Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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FF 10/2012, Nachträgliche B... / 2. Warum Präklusion hier konkret?

Hier war der Unterhalt zwar ursprünglich durch einen Vergleich festgelegt worden. Das jetzige Abänderungsbegehren richtete sich aber nicht gegen diesen Vergleich, sondern gegen das erste Urteil aus dem Jahr 2007, mit dem der Vergleich bereits abgeändert worden war. Maßgeblich ist die Situation bei der letzten mündlichen Verhandlung im Ursprungsverfahren oder, wenn es – wie h...mehr

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FF 10/2012, Nachträgliche B... / Einführung

Erneut hat der BGH in dieser Entscheidung einen Anwaltsfehler im Zusammenhang mit der Begrenzung des nachehelichen Ehegattenunterhalts festgestellt. Der Anwalt, der dort ein früheres Unterhaltsabänderungsverfahren betrieben hatte, wird nun hoffen, dass sich der Schaden in Grenzen hält. Das kann aber nur noch geschehen, wenn das OLG, an das der BGH zurückverwiesen hat, eine v...mehr

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FF 10/2012, Nachträgliche B... / a) Gerichtliches Verfahren

Es gibt eine unverkennbare Tendenz in der Rechtsprechung, einen Anwalt letztlich für Fehler des Gerichts (für die es ja gemäß § 839 Abs. 2 BGB eine Haftung nur bei Rechtsbeugung gibt) in die Verantwortung zu nehmen. Deshalb sollte in gerichtlichen Verfahren nicht nur der für eine Unterhaltsbegrenzung relevante Sachverhalt vorgetragen, sondern zusätzlich auch, obwohl rechtlic...mehr

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FF 10/2012, Nachträgliche B... / b) Unterhaltsvereinbarung

Der BGH[20] hat zwar festgestellt, im Zweifel sei davon auszugehen, dass eine spätere Unterhaltsbegrenzung auch noch möglich sei, wenn der Unterhalt erstmalig in einem Vertrag festgelegt worden sei und man dabei eine spätere Unterhaltsbegrenzung nicht ausdrücklich oder konkludent ausgeschlossen habe. Darauf sollte man sich aber nicht verlassen. Schließlich gibt es bei dieser...mehr

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FF 10/2012, Nachträgliche B... / 3. Konsequenzen für die anwaltliche Praxis

Die Entscheidung führt dazu, dass in gerichtlichen Unterhaltsverfahren und auch bei der vertraglichen Festlegung des Unterhalts Konsequenzen zu ziehen sind. a) Gerichtliches Verfahren Es gibt eine unverkennbare Tendenz in der Rechtsprechung, einen Anwalt letztlich für Fehler des Gerichts (für die es ja gemäß § 839 Abs. 2 BGB eine Haftung nur bei Rechtsbeugung gibt) in die Vera...mehr

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FF 10/2012, Angemessene Erw... / 2 Gründe:

Die Revisionen der Parteien führen zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht. Auf das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis 31.8.2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2010 – XII ZB 197/10, FamRZ 2011, 100 R...mehr

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FF 10/2012, Nachträgliche B... / 1. Warum überhaupt Präklusion?

Die gegen ein Urteil gerichtete Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO (die hier noch aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des FamFG stammte) und der heutige Abänderungsantrag gemäß § 238 FamFG haben eine identische Einschränkung, jeweils im Abs. 2, geregelt: Bei gerichtlichen Entscheidungen darf die begehrte Abänderung nur auf Umstände gestützt werden, die nach der letzten Tatsache...mehr

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FF 10/2012, Angemessene Erw... / 3 Anmerkung

Im vorliegenden Abänderungsverfahren hinsichtlich eines Titels über nachehelichen Unterhalt betont der BGH erneut, dass die Anpassung von Vergleichen an geänderte tatsächliche Verhältnisse nach den Regeln des materiellen Rechts verläuft, wobei die getroffenen Vereinbarungen der Parteien über die Abänderbarkeit vorrangig vor den gesetzlichen Regelungen über den Wegfall oder d...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / bb) Abfindung im Zugewinnausgleichsverfahren

