Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind mit eigenem Kind ab 2012

Leitsatz Nach dem Wegfall des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG enthält das EStG für den Kindergeldanspruch ab 2012 neben den grundsätzlichen Anspruchsvoraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG keine weiteren Voraussetzungen mehr, insbesondere sind keine Grenzbeträge hinsichtlich eigener Einkünfte und Bezüge des Kindes mehr einzuhalten und es kommt nicht mehr auf eine "typische Unter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2013, Rechtsprechung ... / Beamtenrecht

Die Anrechnung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs wegen Erwerbslosigkeit gemäß § 1573 Abs. 1 BGB auf den Anspruch einer Witwe auf (wiederaufgelebtes) Witwengeld nach § 61 Abs. 3 BeamtVG scheidet auch aus, wenn der Witwe ein solcher Unterhaltsanspruch – unabhängig von einem Unterhaltsverzicht – nicht zusteht, weil sie keine nachhaltigen Bewerbungsbemühungen um eine angem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2013, Begrenzung des ... / 2 Gründe:

[8] Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg. [9] I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung, den Unterhaltsanspruch der Antragsgegnerin zu begrenzen, im Wesentlichen das Folgende ausgeführt: [10] Die Antragsgegnerin habe keine ehebedingten Nachteile erlitten. Selbst wenn sie ohne die Eheschließung mit dem Antragsteller schon früher in die Bundesrepublik übergesiede...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2013, Ehebedingte Nac... / 2 Gründe:

[7] Die Revision hat keinen Erfolg. [8] Auf das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis 31.8.2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2010 – XII ZB 197/10, FamRZ 2011, 100 Rn 10). I. [9] Nach Auffassung des Berufungsgerichts steht der Ehefrau ein Anspruch auf Aufstockungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2013, Begrenzung des ... / 3 Anmerkung

Zulässigkeit des Abänderungsantrags Der BGH verneint eine Präklusion des Antragstellers nach § 238 Abs. 2 FamFG, der sein Abänderungsbegehren nach dem Sachverhalt allein auf die Änderung der Gesetzeslage in Gestalt des § 1578b BGB durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz vom 21.12.2007 gestützt hat. Grundsätzlich kann ein Abänderungsbegehren auf die Änderung der Gesetzeslage...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2013, Erstattungsfäh... / Sachverhalt

Der Kl. war rechtskräftig zur Zahlung nachehelichen Unterhalts i.H.v. monatlich 680 EUR an die Bekl. verurteilt worden. In jenem Verfahren hatte die Bekl. geltend gemacht, ihre Beziehung zu einem anderen Mann sei beendet. Später hatte sie die Beziehung jedoch fortgesetzt. Mit seiner vor dem AG – FamG – erhobenen Abänderungsklage erstrebte der Kl. den Wegfall seiner Unterhalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2013, Elternunterhalt... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung greift Teilbereiche zu Fragen des Elternunterhalts auf, die im Rahmen der relativ gefestigten Rechtsprechung des BGH noch nicht abschließend geklärt sind. 1. Behandelt wird zunächst die Frage der Anerkennung der Kosten der jeweiligen Heimunterbringung, insbesondere im Hinblick auf die Qualität des Heimes. Die Vorinstanz hatte hierzu ausgeführt, dass trotz der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2013, Familie mit Kin... / 3. Die Entscheidung

Erwartungsgemäß erklärte das BVerfG den Ausschluss der Lebenspartner von der Sukzessivadoption im Urteil vom 19.2.2013 für verfassungswidrig.[10] Der Senat berücksichtigt die Rechte der betroffenen Kinder, Lebenspartner sowie das Verhältnis von Ehe und Lebenspartnerschaft. Geprüft wird das Recht des Kindes gegen den Staat auf Gewährleistung elterlicher Pflege und Erziehung (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2013, "Infektion" e... / V. Die unterhaltsrechtliche Fernwirkung des Pflichtteilsverzichts

