Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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FF 03/2013, Kontinuitätspri... / III. Erstes Zwischenergebnis

Schon zu Beginn der 80er Jahre hatte das BVerfG den Betreuungsunterhalt aus dem Blickwinkel des Kindes interpretiert: Betreuungsunterhalt als Kompensation für die der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes abträgliche Zäsur in der Betreuungskontinuität, verursacht durch Trennung und Scheidung, indem wenigstens mit einer finanziellen Absicherung ein Kontinuum an Betreuungsleis...mehr

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FF 03/2013, Kontinuitätspri... / 3. Die Einzelfallbetrachtung in der Praxis

Es sind kritische Stimmen zu vernehmen – mit unterschiedlicher Intensität. Maurer hat darauf hingewiesen, dass die reine Einzelfallbeurteilung keineswegs im Regierungsentwurf so stringent formuliert worden ist, wie dies jetzt vom BGH vertreten wird[61] und Reinken [62] schließt seine Ausführungen zum Betreuungsunterhalt des geschiedenen Ehegatten mit der Erkenntnis, dass die ...mehr

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FoVo 3/2013, BGH: Ehegatte ... / Leitsatz

1. Da dem Schuldner im Anwendungsbereich des § 850f Abs. 2 Hs. 2 ZPO dasjenige belassen werden soll, was er zur Deckung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums im Sinne des SGB XII benötigt, sind die dort für die Anrechnung von Einkommen und geldwerten Vorteilen maßgebenden Grundsätze auch bei der Ermittlung des ihm pfandfrei zu belassenden Betrages zu berücksichtigen. 2....mehr

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FoVo 3/2013, BGH: Ehegatte ... / 1 I. Der Fall

Vollstreckung aus Teil-VU wegen vorsätzlich unerlaubter Handlung Die Gläubiger betreiben gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Teilversäumnisurteil sowie aus einem in gleicher Sache ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss. Die titulierte Forderung beruht auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners. Der Schuldner ist verheiratet und sein...mehr

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FF 03/2013, Ehebedingter Na... / 2 Anmerkung

Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Frage der Bindung der Beteiligten eines Unterhaltsrechtsverhältnisses an die Beurteilung der Höhe des vom Unterhaltsgläubiger erzielten bzw. erzielbaren Erwerbseinkommens im Rahmen einer von ihnen vereinbarten Änderung der ursprünglichen Vergleichsgrundlage. Der BGH ist der Auffassung, dass hierfür nichts anderes gelten kann als für ...mehr

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FoVo 3/2013, BGH: Ehegatte ... / 2 II. Die Entscheidung

Das LG lässt dem SU zu viel Das LG geht davon aus, dass die Forderung des Schuldners gegen die Drittschuldnerin gemäß § 850b Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO nach den für Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften gepfändet werden kann. Dagegen ist nichts zu erinnern. Unzutreffend ist allerdings die Auffassung des LG, dem Schuldner müssten monatlich 177,01 EU...mehr

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Gerichts- und Anwaltskosten einer Ehescheidung als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz Gerichts- und Anwaltskosten, die aus einer Ehescheidung resultieren, können bislang nur abgezogen werden, soweit sie auf die Scheidung selbst und den Versorgungsausgleich entfallen. Nicht begünstigt sind demgegenüber die Kosten für die vermögensrechtliche Auseinandersetzung der Eheleute bzw. die Regelung des Zugewinnausgleichs. Das FG Düsseldorf hat sich nun für ein...mehr

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FoVo 2/2013, Vollstreckungsprivilegierung eines Unterhaltsanspruchs durch einen von mehreren Unterhaltsberechtigten

Leitsatz Um den Nachweis der Vollstreckungsprivilegierung eines Unterhaltsanspruchs gemäß § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO zu erbringen, muss der Gläubiger einen Titel vorlegen, aus dem sich – gegebenenfalls im Wege der Auslegung – ergibt, dass der Vollstreckung ein Unterhaltsanspruch der in § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO genannten Art zugrunde liegt. Die Bevorrechtigung des Gläubigers gemäß § ...mehr

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FoVo 2/2013, Vollstreckungs... / 2 II. Die Entscheidung