Hat der Verpflichtete Unterhalt geleistet, ist der auf die Abfindung zurückgehende, bis zum Stichtag gezahlte Betrag zu verdoppeln, von der Abfindung abzuziehen und der Rest als Vermögen in die Zugewinnausgleichsrechnung einzusetzen. Unterhaltsrückstände am Stichtag sind nach der Rechtsprechung des BGH[12] als Verbindlichkeiten anzusetzen. Die unterhaltsrechtliche Beteiligung...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / 1. Vermögensstamm

Die Einordnung der Abfindung als Einkommen, das indes nur insoweit für den Unterhalt einzusetzen ist, als es zum Ausgleich des Rückgangs der laufenden Einkünfte gebraucht wird, verlangt eine zusätzliche Begründung, die es sonst bei der Heranziehung von Einkommen nicht bedarf, die jedoch notwendig ist, wenn der Vermögensstamm für den Unterhalt eingesetzt werden soll. Dies füh...mehr

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AGS 10/2012, Terminsgebühr ... / 1 Sachverhalt

Die beiden minderjährigen Kinder des Antragsgegners hatten diesen vorgerichtlich mehrfach aufgefordert, Unterhalt nach Einkommensgruppe 2 zu zahlen. Der Antragsgegner wandte sich daraufhin an das zuständige Jugendamt, das für ihn den Unterhalt berechnen und eine Jugendamtsurkunde erstellen sollte. Eine Reaktion des Jugendamtes erfolgte wegen Überlastung jedoch nicht, sodass ...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / I. Das Urteil des BGH vom 18.4.2012 – XII ZR 65/10

Im Urteil des BGH vom 18.4.2012[1] heißt es, dass die Verwendung einer Abfindung für Zwecke des Unterhalts, die aus Anlass eines nicht vorwerfbaren Verlustes des Arbeitsplatzes an den Unterhaltspflichtigen gezahlt worden sei, nicht nach der arbeitsrechtlichen Qualifikation, sondern vorwiegend nach unterhaltsrechtlichen Regeln zu beurteilen sei. Einer Heranziehung der Abfindu...mehr

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FF 10/2012, Befristung trot... / Aus den Gründen:

I. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin haben am 9.5.1997 die Ehe miteinander geschlossen, leben seit dem 15.3.2009 voneinander getrennt und sind durch den Verbundbeschluss des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 15.12.2011, der bezüglich Scheidung und Versorgungsausgleich seit dem 24.4.2012 rechtskräftig ist, geschieden worden. Die Unterhaltsansprüche der Antragsgegne...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / aa) Wirkliche Teilhabe an der Abfindung

Grundsätzlich ist sowohl im Unterhalts- als auch im Zugewinnausgleichsverfahren darauf zu achten, dass ein Doppelausgleich vermieden wird. Dies kann nicht schon dadurch erreicht werden, dass die Abfindung nur in dem einen Verfahren und nicht in dem anderen berücksichtigt wird, weil, wie der BGH zutreffend bemerkt, eine Verurteilung dem Gläubiger nichts nützt, wenn der Schuld...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / a) Materiell-rechtliche Lösungen

In einem früheren Urteil des BGH[9] heißt es, dass ein güterrechtlicher Ausgleich nicht stattzufinden habe, soweit eine Vermögensposition bereits unterhaltsrechtlich auszugleichen sei. Dieser Grundsatz gelte aber nicht uneingeschränkt, etwa wenn Unterhaltsrückstände, die das Endvermögen verminderten, nicht beitreibbar seien. Zur Vermeidung eines Doppelausgleichs ist nach der...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / 2. Sicherung der Halbteilung

a) Materiell-rechtliche Lösungen In einem früheren Urteil des BGH[9] heißt es, dass ein güterrechtlicher Ausgleich nicht stattzufinden habe, soweit eine Vermögensposition bereits unterhaltsrechtlich auszugleichen sei. Dieser Grundsatz gelte aber nicht uneingeschränkt, etwa wenn Unterhaltsrückstände, die das Endvermögen verminderten, nicht beitreibbar seien. Zur Vermeidung ein...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / IV. Verbrauch der Abfindung

Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass nicht laufende, größere Einkünfte, insbesondere eine Abfindung, unterhaltsrechtlich auf einen längeren Zeitraum nach Billigkeit im Einzelfall zu verteilen sind. Nach Billigkeit ist im Einzelfall auch zu bestimmen, ob der Einkommensrückgang in voller Höhe oder nur teilweise ausgeglichen wird. Wenn nicht zuverlässig vorhe...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / c) Einzelheiten des Vorschlags

aa) Wirkliche Teilhabe an der Abfindung Grundsätzlich ist sowohl im Unterhalts- als auch im Zugewinnausgleichsverfahren darauf zu achten, dass ein Doppelausgleich vermieden wird. Dies kann nicht schon dadurch erreicht werden, dass die Abfindung nur in dem einen Verfahren und nicht in dem anderen berücksichtigt wird, weil, wie der BGH zutreffend bemerkt, eine Verurteilung dem ...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / b) Gewährung der halben Abfindung als Abänderungsgrund

Das Urteil des BGH vom 18.4.2012 regt dazu an, auch verfahrensrechtliche Möglichkeiten in die Überlegungen einzubeziehen. Der BGH hat darauf hingewiesen, dass dem Unterhaltsschuldner offenbleibe, den Verbrauch der Abfindung mit einem Abänderungsantrag nach § 238 FamFG vorzubringen. Damit ist die Grundlage genannt, die das Gesetz zur Verfügung stellt, um eine in die Zukunft g...mehr

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FF 10/2012, Angemessene Erw... / 1 Tatbestand:

Die Parteien sind geschiedene Eheleute und streiten über die Abänderung eines Titels über nachehelichen Unterhalt. Der 1949 geborene Kläger und die 1950 geborene Beklagte hatten im Jahre 1975 die Ehe geschlossen, aus der ein im Jahre 1978 geborener Sohn hervorging. Nach der Trennung im Herbst 1995 verblieb der seinerzeit noch minderjährige Sohn im Haushalt des Klägers, der ih...mehr

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zfs 10/2012, Amtshaftung ei... / 2 Aus den Gründen:

[4] “Die zulässige Revision hat in der Sache keinen Erfolg. [5] I. Nach Auffassung des BG ist das schädigende Ereignis Folge einer von dem Bekl. zu vertretenden Verletzung der im Land Berlin hoheitlich ausgestalteten Straßenverkehrssicherungspflicht. Der streitgegenständliche Überweg habe sich ausweislich der vorgelegten Lichtbilder insg. in einem desolaten Zustand befunden, ...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / VI. Zusammenfassung

Eine Abfindung kann zum Ausgleich des an der neuen Arbeitsstelle verminderten Verdienstes herangezogen werden, nicht jedoch bedarfserhöhend. Die Abfindung ist sowohl beim Zugewinn als auch beim Unterhalt anzusetzen. Ein doppelter Ausgleich wird vermieden, indem in jedem Verfahren bis zur letzten Tatsachenverhandlung berücksichtigt wird, inwieweit dem Berechtigten eine Teilhab...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / 2. Einschränkung nach Zweck der Abfindung

Eine Beschränkung des unterhaltsrechtlichen Einsatzes des Einkommens durch seinen Zweck ist die Ausnahme. Selbst Sozialleistungen sind grundsätzlich als Einkommen heranzuziehen.[7] Die Abfindung wird jedoch, unbeschadet ihrer weitergehenden arbeitsrechtlichen Zwecke, unterhaltsrechtlich nur insoweit als Einkommen angesehen, als sie dem Ausgleich von Einkommensnachteilen durc...mehr

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FF 10/2012, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Die Zurechnung fiktiver Einkünfte setzt neben den fehlenden subjektiven Erwerbsbemühungen des Unterhaltsschuldners voraus, dass er die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte objektiv erzielen kann. Um den Mindestkindesunterhalt der 1. Altersstufe (derzeit 225 EUR) zahlen zu können, muss ein Unterhaltspflichtiger einen Bruttoverdienst von rund 1.795 EU...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / cc) Abfindung im Unterhaltsverfahren

Solange der Unterhaltsverpflichtete den Zugewinnausgleichsbetrag nicht an den Unterhaltsberechtigten gezahlt hat, ist die Abfindung bei der Unterhaltsbemessung zwar aufseiten des Unterhaltsverpflichteten, nicht aber aufseiten des Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen, weil für diese grundsätzlich das tatsächliche Einkommen maßgebend ist. Hat der Verpflichtete im Zeitpunk...mehr

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AGS 10/2012, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

