Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 19 UmwStG regelt die gewstlichen Folgen für den Vermögensübergang durch Verschmelzung, Aufspaltung, Abspaltung oder Vermögensübergang von einer auf eine andere Kö. Die Ausgliederung gem § 123 Abs 3 UmwG (s § 1 Abs 1 S 2 UmwStG) und der Formwechsel in eine Kö anderer Rechtsform fallen dagegen nicht in den Anwendungsbereich der Vorschrift. Fü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 ... der übertragenden Körperschaft

Tz. 11 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 19 Abs 2 UmwStG gelten § 12 Abs 3 und dem § 15 Abs 3 UmwStG für die vortragsfähigen Fehlbeträge der übertragenden Kö entspr. § 19 Abs 2 UmwStG ist durch das SEStEG an die geänderten § 12 Abs 3 und § 15 Abs 3 UmwStG angepasst worden. Diese Vorschriften, die vorher für Verschmelzungen und Spaltungen zwischen Kö, bei denen die Anmeldung z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.3 Abzug des übersteigenden Betrags von dem steuerlichen Einlagekonto (§ 28 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 84 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 28 Abs 2 S 3 KStG ist ein den Sonderausweis übersteigender Betrag der Kap-Rückzahlung vom positiven Bestand des stlichen Einlagekontos abzuziehen. Dh eine Nenn-Kap-Rückgewähr an die AE anlässlich einer Kap-Herabsetzung oder iRd Auflösung der Kö wird technisch stets so abgewickelt, dass in einem ersten Schritt der den Sonderausweis über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.3.2.4 Rechtslage vor Inkrafttreten des SEStEG (bis VZ 2005)

Tz. 106 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das vorstehende Urt des BFH v 20.10.2010 betraf das Streitjahr 1998, dh die Rechtslage vor Inkrafttreten des § 27 Abs 8 KStG idF des SEStEG. Die Vorschrift des § 27 Abs 8 KStG sieht für EU- (bzw EWR-)Kap-Ges die Möglichkeit vor, eine stneutrale Einlagenrückgewähr zu tätigen (s § 27 KStG Tz 262ff). Streitfrage des BFH-Verfahrens war, ob die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Rechtslage seit dem JStG 2009

Tz. 18 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Durch eine Erweiterung des § 10a S 10 Hs 2 GewStG durch das JStG 2009 hat sich die Rechtslage geändert. § 10a S 10 Hs 2 GewStG ordnet die entspr Anwendung des § 8c KStG auch für den Fehlbetrag einer MU-Schaft an, soweit dieser einer Kö unmittelbar oder einer MU-Schaft, soweit an dieser eine Kö unmittelbar oder mittelbar über eine oder mehrer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Verringerung des Sonderausweises zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs

Tz. 71 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 § 28 Abs 2 S 1 KStG schreibt eine Minderung des "zum Schluss des (der Kap-Herabsetzung, Auflösung bzw Umwandlung) vorangegangenen Wj" festgestellten Sonderausweises vor und regelt damit die Bezugsgröße. Der zum Schluss des Vorjahrs gesondert festgestellte Sonderausweis stellt die Obergrenze dar, bis zu der sich bei einer Nenn-Kap-Herabsetzung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4.2 Zum Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung iSd § 20 EStG

Tz. 112 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Begriff der vGA in § 20 Abs 1 Nr 1 EStG ist nicht deckungsgleich mit dem vGA-Begriff in § 8 Abs 3 S 2 KStG. Die beiden Gesetzesvorschriften belegen unterschiedliche Tatbestände mit dem Begriff der vGA, die sich zwar im Regelfall überlagern, die aber in Sonderfällen auch unabhängig voneinander vorkommen können. Unter einer vGA iSd § 8 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Beck, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 473; Centrale für GmbH, Stliche Auswirkungen des Verzichts bei Verschlechterung der wirtsch Lage der GmbH, GmbHR 2002, 105; Haßellberg, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH – Erwiderung zu Beck, DStR 2002, 1803; Alber/Herold, Verzicht auf lfd Geha...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.11 Darlehen als mittelbare Grundstücksschenkung

