Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 5 Verzichtsverträge / bb) Konsequenzen für die Kautelarpraxis

Rz. 32 Da nach dem Tod des geschiedenen Ehegatten der nacheheliche Unterhaltsanspruch gegen die Erben gem. § 1586b Abs. 1 BGB beim Verzichtenden untergeht, sollte in der Vereinbarung über einen nachehelichen Unterhalt klarstellend erläutert werden, ob die Unterhaltspflicht mit dem Tod des Erblassers erlöschen soll, ob sie z.B. bis zur Grenze des fiktiven Pflichtteils nach § ...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 3.6 Renten an frühere Ehegatten/Lebenspartner

Frühere Ehegatten bzw. Lebenspartner von Versicherten, deren Ehe bzw. Lebenspartnerschaft mit ihnen geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben ist, erhalten auf Antrag eine Rente, wenn die Versicherten ihnen während des letzten Jahres vor ihrem Tod Unterhalt geleistet haben oder den früheren Ehegatten bzw. Lebenspartner im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem T...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Allgemeines

Rz. 81 Die Überleitung von Ansprüchen nach dem SGB XII ist brisant und kann sich bei der Gestaltung von Übergabeverträgen als "Beraterfalle" entpuppen. Der Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe, § 2 Abs. 1 SGB XII,[196] sollte im Hinblick auf §§ 93, 94 SGB XII stets im Auge behalten werden. Überleitungsfähig (innerhalb der Zehnjahresfrist des § 529 Abs. 1 BGB) ist insbesond...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (4) Bedingte Verpflichtung zur Eigentumsübertragung

Rz. 64 Zusätzlich zum Verfügungsunterlassungsvertrag kann durch notariellen Vertrag eine bedingte Übereignungsverpflichtung des Inhalts begründet werden, dass sich der Erblasser durch Vertrag unter Lebenden verpflichtet, bei Verstoß gegen das Verfügungsverbot das zugewandte Grundstück auf den Erbvertrags-Vermächtnisnehmer zu übertragen.[45] Ein solcher bedingter und künftige...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / bb) Rücktrittsrecht des Erblassers vom gegenseitigen Vertrag und vom Erbvertrag

Rz. 13 Ist mit einem Erbvertrag, durch den der Erblasser den Bedachten zum Erben bestimmt, ein gegenseitiger Vertrag unter Lebenden verbunden, in dem der Bedachte sich zum Erbringen von Pflegeleistungen verpflichtet und der Erblasser weitere Verpflichtungen übernimmt, z.B. keine Veräußerung oder Belastung seines Hausgrundstücks zu Lebzeiten, so kann Letzterer wegen unterblie...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / aa) Leistungsgegenstand

Rz. 63 Alles was der Erblasser dem Beschenkten geleistet hat, ist grundsätzlich gegenständlich an den Vertragserben herauszugeben, bspw. Eigentum, Besitz, Unterhalt, Gebrauchsvorteile an Gegenständen wie etwa Kraftfahrzeug oder Wohnung, Schuldübernahme.[143] Mit anderen Worten: Alles was Leistungsgegenstand sein kann, kann auch Gegenstand des Herausgabeanspruchs sein.mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / dd) Übermaß an Zuschüssen zu den Einkünften

Rz. 162 Zuschüsse im Sinne der 1. Variante von § 2050 Abs. 2 BGB sind solche, die zu dem Zwecke gegeben worden sind, als Einkünfte und damit zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs (Unterhalt) verwendet zu werden. Einkommenszuschüsse sind nur dann ausgleichungspflichtig, soweit sie – so der Gesetzeswortlaut – das den Vermögensverhältnissen des Erblassers entsprechende Maß ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (2) Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Erbvertrag