Im Gegensatz zu anderen Unterhaltsansprüchen erlischt ein nachehelicher Unterhaltsanspruch gegen den geschiedenen Ehegatten gemäß § 1586 b Abs. 1 S. 1 BGB nicht mit dessen Tode, sondern geht als Nachlassverbindlichkeit auf die Erben über. Die Haftung der Erben beschränkt sich dabei gemäß § 1586 b Abs. 1 S. 3 BGB auf einen fiktiven (kleinen) Pflichtteil, der dem Berechtigten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2013, "Infektion" e... / VI. Die Doppelfunktion des Pflichtteilsverzichts als Problem

Dieser Befund führt indes nun seinerseits zu nachfolgender Problematik. Die richterliche Wirksamkeitskontrolle eines Ehevertrags orientiert sich ausschließlich an den Umständen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Während sich aber Regelungen über den nachehelichen Unterhalt in Eheverträgen stets auf den Scheidungsfall beziehen und nur dann ihre rechtliche Wirkung entfalten kö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2013, "Infektion" e... / 9 Auf einen Blick

Ist ein Ehevertrag infolge eines Totalverzichts auf nacheheliche Unterhaltsansprüche wegen evident einseitiger und deshalb einem Ehegatten unzumutbarer Lastenverteilung sittenwidrig, erfasst diese Sittenwidrigkeit einen im Zusammenhang abgeschlossenen Pflichtteilsverzichtsvertrag insoweit, als dieser aufgrund seiner unterhaltsrechtlichen Fernwirkung einen Ausschluss der fort...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2013, "Infektion" e... / I. Problemstellung

Eheverträge werden in der Praxis vielfach mit einem Pflichtteilsverzichtsvertrag der Ehegatten verbunden. Hierfür kann es bekanntlich gute Gründe geben. Insbesondere der Erhalt des (Immobilien-)Vermögens für die leiblichen Kinder aus früheren Verbindungen oder der Schutz eines Unternehmens, an dem ein Ehegatte beteiligt ist, lässt sich oftmals nur durch eine solche Gestaltun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2013, "Infektion" e... / VII. Die Doppelfunktion des Pflichtteilsverzichts als Lösung

Zur Lösung dieses Problems erscheint es zunächst verlockend, die Prüfung im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle danach zu unterscheiden, ob die Ehe durch Tod oder durch Scheidung beendet wurde.[28] Je nachdem könnte der Kontrollmaßstab der konkreten Entwicklung angepasst werden. Die Wirksamkeitskontrolle bezieht sich jedoch allein auf den Abschluss des Vertrags, mithin auf eine...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 16 Familien... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Was den Familienbegriff betrifft, der von § 16 vorausgesetzt wird und bei der Auslegung der Vorschrift zugrunde zu legen ist, so muss dieser weit gefasst sein (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 1.3.2006, L 23 B 1083/05 SO ER; Armborst, a. a. O., § 16 Rz. 2; Voelzke, a. a. O., § 16 Rz. 14). Auch wenn das Gesetz den Begriff der Familie selbst nicht definiert, so ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeldanspruch unabhängig von der Höhe einer Unterhaltsleistung

Leitsatz Der Anspruch auf Kindergeld setzt nicht voraus, dass sich der Kindergeldberechtigte in einer "typischen Unterhaltssituation" befindet. Nach der ab 2012 geltenden Regelung kommt es für das Kindergeld nicht mehr auf die Höhe der Einkünfte und Bezüge an. Leistungen des Ehegatten des Kindes oder des Vaters des Kindeskindes, welche aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltsp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Checkliste zur ... / III. Auswirkungen auf den Unterhaltsanspruch

1. Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs Untere (konkrete) Grenze: angemessener Bedarf nach § 1578b Abs. 1 BGB = fiktives Einkommen ohne Ehe. Äußerste (abstrakte) Grenze: pauschales unterhaltsrechtliches Existenzminimum des unterhaltsberechtigten Ehegatten (Düss. Tabelle 2013 Anm. B. V.: 800/1.000 EUR). 2. Befristung des Unterhaltsanspruchs Grundsätzlich nicht möglich, soweit das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Checkliste zur ... / 1. Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs

Untere (konkrete) Grenze: angemessener Bedarf nach § 1578b Abs. 1 BGB = fiktives Einkommen ohne Ehe. Äußerste (abstrakte) Grenze: pauschales unterhaltsrechtliches Existenzminimum des unterhaltsberechtigten Ehegatten (Düss. Tabelle 2013 Anm. B. V.: 800/1.000 EUR).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Checkliste zur ... / 2. Befristung des Unterhaltsanspruchs

