Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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FF 11/2015, Zur Eigenart de... / b) Vermutung des gesamten Unterhaltsanspruchs

Wie der BGH in dem eingangs genannten Beschluss bekräftigt, ist bei Unterhalt nach dem Sinn der Abänderungsvorschriften im Zweifel anzunehmen, dass der gesamte Anspruch geltend gemacht wurde. Der Gläubiger, der nur einen Teil des Anspruchs geltend machen will, muss dies ausdrücklich erklären oder dies muss sich aus den Umständen eindeutig entnehmen lassen. Fehlt es daran, er...mehr

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FF 11/2015, Zur Eigenart de... / b) Unterschiedliche Abänderbarkeit rechtskraftfähiger und nichtrechtskraftfähiger Unterhaltstitel

Regelungen des gesetzlichen Unterhalts in nichtrechtskraftfähigen gerichtlichen Vergleichen und vollstreckbaren Urkunden, die nicht rechtskraftfähig sind, sind nicht nach der für rechtskraftfähige gerichtliche Entscheidungen maßgebenden Vorschrift des § 238 FamFG abänderbar, sondern nach § 239 FamFG i.V.m. dem materiellen Recht. Die Änderbarkeit von Unterhaltsverträgen unter...mehr

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FF 11/2015, Zur Eigenart de... / 2. Für Teilklage nicht ausreichende Umstände

In dem vom BGH entschiedenen Fall ging es um Vorsorgeunterhalt nach § 1361 Abs. 1 S. 2 BGB. Dessen Nachforderung war im Vorverfahren weder ausdrücklich noch nach den Umständen hinreichend deutlich vorbehalten worden. Bei der zweistufigen Unterhaltsberechnung ist ein derartiger Vorbehalt schon deswegen nicht anzunehmen, weil es naheliegend ist, dass der Berechtigte eine mit d...mehr

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FF 11/2015, Zur Eigenart de... / d) Verfahrensrecht und materielles Recht bei der Abänderung nichtrechtskraftfähiger Unterhaltstitel

Oft wird die Formulierung gebraucht, dass die Abänderbarkeit eines gerichtlichen Vergleichs und einer vollstreckbaren Urkunde, d.h. nichtrechtskraftfähiger Titel, sich allein nach dem materiellen Recht richte. Dies ist ungenau; denn ein nichtrechtskraftfähiger Titel ist nicht lediglich ein Rechtsgeschäft, das dem materiellen Recht mit dem Grundsatz der Privatautonomie unterl...mehr

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zerb 11/2015, Bürgerliches Gesetzbuch, 2. Aufl., Rom-Verordnungen | EuErbVO | HUP, Band 6

Hüßtege/Mansel Herausgegeben von Dr. Rainer Hüßtege, Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel 2. Aufl. 2015, 1204 S., Gebunden mit Schutzumschlag, 138,– EUR/118,– EUR Vorzugspreis für DAV-Mitglieder ISBN 978-3-8487-2096-5 In der Reihe Nomos-Kommentar zum BGB ist nunmehr die 2. Auflage zum sechsten Band Bürgerliches Gesetzbuch – Rom-Verordnungen | EuErbVO | HUP erschienen. Herausgeber sind D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Drittstaatensteuern (2. Alt.)

Rz. 308 [Autor/Stand] Quellenstaat der Einkünfte. Nach § 34 c Abs. 3 können ausländische Steuern abgezogen werden, die ein Staat erhebt, der nach § 34 d EStG nicht als Ursprungsstaat der Einkünfte anzusehen ist (vgl. Anm. 145 ff.). Der Gesetzgeber dachte insbes. an Quellensteuern auf Liefergewinne, wobei nach § 34 d EStG der Liefergewinn regelmäßig nicht in dem Staat zu erfa...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG: Elterngeld als Bezüge

Leitsatz Bei Ermittlung des nach § 33a Abs. 1 EStG abzugsfähigen Betrages ist bezogenes Elterngeld als Bezüge ohne Kürzung um einen Sockelbetrag von monatlich 300 EUR anzusetzen. Sachverhalt Der Steuerpflichtige machte in seiner Einkommensteuererklärung für 2013 Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen geltend. Bei der unterhaltenen Person handelt es sich um die Mutter der...mehr

