner die Pfändung nicht anerkennt, da die gepfändete Fo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 28 Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital und Herabsetzung des Nennkapitals

Übersicht geänderte Textziffern-Bezeichnungenmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Kapitalerhöhung durch Umwandlung von Rücklagen (§ 28 Abs 1 KStG)

5.1 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln 5.1.1 Allgemeines Tz. 17 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Eine Kap-Erhöhung liegt vor, wenn eine Kap-Ges durch formellen Beschluss ihr Nenn-Kap erhöht. HR-lich ist zwischen folgenden Formen der Kap-Erhöhung zu unterscheiden: Tz. 18 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 § 28 Abs 1 KStG betrifft nur die in den §§ 207–220 AktG bzw in § 57cff GmbHG geregel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Allgemeines

Tz. 17 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Eine Kap-Erhöhung liegt vor, wenn eine Kap-Ges durch formellen Beschluss ihr Nenn-Kap erhöht. HR-lich ist zwischen folgenden Formen der Kap-Erhöhung zu unterscheiden: Tz. 18 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 § 28 Abs 1 KStG betrifft nur die in den §§ 207–220 AktG bzw in § 57cff GmbHG geregelte Erhöhung des Nenn-Kap durch Umwandlung von Rücklagen, nich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines, Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 In § 28 KStG sind die Regelungen zusammengefasst, die die förmliche Erhöhung des satzungsmäßigen Nenn-Kap durch Umwandlung von (Gewinn-)Rücklagen und die spätere Kap-Herabsetzung des Nenn-Kap (ggf unter Rückzahlung dieses Bestandteils an die AE) betreffen. Weiter enthält § 28 Abs 2 KStG für den Fall der Auflösung einer Kö vergleichbare Regelun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 ... der übernehmenden Körperschaft

Tz. 23 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Eine Umwandlung nach §§ 11ff UmwStG kann auch bei der übernehmenden Kö zu einem maßgeblichen AE-Wechsel führen und die Rechtsfolgen des § 8c Abs 1 KStG auslösen. Betroffen hiervon sind Verluste der übernehmenden Kö, die vor der Umwandlung vorhanden waren (s BMF-Schr v 28.11.2017, BStBl I 2017, 1645, Rn 7). Werden die AE der übertragenden Kö ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Auswirkungen der Kapitalerhöhung auf die Besteuerung des Einkommens der Kapitalgesellschaft und ihrer Anteilseigner

Tz. 24 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Bei der Kap-Ges wirkt sich die Nenn-Kap-Erhöhung als gesellschaftsrechtlicher Vorgang nicht auf das zvE aus. Es handelt sich um einen einkommensneutralen Vorgang auf der Vermögensebene. Das gilt gleichermaßen für die Kap-Erhöhung durch Einlagen wie für die Kap-Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Die stlichen Folgen einer Kap-Erhöhung aus Gesell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Grundsätzliches

Tz. 36 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Enthält das Nenn-Kap auch Beträge, die ihm durch die Umwandlung von sonstigen Rücklagen mit Ausnahme von aus Einlagen der AE stammenden Beträgen zugeführt worden sind, sind diese Teile des Nenn-Kap getrennt auszuweisen und gesondert festzustellen (Sonderausweis, s § 28 Abs 1 S 3 KStG). Wie bereits ausgeführt (s Tz 7), benennt der Sonderauswei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Der Gesetzesaufbau

Tz. 12 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 § 28 Abs 1 S 1 KStG regelt, dass bei der Umwandlung von Rücklagen in Nenn-Kap der auf dem stlichen Einlagekonto nach § 27 KStG ausgewiesene Betrag als vor den sonstigen Rücklagen verwendet gilt. Für die Verwendung ist gem § 28 Abs 1 S 2 KStG auf den sich vor Anwendung des S 1 ergebenden (nicht gesondert festgestellten) Bestand des stlichen Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Problemstellung und Rechtsentwicklung

Tz. 200 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verzichtet ein Ges-GF ggü seiner Kap-Ges auf einen Pensionsanspruch aus im Gesellschaftsverhältnis veranlassten Gründen, stellt auch dies einen Forderungsverzicht und somit eine verdeckte Einlage dar. Dies war allerdings nicht immer so; in seiner älteren Rspr hatte der BFH die Annahme einer verdeckten Einlage bei einem Pensionsverzicht vern...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesamtliteraturverzeichnis

