Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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AGS Nr.11/2012, Verfahren a... / Leitsatz

In den Verfahren auf Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalts richtet sich der Verfahrenswert nach § 50 FamGKG und nicht nach § 51 FamGKG. Abzustellen ist auch hier auf 10 % – nicht 20 % – des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten. Der Wert ist wegen des besonderen Aufwands i.d.R. allerdings nach § 50 Abs. 3 FamGKG heraufzusetzen. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 2...mehr

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AGS Nr.11/2012, Keine Termi... / 1 Aus den Gründen

Das amtsgerichtliche Verfahren betrifft den Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Kindesunterhalt. Gem. § 246 Abs. 2 FamFG ist eine mündliche Verhandlung im einstweiligen Anordnungsverfahren zur Regelung des Unterhalts nicht vorgeschrieben, sondern in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichts gestellt. Eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV fällt deshalb n...mehr

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FF 11/2012, Rechtsprechung ... / Kosten und Gebühren

Bei einem Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs nach dem seit dem 1.9.2009 geltenden Recht entsteht eine Einigungsgebühr, wenn beide Beteiligten Versorgungsanwartschaften erworben haben (OLG München, Beschl. v. 12.1.2012 – 11 WF 2265/11, FamRZ 2012, 1580). Anders als in Unterhalts- und Kindschaftssachen, in denen eine mündliche Verhandlung oder Erörterung vo...mehr

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FF 11/2012, Die Kunst der k... / Resümée

Die Geltendmachung überquotenmäßiger Unterhaltsbeträge verlangt von Anwälten und Beteiligten eine umfassende Darstellung der ehelichen Lebensverhältnisse, der Einkommens- und Vermögensbildungssituation, des Konsumverhaltens und einer exakten und detaillierten Glaubhaftmachung sowie Beweisführung. Belohnt wird der Anwalt nicht nur mit höheren Gebühren aufgrund der hohen Gegen...mehr

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FF 11/2012, Die Kunst der k... / Welche Modelle existieren für die Ermittlung des konkreten Bedarfs? Wie ist Eigeneinkommen des Berechtigten einzuordnen?

Die konkrete Bedarfsermittlung bringt für den darlegungspflichtigen Unterhaltsberechtigten einen großen Aufwand mit sich. Dabei ist darauf zu achten, dass konsequent auf den während des Zusammenlebens gepflegten Lebenszuschnitt und das dortige Ausgabeverhalten abgestellt wird, nicht aber auf den Aufwand, den der unterhaltsberechtigte Ehegatte (in der Regel die Ehefrau) währe...mehr

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AGS Nr.11/2012, Streitwert ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin betreibt eine Elektrogroßhandlung und unterhält mehrere geschäftliche E-Mail-Adressen, welche sie im geschäftlichen Verkehr als allgemeine Kontaktadresse angibt. Der Beklagte arbeitet als Verkaufs- und Motivationstrainer. Von August bis November 2010 sandte er der Klägerin an die vorgenannte E-Mail-Adresse insgesamt 20 E-Mails unter Betreffzeilen wie "Ihr neuer ...mehr

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Rechtsschutzbedürfnis bei vorläufigen Steuerbescheiden

Leitsatz Ist ein Steuerbescheid wegen eines verfassungsrechtlichen Streitpunkts vorläufig ergangen (§ 165 AO), so fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis, wenn diese Streitfrage sich in einer Vielzahl im Wesentlichen gleichgelagerter Verfahren stellt und bereits ein nicht von vornherein aussichtsloses Musterverfahren beim BVerfG anhängig ist. Sachverhalt Im Streitfall erging ein Ei...mehr

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Auskunftspflichtiger Auftraggeber im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes kann auch eine Taxizentrale sein

Leitsatz Der Begriff "Auftraggeber" in §§ 3 bis 5 SchwarzArbG erfasst jeden, der eine Dienst- oder Werkleistung durch Personen ausführen lässt, die ihm dafür vereinbarungsgemäß zur Verfügung stehen. Auftraggeber ist auch, wem die Steuerung von Personen verbindlich übertragen worden ist, sodass er den konkreten Einsatz dieser Personen frei von näheren Weisungen bestimmen kann...mehr

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Fernwärmetarif bei faktischem Bezug von Fernwärme

Leitsatz Als "gleichartige Versorgungsverhältnisse" im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 2 AVBFernwärmeV kommen in erster Linie die von dem Fernwärmeversorger in dem Versorgungsgebiet geschlossenen Fernwärmelieferungsverträge mit anderen Endabnehmern in Betracht (Fortführung von Senatsurteil v. 15.2.2006, VIII ZR 138/05, WuM 2006 S. 207). Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 AVBFernwärmeV bestimmt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 6 Organschaft (§ 35 Abs. 2 und 4 EStG a. F.)