Was hat das Vollstreckungsgericht zu prüfen? Entgegen der Auffassung des LG muss sich bei der Zwangsvollstreckung von Unterhaltsansprüchen nach § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO aus dem Vollstreckungstitel allein ergeben, dass der Vollstreckung ein Unterhaltsanspruch der in § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO genannten Art zugrunde liegt, nicht hingegen, dass der Gläubiger gegenüber anderen Unterhal...mehr

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FF 02/2013, Erhöhung des ko... / 1 Aus den Gründen:

I. Mit seinem am 5.5.2011 bei Gericht eingegangenen Antrag erstrebt der Antragsteller die Abänderung eines zwischen den Beteiligten im Jahre 1998 geschlossenen gerichtlichen Vergleiches über nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 3.150,00 DM zugunsten der Antragsgegnerin mit dem Ziel, ab Mai 2011 keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen. Er beruft sich darauf, dass das ...mehr

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FoVo 2/2013, Vollstreckungs... / 3 III. Der Praxistipp

BGH entscheidet wie die herrschende Meinung Die Entscheidung des BGH steht im Einklang mit der Auffassung der Kommentarliteratur (vgl. Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, 33. Aufl., § 850d Rn 2; Schuschke/Walker/Kessal-Wulf, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 850d Rn 19; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 850d Rn 41; PG/Ahrens, ZPO, 4. Aufl., § 850d Rn 44 f.; Bec...mehr

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FoVo 2/2013, Vollstreckungs... / Leitsatz

Um den Nachweis der Vollstreckungsprivilegierung eines Unterhaltsanspruchs gemäß § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO zu erbringen, muss der Gläubiger einen Titel vorlegen, aus dem sich – gegebenenfalls im Wege der Auslegung – ergibt, dass der Vollstreckung ein Unterhaltsanspruch der in § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO genannten Art zugrunde liegt. Die Bevorrechtigung des Gläubigers gemäß § 850d Abs...mehr

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AGS 2/2013, Einreichung des... / 1 Sachverhalt

Mit einem beim FamG eingegangenen Antrag beanspruchte die volljährige Antragstellerin Verfahrenskostenhilfe für ein beabsichtigtes Verfahren gegen den Antragsgegner zur Regelung ihrer Ansprüche auf Kindesunterhalt. Das FamG bewilligte der Antragstellerin Verfahrenskostenhilfe für das Unterhaltsverfahren. Mit Beschl. v. 10.2.2012 hat das FamG im schriftlichen Verfahren den Ant...mehr

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FF 02/2013, Selbstgenutzte Immobilie und Altersschonvermögen im Elternunterhalt

1. Im Rahmen des Elternunterhalts sind durch grundlegende Entscheidungen des BGH wesentliche Eckpunkte in Bezug auf die Fragen der Leistungsfähigkeit[1] sowie den Einsatz von Vermögen[2] einer Klärung zugeführt worden. Hierbei sind die Entscheidungen im Wesentlichen von dem Grundsatz getragen worden, dass dieses Unterhaltsverhältnis vergleichsweise schwach ausgestaltet ist u...mehr

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FoVo 2/2013, Vollstreckungs... / 1 I. Der Fall

Titulierter Ehegattenunterhalt Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner, ihren früheren Ehemann, die Zwangsvollstreckung wegen Unterhaltsansprüchen. Mit Scheidung schlossen die Gläubigerin und der Schuldner vor dem AG einen Zwischenvergleich, in dem sich der Schuldner verpflichtete, bis zum rechtskräftigen Abschluss der Folgesache "nachehelicher Unterhalt" einen monatlich...mehr

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FF 02/2013, Rechtsprechung ... / Elternunterhalt

Beim Elternunterhalt entstehen Unterhaltsansprüche nicht, wenn Rente und Pflegegeld ausreichen, den eigenen Bedarf zu decken. Allein die Tatsache der Zahlung von Sozialhilfe führt noch nicht zu einem schlüssigen Regressanspruch des Sozialhilfeträgers. Bei der Bedürftigkeitsprüfung ist auch ein fiktiver Anspruch der Hilfeempfängerin auf Zahlung von Pflegegeld in die Berechnun...mehr

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AGS 2/2013, Verfahrenswert ... / Leitsatz

