Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / IV. Ergebnis

Die Entscheidung drängt die Bedeutung der Wirksamkeitskontrolle zugunsten der Ausübungskontrolle zurück. Im Rahmen der Ausübungskontrolle ist das dogmatische Verhältnis von § 242 BGB zu § 313 BGB unklar. Nach hier vertretener Auffassung ist § 242 BGB dann anzuwenden, wenn sich ehebedingte Nachteile durch die einverständliche Gestaltung der Ehe entwickelt haben. § 313 BGB ist...mehr

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AGS 6/2013, Kostenentscheid... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte einen Stufenantrag gegen die Antragsgegnerin eingereicht auf Auskunft über den Bestand ihres Anfangs- und Endvermögens, auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Zugewinnausgleich in noch zu beziffernder Höhe. Im Verlauf des Verfahrens ergab sich nach Auskunftserteilung, dass kein Zugewinnausgleichsanspruch des Antragstellers gegen die Antragsg...mehr

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FF 6/2013, Anonyme Samenspe... / 5. Freistellungspflicht gegenüber dem Samenspender und dem Ärzteteam

Während Anonymitätszusagen gegenüber dem Samenspender als Vertrag zu Lasten des Kindes unzulässig sind,[46] sind Vereinbarungen zwischen den Eltern und dem Samenspender, auch im Wege des Vertrages zugunsten Dritter, häufig. Sie werden darüber hinaus auch dringend empfohlen.[47] Eine umfassende Freistellungsverpflichtung zwischen dem Partner/der Partnerin der Mutter sowie dem...mehr

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FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / 2. Ausübungskontrolle: § 242 BGB oder § 313 BGB?

Seit einigen Entscheidungen führt der BGH auf der zweiten Stufe der Inhaltskontrolle zwei Instrumente an, ohne dass klar würde, wann welches anzuwenden wäre.[27] § 242 BGB soll eingreifen, wenn sich im Zeitpunkt der Scheidung eine evident einseitige, unzumutbare Lastenverteilung ergibt. § 313 BGB soll dagegen Anwendung finden, wenn und soweit die tatsächliche Gestaltung der ...mehr

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AGS 6/2013, Kostenentscheid... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig. Die Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme ist gem. §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 269 Abs. 3 S. 2 ZPO zu treffen. Gegen diese Entscheidung ist gem. §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 269 Abs. 5 ZPO die sofortige Beschwerde gem. §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 567-572 ZPO statthaft. Die Vorschriften des § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 269 Abs. 5 ZPO ent...mehr

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FF 6/2013, Der familienrech... / c) Leistungserbringung durch den Ausgleichsberechtigten

Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch setzt voraus, dass der (vormals) betreuende Elternteil anstelle des barunterhaltsverpflichteten Elternteils auch die für den Unterhalt notwendigen Barmittel aufgebracht hat. Wird das behauptet, schließt sich zwanglos die Frage an, in welcher Höhe dies geschehen ist. Dass der Ausgleichsanspruch nicht über den geschuldeten Unterhalt hi...mehr

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FF 6/2013, Der familienrech... / a) Nicht erfüllte Barunterhaltsverpflichtung des Antragsgegners

Der Elternteil, der den Ausgleich leisten soll, muss dem Kind gegenüber mindestens in der Höhe, in der Ausgleich verlangt wird,[21] barunterhaltspflichtig gewesen sein. Alle Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs des Kindes gegen ihn müssen daher im maßgeblichen Zeitraum vorhanden gewesen sein, also die (beim minderjährigen Kind in der Regel unproblematische) Bedürftigkei...mehr

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AGS 6/2013, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

1. Verfahren beim Beschwerdegericht Mit der Vorlage der Akten ist das Verfahren beim Beschwerdegericht angefallen. Dies gilt unabhängig davon, dass der Nichtabhilfebeschluss des FamG nicht begründet wurde und auch nicht erkennen lässt, ob sich das FamG mit den in der Beschwerdeschrift vorgebrachten Argumenten auseinandergesetzt hat (vgl. allgemein zu Form und Inhalt des Vorla...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des Unterhaltsanspruchs durch Strafanzeige des Unterhaltsberechtigten gegen den Unterhaltsverpflichteten bei Beweisnot im Familienverfahren