Grundsätzlich nicht möglich, soweit das Vorliegen eines ehebedingten Nachteils nicht ausgeschlossen ist. Ausnahme: Kompensation des Nachteils durch Vermögensübertragungen während der Ehe und/oder anlässlich der Scheidung.[45] Immer dann, wenn kein ehebedingter Nachteil vorliegt und die zeitlich unbegrenzte Fortdauer eines Unterhaltsanspruchs nach den ehelichen Lebensverhältnis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Anpassung einer... / 2 Gründe:

[7] Die Revision hat teilweise Erfolg. [8] Auf das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis zum 31.8.2009 geltende Prozessrecht anzuwenden, weil das Verfahren vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2010 – XII ZB 197/10, FamRZ 2011, 100 Rn 10). I. [9] Das Berufungsgericht hat auf der Grundlage der von ihm getroffenen Feststellunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, / Ehegattenunterhalt

Wird bei einem durch Vergleich titulierten Unterhalt der Abänderungsantrag des Unterhaltsverpflichteten durch gerichtliche Entscheidung in vollem Umfang zurückgewiesen, hindert die Rechtskraft dieser Entscheidung ein späteres Erhöhungsverlangen des Unterhaltsberechtigten nicht (BGH, Beschl. v. 29.5.2013 – XII ZB 374/11). Zur Begrenzung eines vor der Unterhaltsrechtsreform tit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Checkliste zur ... / II. Billigkeitskriterien

Alter des Unterhaltsberechtigten. Einschränkungen des Unterhaltsberechtigten in seiner Lebensführung und Erbringung von Leistungen, um dem Unterhaltsschuldner ganz oder teilweise eine Ausbildung zu ermöglichen. Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen zur Beurteilung der Belastung durch den Fortbestand des Unterhaltsanspruchs in uneingeschränktem bzw. ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, / Anspruch aus § 1615l BGB

Das Aufrechnungsverbot des § 394 BGB i.V.m. § 850b Abs. 1 Nr. 2 ZPO gilt auch zugunsten von Trägern öffentlicher Sozialleistungen, soweit diese Leistungen der Sozialhilfe oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erbracht haben und der Unterhaltsanspruch des Hilfeempfängers auf sie übergegangen ist (BGH, Beschl. v. 8.5...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Anpassung einer... / 1 Tatbestand:

[1] Die im Rentenalter stehenden Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt für die Zeit ab dem 30.7.2008. [2] Der 1940 geborene Kläger und die 1939 geborene Beklagte heirateten am 1.6.1962. Ihre Ehe, aus der zwei mittlerweile volljährige Kinder hervorgegangen sind, wurde auf einen am 29.1.1996 zugestellten Scheidungsantrag durch Urt. v. 18.6.1998 geschieden und der Versorg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Keine Auskunfts... / 1 Gründe:

I. [1] Aus der 2004 geschiedenen Ehe der Beteiligten gingen zwei inzwischen volljährige Kinder hervor, die sich noch in der Ausbildung befinden. Gemäß einer am 3.7.2003 zwischen den Beteiligten getroffenen Unterhaltsvereinbarung zahlte der Antragsgegner (Vater) bis zum Eintritt der Volljährigkeit der Kinder Unterhalt in Höhe des jeweils geltenden Höchstbetrages nach der Düss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Inhalts- und Au... / 1 Gründe:

I. Der 1949 geborene Antragsteller und die 1954 geborene Antragsgegnerin schlossen am 17.9.1991 einen notariellen Ehevertrag, mit welchem sie im Hinblick auf die für den nächsten Tag geplante Eheschließung u.a. Gütertrennung, den Ausschluss des Versorgungsausgleichs und einen wechselseitigen Ausschluss nachehelichen Unterhalts vereinbarten. Zum Ausgleich für den Unterhaltsve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Angemessener Le... / 2 Anmerkung