Rz. 233 Der Erblasser kann nach § 2295 BGB von einer vertragsmäßigen Verfügung von Todes wegen zurücktreten, wenn die Verfügung mit Rücksicht auf eine rechtsgeschäftliche Verpflichtung des Bedachten, dem Erblasser für dessen Lebenszeit wiederkehrende Leistungen zu erbringen, getroffen ist und die Verpflichtung vor dem Tod des Erblassers aufgehoben wird.[168] Rz. 234 Rücktritt...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 50 Der Erblasser war Sozialhilfeempfänger. Außer einer Tochter, zu der niemals Kontakt bestanden hat und für die der Erblasser auch keinen Unterhalt bezahlt hat, sind keine Angehörigen vorhanden. Die Bestattung erfolgte per Ersatzvornahme durch die Gemeinde. Diese wendet sich nunmehr an die Tochter zur Erstattung der Kosten.mehr

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AGS 07/2023, Begriff der Ge... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Gesetzliche Grundlage Ein Rechtsanwalt darf Zweigstellen betreiben, also weitere unselbstständige Geschäftsräume an einem anderen Ort. Die Errichtung einer solchen Zweigstelle ist der eigenen Rechtsanwaltskammer unverzüglich anzuzeigen (§ 27 Abs. 2 BRAO). Eine Zweigstelle ist auch im Bezirk einer anderen Rechtsanwaltskammer zulässig. Eine Mitgliedschaft in dieser Rechtsanw...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Ausnahme: Nachehelicher Ehegattenunterhalt

Rz. 93 Im Gegensatz dazu geht die Unterhaltsverpflichtung des Erblassers gegenüber einem geschiedenen Ehegatten als Nachlassverbindlichkeit auf den Erben über (§ 1586b Abs. 1 BGB). Allerdings haftet der Erbe nur bis zur Höhe des Betrages, der dem Pflichtteil entspricht, der dem unterhaltsberechtigten Ehegatten zustünde, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre,§ 1586b Abs. ...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 3. Doppelstiftung

Rz. 85 In der Praxis, vor allem aber in der Fachliteratur, findet sich die Kombination einer Familienstiftung mit einer gemeinnützigen Stiftung (sog. Doppelstiftung). Das Modell der Doppelstiftung kombiniert die Vorteile einer unternehmensverbundenen Stiftung mit den Steuervorteilen einer gemeinnützigen Stiftung. Die Steuervorteile haben aber hier aktuell angesichts des für ...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 3. Valutaverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigten

Rz. 74 Ein wirksames Deckungsverhältnis ist zwar notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung dafür, dass der Bezugsberechtigte die Versicherungsleistung dauerhaft behalten darf. Hierfür ist weitere Voraussetzung ein Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer (bzw. dessen Erben) und dem Bezugsberechtigten. Rz. 75 In den meisten Fällen kann man als Rechtsgrund für die ...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / 4. Von den Streitparteien eingesetztes Schiedsgericht

Rz. 31 Die Parteien können auch unabhängig von einer Schiedsklausel in einer letztwilligen Verfügung eine Schiedsvereinbarung treffen, wenn der Streitgegenstand der vergleichsmäßigen Disposition der Parteien unterliegt, § 1030 ZPO. Dazu sind die Formalien des § 1031 ZPO einzuhalten. Ist der nacheheliche Unterhalt oder das Güterrecht Gegenstand der scheidungs- oder ehevertragl...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) OLG Köln, Urt. v. 13.12.1929

Rz. 623 Der Bruder einer Testatorin, der dieser Unterhalt gewährte, erhob eine Feststellungsklage und wollte damit klären lassen, ob ein von der Testatorin errichtetes Testament rechtswirksam sei, weil erhebliche Zweifel an deren Geschäftsfähigkeit bestanden.[768] Das OLG Köln hat ein Feststellungsinteresse verneint, weil zu Lebzeiten zwischen ihm und der Schwester kein erbre...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / b) Gestaltung der Pflichtteilsbeschränkung