Einführung Bei der Trennung von Eheleuten und der anschließenden Scheidung, der Regelung der elterlichen Sorge, dem Versorgungsausgleich, dem Zugewinn und dem Umgangsrecht sowie beim Unterhalt spielt sich zunächst alles auf zivilrechtlichem Sektor ab: Die dort geltenden Prozessgrundsätze, aber auch die darauf basierende Prozessführung werden den Erwartungen der Beteiligten in...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / 1. Strafanzeigen als Verbrechen gegen den Unterhaltsverpflichteten

Die Alternative des versuchten oder vollendeten Verbrechens kommt in den hier interessierenden Fällen einer Strafanzeige selten, und zwar allenfalls in Form der vollendeten oder versuchten qualifizierten Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 3 StGB), in Betracht, wenn der Berechtigte den Unterhaltsverpflichteten mittels falscher Angaben längerfristig in Haft bringt oder bringen wil...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / III. Leichtfertig falsche, unbegründete, unberechtigte Strafanzeigen

Unvorsätzlich falsche Strafanzeigen können bei Leichtfertigkeit, d.h. bei grober Fahrlässigkeit,[17] den Unterhaltsanspruch mangels Straftat zwar nicht nach Nr. 3, aber u.U. nach § 1579 Nr. 5 oder Nr. 7 BGB ausschließen oder beschränken. Dabei muss die grobe Fahrlässigkeit sich darauf beziehen, dass der Unterhaltsberechtigte nicht erkannt hat, dass die von ihm vorgetragenen ...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / I. Gesetzeslage

Die Verwirkung ist für den nachehelichen Unterhalt in § 1579 BGB[4] geregelt; sie gilt über § 1361 Abs. 3 BGB für den Trennungsunterhalt entsprechend.[5] Bis 1986 lautete diese Bestimmung: Zitat "(1) Ein Unterhaltsanspruch besteht nicht, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre, weil" … 2. der Berechtigte sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätz...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / IV. Der Wahrheit entsprechende und trotzdem unterhaltsschädliche Strafanzeigen

Wer als Unterhaltsberechtigter eine ("zutreffende, begründete, berechtigte") Strafanzeige gegen den Unterhaltsverpflichteten erstattet, also keine falschen Tatsachen vorträgt, aus den vorgetragenen Tatsachen keinen falschen Verdacht herleitet, sich insbesondere (nur oder im Wesentlichen) auf den gegnerischen Vortrag im Familienrechtsverfahren stützt und keine Formalbeleidigu...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / c) OLG Celle v. 14.2.2008 – 17 UF 128/07 (s.o.)

Inzidenter taucht auch hier die Wahrnehmung berechtigter Interessen auf, interessanter- und zugleich richtigerweise nicht nur des Unterhaltsberechtigten, sondern auch der Kinder: Zitat "Bei dieser Sachlage trägt der Senat erhebliche Zweifel daran, dass die Hartnäckigkeit, mit der die Klägerin eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu verhindern suchte, noch eine Wahrnehmun...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / b) KG FamRZ 1995, 355

Der Leitsatz der Entscheidung lautet: "Der Vorwurf sexuellen Fehlverhaltens führt nicht zum Unterhaltsverlust nach § 1579 Abs. 1 Nr. 6, wenn er in Wahrnehmung berechtigter Interessen (Hervorhebung durch den Verf.) erhoben wird.“"mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / 2. Strafanzeigen als Vergehen gegen den Unterhaltsverpflichteten

Lässt man die vorgenannten Fälle außer Betracht, bleiben für die Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit nach § 1579 Nr. 3 BGB – neben dem in der Praxis häufigen Fall des versuchten oder vollendeten Prozessbetrugs[11] – speziell für die Erstattung von Strafanzeigen nur noch die Vergehen nach §§ 145d, 164, 185–187 StGB: Diese Delikte setzen überei...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / 2. Mutwille und einseitiges Fehlverhalten bei wahrheitsgemäßen Anzeigen

