Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Umwandlung einer KG (Einbringung) in eine GmbH bzw formwechselnde Umwandlung einer Ober-PersGes (KG) in eine KapGes bzw Option einer KG zur KSt nach KöMoG

Rn. 60 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Umwandlung einer KG in eine GmbH Bringt eine KG ihren gesamten Geschäftsbetrieb zu Buchwerten gegen Ausgabe neuer Anteile in eine Tochter-KapGes ein (§ 20 Abs 2 S 2 UmwStG nF), geht beim Erlöschen der KG auch bei Buchwertfortführung (auf Antrag) in der GmbH ein gemäß § 15a EStG nur verrechenbarer Verlust nicht auf die GmbH über, ebenso wenig ...mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / IV. Umwandlung durch Formwechsel

Rz. 21 Ein Formwechsel – bislang formändernde oder formwechselnde Umwandlung genannt – liegt vor, wenn ein Rechtsträger unter Wahrung seiner Identität seine rechtliche Form ändert (§ 190 UmwG). Im Unterschied zur Verschmelzung und Spaltung bleibt das Vermögen des Rechtsträgers vor und nach dem Formwechsel gleich. Die Identitätswahrung gilt auch für den Formwechsel einer Kapi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Identitätswahrende Umwandlung einer GmbH & Co KG in eine GbR/OHG (bzw Umwandlung der Rechtsstellung des Kommanditisten in die eines persönlich haftenden Gesellschafters)

Rn. 67 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Eine derartige Haftungserweiterung hat nicht zur Folge, dass nur verrechenbare Verluste der vorangegangenen Jahre im Jahr der Haftungserweiterung in ausgleichsfähige Verluste umgepolt werden (s Rn 10 und BFH vom 14.10.2003, BStBl II 2004, 115).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co KG

Rn. 66 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Bei formwechselnder Umwandlung rückwirkend nach § 14 S 3 UmwStG auf einen Stichtag der Übertragungsbilanz in Jahr 1 lt Beschluss in Jahr 2 und rückwirkender Kapitalerhöhung bei der KG lt Beschlussfassung über die Umwandlung gelten lt BFH vom 03.02.2010, IV R 61/07, BStBl II 2010, 942 folgende Orientierungssätze:mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrechtsnachfolge

A. Vorbemerkung Rz. 1 Bei der Gesamtrechtsnachfolge geht das gesamte Vermögen einschließlich der Verbindlichkeiten kraft Gesetzes auf den neuen Rechtsträger über, der auch in bestehende Arbeitsverträge und Ruhestandsverhältnisse eintritt. Rz. 2 Ein Fall der Gesamtrechtsnachfolge ist die Erbfolge (§§ 1922, 1967 BGB), die nur Einzelpersonen oder Personengesellschaften, nicht abe...mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / V. Fortgeltung von Kollektivregelungen bei Spaltung und Verschmelzung

Rz. 36 Verbandstarifverträge gelten bei Umwandlung kollektivrechtlich weiter, wenn sie allgemeinverbindlich sind oder wenn der übernehmende Rechtsträger demselben Arbeitgeberverband angehört (MüKo/Müller-Glöge, § 613a BGB Rn 222; Sowka/Weiss, DB 1991, 1518, 1522; Kallmeyer/Willemsen, § 324 UmwG Rn 24). § 613a Abs. 1 S. 2–4 BGB, der nach § 324 UmwG unberührt bleibt, stellt im...mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / III. Umwandlung durch Vermögensübertragung

Rz. 18 Die Vermögensübertragung i.S.d. Umwandlungsrechtes, die mit einer vertraglichen Vermögensübernahme nach § 419 BGB nichts gemein hat, ist in zwei Formen möglich, nämlich wobei der wesentliche Unterschied zu diesen beiden U...mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / IV. Haftung

Rz. 33 Für den Fall der Umwandlung ist nur durch § 613a Abs. 3 BGB festgelegt, dass eine juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft nicht nach § 613a Abs. 2 BGB haftet, wenn sie durch die Umwandlung erlischt. Der bisherige Rechtsträger kann insb. bei Verschmelzung (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 UmwG), Aufspaltung (§ 131 Abs. 1 Nr. 2 UmwG) und vollständiger Vermögensübertragung ...mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Bei der Gesamtrechtsnachfolge geht das gesamte Vermögen einschließlich der Verbindlichkeiten kraft Gesetzes auf den neuen Rechtsträger über, der auch in bestehende Arbeitsverträge und Ruhestandsverhältnisse eintritt. Rz. 2 Ein Fall der Gesamtrechtsnachfolge ist die Erbfolge (§§ 1922, 1967 BGB), die nur Einzelpersonen oder Personengesellschaften, nicht aber Kapitalgesell...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Identitätswahrende Umwandlung einer GbR/OHG in eine GmbH & Co KG (bzw der Komplementärstellung in die eines Kommanditisten)