Rz. 167 Eine Sonderregelung zur Organschaft enthielt § 35 Abs. 2 EStG. Diese Vorschrift wurde mit dem Vz 2002 überflüssig, als der Gesetzgeber mit dem UntStFG[1] die Voraussetzungen der körperschaftsteuerlichen und der gewerbesteuerliche Organschaft anglich. Gleichwohl wurde diese Regelung erst mit Wirkung für den Vz 2004 aufgehoben. Durch die Norm sollte für den Fall eine S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.2 Die tatsächlich zu zahlende GewSt (ab Vz 2008)

Rz. 76 Vor dem Vz 2008 war die Anrechnung nicht durch die tatsächlich gezahlte GewSt begrenzt. Eine Anrechnung konnte auch dann erfolgen, wenn der Hebesatz in der Betriebsstätten-Gemeinde 0 % betrug. Dies ist nun nicht mehr der Fall, indem die Anrechnung auf die tatsächlich zu zahlende GewSt beschränkt wurde. Hingegen stellt der Gesetzgeber nicht auf die tatsächlich gezahlte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.1 Der potenzielle Anrechnungsbetrag

Rz. 56 Bis einschließlich Vz 2007 betrug der potenzielle Anrechnungsbetrag gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 EStG das 1,8-Fache des tatsächlich festgestellten GewSt-Messbetrags. Wird der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG vernachlässigt, die Abrundung des Gewerbeertrags unberücksichtigt gelassen und eine Steuermesszahl von 5 % unterstellt, ergab sich hieraus eine Steuerentlastung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.3 Die anteilige tarifliche ESt

Rz. 87 Ziel des § 35 EStG ist es, eine weitgehende Entlastung von der GewSt zu erreichen. Hieraus folgt, dass die Frage der (Nicht)Abzugsfähigkeit dieser Steuer als Betriebsausgabe große Bedeutung hat. Folglich ist zeitlich danach zu differenzieren, ob ein solcher Abzug zulässig war. Hinzu kommen weitere Auswirkungen infolge des ­Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008[1]. Rz....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.5 Beteiligung an mehrstöckigen Personengesellschaften

Rz. 152 Ist eine Personengesellschaft an einer anderen Personengesellschaft beteiligt, so ist bei der besitzenden Personengesellschaft der Gewerbeertrag der Personengesellschaft, an der die Beteiligung besteht, nach § 9 Nr. 2 GewStG zu kürzen[1]. Korrespondierend ist nach § 8 Nr. 8 GewStG eine Hinzurechnung von evtl. Verlusten der Beteiligungspersonengesellschaft vorzunehmen...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / 1. Ansatz beim Unterhalt und beim Zugewinnausgleich

Wenn eine Abfindung für Unterhaltszwecke nur insoweit zu verwenden ist, als der Unterhaltsschuldner am neuen Arbeitsplatz weniger verdient als an dem früheren, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie nur teilweise für den Unterhalt gebraucht wird. Der Rest ist beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass eine Abfindung grundsätzlich sowohl beim Unterhalt...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / V. Abfindung als Zugewinnausgleich oder als Unterhalt

1. Ansatz beim Unterhalt und beim Zugewinnausgleich Wenn eine Abfindung für Unterhaltszwecke nur insoweit zu verwenden ist, als der Unterhaltsschuldner am neuen Arbeitsplatz weniger verdient als an dem früheren, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie nur teilweise für den Unterhalt gebraucht wird. Der Rest ist beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass...mehr

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FF 10/2012, Nachträgliche Begrenzung des Unterhalts im Abänderungsverfahren und Präklusion

Anmerkung zu BGH, Urteil vom 23.5.2012 – XII ZR 147/10, FF 2012, 332 (LS) = FamRZ 2012, 1284 Einführung Erneut hat der BGH in dieser Entscheidung einen Anwaltsfehler im Zusammenhang mit der Begrenzung des nachehelichen Ehegattenunterhalts festgestellt. Der Anwalt, der dort ein früheres Unterhaltsabänderungsverfahren betrieben hatte, wird nun hoffen, dass sich der Schaden in Gr...mehr

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FF 10/2012, Nachträgliche B... / 2. Warum Präklusion hier konkret?