Wird dem Bedachten vom Schenker zunächst ein Darlehen zum Kauf eines Grundstücks gewährt und verzichtet der Darlehensgeber zu einem späteren Zeitpunkt auf das Darlehen, so gilt Folgendes.[1] Von einer mittelbaren Grundstücksschenkung ist nur dann auszugehen, wenn der Schenker (Darlehensgeber) gegeben, wenn der Schenker die Umwandlung des Darlehens in eine Schenkung vor dem Gr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 1.2.3 Vertragsgerechte Durchführung der Vereinbarungen

Wesentliche Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Anstellungsverträgen zwischen der Gesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter ist ferner die vertragsgerechte Durchführung der Vereinbarungen. Dazu gehören u. a. die Zahlung des Gehalts in vereinbarter Höhe und zu den vereinbarten Fälligkeitszeitpunkten sowie Einbehalt und Abführung von Lohnsteuer und Soz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude / 4 Ausbau eines Gebäudes

Der Begriff der Ausbauten wird in § 17 WoBauG umschrieben, und zwar auch mit Wirkung für das Steuerrecht.[1] Ausbau eines bestehenden Gebäudes ist das Schaffen von Wohnraum durch Ausbau des Dachgeschosses oder durch eine unter wesentlichem Bauaufwand durchgeführte Umwandlung von Räumen, die nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung bisher anderen als Wohnzwecken dienten, z...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Weitere Einzelfälle zu § 34 Abs 2 Nr 4 EStG

Rz. 89 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Bei ArbN ist es ohne Bedeutung, ob sie ihre Arbeitsleistung tatsächlich erbringen (vgl BFH 133, 375 = BStBl 1981 II, 707; > Arbeitslohn Rz 39). Deshalb können auch Gehaltsvorauszahlungen, die mehrere Jahre betreffen, tarifbegünstigt sein (BFH 99, 381 = BStBl 1970 II, 683). Als Vorauszahlung ist ebenfalls die Ablösung einer Werkspension bei E...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Form und Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses

Rz. 30 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Das Dienstverhältnis endet, sobald der ArbN nach den diesem zugrunde liegenden zivilrechtlichen Vereinbarungen keine arbeitsrechtlichen oder – sofern ein Dienstverhältnis nach Arbeitsrecht nicht vorliegt (wie zB beim Vorstand einer AG) – keine bürgerlich-rechtlichen Leistungsansprüche mehr hat, sodass weitere Leistungen auf einem neuen Recht...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.11 Anlage KSt 1 F – Steuerliches Einlagenkonto bzw. aus Rücklagenumwandlung entstandenes Nennkapital

Der Vordruck Anlage KSt 1 F dient als Basis für die Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Abs. 2 KStG und des aus Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals nach § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG. Zudem sind darin aber auch für Gesellschaften mit Umwandlungstatbeständen, für Körperschaften in Liquidation, für Fälle einer Kapitalherabsetzung, den Erwerb oder Verkauf ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt eine vereinfachte Anleitung dar, die den Umgang mit den komplexen Vordrucken der Körperschaftsteuererklärung 2022 erläutert. Es werden grundlegende Hilfestellungen für die Steuererklärung gegeben. Erläutert werden dazu nicht nur die einzelnen Zeilen der Formulare, sondern auch die rechtlichen Hintergründe für die einzutragenden Daten sind kurz da...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 2.1 Grundvordrucke

Für die Erklärung wird in allen Fällen der Vordruck Körperschaftsteuererklärung 2022 – Vordruck KSt 1 – benötigt. Erforderlich werden in den meisten Fällen die Zusatzvordrucke Anlage GK, Anlage ZVE und Anlage WA sein. Dies gilt auch für den Fall, dass zeitweise nur eine beschränkte Steuerpflicht bestanden hat. Nicht mehr im Grundvordruck enthalten sind die zu erklärenden Date...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung / 2 Wann ist mit einer Betriebsprüfung zu rechnen?

Die Wahrscheinlichkeit, einer Betriebsprüfung unterworfen zu werden, hängt im Regelfall von der Betriebsgröße ab und ist für kleine Betriebe relativ gering. Anders als für frühere jahre veröffentlicht die Finanzverwatung jedoch keine Zahlen mehr dazu, in welchem durchschnittlichen Zeitabstand ein Unternehmen mit einer Prüfung rechnen muss. Im Jahr 2021 wurden 1,8 % aller inf...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Büroimmobilien: Nachhaltige... / 4.3 Aus alt mach neu: Umwandlung von Bestandsgebäuden