Grundlage der Regelung des § 1579 BGB ist die Fortwirkung der ehelichen Loyalität: Was jedem Einzelnen recht und billig ist, wird dem (geschiedenen, zumindest aber getrennt lebenden) Ehegatten zwar nicht verwehrt, aber mit dem Wegfall oder der Reduzierung des Unterhalts sanktioniert. Dies kann vom Ansatz her auch durch die Erstattung einer wahrheitsgemäßen Anzeige geschehen ...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 2. Das volljährige Kind zwischen Schulausbildung und Berufsausbildung/Studium

Ein volljähriges Kind hat generell nur dann einen Unterhaltsanspruch, wenn es sich in einer Ausbildung befindet, sei es nun in einer schulischen Ausbildung, in einer beruflichen oder in einem Studium. Zwischen verschiedenen Abschnitten sind Wartezeiten/Pausen oft unumgänglich. Für das Kind wird sich u.U. die Frage stellen, ob es in diesen Pausen arbeiten muss, um sich selbst...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 1. Das erwerbsgeminderte volljährige Kind

Dauerhaft erwerbsgeminderte Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben einen Anspruch auf Grundsicherung gemäß § 41 Abs. 2 SGB XII, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht z.B. aus ihrem Vermögen bestreiten können, § 42 Abs. 2 SGB XII. Ein Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern ist demgegenüber nachrangig, dies hat der BGH[1] ausdrücklich festgestellt. D.h. im R...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / II. Strafanzeigen als Straftat gegen den Unterhaltsverpflichteten

Zunächst können Strafanzeigen nach § 1579 Nr. 3 BGB zur Beschränkung oder Versagung des Unterhalts führen, wenn in der Anzeige ein (versuchtes oder vollendetes) Verbrechen oder ein "schweres vorsätzliches Vergehen gegen den Verpflichteten oder einen nahen Angehörigen des Verpflichteten" liegt. Diese Straftat muss nach Überzeugung des Familiengerichts tatsächlich begangen wor...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / a) OLG Stuttgart FamRZ 1979, 40

In dieser Entscheidung heißt es: "Eine Anwendung des § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB … kommt … nur beim Vorliegen … besonders schwerwiegender Verhaltensweisen in Betracht. In der Erstattung einer Strafanzeige liegt ein so schwerwiegendes Verhalten jedenfalls dann nicht, wenn sie wegen der Verletzung einer eindeutigen Unterhaltspflicht erstattet wird. … Dementsprechend ist auch bei d...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / 1. Begriffsbestimmung

Die Frage, wann ein Anzeigeerstatter "mutwillig" handelt oder wann eine Strafanzeige ein "eindeutig bei ihm liegendes Fehlverhalten" darstellt, ist indes nicht einfach zu beantworten:mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / d) Literaturstimmen

Die Literatur hat das Kriterium der "Wahrnehmung berechtigter Interessen" weitgehend als entscheidend für die unterhaltsrechtliche Unschädlichkeit "berechtigter, begründeter, zutreffender" Strafanzeigen übernommen: Strafanzeigen müssen also vom Tatsachenvortrag und vom Vorwurf her strafrechtlich in Ordnung gehen; sie müssen sich zusätzlich familienrechtlich "als Wahrnehmung ...mehr

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FF 5/2013, Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen

Beschluss vom 8.5.2013 – XII ZB 192/11 – (AG Leipzig, Beschl. v. 3.9.2010 – 338 F 1219/10 –, OLG Dresden, Beschl. v. 6.4.2011 – 24 UF 880/10 –) Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsfrage entschieden, ob ein Unterhaltsschuldner befugt ist, gegen die auf Sozialleistungsträger übergegangenen Unterhaltsansprüche mit privaten Forderungen gegen den Unterhaltsgläubiger aufzurechnen. D...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / V. Ergebnis

Eine Strafanzeige kann unterhaltsschädlich sein, wennmehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / Einführung

Bei der Trennung von Eheleuten und der anschließenden Scheidung, der Regelung der elterlichen Sorge, dem Versorgungsausgleich, dem Zugewinn und dem Umgangsrecht sowie beim Unterhalt spielt sich zunächst alles auf zivilrechtlichem Sektor ab: Die dort geltenden Prozessgrundsätze, aber auch die darauf basierende Prozessführung werden den Erwartungen der Beteiligten indes zuweil...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 4. Regress des Scheinvaters gegen den wirklichen Vater