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FF 10/2015, FF 10/2015 / Unterhalt

a) Ein vom Gericht im vorausgegangenen Verfahren zur Frage der Herabsetzung des Unterhalts auf den angemessenen Bedarf übersehener Umstand kann für sich genommen nicht die Abänderung der Entscheidung eröffnen. b) Ist die Abänderung hingegen aus anderen Gründen eröffnet, so ist die Berücksichtigung des Umstands nur dann ausgeschlossen (präkludiert), wenn dieser bereits im Aus...mehr

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AGS 10/2015, Verfahrenswert... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten zu 1) der Antragsgegnerin aus eigenem Recht gegen den Beschluss des FamG, soweit mit diesem der Verfahrenswert für die Folgesache Unterhalt auf 1.000,00 EUR festgesetzt worden ist, ist gem. §§ 59 Abs. 1, 55 Abs. 2, Abs. 3 S. 2 FamGKG, § 32 Abs. 2 S. 1 RVG zulässig. Gleiches gilt für die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten zu...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / 2. Bedürftigkeit

Unmittelbar mit dem Bedarf hängt die Bedürftigkeit zusammen. Denn je höher der Bedarf ist, umso schwerer fällt es, diesen aus eigenem Einkommen zu decken, umso schneller verbrauchen sich die Kapitalreserven des Pflegebedürftigen, umso früher setzt die Unterhaltspflicht ein und umso höher kann der Regressanspruch ausfallen. Die Fragen der Bedürftigkeit sind vielschichtig. Beim...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / f) Verdeckte Schwiegerkindhaftung

Wie verhält es sich mit der Leistungsfähigkeit von Kindern, die über kein oder ein nur geringes Einkommen verfügen, sich aber vorteilhaft verheiratet haben? Nun besteht im deutschen Unterhaltsrecht gegenüber Geschwistern und Schwiegereltern keine Unterhaltspflicht. Damit sollte sich bei fehlender Leistungsfähigkeit die unterhaltsrechtliche Frage erledigt haben. Die Rechtspre...mehr

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AGS 10/2015, Unterhaltsabfi... / 2 Aus den Gründen

1. Die form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde ist gem. § 113 Abs. 1 FamFG, § 127 Abs. 2 ZPO zulässig und in der Sache begründet. Der Beschluss des AG ist aufzuheben. Die für die Verfahrenskostenhilfe maßgebenden wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerin haben sich nicht wesentlich geändert. Die Antragstellerin hat kein nach § 115 Abs. 2 ZPO einzusetzendes Vermö...mehr

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AGS 10/2015, Unterhaltsabfi... / 1 Sachverhalt

Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Antragstellerin gegen einen Beschluss des FamG, durch den ihr gem. § 120 Abs. 4 ZPO auferlegt worden ist, auf die Kosten der Prozessführung aus ihrem Vermögen einen bestimmten Betrag zu zahlen. Zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner war in zweiter Instanz vor dem Senat ein Verfahren anhängig, das den nachehelichen Unterhalt und...mehr

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FoVo 10/2015, Kontopfändung: Die Bankbescheinigung als Praxisproblem

Kontopfändung und Pfändungsfreibeträge Verfügt der Schuldner über ein Girokonto, so kann er Pfändungsschutz nur erlangen, wenn er das Konto vertraglich so gestaltet, dass es sich um ein Pfändungsschutzkonto im Sinne des § 850k ZPO handelt. Entgegen vielfacher Meinung gelten für dieses Pfändungsschutzkonto nicht die Pfändungsfreigrenzen nach der Tabelle zu § 850c ZPO. Vielmehr...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / a) Der Selbstbehalt beim Elternunterhalt

Wenn wir vom Selbstbehalt sprechen, müssen wir uns bewusst machen, dass sich der einheitlich verwendete Begriff zwar jeweils auf den angemessenen Bedarf des Unterhaltspflichtigen bezieht, dieser aber aus einem unterschiedlichen Blickwinkel beurteilt wird. Die oft schmerzhaften Einschnitte in die Lebensgestaltung beim Kindes- und Ehegattenunterhalt folgen aus dem Abhängigkeit...mehr