Hier war der Unterhalt zwar ursprünglich durch einen Vergleich festgelegt worden. Das jetzige Abänderungsbegehren richtete sich aber nicht gegen diesen Vergleich, sondern gegen das erste Urteil aus dem Jahr 2007, mit dem der Vergleich bereits abgeändert worden war. Maßgeblich ist die Situation bei der letzten mündlichen Verhandlung im Ursprungsverfahren oder, wenn es – wie h...mehr

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FF 10/2012, Nachträgliche B... / Einführung

Erneut hat der BGH in dieser Entscheidung einen Anwaltsfehler im Zusammenhang mit der Begrenzung des nachehelichen Ehegattenunterhalts festgestellt. Der Anwalt, der dort ein früheres Unterhaltsabänderungsverfahren betrieben hatte, wird nun hoffen, dass sich der Schaden in Grenzen hält. Das kann aber nur noch geschehen, wenn das OLG, an das der BGH zurückverwiesen hat, eine v...mehr

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FF 10/2012, Nachträgliche B... / a) Gerichtliches Verfahren

Es gibt eine unverkennbare Tendenz in der Rechtsprechung, einen Anwalt letztlich für Fehler des Gerichts (für die es ja gemäß § 839 Abs. 2 BGB eine Haftung nur bei Rechtsbeugung gibt) in die Verantwortung zu nehmen. Deshalb sollte in gerichtlichen Verfahren nicht nur der für eine Unterhaltsbegrenzung relevante Sachverhalt vorgetragen, sondern zusätzlich auch, obwohl rechtlic...mehr

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FF 10/2012, Nachträgliche B... / b) Unterhaltsvereinbarung

Der BGH[20] hat zwar festgestellt, im Zweifel sei davon auszugehen, dass eine spätere Unterhaltsbegrenzung auch noch möglich sei, wenn der Unterhalt erstmalig in einem Vertrag festgelegt worden sei und man dabei eine spätere Unterhaltsbegrenzung nicht ausdrücklich oder konkludent ausgeschlossen habe. Darauf sollte man sich aber nicht verlassen. Schließlich gibt es bei dieser...mehr

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FF 10/2012, Nachträgliche B... / 3. Konsequenzen für die anwaltliche Praxis

Die Entscheidung führt dazu, dass in gerichtlichen Unterhaltsverfahren und auch bei der vertraglichen Festlegung des Unterhalts Konsequenzen zu ziehen sind. a) Gerichtliches Verfahren Es gibt eine unverkennbare Tendenz in der Rechtsprechung, einen Anwalt letztlich für Fehler des Gerichts (für die es ja gemäß § 839 Abs. 2 BGB eine Haftung nur bei Rechtsbeugung gibt) in die Vera...mehr

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FF 10/2012, Angemessene Erw... / 2 Gründe:

Die Revisionen der Parteien führen zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht. Auf das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis 31.8.2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2010 – XII ZB 197/10, FamRZ 2011, 100 R...mehr

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FF 10/2012, Angemessene Erw... / 3 Anmerkung

Im vorliegenden Abänderungsverfahren hinsichtlich eines Titels über nachehelichen Unterhalt betont der BGH erneut, dass die Anpassung von Vergleichen an geänderte tatsächliche Verhältnisse nach den Regeln des materiellen Rechts verläuft, wobei die getroffenen Vereinbarungen der Parteien über die Abänderbarkeit vorrangig vor den gesetzlichen Regelungen über den Wegfall oder d...mehr

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FF 10/2012, Nachträgliche B... / 1. Warum überhaupt Präklusion?

