Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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FF 7/2012, Rechtsprechung k... / Kindesunterhalt

Ein minderjähriges Kind, dessen Vater über ein außergewöhnlich hohes Einkommen verfügt, während die betreuende Mutter ein geringfügig über dem angemessenen Selbstbehalt liegendes Einkommen erzielt, kann Unterhalt über den Höchstsätzen der Düsseldorfer Tabelle verlangen, der unter Berücksichtigung des in §§ 27 ff. SGB XI definierten sächlichen Existenzminimums i.V.m. § 28 SGB...mehr

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AGS 7/2012, Unterschreiten ... / 3 Anmerkung

Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Die Entscheidung des OLG mutet zu! In Versorgunsgausgleichssachen, auch in Anpassungsverfahren wegen Unterhalts ist nach § 50 FamGKG zu bemessen und nicht nach § 51 FamGKG. In Anpassungsverfahren wegen Unterhalts gilt dies ebenso (s.o.), gleichwohl der Richter Unterhalt berechnet. Im Beschwerdeverfahren einer Versorgungsausgleichssach...mehr

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AGS 7/2012, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Der Senat geht mit dem FamG davon aus, dass in Anpassungsverfahren gem. §§ 33, 34 VersAusglG die Verfahrenswertfestsetzung nach § 50 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. FamGKG vorzunehmen ist. Danach ist für jedes betroffene Anrecht 10 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens beider Ehegatten anzusetzen, mindestens jedoch 1.000,00 EUR. Der Mindestwert kann gem. § 50 Abs. 3 FamGKG he...mehr

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FF 7/2012, Aussetzung der d... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Beteiligten streiten über die Aussetzung einer durch den Versorgungsausgleich bedingten Kürzung der Rente des Antragstellers. … [13] 2. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts hält den Angriffen der Rechtsbeschwerden nicht stand. [14] a) Zutreffend hat das OLG die durch den Versorgungsausgleich bedingte Kürzung der Rente des Ehemannes allerdings erst für die Zeit ab...mehr

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FoVo 7/2012, Nicht jede Zuw... / I. Der Fall

Pfändungsschutz für Landwirte Nach § 851a ZPO ist die Pfändung von Forderungen, die einem die Landwirtschaft betreibenden Schuldner aus dem Verkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen zustehen, auf seinen Antrag vom Vollstreckungsgericht insoweit aufzuheben, als die Einkünfte zum Unterhalt des Schuldners, seiner Familie und seiner Arbeitnehmer oder zur Aufrechterhaltung ein...mehr

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AGS 7/2012, Verfahrenswert ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG ist zutreffend. Es erscheint zwar nach wie vor nicht sachgerecht, in Anpassungsverfahren wegen Unterhalts, in denen der Richter eine Tätigkeit wie in einer Unterhaltssache vollzieht, anders zu bewerten als eine Unterhaltsberechnung in Verfahren nach § 231 FamFG. Das Gesetz sieht es aber so vor. Die Sache wird nicht besser dadurch, dass ich weiterhin a...mehr

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FF 7/2012, Gemeinsames Sorg... / 1 Gründe:

I. Der Vater wendet sich mit seiner Beschwerde dagegen, dass sein Antrag, ihm gegen den Willen der Mutter – mit der er nicht verheiratet ist oder war – die Mitsorge für den gemeinsamen Sohn C-J einzuräumen, zurückgewiesen wurde. II. 1. Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Familiengericht hat es mit zutreffenden Erwägungen, die sich der Senat nach Prüfung zu eigen...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / VII. Fazit und Ausblick

Die innere Orientierung und Fundierung des Eherechts ist doch nicht so eindeutig, wie es rechtspolitisch vom Gesetzgeber gern proklamiert wird. Die Verwerfungen zwischen Recht und Realität lassen Bruchlinien nicht nur beim nachehelichen Unterhalt,[33] sondern wie aufgeführt auch beim gesetzlichen Güterrecht erkennen. Und gerade angesichts dieser Verwerfungen zwischen Recht u...mehr

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FF 7/2012, Elternunterhalt:... / Leitsatz

1. Eine Vermögensverwertung kann nicht gefordert werden, wenn sie für den Unterhaltspflichtigen mit einem unangemessenen wirtschaftlichen Nachteil verbunden wäre. Der Unterhaltsschuldner muss nicht seinen eigenen angemessenen Unterhalt einschließlich der angemessenen Altersvorsorge gefährden. Beim Elternunterhalt sind die Interessen des Unterhaltspflichtigen danach stärker z...mehr

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FF 7/2012, Entscheidung des... / 7. Wie kann eine Verletzung der gesetzlichen Fristvorgaben gerügt werden?

