Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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FF Nr.12/2012, Das Bundesve... / IV. Kein Amtsermittlungsgrundsatz im gerichtlichen Unterhaltsverfahren

Logische Vorstufe einer konkreten Sachverhaltsfeststellung und der anschließenden Prüfung durch das Gericht nach den Vorgaben des BVerfG ist immer der Sachvortrag des Anwalts. Der Vorwurf an die Gerichte, im konkreten Fall keine Feststellungen getroffen zu haben, darf daher nicht als Einstieg in ein Amtsermittlungsverfahren missverstanden werden.[20] Denn das Gericht kann nac...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / a) Aus deutscher Sicht

In Deutschland verteilt sich der Betreuungsunterhalt traditionell auf zwei Unterhaltstatbestände – § 1570 BGB und § 1615l BGB –, bei denen jeweils zwischen zwei Phasen unterschieden wird: Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes wird eine Art von zeitlichem Basisunterhalt gewährt, bei dem der betreuende Elternteil frei wählen kann, ob er das Kind selbst betreue...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / I. Einleitung

Der Unterhalt wegen Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes ist familien- und gesellschaftspolitisch von herausragender Bedeutung: Von der gemeinsamen Verantwortung der Eltern geprägt, hat der Betreuungsunterhalt unter allen Unterhaltstatbeständen die eindeutig stärkste Fundierung und auch rechtstatsächlich stellt eine Kinderbetreuung unverändert den häufigsten...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / a) Die deutsche Perspektive

Nach deutschem Recht kommt eine Befristung des Betreuungsunterhalts nicht in Betracht: Trotz der mit § 1578b BGB bestehenden Möglichkeit, im Prinzip alle nachehelichen Unterhaltsansprüche zeitlich zu begrenzen, hat der Bundesgerichtshof – nach anfänglichen Schwankungen in der instanzgerichtlichen Praxis[73] – inzwischen wiederholt klargestellt, dass die in den beiden Betreuu...mehr

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FF Nr.12/2012, Bundestag plant Änderungen im Unterhaltsrecht

Der Bundestag plant knapp fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform 2007/2008 eine Entschärfung des § 1578b BGB bei langjähriger Ehedauer. Eine Befristung oder Begrenzung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs soll danach unzulässig sein, wenn zwar keine ehebedingten Nachteile vorliegen, eine Beschränkung aber mit Blick auf die insbesondere bei Ehen von la...mehr

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Kindergeld für ein verheiratetes Kind ab 2012 unabhängig vom Einkommen des Ehegatten

Leitsatz Ist ein in der erstmaligen Berufsausbildung befindliches, volljähriges Kind verheiratet, so besteht ein Kindergeldanspruch für dieses Kind. Dieser besteht ab 2012 unabhängig von dessen eigenen Einkünften und von einer typischen Unterhaltssituation ggü. dem Ehegatten. Sachverhalt Die Familienkasse (FK) gewährte der Klägerin zunächst Kindergeld für ihre Tochter, die si...mehr

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FF 11/2012, Anwaltshaftung ... / 2 Anmerkung:

Die Entscheidung zeigt eindrucksvoll das Haftungsrisiko von Rechtsanwälten auf, die ein für den konkreten Fall maßgebliches Gesetz und die dazu ergangene Rechtsprechung nicht kennen, infolgedessen die Interessen ihrer Mandanten nur unzureichend wahrnehmen und ihnen hierdurch finanziellen Schaden zufügen. Zum Sachverhalt: Der Kläger, dessen Einkommen sich im Jahr 2005 deutlich...mehr

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FF 11/2012, Anwaltshaftung ... / 1 Aus den Gründen:

I. Die zulässige Berufung des Klägers ist begründet. Dem Kläger steht entgegen der Auffassung des Landgerichts ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 12.765,00 EUR gegen die Beklagte aus anwaltlicher Pflichtverletzung zu. Denn der Beklagten ist eine schuldhafte Verletzung ihrer Pflichten aus dem mit dem Kläger geschlossenen Anwaltsdienstvertrag anzulasten. Keinen Erfolg hat ...mehr

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FF 11/2012, Erhöhung des Fa... / 2 Aus den Gründen:

[4] Die Revision ist unbegründet. I. [5] Das Berufungsgericht ist davon ausgegangen, dass dem Sohn des Beklagten in dem streitgegenständlichen Zeitraum kein Unterhaltsanspruch gegen den Beklagten zugestanden habe, so dass ein solcher auch nicht auf den Kläger habe übergehen können. Der Beklagte sei leistungsunfähig. Dem Grunde nach stehe einem unterhaltspflichtigen Elternteil...mehr