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FF 10/2015, FF 10/2015 / Verfahrenskostenhilfe

Rückwirkend gezahlter Unterhalt muss jedenfalls dann für die Verfahrenskosten eingesetzt werden, wenn und soweit die Partei zum Zeitpunkt der Bewilligungsentscheidung bei Berücksichtigung des – an sich laufend zu zahlenden, nunmehr aber erst rückwirkend erhaltenen – Unterhalts zu monatlichen Raten gemäß § 115 Abs. 2 ZPO verpflichtet gewesen wäre (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 11...mehr

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AGS 10/2015, Beschwerde geg... / Leitsatz

Wird eine Abstammungssache nach §§ 179 Abs. 1 S. 2, 237 Abs. 3 FamFG mit einem Verfahren auf Unterhalt verbunden, so kann die Kostenentscheidung, soweit sie auf das Abstammungsverfahren entfällt, mit der Beschwerde angefochten werden. KG, Beschl. v. 26.8.2015 – 3 WF 120/15mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / IV. Grenzen des Anspruchs

Ein bestehender Anspruch findet seine Grenze bei der Verwirkung. Für diese gibt es drei ganz verschiedene Ansatzpunkte:mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / II. Veränderte rechtliche Rahmenbedingungen

Zitat "Verwandte in gerader Linie sind einander zum Unterhalt verpflichtet." Auf diese seit 1900 unverändert geltende Vorschrift des § 1601 BGB stützt sich der Elternunterhalt. Nachdem die Probleme einer alternden Gesellschaft seit dem letzten Jahrzehnt des vergangenen Jahrhunderts zunehmend in den Blick der Öffentlichkeit geraten sind, haben sich die Rahmenbedingungen an viel...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / e) Angemessenheit im Lebensverlauf

Im Unterhaltsrecht gilt allgemein das Prinzip der Zeitidentität zwischen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit. Die Lebensstellung wird jedoch stark durch langfristig wirkende Abläufe beeinflusst. Alle Beurteilungen einer als angemessen angesehenen Belastung nehmen das im Unterhaltszeitraum tatsächlich oder vermeintlich verfügbare Einkommen zum Maßstab. Akzeptiert werden früh...mehr

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FF 10/2015, Digitale Berechnungen in Gerichtsbeschlüssen

Gabriele Ey Entscheidungen zum Unterhalt, zum Zugewinn und zum Versorgungsausgleich setzen häufig längere Berechnungen voraus. Diese können mithilfe von Computerberechnungsprogrammen, die aus der Praxis von Familienanwälten und Familienrichtern nicht mehr hinweg zu denken sind, zuverlässig durchgeführt werden. Sie ermöglichen über das reine Rechenwerk hinaus die Berücksichtig...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / V. Ausblick

Verwandte handeln in der Regel solidarisch. Für die weit überwiegende Mehrzahl ist die intergenerationelle Unterstützung eine Selbstverständlichkeit. Hier wird die vom Unterhaltsrecht geradezu inflationär geforderte familiäre Solidarität in vielfältiger Form gelebt. Dies vollzieht sich durch persönliche und finanzielle Zuwendungen – dabei regelmäßig bedürftigkeitsgerecht und...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / I. Auftakt – frühe Rechtsprechung

Dass es im Leben des Menschen zwei Phasen gibt, in denen er auf die Unterstützung seiner Mitmenschen angewiesen ist – nämlich die frühe Kindheit und das hohe Alter – ist eine Binsenweisheit. Gleichwohl war der Elternunterhalt in der gerichtlichen Praxis lange Zeit bedeutungslos. Der Münchener Kommentar – ein mehrbändiger Großkommentar – widmete ihm in der dritten Auflage (19...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / 1. Bedarf

Der Bedarf umfasst alle zum Leben benötigten Mittel. Durch den Pflegeanteil treffen wir unterhaltsrechtlich auf einen außergewöhnlich hohen Mehrbedarf, den viele nicht mehr aus ihrem laufenden Einkommen aufbringen können, und der durch die Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung nur teilweise aufgefangen wird. Bei den vorgegebenen Heim- und Pflegekosten erscheint dessen H...mehr

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AGS 10/2015, Unterhaltsabfi... / Leitsatz

