Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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ZErb 5/2012, Grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in Europa

Eine Untersuchung der neuen EG-Unterhaltsverordnung Natalia Conti sellier european law publishers, München 2011 227 Seiten, 59 EUR ISBN 978-3-86653-202-1 Der Zug der europäischen Rechtsvereinheitlichung fährt mittlerweile weit in das Gebiet des Internationalen Privatrechts hinein. Nach der allgemeinen Gerichtsbarkeit (Brüssel I-VO), der internationalen Zuständigkeit in Sachen de...mehr

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FF 5/2012, Rechtsprechung k... / Versorgungsausgleich

Verschweigt die Ehefrau ihrem Ehemann, dass ein während der Ehe geborenes Kind möglicherweise von einem anderen Mann abstammt, kann dies zu einem vollständigen oder teilweisen Ausschluss des Versorgungsausgleichs führen. Beruft sich im Versorgungsausgleichsverfahren ein Elternteil auf die Nichtabstammung des Kindes vom rechtlichen Vater, so ist zu prüfen, ob eine Ausnahme vo...mehr

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FF 5/2012, Rechtsprechung k... / Ehegattenunterhalt

Der Wille der Parteien, den Unterhaltsanspruch völlig auf eine vertragliche Grundlage zu stellen, kann nur bei Vorliegen besonderer dafür sprechender Anhaltspunkte angenommen werden. Gegen einen solchen Willen spricht in der Regel eine Scheidung in frühem Lebensalter und die deshalb nicht auszuschließende Möglichkeit einer erneuten Eheschließung (BGH, Urt. v. 21.9.2011 – XII...mehr

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FF 5/2012, Erwerbsbemühungen eines unter Depressionen leidenden Unterhaltsgläubigers

BGB § 1361 Abs. 1, 2 Leitsatz 1. Einen unter Depressionen leidenden Unterhaltsgläubiger trifft die Obliegenheit, alle zumutbaren Mitwirkungshandlungen zu unternehmen, um seine Krankheit behandeln zu lassen. Im Rahmen der zu fordernden Bemühungen um einen Therapieplatz reicht es nicht aus, sich überwiegend telefonisch an den Therapeuten zu wenden, auf den Anrufbeantworter zu s...mehr

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FF 5/2012, Rechtsprechung k... / Unterhalt nach § 1615l BGB

Eine Verlängerung des Unterhaltsanspruchs nach § 1615l Abs. 2 S. 3, 4 BGB aus Billigkeitsgründen kommt nicht bereits dann in Betracht, wenn am Wohnort der Mutter keine Ganztagsbetreuung in einer Betreuungseinrichtung zur Verfügung steht. Dies gilt insbesondere dann, wenn in geringer Entfernung günstigere Arbeits- und Betreuungsmöglichkeiten gegeben sind (OLG Oldenburg, Besch...mehr

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Verlängerung des Betreuungsunterhalts über das dritte Lebensjahr hinaus; Berücksichtigung einer nach der Scheidung erhaltenen arbeitsrechtlichen Abfindung

Leitsatz Der BGH hat sich in dieser Entscheidung primär mit zwei Themenschwerpunkten auseinandergesetzt. Dabei handelt es sich zum einen um den Umfang der Erwerbsobliegenheit eines betreuenden Elternteils sowie die unterhaltsrechtliche Bedeutung einer an den Unterhaltsschuldner gezahlten Abfindung wegen Verlustes seines Arbeitsplatzes. Sachverhalt Die Antragsgegnerin begehrte...mehr

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Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter im ersten Jahr auch ohne Verzug rückwirkend; keine vorsorgliche Befristung bis zum 3. Geburtstag des Kindes

Leitsatz Das OLG Köln hat sich in dieser Entscheidung mit dem Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter nach § 1615l BGB, insbesondere den Voraussetzungen für eine rückwirkende Geltendmachung, auseinandergesetzt. Sachverhalt Die Beteiligten waren die Eltern eines am 9.4.2010 geborenen Kindes. Sie unterhielten seit etwa drei Jahren vor der Geburt des Kindes eine nichtehelic...mehr