Das Neudenken bestehender Immobilien ist Aufgabe von Projektentwicklern und Eigentümern. Praxis-Beispiel Nachhaltige Revitalisierung Der Projektentwickler, Asset- und Investment Manager ANGULARIS zeigt mit dem Projekt "ASAM Urban Office", wie eine ökologische und nachhaltige Revitalisierung aussehen kann: In der Münchner Innenstadt verwandelt das Unternehmen ein ehemaliges 4-S...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 4.2 Verlustausgleichsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen nach § 15b EStG

Vor Zeilen 47-64 In den Zeilen 47–64 ist das (Bilanz-)Ergebnis um weitere Beträge zu korrigieren, die aufgrund steuerlicher Vorschriften den Gewinn nicht mindern dürfen bzw. in einem späteren Vz als dem der handelsrechtlichen Entstehung (dem laufenden Vz) den steuerlichen Gewinn mindern. Dabei handelt es sich um bestimmte Verluste, die bei ihrer Entstehung den Gewinn nicht min...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 4.5 Verlustausgleichsbeschränkung als atypisch stiller Gesellschafter nach § 15 Abs. 4 Satz 6 bis 8 EStG

Zeilen 53-56 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 57 Nach § 15 Abs. 4 Satz 6 EStG sind Verluste aus atypisch stillen Gesellschaften, Unterbeteiligungen und sonstigen Innengesellschaften (Mitunternehmerschaften), die auf eine Kapitalgesellschaft entfallen, nicht ausgleichsfähig.[1] Daher hat eine entsprechende Hinzurechnung in Zeile 57zu erfolgen, soweit der Verlust den Ausgangswert...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 4.3 Verlustausgleichsbeschränkungen bei gewerblicher Tierzucht/-haltung nach § 15 Abs. 4 Satz 1 und 2 EStG

Zeile 49 Nach § 15 Abs. 4 Satz 1, 2 EStG dürfen Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden; es besteht also ein Verbot für den Verlustausgleich. Da dieser Verlustausgleich bei der Ermittlung des Bilanzgewinns bereits stattgefunden hat, der Betrag in Zeile 11 also um die genannten nicht abzugsfähigen Verlu...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 4.7 Verlustausgleichsbeschränkung nach § 19 Abs. 4 REITG bei Anteilen an REIT-Körperschaften

Zeile 65 Nach § 19 Abs. 4 REITG dürfen Betriebsvermögensminderungen aus einer Beteiligung und Betriebsausgaben im Zusammenhang mit einer Beteiligung an einem REIT nur mit Betriebsvermögensmehrungen bzw. Betriebseinnahmen aus einem REIT ausgeglichen werden. Die entsprechende Hinzurechnung zu den Einkünften hat in Zeile 40 zu erfolgen. Im Entstehungsjahr nicht abzugsfähige Verl...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 4.4 Verlustausgleichsbeschränkung bei Termingeschäften nach § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG

Zeile 51 Nach § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG sind Verluste nicht ausgleichsfähig, die durch Termingeschäfte entstanden sind, wenn die Abrechnung durch Differenzausgleich oder einen ähnlichen Mechanismus erfolgt. Erfasst werden Devisen- und Warentermingeschäfte. Ausgleichsfähig sind nur Verluste aus Termingeschäften bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunte...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 4.6 Verlustausgleichsbeschränkung als typisch stiller Gesellschafter nach § 26 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 4 Satz 6 und 8 und § 15a EStG

Zeilen 59-62 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 63 Nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG dürfen auch Verluste aus typischen stillen Beteiligungen, die auf die Körperschaft entfallen, nicht ausgeglichen werden; § 15 Abs. 4 Sätze 6–8 EStG gilt entsprechend. Daher hat eine entsprechende Hinzurechnung in Zeile 38 zu erfolgen, soweit der Verlust den Ausgangswert (Zeile 11) gemindert hatte....mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 8.1 Laufende steuerfreie Bezüge nach § 8b Abs. 1 und 4 (ggf. auch aufgrund eines DBA)

Zeilen 151 bis 155 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 156 bis 202 In Zeile 156 sind Ausschüttungen und sonstige Bezüge von Körperschaften gem. § 8b Abs. 1 KStG mit positivem Vorzeichen in der Vorspalte einzutragen. Hierunter fallen alle Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG. Erfasst werden Ausschüttungen in- und ausländischer Körperschaften – ohne wei...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 5.1 Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung auf die Körperschaft