Albach, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 3. Aufl., Wiesbaden 2001; Bächle/Knies/Ott/Rupp, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl., Stuttgart 2010; Baranowski, Besteuerung von Auslandsbeziehungen, 2. Aufl., Herne/Berlin 2000; Bendlinger/Kanduth-Kristen/Kofler/Rosenberger, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl., Wien 2019; Bellstedt, Außensteuergesetz und Verwaltungsgrundsätze zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.5.1 Grundsätzliches

Tz. 277 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zu den Eink aus KapV gehören gem § 20 Abs 1 Nr 2 EStG Bezüge, die nach der Auflösung einer Kö oder Pers-Vereinigung anfallen und die nicht in der Rückzahlung von Nenn-Kap oder des stlichen Einlagekontos bestehen, es sei denn, die Bezüge auf Grund einer Kap-Herabsetzung gelten als GA iSd § 28 Abs 2 S 2 und 4 KStG (dazu im Einzelnen s Tz 279ff...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

5.1.1 Allgemeines Tz. 17 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Eine Kap-Erhöhung liegt vor, wenn eine Kap-Ges durch formellen Beschluss ihr Nenn-Kap erhöht. HR-lich ist zwischen folgenden Formen der Kap-Erhöhung zu unterscheiden: Tz. 18 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 § 28 Abs 1 KStG betrifft nur die in den §§ 207–220 AktG bzw in § 57cff GmbHG geregelte Erhöhung des Nenn-Kap durch Umwandlung vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 ... nachgeordneter Körperschaften der übertragenden Körperschaft

Tz. 13 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Zu einem Untergang von gewstlichen Fehlbeträgen kann es seit der UntStRef 2008 auch für Kö kommen, an denen die übertragende Kö beteiligt ist. Bei ihr kann die übertragende Umwandlung der AE-Kö ggf zu einem sog schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c Abs 1 KStG führen. Bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichene oder abgezoge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Rechtslage bis zum Inkrafttreten des JStG 2009

Tz. 16 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Wird eine Kap-Ges, die MU einer Pers-Ges ist, auf eine andere Kap-Ges verschmolzen , mindert sich seit dem SEStEG bis zum JStG 2009 auch der gewstliche Fehlbetrag der Pers-Ges um den nach § 10a S 4 und 5 GewStG auf die Kap-Ges entfallenden Betrag. Diese Rechtsfolge kann allerdings entgegen der Formulierung im Klammerzusatz in R 10a.3 Abs 3 S ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.2 Sonderausweis bei ausländischen Körperschaften

Tz. 55 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Auch in einem ausl EU-/EWR-Staat unbeschr stpfl Kö können bei Vorliegen der in § 27 Abs 8 KStG genannten Voraussetzungen eine Einlagenrückgewähr erbringen, wobei für die Ermittlung der stfreien Einlagenrückgewähr § 27 Abs 1–6 und die §§ 28, 29 KStG entspr anzuwenden sind (dazu ausführlich s § 27 KStG Tz 262ff). Bei diesen EU-/EWR-ausl Kö ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Allgemeines

Tz. 64 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 28 Abs 2 S 1 KStG wird im Fall der Herabsetzung des Nenn-Kap und bei Auflösung der Kö zunächst der Sonderausweis zum Schluss des vorangegangenen Wj gemindert. Ein übersteigender Betrag ist dem stlichen Einlagekonto gutzuschreiben, soweit die Einlage in das Nenn-Kap geleistet ist. Die Rechtsfolgen des § 28 Abs 2 S 1 KStG treten sowohl b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.5.4 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und nachfolgende Kapitalherabsetzung innerhalb von fünf Jahren bei ausländischen Kapitalgesellschaften (§ 7 KapErhStG)