Eine Unterhaltsabfindung, die an die Stelle laufender Unterhaltszahlungen tritt, kann nicht als ein im Rahmen des § 120 Abs. 4 i.V.m. § 115 Abs. 3 ZPO nachträglich für Prozesskosten einzusetzendes Vermögen angesehen werden. Der vereinbarte Abfindungsbetrag ist vielmehr in monatliche Unterhaltsleistungen umzurechnen. Soweit sich aus diesen zusammen mit den Erwerbseinkünften de...mehr

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AGS 10/2015, Überspannung d... / 1 Sachverhalt

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für ein familiengerichtliches Verfahren. Die Beschwerdeführerin und ihr im Jahr 2011 geschiedener Ehemann (der Beteiligte zu 2) sind Miteigentümer einer Finca auf Mallorca. Diese wird vom Beteiligten zu 2) allein verwaltet. Zur gerichtlichen Durchsetzung eines Anspruchs auf Auszahlung der Häl...mehr

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zfs 10/2015, Schäden durch ... / Sachverhalt

Der VN unterhält bei VR eine Gebäudeversicherung, durch die neben "Bruchschäden (außerhalb von Gebäuden) an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung … soweit diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude dienen … " (§ 3 Nr. 2 VGB) sowie Nässeschäden gedeckt sind, wenn das Leitungswasser bzw. Wasser aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder … den damit ver...mehr

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zfs 10/2015, Gesteigerte Sorgfaltspflichten beim Rückwärtsfahren (§ 9 Abs. 5 StVO)

Hinweis Der Fahrzeugführer muss sich vor der Rückwärtsfahrt vergewissern, dass der Verkehrsraum hinter seinem Fahrzeug frei ist. Dies gilt auch für die Bereiche, die er im Rückspiegel nicht einsehen kann (OLG Nürnberg NZV 1991, 67; OLG Oldenburg NZV 2001, 377). Während des Rückwärtsfahrens muss er darauf achten, dass kein anderer von der Seite oder von hinten in den Gefahren...mehr

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FoVo 10/2015, Klare Worte d... / 1 I. Der Fall

Pfändung des Anspruchs aus § 667 BGB Die Gläubigerin vollstreckt gegen den Schuldner wegen einer titulierten Forderung von aktuell rd. 17.500 EUR. Der Schuldner wickelt seinen gesamten Zahlungsverkehr über das Girokonto seiner Ehefrau ab und unterhält kein eigenes Konto. Die Gläubigerin pfändete darauf neben dem Arbeitseinkommen des Schuldners den Auszahlungsanspruch des Schu...mehr

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FoVo 10/2015, Klare Worte d... / 2 II. Die Entscheidung

Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich begründet Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde angenommen und für offensichtlich begründet erachtet. Die Ausgangsentscheidungen verstießen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in seiner Ausprägung als Verbot objektiver Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG). Die Ausgangsentscheidungen seien unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Trennungsunterhalt

Stand: EL 107 – ET: 09/2015 Leben die Ehegatten getrennt, kann der eine von dem anderen unter bestimmten Voraussetzungen Unterhalt verlangen (vgl § 1361 BGB). Für den VZ der Trennung gilt noch das > Splitting, das eine zusätzliche steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen ausschließt (> Unterhaltsleistungen Rz 77 und 77/1). Nach dem VZ der Trennung kann der Unterh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 75 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Auch AgB können bei der Ermittlung des Freibetrags berücksichtigt werden. Sie werden aber nur berücksichtigt, wenn die Aufwendungen und abziehbaren Beträge zusammen mit WK (> Rz 65 ff), SA (> Rz 70 ff) und dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei Verwitweten, die nicht in Steuerklasse II gehören (> Rz 80), die Antragsgrenze übersteigen...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Form und Geltungszeitraum des Freibetrags

Rz. 100 Stand: EL 107 – ET: 09/2015 Der insgesamt abzuziehende Freibetrag und der Hinzurechnungsbetrag (> Rz 57) gelten für die gesamte Dauer eines Kalenderjahres (§ 39a Abs 1 Satz 2 EStG; die zweijährige Geltungsdauer in Satz 3 aaO kann ­erstmals für 2016 beantragt werden (vgl BMF vom 21.05.2015, BStBl 2015 I, 488 > Rz 22). Neben dem insgesamt steuerfrei bleibenden ­Jahresbe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Taipeh