Vor Zeilen 103–117 In diesen Zeilen wird der Übernahmegewinn der übernehmenden Körperschaft bei einer Verschmelzung gem. § 12 Abs. 2 UmwStG ermittelt. Übernahmegewinn ist die Differenz zwischen dem Buchwert der Anteile an der übertragenden Körperschaft einerseits und dem Übertragungswert der durch die Verschmelzung übergehenden Wirtschaftsgüter andererseits. Die Höhe des Über...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 8.4 Veräußerungsgewinne und Teilwertaufholungen i. S. d. § 8b Abs. 2 KStG

Zeilen 161-174 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 175 In Zeile 175 sind Gewinne, die nach § 8b Abs. 2 KStG nicht berücksichtigt werden, einzutragen. Für jede Veräußerung ist auf einer gesonderten Anlage der Veräußerungsgewinn unter Angabe des Veräußerungspreises, der Veräußerungskosten und des Buchwerts zu ermitteln. Dies betrifft Gewinne aus Beteiligungen an in- und ausländischen...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage GK dient der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Körperschaft. Sie ist seit Vz 2017 auszufüllen. In den vorangegangenen Veranlagungszeiträumen erfolgte die Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Vordruck KSt 1 A sowie den Anlagen A, AE und B. Diese Vordrucke sind verkürzt worden (z. B. KSt 1) bzw. sind weggefallen (z. B. Anlage AE, B). Die ents...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 15 Erhöhung des Nennkapitals durch Umwandlung von Rücklagen (§ 28 Abs. 1 KStG) – außerhalb einer Umwandlung i. S. d. UmwStG

Vor Zeilen 115–119 Die Zeilen 115–119 nehmen die Änderungen von steuerlichem Einlagekonto und Sonderausweis durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln außerhalb einer Verschmelzung oder Spaltung auf (zur Kapitalerhöhung bei Verschmelzung und Spaltung Zeilen 100–114). Zeile 115 In dieser Zeile ergibt sich in Spalte 3 der Bestand des steuerlichen Einlagekontos nach Berüc...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 4.8 Erhöhung des Nennkapitals eines Betriebs gewerblicher Art durch Umwandlung von Rücklagen nach § 28 Abs. 1 KStG

Zeile 40 In dieser Zeile ergibt sich die Zwischensumme des steuerlichen Einlagekontos nach Berücksichtigung des Ergebnisses des laufenden Wirtschaftsjahrs und der Einlagen. Zeilen 41–46 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 47–49 Die Zeilen 47–49 nehmen Änderungen von steuerlichem Einlagekonto, Neurücklagen und Sonderausweis infolge einer Kapitalerhöhung durch Umwandlung von Rück...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 6 Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 Abs. 2 Satz 1 KStG) und des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals (§ 28 Abs. 1 Satz 3 KStG)

Zeilen 33-39 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 40152 Die Zeilen 40–152 dienen der Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos und des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals. Sie sind in eine Vorspalte (Spalte 2), Spalte 3 zur Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG und Spalte 4 zur Ermittlung des Sonderausweises aufgeteilt.mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 4.4 Herabsetzung des Nennkapitals (außerhalb einer Umwandlung oder Zusammenfassung mit einem anderen Betrieb gewerblicher Art)

Zeile 31e In dieser Zeile ergibt sich die Zwischensumme für den Sonderausweis (Spalte 5). Dieser Betrag wird für die Fortentwicklung des Sonderausweises benötigt. Vor Zeilen 32–65 Die Zeilen 32–37c, 47–54g und 57–62 betreffen nur Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit, nicht wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Sie erfassen Vorgänge, die den Veränderungen des ...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 4 Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 Abs. 2 Satz 1 KStG) und des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals (§ 28 Abs. 1 Satz 3 KStG)

Vor Zeilen 6d–65 Die Zeilen 6d–65 enthalten die Entwicklung des steuerlichen Einlagekontos und des Sonderausweises und damit den wesentlichen Teil des Vordrucks. Dieser Teil ist durch eine Anzahl von Zwischenüberschriften untergliedert. Dieser Teil des Vordrucks ist in eine Text- und 4 Betragsspalten aufgeteilt, wobei Spalte 2 als Vorspalte dient. Spalte 3 zeigt das steuerlic...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 10 Herabsetzung des Nennkapitals (außerhalb einer Umwandlung) oder Auflösung der Körperschaft; Rückzahlung des Nennkapitals (§ 28 Abs. 2 KStG)

