Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 8 Familienstreitsachen / 1. Überblick

Rz. 63 Verfahren in sonstigen Familiensachen nach § 261 Abs. 1 FamFG sind ausnahmslos Familienstreitsachen (§ 112 Nr. 3 FamFG). Es handelt sich um folgende Verfahren:mehr

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§ 10 Verbundverfahren / D. Auslagen

Rz. 231 Die Auslagen im Verbundverfahren richten sich nach Teil 7 VV, also den Nrn. 7000 ff. VV. Grundsätzlich gelten hier keine Besonderheiten. Zu beachten ist, jedoch, dass das gesamte Verbundverfahren eine Angelegenheit ist (§ 16 Nr. 4 RVG), was Bedeutung für die Dokumentenpauschale und die Postentgeltpauschale hat. Beispiel 129: Abrechnung Dokumentenpauschale im Verbundv...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / bb) Ansprüche bei Verletzung des Partners

Rz. 199 Nach § 843 BGB kann ein durch eine unerlaubte Handlung Verletzter dann, wenn seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder vermindert ist, Schadensersatz beanspruchen, wenn seine oder ihre Erwerbsfähigkeit als Folge der Verletzung aufgehoben oder gemindert ist. Ersatz ist dann zu leisten, wenn eine Vermehrung der Bedürfnisse des Verletzten eintritt. Nach § 842 BGB ist daneb...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / cc) Nutzungsentschädigung für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung

Rz. 77 Wird eine Nutzungsentschädigung für die vormalige Ehewohnung für die Zeit nach der Scheidung geltend gemacht, also nach § 745 BGB – oder geht man auch schon für die Zeit der Trennung von einem solchen Anspruch aus[11] –, so ist § 48 Abs. 1 FamGKG unanwendbar, weil es sich nicht mehr um eine Ehewohnungssache handelt, sondern um eine sonstige Familienstreitsache i.S.d. ...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 1. Tod des Zuwendenden

Rz. 575 Auch im Fall der Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft durch den Tod desjenigen Partners, der dem anderen eine Zuwendung hat zukommen lassen, gilt, dass ein Ausgleich wegen solcher Leistungen, die der Aufrechterhaltung des Zusammenlebens haben dienen sollen, nicht in Betracht kommt. Das gilt insbesondere für den laufenden Unterhalt,[433] für Dienstleistung...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Oldenburg, Stand 1.1.2018

Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Oldenburg dienen nur als Hilfsmittel zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts. Sie beruhen auf für typische Sachverhalte geltenden Erfahrungswerten. Insofern sollen sie zu einer einheitlichen Rechtsprechung beitragen. Sie haben jedoch keine bindende Wirkung und können die Prüfung des Einzelfalls...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 2. Verfahren nach §§ 249 ff. FamFG

a) Überblick Rz. 222 Unter den Voraussetzungen der §§ 249 ff. FamFG [69] kann das minderjährige Kind, das mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt lebt, im vereinfachten Verfahren seinen Unterhalt festsetzen lassen. Die Gebühren richten sich nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV). Eine Unterscheidung, ob der Anwa...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 2. Einigung

Rz. 42 Neben der Geschäftsgebühr kann wiederum eine Gebühr nach Nr. 2508 VV hinzukommen, wenn der Anwalt an einer Einigung i.S.v. Nr. 1000 VV mitwirkt. Die Gebühr beläuft sich immer auf 150,00 EUR. Beispiel 16: Außergerichtliche Vertretung mit Einigung Die Mandantin erscheint mit einem Beratungshilfeschein und beauftragt den Anwalt, Trennungsunterhalt zu verlangen. Der Anwalt...mehr