Tz. 285 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 7 Abs 1 KapErhStG ist dessen § 1 auf den Wert neuer Anteilsrechte an ausl Gesellschaften anzuwenden, dh der Wert der neuen Anteile gehört bei den AE nicht zu den Eink iSd § 2 Abs 1 EStG, wenn die ausl Gesellschaft einer AG, KGaA oder einer GmbH vergleichbar ist, die neuen Anteilsrechte auf Maßnahmen beruhen, die einer Kap-Erhöhung aus ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Verhältnis zu anderen Regelungen

Tz. 7a Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Auf der Ebene der unter § 28 KStG fallenden Kö wirken sich Nenn-Kap-Erhöhungen aus Gesellschaftsmitteln und Nenn-Kap-Herabsetzungen als st-neutrale Vorgänge auf der Vermögensebene nicht auf das Einkommen iSd § 8 KStG aus. Bei diesen Kap-Maßnahmen handelt es sich um Vorgänge auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, die zudem die wirtsch Leistun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Sonderausweis bei Kapitalerhöhung aus sonstigen Rücklagen (§ 28 Abs 1 S 3 KStG)

5.4.1 Grundsätzliches Tz. 36 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Enthält das Nenn-Kap auch Beträge, die ihm durch die Umwandlung von sonstigen Rücklagen mit Ausnahme von aus Einlagen der AE stammenden Beträgen zugeführt worden sind, sind diese Teile des Nenn-Kap getrennt auszuweisen und gesondert festzustellen (Sonderausweis, s § 28 Abs 1 S 3 KStG). Wie bereits ausgeführt (s Tz 7), ben...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

Tz. 9 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Wegen der Besteuerung der AE der übertragenden Kö weist § 19 auf § 13 UmwStG hin. Bei den AE ist ein gewstpfl Gewinn infolge der Verschmelzung nur denkbar, wenn sie ihre Beteiligung an der übertragenden Kö in einem gew BV halten. Die Veräußerung von Anteilen im PV unterliegt nicht der GewSt (s R 7.1 Abs 3 S 1 Nr 2 GewStR 2009). Wegen der in §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Maßgeblicher Bestand des Einlagekontos (§ 28 Abs 1 S 2 KStG)

Tz. 31 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 § 28 Abs 1 S 2 KStG bestimmt, von welchem Bestand des stlichen Einlagekontos (für die Anwendung des S 1) auszugehen ist, dh welcher Betrag aus dem Einlagekonto (maximal) für die Kap-Erhöhung als verwendet gilt. Das ist der Bestand des stlichen Einlagekontos zum Schluss des Wj, in dem die Nenn-Kap-Erhöhung durch Rücklagenumwandlung durchgeführt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Sonstige Rücklagen

Tz. 40 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 28 Abs 1 S 3 KStG sieht einen Sonderausweis nur für Bestandteile des Nenn-Kap vor, die ihm durch Umwandlung von "sonstigen Rücklagen" mit Ausnahme von aus Einlagen der AE stammenden Beträgen zugeführt worden sind. Das Wort "sonstigen" ergibt nur iVm § 28 Abs 1 S 1 und 2 KStG einen Sinn, wonach vorrangig ein Positivbestand beim stlichen Einl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Vorrangige Verwendung des Einlagekontos für eine Kapitalerhöhung aus Rücklagen (§ 28 Abs 1 S 1 KStG)

Tz. 26 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Während das HR der Kap-Ges die Entscheidung darüber überlässt, ob sie die Finanzierung einer Nenn-Kap-Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln aus der Kapital- oder aus den Gewinnrücklagen finanziert, fingiert das StR deren vorrangige Finanzierung aus dem stlichen Einlagekonto, welches idR mit der Kap-Rücklage übereinstimmt. Wird das Nenn-Kap der Kap...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Allgemeines

Tz. 76 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Hält der AE die Anteile im PV, ergeben sich bei der Rückzahlung von "echtem" Nenn-Kap (dazu gehört auch das aus der Umwandlung von Einlagen entstandene Nenn-Kap) stliche Folgen nur iRd § 17 Abs 4 EStG. Die Kap-Rückzahlung führt insbes nicht zu einem stpfl Kap-Ertrag iSd § 20 Abs 1 Nr 2 EStG. Für die nicht unter § 17 EStG fallenden Anteile im ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Verhältnis zum Umwandlungssteuerrecht