Die Zeilen 56–80 berücksichtigen die Auswirkungen der Herabsetzung des Nennkapitals auf das steuerliche Einlagekonto und den Sonderausweis nach § 28 Abs. 2 KStG. Ein Sonderausweis wird vorrangig durch eine Kapitalherabsetzung aufgelöst (§ 28 Abs. 2 Satz 1 KStG). Darüber hinausgehende Beträge der Kapitalherabsetzung werden über das steuerliche Einlagekonto verrechnet. Das Form...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 14.1 Bei Beteiligung des übernehmenden Rechtsträgers am übertragenden Rechtsträger oder bei nicht bestehendem Beteiligungsverhältnis der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger

Zeile 100 Diese Zeile gilt für die Verschmelzung, Auf- oder Abspaltung, unabhängig davon, ob der übertragende Rechtsträger an dem übernehmenden Rechtsträger beteiligt ist (dann Zeilen 101 ff.). Erfolgen in einem Jahr mehrere Verschmelzungen, sind diese nicht in den Zeilen 100–114 zu erfassen. Vielmehr sind die jeweiligen Beträge auf einem gesonderten Blatt zu ermitteln und di...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient der Ermittlung und Fortschreibung des steuerlichen Einlagekontos und des sog. Sonderausweises. Ein steuerliches Einlagekonto müssen nach § 27 Abs. 1 Satz 1, Abs. 7 KStG folgende unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaftsteuersubjekte führen: Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe st...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 4.14 Endbestände

Zeile 65 Diese Zeile enthält die Endbestände des steuerlichen Einlagekontos, der Neurücklagen und des Sonderausweises zum Schluss des Wirtschaftsjahrs. Die Beträge des steuerlichen Einlagekontos (Spalte 3) und des Sonderausweises (Spalte 5) werden gesondert festgestellt. Der Bestand der Neurücklagen (Spalte 4) wird nicht gesondert festgestellt.mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient der Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos sowie des aus der Umwandlung von Rücklagen entstandenen Sonderausweises bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit und bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von steuerbefreiten Körperschaften. Der Betrieb gewerblicher Art ist in § 4 KStG definiert. Danach bildet auch die Verpachtung eines...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 4.2 Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art

Vor Zeilen 8–11 Die Zeilen 8–11 gelten nur für Betriebe gewerblicher Art. Sie nehmen die Zugänge zum steuerlichen Einlagekonto und Sonderausweis auf, wenn Betriebe gewerblicher Art zusammengefasst wurden. Die Systematik des Vordrucks folgt der bei Umwandlungen. Es wird ermittelt, welcher Betrag des Nennkapitals (Dotationskapital) aus dem steuerlichen Einlagekonto gebildet wer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 4.13 Verminderung des Sonderausweises und des steuerlichen Einlagekontos nach § 28 Abs. 3 KStG

Zeile 63 Zeile 63 zeigt den Bestand des steuerlichen Einlagekontos und des Sonderausweises. Bei der Verschmelzung oder Aufspaltung müssten diese Beträge notwendig 0 sein, da der übertragende Betrieb gewerblicher Art erlischt und daher kein steuerliches Einlagekonto und keinen Sonderausweis mehr haben kann. Es fehlt eine Zeile, die für diese Fälle die entsprechenden Abgänge da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.1.3 Voraussetzung: Notwendigkeit der Anhörung und der anschließenden Ermessensausübung

Rz. 20 Bevor eine Krankenkasse den Versicherten zur Antragstellung nach § 51 auffordert, ist der betroffene Versicherte anzuhören (§ 24 SGB X). Diese Anhörung ist stets notwendig, wenn die bereits vorhandene Rechtsstellung des Versicherten durch eine Verwaltungsentscheidung verschlechtert wird – also, wenn Sozialleistungen entzogen werden können (z. B. Wegfall des Krankengel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 5 Angaben zu ausgestellten Steuerbescheinigungen

Zeilen 65a–65c In den drei Zeilen 65a–65c ist jeweils anzugeben, ob und in welcher Höhe für die in Zeilen 24 (Gewinnausschüttungen), 31a (verdeckte Gewinnausschüttungen) und 55a (fiktive Auskehrung wegen Umwandlung von Rücklagen) Auskehrungen aus dem steuerlichen Einlagekonto bescheinigt wurden. Anzugeben ist die Höhe der Beträge, die als Auskehrung aus dem steuerlichen Einla...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 4.10 Einbringung eines gesamten Betriebs gewerblicher Art oder eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs in eine Kapitalgesellschaft

