Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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FF 9/2012, Rechtsprechung k... / Versorgungsausgleich

§ 13 VersAusglG erlaubt dem Versorgungsträger, grundsätzlich die gesamten Teilungskosten auf die betroffenen Ehegatten umzulegen. Werden die Teilungskosten pauschaliert berechnet, gebührt dem Versorgungsträger die Wahl der anzuwendenden Pauschalierungsmethode. Die gerichtliche Angemessenheitsprüfung stellt nur ein Korrektiv dar, das zu einer Begrenzung der Kosten führt, wenn...mehr

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FF 7/2012, Abänderung eines... / 3 Aus den Gründen:

Die Revisionen sind begründet. … [16] I. Die Abänderungsklage ist zulässig. Der Kläger hat sich auf die seit dem Abschluss des Vergleichs am 12.7.1979 geänderte Rechtslage zur Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des Unterhalts berufen, was für die Zulässigkeit der Klage ausreicht (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 323 Rn 32; BT-Drucks 16/1830 S. 33; zur Zulässigkei...mehr

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FF 7/2012, Abänderung eines... / 4 Anmerkung

1. In dieser wie auch in einer späteren Entscheidung[1] hat sich der BGH mit der Frage befasst, ob in einer vertraglichen Unterhaltsregelung der gesetzliche Unterhaltsanspruch konkretisiert oder auf eine eigenständige vertragliche Grundlage im Sinne einer Novation gestellt worden ist. Der durch eine vertragliche Regelung vom 12.7.1979 unterhaltspflichtige geschiedene Ehegatt...mehr

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FF 7/2012, Aussetzung der d... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Beteiligten streiten über die Aussetzung einer durch den Versorgungsausgleich bedingten Kürzung der Rente des Antragstellers. … [13] 2. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts hält den Angriffen der Rechtsbeschwerden nicht stand. [14] a) Zutreffend hat das OLG die durch den Versorgungsausgleich bedingte Kürzung der Rente des Ehemannes allerdings erst für die Zeit ab...mehr

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FF 7/2012, Verfestigte Lebe... / 2 Aus Tatbestand und Gründen:

I. Die Parteien streiten um Abänderung eines am 15.3.2002 vor dem Amtsgericht im Rahmen des Scheidungsverbundverfahrens geschlossenen Vergleichs zum nachehelichen Unterhalt. Der Beklagte hatte sich verpflichtet, an die Klägerin einen nachehelichen Unterhalt von monatlich 422 EUR zu zahlen. In dem Verfahren … hatte der Beklagte beantragt, den Vergleich zum nachehelichen Unter...mehr

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FF 7/2012, Aussetzung der d... / Leitsatz

1. Eine Anpassung der durch den Versorgungsausgleich bedingten Kürzung der Versorgung nach § 33 VersAusglG wirkt ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat der Antragstellung beim Familiengericht folgt. (Rn 14) 2. Eine Aussetzung nach § 33 Abs. 3 VersAusglG kommt lediglich in Höhe der Differenz der beiderseitigen Ausgleichswerte aus den Regelversorgungen des § 32 VersAus...mehr

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FF 7/2012, Rechtsprechung k... / Kindesunterhalt

Ein minderjähriges Kind, dessen Vater über ein außergewöhnlich hohes Einkommen verfügt, während die betreuende Mutter ein geringfügig über dem angemessenen Selbstbehalt liegendes Einkommen erzielt, kann Unterhalt über den Höchstsätzen der Düsseldorfer Tabelle verlangen, der unter Berücksichtigung des in §§ 27 ff. SGB XI definierten sächlichen Existenzminimums i.V.m. § 28 SGB...mehr

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FF 7/2012, Rechtsprechung k... / Ehegattenunterhalt

Wurde im Unterhaltsvergleich eine spätere Befristung des Unterhalts vorbehalten, diese jedoch in einem nach Veröffentlichung des Senatsurteils v. 12.4.2006 (XII ZR 240/03 – FamRZ 2006, 1006) verhandelten Abänderungsverfahren nicht geltend gemacht, so ergibt sich weder aus der anschließenden Senatsrechtsprechung noch aus dem Inkrafttreten des § 1578b BGB am 1.1.2008 eine wese...mehr