Rz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2015 Für das Gebiet von Taiwan gilt ab VZ 2013 ein DBA nebst Protokoll. Es wurde zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland am 19. und 28.12.2011 unterzeichnet; Zustimmungsgesetz vom 02.10.2012 (BGBl 2012 I, 2079 = BStBl 2013 I, 20). Das Abkommen ist am 07.11.2012 in Kraft getreten (BGBl 2...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 2. Unterhalt, der über den Mindestunterhalt hinausgeht

Verlangt ein minderjähriges Kind Unterhalt, der über den Mindestunterhalt der ersten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle hinausgeht, hat das Kind für den über den Mindestunterhalt hinausgehenden Unterhaltsbedarf die sich aus den allgemeinen Grundsätzen ergebende Darlegungs- und Beweislast, insbes. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen.[43]mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / I. Unterhalt für minderjährige Kinder

1. Mindestunterhalt Von dem allgemeinen Grundsatz der Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltsberechtigten für die Höhe seines Unterhaltsbedarfs gibt es Ausnahmen für minderjährige Kinder. Ein minderjähriges Kind muss seinen Unterhaltsbedarf in Höhe des Mindestbedarfs nicht näher darlegen. Dies wird aus dem Wortlaut des § 1612a BGB in der Fassung ab dem 1.1.2008 unter Berück...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 5

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FF 9/2015, Darlegungs- und Beweislast beim Unterhalt (Teil 2)

1 Dieser Beitrag schließt unmittelbar an den in FF 2015, 273 ff. abgedruckten Teil 1 des Aufsatzes – mit den folgenden Inhalten – an: 2 A. Ehegattenunterhalt 3 I. Familienunterhalt 4 II. Trennungsunterhalt 5 III. Nachehelicher Unterhalt 6 1. Voraussetzungen der Unterhaltstatbestände 7 2. Bedarf des Unterhaltsberechtigten 8 3. Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten 9 4. Le...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / II. Unterhalt für volljährige Kinder

Ein volljähriges Kind ist für die Höhe seines Unterhaltsbedarfs darlegungs- und beweispflichtig. Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben und ihre Lebensstellung gemäß § 1610 Abs. 1 BGB noch von den Eltern ableiten, ergibt sich der Unterhaltsbedarf auf der Grundlage des zusammengerechneten Einkommens beider barunterhaltspflichtigen Eltern nach der...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 5. Befristung des nachehelichen Unterhalts gemäß § 1578b BGB

Gemäß § 1578b Abs. 1 Satz 1 BGB ist ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nach auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhaltsanspruchs auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. Nach § 1578b Abs. 2...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 3

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 7

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 9

4. Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigenmehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 2

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 4

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 6

1. Voraussetzungen der Unterhaltstatbeständemehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 8

3. Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigtenmehr

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FF 9/2015 / Unterhalt nach § 1615l BGB

a) Zur Verlängerung des Unterhalts nach § 1615l Abs. 2 BGB bei Betreuung eines behinderten Kindes. b) Die Belastung des betreuenden Elternteils durch die Wiederaufnahme eines anlässlich der Geburt eines nichtehelichen Kindes unterbrochenen Studiums stellt keinen elternbezogenen Grund für die Verlängerung des Betreuungsunterhalts nach § 1615l Abs. 2 BGB dar. c) Die Lebensstel...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 1

Dieser Beitrag schließt unmittelbar an den in FF 2015, 273 ff. abgedruckten Teil 1 des Aufsatzes – mit den folgenden Inhalten – an:mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 6. Verwirkung

Der Unterhaltspflichtige kann hinsichtlich aller Unterhaltstatbestände vortragen zu einer Verwirkung des nachehelichen Unterhalts gemäß § 1579 BGB. Für das Vorliegen eines Verwirkungstatbestandes trägt er die volle Darlegungs- und Beweislast. B. Kindesunterhalt Ein Unterhaltsberechtigter hat grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für alle Tatsachen, nach denen der Unterha...mehr