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FF 11/2012, Berufsorientier... / Aus den Gründen:

I. Die Antragstellerin ist die am x.3.1992 geborene, im Haushalt der Mutter lebende Tochter des Antragsgegners. Sie hat die Realschule im Schuljahr 2009/2010 ohne Abschluss verlassen und besucht seit dem 7.9.2011 das Städtische Berufskolleg für Technik, Hauswirtschaft und Sozialpädagogik in M.; dort leistet sie ein Berufsorientierungsjahr in der Fachrichtung Ernährung und Ha...mehr

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FF 11/2012, Die Kunst der k... / Was ist in Unterhaltsfällen mit Auslandsbezug zu beachten?

Aufgrund der Mobilität der Familien und deren Mitglieder sowie aufgrund der Globalisierung des Rechts müssen sich Anwälte und Richter verstärkt bei der Bemessung von Unterhaltsansprüchen mit den Lebensverhältnissen anderer Länder beschäftigen. Lebt der Berechtigte in einem Land mit niedrigem Lebensstandard und Preisniveau, so führt dies nicht unbedingt dazu, dass der Unterhal...mehr

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FF 11/2012, Unterhaltsrecht – Kommentar

Kleffmann/Klein (Hrsg.)1. Auflage 2011, 1.588 Seiten, 89,00 EUR, Luchterhand Verlag Der vorliegende Unterhaltskommentar aus dem Jahre 2011 enthält ein neues Konzept der Vermittlung notwendigen Fachwissens im Unterhaltsrecht. Unterhalt ist das Gebiet, das der Familienrechtler am häufigsten zu bearbeiten hat, beim Trennungsunterhalt, beim Geschiedenenunterhalt, beim Kindesunterh...mehr

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FF 11/2012, Die Kunst der k... / Wer trägt die Darlegungs- und Beweislast für den konkreten Bedarf?

Die Darlegungs- und Beweislast für den geltend gemachten Bedarf trägt grundsätzlich der Berechtigte. Der Unterhaltsberechtigte genügt seiner Darlegungslast, wenn er seine Bedürfnisse im Detail angibt und daraus den gesamten Unterhalt ableitet. Nur dann ist auch eine gerichtliche Schätzung nach § 287 ZPO möglich. Bestreitet der Pflichtige einzelne Bedarfspositionen, hat der B...mehr

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AGS Nr.11/2012, Verfahrensw... / 1 Aus den Gründen

Die Festsetzung des Verfahrenswertes für die Beschwerdeinstanz beruht auf §§ 40, 50 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. und Abs. 3 FamGKG. Die Frage, wie der Verfahrenswert in Verfahren nach §§ 33, 34 VersAusglG festzusetzen ist, wird in Rspr. u. Lit. unterschiedlich beantwortet. Nach überwiegender Auffassung richtet sich der Wert nach der allgemein für Versorgungsausgleichssachen geltenden...mehr

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AGS Nr.11/2012, Verfahrensw... / Leitsatz

Der Wert eines Verfahrens nach den §§ 33, 34 VersAusglG richtet sich nach § 50 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. FamGKG. Der sich danach ergebende Wert kann nach § 50 Abs. 3 FamGKG im Hinblick auf die Schwierigkeit und den Aufwand des Verfahrens, insbesondere bei aufwändiger Ermittlung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs, erhöht werden, wobei die Bewertung einer vergleichbaren Unterhalt...mehr

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FF 11/2012, Die Kunst der k... / Was ist bei der Geltendmachung von Alters- und Krankenvorsorgeunterhalt zu beachten?

Im "Normalbereich" wird der Altersvorsorgeunterhalt nach der so genannten Bremer Tabelle ermittelt. Der Altersvorsorgeunterhalt ist im nachehelichen Bereich und ab Rechtshängigkeit eines Scheidungsantrages Teil des gesamten Lebensbedarfs im Sinne des § 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB. Im Rahmen eines Unterhaltsanspruchs nach den §§ 1570 bis 1573 oder § 1576 BGB gehören nach § 1578 Ab...mehr

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AGS Nr.11/2012, Verfahren a... / 1 Aus den Gründen