Der BGH hat sich in der ersten Hälfte des Jahres in zwei Entscheidungen,[1] im Rahmen der Billigkeitsprüfung zur Begrenzung und Befristung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs, erstmals mit einer für die Praxis äußerst bedeutsamen Problematik auseinandergesetzt. Es ging jeweils um die Frage, ob einem Ehegatten Nachteile i.S.d. § 1578b BGB dadurch entstanden sind, dass er,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Checkliste zur ... / I. Erstmalige Titulierung des Unterhalts

Der rechtsvernichtende bzw. -begrenzende Einwand nach § 1578b BGB muss nicht ausdrücklich als solcher geltend gemacht werden. Soweit sich der Antragsgegner mit seinem Abweisungsantrag dem geltend gemachten Unterhaltsanspruch entgegenstellt, ist die Begrenzung des Unterhalts von Amts wegen zu prüfen.[1] Dies setzt allerdings entsprechenden Tatsachenvortrag zu den Voraussetzun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Kindesunterhalt... / II. Elternvereinbarungen über Kindesunterhalt im Wechselmodell

Eltern, die das Wechselmodell praktizieren wollen, fragen häufig nach den Möglichkeiten von Vereinbarungen, um die von ihnen gewünschte Gestaltung des Wechselmodells und den Kindesunterhalt rechtlich verbindlich zu regeln.[32] Wie ist es rechtlich zu beurteilen, wenn sich beispielsweise Eltern, die das Wechselmodell praktizieren, wechselseitig von Kindesunterhaltsansprüchen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, BGH: Ausbildungsunterhalt für eine Erstausbildung auch nach dreijähriger Verzögerung durch Praktika und Aushilfstätigkeiten möglich

BGH, Beschl. v. 3.7.2013 – XII ZB 220/12 (AG Mayen, Beschl. v. 13.10.2011 – 8b F 585/10; OLG Koblenz, Beschl. v. 28.3.2012 – 13 UF 1081/11) Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Reichweite des Ausbildungsunterhalts für volljährige Kinder entschieden. Die 1989 geborene Antragstellerin lebte nach der Trennung ihrer Eltern im...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Inhalts- und Au... / 2 Anmerkung

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Eheverträge sind gerade für Verlobte interessant, die bereits praktische Erfahrungen mit den finanziellen Folgen einer Scheidung gemacht haben. Daher sind die Ehegatten nach ständiger Rechtsprechung insbesondere bei einer erneuten Eheschließung frei, auf nacheheliche Rechte zu verzichten, soweit ehebedingte Nachteile ausgeglichen werden und e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2013, Verfahren nach... / 1 Sachverhalt

Maßgeblich für die Festsetzung des Verfahrenswertes im Verfahren nach §§ 33, 34 VersAusglG ist § 50 FamGKG. Denn bei dem Verfahren handelt es sich um ein Versorgungsausgleichsverfahren i.S.v. § 111 Nr. 7 FamFG. Dies ändert sich auch nicht durch den Umstand, dass im Rahmen des Verfahrens inzident Unterhaltsansprüche geprüft werden müssen (OLG Schleswig, Beschl. v. 27.10.2011 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Kindesunterhalt... / I. Das Problem

Wie wirkt es sich auf die elterlichen Kindesunterhaltspflichten aus, wenn Eltern, die getrennt leben, sich die Betreuung und Versorgung des Kindes paritätisch teilen? Ein einfacher Fall soll dies verdeutlichten: Praxis-Beispiel M und V trennen sich, sie vereinbaren, sich weiterhin gemeinsam um das 8-jährige Kind K zu kümmern. Sie suchen sich nicht weit voneinander entfernt li...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2013, Kostenentschei... / 1 Aus den Gründen

Die gem. §§ 113 Abs. 1 S. 2, 91 a Abs. 2, 511, 567 ff. ZPO zulässige insbesondere frist- und formgerecht eingelegte – sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat das Familiengericht dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens auferlegt, nachdem die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben. Gem. §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG erfolgt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2013, Umfang der Ang... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Landeskasse ist kraft Zulassung nach §§ 55 Abs. 4, 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 33 Abs. 6 RVG zulässig. In der Sache hat das Rechtsmittel jedoch keinen Erfolg; die angefochtene Entscheidung des LG Magdeburg beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts i.S.v. §§ 546, 547 ZPO analog. Insbesondere weist die Festsetzung der Gebühren zugunsten des Antragstelle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Internationales Scheidungsrecht – einschließlich Scheidungsfolgen