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Versorgungsausgleich: Aussetzung der Kürzung gemäß § 33 VersAusglG

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die Aussetzung der Kürzung der Anrechte auf Altersversorgung des Ehemannes, der sich in einem Vergleich verpflichtet hatte, nachehelichen Unterhalt an die Ehefrau zu zahlen. Sachverhalt Das AG hatte die Ehe der Beteiligten mit rechtskräftigem Urteil vom 20.11.2007 geschieden und den Versorgungsausgleich durchgeführt. Mit Vergleich vom se...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 6. Das nicht registrierte Zusammenleben – neue Unterhaltsansprüche?

Die übrigen gesetzlichen Unterhaltspflichten zu beleuchten, würde den Rahmen eines Vortrags sprengen. Es soll aber noch die Frage gestreift werden, ob die nahe Zukunft uns neue Unterhaltsbeziehungen bescheren wird. Was kommt in Betracht? Die Unterhaltsansprüche von eingetragenen Partnern haben wir bereits seit 2002.[82] Die Einführung der Mehrehe im Menü der rechtlich gerege...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 1. Darlegungs- und Beweislast

Gegenüber der Geltendmachung von Kindesunterhalt darf sich der behauptetermaßen nicht leistungsfähige Unterhaltsverpflichtete laut OLG Brandenburg[22] nicht damit begnügen, darauf hinzuweisen, dass er Arbeitslosengeld bezieht; vielmehr muss er darlegen, dass und wie er sich laufend bemüht, eine Erwerbstätigkeit zu erlangen. Dies läuft darauf hinaus, dass der Anwalt den Mandan...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 8. Beendigung einer verfestigten Lebensgemeinschaft

Nach Ansicht des BGH[21] kann mit Beendigung der sog. verfestigten neuen Lebensgemeinschaft des potenziell Unterhaltsberechtigten dessen Unterhaltsanspruch, der naturgemäß während der Dauer der Lebensgemeinschaft nach § 1579 Nr. 2 BGB ausgesetzt oder eingeschränkt ist, grundsätzlich wieder aufleben. Letztlich kommt es im Einzelfall auf eine umfassende Zumutbarkeitsprüfung un...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 1. Expliziter Antrag auf Befristung des Unterhalts

Das OLG Düsseldorf[3] verlangt, dass der Anwalt in einem Rechtsstreit um nachehelichen Unterhalt nach dem Grundsatz des sichersten Weges die in Betracht kommende Befristung des Anspruchs ausdrücklich geltend macht, obwohl das Gericht eigentlich aufgrund des Klageabweisungsantrags des Anwalts von sich aus eine Befristung zu erwägen hätte. Ein etwaiges Versäumnis des Gerichts,...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 2. 1969: Betreuungsunterhalt für ein Jahr, wenn das Kind "andernfalls nicht versorgt werden kann"

Sie dauerten an bis zum Nichtehelichengesetz von 1969,[34] das den "Entbindungsunterhalt" auf die Zeit von sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt verlängerte. Darüber hinaus wurde ein Unterhaltsanspruch bis ein Jahr nach der Entbindung eingeführt, wenn die Mutter wegen der Schwangerschaft oder wegen schwangerschafts- oder entbindungsbedingter Krankheit nicht erwerb...mehr

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FF 4/2012, Rechtsprechung k... / Kindesunterhalt

Es ist nicht zu beanstanden, einem Elternteil gegenüber dem Unterhaltsanspruch des erwachsenen Kindes, das seine bereits erlangte wirtschaftliche Selbstständigkeit wieder verloren hat, einen ebenso erhöhten angemessenen Selbstbehalt zu belassen, wie ihn die unterhaltsrechtlichen Tabellen und Leitlinien für den Elternunterhalt vorsehen (BGH, Urt. v. 18.1.2012 – XII ZR 15/10, ...mehr