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§ 4 Ehe / III. Verfahren

Rz. 338 Das Aufhebungsverfahren ist weitgehend dem Scheidungsverfahren nachgebildet. Das gilt insbesondere für die sachliche und örtliche Zuständigkeit sowie für die Form der Antragsschrift (§§ 111 Nr. 1, 122, 113 Abs. 5 FamFG). Anders aber als das Ehescheidungsverfahren kennt das Aufhebungsverfahren keinen Verbund. Soweit also Unterhalts-, Zugewinn- oder Versorgungsausgleic...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 4. Anrechnung im nachfolgenden gerichtlichen Umgangsverfahren

Rz. 302 Schließt sich bei Erfolglosigkeit des Vermittlungsversuchs ein gerichtliches Verfahren an, so ist dies eine neue Angelegenheit (§ 17 Nr. 8 RVG). Allerdings wird die Verfahrensgebühr des Vermittlungsverfahrens auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Verfahrens angerechnet (Anm. Abs. 3 zu Nr. 3100 VV). Eine Anrechnung der Terminsgebühr ist – im Gegensatz zum vereinf...mehr

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AGkompakt 1/2018, Verfahren... / I. Differenzbetrag ist maßgebend

Abänderungsinteresse ist maßgebend Wird die Abänderung eines Unterhaltstitels beantragt, so richtet sich der Wert nach dem Abänderungsinteresse. Maßgebend ist die Differenz zwischen dem festgesetzten Betrag und dem begehrten abzuändernden Betrag. Unerheblich ist insoweit, ob eine Herauf- oder eine Herabsetzung begehrt werden. In beiden Fällen gilt der jeweilige Differenzbetra...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / bb) Anerkenntnis

Rz. 53 Des Weiteren entsteht eine Terminsgebühr nach Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV, wenn in einem einstweiligen Anordnungsverfahren, das eine Familienstreitsache ist, gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 307 ZPO aufgrund eines Anerkenntnisses entschieden wird.[29] Beispiel 42: Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Anerkenntnis Der Anwalt beantragt für die Kind...mehr

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§ 4 Ehe / V. Checkliste

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§ 7 Selbstständige Familien... / g) Anpassungsverfahren

Rz. 314 Auch Anpassungsverfahren wegen Unterhalts (§§ 33, 34 VersAusglG) werden nur auf Antrag durchgeführt (§ 34 Abs. 2 VersAusglG). Sie sind immer selbstständige Verfahren, weil eine Entscheidung nicht für den Fall der Scheidung, sondern für den Fall eines wirksam gewordenen Wertausgleichs getroffen wird.[81] Für andere Anpassungsverfahren, z.B. wegen Todes oder Invaliditä...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / Zusammenfassung

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Schleswig - Holsteinischen Oberlandesgerichts dienen nur als Hilfsmittel zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts. Sie beruhen auf Erfahrungswerten, gewonnen aus typischen Sachverhalten, und sollen zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts beitragen . Sie haben keine bindende Wirkung und können eine auf den Einze...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / II. Einstweilige Anordnungen im Beschwerdeverfahren

Rz. 71 Ist die Hauptsache in einem Beschwerdeverfahren anhängig und wird in dieser Phase eine einstweilige Anordnung beantragt, so ist das Beschwerdegericht als Gericht der Hauptsache zuständig (§ 50 Abs. 1 S. 2 FamFG). Ungeachtet dessen richtet sich die Vergütung im einstweiligen Anordnungsverfahren jedoch nach den erstinstanzlichen Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV (Vorbem. 3....mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / O. Erbrecht

Rz. 580 Im Fall des Todes eines der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bestehen gesetzliche Erbansprüche des überlebenden Partners nicht. Insbesondere scheidet die direkte oder analoge Anwendung der Vorschriften der §§ 1931, 1932, 1371 BGB aus, so dass der gesamte Nachlass des Verstorbenen auch dann dessen gesetzlichen Erben anfällt, wenn darin wesentliche wirts...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 1. Überblick