Rz. 393 Nach § 2338 Abs. 1 S. 1 BGB kann der Erblasser dem Erben seinen Erb- oder Pflichtteil lediglich als Vorerbe bzw. Vorvermächtnisnehmer zukommen lassen und die gesetzlichen Erben des Pflichtteilsberechtigten zu dessen Nacherben bzw. Nachvermächtnisnehmern bestimmen. Dies hat zur Folge, dass durch die Vorerbschaft nicht nur der Pflichtteil bzw. Erbteil der Pfändung entz...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 250 & Zustimmung bei Übertragung (siehe auch Rdn 206) Ist der Übergeber zum Übertragungszeitpunkt in Zugewinngemeinschaft verheiratet, sind die Vorschriften der §§ 1365 und 1375 BGB zu beachten. Gemäß § 1365 BGB ist eine Zustimmung des Ehegatten zur Übertragung dann erforderlich, wenn der Übergeber über sein Vermögen im Ganzen verfügt, wobei hier der objektive Wert maßgebl...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 3.5 Elternrenten

Verwandte der aufsteigenden Linie, Stief- oder Pflegeeltern der Verstorbenen, die von den Verstorbenen zur Zeit des Todes aus deren Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen wesentlich unterhalten worden sind oder ohne den Versicherungsfall wesentlich unterhalten worden wären, erhalten eine Rente, solange sie ohne den Versicherungsfall gegen die Verstorbenen einen Anspruch auf Un...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / F. Unterhaltsanspruch der Mutter des ungeborenen Nacherben gegen den Nachlass

Rz. 326 Der Mutter eines im Zeitpunkt des Eintritts des Nacherbfalls bereits erzeugten, aber noch nicht geborenen Nacherben (nasciturus) steht nach §§ 2141, 1963 BGB ein Unterhaltsanspruch für die Zeit bis zur Entbindung zu. Der Anspruch richtet sich gegen den durch den Pfleger des Kindes vertretenen Nachlass.[360] Rz. 327 Die Vorschrift des § 2141 BGB enthält eine Rechtsgrun...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 27 Gemäß § 2338 BGB hat der Erblasser die Möglichkeit, den Pflichtteil eines Abkömmlings, auch eines nichtehelichen oder adoptierten Kindes, in guter Absicht zu beschränken. § 2338 BGB findet keine Anwendung gegenüber dem Ehegatten und den Eltern des Erblassers. Die Beschränkung in guter Absicht ist möglich, wenn der spätere Erwerb der Erbschaft durch Verschwendungssucht...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Voraussetzungen für ein Hofzuweisungsverfahren

Rz. 335 Nur wenn nach dem Tod des Hofeigentümers kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft entstanden ist, der in den seit 1.4.1998 eingetretenen Erbfällen auch nichteheliche Kinder angehören können, ist ein Hofzuweisungsverfahren zulässig. Ist die Erbengemeinschaft auf der Grundlage einer Verfügung von Todes wegen entstanden, so findet das Zuweisungsverfahren nicht statt, § 13 ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Prozessrechtliche Situation

Rz. 227 Da die Störung der Geistestätigkeit die (faktische) Ausnahme darstellt, ist ein Erblasser bis zum Beweis des Gegenteils als testierfähig anzusehen, auch wenn er unter Betreuung stand.[282] Dem Gericht kommt eine eigenständige Beurteilung der Testier- und Geschäftsfähigkeit zu, auch wenn im Betreuungsverfahren ein Sachverständiger zum Ergebnis gekommen ist, Geschäftsu...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Kontrolle

Rz. 183 Im Gegensatz zum Bevollmächtigten im Rahmen einer Vorsorgevollmacht ist der Betreuer an die Genehmigungsvorbehalte, welche nunmehr in den §§ 1848–1854 BGB zusammengefasst sind (§§ 1908i Abs. 1 S. 1 BGB a.F. i.V.m. 1819–1821 BGB a.F.) gebunden. Rz. 184 Der Betreuer unterliegt der Kontrolle des Betreuungsgerichts nach § 1862 BGB (§ 1837 Abs. 2 und 3 BGB a.F. i.V.m. § 19...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 2.1.2 Übergangsgeld