Hat das Familiengericht den Antrag im Hinblick auf die Frist des § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG nicht als Verbundsache behandelt, so ist dies nur als Anfechtung der Hauptsache beschwerdefähig. Eine eigenständige Anfechtung des ggf. ergangenen Abtrennungsbeschlusses ist nicht möglich.[30] Liegt eine unzulässige Verbundentscheidung vor, weil unter Übergehen der rechtzeitig im Verbun...mehr

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FF 7/2012, Aussetzung der d... / 2 Anmerkung

Das VersAusglG hat nicht nur das System des Ausgleichs, sondern auch in mehrfacher Hinsicht die Rechtsfolgen des Ausgleichs grundlegend verändert. Wenn nach alter Rechtslage eine laufende Versorgung mit Unterhaltspflichten gegenüber dem Ausgleichsberechtigten zusammentraf, war der jeweilige Leistungsträger zuständig für Fragen der Aussetzung. Der Antrag (§§ 5, 9 VAHRG a.F.) ...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / 1. Systemwidriger "Überschuss" bei der Abgrenzung der "Einkünfte" vom privilegierten Erwerb (§ 1374 Abs. 2 BGB)

Die Zugewinngemeinschaft beruht auf dem Gedanken, dass der Ehepartner, der dem anderen durch Familienarbeit die uneingeschränkte erwerbswirtschaftliche Tätigkeit ermöglicht, an dem dadurch erwirtschafteten Gewinn beteiligt werden muss. Diese Teilhabe wird gerechtfertigt mit der Annahme der grundsätzlichen Gleichwertigkeit von Berufs- und Haushaltstätigkeit, die auch außerhal...mehr

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zfs 7/2012, Bindung an die ... / Sachverhalt

Der Kl. hatte vor dem AG S – FamG – nach Einreichen eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit beigefügtem Klageentwurf im August 2009 und nach antragsgemäßer Bewilligung der Prozesskostenhilfe im Januar 2010 – Klage erhoben, mit der er die teilweise Herabsetzung des titulierten Unterhalts für die beiden minderjährigen Kinder der Parteien begehrte. Die Bekl. ha...mehr

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AGS 7/2012, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte gem. §§ 33, 34 VersAusglG die Kürzung des Rentenanrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg von monatlich 695,62 EUR hinsichtlich eines Teilbetrags von 504,38 EUR ab dem 1.10.2011 ausgesetzt und den Gegenstandswert für das Verfahren auf 2.000,00 EUR festgesetzt. Bereits bei der Ehescheidung vor dem FamG im Januar 2011 hatt...mehr

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zfs 7/2012, Deckung des Sac... / Sachverhalt

Die Kl. ist VR für Unternehmens- und Spezialrisiken. Bei ihr unterhält der Luftsportverein G e.V., dessen (einfaches) Vereinsmitglied der Bekl. seit 1972 ist, eine Kaskoversicherung für die von ihm gehaltenen Luftfahrzeuge, u.a. das einmotorige Leichtflugzeug Piper mit dem amtlichen Zulassungskennzeichen D, das bei einem von dem Bekl. am 2.4.2010 um 11.59 Uhr auf dem Verkehr...mehr

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AGS 7/2012, Erstattung von ... / 2 Anmerkung

Zur Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Inkassokosten als Verzugsschaden zu erstatten sind, gibt es die verschiedensten Rechtsmeinungen. Diese reichen von der völligen Ablehnung der Erstattungsfähigkeit bis hin zur Erstattungsfähigkeit in Höhe der Gebühren, die ein Anwalt für seine entsprechende Mahntätigkeit verlangen könnte. Zwischen diesen Extrempositionen liegen...mehr