Rz. 40 Sonstige Güterrechtssachen als Familienstreitsachen – ausgenommen Verfahren auf Zugewinn (siehe Rdn 241 ff.) – sind Verfahren, die Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht betreffen (§ 261 Abs. 1 FamFG).Hierzu zählen folgende Verfahrenmehr

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§ 4 Ehe / II. Aufhebbarkeit

Rz. 9 Alle anderen Voraussetzungen, die das BGB normiert, etwa auch das Vorliegen einer persönlichen Erklärung nach § 1311 BGB, also das Verbot der Stellvertretung während der Eheschließung, bei Ausländern das Vorliegen eines Ehefähigkeitszeugnisses gemäß § 1309 BGB oder die Geschäftsfähigkeit der zukünftigen Ehegatten nach § 1304 BGB, haben im Falle der Nichtbeachtung oder ...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 4. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 44 Die Geschäftsgebühr ist gem. Anm. Abs. 2 S. 1 zu Nr. 2503 VV zur Hälfte auf die Gebühren eines nachfolgenden behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens anzurechnen. Beispiel 18: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Gebühren eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden beauftragt, ihn wegen angeblicher Unterhaltsrückstände in Höhe vo...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / VI. Vollstreckung

Rz. 372 Für Eheleute gilt die Norm des § 1362 BGB. Nach der wird zugunsten des Gläubigers eines Ehegatten vermutet, dass die im Besitz eines oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem jeweiligen Schuldner gehören. Diese Eigentumsvermutung gilt nach § 739 ZPO gerade auch im Fall der Zwangsvollstreckung gegen einen Ehegatten. Eine unmittelbare oder auch nur anal...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / i) Billigkeitskorrektur

Rz. 49 Ist der Regelwert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig, kann das Gericht auch einen höheren oder niedrigeren Wert festsetzen (§ 50 Abs. 3 FamGKG).[94] Eine Unbilligkeit liegt noch nicht darin begründet, dass es nicht zum Ausgleich gekommen ist,[95] zumal es sich hier nicht um einen Einzelfall, sondern um einen Regelfall handelt. Das Unterschreiten de...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche von seinem Einkommen der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Für Eltern gilt gegenüber minderjährigen Kindern und privilegiert volljährigen Kindern (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB) im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze de...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Der Unterhaltspflichtige ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB) und dem angemessenen (§ 1603 I BGB) Verwandtenselbstbehalt sowie dem Selbstbehalt gegenüber Ehegatten (§§ 1361 I, 1581 BGB; BGH FamRZ 2006, 683). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nac...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / V. Geschichtlicher Rückblick

Rz. 46 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist als Form des Zusammenlebens zwischen Mann und Frau nicht so neu, wie man meinen könnte. So war das Nebeneinander der Ehe als einer vom Recht herausgehobenen Form der Verbindung zwischen Mann und Frau und dem Konkubinat schon dem römischen Recht bekannt. Während die reguläre Ehe, das "matrimonium" durch religiös sakramentalen Ak...mehr

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AGS 1/2018, Editorial

Im Aufsatzteil behandelt Hagen Schneider die Gerichts- und Anwaltskosten einschließlich der Verfahrenswerte und der Verfahrenskostenhilfe im vereinfachten Verfahren auf Festsetzung des Unterhalts Minderjähriger. Das AG Hannover (S. 8) hatte sich mit dem Eintritt eines Erben in den laufenden Rechtsstreit des verstorbenen Erblassers zu befassen. Es bejaht mit der h.M. eine Gebü...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Die Selbstbehalte bezeichnen den Teil des Einkommens, der dem Unterhaltsschuldner für seine eigene Lebensführung zu verbleiben hat. Als Mindestbetrag umfassen sie jeweils den laufenden Lebensbedarf iSd. § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II, übliche Versicherungen, angemessene Wohnkosten (einschließlich Nebenkosten und Heizung entsprechend den in der Düsseldorfer Ta...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 1. Familienversicherung/Krankenversicherung