Während der Leistungsgewährung zur Teilhabe am Arbeitsleben kann der Versicherte nicht gleichzeitig für seinen Lebensunterhalt bzw. den Unterhalt seiner Familienangehörigen sorgen. Zum Ausgleich für das fehlende Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen und zur Stärkung der Leistungsbereitschaft des Versicherten zur Erreichung der Ziele der Maßnahmen hat er während der berufliche...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / VIII. Muster: Einzeltestament, Anordnung eines Rentenvermächtnisses in Form einer dauernden Last

Rz. 487 Muster 3.32: Einzeltestament, Anordnung eines Rentenvermächtnisses in Form einer dauernden Last Muster 3.32: Einzeltestament, Anordnung eines Rentenvermächtnisses in Form einer dauernden Last Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________, verheiratet, bin deutscher Staatsangehöriger u...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 3. Unbenannte Zuwendung und bereicherungsrechtlicher Durchgriff nach § 822 BGB

Rz. 135 Für die Frage, ob ein Empfänger einer Schenkung das dadurch Erlangte seinem Ehegatten als Dritten unentgeltlich zugewendet hat, ist im Verhältnis zum Gläubiger nicht nach den Regeln des ehelichen Güterrechts zu beurteilen. Unbenannte Zuwendungen unter Ehegatten sind unentgeltliche Zuwendungen i.S.v. § 822 BGB.[211] Ein solcher Bereicherungsanspruch kann in der Fallko...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / XIII. Muster: Testament geschiedener Ehepartner

Rz. 492 Muster 3.37: Testament geschiedener Ehepartner Muster 3.37: Testament geschiedener Ehepartner I. Vorbemerkung Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, bin deutsche Staatsangehörige. Aus meiner geschiedenen Ehe mit Herrn _________________________ sind zwei gemeinschaftliche Kinder hervorgegangen.mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / Literaturtipps

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ZErb 07/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Ebel/Gräfe/Schulthess Traumueller Familienvermögen dauerhaft sich...mehr

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AGS 07/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil erläutert Burhoff (S. 289) die anwaltliche Vergütung im Strafbefehlsverfahren und stellt die verschiedenen Abrechnungsvarianten anhand von insgesamt 20 Beispielen dar. Lissner befasst sich mit der Erweiterung des Anwendungsbereichs der Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Beratungshilfe (S. 296). Grundfälle zur Anrechnung in Urkunds- und Nachverfahren bzw. Verfah...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 15. Muster: Klage des Vertragserben auf Aufhebung und Löschung eines Nießbrauchsrechts sowie Herausgabe eines Gebäudegrundstücks Zug um Zug gegen Zahlung des Pflichtteils und des Zugewinnausgleichs

Rz. 85 Muster 21.5: Klage des Vertragserben auf Aufhebung und Löschung eines Nießbrauchsrechts sowie Herausgabe eines Gebäudegrundstücks Zug um Zug gegen Zahlung des Pflichtteils und des Zugewinnausgleichs Muster 21.5: Klage des Vertragserben auf Aufhebung und Löschung eines Nießbrauchsrechts sowie Herausgabe eines Gebäudegrundstücks Zug um Zug gegen Zahlung des Pflichtteils...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / bb) Begriff der Ausstattung

Rz. 148 Die Ausstattung ist eine besondere Art einer unentgeltlichen Zuwendung an ein Kind – bis zum 30.6.1958 im Gesetz "Aussteuer" genannt.[136] Sie stellt ein besonders hervorgehobenes Rechtsverhältnis zwischen einem Elternteil und einem Kind her ("causa sui generis"), das Auswirkungen bis hinein in das Erb- und Pflichtteilsrecht hat.[137] Weil sie eigenständigen Regeln i...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / ee) Übermaß an Berufsausbildungskosten

Rz. 165 Zum Übermaß an Kosten für die Vorbildung zu einem Beruf (§ 2050 Abs. 2 Alt. 2 BGB) gilt: Ausgangspunkt für die Verpflichtung der Eltern, eine angemessene Schul- und Berufsausbildung zu finanzieren, ist die gesetzliche Unterhaltspflicht nach §§ 1601 ff. BGB. Für das Maß, welche Aufwendungen für eine Vorbildung zu einem Beruf zu finanzieren sind, ist § 1610 Abs. 2 BGB ...mehr