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FF 7/2012, Abänderung eines... / Leitsatz

1. Der Wille der Parteien, den Unterhaltsanspruch völlig auf eine vertragliche Grundlage zu stellen, kann nur bei Vorliegen besonderer dafür sprechender Anhaltspunkte angenommen werden (im Anschl. an Senatsurt. v. 26.9.1990 – XII ZR 87/89, FamRZ 1991, 673, 674; Senatsbeschl. v. 23.1.1985 – IVb ARZ 63/84, FamRZ 1985, 367, 368 und BGH, Urt. v. 28.6.1984 – IX ZR 143/83, FamRZ 1...mehr

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FF 7/2012, Abänderung eines... / 2 Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Herabsetzung und Befristung nachehelichen Unterhalts. Der 1935 geborene Kläger und die 1951 geborene Beklagte heirateten am 17.12.1970. Bereits im Juni 1970 war der gemeinsame Sohn T. geboren worden. Durch notariellen Ehevertrag vom 16.12.1970 hatten die Parteien den gesetzlichen Güterstand ausgeschlossen und Gütertrennung vereinbart. Ende 1977 ...mehr

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FF 7/2012, Elternunterhalt:... / Aus den Gründen

I. Der Antragsteller macht aus übergegangenem Recht Ansprüche auf Elternunterhalt gegen den Antragsgegner geltend. Er hat der am … 1926 geborenen Mutter des Antragsgegners, Frau V. B., vom Juli 2008 bis Februar 2011 Sozialhilfe in Höhe von 17.014,68 EUR gewährt. Die verwitwete Mutter des Antragsgegners lebt im Städtischen Altenpflegeheim in F. Ihre Einkünfte, bestehend aus Re...mehr

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FF 7/2012, Aussetzung der d... / 2 Anmerkung

Das VersAusglG hat nicht nur das System des Ausgleichs, sondern auch in mehrfacher Hinsicht die Rechtsfolgen des Ausgleichs grundlegend verändert. Wenn nach alter Rechtslage eine laufende Versorgung mit Unterhaltspflichten gegenüber dem Ausgleichsberechtigten zusammentraf, war der jeweilige Leistungsträger zuständig für Fragen der Aussetzung. Der Antrag (§§ 5, 9 VAHRG a.F.) ...mehr

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FF 7/2012, Rechtsprechung k... / Internationales Recht

Das auf Unterhaltsansprüche anzuwendende Sachrecht bestimmt sich für die Zeit ab dem 18.6.2011 nach dem Haager Unterhaltsprotokoll (HUP). Ist ein Unterhaltsantrag bereits vor dem 18.6.2011 anhängig geworden, ergibt sich das anzuwendende Sachrecht zunächst noch aus Art. 18 EGBGB a.F., ab dem 18.6.2011 aus dem Unterhaltsprotokoll (OLG Celle, Hinweisbeschl. v. 13.4.2012 – 10 UF...mehr

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FoVo 7/2012, Verbindliche Formulare in der Forderungspfändung

Verordnungsermächtigung für BMJ Schon 2005 wurde das Bundesministerium der Justiz (BMJ) in §§ 829 Abs. 4 und 758a Abs. 6 ZPO ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sowie einen Durchsuchungsbeschluss einzuführen. Soweit Formulare eingeführt sind, muss sich der Antragstel...mehr

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AGS 7/2012, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Der Senat geht mit dem FamG davon aus, dass in Anpassungsverfahren gem. §§ 33, 34 VersAusglG die Verfahrenswertfestsetzung nach § 50 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. FamGKG vorzunehmen ist. Danach ist für jedes betroffene Anrecht 10 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens beider Ehegatten anzusetzen, mindestens jedoch 1.000,00 EUR. Der Mindestwert kann gem. § 50 Abs. 3 FamGKG he...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / 1. Dingliche Teilhabe