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FF 4/2012, Rechtsprechung k... / Ehegattenunterhalt

Haben die Parteien in einem Ehevertrag eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung vereinbart und hat sich die Rechtslage danach geändert (Möglichkeit der Befristung), bleibt es dem Unterhaltspflichtigen unbenommen, sich auf eine Störung der Geschäftsgrundlage zu berufen. Der Unterhaltsanspruch der nachfolgenden Ehefrau hat keine Auswirkungen auf den Unterhaltsbedarf der früher...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 1. Bis 1976: Verschulden und Billigkeit als Anspruchsgründe

Die Charts – sie gibt es im Übrigen nur im Plural – lasse ich im Jahre 1976 einsetzen, am Vorabend der großen Reform des Scheidungsrechts durch das 1. EheRG. Damals war der Scheidungsunterhalt noch in dem aus dem Jahre 1938 stammenden Ehegesetz[2] geregelt und nach Geschlecht und Verschulden unterschiedlich sortiert. Unterhaltspflichtig war vor allem der allein oder überwiege...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 7. (Prozessuale) Wahrheitspflicht

Verschweigt der unterhaltsberechtigte Ehegatte eigene Einkünfte, obwohl der Unterhaltspflichtige gezielt nach solchen Einkünften gefragt hatte, so liegt nach Ansicht des OLG Düsseldorf[19] ein Verwirkungstatbestand vor, auch wenn die verschwiegenen Einkünfte verhältnismäßig gering waren und nur über einen begrenzten Zeitraum erzielt wurden. Letztlich betrifft dies natürlich d...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 6. Vortrag bezüglich Erwerbsbemühungen

Der BGH[18] hält die Anzahl der zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit vom Anspruchsteller vorgetragenen Bewerbungen nur für ein Indiz für seine dem Grundsatz der Eigenverantwortung entsprechenden Arbeitsbemühungen, nicht aber für deren alleiniges Merkmal. Für ausreichende Erwerbsbemühungen kommt es danach vielmehr, wie auch für das Bestehen einer realistischen Erwerbschance, ...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 1. Ursprünge im Schadensersatzrecht

Einen eigentlichen Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes gegen den Vater gab es ursprünglich im BGB von 1896 nicht. Das Gesetzbuch bietet gewisse Reste eines Deliktsanspruchs, der einst im gemeinen Recht stark ausgebaut gewesen war (Anspruch wegen Schwächung und Schwängerung von Jungfrauen und Witwen),[32] nun reduziert auf den Ersatz der Entbindungskoste...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 6. Entwicklungslinie

Aufs Ganze gesehen befindet sich der Unterhaltsanspruch für die Betreuung eines nichtehelichen Kindes in fortgesetztem Aufschwung. Eine Gleichstellung mit den Rechten der geschiedenen Mutter ist gleichwohl nicht völlig erreicht. Denn bei der nichtehelichen Mutter gibt es – das Maß betreffend – keine "ehelichen Lebensverhältnisse" und nach Ende des Unterhalts wegen Kindesbetr...mehr

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FF 4/2012, Nachehelicher Unterhalt: Beweislast, Bedarfsermittlung, Vermögensverwertung und Unterhaltsherabsetzung bzw. -befristung

BGB § 1573, § 1577 Abs. 1, § 1578 § 1578b Leitsatz 1. Der unterhaltsberechtigte Ehegatte trägt im Rahmen des Unterhaltsanspruchs wegen Erwerbslosigkeit die Darlegungs- und Beweislast nicht nur dafür, dass er keine reale Chance auf eine Vollzeitarbeitsstelle hat, sondern auch dafür, dass dies in gleicher Weise für eine geringfügige Beschäftigung (sog. Mini-Job) und auch für ei...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 1. Geschiedenenunterhalt – ist die Talsohle erreicht?