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Trennungsgeld / 9 Reisebeihilfen für Heimfahrten

Eine Reisebeihilfe wird grundsätzlich nur dann gewährt, wenn die Reise im maßgebenden Anspruchszeitraum beginnt, ansonsten verfällt der Anspruch. Die Reisebeihilfe stellt keine Vollerstattung der Reisekosten dar. Sie ist eine zusätzliche Fürsorgemaßnahme, die die trennungsbedingten Heimfahrten erleichtern soll.[1] Nach § 5 Abs. 1 TGV erhalten auf schriftlichen Antrag, z. B. a...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / c) Schiedsfähigkeit von ehe- bzw. partnerschaftsgüterrechtlichen Streitigkeiten

Rz. 25 Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Nachlässen ist bei bestandener Zugewinngemeinschaft auch über die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten zu entscheiden, wenn die güterrechtliche Lösung zum Zuge kommt. Dafür ist nach § 111 Nr. 9 FamFG das Familiengericht zuständig; auf das Verfahren findet jedoch, da es sich um eine Familienstreitsache handelt, §...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / g) Kein Einsichtsrecht eines Kindes in Grundbuch und Grundakten der Mutter wegen möglicher Grundstücksveräußerungen

Rz. 68 Gemäß § 12 Abs. 2 GBO kann die Erteilung einer Grundbuchabschrift verlangen, wem die Einsicht des Grundbuchs gestattet ist. Die Einsicht des Grundbuchs ist nach § 12 Abs. 1 GBO jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung setzt dies nicht voraus, dass schon ein konkretes Rechtsverhältnis zwischen dem im Grundbuch e...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 11. Familienrechtliche Anordnungen

Rz. 307 Nach § 1626 Abs. 1 BGB stehen das Recht und die Pflicht der elterlichen Vermögenssorge für das eheliche Kind beiden Eltern zu. Daraus folgt gem. § 1629 Abs. 1 BGB ein Gesamtvertretungsrecht beider Eltern nach außen. Nach dem Tod eines Elternteils steht die elterliche Sorge dem Überlebenden allein zu. Bei Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, steht...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / VI. Familienrechtliche Auskunftsansprüche mit erbrechtlicher Auswirkung

Rz. 142 Familienrechtliche Auskunftsansprüche können indirekte Auswirkungen auf das Erbrecht haben: Rz. 143 1. Auskunftsanspruch des nichtehelichen Kindes über die eigene Abstammung Rz. 144 a) Auskunftsanspruch aus der gegenseitigen allgemeinen Beistands- und Rücksichtnahmepflicht Im Hinblick auf das gesetzliche Erbrecht des nichtehelichen Kindes an seinem Vater und an dessen V...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Kernbereichslehre des BGH

Rz. 516 Maßgebend ist als Ausgangspunkt für die Kontrolle jeder der beiden Stufen die Wertigkeit des Rechts, auf das verzichtet oder das geschmälert wird. Betroffen ist insofern die objektive Seite. Die Wertigkeit des betroffenen Rechts wird vom BGH im Rahmen seiner Kernbereichslehre in ein Rangverhältnis gebracht. Zum Kernbereich gehören in folgender Rangfolge:mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / dd) Entziehung wegen böswilliger Verletzung der Unterhaltspflicht

Rz. 384 Als weiteren Entziehungsgrund nennt § 2333 Abs. 1 Nr. 3 BGB die böswillige Verletzung der dem Abkömmling dem Erblasser gegenüber gesetzlich obliegenden Unterhaltspflicht. Voraussetzung für die Entziehung ist die Bedürftigkeit des Erblassers, die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten, die Kenntnis von der Bedürftigkeit des Erblassers sowie die böswillige Ver...mehr

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Reisekosten / 21.5 Reisen aus Anlass der Versetzung oder Abordnung (§ 11 Abs. 1 BRKG)