Dieter Henrich3. Auflage 2012, 127 Seiten, FamRZ-Buch 10, 39 EUR, Gieseking Verlag, ISBN 978-3-7694-1096-9 "Wiederum hat der Gesetzgeber ganze Bücher zu Makulatur werden lassen. Was bisher zum internationalen Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht geschrieben wurde, gilt zu einem großen Teil nicht mehr." Was Dieter Henrich im Vorwort der zweiten Auflage des hier vorzustellende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Bilanz im Familienrecht

Interview mit Rechtsanwalt Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages Siegfried Kauder FF/Schnitzler: Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu. Vor der Bundestagswahl im September 2013 soll noch einmal kurz Bilanz gezogen werden. Nach den umfangreichen neuen Gesetzgebungsvorhaben im Unterhaltsrecht (Unterhaltsrechtsreform 1.1.2008) und d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Checkliste zur ... / 1. Gerichtlicher Beschluss – Präklusion (§ 238 Abs. 2 FamFG)

a) Die für eine Begrenzung maßgeblichen Umstände bestanden bei Schluss der mündlichen Verhandlung, auf die der Vortitel ergangen ist, noch nicht bzw. waren nicht sicher vorhersehbar:[2] Begrenzungseinwand nach § 1578b BGB stellt Abänderungsgrund dar, sobald die Voraussetzungen später vorliegen. b) Die für eine Begrenzung maßgeblichen Umstände bestanden bei Schluss der mündlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Kindesunterhalt... / 4. Ist der Begriff des "Wechselmodells" des BGH zu eng?

Der BGH hat eine beiderseitige Barunterhaltspflicht der Eltern abgelehnt, wenn kein paritätisches Wechselmodell vorlag, sondern die Betreuungsanteile der Eltern im Verhältnis von ⅓ zu ⅔ oder auch 40:60 % aufgeteilt waren. Deshalb wird der Begriff des "Wechselmodells" des BGH von einigen als zu eng kritisiert, die sich für eine Ausweitung der beiderseitigen anteiligen Barunte...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anwaltskosten im Zusammenhang mit der Unterhaltsfestsetzung für ein uneheliches Kind und dessen Mutter als außergewöhnliche Belastungen (agB) abziehbar

Leitsatz Anwaltskosten zur Verteidigung gegen einen Unterhaltsabänderungsantrag einer unterhaltsberechtigten Kindesmutter und deren Kind sind als agB des Kindesvaters abziehbar, solange die Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint. Sachverhalt Die vom Kläger als agB geltend gemachten Kosten im Zusammenhang mit der Festsetzung des U...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verfahrensstandschaft bei Unterhaltsverfahren

Leitsatz Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder werden unter verheirateten Eheleuten durch einen Ehepartner im eigenen Namen geltend gemacht. Wird das Kind während des Unterhaltsverfahrens volljährig, so entscheidet es nun selbst über dessen Fortgang. Sachverhalt Dies hat der BGH in einer Grundsatzentscheidung unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden. Di...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeldanspruch für volljähriges verheiratetes Kind ab dem 1.1.2012

Leitsatz Ab dem 1.1.2012 ist der Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes gegenüber seinem Ehegatten nicht mehr zu berücksichtigen. Die Eltern können ab 2012 auch dann Kindergeld für ein verheiratetes Kind erhalten, wenn das Kind einem Unterhaltsanspruch gegen seinen Ehegatten hat. Sachverhalt Der volljährige Sohn der Klägerin befindet sich in Erstausbildung. Die Ehefrau de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / 2. Entscheidung

Der BGH unterzieht, wie es ständiger Rechtsprechung nach der grundlegenden Entscheidung vom 11.2.2004[3] entspricht, den streitigen Ehevertrag einer zweistufigen Inhaltskontrolle. Zunächst wird im Rahmen einer Wirksamkeitskontrolle überprüft, ob der Ehevertrag bereits zum Zeitpunkt seines Abschlusses zu einer derart einseitigen Lastenverteilung führt, dass er wegen Verstoßes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2013, Der familienrech... / VI. Vermeidung der Gefahr einer doppelten Inanspruchnahme des Ausgleichsverpflichteten