Grundlage der Wertfestsetzung ist § 50 FamGKG. Bei dem vorliegenden Verfahren auf Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalts nach §§ 33, 34 VersAusglG handelt es sich um ein Verfahren nach § 111 Nr. 7 FamFG. Der Umstand, dass im Rahmen dieses Verfahrens inzident Unterhaltsansprüche geprüft werden müssen, ändert hieran nichts. § 50 FamGKG ist lex specialis gegenüber...mehr

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FF 11/2012, Das Große Famil... / I. Die Entwicklung des Familiengerichts

Die Idee war nicht neu. Schon der damalige Reichsjustizminister Schiffer hatte 1928, also während der Weimarer Zeit, ein besonderes Gericht für Scheidungsverfahren und scheidungsbezogene Verfahren vorgeschlagen. In der ehemaligen DDR war der Gedanke früh aufgegriffen und umgesetzt worden.[1] Die Bundesrepublik Deutschland brauchte etwas länger: Erst mit dem Inkrafttreten des...mehr

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FF 11/2012, Die Kunst der k... / Welche gesetzlichen Grundlagen für die Unterhaltsbemessung existieren?

Die unterschiedlichen Formulierungen der §§ 1360a, 1361 Abs. 1 und 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB umschreiben den unbestimmten Rechtsbegriff des "eheangemessenen Bedarfs", von dem die Höhe des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs abhängt. Die unterschiedlichen Formulierungen in den vorgenannten Vorschriften zeigen, dass ein Unterhaltsmaß geschuldet wird, das dem ehelichen Lebenszuschnit...mehr

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FF 10/2012, Befristung trot... / Aus den Gründen:

I. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin haben am 9.5.1997 die Ehe miteinander geschlossen, leben seit dem 15.3.2009 voneinander getrennt und sind durch den Verbundbeschluss des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 15.12.2011, der bezüglich Scheidung und Versorgungsausgleich seit dem 24.4.2012 rechtskräftig ist, geschieden worden. Die Unterhaltsansprüche der Antragsgegne...mehr

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FF 10/2012, Angemessene Erw... / 2 Gründe:

Die Revisionen der Parteien führen zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht. Auf das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis 31.8.2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2010 – XII ZB 197/10, FamRZ 2011, 100 R...mehr

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FoVo 10/2012, Drittschuldne... / I. Der Fall

Gläubigerin pfändet Unterhaltsanspruch "einschränkungslos" Der Schuldner hat gegenüber der Drittschuldnerin einen Anspruch auf Trennungsunterhalt, den die Gläubigerin gepfändet hat. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) wurde ohne Hinweise auf Pfändungsschutzvorschriften erlassen. Die Drittschuldnerin hat die Forderung aus dem PfÜB in Höhe des rückständigen Trennung...mehr

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FF 10/2012, Angemessene Erw... / 1 Tatbestand:

Die Parteien sind geschiedene Eheleute und streiten über die Abänderung eines Titels über nachehelichen Unterhalt. Der 1949 geborene Kläger und die 1950 geborene Beklagte hatten im Jahre 1975 die Ehe geschlossen, aus der ein im Jahre 1978 geborener Sohn hervorging. Nach der Trennung im Herbst 1995 verblieb der seinerzeit noch minderjährige Sohn im Haushalt des Klägers, der ih...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / bb) Abfindung im Zugewinnausgleichsverfahren

Hat der Verpflichtete Unterhalt geleistet, ist der auf die Abfindung zurückgehende, bis zum Stichtag gezahlte Betrag zu verdoppeln, von der Abfindung abzuziehen und der Rest als Vermögen in die Zugewinnausgleichsrechnung einzusetzen. Unterhaltsrückstände am Stichtag sind nach der Rechtsprechung des BGH[12] als Verbindlichkeiten anzusetzen. Die unterhaltsrechtliche Beteiligung...mehr

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FF 10/2012, Angemessene Erw... / 3 Anmerkung

Im vorliegenden Abänderungsverfahren hinsichtlich eines Titels über nachehelichen Unterhalt betont der BGH erneut, dass die Anpassung von Vergleichen an geänderte tatsächliche Verhältnisse nach den Regeln des materiellen Rechts verläuft, wobei die getroffenen Vereinbarungen der Parteien über die Abänderbarkeit vorrangig vor den gesetzlichen Regelungen über den Wegfall oder d...mehr

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FF 10/2012, Befristung trot... / Leitsatz