Eine ordnungsgemäße Entscheidung des Abteilungsrichters über die Erinnerung des Antragstellers liegt (noch) nicht vor. Die Sache war deshalb unter Aufhebung des Vorlagebeschlusses an das AG zurück zu verweisen (Hartmann, KostG, 42. Aufl. 2012, § 56 RVG Rn 8 a.E. unter Hinweis auf OLG Bamberg JurBüro 1991, 696; ebenso OLG Frankfurt JurBüro 1988, 481; OLG Düsseldorf NJOZ 2005,...mehr

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FF 10/2012, Jubiläen und Geburtstage

Klaus Schnitzler Nachdem wir im Jahr 2012 das 15-jährige Bestehen der Zeitschrift Forum Familienrecht (vgl. Mai-Heft 2012) feiern konnten, stehen auch noch andere Jubiläen an: 15 Jahre Fachanwaltschaft für Familienrecht Seit 1997 gibt es den Fachanwalt für Familienrecht. Er ist ein Erfolgsmodell. Inzwischen haben sich über 8.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Prüfung fü...mehr

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FF 10/2012, Befristung trot... / Leitsatz

1. Bei fortbestehenden ehebedingten Nachteilen ist eine Befristung des nachehelichen Unterhalts regelmäßig nicht auszusprechen, kommt jedoch unter außergewöhnlichen Umständen in Betracht (Anschl. an BGH, Urt. v. 2.2.2011 – XII ZR 11/09). 2. Außergewöhnliche Umstände können gegeben sein, wenn der Unterhaltspflichtige durch die nacheheliche Betreuung gemeinsamer Kinder in seine...mehr

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FF 10/2012, Angemessene Erw... / Leitsatz

a) Eine angemessene Erwerbstätigkeit i.S.v. § 1574 BGB kann auch in der Ausübung von zwei Teilzeitbeschäftigungen bestehen. b) Kapitalerträge aus einem Vermögen, welches einem Ehegatten nach der Scheidung durch Erbfall angefallen ist, können in die Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen nur dann einbezogen werden, wenn die Erwartung des künftigen Erbe...mehr

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FF 10/2012, Auf dem Weg zur... / II. Zur Vorgeschichte – Abstandsgebot und Gleichheitsproblem

Gemäß Art. 6 Abs. 1 GG stehen Ehe und Familie unter dem "besonderen Schutz" der staatlichen Ordnung. Diese Formulierung, so wurde vertreten, sei als ein "Abstandsgebot"[4] zu anderen Lebensformen zu verstehen, die weniger begünstigt werden müssten als die Ehe.[5] Nach der traditionellen Definition des BVerfG der Ehe als lebenslang ausgerichtete Verbindung eines Mannes mit ei...mehr

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zfs 10/2012, Wirksamkeit de... / Sachverhalt

Die Parteien streiten um eine weitere Entschädigung aus einer Unfallversicherung nach außergerichtlicher Regulierung durch die Bekl. Die Kl. unterhält bei der Bekl. eine private Unfallversicherung zugunsten ihres Sohnes als versicherter Person. Der Versicherung liegen die AUB 2002 der Bekl. zugrunde. Darin heißt es im Anschluss an die Überschrift "Der Versicherungsumfang" un...mehr

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Keine Abzweigung des Kinderbonus’ an Sozialleistungsträger

Leitsatz Der im Jahr 2009 gewährte Einmalbetrag nach § 66 Abs. 1 Satz 2 EStG von 100 EUR (sog. Kinderbonus) konnte nicht an den Sozialleistungsträger abgezweigt werden. Normenkette § 66 Abs. 1 Satz 2, § 74 Abs. 1 Satz 4 EStG Sachverhalt Die klagende Sozialagentur leistete für den in einer Betreuungseinrichtung lebenden behinderten S Eingliederungshilfe nach § 54 SGB XII. Das v...mehr

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FF 9/2012, Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen bei drei Kindern/Verwendung einer Abfindung für den Unterhalt

BGB § 1570, § 1573, § 1578, § 1578b Leitsatz a) Beim Unterhaltsanspruch wegen Betreuung von Kindern ab der Altersgrenze von drei Jahren ist zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder gesichert werden könnte (im Anschluss an Senatsurt. BGHZ 180, 170 = FamRZ 2009, 770). b) An die für eine Verlänger...mehr

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FF 9/2012, Reihenfolge der ... / 4. Erst angemessener und dann billiger Unterhalt