Reisen aus Anlass der Versetzung, Abordnung oder Kommandierung gelten als Dienstreisen, wobei Tagegeld für die Zeit bis zur Ankunft am neuen Dienstort gewährt wird. Der Abordnung und Kommandierung steht gem. 11.1.1 BRKGVwV die Zuweisung nach § 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes gleich. Steht vom Tag nach der Einstellungs-, Versetzungs- oder Abordnungsreise Trennungsreise- o...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 139 & Vorweggenommene Erbfolge in Form der Schenkung Als reine Schenkung kommt ein solcher Vertrag zustande, wenn die Parteien sich über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind, wobei hier von der Leihe, dem Auftrag oder der unentgeltlichen Verwahrung abzugrenzen ist. Eine Schenkung ist demgemäß ein Vertrag. Das bloße Verjährenlassen einer Forderung ist dann nicht ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 249 Muster 1.7: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche M...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassung sowie umfassende Pflichtteilsregelungen

Rz. 271 Muster 1.10: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassung sowie umfassende Pflichtteilsregelungen Muster 1.10: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassu...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 169 & Allgemeines zur Ausstattung (siehe auch Rdn 159) Zwischen den Begriffen "vorweggenommene Erbfolge" und "Ausstattung" wird i.d.R. differenziert. Bei der vorweggenommenen Erbfolge steht der Ausstattungszweck nicht im Vordergrund, die Zuwendung verfolgt auch andere Motive, liegt insbesondere häufig über der Angemessenheitsgrenze der Ausstattung, die das Gesetz in § 162...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung

Rz. 104 Was unter "ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung" zu verstehen ist, richtet sich nach objektiven Gesichtspunkten;[205] es werden dabei strenge Anforderungen gestellt.[206] Inhalt und Umfang der Pflicht werden dabei durch die dem Testamentsvollstrecker vom Erblasser übertragene Aufgabe und etwaige Verwaltungsanordnungen bestimmt. Die ordnungsgemäße Verwaltung ist daher b...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Leibgeding und Grundbuch

Rz. 60 Um eine aufwendige Prüfung bei der Eintragung eines Leibgedings hinsichtlich der Gegebenheit der materiellen Voraussetzungen zu vermeiden, erleichtert § 49 GBO die Eintragung eines Leibgedings dahin gehend, dass insoweit eine Sammelbezeichnung der Leibgedingleistungen eingetragen werden kann.[164] Erforderlich ist jedoch die Bezugnahme auf die insoweit hinreichend bes...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 2.1.1 Verletztengeld

Bei der Zahlung des Verletztengeldes[1] handelt es sich um eine ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt des Versicherten während der Heilbehandlung. Das Verletztengeld soll nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls den dadurch bedingten Ausfall an Arbeitsentgelt und/oder Arbeitseinkommen oder einer Lohnersatzleistung ausgleichen und damit den Lebensunterhalt der Versicherte...mehr

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Reisekosten / 25.3.2.2 Arbeits- bzw. dienstrechtliche Zuordnung

Ab dem 1.1.2014 liegt eine "erste Tätigkeitsstätte" vor, wenn der Arbeitnehmer einer Tätigkeitsstätte dauerhaft zugeordnet ist. Die dauerhafte Zuordnung des Arbeitnehmers wird durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen des Arbeitgebers sowie die diese ausfüllenden Absprachen oder Weisungen bestimmt (§ 9 Abs. 4 Satz 2 EStG). Das gilt unabhängig davon, ob diese sch...mehr

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Trennungsgeld / 10.3 Verpflegungszuschuss, Erstattung von Übernachtungskosten

Bei länger als 11-stündiger Abwesenheit von der Wohnung erhalten die Pendler einen Verpflegungszuschuss von 2,05 EUR je Arbeitstag, auch bei unentgeltlicher amtlicher Verpflegung am Dienstort. Der Verpflegungszuschuss wird nicht gewährt, wenn ein Anspruch auf Reisekostenvergütung für Verpflegungsmehraufwand gem. § 6 Abs. 2 letzter Halbsatz besteht. Es soll damit eine Doppela...mehr