Wendet sich der Schuldner mit seinem Vollstreckungsabwehrantrag gegen die Vollstreckung eines titulierten Unterhaltsanspruchs, ist bei der Festsetzung des Verfahrenswerts § 51 FamGKG anwendbar, da hier eine Familiensache Unterhalt kraft Sachzusammenhangs vorliegt. Der Wert eines Vollstreckungsabwehrantrags bemisst sich grundsätzlich nach dem Umfang der erstrebten Ausschließun...mehr

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AGS 2/2013, Wertberechnung ... / 1 Aus den Gründen

Die form- und fristgerecht und ersichtlich im eigenen Namen eingelegte Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin, mit der diese sich gegen die Festsetzung des Verfahrenswertes in einem Verfahren nach §§ 33, 34 VersAusglG wenden, ist gem. §§ 59 Abs. 1 FamGKG, 32 Abs. 2 RVG zulässig. Dies gilt ebenso für das mit Schriftsatz vom 23.4.2012 eingelegte Rechtsmi...mehr

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AGS 2/2013, Verfahrenskoste... / 1 Aus den Gründen

Auf die Beschwerden der Antragsgegnerin war Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen. Die Anträge auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die im Wege der Stufenklage geltend gemachten Ansprüche sind nicht mutwillig i.S.v. § 114 ZPO. Denn weder der Terminsbestimmung vom 6.9.2011 noch der Verlegungsanordnung vom 26.9.2011 war zu entnehmen, dass der Termin nicht die letzte münd...mehr

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Jansen, SGB VI § 46 Witwenr... / 2.5.3 Voraussetzungen des Abs. 1 oder des Abs. 2

Rz. 26 Ferner müssen im Zeitpunkt des Leistungsbeginns die Voraussetzungen entweder für die Gewährung einer kleinen Witwenrente bzw. Witwerrente nach Abs. 1 oder diejenigen für die Hinterbliebenenrente nach Abs. 2 vorliegen (vgl. die Erläuterungen oben). Im Hinblick auf die Begrenzung der kleinen Witwen- bzw. Witwerrente auf eine Bewilligungszeit von 24 Monaten (vgl. hierzu ...mehr

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FF 01/2013, Nachweis der Vollstreckungsprivilegierung eines Unterhaltsanspruchs

ZPO § 850d; BGB § 1609 Leitsatz 1. Um den Nachweis der Vollstreckungsprivilegierung eines Unterhaltsanspruchs gemäß § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO zu erbringen, muss der Gläubiger einen Titel vorlegen, aus dem sich – ggf. im Wege der Auslegung – ergibt, dass der Vollstreckung ein Unterhaltsanspruch der in § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO genannten Art zugrunde liegt (Anschl. an BGH, Beschl. v. ...mehr

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FF 01/2013, Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen außerhalb der EU wird erleichtert – Ehegattenunterhalt nachjustiert

Zu dem am Donnerstag vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23.11.2007 erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: Kinder brauchen die bestmögliche Unterstützung, um den Unterhalt durchsetzen zu können, der ihnen zusteht. Das gilt unabhängig davon, ob sich die Kinder im Ausland aufhalten oder nicht. Wer Unterhalt sc...mehr

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FF 01/2013, Nachweis der Vo... / Aus den Gründen:

[1] Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner, ihren früheren Ehemann, die Zwangsvollstreckung wegen Unterhaltsansprüchen. [2] Mit Urteil des AG – Familiengerichts – vom 10.5.2010 wurde die am 22.6.1984 zwischen den Parteien geschlossene Ehe geschieden. Am gleichen Tag schlossen die Gläubigerin und der Schuldner vor dem Amtsgericht – Familiengericht – einen Zwischenverglei...mehr

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FF 01/2013, Nachweis der Vo... / Anmerkung

Die vorstehende Entscheidung befasst sich mit der Frage, wie die materielle Prüfungskompetenz im Rahmen der Pfändbarkeit bei Unterhaltsansprüchen nach § 850d ZPO zwischen dem Prozessgericht und dem Vollstreckungsorgan verteilt ist. § 850d Abs. 1 ZPO gibt dem wegen seiner Bedürftigkeit besonders abhängigen Gläubiger einen privilegierten Zugriff auf das Arbeitseinkommen des ih...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / (d) Wagnischarakter