Selbst wenn alle Beteiligten wissen, wer der wirkliche Kindesvater ist, bleibt der Scheinvater rechtlich gesehen zunächst einmal Unterhaltsschuldner. Gemäß § 1600d Abs. 4 BGB können Ansprüche gegen den wahren Vater erst geltend gemacht werden, wenn dessen Vaterschaft festgestellt ist. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Unterhaltsansprüche des Kindes aber auch hinsichtlich der...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 3. Aufenthaltswechsel des minderjährigen Kindes im laufenden Unterhaltsverfahren

Das minderjährige Kind, das gegen den anderen Elternteil Unterhaltsansprüche geltend macht, wird hierbei in der Regel vertreten durch den Elternteil, bei dem es lebt. Die Situation ändert sich schlagartig, wenn der Aufenthalt des Kindes im laufenden Unterhaltsverfahren wechselt: Der Antrag auf Unterhalt fällt in sich zusammen, weil der Anspruch rückwirkend entfällt; der vorhe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil seines nicht ehelichen Kindes in einem gemeinsamen Haushalt lebt

Leitsatz 1. Lebt ein Kind mit dem anderen Elternteil seines nicht ehelichen Kindes in einem gemeinsamen Haushalt, sind in die Berechnung der nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG in der für 2006 bis 2008 geltenden Fassung (a.F.) zu berücksichtigenden Einkünfte und Bezüge nur die im Anspruchszeitraum tatsächlich zugeflossenen Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils oder Dritter e...mehr

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Jung, SGB XII § 122 Erhebun... / 2.4 Erfassung der Ausgaben

Rz. 10 Gemäß Abs. 4 werden die Ausgaben differenziert nach einzelnen Hilfearten, nach der Art des Trägers, nach Leistungsgewährung innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, nach Leistungsarten erfasst. Getrennt davon werden die Anzahl und die Kosten der Gutachten erhoben, die gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 109a Abs. 2 Satz 1 SGB VI von den Trägern der Rentenversicherun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 121 Bundess... / 2.2 Differenzierung nach Leistungsarten

Rz. 5 Nr. 1 benennt die Gruppen von Leistungsberechtigten, über die Teilerhebungen durchgeführt werden. Die Auflistung entspricht dem in § 8 aufgeführten Katalog der Leistungen der Sozialhilfe. Im Vordergrund steht bei den Leistungsarten die Hilfe zum Lebensunterhalt (Nr. 1a). Da das SGB XII den Oberbegriff der Hilfe in besonderen Lebenslagen nicht mehr verwendet, werden neb...mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / IV. § 1607 BGB

Der Unterhaltsanspruch geht nach § 1607 Abs. 3 BGB auf den Scheinvater nicht über, wenn er die zweijährige Anfechtungsfrist nach § 1600b BGB versäumt hat. In diesem Fall kommt die ausnahmsweise mögliche inzidente Feststellung der Vaterschaft nicht mehr in Betracht.[14]mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / c) Wohnvorteil des Ehegatten und des Kindes

Bei der Höhe des angemessenen Wohnwerts ist zu berücksichtigen, dass der Unterhaltspflichtige das Eigenheim zusammen mit einem unterhaltsberechtigten volljährigen Kind bewohnt[23] und diesem insoweit Naturalunterhalt leistet, der ihn gegenüber dem Kind teilweise von seiner Unterhaltspflicht befreit,[24] zumal das Berufungsgericht den nicht um den Wohnbedarf des Kindes gekürz...mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / 2. Aufstockungsunterhalt bei mehreren Teilzeitbeschäftigungen

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB setzt nach der Systematik des Gesetzes voraus, dass der Ehegatte eine angemessene Erwerbstätigkeit ausübt oder ausüben könnte und daher nicht bereits aufgrund eines anderen gesetzlichen Tatbestands einen Unterhaltsanspruch hat. Ein Teilzeitbeschäftigter muss sich um vollschichtige Tätigkeit bei seinem bisherigen oder einem anderen...mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / 7. Ehebedingter Nachteil und nacheheliche Solidarität