1. Bei fortbestehenden ehebedingten Nachteilen ist eine Befristung des nachehelichen Unterhalts regelmäßig nicht auszusprechen, kommt jedoch unter außergewöhnlichen Umständen in Betracht (Anschl. an BGH, Urt. v. 2.2.2011 – XII ZR 11/09). 2. Außergewöhnliche Umstände können gegeben sein, wenn der Unterhaltspflichtige durch die nacheheliche Betreuung gemeinsamer Kinder in seine...mehr

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FF 10/2012, Nachträgliche B... / Einführung

Erneut hat der BGH in dieser Entscheidung einen Anwaltsfehler im Zusammenhang mit der Begrenzung des nachehelichen Ehegattenunterhalts festgestellt. Der Anwalt, der dort ein früheres Unterhaltsabänderungsverfahren betrieben hatte, wird nun hoffen, dass sich der Schaden in Grenzen hält. Das kann aber nur noch geschehen, wenn das OLG, an das der BGH zurückverwiesen hat, eine v...mehr

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Kein Kindergeld bei Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber dem anderen Elternteil

Leitsatz Für ein Kind, das gegen den mit ihm nicht verheirateten Vater seines Kindes einen vorrangigen Unterhaltsanspruch aus § 1615l BGB hat und mit dem Vater seines Kindes in einem gemeinsamen Haushalt lebt, entfällt bei entsprechender Leistungsfähigkeit des Kindesvaters die Unterhaltspflicht der Eltern gem. § 1601 BGB und damit der Anspruch auf Kindergeld. Sachverhalt Die ...mehr

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FF 9/2012, Abänderung eines... / 4 Begrenzung des Unterhaltsanspruchs nach § 1578b BGB

a) Bei der Frage der Begrenzung des Unterhaltsanspruchs nach § 1578b Abs. 1 oder 2 BGB bekräftigt der BGH seine jüngere Rechtsprechung,[17] dass ehebedingte Nachteile durch eben solche Vorteile kompensiert werden können. Diese Rechtsprechung ist konsequent. Sie bildet die Kehrseite des Anspruchs auf Nachteilsausgleich bzw. schränkt die nacheheliche Solidarität insoweit zu Re...mehr

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FF 9/2012, Interessenkonfli... / 2 Gründe:

Die Berufung ist nach § 112e Satz 1 BRAO statthaft und auch im Übrigen zulässig (§ 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 2, 3 VwGO). Sie bleibt jedoch ohne Erfolg. I. Die Klage ist als Anfechtungsklage (§ 112a Abs. 1, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 42 VwGO) statthaft. Nach § 73 Abs. 2 Nr. 1 BRAO obliegt es dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer, die Kammermitglieder in Fragen der Berufsp...mehr

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FF 9/2012, Reihenfolge der ... / 5. Drittelmethode im Rahmen von § 1581 BGB

Wenn zuerst der Unterhaltsanspruch nach § 1578b BGB zu beschränken und dann nach § 1581 BGB zu vermindern ist, und zwar auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung des BGH nach der Drittelmethode, ist zu fragen, ob diese dogmatisch in § 1581 BGB eingebaut werden kann. Für die Drittelmethode werden drei Gründe angeführt: Die Gleichwertigkeit der geschiedenen und der neuen Ehe...mehr

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FF 9/2012, Verwirkung des T... / 1 Aus den Gründen:

I. Der Antragsteller begehrt die Abänderung eines Unterhaltsvergleichs. Die Beteiligten sind getrennt lebende Eheleute. Die Trennung erfolgte im März 2010. Am 3.11.2010 schlossen die Beteiligten in dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unter dem Aktenzeichen 23 F 185/10 vor dem Amtsgericht Witten einen Vergleich, wonach sich der Antragsteller verpflichtete, a...mehr

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FF 9/2012, Interessenkonfli... / 3 Anmerkung

I. "Endlich!" – möchte man ausrufen. Endlich hatte der Bundesgerichtshof, in Gestalt des Anwaltssenats, einmal Gelegenheit, sich mit der Frage zu beschäftigen, ob derselbe Rechtsanwalt (hier: dieselbe Rechtsanwältin) in derselben familienrechtlichen Angelegenheit das volljährige Kind und einen Elternteil gegen den anderen Elternteil vertreten darf.[1] Zwar geht es in der Ent...mehr

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FF 9/2012, Verlängerung des... / 3 Die Anspruchsgrundlage(n)