Rn. 68 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Wird eine GbR identitätswahrend (wirtschaftliche Beteiligungsidentität, s Rn 59a) in eine GmbH & Co KG umgewandelt, ist dies weder ein Fall des § 15a Abs 1 S 1 EStG , weil es nicht aufgrund von Verlusten zur Entstehung bzw Erhöhung eines negativen Kapitalkontos gekommen ist, noch ein Nachversteuerungstatbestand des § 15a Abs 3 S 3 EStG , weil we...mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / I. Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

Rz. 25 Gem. § 324 UmwG gilt das Widerspruchsrecht aus § 613a Abs. 6 BGB auch für die Fälle der Umwandlung. Wird ein solches ausgeübt, so entfaltet dies dieselben Rechtsfolgen wie beim Betriebsübergang. Allerdings ist die Ausübung des Widerspruchsrechtes in Umwandlungsfällen nur begrenzt möglich, da der Widerspruch ohne Verbleiben eines Restbetriebs ins Leere geht (MüKo-BGB/M...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / (2) Umwandlung künftiger Entgeltansprüche

Rz. 87 Hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals "künftige" Entgeltansprüche ist fraglich, bis zu welchem Zeitpunkt Entgelt umgewandelt werden kann. Nach dem hierzu bislang einzigen vorliegenden höchstrichterlichen Urteil setzt eine Entgeltumwandlung i.S.d. § 1 Abs. 5 BetrAVG a.F. insoweit voraus, dass im Umwandlungszeitpunkt bereits eine Rechtsgrundlage für den betroffenen Entge...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / j) Arbeitnehmererfinderansprüche bei Betriebsübergang und Umwandlung

Rz. 778 Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Betriebsinhaber über, tritt dieser nach der zwingenden Vorschrift des § 613a Abs. 1 BGB automatisch in die Rechte und Pflichten aus dem im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnis ein, sofern der vom Betriebsinhaberwechsel betroffene einzelne Arbeitnehmer der Überleitung seines Ar...mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / B. Umwandlungsarten

Rz. 6 Das Gesetz selbst kennt nach § 1 Abs. 1 UmwG die im nachfolgenden Schaubild aufgeführten Umwandlungsarten und -formen (s. zum Schaubild Berscheid, AR-Blattei SD 530.6.4 Rn 13; Lüttge, NJW 1995, 417, 418; s. zu den einzelnen Definitionen und den verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten Kallmeyer, ZIP 1994, 1746) Rz. 7 Übersicht: Umwandlungsarten und -formen I. Verschmelzun...mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / III. Kündigungsverbot bei Spaltung und Verschmelzung

Rz. 31 Gem. § 324 UmwG gilt das Kündigungsverbot des § 613a Abs. 4 BGB für Kündigungen aus Anlass von Verschmelzungen von Unternehmen entsprechend, zumal die Interessenlage hinsichtlich des Bestandsschutzes auch hier nicht anders ist als bei einem rechtsgeschäftlichem Betriebsübergang (ErfK/Oetker, § 324 UmwG Rn 6; Hanau, ZGR 1990, 548, 556; Willemsen, RdA 1993, 133, 138; zu...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ff) Auswirkungen von Betriebsübergang, Veräußerung und Umwandlung auf die Rechtsstellung des Geschäftsführers – Change of Control-Klausel

Rz. 334 Der Geschäftsführer muss damit rechnen, dass sich die Beteiligungsverhältnisse an der Gesellschaft ändern, die Gesellschafter das Unternehmen, den Betrieb oder Teilbetrieb veräußern, eine Fusion, Verschmelzung o.Ä. durchführen. Zur Abfederung des Geschäftsführers dienen Change-of-Control-Klauseln, die auch als Golden Parachute (Goldener Fallschirm) bezeichnet werden ...mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / II. Zuordnung der Arbeitsverhältnisse