Die gegen ein Urteil gerichtete Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO (die hier noch aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des FamFG stammte) und der heutige Abänderungsantrag gemäß § 238 FamFG haben eine identische Einschränkung, jeweils im Abs. 2, geregelt: Bei gerichtlichen Entscheidungen darf die begehrte Abänderung nur auf Umstände gestützt werden, die nach der letzten Tatsache...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / bb) Abfindung im Zugewinnausgleichsverfahren

Hat der Verpflichtete Unterhalt geleistet, ist der auf die Abfindung zurückgehende, bis zum Stichtag gezahlte Betrag zu verdoppeln, von der Abfindung abzuziehen und der Rest als Vermögen in die Zugewinnausgleichsrechnung einzusetzen. Unterhaltsrückstände am Stichtag sind nach der Rechtsprechung des BGH[12] als Verbindlichkeiten anzusetzen. Die unterhaltsrechtliche Beteiligung...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / 1. Vermögensstamm

Die Einordnung der Abfindung als Einkommen, das indes nur insoweit für den Unterhalt einzusetzen ist, als es zum Ausgleich des Rückgangs der laufenden Einkünfte gebraucht wird, verlangt eine zusätzliche Begründung, die es sonst bei der Heranziehung von Einkommen nicht bedarf, die jedoch notwendig ist, wenn der Vermögensstamm für den Unterhalt eingesetzt werden soll. Dies füh...mehr

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AGS 10/2012, Terminsgebühr ... / 1 Sachverhalt

Die beiden minderjährigen Kinder des Antragsgegners hatten diesen vorgerichtlich mehrfach aufgefordert, Unterhalt nach Einkommensgruppe 2 zu zahlen. Der Antragsgegner wandte sich daraufhin an das zuständige Jugendamt, das für ihn den Unterhalt berechnen und eine Jugendamtsurkunde erstellen sollte. Eine Reaktion des Jugendamtes erfolgte wegen Überlastung jedoch nicht, sodass ...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / I. Das Urteil des BGH vom 18.4.2012 – XII ZR 65/10

Im Urteil des BGH vom 18.4.2012[1] heißt es, dass die Verwendung einer Abfindung für Zwecke des Unterhalts, die aus Anlass eines nicht vorwerfbaren Verlustes des Arbeitsplatzes an den Unterhaltspflichtigen gezahlt worden sei, nicht nach der arbeitsrechtlichen Qualifikation, sondern vorwiegend nach unterhaltsrechtlichen Regeln zu beurteilen sei. Einer Heranziehung der Abfindu...mehr

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FF 10/2012, Befristung trot... / Aus den Gründen:

I. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin haben am 9.5.1997 die Ehe miteinander geschlossen, leben seit dem 15.3.2009 voneinander getrennt und sind durch den Verbundbeschluss des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 15.12.2011, der bezüglich Scheidung und Versorgungsausgleich seit dem 24.4.2012 rechtskräftig ist, geschieden worden. Die Unterhaltsansprüche der Antragsgegne...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / aa) Wirkliche Teilhabe an der Abfindung

Grundsätzlich ist sowohl im Unterhalts- als auch im Zugewinnausgleichsverfahren darauf zu achten, dass ein Doppelausgleich vermieden wird. Dies kann nicht schon dadurch erreicht werden, dass die Abfindung nur in dem einen Verfahren und nicht in dem anderen berücksichtigt wird, weil, wie der BGH zutreffend bemerkt, eine Verurteilung dem Gläubiger nichts nützt, wenn der Schuld...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / a) Materiell-rechtliche Lösungen

In einem früheren Urteil des BGH[9] heißt es, dass ein güterrechtlicher Ausgleich nicht stattzufinden habe, soweit eine Vermögensposition bereits unterhaltsrechtlich auszugleichen sei. Dieser Grundsatz gelte aber nicht uneingeschränkt, etwa wenn Unterhaltsrückstände, die das Endvermögen verminderten, nicht beitreibbar seien. Zur Vermeidung eines Doppelausgleichs ist nach der...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / 2. Sicherung der Halbteilung

a) Materiell-rechtliche Lösungen In einem früheren Urteil des BGH[9] heißt es, dass ein güterrechtlicher Ausgleich nicht stattzufinden habe, soweit eine Vermögensposition bereits unterhaltsrechtlich auszugleichen sei. Dieser Grundsatz gelte aber nicht uneingeschränkt, etwa wenn Unterhaltsrückstände, die das Endvermögen verminderten, nicht beitreibbar seien. Zur Vermeidung ein...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / IV. Verbrauch der Abfindung

Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass nicht laufende, größere Einkünfte, insbesondere eine Abfindung, unterhaltsrechtlich auf einen längeren Zeitraum nach Billigkeit im Einzelfall zu verteilen sind. Nach Billigkeit ist im Einzelfall auch zu bestimmen, ob der Einkommensrückgang in voller Höhe oder nur teilweise ausgeglichen wird. Wenn nicht zuverlässig vorhe...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / c) Einzelheiten des Vorschlags

aa) Wirkliche Teilhabe an der Abfindung Grundsätzlich ist sowohl im Unterhalts- als auch im Zugewinnausgleichsverfahren darauf zu achten, dass ein Doppelausgleich vermieden wird. Dies kann nicht schon dadurch erreicht werden, dass die Abfindung nur in dem einen Verfahren und nicht in dem anderen berücksichtigt wird, weil, wie der BGH zutreffend bemerkt, eine Verurteilung dem ...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / b) Gewährung der halben Abfindung als Abänderungsgrund

Das Urteil des BGH vom 18.4.2012 regt dazu an, auch verfahrensrechtliche Möglichkeiten in die Überlegungen einzubeziehen. Der BGH hat darauf hingewiesen, dass dem Unterhaltsschuldner offenbleibe, den Verbrauch der Abfindung mit einem Abänderungsantrag nach § 238 FamFG vorzubringen. Damit ist die Grundlage genannt, die das Gesetz zur Verfügung stellt, um eine in die Zukunft g...mehr

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FF 10/2012, Angemessene Erw... / 1 Tatbestand:

Die Parteien sind geschiedene Eheleute und streiten über die Abänderung eines Titels über nachehelichen Unterhalt. Der 1949 geborene Kläger und die 1950 geborene Beklagte hatten im Jahre 1975 die Ehe geschlossen, aus der ein im Jahre 1978 geborener Sohn hervorging. Nach der Trennung im Herbst 1995 verblieb der seinerzeit noch minderjährige Sohn im Haushalt des Klägers, der ih...mehr

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zfs 10/2012, Amtshaftung ei... / 2 Aus den Gründen:

[4] “Die zulässige Revision hat in der Sache keinen Erfolg. [5] I. Nach Auffassung des BG ist das schädigende Ereignis Folge einer von dem Bekl. zu vertretenden Verletzung der im Land Berlin hoheitlich ausgestalteten Straßenverkehrssicherungspflicht. Der streitgegenständliche Überweg habe sich ausweislich der vorgelegten Lichtbilder insg. in einem desolaten Zustand befunden, ...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / VI. Zusammenfassung

Eine Abfindung kann zum Ausgleich des an der neuen Arbeitsstelle verminderten Verdienstes herangezogen werden, nicht jedoch bedarfserhöhend. Die Abfindung ist sowohl beim Zugewinn als auch beim Unterhalt anzusetzen. Ein doppelter Ausgleich wird vermieden, indem in jedem Verfahren bis zur letzten Tatsachenverhandlung berücksichtigt wird, inwieweit dem Berechtigten eine Teilhab...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / 2. Einschränkung nach Zweck der Abfindung

Eine Beschränkung des unterhaltsrechtlichen Einsatzes des Einkommens durch seinen Zweck ist die Ausnahme. Selbst Sozialleistungen sind grundsätzlich als Einkommen heranzuziehen.[7] Die Abfindung wird jedoch, unbeschadet ihrer weitergehenden arbeitsrechtlichen Zwecke, unterhaltsrechtlich nur insoweit als Einkommen angesehen, als sie dem Ausgleich von Einkommensnachteilen durc...mehr

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FF 10/2012, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Die Zurechnung fiktiver Einkünfte setzt neben den fehlenden subjektiven Erwerbsbemühungen des Unterhaltsschuldners voraus, dass er die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte objektiv erzielen kann. Um den Mindestkindesunterhalt der 1. Altersstufe (derzeit 225 EUR) zahlen zu können, muss ein Unterhaltspflichtiger einen Bruttoverdienst von rund 1.795 EU...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / cc) Abfindung im Unterhaltsverfahren

Solange der Unterhaltsverpflichtete den Zugewinnausgleichsbetrag nicht an den Unterhaltsberechtigten gezahlt hat, ist die Abfindung bei der Unterhaltsbemessung zwar aufseiten des Unterhaltsverpflichteten, nicht aber aufseiten des Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen, weil für diese grundsätzlich das tatsächliche Einkommen maßgebend ist. Hat der Verpflichtete im Zeitpunk...mehr