Die BGB-Gütergemeinschaft ist, wie bereits angesprochen, heute weitgehend nicht mehr zeitgemäß. Obwohl das BGB ihr nach wie vor über hundert Paragraphen widmet, ist diese Wahloption de facto obsolet, weil es an einem funktionierenden Modell der Gütergemeinschaft fehlt. Das Güterrecht sollte den Partnern aber von Gesetzes wegen jedenfalls die Option für eine dingliche Teilhab...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beerdigungskosten für geschiedenen Ehepartner sind keine Sonderausgaben

Leitsatz Zahlungen für die Beerdigung des Ex-Partners sind keine abziehbaren Unterhaltsleistungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Das Niedersächsische FG erklärte, dass solche Kosten nicht für den typischen Lebensunterhalt aufgewandt werden. Sachverhalt Der Steuerpflichtige unterstützte seine geschiedene Ehefrau mit monatlichen Unterhaltszahlungen. Als sie verstarb, übernah...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 54 Klagearten / 3.2 Allgemeine Leistungsklage

Rz. 39 Rechtsanwalt ... An das Sozialgericht ... (Anschrift) Klage der Hausfrau ... - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt ... - gegen die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch ..., (Anschrift) Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und beantrage, die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin monatlich aus dem Arbeitslosengeld ihres früheren Ehemannes ..., soweit dies...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / III. Offenbarungspflichten nach der Titulierung von Unterhaltsansprüchen

Nach der Rechtsprechung des BGH besteht nach der Titulierung von Unterhaltsansprüchen nur in besonderen Fällen eine Verpflichtung zur ungefragten Information des anderen Partners. Der BGH differenziert hier nach der Art des Titels. 1. Vergleiche Eine Pflicht zur Rücksichtnahme des einen Beteiligten auf die Belange des anderen besteht, wenn es um die Durchführung einer Unterhal...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 4. Ansprüche gemäß § 1615l BGB

Der Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen gemeinsamen Kindes nach § 1615l BGB kann das Maß des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen beeinflussen, wenn dieser Unterhaltsanspruch bereits während der bestehenden Ehe oder jedenfalls bis zur Rechtskraft der Ehescheidung entstanden war. Dann steht auch der Wortlaut der "ehelichen Lebensverhäl...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 3. Sonstige Verpflichtungen i.S.v. § 1581 BGB

Die Unterhaltspflichten für nachehelich geborene Kinder, nachehelich hinzugekommene Ansprüche gemäß § 1615l BGB und neue Ehegatten beeinflussen nach der Rechtsprechung des BVerfG, der der BGH gefolgt ist, nicht mehr die Bemessung des Bedarfs eines geschiedenen Ehegatten nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Solche nachehelich entstandenen Unterhaltsansprüche sind deswegen ...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / b) Zusätzliche Prüfung der Unbilligkeit, Interessenabwägung, Rechtsfolgen

Als Rechtsfolge kann nach § 1579 BGB ein Unterhaltsanspruch je nach Ausmaß der Unbilligkeit im Einzelfall versagt, herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden. Möglich ist auch eine Kombination dieser Rechtsfolgen. Aus dem Wort "soweit" ergibt sich, dass der Unterhaltsanspruch zunächst herabgesetzt und nach einer weiteren Übergangszeit völlig versagt werden kann. Die Bestimmun...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / 3. Beschlüsse bzw. Urteile

Wenn der Unterhalt in einem Urteil bzw. seit dem 1.9.2009 in einem Beschluss tituliert wurde, besteht nach der Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte dagegen nur in Ausnahmefällen eine Verpflichtung zur ungefragten Information über Einkommensverbesserungen. Der BGH fordert insoweit, dass das Schweigen des Unterhaltsberechtigten über eine günstige, für den Unterhalt...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / 1. Verwirkung

Nach der Neufassung des § 1579 BGB zum 1.1.2008 ist – nach den hier in Betracht kommenden Tatbeständen – ein Unterhaltsanspruch nach Höhe und/oder zeitlicher Dauer der Leistung zu beschränken oder zu versagen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes gr...mehr

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FF 6/2012, Verfestigte Lebe... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten sind seit Ende September 2010 getrennt lebende Ehegatten. Die Antragstellerin ist seinerzeit zu ihrem neuen Lebensgefährten Herrn A gezogen, bei dem sie seitdem lebt und dem sie den Haushalt führt. Die Antragstellerin macht Trennungsunterhalt ab Dezember 2010 geltend. Die Beteiligten haben am 15.6.2000 geheiratet. Für beide ist es die zweite Ehe. Gemeinsam...mehr