Rz. 26 Ist Gegenstand der Spaltung ein Betrieb oder Betriebsteil, so ist die Zuordnung der Arbeitsverhältnisse unproblematisch, da die Regelung des § 613a Abs. 1 BGB eingreift und damit die Arbeitsverhältnisse der dort beschäftigten Arbeitnehmer unverändert übergehen. Sieht der Spaltungs- oder Übernahmevertrag eine abweichende Zuordnung vor, ist diese wegen Umgehung von § 61...mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / II. Spaltungsarten und -formen

Rz. 13 Bislang war die Spaltung von Unternehmen nur eingeschränkt möglich. Zur Umstrukturierung von Treuhandunternehmen ist seinerzeit ein neues Instrumentarium geschaffen worden: Diese konnten ihr Vermögen nach dem Gesetz über die Spaltung der von der THA verwalteten Unternehmen vom 5.4.1991 (BGBl I, 854 – sog. Spaltungsgesetz – SpTrUG) spalten. Dieser Vorgang ist weitgehen...mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / I. Verschmelzungsarten und -formen

Rz. 8 Eine Verschmelzung i.S.d. Umwandlungsrechtes liegt vor, wenn zwei oder mehrere Vermögensmassen unter einer Rechtsträgerschaft vereinigt werden. Dabei werden zwei oder mehrere Rechtsträger durch einen ersetzt, und zwar entweder durch einen von ihnen oder durch einen neu gegründeten Rechtsträger (s. zur Definition und zu den Möglichkeiten der Verschmelzung Kallmeyer, ZIP...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Funktion des § 15a Abs 3 S 3 EStG

Rn. 40 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Das MoPeG vom 10.08.2021, BGBl I 2021, 3436 hat bei der KG nun auch ausdrücklich die Unterscheidung zwischen Haftsumme und vereinbarter Einlage (Pflichteinlage) in § 171 Abs 1 HGB nF verankert. Die Grundkonzeption des § 15a Abs 1 S 2 EStG, KG-Verlustanteile auch über die geleistete Einlage hinaus, dh unter Inkaufnahme eines negativen Kapitalk...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Darlehensvereinbarungen

Rz. 1777 Darlehensvereinbarungen zwischen den Vertragsparteien eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses stehen grds. nicht der Anerkennung dieses Arbeitsverhältnisses entgegen. Sind die wechselseitigen Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag tatsächlich durchgeführt und damit erfüllt worden, so ist eine Darlehensvereinbarung bzgl. des gezahlten Gehaltes nicht zu beanstanden. Die ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Beitragsorientierte Leistungszusagen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG)

Rz. 70 Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG wird auch eine beitragsorientierte Leistungszusage, d.h. eine Zusage, bei der sich die Höhe der Versorgungsleistungen aus einem zuvor definierten Versorgungsbeitrag ableitet, als betriebliche Altersversorgung ausdrücklich anerkannt. Hinsichtlich ihrer vertraglichen Ausgestaltung ist nach einer Entscheidung des BAG v. 30.8.2016 (3 AZR 361/1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nachträglicher Wegfall von vertraglichem Ausschluss oder Unwahrscheinlichkeit einer Vermögensminderung

Rn. 33 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Wird nachträglich zu einem späteren Bilanzstichtag entweder der Vertrag über den Ausschluss der Vermögensminderung geändert bzw eine Umwandlung in eine OHG oder ein Einzelunternehmen durchgeführt oder die Unwahrscheinlichkeit der Vermögensminderung beseitigt (bei der hier vertretenden Gesetzesinterpretation nur selten möglich, zB bei wertlos we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Wj bei Mitunternehmerschaften

Rn. 18 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Einheitlicher Betrieb: Mitunternehmerschaften unterhalten einen einheitlichen (originär oder fiktiv gewerblichen) Betrieb, für den der Gewinn ebenfalls betriebsbezogen für ein (einheitliches) Wj zu bestimmen ist. Sonderbetriebsbereich: Gesellschafter einer mitunternehmerischen PersGes sind mit ihren Sonderbilanzen bzgl des Wj determiniert dur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung Wirtschaftsjahr-Umstellung