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Hinzurechnung einer ausländischen Familienleistung

Leitsatz 1. Ein in Deutschland lebender und Unterhalt zahlender Vater kann bei seiner Veranlagung zur Einkommensteuer (1998 bis 2000) den verdoppelten Kinder- und den verdoppelten Betreuungsfreibetrag abziehen, wenn die in Norwegen lebende Mutter dort für das gemeinsame Kind Kindergeld erhält und die sog. Günstigerprüfung ergibt, dass das Kindergeld die gebotene steuerliche ...mehr

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Beerdigungskosten für geschiedenen Ehepartner sind keine Sonderausgaben

Leitsatz Zahlungen für die Beerdigung des Ex-Partners sind keine abziehbaren Unterhaltsleistungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Das Niedersächsische FG erklärte, dass solche Kosten nicht für den typischen Lebensunterhalt aufgewandt werden. Sachverhalt Der Steuerpflichtige unterstützte seine geschiedene Ehefrau mit monatlichen Unterhaltszahlungen. Als sie verstarb, übernah...mehr

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Reisekostenerstattung im finanzgerichtlichen Verfahren für Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen

Leitsatz Die Mehrkosten für einen auswärtigen Rechtsanwalt sind als notwendige Rechtsverfolgungskosten (nur) erstattungsfähig, wenn ein vergleichbarer ortsansässiger Rechtsanwalt nicht beauftragt werden kann. Sachverhalt Die Klägerin betreibt eine Konzertagentur und meldete Steuerabzugsbeträge nach § 50a Abs. 4 EStG an. In dem sich anschließenden langwierigen gerichtlichen Ve...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen unter Wahrung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen

Einführung Die Rechtsprechung zum Maß des nachehelichen Unterhalts hat sich seit der gesetzlichen Neuregelung durch das 1. Eherechtsreformgesetz[1] fortlaufend entwickelt. Vorübergehend hatte der BGH den auch beim Ehegattenunterhalt zu beachtenden Halbteilungsgrundsatz auch hinsichtlich aller nachehelichen Entwicklungen nicht erst im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhal...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / I. Rechtslage vor Inkrafttreten des 1. Eherechtsreformgesetzes

Bis zum Inkrafttreten des 1. Eherechtsreformgesetzes war der nacheheliche Unterhalt im Ehegesetz (EheG) geregelt. Die Unterhaltspflicht war davon abhängig, ob einer der Ehegatten allein oder überwiegend für an der Ehescheidung schuldig erklärt worden war (§§ 58, 59 EheG) oder ob mit der Scheidung festgestellt worden war, dass beide Ehegatten an der Scheidung schuld sind (§ 6...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / II. Änderung durch das 1. Eherechtsreformgesetz

Durch das 1. Eherechtsreformgesetz wurden die Vorschriften zum nachehelichen Unterhalt in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen. Das Maß des Unterhalts bestimmt sich seitdem gemäß § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB generell nach den "ehelichen Lebensverhältnissen". Mit dieser Formulierung wollte der Gesetzgeber keine Änderung gegenüber dem früheren Maßstab für den verschuldensabhängig...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / VII. Leistungsfähigkeit nach § 1581 BGB

Infolge der geänderten Rechtsprechung des BGH zur Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen hat die Grenze der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen wieder eine höhere Bedeutung erlangt. 1. Absoluter und relativer Mangelfall Die nach § 1581 Abs. 1 Satz 1 BGB gebotene Beachtung der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten ...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 4. Ansprüche gemäß § 1615l BGB

Der Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen gemeinsamen Kindes nach § 1615l BGB kann das Maß des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen beeinflussen, wenn dieser Unterhaltsanspruch bereits während der bestehenden Ehe oder jedenfalls bis zur Rechtskraft der Ehescheidung entstanden war. Dann steht auch der Wortlaut der "ehelichen Lebensverhäl...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 3. Sonstige Verpflichtungen i.S.v. § 1581 BGB