Für die Anwendung der Drittelmethode nach der geänderten Rechtsprechung des BGH ist allenfalls Raum, wenn der volle Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen gemäß § 1578 BGB oder der auf den angemessenen Bedarf im Sinn von § 1578b BGB herabgesetzte Unterhalt vom Verpflichteten unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verbindlichkeiten nicht geleistet werden kann, ohne...mehr

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FF 9/2012, Reihenfolge der ... / 3. Andere neue Verbindlichkeiten als Unterhalt gegenüber dem neuen Ehegatten

Gegen die Ansicht, dass die Vorschrift des § 1578b BGB erst anzuwenden ist, nachdem der "Unterhalt nach §§ 1578, 1581 BGB" bestimmt ist, bestehen nicht nur in den Fällen Bedenken, in denen der BGH wegen der Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem neuen Ehegatten die Drittelmethode verwendet, sondern auch dann, wenn die Leistungsfähigkeit aus anderen, nach der Scheidung entstan...mehr

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FF 9/2012, Reihenfolge der ... / 2. Herabsetzung nach § 1579 und nach § 1581 BGB

Dasselbe Problem wie zum Verhältnis von § 1578b BGB zu § 1581 BGB stellt sich, wenn ein Unterhaltsanspruch nach § 1579 BGB herabzusetzen und außerdem die Leistungsfähigkeit im Sinn von § 1581 BGB beschränkt ist. Aufgrund des Aufbaus des Gesetzes und den Grundsätzen der Logik wird man zu dem Ergebnis gelangen müssen, dass zuerst § 1579 BGB und dann § 1581 BGB zu prüfen ist. §...mehr

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FF 9/2012, Reihenfolge der ... / 5. Drittelmethode im Rahmen von § 1581 BGB

Wenn zuerst der Unterhaltsanspruch nach § 1578b BGB zu beschränken und dann nach § 1581 BGB zu vermindern ist, und zwar auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung des BGH nach der Drittelmethode, ist zu fragen, ob diese dogmatisch in § 1581 BGB eingebaut werden kann. Für die Drittelmethode werden drei Gründe angeführt: Die Gleichwertigkeit der geschiedenen und der neuen Ehe...mehr

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FF 9/2012, Auslandseinsatz ... / 2 Aus den Gründen:

Die Revision ist begründet. Sie führt im Umfang der Anfechtung zur Aufhebung des Berufungsurteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht. … I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: … II. Diese Ausführungen halten der rechtlichen Nachprüfung nicht in allen Punkten stand. 1. … Soweit die Revision bean...mehr

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FF 9/2012, Reihenfolge der ... / 6. Zusammenfassung

Im Gegensatz zur Ansicht des BGH ist zuerst § 1578b BGB zu prüfen und der Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen zu beschränken, ehe der Anspruch aus Gründen der Leistungsfähigkeit nach § 1581 BGB zu vermindern ist. Die Erhöhung des Anspruchs des neuen Ehegatten und Verminderung des Anspruchs des geschiedenen Ehegatten nach der Drittelmethode im Rahmen von § 1581 BG...mehr

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FF 9/2012, Verlängerung des... / 3 Die Anspruchsgrundlage(n)

Nach § 1570 BGB kann ein geschiedener Ehegatte von seinem ehemaligen Ehepartner Unterhalt wegen der Betreuung eines Kindes verlangen. Der BGH hat hierzu bereits lange vor Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes hervorgehoben, dass, falls der Unterhaltsberechtigte durch die Kinderbetreuung an der Ausübung einer Erwerbstätigkeit teilweise gehindert ist, der Anspruc...mehr

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FF 9/2012, Abänderung eines... / 4 Begrenzung des Unterhaltsanspruchs nach § 1578b BGB

a) Bei der Frage der Begrenzung des Unterhaltsanspruchs nach § 1578b Abs. 1 oder 2 BGB bekräftigt der BGH seine jüngere Rechtsprechung,[17] dass ehebedingte Nachteile durch eben solche Vorteile kompensiert werden können. Diese Rechtsprechung ist konsequent. Sie bildet die Kehrseite des Anspruchs auf Nachteilsausgleich bzw. schränkt die nacheheliche Solidarität insoweit zu Re...mehr

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FF 9/2012, Auslandseinsatz ... / 3 Anmerkung