Rn. 51 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Abgrenzung Betriebsfortführung – Betriebseröffnung: Eine Wj-Umstellung liegt vor, wenn der bisherige Abschlussstichtag eines Betriebs für den identischen Betrieb durch einen anderen Abschlussstichtag ersetzt wird. Die Abgrenzung zwischen Betriebsfortführung und Betriebseröffnung ist von erheblicher Bedeutung, da die Wahl eines abweichenden W...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 94 Zunächst einmal muss die Entgeltumwandlung die allgemeinen, an die steuerliche Anerkennung einer betrieblichen Altersversorgung zu stellenden Anforderungen erfüllen. Hierzu gehören insb. die Beachtung des Mindestalters von 62 Jahren für den Bezug der Altersrente sowie das Verbot der Vererbbarkeit und den insoweit steuerrechtlich geltenden eingeschränkten Hinterblieben...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / II. Kollektivrechtliche Weitergeltung

Rz. 41 Verbandstarifverträge gelten im Fall beiderseitiger Tarifbindung (§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 TVG) oder Allgemeinverbindlicherklärung (§ 5 Abs. 4 TVG) kollektivrechtlich weiter, ohne dass es der Auffangregelung des § 613a Abs. 1 S.2–4 BGB bedarf (BAG v. 20.6.2001 – 4 AZR 295/00). Sie verlieren ihre bis zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende zwingende normative Wirku...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Realteilung/Aufspaltung einer KG oder Abspaltung auf Rechtsträger in Form einer PersGes oder eines Einzelunternehmens

Rn. 64 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Wird eine KG unter Auflösung ohne Vermögensabwicklung nach den §§ 123, 124 UmwG iVm § 3 Abs 1 UmwG auf ihre Gesellschafter aufgespalten oder echt real geteilt, sind diese Vorgänge – bei Fortführung der Buchwerte gemäß § 16 Abs 3 S 2 EStG – nach Realteilungsgrundsätzen bzw § 24 UmwStG zu behandeln. Den Realteilern verbleibt das Recht zur Verl...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Pensionszusage bei Neugründungen/Probezeit

Rz. 520 Nach ständiger Rspr. des BFH wird "ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer neu gegründeten Kapitalgesellschaft einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer erst dann eine Pension zusagen, wenn er die künftige wirtschaftliche Entwicklung und damit die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kapitalgesellschaft zuverlässig abschätzen kann (BFH v...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (1) Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG – GF bei der GmbH u. Vertrag bei der KG

Rz. 300 Klar geregelt ist der Fall, dass der Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH, der seinen Anstellungsvertrag mit der GmbH geschlossen hat, wegen § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG grundsätzlich keinen Kündigungsschutz genießt. Rz. 301 In der Praxis wird allerdings häufig der Anstellungsvertrag mit der KG (sog. Drittanstellung) statt mit der Komplementär-GmbH geschlossen, weil das...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung bzw Abschwächung des § 15a EStG

Rn. 10a Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 15a Abs 1 S 1 EStG (die außenhaftungsbezogene Erweiterung durch S 2 wird hier außen vor gelassen) schließt den horizontalen und den vertikalen Verlustausgleich sowie auch den Verlustrück- und -vortrag insoweit aus, als das Kapitalkonto iSv § 15a EStG (dazu im Einzelnen s Rn 6a) negativ wird oder sich der bereits bestehende Negativsaldo de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Persönliche und sachliche Voraussetzungen für die Anwendbarkeit von § 15a EStG

Rn. 10 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Wegen der Zielsetzung von § 15a EStG s Rn 2 . Gemäß zutreffend Auffassung des BFH (BFH IV vom 11.05.1995, BFH/NV 1995, 68) befasst sich § 15a EStG "nicht mit der Frage der Zurechnung von Anteilen am Verlust einer KG". So auch OFD Mchn/Nbg vom 07.05.2004, FR 2004, 731. Vielmehr wird nur geregelt, ob und in welchem Umfang ein wirksam zugerechnet...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / hh) Teilung (Spaltung) von Betrieben

Rz. 1292 Nach § 111 S. 3 Nr. 3 BetrVG stellt auch eine Spaltung von Betrieben eine Betriebsänderung dar. Sie kann sowohl durch Aufspaltung des Betriebes als auch durch Abspaltung von Betriebsteilen erfolgen, in denen der Ursprungsbetrieb als solcher – unter Wahrung der "Betriebsidentität" – fortbesteht (zum Fortbestehen vgl. Rdn 391). Je nachdem bestehen Übergangs- und Restm...mehr

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§ 16 Vertragstypen / hh) Unterbliebene Bestellung