Tz. 114 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch Umwandlungen sind regelmäßig Vorgänge, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben. Häufig wird dabei einer Kö ein Vermögensvorteil zugewendet, den sie von einem fremden Dritten nicht ohne angemessene Gegenleistung erhalten hätte. Die Zuwendung erfolgt dabei oftmals – allerdings nicht immer – gegen Ausgabe neuer Gesellschaftsrech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang / V. BMF-Schreiben betr. Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)

Rz. 9 (BMF-Schr. v. 16.7.2001 – IV D 2 – S 0316 – 136/01.) Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der Regelungen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (§ 146 Abs. 5, § 147 Abs. 2, 5, 6, § 200 Abs. 1 AO und § 14 Abs. 4 UStG) Folgendes: I. Datenzugriff Nach § 147 Abs. 6 AO ist der Fi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Rückzahlung des Nennkapitals

Tz. 79 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 § 28 Abs 2 S 2 KStG betrifft nur die ordentliche Kap-Herabsetzung mit Auskehrung an die AE sowie die Nenn-Kap-Rückgewähr iRd Liquidation der Kö. Die vereinfachte Kap-Herabsetzung und die Umwandlung einer Kö sind nicht mit einer Auskehrung an die AE verbunden. 6.3.2.1 "... soweit der Sonderausweis zu mindern ist" Tz. 80 Stand: EL 97 – ET: 11/201...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.3.2.7 Einziehung von Anteilen; Verschmelzung

Tz. 109 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Einziehung von Anteilen durch die Kap-Ges führt bei den verbleibenden AE nicht zu stpfl Kap-Erträgen, selbst wenn in diesem Zusammenhang der Nennwert ihrer Anteile angepasst, dh erhöht wird (s Urt des BFH v 28.08.1964, BStBl III 1964, 578 und v 28.01.1966, BStBl III 1966, 245). Beim ausscheidenden AE gleicht der Vorgang nach der hM (zB ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Übernehmende Körperschaft

Tz. 6 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 19 Abs 1 S 1 iVm § 12 Abs 2 UmwStG bleibt ein Übernahmegewinn/-verlust auch für Zwecke der Ermittlung des Gewerbeertrags außer Ansatz. Das gilt allerdings nicht für den gem § 12 Abs 2 S 2 UmwStG iVm § 8b KStG sich aus der 5 %-Pauschalierung der nabzb Ausgaben sich ergebenden Gewinn. Der Übernahmegewinn qualifiziert insoweit als Veräuße...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1.6 Besteuerung offener Rücklagen iSd § 7 UmwStG

Rz. 69 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Bei der Umwandlung einer Kö auf eine Pers-Ges werden nach § 7 UmwStG die offenen Rücklagen der übertragenden Kö (EK abz des Bestands des stlichen Einlagekontos nach Anwendung des § 29 KStG) allen ihren AE prozentual entspr ihrer Beteiligung am Nenn-Kap als Einnahmen aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zugerechnet, und zwar unabhängig davon, ob...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.1 Allgemeines

Tz. 45 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 28 Abs 1 S 4 KStG gilt § 27 Abs 2 KStG entspr. Die entspr Anwendung des § 27 Abs 2 S 1 KStG bedeutet, dass der Bestand des Sonderausweises zum Schluss jedes Wj gesondert festzustellen ist. Die gesonderte Feststellung dient der Rechtssicherheit. Für ihre Durchführung gelten die §§ 179–183 AO. Nach § 28 Abs 1 S 4 KStG gilt § 27 Abs 2 KStG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 2000, Beil 10; Jünger, Liquidation und Halb-Eink-Verfahren, BB 2001, 69; Förster/van Lishaut, Das kstliche EK iSd §§ 27–29 KStG 2001, FR 2002, 1205 und 1257; Knödler, Verwendungsfiktion bei GA im Halb-Eink-Verfahren und Umwandlung von Rücklagen in Nenn-Kap, StStud 2002, 607; Voß/Unbescheid, Kein Dopp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Gesonderte Feststellung und Fortschreibung des Sonderausweises; Erklärungspflicht (§ 28 Abs 1 S 4 iVm § 27 Abs 2 KStG)