Zeile 54a In dieser Zeile ist eine Zwischensumme des steuerlichen Einlagekontos und des Sonderausweises zu bilden. Vorspalte 2 kann keinen Betrag mehr enthalten. Zeile 54b In Zeilen 54b–54g werden die Auswirkungen der Einbringung des gesamten Betriebs gewerblicher Art oder eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs in eine Kapitalgesellschaft dargestellt. Gleiches gilt für den Fo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 4.5 Auflösung des Betriebs gewerblicher Art

Zeile 36b In dieser Zeile ist die Zwischensumme für den Sonderausweis (Spalte 3) zu bilden. Diese Zwischensumme dient zur Feststellung, welcher Betrag des Nennkapitals aus eigenen Mitteln stammt und daher in Zeile 36e zu verrechnen ist. Zeile 36c Diese Zeile berücksichtigt das Dotationskapital im Fall der Auflösung des Betriebs gewerblicher Art (Liquidation). Bei der Liquidatio...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 4.9 Fiktive Herabsetzung des Nennkapitals bei Betrieben gewerblicher Art bei Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art und Abspaltung

Vor Zeilen 50–64 Die Zeilen 50–64 nehmen die Folgen eines umwandlungsähnlichen Vorgangs bei dem übertragenden Betrieb gewerblicher Art auf. Dazu gehört auch die Zusammenfassung mehrerer Betriebe gewerblicher Art, die als verschmelzungsähnlich angesehen werden kann. Der Vordruck kann nur verwendet werden, wenn übertragender Rechtsträger ein Betrieb gewerblicher Art in der Form...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 9 Verrechnung von Leistungen mit dem steuerlichen Einlagekonto

Zeile 46 In dieser Zeile ist eine Zwischensumme für den Bestand des steuerlichen Einlagekontos zu bilden. Der Anfangsbestand ist durch organschaftliche Mehrabführungen gemindert worden. Der Betrag kann daher auch negativ sein. Vor Zeilen 47–55 In den Zeilen 47–55 werden Abgänge aus dem steuerlichen Einlagekonto in der Vorspalte ermittelt und in Spalte 3 abgezogen. Da nur die En...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 4.11 Fiktive Rückzahlung der offenen Rücklagen bei Einbringung eines gesamten Betriebs gewerblicher Art oder eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs in eine Kapitalgesellschaft

Zeile 55 In Zeile 55 ist die Zwischensumme nach Abzug des Kapitalabgangs durch die Einbringung zu bilden. Vor Zeilen 55a–55e In den Zeilen 55a–55e werden die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft und der Formwechsel einer Personengesellschaft, an der ein Betrieb gewerblicher Art oder ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb beteiligt ist, in eine Kapitalgesellschaft dargestellt....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.5 Junges Verwaltungsvermögen

Überschreitet das Verwaltungsvermögen die Grenze von 50 % nicht, muss beachtet werden, dass solches Verwaltungsvermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 5 ErbStG nicht zum begünstigten Vermögen gehört, welches dem Betrieb im Besteuerungszeitpunkt weniger als 2 Jahre zuzurechnen war, sog. junges Verwaltungsvermögen (§ 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG). Überschreitet hingegen da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.1.5 Folgen einer fehlenden oder zu späten Antragstellung

Rz. 30 Stellen Versicherte innerhalb der 10-Wochen-Frist den Antrag nicht, entfällt der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist. Wird der Antrag später gestellt, lebt der Anspruch auf Krankengeld erst mit dem Tag der Antragstellung wieder auf (§ 51 Abs. 3 Sätze 1 und 2). Eine fehlende bzw. zu späte Antragstellung des Versicherten wirkt sich deshalb im Einzelnen wie folg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 4.1 Anfangsbestände

Zeile 6d In dieser Zeile ist der Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos anzugeben, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht im laufenden Wirtschaftsjahr 2022 begonnen hat. Es kann sich um eine Gründung, aber auch um einen Zuzug aus dem Ausland, beispielsweise einer steuerbegünstigten Körperschaft mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, handeln. Weitere Fälle sind die Gründu...mehr