Rz. 161 Ein Dienstnehmer, der zum Geschäftsführer bestellt werden soll, wird nicht dadurch zum Arbeitnehmer, dass die Bestellung zum Geschäftsführer unterbleibt (vgl. BAG v. 25.6.1997 – 5 AZB 41/96, NZA 1997, 1363 = DB 1997, 2029]; vgl. zu einem etwaigen Schadensersatzanspruch bei Nicht-Bestellung, unten Rdn 180; vgl. zur Sonderthematik des Auflebens eines ruhenden Arbeitsve...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 10 Insolvenzrechtliche Behandlung des Abfindungsanspruchs

Die insolvenzrechtliche Einordnung von Abfindungsansprüchen richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften der Insolvenzordnung. Eine Bevorrechtigung kommt demnach grundsätzlich nicht in Betracht. Vor einer Insolvenzeröffnung vertraglich oder tarifvertraglich begründete Abfindungsansprüche sind daher einfache Insolvenzforderungen.[1] Um eine sonstige Masseverbindlichkeit[2] ...mehr

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§ 32 Abwicklung / 4. Dauer des Arbeitsverhältnisses

Rz. 84 Jedes Zeugnis – ob einfaches oder qualifiziertes – muss sich über die Dauer des Arbeitsverhältnisses verhalten. Der Arbeitnehmer kann nicht verlangen, dass einzelne vergangene Zeiträume nicht im Zeugnis erscheinen, weil er z.B. zunächst eine andere Tätigkeit ausgeübt hat oder freier Mitarbeiter war (LAG Frankfurt am Main v. 14.9.1984, NZA 1985, 27). Die Dauer der Besc...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 6. Arbeitsentgelt/equal pay

Rz. 1831 Mit dem Gesetz zur Änderung des AÜG und anderer Gesetze vom 21.2.2017 wurde der bisher auf verschiedene Normen im AÜG aufgeteilte Grundsatz des Schlechterstellungsverbotes (equal pay oder equal treatment), systematisch in § 8 AÜG zusammengefasst (BGBl I, 258). § 8 Abs. 1 AÜG regelt den Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmern mit vergleichbaren Stammarbeitn...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / hh) Unschädlichkeit des Vorziehens des rechtlichen Endes

Rz. 215 Steuerlich unschädlich ist das Vorziehen des rechtlichen Endes eines Anstellungsvertrages unter Umwandlung der ausstehenden Bezüge in eine Abfindung. Denn im steuerlichen Sinn kommt es allein auf den Zeitpunkt der zivil- bzw. arbeitsrechtlich wirksamen rechtlichen Auflösung an (vgl. BFH v. 16.12.2021 – VI R 10/18, juris Rn 14; BFH v. 24.10.2007, BFH/NV 2008, 361; BFH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Novation

Zum Zu- und Abfluss bei Novation (Schuldumwandlung einer Geldforderung in eine Einlage) s BFH vom 28.10.2008, VIII R 36/04, BStBl II 2009, 190; BFH vom 11.02.2014, VIII R 25/12, BStBl II 2014, 461; zu sonstigen Anlagen BFH vom 19.06.2007, VIII R 63/03, BFH/NV 2008, 194. Zu Auslagen und Umwandlung der geschuldeten Beträge einschließlich der darauf berechneten Zinsen in Darleh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einbringung eines Kommanditanteils in eine GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Rn. 61 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Auch bei Buchwertfortführung auf Antrag handelt es sich um eine entgeltliche Veräußerung (BFH BStBl II 1988, 829 zu 1.), sodass der verrechenbare Verlust nach § 15a EStG nicht auf die GmbH übergeht: glA Wacker in Schmidt, § 15a EStG Rz 172, 41. Aufl; FinMin SchlH vom 07.04.2020, VI 307-S 2241 a-087, DStR 2020, 1573; Helmreich, Verluste bei b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Arbeitslohn

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Gewährt der ArbG dem ArbN mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis einen geldwerten Vorteil, ist dieser grundsätzlich dem ArbN dann zugeflossen, wenn dieser darüber wirtschaftlich verfügen kann, dh bei tatsächlicher Erbringung der Leistung, BFH vom 25.11.1993, VI R 45/93, BStBl II 1994, 254, und nicht bereits mit der Einräumung eines Anspruchs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zugleich Entstehung eines verrechenbaren Verlustes