Die Unterhaltspflichten für nachehelich geborene Kinder, nachehelich hinzugekommene Ansprüche gemäß § 1615l BGB und neue Ehegatten beeinflussen nach der Rechtsprechung des BVerfG, der der BGH gefolgt ist, nicht mehr die Bemessung des Bedarfs eines geschiedenen Ehegatten nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Solche nachehelich entstandenen Unterhaltsansprüche sind deswegen ...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / III. Wandel der Rechtsprechung zu § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB

Der BGH hatte die durch die Vorschrift des § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB bezweckte Anknüpfung der Höhe des nachehelichen Unterhalts an die ehelichen Lebensverhältnisse zunächst im Sinne eines strikten Stichtagsprinzips verstanden und den Unterhaltsbedarf allein nach den monetären Verhältnissen während des Zusammenlebens der Ehegatten bemessen. Erst in der Folgezeit hat er mit ver...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / IV. "Wandelbare" eheliche Lebensverhältnisse

In der Folgezeit hatte der BGH versucht, die gleichwohl verbliebenen Zweifelsfragen durch eine abweichende Auslegung des Begriffes der "ehelichen Lebensverhältnisse" zu lösen, die vor allem die Rechtfertigung und den Zweck des nachehelichen Unterhalts in den Blick nahm. Er hatte § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr rein stichtagsbezogen bewertet, sondern grundsätzlich bereits...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 1. Absoluter und relativer Mangelfall

Die nach § 1581 Abs. 1 Satz 1 BGB gebotene Beachtung der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten hat nach der Rechtsprechung des BGH eine doppelte Bedeutung. Durch die Beachtung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners wird sichergestellt, dass ihm ein fester Teil seines verfügbaren Einkommens als Mindestselbstbehalt verbleibt. Kann der Unte...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / Einführung

Die Rechtsprechung zum Maß des nachehelichen Unterhalts hat sich seit der gesetzlichen Neuregelung durch das 1. Eherechtsreformgesetz[1] fortlaufend entwickelt. Vorübergehend hatte der BGH den auch beim Ehegattenunterhalt zu beachtenden Halbteilungsgrundsatz auch hinsichtlich aller nachehelichen Entwicklungen nicht erst im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichti...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / VI. Aktuelle Rechtsprechung des BGH zu § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB

Nach der gesetzlichen Vorgabe in § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB bestimmt sich das Maß des nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Dabei stellt das Gesetz auf die Verhältnisse ab, die den Lebensbedarf der Ehegatten bestimmen, also dafür zur Verfügung stehen. Abhängig von den höchst unterschiedlichen Lebensverhältnissen verschiedener Ehen unterscheidet der B...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 2. Berücksichtigung des Rangs

Allerdings hat der BGH entschieden, dass das Vorliegen eines relativen Mangelfalls von dem Rang der konkurrierenden Unterhaltspflichten abhängig ist. Dafür spricht bereits die gesetzliche Systematik, derzufolge Kapitel 3 mit den §§ 1581 ff. BGB als "Leistungsfähigkeit und Rangfolge" bezeichnet ist. Hinzu kommt, dass die frühere gesetzliche Regelung in § 1582 BGB einen ausdrü...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 2. Nachehelich erhöhte Ausgaben

Bei der Unterhaltsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen sind neben einem nachehelichen Einkommensrückgang auch nacheheliche neue oder erhöhte Ausgaben zu berücksichtigen, wenn diese nicht unterhaltsrechtlich leichtfertig herbeigeführt wurden. Der Unterhaltspflichtige darf also auch nachehelich erstmals eine zusätzliche Altersvorsorge in dem vom BGH eingeräumten Um...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 5. Neue Ehegatten

Soweit der Unterhaltspflichtige nach Rechtskraft der Ehescheidung eine neue Ehe eingeht, hat das BVerfG die frühere Rechtsprechung des BGH zur Dreiteilung im Rahmen der Bedarfsbemessung nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB für nicht mit der Gesetzeslage vereinbar erachtet.[52] Weil die Unterhaltspflicht für einen neuen Ehegatten keinen Bezug zu der geschiedenen Ehe hat, muss der Un...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 4. Darlegungs- und Beweislast