1. Der BGH hat mit der in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung entschieden, dass der Auslandsverwendungszuschlag eines Bundeswehrsoldaten während eines Afghanistaneinsatzes von täglich 92,03 EUR als überobligationsmäßig erzieltes Einkommen nur nach Billigkeitsgrundsätzen seinem Einkommen als unterhaltspflichtiger Ehegatte zugerechnet werden...mehr

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FF 9/2012, Abänderung eines... / 3 Richtige Anspruchsgrundlage

Die richtige Anspruchsgrundlage zu erkennen, ist durchaus nicht nur eine akademische Frage, sondern kann konkrete Folgen für den unterhaltsberechtigten Beteiligten haben. a) Das gilt vor allem bei der Abänderung von Vollstreckungstiteln aus der Zeit vor der Unterhaltsreform. Im vorliegenden Fall war 1995 ein Aufstockungsunterhalt vereinbart worden, dessen Wegfall der Pflichti...mehr

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FF 9/2012, Verlängerung des... / Leitsatz

a) Beim Unterhaltsanspruch wegen Betreuung von Kindern ab der Altersgrenze von drei Jahren ist zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder gesichert werden könnte (im Anschluss an Senatsurt. BGHZ 180, 170 = FamRZ 2009, 770). b) An die für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts insbesondere a...mehr

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FF 9/2012, Arbeitsgemeinschaft Familienrechtim DAV: Herbsttagung undMitgliederversammlung 2012

Thema: Kleine Kinder – große Sorge(n) 22. bis 24. November 2012 in Bremen Programm Donnerstag, 22. November 2012mehr

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FF 9/2012, Auslandseinsatz ... / 1 Tatbestand:

Die Parteien streiten noch um Trennungsunterhalt für die Zeit vom 1.1.2009 bis zur Rechtskraft der Scheidung am 8.12.2009. Die 1977 geborene Klägerin und der 1975 geborene Beklagte schlossen am 3.9.2004 die Ehe. Die gemeinsamen Töchter A. und M. sind am 10.6.2001 bzw. am 10.11.2004 geboren. Sie leben seit der Trennung der Parteien im Frühjahr 2008 bei der Klägerin. Diese geht...mehr

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FF 9/2012, Interessenkonfli... / 3 Anmerkung

I. "Endlich!" – möchte man ausrufen. Endlich hatte der Bundesgerichtshof, in Gestalt des Anwaltssenats, einmal Gelegenheit, sich mit der Frage zu beschäftigen, ob derselbe Rechtsanwalt (hier: dieselbe Rechtsanwältin) in derselben familienrechtlichen Angelegenheit das volljährige Kind und einen Elternteil gegen den anderen Elternteil vertreten darf.[1] Zwar geht es in der Ent...mehr

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FF 9/2012, Interessenkonfli... / 2 Gründe:

Die Berufung ist nach § 112e Satz 1 BRAO statthaft und auch im Übrigen zulässig (§ 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 2, 3 VwGO). Sie bleibt jedoch ohne Erfolg. I. Die Klage ist als Anfechtungsklage (§ 112a Abs. 1, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 42 VwGO) statthaft. Nach § 73 Abs. 2 Nr. 1 BRAO obliegt es dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer, die Kammermitglieder in Fragen der Berufsp...mehr

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FF 9/2012, Interessenkonfli... / Leitsatz

1. Erteilt der Vorstand der Rechtsanwaltskammer einem Kammermitglied einen belehrenden Hinweis, so stellt dieser einen Verwaltungsakt dar, der nach §§ 112a Abs. 1, 112c Abs. 1 S. 1 BRAO, § 42 VwGO mit der Anfechtungsklage anfechtbar ist. 2. Zugewinnausgleich und der Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes gegen seine Eltern betreffen dieselbe Rechtssache. 3. Die Interessen,...mehr

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FF 9/2012, Reihenfolge der ... / 1. Anlass der Untersuchung

In einem jüngst ergangenen Urteil des BGH[1] findet sich der Hinweis für das Berufungsgericht, an das die Sache zurückverwiesen wurde, dass es Gelegenheit habe, "den Unterhalt der Beklagten (sc. der unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehefrau) nach Maßgabe der geänderten Senatsrechtsprechung[2] (sc. Drittelmethode nicht beim Bedarf, sondern bei der Leistungsfähigkeit) gemäß ...mehr