Darunter fällt der Hauptbegründungsstrang des Berufungsgerichts.[114] Es stellt darauf ab, dass das Pflichtteilsrecht im Gegensatz zum Unterhaltsanspruch keine sichere, bereits bestehende Erwerbsquelle darstelle. Beim Verzicht sei noch nicht absehbar, ob und in welchem Umfang dem Verzichtende beim späteren Erbfall tatsächlich ein Pflichtteilsanspruch erwachsen wäre. Dem steh...mehr

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FF 01/2013, Nachweis der Vo... / Leitsatz

1. Um den Nachweis der Vollstreckungsprivilegierung eines Unterhaltsanspruchs gemäß § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO zu erbringen, muss der Gläubiger einen Titel vorlegen, aus dem sich – ggf. im Wege der Auslegung – ergibt, dass der Vollstreckung ein Unterhaltsanspruch der in § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO genannten Art zugrunde liegt (Anschl. an BGH, Beschl. v. 5.4.2005 – VII ZB 17/05, NJW 2...mehr

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FF 01/2013, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Hat der Unterhaltsberechtigte seinen Unterhaltsanspruch bereits beziffert, nachdem er zunächst von dem Unterhaltspflichtigen Auskunft gemäß § 1613 Abs. 1 BGB begehrt hat, so kann er nicht rückwirkend einen höheren Unterhalt verlangen, wenn der Unterhaltspflichtige bei der erstmals erfolgten Bezifferung nicht mit einer Erhöhung zu rechnen brauchte. Zum angemessenen Lebensbeda...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / 3. Pflichtteilsverzicht

Ausgangspunkt des bislang bestehenden Streits war das in der Zeit zwischen dem ersten und dem zweiten Senatsurteil zum Behindertentestament ergangene Urteil des VGH Mannheim[86], demzufolge der Verzicht eines Sozialleistungsbeziehers auf den Pflichtteil wegen dessen partieller Funktion als "Unterhaltsanspruch über den Tod hinaus" wie Unterhaltsverzichte von Ehegatten zulaste...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / (e) Pflichtteilszweck

Trotz etwaiger Restunterhaltsfunktion des Pflichtteils ist ein mit der Ehe begründeter Unterhaltsanspruch gerade auch für den Fall gedacht, dass ein Partner in die Lage kommt, nicht selbst für sich sorgen zu können. Dazu gehört – um ein aktuelles Beispiel zu nennen – der sogenannte Krankheitsunterhalt – sei er ehebedingt oder nicht –, dessen Umfang und Grenzen sich am Grunds...mehr

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FF 01/2013, Rechtsprechung ... / Elternunterhalt

Der Unterhaltsbedarf eines im Pflegeheim untergebrachten Elternteils richtet sich regelmäßig nach den notwendigen Heimkosten zuzüglich eines Barbetrags für die Bedürfnisse des täglichen Lebens. Ist der Elternteil im Alter sozialhilfebedürftig geworden, beschränkt sich sein angemessener Lebensbedarf in der Regel auf das Existenzminimum und damit verbunden auf eine – dem Unter...mehr

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AGS 09/2013, Anrechenbarkei... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. Der Antragstellerin ist nach §§ 113 Abs. 1 FamFG, 114 S. 1 ZPO ratenfreie Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, weil sie nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten der Verfahrensführung aufzubringen. Auf...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / (f) Senatsbegründung: das sozialrechtliche Regelungssystem

Auf die vorgenannten Begründungsstränge gegen eine Übertragung der Grundsätze des Unterhaltsrechts auf das Pflichtteilsrecht brauchte der Senat nicht zurückgreifen, denn das Sozialleistungssystem selbst steht einer Vergleichbarkeit zwingend entgegen: Das betreffende Pflichtteilsrecht der Leistungsbezieherin kann allenfalls ein Korrelat zu ihren Unterhaltsansprüchen gegenüber ...mehr

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FoVo 1/2013, Vollstreckungs... / 3 III. Der Praxistipp

Der mündige Schuldner ist gefordert … Die Entscheidung des BGH bedeutet nicht, dass der Schuldner rechtlos gestellt ist. Vielmehr muss er die ihm gegebenen Rechtsmittel nutzen, um gegen eine aus seiner Sicht fehlerhafte Klausel vorzugehen. … die Erinnerung nach § 732 ZPO oder … Er kann einerseits die Klauselerinnerung nach § 732 ZPO einlegen, wenn er Einwendungen erheben kann, ...mehr