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AGS 10/2012, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

Eine ordnungsgemäße Entscheidung des Abteilungsrichters über die Erinnerung des Antragstellers liegt (noch) nicht vor. Die Sache war deshalb unter Aufhebung des Vorlagebeschlusses an das AG zurück zu verweisen (Hartmann, KostG, 42. Aufl. 2012, § 56 RVG Rn 8 a.E. unter Hinweis auf OLG Bamberg JurBüro 1991, 696; ebenso OLG Frankfurt JurBüro 1988, 481; OLG Düsseldorf NJOZ 2005,...mehr

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FF 10/2012, Jubiläen und Geburtstage

Klaus Schnitzler Nachdem wir im Jahr 2012 das 15-jährige Bestehen der Zeitschrift Forum Familienrecht (vgl. Mai-Heft 2012) feiern konnten, stehen auch noch andere Jubiläen an: 15 Jahre Fachanwaltschaft für Familienrecht Seit 1997 gibt es den Fachanwalt für Familienrecht. Er ist ein Erfolgsmodell. Inzwischen haben sich über 8.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Prüfung fü...mehr

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FF 10/2012, Befristung trot... / Leitsatz

1. Bei fortbestehenden ehebedingten Nachteilen ist eine Befristung des nachehelichen Unterhalts regelmäßig nicht auszusprechen, kommt jedoch unter außergewöhnlichen Umständen in Betracht (Anschl. an BGH, Urt. v. 2.2.2011 – XII ZR 11/09). 2. Außergewöhnliche Umstände können gegeben sein, wenn der Unterhaltspflichtige durch die nacheheliche Betreuung gemeinsamer Kinder in seine...mehr

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FF 10/2012, Angemessene Erw... / Leitsatz

a) Eine angemessene Erwerbstätigkeit i.S.v. § 1574 BGB kann auch in der Ausübung von zwei Teilzeitbeschäftigungen bestehen. b) Kapitalerträge aus einem Vermögen, welches einem Ehegatten nach der Scheidung durch Erbfall angefallen ist, können in die Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen nur dann einbezogen werden, wenn die Erwartung des künftigen Erbe...mehr

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FF 10/2012, Auf dem Weg zur... / II. Zur Vorgeschichte – Abstandsgebot und Gleichheitsproblem

Gemäß Art. 6 Abs. 1 GG stehen Ehe und Familie unter dem "besonderen Schutz" der staatlichen Ordnung. Diese Formulierung, so wurde vertreten, sei als ein "Abstandsgebot"[4] zu anderen Lebensformen zu verstehen, die weniger begünstigt werden müssten als die Ehe.[5] Nach der traditionellen Definition des BVerfG der Ehe als lebenslang ausgerichtete Verbindung eines Mannes mit ei...mehr

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zfs 10/2012, Wirksamkeit de... / Sachverhalt

Die Parteien streiten um eine weitere Entschädigung aus einer Unfallversicherung nach außergerichtlicher Regulierung durch die Bekl. Die Kl. unterhält bei der Bekl. eine private Unfallversicherung zugunsten ihres Sohnes als versicherter Person. Der Versicherung liegen die AUB 2002 der Bekl. zugrunde. Darin heißt es im Anschluss an die Überschrift "Der Versicherungsumfang" un...mehr

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Keine Abzweigung des Kinderbonus’ an Sozialleistungsträger

Leitsatz Der im Jahr 2009 gewährte Einmalbetrag nach § 66 Abs. 1 Satz 2 EStG von 100 EUR (sog. Kinderbonus) konnte nicht an den Sozialleistungsträger abgezweigt werden. Normenkette § 66 Abs. 1 Satz 2, § 74 Abs. 1 Satz 4 EStG Sachverhalt Die klagende Sozialagentur leistete für den in einer Betreuungseinrichtung lebenden behinderten S Eingliederungshilfe nach § 54 SGB XII. Das v...mehr

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FF 9/2012, Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen bei drei Kindern/Verwendung einer Abfindung für den Unterhalt

BGB § 1570, § 1573, § 1578, § 1578b Leitsatz a) Beim Unterhaltsanspruch wegen Betreuung von Kindern ab der Altersgrenze von drei Jahren ist zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder gesichert werden könnte (im Anschluss an Senatsurt. BGHZ 180, 170 = FamRZ 2009, 770). b) An die für eine Verlänger...mehr