Der Verzicht auf eine berufliche Karriere ist im Rahmen von § 1578b BGB allein unter dem Gesichtspunkt des ehebedingten Nachteils zu würdigen. Die nacheheliche Solidarität erfasst demgegenüber andere Umstände, die unabhängig von ehebedingten Nachteilen Auswirkungen auf den konkreten Unterhaltsanspruch haben.[56]mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / XI. § 1581 BGB

Nach den Maßstäben der unterhaltsbezogenen Mutwilligkeit oder Leichtfertigkeit ist zu beurteilen, ob der Unterhaltspflichtige sein Einkommen durch Altersteilzeit oder Vorruhestand vermindern darf. In der Regel wird bei Altersteilzeit keine Mutwilligkeit vorliegen, wenn der Bedarf des Unterhaltsberechtigten schon durch eigene Einkünfte und einen ggf. fortbestehenden Unterhalt...mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / V. § 850d ZPO

Zum Nachweis der Vollstreckungsprivilegierung muss der Gläubiger einen Titel vorlegen, aus dem sich – ggf. im Wege der Auslegung – ergibt, dass der Vollstreckung ein Unterhaltsanspruch der in § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO genannten Art zugrunde liegt. Die Bevorrechtigung des Gläubigers gemäß § 850 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 1609 BGB gegenüber anderen Unterhaltsberechtigten muss sich hinge...mehr

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FF 04/2013, Berücksichtigun... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Parteien haben … 2004 die Ehe geschlossen, aus der die beiden Kinder … hervorgegangen sind, die seit der Trennung der Parteien bei der Klägerin leben und von ihr betreut werden. Die Klägerin geht einer Erwerbstätigkeit nicht nach, bezog allerdings für ihr drittes Kind bis 13.12.2009 monatlich 300 EUR Elterngeld. [2] Der Beklagte ist Berufssoldat … im Dienstgrade ei...mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / c) Abänderungsabrede in einem Vergleich

Die Parteien hatten am 1.6.2006 im Berufungsverfahren gegen ein Urteil zur Zahlung von nachehelichen Unterhalt einen Vergleich mit dem Inhalt geschlossen, dass es "unter Aufrechterhaltung der beiderseitigen Rechtsstandpunkte" bis einschließlich Februar 2007 bei dem erstinstanziellen Urteil verbleiben solle und dann "jede Partei eine Abänderung beantragen" könne, wobei ein Un...mehr

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AGS 4/2013, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Es bestehen hier bereits Bedenken dagegen, ob die Beschwerde nach § 59 Abs. 1 FamGKG zulässig ist. … Das aber bedarf keiner Vertiefung, weil die Beschwerde jedenfalls unbegründet ist. Auch dann, wenn der Antragsgegner den geschuldeten Unterhalt freiwillig bezahlt und der Zahlungsanspruch nur deswegen gerichtlich geltend gemacht wird, weil der Antragsteller für den Anspruch ei...mehr

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AGS 4/2013, Teilvereinbarun... / 2 Aus den Gründen

Das FamG hat zu Recht eine Einigungsgebühr aus einem Gegenstandswert von 981,00 EUR festgesetzt. Der genannte Betrag entspricht dem Wert der beiden Anrechte im Versorgungsausgleich, über die eine Einigung erzielt wurde. 1. Gem. Nr. 1000 VV entsteht eine Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien üb...mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / I. § 239 ZPO

Macht ein Sozialhilfeträger kraft prozessrechtlicher Ermächtigung (§ 256 ZPO) in Prozessstandschaft die nach Rechtshängigkeit des Unterhaltsverfahrens auf den Sozialhilfeträger übergegangenen Unterhaltsansprüche geltend, kann das nach dem Tod des Klägers unterbrochene Verfahren gemäß § 239 ZPO insoweit nur durch seine Erben als neue Prozessstandschafter aufgenommen werden. D...mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / 1. Erwerbslosenunterhalt und Mini- oder Midi-Job