Die Darlegungs- und Beweislast für seine nur eingeschränkte Leistungsfähigkeit trägt grundsätzlich der Unterhaltspflichtige. Damit trifft den Unterhaltspflichtigen auch die Darlegungs- und Beweislast für seine "sonstigen Verpflichtungen", insbesondere für den Unterhaltsbedarf nachehelich hinzugekommener weiterer Unterhaltsberechtigter.[72] Damit ist aber keine Änderung verbu...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 1. Nacheheliche Einkommensentwicklungen

Das BVerfG hat sich in der genannten Entscheidung an der früheren Rechtsprechung des BGH orientiert, wonach für die ehelichen Lebensverhältnisse "zunächst grundsätzlich die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung" maßgeblich sind. Für eine Berücksichtigung nachehelicher Entwicklungen verlangt das Gericht zumindest einen gewissen Bezug zu den ehelichen Lebens...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / VIII. Reformbedarf

Die Entscheidung des BVerfG vom 25.1.2011 hat die Unterhaltsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen gemäß § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB gewiss nicht erleichtert. Der Bedarf des geschiedenen Ehegatten muss zunächst im Wege der Halbteilung ohne Berücksichtigung der Unterhaltspflicht aus einer neuen Ehe des Unterhaltspflichtigen ermittelt werden. Dabei können sich durch die ...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / V. Rechtsprechung des BVerfG

Mit Beschluss vom 25.1.2011[31] hat das BVerfG entschieden, dass die Rechtsprechung des BGH zur Berücksichtigung nachehelicher Unterhaltspflichten bei der Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen und die daraus folgende Berechnungsmethode der Dreiteilung gegen Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip verstößt. Zwar sei bei der gesetzlichen Ausgestaltung ...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 3. Weitere Kinder des Unterhaltspflichtigen

Das BVerfG hat die Rechtsprechung des BGH zur Berücksichtigung der bereits vor Rechtskraft der Ehescheidung geborenen Kinder bei der Bedarfsbemessung nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB akzeptiert.[45] Der BGH hat deswegen daran festgehalten, auch eine Unterhaltspflicht des geschiedenen Ehegatten für seine von einer anderen Frau geborenen Kinder bei der Bedarfsbemessung nach den e...mehr

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FF 6/2012, Verfestigte Lebe... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten sind seit Ende September 2010 getrennt lebende Ehegatten. Die Antragstellerin ist seinerzeit zu ihrem neuen Lebensgefährten Herrn A gezogen, bei dem sie seitdem lebt und dem sie den Haushalt führt. Die Antragstellerin macht Trennungsunterhalt ab Dezember 2010 geltend. Die Beteiligten haben am 15.6.2000 geheiratet. Für beide ist es die zweite Ehe. Gemeinsam...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / a) Verzugsschaden gemäß § 286 BGB

Der Beteiligte, der eine bestehende Verpflichtung zur Erteilung von ungefragten Informationen verletzt, kann sich schadensersatzpflichtig machen. Der Unterhaltsberechtigte kann ungeachtet der Vorschriften über die Geltendmachung von rückständigem Unterhalt (vgl. §§ 1360a Abs. 3, 1361 Abs. 4 Satz 4, 1585b, 1613 BGB) und auf bereits vorhandene Entscheidungen oder Vereinbarunge...mehr

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FF 6/2012, Berücksichtigung nachehelicher Entwicklungen

BGB § 1578 Abs. 1 Satz 1, § 1581 Satz 1, § 1609 § 1615l Leitsatz 1. Die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fort...mehr

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AGS 6/2012, Wert eines Antr... / Leitsatz

Die innerhalb von zwölf Monaten nach Antragstellung eingetretene Rechtskraft der Scheidung führt grundsätzlich nicht zu einer Begrenzung des Verfahrenswerts des Trennungsunterhaltsantrags. Für den Verfahrenswert eines Stufenantrags kommt es nicht auf den Zeitraum an, für den später beziffert Unterhalt geltend gemacht wird, sondern auf den voraussichtlichen Zeitraum, wie er be...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / I. Einführung