Rz. 138 Praktisch relevant ist die Frage, ob bzw. wie die Kinder krankenversichert sind. Sofern Kinder nicht privat über einen Elternteil mitversichert sind, greift die gesetzliche Familienversicherung. Die einschlägigen Regelungen hierzu finden sich in § 10 Abs. 1 SGB V. Danach sind in der gesetzlichen Krankenversicherung über den Versicherungsnehmer mitversichert:mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / 2. Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit

Rz. 7 Die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden bestimmt sich gemäß Art. 55 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich nach dem Territorialprinzip, so dass jede Aufsichtsbehörde nur im Hoheitsgebiet ihres eigenen Mitgliedstaats für die dort vollzogenen Verarbeitungen zuständig ist. Soweit es sich bei der Verarbeitung um eine "grenzüberschreitende" Verarbeitung (Art. 4 Nr. 23 DSGVO) handelt, i...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen Zum Bruttoeinkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, zum Beispiel Arbeitsverdienst (inklusive anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie sonstiger Einmalleistungen, anteilig auf den Monat umgelegt), Renten und Pensionen. 1.2 Unregelmäßiges Einkommen Höhere einmalige Zahlungen (z.B....mehr

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§ 4 Ehe / a) Trennung von weniger als einem Jahr/Härtefallscheidung

Rz. 428 Wenn die Ehegatten getrennt sind, seit dem Tag der Trennung aber noch nicht ein Jahr verstrichen ist, ist gemäß § 1565 Abs. 2 BGB eine Scheidung nur dann möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Tatbestandsvoraussetzungen für eine solche Härtefalls...mehr

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Einkünfte eines national und international tätigen Fußballschiedsrichters: Gewerblichkeit und abkommensrechtliche Behandlung

Leitsatz 1. Fußballschiedsrichter sind selbständig tätig und nehmen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil. 2. Ein international tätiger Schiedsrichter begründet am jeweiligen Spielort keine Betriebsstätte. 3. Bei den von Schiedsrichtern erzielten Einkünften handelt es sich nicht um solche eines Sportlers. Normenkette § 2, § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG, § 15 Abs. 2 EStG, § 10, ...mehr

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Verbindliche Auskunft: Vorlage von Vertragsentwürfen bei Antragstellung erforderlich

Leitsatz Der Antragsteller eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft muss dem Finanzamt alle tatsächlichen Merkmale des noch nicht verwirklichten Sachverhalts mitteilen. Hierzu gehört auch die vollständige Vorlage von (geänderten) Vertragsunterlagen oder -entwürfen. Sachverhalt Der Kläger ist als Wirtschaftsingenieur nichtselbstständig tätig und unterhält ein F...mehr

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FF 12/2017, FF 12/2017 / Unterhalt

BGH, Beschl. v. 4.10.2017 – XII ZB 55/17 Wird die Betreuung eines Kindes durch Dritte allein infolge der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils erforderlich, stellen die Betreuungskosten keinen Mehrbedarf des Kindes dar, sondern gehören zur allgemeinen Betreuung, die vom betreuenden Elternteil im Gegenzug zur Barunterhaltspflicht des anderen allein zu leisten ist. Dafür ...mehr

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FF 12/2017, Darlegungs- und... / 1 Gründe:

I. Der Antragsteller macht Ansprüche aus Scheinvaterregress für die Zeit von 16.5.1975 bis Juli 1992 in Höhe von 42.400 EUR geltend. Der Antragsteller hat am 1.6.1972 mit M. S. die Ehe geschlossen. Am 16.5.1975 wurde der Sohn Y. H. geboren und im Geburtsregister der Antragsteller und seine damalige Ehefrau als Eltern eingetragen. Die Ehe des Antragstellers mit der Kindesmutte...mehr