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FF 6/2012, Berücksichtigung nachehelicher Entwicklungen

BGB § 1578 Abs. 1 Satz 1, § 1581 Satz 1, § 1609 § 1615l Leitsatz 1. Die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fort...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / V. Rechtsprechung des BVerfG

Mit Beschluss vom 25.1.2011[31] hat das BVerfG entschieden, dass die Rechtsprechung des BGH zur Berücksichtigung nachehelicher Unterhaltspflichten bei der Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen und die daraus folgende Berechnungsmethode der Dreiteilung gegen Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip verstößt. Zwar sei bei der gesetzlichen Ausgestaltung ...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / 3. Verschweigen eines Ausbildungsabbruchs

Ein Unterhaltsberechtigter, der Ausbildungsunterhalt bezieht, ist verpflichtet, jegliche Änderungen mitzuteilen. Insbesondere ist er verpflichtet, dem Unterhaltspflichtigen mitzuteilen, wenn er ein Studium abgebrochen hat. Auf die Frage, aus welchen Gründen, z.B. gesundheitlichen Gründen, dies erfolgt ist, kommt es für die rechtliche Beurteilung des Verhaltens als betrügeris...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / II. Pflichten in laufenden Verfahren

Wenn ein Beteiligter einen Unterhaltsanspruch geltend macht, hat er die der Begründung des Anspruchs dienenden tatsächlichen Umstände wahrheitsgemäß anzugeben und darf nichts verschweigen, das seine Unterhaltsbedürftigkeit in Frage stellen könnte. Das gilt im Hinblick auf die nach § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 138 Abs. 1 ZPO bestehende verfahrensrechtliche Wahrheitspflicht ers...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / I. Rechtslage vor Inkrafttreten des 1. Eherechtsreformgesetzes

Bis zum Inkrafttreten des 1. Eherechtsreformgesetzes war der nacheheliche Unterhalt im Ehegesetz (EheG) geregelt. Die Unterhaltspflicht war davon abhängig, ob einer der Ehegatten allein oder überwiegend für an der Ehescheidung schuldig erklärt worden war (§§ 58, 59 EheG) oder ob mit der Scheidung festgestellt worden war, dass beide Ehegatten an der Scheidung schuld sind (§ 6...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / I. Einführung

Im Unterhaltsrecht bestehen zahlreiche Auskunftspflichten. Die Auskunft soll die Beteiligten in die Lage versetzen, ihren Anspruch richtig zu bemessen und ein Verfahren durch Abschluss einer einvernehmlichen Unterhaltsvereinbarung zu vermeiden. Eine Auskunft verschafft dem vermeintlichen Unterhaltsberechtigten erst die notwendigen Informationen, um die Höhe seines Unterhalts...mehr

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AGS 6/2012, Wert eines Antr... / 1 Aus den Gründen

Der Verfahrenswert setzt sich zusammen wie folgt: Rückstand betreffend die Monate 9/2009 bis 2/2010, 6 x 2.073,00 EUR Jahresbetrag seit 3/2010, 12 x 2.073,00 EUR Ergebnis: 18 x 2.073,00 EUR = 37.314,00 EUR. Die Berechnung des Verfahrenswertes ergibt sich aus §§ 51 Abs. 1 u. Abs. 2 FamGKG i.V.m. den §§ 34, 38 FamGKG. In Unterhaltssachen, die Familienstreitsachen sind und wiederkeh...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / II. Änderung durch das 1. Eherechtsreformgesetz

Durch das 1. Eherechtsreformgesetz wurden die Vorschriften zum nachehelichen Unterhalt in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen. Das Maß des Unterhalts bestimmt sich seitdem gemäß § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB generell nach den "ehelichen Lebensverhältnissen". Mit dieser Formulierung wollte der Gesetzgeber keine Änderung gegenüber dem früheren Maßstab für den verschuldensabhängig...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / IV. "Wandelbare" eheliche Lebensverhältnisse