Kann ein Elternteil wegen eines Obhutswechsels des Kindes dessen Unterhaltsansprüche im Verfahren nicht weiter durchsetzen und möchte deshalb seine sich aus dem familienrechtlichen Ausgleichsanspruch ergebenden Rechte verfolgen, ist streitig, ob dieser Elternteil und das Kind, dessen Unterhaltsansprüche weiterhin bestehen, Gesamtgläubiger sind.[73] Verneint man dies, kann di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / 1. Sachverhalt

Die Parteien heirateten 1977 und schlossen einen Ehevertrag, in dem sie wechselseitig den Versorgungsausgleich ausschlossen und auf jegliche Unterhaltsansprüche verzichteten. Der gesetzliche Güterstand wurde nicht modifiziert. Die Ehefrau war seit 1973 vollschichtig als Stationsschwester in einem evangelischen Krankenhaus beschäftigt. Der Ehemann war bei Eheschließung noch J...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2013, Der familienrech... / b) Vorliegen der Voraussetzungen für die Geltendmachung rückständigen Unterhalts

Wirtschaftlich betrachtet verlangt der Ausgleichsberechtigte rückständigen Barunterhalt, so dass auch sein Anspruch für den zurückliegenden Zeitraum nur unter den Voraussetzungen des § 1613 Abs. 1 BGB besteht. Diese Voraussetzungen müssen allerdings nicht hinsichtlich des Ausgleichsanspruchs selbst gegeben sein, dessen Notwendigkeit – wie im Beispielsfall – sich in der Regel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / 3. Hypothetische Versorgungslage

Interessant ist, dass der BGH vorliegend eine offenbar zu gering ausgefallene, aber rechtskräftige Entscheidung über den Versorgungsausgleich mit einem Unterhaltsanspruch korrigiert. Dies ist sachgerecht und auch dogmatisch konsequent. Entscheidend bei der Ausübungskontrolle ist der Ausgleich ehebedingter Nachteile, der auch über die Grenzen der drei Ausgleichssysteme Güterr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / 4. Vermögensverwertung

Auch bei der Frage, inwieweit Vermögen gemäß § 1577 Abs. 3 BGB und Zinseinkünfte unterhaltsmindernd zu berücksichtigen sind, stellt der BGH auf das Merkmal der ehebedingten Nachteile ab. Zinsen aus ehebedingt erworbenem Vermögen sind als Einkommen unterhaltsmindernd zu berücksichtigen, wenn das Vermögen "ehebedingt" erworben wurde, zum Beispiel aus dem Zugewinnausgleich stam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2013, Der familienrech... / 1. Vertretungsbefugnis

Nach § 1629 Abs. 1 BGB umfasst die elterliche Sorge auch die Vertretung des Kindes.[12] Gemeinsam sorgeberechtigte Eltern vertreten nach § 1629 Abs. 1 S. 2, 1. Hs. ihr Kind grundsätzlich gemeinschaftlich. Dieser Grundsatz erfährt bei Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs des Kindes gegen den anderen Elternteil eine Ausnahme. Nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB vertritt der Eltern...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / 1. Nur für "ganz miese" Fälle: § 138 BGB

Der BGH schränkt vorliegend den Anwendungsbereich der Sittenwidrigkeit ein und betont die Bedeutung der Vertragsfreiheit. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Die Sittenwidrigkeit ist ein starres, scharfes Schwert, das sich nicht für flexible Lösungen eignet, sondern ein ethisches Minimum im Einzelfall sichert.[23] Sittenwidrigkeit und damit Nichtigkeit soll grundsätzlich nur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 6/2013, Abzugsfähigkeit... / 1 Sachverhalt

Streitig ist, ob bei der Einkommensteuerfestsetzung für das Streitjahr 2010 Gerichts- und Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastungen steuerermäßigend zu berücksichtigen sind. Die Ehe der Klägerin wurde durch Urteil des FamG in 2010 geschieden. Gleichzeitig wurden im Urteil Rentenanwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs zugunsten der Klägerin begründet. Mit geric...mehr