Rn. 39 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die Gewinnzurechnung gemäß § 15a Abs 3 S 1 EStG steht sogleich wieder zur Verrechnung mit Gewinnen desselben oder späterer Wj aus der Beteiligung zur Verfügung (§ 15a Abs 3 S 4 EStG). Soweit eine Gewinnverrechnung im gleichen Wj nicht möglich ist, wird die fiktive Gewinnzurechnung als zugleich verrechenbarer Verlust nach § 15a Abs 4 EStG ges...mehr

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§ 38 Unterrichtungspflicht ... / B. Inhalt der Unterrichtung

Rz. 6 Für die Erfüllung der Voraussetzung des § 613a Abs. 5 Nr. 1 BGB ist der Zeitpunkt bzw. der geplante Zeitpunkt für die tatsächliche Übernahme der Organisationsgewalt durch den Erwerber zu nennen. Die Zeitangabe sollte möglichst genau sein. Aufgrund des Zweckes der Unterrichtung ist es erforderlich, dass der Erwerber grds. mit Firmenbezeichnung und Anschrift genannt wird...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Versicherungsvertragliche Lösung

Rz. 143 Für Direktversicherungen und bei Pensionskassen sieht § 2 Abs. 2 und 3 BetrAVG neben dem ratierlichen Berechnungsverfahren zur Ermittlung der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft alternativ eine versicherungsvertragliche Abwicklung der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft vor. Nach dieser sog. "versicherungsvertraglichen Lösung" kann der Arbeitnehmer unter bestim...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / A. Rentenreformgesetz 1992 (Teilrente)

Rz. 1 Durch das Rentenreformgesetz aus dem Jahr 1992 wurde die Teilrente als Sonderform der Rente wegen Alters in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Ziel des sog. "Flexi-Gesetzes" war es, Arbeitnehmern durch die Teilrente einen flexibleren und gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu ermöglichen. Dem in der gesetzlichen Rentenversicherung versich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pyszka, Ernstliche Zweifel am Saldierungsverbot des § 15a EStG – Anmerkung zum Beschluss des BFH vom 12.09.1996, BB 1997, 2153; Resing/Gröning, Ernstliche Zweifel am Saldierungsverbot des § 15a EStG? – Anmerkung zum BFH-Beschluss vom 12.09.1996, DStR 1997, 769; Theisen, Gewinne der dritten Art? – Anmerkungen zum Saldierungsverbot nach § 15a Abs 2 EStG, DStR 1998, 1896. Verwaltu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Stille Gesellschaft

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Hält der typisch stille Gesellschafter seine Beteiligung im PV, fließt der Gewinnanteil (§ 20 Abs 1 Nr 4 EStG) unter Anwendung des § 11 Abs 1 EStG und nicht des § 44 Abs 3 EStG zu (vgl BFH vom 22.07.1997, VIII R 13/96 , BStBl II 1997, 767; BFH vom 30.10.2001, VIII R 15/01, BStBl II 2002, 138; BFH vom 14.06.2005, VIII R 53/03, BFH/NV 2005, 218...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / c) Sonstige wichtige Gründe

Rz. 49 Das Alter, die Zusage einer Abfindung, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 428 SGB III, der Erhalt des Arbeitsplatzes für einen jüngeren Arbeitnehmer stellen allein für sich keinen wichtigen Grund dar. Allerdings hat das Bayerische Landessozialgericht in einem Urt. v. 13.3.2014 – L 9 AL 253/10 ausgeführt, ein wichtiger Grund für den Abschluss der Altersteilzeitver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Erweiterte Außenhaftung gemäß § 15a Abs 1 S 1 EStG

Rn. 27a Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Beispiel (aus DB-Seminar vom 18.04.1985, Bitz/Dankmeyer/Pensel/Schelnberger):mehr

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§ 16 Vertragstypen / p) Umgestaltung des Arbeitnehmers zum freien Mitarbeiter

Rz. 805 Die Vertragsparteien können ein Arbeitsverhältnis aufheben und vereinbaren, es als "Freies Mitarbeiterverhältnis" fortzusetzen, soweit die Voraussetzungen echter Selbstständigkeit erfüllt werden. Eine bloß andere Bezeichnung reicht nicht aus. Schwierig ist die Abgrenzung bei einer inhaltlich unveränderten Tätigkeit. Das LAG Düsseldorf kam im Fall eines früheren Arbei...mehr