Im Unterhaltsrecht bestehen zahlreiche Auskunftspflichten. Die Auskunft soll die Beteiligten in die Lage versetzen, ihren Anspruch richtig zu bemessen und ein Verfahren durch Abschluss einer einvernehmlichen Unterhaltsvereinbarung zu vermeiden. Eine Auskunft verschafft dem vermeintlichen Unterhaltsberechtigten erst die notwendigen Informationen, um die Höhe seines Unterhalts...mehr

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AGS 6/2012, Rechtsmittel in... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte vor dem FamG die Anordnung eines Arrests wegen der von ihr geltend gemachten Ansprüche auf Unterhalt und Zugewinn beantragt. Das FamG hat den Antrag gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 922 Abs. 3 ZPO ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen. Hiergegen hat die Antragstellerin "Beschwerde" eingelegt. Das OLG hat die Beschwerde zurückgewiesen.mehr

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FF 6/2012, Rechtsprechung k... / Ehegattenunterhalt

BGH, Urt. v. 8.4.2012 – XII ZR 65/10 Beim Unterhaltsanspruch wegen Betreuung von Kindern ab der Altersgrenze von drei Jahren ist zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder gesichert werden könnte (im Anschluss an Senatsurt. v. 18.3.2009 – XII ZR 74/08, BGHZ 180, 170 = FamRZ 2009, 770). An die fü...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / B. Offenbarungspflichten des Unterhaltspflichtigen

Während eines laufenden Unterhaltsverfahrens hat auch der Unterhaltspflichtige aus § 235 Abs. 3 FamFG gegenüber allen Beteiligten eine verfahrensrechtliche Offenbarungspflicht hinsichtlich der Umstände, die sich während des laufenden Verfahrens geändert haben, wenn diese Umstände Gegenstand einer verfahrensrechtlichen Auskunftserteilung nach § 235 Abs. 1 FamFG waren. Die zu d...mehr

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AGS 6/2012, Wert eines Antr... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG ist in jeder Hinsicht richtig. Zwar bestimmt § 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG, dass höchstens der Gesamtbetrag der geforderten Leistung für die Wertfestsetzung maßgeblich ist, der hier auf der Grundlage einer ex post Betrachtung wegen der verkündeten Scheidung der beteiligten Eheleute geringer als der Zwölf-Monats-Zeitraum gewesen wäre. Für die Wertberechnung...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / 3. Beschlüsse bzw. Urteile

Wenn der Unterhalt in einem Urteil bzw. seit dem 1.9.2009 in einem Beschluss tituliert wurde, besteht nach der Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte dagegen nur in Ausnahmefällen eine Verpflichtung zur ungefragten Information über Einkommensverbesserungen. Der BGH fordert insoweit, dass das Schweigen des Unterhaltsberechtigten über eine günstige, für den Unterhalt...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / a) Tatbestände

aa) § 1579 Nr. 3 BGB Die Härteklausel des § 1579 Nr. 3 BGB (§ 1579 Nr. 2 BGB a.F.) greift ein, wenn sich der Berechtigte eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Verpflichteten schuldig gemacht hat. Hierunter fallen in Bezug auf die Auskunftsverpflichtung insbesondere die o.a. dargelegten Betrugshandlungen zum Nachteil des Unterhaltspflichtigen....mehr

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FF 6/2012, Rechtsprechung k... / Vollstreckung

OLG Hamm, Beschl. v. 30.9.2011 – II-10 UF 196/11, FamRZ 2012, 730 Die Vollstreckung aus einem Unterhaltstitel vor Eintritt der Rechtskraft kann nach § 120 Abs. 2 S. 3 FamFG nur eingestellt werden, wenn ein nicht zu ersetzender Nachteil glaubhaft gemacht ist. Im Hinblick auf § 116 Abs. 3 S. 3 FamFG kann dies aber nicht allein deshalb angenommen werden, weil der Gläubiger wegen...mehr