Nach § 1570 BGB kann ein geschiedener Ehegatte von seinem ehemaligen Ehepartner Unterhalt wegen der Betreuung eines Kindes verlangen. Der BGH hat hierzu bereits lange vor Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes hervorgehoben, dass, falls der Unterhaltsberechtigte durch die Kinderbetreuung an der Ausübung einer Erwerbstätigkeit teilweise gehindert ist, der Anspruc...mehr

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FF 9/2012, Interessenkonfli... / 1 Tatbestand:

Die Klägerin ist eine im Bezirk der Beklagten zugelassene Rechtsanwältin. Am 18.3.2010 erteilte die Beklagte der Klägerin einen belehrenden Hinweis, in dem es unter anderem heißt: “Sie vertreten Herrn Dr. A. C. in dessen Scheidungsverfahren sowie in der Folgesache Zugewinnausgleich gegen die Ehefrau Ihres Mandanten, Frau B. C. … Mit Datum vom 26.6.2009 haben Sie zudem auch fü...mehr

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FF 9/2012, Auslandseinsatz ... / 3 Anmerkung

1. Der BGH hat mit der in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung entschieden, dass der Auslandsverwendungszuschlag eines Bundeswehrsoldaten während eines Afghanistaneinsatzes von täglich 92,03 EUR als überobligationsmäßig erzieltes Einkommen nur nach Billigkeitsgrundsätzen seinem Einkommen als unterhaltspflichtiger Ehegatte zugerechnet werden...mehr

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FF 9/2012, Abänderung eines... / 3 Richtige Anspruchsgrundlage

Die richtige Anspruchsgrundlage zu erkennen, ist durchaus nicht nur eine akademische Frage, sondern kann konkrete Folgen für den unterhaltsberechtigten Beteiligten haben. a) Das gilt vor allem bei der Abänderung von Vollstreckungstiteln aus der Zeit vor der Unterhaltsreform. Im vorliegenden Fall war 1995 ein Aufstockungsunterhalt vereinbart worden, dessen Wegfall der Pflichti...mehr

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FF 9/2012, Abänderung eines... / Leitsatz

1. Ist ein Unterhaltsberechtigter altersbedingt nicht mehr erwerbstätig, richtet sich sein Unterhalt für den durch die Rente nicht gedeckten Bedarf allein nach § 1571 BGB (Altersunterhalt – in Abgrenzung zu Senatsurt. v. 3.2.1999 – XII ZR 146/97, FamRZ 1999, 708, 709). 2. Kann der Unterhaltsberechtigte in der Zeit nach der Zustellung des Scheidungsantrags ehebedingt nicht das...mehr

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FF 9/2012, Auslandseinsatz ... / 2 Aus den Gründen:

Die Revision ist begründet. Sie führt im Umfang der Anfechtung zur Aufhebung des Berufungsurteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht. … I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: … II. Diese Ausführungen halten der rechtlichen Nachprüfung nicht in allen Punkten stand. 1. … Soweit die Revision bean...mehr

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FF 9/2012, Verlängerung des... / 1 Die Billigkeitsentscheidung hinsichtlich der Verlängerung des Betreuungsunterhalts

Im Vordergrund der Entscheidung stehen die Ausführungen zur Verlängerung des Anspruchs auf Betreuungsunterhalt, nachdem das zu betreuende Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat; vorliegend handelte es sich um drei Kinder, die im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft der Scheidung (Oktober 2009) 12, 14 und 17 Jahre alt waren. Der BGH bleibt bei seiner ablehnenden Haltung z...mehr

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FF 9/2012, Verlängerung des... / Leitsatz

a) Beim Unterhaltsanspruch wegen Betreuung von Kindern ab der Altersgrenze von drei Jahren ist zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder gesichert werden könnte (im Anschluss an Senatsurt. BGHZ 180, 170 = FamRZ 2009, 770). b) An die für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts insbesondere a...mehr

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FF 9/2012, Interessenkonfli... / Leitsatz

1. Erteilt der Vorstand der Rechtsanwaltskammer einem Kammermitglied einen belehrenden Hinweis, so stellt dieser einen Verwaltungsakt dar, der nach §§ 112a Abs. 1, 112c Abs. 1 S. 1 BRAO, § 42 VwGO mit der Anfechtungsklage anfechtbar ist. 2. Zugewinnausgleich und der Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes gegen seine Eltern betreffen dieselbe Rechtssache. 3. Die Interessen,...mehr

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FF 9/2012, Verwirkung des T... / 2 Anmerkung