Beim Unterhaltsanspruch geschiedener Ehegatten und insbesondere der betreuenden Mutter deuten verschiedene Indikatoren, wie gezeigt, weiter in die Abwärtsrichtung. Doch könnte es sein, dass die Minimierung der Unterhaltschancen inzwischen ein Ausmaß erreicht hat, das Gegenkräfte provoziert. "Charttechnisch" kann man die Beobachtung machen, dass gegen Übertreibungen oder Unte...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 6. Der ungleiche Betreuungsunterhalt (§ 1570 – § 1615l BGB)

Der letzte Indikator, der befragt werden soll, betrifft die Diskrepanzen beim Unterhalt für die Betreuung von Kindern aus geschiedener Ehe und von nichtehelichen Kindern, also die Unterschiede zwischen den Regelungen der §§ 1570 und 1615l BGB, auf die ich schon im Jahre 2007 versucht hatte, die Aufmerksamkeit des Gesetzgebers zu lenken.[66] Dass die Unterhaltsrechtsreform in...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 3. Senkung und Befristung nach § 1578b BGB

Der nächste Indikator für auf- oder absteigende Tendenzen bildet die Handhabung der neuen Billigkeitsklausel des § 1578b BGB. Diese wird von der Rechtsprechung zunehmend extensiv genutzt, um tatbestandlich begründete Unterhaltsansprüche zu mindern und zu befristen. Für die Übergangsfälle ist ein schmerzlicher Punkt die Auffassung des BGH, die Änderung seiner eigenen Rechtspre...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / II. Haftungsgefahren beim nachehelichen Unterhalt

Zu haftungsrechtlichen Dauerbrennern haben sich die Themen "Befristung des Unterhaltsanspruchs" und "Abänderung von Unterhaltstiteln" entwickelt, wobei in den meisten Fällen beide Probleme eng miteinander verbunden sind. Im Rahmen der Abänderung ist zudem streng zu unterscheiden danach, ob es sich bei dem Alttitel um einen Vergleich oder um eine gerichtliche Entscheidung han...mehr

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FF 4/2012, 35 Jahre Familiengerichte – Sorgerecht für nichteheliche Väter – Unterhaltsrechtsreform

Interview mit Professor Siegfried Willutzki, Direktor des AG Brühl a.D. Prof. Siegfried Willutzki, RA Klaus Schnitzler FF/Schnitzler: Im Sommer dieses Jahres wird die Eherechtsreform 35 Jahre alt. Teil dieser Eherechtsreform war die Einführung der Familiengerichtsbarkeit. Wir haben seinerzeit in einem der ersten Interviews für die Zeitschrift Forum Familienrecht schon darüber ...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / I. Zu Thema und Methode

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Lesen des angekündigten Themas sind Sie vielleicht ins Rätseln geraten. Wer will in diesen schwankenden Zeiten wissen oder ahnen, was 2014 sein wird? Vielleicht ist bis dahin das ganze wirtschaftliche System zusammengebrochen und die Düsseldorfer Tabelle weist anstelle von Barbeträgen die Lieferung von Eiern, Mehl und Kartoffeln aus. Die v...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / b) Auswirkungen der Entscheidung des BVerfG vom 25.1.2011?

Was die Höhe des Unterhalts geschiedener Ehegatten betrifft, könnte man einen aufsteigenden Impuls von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.1.2011[51] erwarten. Die "Drittelmethode" ist verfassungsrechtlich beanstandet, die Lehre von den "wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen" eingeschränkt. Sie dürfen zumindest im Konkurrenzverhältnis des geschiedenen z...mehr

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AGS 4/2012, Zulässigkeit ei... / 2 Aus den Gründen

A. Da das Unterhaltsverfahren zeitlich nach dem 1.9.2009 eingeleitet worden ist, richtet es sich gem. Art. 111 Abs. 1 FGG-RG nach neuem Recht. B. Der Senat teilt die Auffassung, wonach das Rechtsmittel der Antragsgegnerin vom 4.10.2010 als Beschwerde gem. § 58 Abs. 1 FamFG statthaft ist (vgl. OLG Oldenburg, Beschl. v. 1.6.2010 – 14 UF 45/10, NJW 2010, 2815 [= AGS 2011, 97]; a...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 4. Das UÄndG von 1986: Die Zähmung der Chefarztgattin