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AGS Nr.12/2012, Beiordnung ... / 1 Sachverhalt

Die durch ihre Mutter vertretenen minderjährigen Gläubiger betreiben gegen ihren Vater aus einem Versäumnisbeschluss des AG – FamG – die Zwangsvollstreckung wegen rückständiger und laufender Unterhaltsansprüche. Sie haben für einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, mit dem die Ansprüche des Schuldners gegen seinen Arbeitgeber auf Zahlung von Arb...mehr

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AGS 09/2013, Wert einer ein... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde kann jedoch in der Sache keinen Erfolg haben, da die amtsgerichtliche Wertfestsetzung zutreffend erfolgt ist. § 41 FamGKG schreibt vor, dass "in Verfahren der einstweiligen Anordnung … der Wert in der Regel unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung gegenüber der Hauptsacheentscheidung zu ermäßigen ist. Dabei ist von der Hälfte des für die Hauptsache besti...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / (a) Höchstrichterliche Rechtsprechung

Der Nachranggrundsatz im Sozialhilferecht, nach dem jeder nur insoweit staatliche Hilfe beanspruchen kann, als er die betreffenden Aufwendungen (insbesondere den Lebensunterhalt) nicht durch den Einsatz eigener Einkünfte und eigenen Vermögens bestreiten kann, gerät mit zivilrechtlichen Gestaltungen in Konflikt, die Bedürftigkeit herbeiführen oder perpetuieren. Dieser Konflik...mehr

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AGS Nr.12/2012, Umfang der ... / Leitsatz

Wird ein Beratungshilfeschein für die Angelegenheiten "Trennung, Scheidung und Folgesachen" erteilt, sind bei einer anschließenden umfassenden Beratung durch einen Rechtsanwalt die vier Komplexemehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / b) Behinderung trotz Geschäftsfähigkeit

Unstreitig erhält die Leistungsbezieherin seit Jahren Eingliederungshilfe im Sinne der §§ 53 ff SGB XII, was das Vorliegen (oder Drohen) einer Behinderung voraussetzt (§ 53 Abs. 1 SGB XII), nicht etwa Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Arbeitslosengeld II", "Hartz IV") nach dem SGB II.[83] Auch die Umstellung auf sogenannte erweiterte Hilfe nach § 19 Abs. 5 SGB XII hat nich...mehr

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AGS Nr.12/2012, Umfang der ... / 2 Aus den Gründen

In der Sache ist die Beschwerde begründet. Dem Beteiligten zu 2) steht eine Vergütung in Höhe von insgesamt 142,80 EUR zu, weil er in insgesamt vier Angelegenheiten tätig geworden ist. Das BerHG sieht Beratung in "Angelegenheiten" vor (§§ 2 Abs. 2, 6 BerHG). Gem. § 44 RVG erhält der Rechtsanwalt für die Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe außerhalb eines gerichtlichen Verf...mehr

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AGS Nr.12/2012, Verfahren a... / 1 Aus den Gründen

Grundlage der Wertfestsetzung ist § 50 FamGKG. Bei dem vorliegenden Verfahren auf Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalts nach §§ 33, 34 VersAusglG handelt es sich um ein Verfahren nach § 111 Nr. 7 FamFG. Der Umstand, dass im Rahmen dieses Verfahrens inzident Unterhaltsansprüche geprüft werden müssen, ändert hieran nichts. § 50 FamGKG ist lex specialis gegenüber...mehr

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AGS Nr.12/2012, Beiordnung ... / 2 Aus den Gründen

a) Das LG ist der Auffassung, die Beiordnung eines Rechtsanwalts sei nicht erforderlich. Da eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben und der Schuldner nicht durch einen solchen vertreten sei, komme eine Beiordnung nach § 121 Abs. 2, 1. Alt. ZPO nur in Betracht, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich sei. Insoweit seie...mehr

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zfs 11/2012, Gefährliche Ka... / B. Prozessuale Besonderheiten

Nach diesen materiell-rechtlichen Ausführungen soll noch ein kurzer Überblick über prozessrechtliche Besonderheiten mit Bezug zur fünften Jahreszeit gegeben werden. Im Hinblick auf einzuhaltende Fristen differenziert die Rechtsprechung je nach den örtlichen Gegebenheiten.[65] Ein außerhalb des Rheinlandes ansässiger Berufungskläger brauchte zum Beispiel nicht damit zu rechnen...mehr