In der Folgezeit hatte der BGH versucht, die gleichwohl verbliebenen Zweifelsfragen durch eine abweichende Auslegung des Begriffes der "ehelichen Lebensverhältnisse" zu lösen, die vor allem die Rechtfertigung und den Zweck des nachehelichen Unterhalts in den Blick nahm. Er hatte § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr rein stichtagsbezogen bewertet, sondern grundsätzlich bereits...mehr

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FF 6/2012, Rechtsprechung k... / Ehegattenunterhalt

BGH, Urt. v. 8.4.2012 – XII ZR 65/10 Beim Unterhaltsanspruch wegen Betreuung von Kindern ab der Altersgrenze von drei Jahren ist zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder gesichert werden könnte (im Anschluss an Senatsurt. v. 18.3.2009 – XII ZR 74/08, BGHZ 180, 170 = FamRZ 2009, 770). An die fü...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / 2. Notarielle Urkunden

Wenn die Beteiligten eine Unterhaltsvereinbarung in einer notariellen Urkunde getroffen haben, ergibt sich die Pflicht zur ungefragten Information aus der vertraglichen Treuepflicht dem jeweils anderen gegenüber.mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / a) Verschweigen von eigenen Einkünften überhaupt

Einen Verstoß gegen die Offenbarungspflicht begeht auch, wer trotz Kinderbetreuung eine Erwerbstätigkeit aufnimmt oder ausweitet und dies nicht mitteilt.[25]mehr

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FF 6/2012, Verfestigte Lebe... / Leitsatz

1. Alleine das "einseitige Ausbrechen aus intakter Ehe" rechtfertigt nicht die Annahme einer Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 7 BGB. 2. Eine "verfestige Lebensgemeinschaft" im Sinne von § 1579 Nr. 2 BGB kann bei Vorliegen besonderer Umstände auch schon nach Ablauf des ersten Trennungsjahres angenommen werden. OLG Oldenburg, Beschl. v. 19.3.2012 – 13 UF 155/11...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / c) Verschweigen von sonstigen Umständen

Nimmt eine unterhaltsberechtigte geschiedene Ehefrau titulierte Unterhaltsbeträge weiterhin entgegen und erreicht sie sogar eine Erhöhung des Titels in Form eines weiteren Vergleichs, obwohl sie bereits seit Längerem mit einem Mann in einer von ihr nicht offenbarten eheähnlichen Versorgungsgemeinschaft zusammenlebt, erfüllt sie nach Auffassung des OLG Hamm den Tatbestand ein...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / 1. Vergleiche

Eine Pflicht zur Rücksichtnahme des einen Beteiligten auf die Belange des anderen besteht, wenn es um die Durchführung einer Unterhaltsvereinbarung geht. In einem solchen Fall ist der Unterhaltsberechtigte schon im Hinblick auf seine vertragliche Treuepflicht gehalten, jederzeit und unaufgefordert dem anderen Teil Umstände zu offenbaren, die ersichtlich dessen Verpflichtunge...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / b) Verschweigen von eigenen Einkünften, die eine vereinbarte Zuverdienstgrenze übersteigen

Vereinbaren die Eheleute in einem Unterhaltsvergleich, dass ein bestimmter monatlicher Nettoverdienst des Berechtigten anrechnungsfrei bleiben soll, liegt ein betrügerisches Verhalten des Bedürftigen vor, das zur Anwendung des § 1579 Nr. 3 BGB führen kann, wenn er verschweigt, dass sein Einkommen diese Grenze inzwischen deutlich übersteigt. Der Berechtigte hat in diesem Fall...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / 1. Falsche Angaben zum Einkommen

Macht ein Unterhaltsberechtigter in einem Unterhaltsantrag oder einem Abänderungsantrag unvollständige, fehlerhafte oder bewusst falsche Angaben zu seinem Einkommen und/oder aus Einkünften, die er aus einem Vermögen erzielen kann, begeht er einen Verfahrens(Prozess)betrug bzw. einen Versuch desselben.[10] Gleiches gilt, wenn er während des laufenden Unterhaltsverfahrens Einko...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / III. Wandel der Rechtsprechung zu § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB

Der BGH hatte die durch die Vorschrift des § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB bezweckte Anknüpfung der Höhe des nachehelichen Unterhalts an die ehelichen Lebensverhältnisse zunächst im Sinne eines strikten Stichtagsprinzips verstanden und den Unterhaltsbedarf allein nach den monetären Verhältnissen während des Zusammenlebens der Ehegatten bemessen. Erst in der Folgezeit hat er mit ver...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / B. Offenbarungspflichten des Unterhaltspflichtigen

Während eines laufenden Unterhaltsverfahrens hat auch der Unterhaltspflichtige aus § 235 Abs. 3 FamFG gegenüber allen Beteiligten eine verfahrensrechtliche Offenbarungspflicht hinsichtlich der Umstände, die sich während des laufenden Verfahrens geändert haben, wenn diese Umstände Gegenstand einer verfahrensrechtlichen Auskunftserteilung nach § 235 Abs. 1 FamFG waren. Die zu d...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 3. Weitere Kinder des Unterhaltspflichtigen

Das BVerfG hat die Rechtsprechung des BGH zur Berücksichtigung der bereits vor Rechtskraft der Ehescheidung geborenen Kinder bei der Bedarfsbemessung nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB akzeptiert.[45] Der BGH hat deswegen daran festgehalten, auch eine Unterhaltspflicht des geschiedenen Ehegatten für seine von einer anderen Frau geborenen Kinder bei der Bedarfsbemessung nach den e...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / VIII. Reformbedarf

Die Entscheidung des BVerfG vom 25.1.2011 hat die Unterhaltsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen gemäß § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB gewiss nicht erleichtert. Der Bedarf des geschiedenen Ehegatten muss zunächst im Wege der Halbteilung ohne Berücksichtigung der Unterhaltspflicht aus einer neuen Ehe des Unterhaltspflichtigen ermittelt werden. Dabei können sich durch die ...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / IV. Stellungnahme

Die dargelegte Rechtsprechung, die Pflicht zur ungefragten Information richte sich nach der Person des Beteiligten und variiere nach der Art des Titels, ist in der Vergangenheit bereits kritisiert worden. Nach Büttner [34] könne hinsichtlich der Wahrheitspflicht nicht unterschieden werden, ob sich die Beteiligten während oder außerhalb eines Prozesses befänden. Es könne hinsic...mehr

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Verfahrenswert in Anpassungsverfahren; Aussetzung der Rentenkürzung während des Versorgungsausgleichs

Leitsatz Das OLG Celle hat sich in dieser Entscheidung nach Wegfall des sog. Rentnerprivilegs mit der Frage auseinandergesetzt, ob verfassungsrechtliche Bedenken gegen die aufgrund des Versorgungsausgleichs eingetretene Versorgungskürzung des ausgleichspflichtigen Ehegatten bestehen, obgleich der ausgleichsberechtigte Ehegatte noch keine Rente bezieht. Sachverhalt Die Beteili...mehr

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Unterhaltsprivileg; Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen laufender Unterhaltsleistungen des Ausgleichspflichtigen

Leitsatz Gegenstand dieses Verfahrens war die Aussetzung der Kürzung der Versorgungsbezüge des geschiedenen Ehemannes im Hinblick auf seine Verpflichtung zur Zahlung nachehelichen Unterhalts. Sachverhalt Durch Scheidungsverbundbeschluss vom 6.6.2011 hatte das AG den Versorgungsausgleich durchgeführt und zu Lasten der Anwartschaften des Ehemannes bei dem beschwerdeführenden Ve...mehr

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Nutzungsentschädigung des weichenden Ehegatten für die Dauer der Trennungszeit

Leitsatz Zentrales Problem dieser Entscheidung waren die Kriterien bei der Billigkeitsabwägung nach § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB bei der Geltendmachung von Nutzungsentschädigung des aus der Ehewohnung ausgezogenen Ehegatten gegenüber dem dort verbliebenen und dessen Anspruch auf Zahlung von Ehegattenunterhalt. Sachverhalt Die Beteiligten stritten über die Zahlung einer Nutzungsent...mehr