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AGS 12/2017, Zulässigkeit e... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte beim FamG die Scheidung der Ehe beantragt. Dabei wies er darauf hin, dass die Beteiligten einen Ehevertrag geschlossen hatten, in dem sie den Güterstand der Gütertrennung vereinbarten und die gesetzlichen Regelungen zum nachehelichen Unterhalt sowie zum Versorgungsausgleich modifizierten. Ferner bezifferte er vorläufig den Verfahrenswert auf 12.600,00...mehr

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FF 12/2017, Begrenzung des ... / 1 Gründe:

I. [1] Die Beteiligten streiten zweitinstanzlich noch für die Zeit ab Dezember 2016 um die Abänderung der nachehelichen Unterhaltspflicht des im April 1960 geborenen Antragstellers (fortan: Ehemann) gegenüber der im Juli 1963 geborenen Antragsgegnerin (Ehefrau). [2] Die Beteiligten, beide Deutsche, heirateten einander am 4.3.1983. Aus der Ehe gingen die Töchter N., geboren am...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / D. Folgen und Auswirkungen der Rechtskraft der Scheidung

Die nach einer Abtrennung ermöglichte sofortige Scheidung – ggf. noch mit einem sofortigen Rechtsmittelverzicht – führt schneller zur Rechtskraft der Scheidung. Dazu sollte der anwaltliche Berater die Rechtsfolgen der Rechtskraft der Scheidung bedacht und ggf. mit der Mandantschaft besprochen haben:mehr

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FF 12/2017, Begrenzung des ... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung beinhaltet einen Beschluss zu einem Abänderungsantrag, den der geschiedene Ehemann gegen seine frühere Ehefrau angestrengt hat. Grunddaten: Neben der Ehescheidung hatte das Familiengericht Saarbrücken den Versorgungsausgleich und den nachehelichen Unterhalt entschieden. Im Verbundverfahre...mehr

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AGS 12/2017, Zulässigkeit e... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Antragstellers ist zulässig (lit. a.) und in der Sache begründet; insofern führt sie zur Aufhebung des Beschlusses des FamG v. 11.1.2017 (lit. b.). a) Die Verfahrenswertbeschwerde des Antragstellers, mit der er eine Ermäßigung des am 11.1.2017 festgesetzten Wertes erstrebt, ist zulässig, § 59 FamGKG. Denn das FamG hat im Ausgangspunkt zutreffend nach dem (T...mehr

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FF 12/2017, Das Gesetz zur ... / I. Rechtliche Ausgangssituation

In rechtlicher Hinsicht waren diese Ehen in Deutschland grundsätzlich anzuerkennen, sofern die Ehegatten sie nach ihrem jeweiligen Heimatrecht wirksam geschlossen hatten (Art. 13 Abs. 1 EGBGB). Die Anerkennung konnte nur versagt werden, wenn ein Verstoß gegen den sog. ordre public vorlag (Art. 6 EGBGB) und dieser Verstoß die Unwirksamkeit der Ehe zur Folge hatte. Hierzu hatt...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / bb) Interessen des Antragsgegners des Abtrennungsantrages

Dabei ist aufseiten des sich der Abtrennung widersetzenden Ehegatten insbesondere die wirtschaftliche Bedeutung der abgetrennten Folgesache zu berücksichtigen, wobei dem Elementar- und Krankenvorsorgeunterhalt ein besonderer Stellenwert zukommt.[118] Kommt der Regelung einer Folgesache für den Antragsgegner angesichts dessen konkreter Lebenssituation eine besondere Bedeutung...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / aa) Interessen des Antragstellers des Abtrennungsantrages

Bei der Beurteilung einer unzumutbaren Härte i.S.d. § 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 FamFG kommen auch alle Härtefallgründe des § 1565 Abs. 2 BGB in Betracht. Dies bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass beim Vorliegen einer Härtefallscheidung automatisch von einer Abtrennung i.S.v. § 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 FamFG auszugehen ist.[92] Vielmehr können Umstände, die die Voraussetzungen...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / III. Erweiterte Abtrennung einer Unterhaltsfolgesache (§ 140 Abs. 3 FamFG)