Der unterhaltsberechtigte Ehegatte trägt zum Unterhaltsanspruchs wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB die Darlegungs- und Beweislast nicht nur dafür, dass er keine reale Chance auf eine Vollzeitstelle hat, sondern auch dafür, dass dies in gleicher Weise für eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV (Mini-Job ohne gesetzliche Krankenversicherung und ohne Arbeit...mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / I. § 94 SGB XII

§ 94 Abs. 2 S. 1 SGB XII sieht als Ausnahme von dem generellen Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den Träger der Sozialhilfe nach § 94 Abs. 1 S. 1 SGB XII für Eltern behinderter oder pflegebedürftiger Kinder den beschränkten Übergang auf 26 EUR wegen Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege bzw. 20 EUR wegen Hilfe zum Lebensunterhalt vor. § 94 Abs. 2 S. 2 SGB XII enthält d...mehr

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zfs 04/2013, Widerruf einer... / 2 Aus den Gründen:

[5] “… II. 1. a) Zutreffend ist das BG zunächst davon ausgegangen, dass die dem Kl. in dem Versicherungsvertrag durch die Erblasserin eingeräumte Bezugsberechtigung durch diese zu ihren Lebzeiten nicht wirksam gem. § 16 Ziff. 1 und 4 der ALB widerrufen wurde. Für das Bezugsrecht aus einer Lebensversicherung kommt es auf das Deckungsverhältnis zwischen VN und VR und die dort ...mehr

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AGS 4/2013, Teilvereinbarun... / 1 Sachverhalt

Zwischen den beteiligten Eheleuten war ein Scheidungsverfahren anhängig, in dem auch der Versorgungsausgleich zu regeln war. Das Gericht hat für beide Eheleute Auskünfte der Versorgungsträger eingeholt. Danach haben sowohl der Ehemann als auch die Ehefrau einmal Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung, zum anderen jeweils auch Anwartschaften auf eine betrieblic...mehr

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Kindergeld: kein Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber dem Vater seines eigenen Kindes

Leitsatz § 1615l Abs. 2 Satz 2 BGB lässt sich keine pauschale dreijährige Unterhaltspflicht des Kindesvaters gegenüber der das gemeinsame Kind betreuenden Mutter entnehmen, wenn diese das Kind nicht allein, sondern mit dem Kindesvater gemeinschaftlich betreut hat. Sachverhalt Die Familienkasse (FK) hob die Kindergeldfestsetzung zu Gunsten der Klägerin für deren Tochter auf, d...mehr

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FF 03/2013, Kontinuitätspri... / I. Legitimationsansätze nachehelicher Unterhaltsansprüche

Nach allgemeiner Meinung sind die Tatbestände des nachehelichen Unterhaltsrechts nicht einem universalen Legitimationsprinzip verpflichtet.[1] Sie umschreiben ganz unterschiedliche Bedarfsfälle und von daher erscheint es überzeugend, von unterschiedlichen Begründungsansätzen auszugehen.[2] Als die häufigsten Stichworte in diesem Zusammenhang werden genannt: der Ausgleich ehe...mehr

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FF 03/2013, Kontinuitätspri... / II. Der verfassungsrechtliche Ausgangspunkt – die Entscheidung des BVerfG vom 28.7.2010 (1 BvL 9/04)

Die vor der Neuregelung zum 1.1.2008 bestehende, unterschiedliche Ausgestaltung der Betreuungstatbestände nach § 1570 BGB und § 1615l BGB und die damit verbundene Differenzierung hielt der BGH in der Entscheidung vom 5.7.2006 noch für verfassungskonform.[8] Zum einen bezwecke der Betreuungsunterhalt, den betreuenden Elternteil von der Erwerbstätigkeit freizustellen, wenn das...mehr

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FF 03/2013, Ehebedingter Na... / 1 Aus den Gründen:

I. Der Antragsteller begehrt die Befristung des durch Vergleich geregelten Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt der Antragsgegnerin. Die Beteiligten schlossen 1989 die Ehe. Sie adoptierten ein im März 1996 geborenes Kind. Die Antragsgegnerin ist seit Juli 1991 Versicherungsfachwirtin und arbeitete bis 1995 als Sachbearbeiterin bei verschiedenen Versicherungsunternehmen. Nach...mehr