Die Verwirkung von Unterhaltsansprüchen nach § 1579 Nr. 2 BGB war in letzter Zeit Gegenstand verschiedener Aufsätze[1] und Urteile. Für das Vorliegen einer verfestigten Lebensgemeinschaft sah die frühere Rechtsprechung des BGH[2] regelmäßig einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren vor. Offenbar sind die Obergerichte nicht mehr bereit, dieser bisher herrschenden Meinung zu folgen. So...mehr

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FF 9/2012, Reihenfolge der ... / 2. Herabsetzung nach § 1579 und nach § 1581 BGB

Dasselbe Problem wie zum Verhältnis von § 1578b BGB zu § 1581 BGB stellt sich, wenn ein Unterhaltsanspruch nach § 1579 BGB herabzusetzen und außerdem die Leistungsfähigkeit im Sinn von § 1581 BGB beschränkt ist. Aufgrund des Aufbaus des Gesetzes und den Grundsätzen der Logik wird man zu dem Ergebnis gelangen müssen, dass zuerst § 1579 BGB und dann § 1581 BGB zu prüfen ist. §...mehr

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FF 9/2012, Auskunftsansprüc... / 2. Eigene Stellungnahme

Die gegenteilige Ansicht, wonach nur unter dem Gesichtspunkt eines konkreten Sachvortrages zu einer illoyalen Verfügung eine ergänzende Auskunft geschuldet wird, erscheint zutreffend. Sie alleine ist praxisgerecht. Mit Jaeger [20] ist darauf hinzuweisen, dass die Gesetzesmaterialien keinerlei Anhalt für die erweiterte Ansicht ergeben. Lediglich an einer einzigen Stelle[21] in...mehr

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ZErb 9/2012, Die Auswirkung... / 2. Wie werden nun nachrückende Ehegatten behandelt?

In der Praxis relevanter dürften hingegen die Fallkonstellationen sein, bei denen ein neuer Ehegatte den Erblasser geheiratet hatte und die Schenkungen etc. vor dem Zeitpunkt der Eheschließung erfolgten. Führt nun die Abkehr von der Theorie der Doppelberechtigung zwingend auch zu einer Erweiterung der Pflichtteilsrechte von Ehepartnern oder eingetragenen gleichgeschlechtlich...mehr

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ZErb 9/2012, Die Auswirkung... / 1. Gleichbehandlung aller Abkömmlinge des Erblassers

Der Fall betraf einen Sachverhalt, der in der Praxis meist nicht zu Problemen führt und eher untergeordnete Bedeutung hat. Vorliegend machen Enkel, die zum Zeitpunkt der ergänzungspflichtigen Zuwendung noch nicht geboren waren, gegen ihre Großmutter, die von ihrem Ehemann zur Alleinerbin eingesetzt wurde, Pflichtteilsansprüche geltend. Die Tochter der Erbin, also die Mutter ...mehr

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FF 9/2012, Verlängerung des... / 4 § 1578b BGB

Ohne dies umfassend auszuführen, hat der BGH die Ablehnung der Befristung des (vom OLG nicht in Erwägung gezogenen; siehe soeben unter Ziffer 3.) Aufstockungsunterhalts und der Herabsetzung des Betreuungsunterhalts – jedenfalls für eine Übergangszeit – akzeptiert. Es genügte dem Senat, dass das OLG die Voraussetzungen der Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs mit Hinweis auf ...mehr

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FF 9/2012, Rechtsprechung k... / Ehegattenunterhalt

a) Eine angemessene Erwerbstätigkeit i.S.v. § 1574 BGB kann auch in der Ausübung von zwei Teilzeitbeschäftigungen bestehen. b) Kapitalerträge aus einem Vermögen, welches einem Ehegatten nach der Scheidung durch Erbfall angefallen ist, können in die Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen nur dann einbezogen werden, wenn die Erwartung des künftigen Erbe...mehr

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FF 9/2012, Abänderung eines... / 1 Abänderung von Vergleichen

Bei der Abänderung von Vergleichen, die noch unter das bis 31.8.2009 geltende alte Prozessrecht fallen, findet die Präklusionsvorschrift des § 323 Abs. 2 ZPO a.F. keine Anwendung.[1] Die Abänderbarkeit richtete sich auch damals vielmehr nach materiellem Recht, § 313 BGB. Dieser Umstand wird doch immer wieder übersehen. Die Verweisung des § 323 Abs. 4 auf § 323 Abs. 1 bis 3 Z...mehr