Ist eine Kindschaftsfolgesache nach § 140 Abs. 2 Nr. 3 FamFG abzutrennen, ermöglicht § 140 Abs. 3 FamFG auch die gleichzeitige Abtrennung einer Unterhaltsfolgesache aus dem Scheidungsverbund. Voraussetzung sind neben einem entsprechenden Antrag eines Ehegatten wegen der Schutzfunktion des Scheidungsverbundes zusätzlich das Erfordernis eines Zusammenhangs von Unterhaltsfolges...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / E. Exkurs: Abtrennung von "Nicht-Folgesachen"

Obwohl im Scheidungsverbundverfahren nur bestimmte Familiensachen als Folgesache anhängig gemacht werden können, kommt es immer wieder vor, dass auch nicht verbundfähige Gegenstände irrtümlich als scheinbare Folgesache anhängig gemacht werden. Dies wirft verfahrens- und kostenrechtliche Probleme auf.[176] Nicht verbundfähig sind solche Verfahren, die nicht unter die Kataloge ...mehr

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zerb 12/2017, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2017

Am 12. und 13. Mai 2017 fand die jährliche Haupttagung des VorsorgeAnwalt e.V. am Maschsee im Hotel Courtyard Hannover statt. Für Frühaufsteher begann Ines Braun, Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht in Berlin, mit dem Thema Unterhalt für Eltern im Pflegeheim. Wie berechnet man das und wie funktioniert das mit dem Altersvorsorgevermögen von 5 % des gegenwärtigen Jahresb...mehr

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FF 12/2017, Begrenzung des ... / Leitsatz

Die Begrenzung des Unterhalts verlangt neben dem Härtegrund – hier: § 1579 Nr. 2 BGB – tatbestandlich stets auch eine grobe Unbilligkeit der Inanspruchnahme für den Unterhaltspflichtigen unter Wahrung der Belange des Unterhaltsberechtigten (hier verneint). (Rn 18) OLG Saarbrücken, Beschl. v. 11.5.2017 – 6 UF 32/17 (AG Saarbrücken)mehr

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FF 12/2017, 40 Jahre Familienrechtsreform

Götz/Schnitzler (Hrsg.)2017, 371 Seiten, 119 EUR, C.H. Beck Verlag Das vorliegende Buch ist ein überzeugender Beleg für die Sinnhaftigkeit von Jubiläen, die Anlass bieten, den Entstehungszusammenhang und die Entwicklung des zu bejubelnden Geschehens Revue passieren zu lassen. Letzteres haben die 31 Autoren des Sammelbandes in gewinnbringender Weise getan. Ihre Beiträge gehen ...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / A. Regelungen zur Abtrennung in § 140 FamFG

Der Verbund zwischen einer Scheidungssache und familienrechtlichen Folgesachen, die für den Fall der Scheidung von einem Ehegatten rechtzeitig anhängig gemacht werden oder von Amts wegen einzuleiten sind (§ 137 FamFG), dient dem Zweck einer einheitlichen Entscheidung in Scheidungs- und Folgesachen (§ 142 Abs. 1 FamFG). Dieser Verbund führt zu einer gemeinsamen Verhandlung un...mehr

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zfs 12/2017, Fahrlässige Er... / Sachverhalt

Die Kl. begehrt von der Bekl. Versicherungsentschädigung für Gegenstände, die aus ihrer Wohnung entwendet worden sind. Für den Hausrat in ihrer Wohnung M-Straße 9 in M unterhält die Kl. bei der Bekl. eine Hausratversicherung. Zu den versicherten Gefahren gehört Einbruchdiebstahl. Ziff. 2.6.6. der AHR enthält folgende Regelung zum Einbruchdiebstahl: "Einbruchdiebstahl liegt vor...mehr