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Jansen, SGB VI § 90 Witwenr... / 2.2.2 Ansprüche nach dem letzten Ehegatten

Rz. 4 § 90 setzt voraus, dass die letzte Ehe aufgelöst, d.h. durch Tod, Scheidung oder Aufhebung nach den §§ 1313 ff. BGB beendet worden ist (vgl. Hauck/Haines, SGB VI Kommentar, § 90 Rz. 3). Die auf die wiederaufgelebte Hinterbliebenenrente anzurechnenden Ansprüche müssen ihren Rechtsgrund ("ihre Wurzel") in persönlichen Eigenschaften oder Verhältnissen des 2. Ehepartners w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 91 Aufteil... / 2.3 Aufteilung nach Ehedauer

Rz. 6 Der Gesetzgeber hat als alleiniges Kriterium für die Aufteilung der Rente die Dauer der Ehe des jeweiligen Berechtigten mit dem Versicherten gewählt; dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, a. a.O. zu der Vorgängervorschrift des § 1268 Abs. 4 Satz 1 RVO). Insbesondere wird auch die Höhe des einem Berechtigten an der Hinterbliebenenrente zustehe...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / b) Rechtslage in der Schweiz

Gesetzliche Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften kennt das schweizerische Recht nicht. Das gilt selbst dann, wenn aus der Lebensgemeinschaft betreuungsbedürftige Kinder hervorgegangen sind. Denn die wirtschaftliche Unterstützung des nicht verheirateten, betreuenden Elternteils wird bislang weniger als zivilrechtliche denn als sozialstaatliche Aufgabe angesehen.[...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / b) Aus der Sicht des schweizerischen Rechts

Nicht so in der Schweiz: Die Dauer des Unterhaltsanspruchs bestimmt sich gemäß Art. 125 Abs. 2 ZGB danach, bis zu welchem Zeitpunkt es dem Unterhaltsberechtigten nicht zumutbar ist, für sein eigenes Auskommen zu sorgen.[78] Eine schematische Koppelung der Zeit, während der Unterhalt zu leisten ist, an die Dauer der Ehe ist nicht zulässig. Vielmehr ist die Dauer der Unterhalt...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / a) In Deutschland

Im Kern besteht das deutsche System des nachehelichen Unterhalts bekanntlich aus insgesamt sieben Unterhaltstatbeständen, in denen einzelne Konstellationen von der Kinderbetreuung über Alter, Krankheit, Erwerbslosigkeit bis hin zu Aus- und Fortbildung, Aufstockung sowie Billigkeit umschrieben sind, bei deren Vorliegen es einem geschiedenen Ehegatten nicht möglich oder nicht ...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / b) Das schweizerische Recht

Ganz anders dagegen die Situation in der Schweiz: Die schweizerische Praxis folgt in der Frage der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils praktisch einhellig[62] einem in der Literatur als "10/16-Regel"[63] bezeichneten Altersphasenmodell, dem zufolge vom betreuenden Elternteil eine Teilerwerbstätigkeit im Umfang von 50 % erwartet werden kann, sobald das jüngste zu ...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / b) Nach Schweizer Recht

Das nacheheliche Unterhaltsrecht ist in der Schweiz seit der Scheidungsrechtsrevision des Jahres 2000 verschuldensunabhängig ausgestaltet. Mit Art. 125 ZGB hat sich der schweizerische Gesetzgeber für eine unterhaltsrechtliche Generalklausel entschieden, die den Gerichten einen weiten Ermessensspielraum (Art. 4 ZGB) bei der Zuerkennung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs ...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / a) In Deutschland

Der Anspruch eines nicht verheirateten Elternteils auf Betreuungsunterhalt hat in Deutschland sowohl in der forensischen Praxis als auch der rechtswissenschaftlichen Diskussion lange Zeit ein Schattendasein geführt: Bis 1970 war der Vater des Kindes – der mit diesem rechtlich noch nicht einmal als verwandt galt – lediglich verpflichtet, der Mutter eine von Bedürftigkeit und ...mehr