5.4.4.1 Allgemeines Tz. 45 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 28 Abs 1 S 4 KStG gilt § 27 Abs 2 KStG entspr. Die entspr Anwendung des § 27 Abs 2 S 1 KStG bedeutet, dass der Bestand des Sonderausweises zum Schluss jedes Wj gesondert festzustellen ist. Die gesonderte Feststellung dient der Rechtssicherheit. Für ihre Durchführung gelten die §§ 179–183 AO. Nach § 28 Abs 1 S 4 KStG g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Ermittlungsschema nach R 7.1 KStR 2015

Tz. 7 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 7 Abs 1 KStG bezeichnet das zvE als BMG der KSt und definiert es in § 7 Abs 2 KStG als das um die Freibeträge gem §§ 24 und 25 KStG verminderte Einkommen iSd § 8 Abs 1 KStG (s § 7 KStG Tz 3ff). Tz. 8 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Fin-Verw gibt in R 7.1 Abs 1 KStR 2015 der Praxis ein Schema der einzelnen Rechenschritte zur Ermittlung der vd ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.2 Zufluss des Anspruchs

Tz. 94 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einnahmen sind einem Stpfl iRv Überschuss-Eink iSv § 11 Abs 1 EStG zugeflossen, sobald er wirtsch über die Einnahmen verfügen kann (s zB Urt des BFH v 24.03.1993, BStBl II 1993, 499 und v 16.11.1993, BStBl II 1994, 632 zu einem beherrschenden Gesellschafter einer Kap-Ges) bzw wenn ein Vergütungsanspruch "freiwillig und einverständlich" mit d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44d Geschäf... / 2.3 Dienstrechtliche Befugnisse (Abs. 4)

Rz. 30 In den Abs. 4 bis 6 sind die Befugnisse des Geschäftsführers geregelt, die im Wesentlichen denen eines Behördenleiters entsprechen, mit der Einschränkung, dass der Trägerversammlung nicht unwesentliche Entscheidungsrechte eingeräumt sind. Rz. 31 Es liegt in der Natur der Geschäftsführung, dass der Geschäftsführer auch das Personal führt (Abs. 4). Entscheidend ist die V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.7 Weitere Alternativen

Tz. 264 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Außerdem sind weitere Möglichkeiten zu prüfen, wie man mit einer Pensionszusage bei einer bevorstehenden Veräußerung der Anteile oder in einer wirtsch Krise der Kap-Ges umgehen kann: Verkauf des Betriebs bzw von Einzel-WG ("asset deal" statt "share deal"): In diesem Fall bleibt in der Kap-Ges nur der Veräußerungserlös aus dem Verkauf des Bet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Allgemeines

Tz. 58 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 § 28 Abs 2 KStG spricht zwei unterschiedliche Tatbestände an, nämlich die Herabsetzung des Nenn-Kap einer Kö und die Auflösung einer Kö. Gem § 29 Abs 1 KStG gilt in Umwandlungsfällen iSd § 1 UmwG das Nenn-Kap der übertragenden Kap-Ges und bei einer Abwärtsverschmelzung bzw -spaltung zusätzlich das Nenn-Kap der übernehmenden Kap-Ges als in vollem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Erstmalige Feststellung; Zu- und Abgänge beim Sonderausweis

Tz. 42 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Ausgangswert für die Entwicklung des Sonderausweises war gem § 39 Abs 2 KStG der auf den 31.12.2000 (bzw auf den Schluss des abw Wj 2000/2001) nach § 47 Abs 1 Nr 2 KStG 1999 festgestellte Sonderausweis nach altem Recht. Diese Anbindung an den Sonderausweis aF stellt sicher, dass im Sonderausweis nur Kap-Erhöhungen aus Gesellschaftsmitteln sei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.9 Aufteilung des Dividendenertrags in Sonderfällen? (Fallgruppe IV)

Tz. 358 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Im Bericht des Fin-Aussch (s BT-Drs 12/5016, 88 linke Sp) heißt es: "Der Ausschuss geht davon aus, dass in dem Sonderfall der Börseneinführung von Aktien die zivilrechtliche Zurechnung der Dividende im Verwaltungswege auch für stliche Zwecke anerkannt wird. Die in § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG vorgesehene Regelung wäre für diese Sonderfälle...mehr