Die genannten richterlichen Erkenntnisse erwiesen sich als Vorlagen für das, was sich nach dem Regierungswechsel 1983 ereignen sollte, als das erste Kabinett Kohl ins Amt kam. Die Eindämmung der nachehelichen Unterhaltsansprüche war schon in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und FDP vereinbart.[16] Die Umsetzung erfolgte durch das "Gesetz zur Änderung unterhaltsrec...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 2. 1977: Die Hausse durch das 1. EheRG; das Altersphasenmodell

Mit dem 1. Eherechtsreformgesetz, in Kraft getreten zum 1.7.1977,[7] springt die Chance für nachehelichen Unterhalt auf eine bisher nicht gekannte Ebene. Was war der rechtspolitische Hintergrund? Der Übergang von einem Mischsystem aus Verschuldens- und Zerrüttungsscheidung zu einer reinen Zerrüttungsscheidung bedeutete einen Umsturz des bisherigen Eheverständnisses, bei dem ...mehr

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Verfahrenskostenhilfeprüfung für Klage auf Trennungsunterhalt: Anspruch auf Prozesskostenvorschuss bei Quotenunterhalt

Leitsatz Die Antragstellerin nahm den Antragsgegner auf Zahlung rückständigen und laufenden Trennungsunterhalts in Anspruch und beantragte hierfür Verfahrenskostenhilfe. Bei Antragstellung war die Ehescheidung bereits ausgesprochen, der Scheidungsbeschluss jedoch noch nicht rechtskräftig. Das FamG hat den Verfahrenskostenhilfeantrag mit der Begründung zurückgewiesen, dass di...mehr

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Verfahrenskostenhilfe für Verteidigung gegen Stufenantrag

Leitsatz Das OLG Karlsruhe hat sich in dieser Entscheidung mit den Voraussetzungen für die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für den Antragsgegner in einem Stufenverfahren auseinandergesetzt, der die von ihm geschuldete Auskunft grundlos verweigert hatte. Die Beteiligten, der minderjährige Antragsteller und sein Vater - der Antragsgegner -, stritten in einem Stufenverfahren...mehr

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Kindergeldanspruch für verheiratete studierende Tochter mit eigenem Kind.

Leitsatz Ein das Kindergeld ausschließender Unterhaltsanspruch der aufgrund der Geburt ihres Kindes das Hochschulstudium unterbrechenden Tochter ergibt sich nicht aus § 1615l Abs. 2 Satz 2 BGB, wenn sich nach der Geburt ihre Situation nicht ändert, sie weiterhin keiner Erwerbstätigkeit nach geht, ihr Studium fortsetzt und ihren Unterhalt vom BAföG bestreitet. Kindergeld könn...mehr

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Kindesunterhalt: Erwerbsobliegenheit eines volljährigen Kindes nach Abschluss der Schulausbildung oder Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres bis zur Aufnahme des Studiums

Leitsatz Gegenstand dieser Entscheidung des OLG Karlsruhe war die in der Praxis häufig auftauchende Frage, ob für die Zeit zwischen Ende der Schulausbildung und Beginn einer weiterführenden Ausbildung Unterhalt an ein volljähriges Kind zu zahlen ist. Es ging primär darum, ob sich der Volljährige nach Abschluss einer und vor Aufnahme einer weiteren Ausbildung bemühen muss, ei...mehr

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Herabsetzung eines vor der Unterhaltsrechtsreform durch Prozessvergleich titulierten Unterhaltsanspruchs

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die von dem geschiedenen Ehemann begehrte Abänderung eines anlässlich der Ehescheidung im Jahre 1985 geschlossenen Vergleichs über von ihm zu zahlenden nachehelichen Unterhalt. Der BGH hat in seiner Entscheidung eine Abwägung aller für die Billigkeitsentscheidung nach § 1578b BGB in Betracht kommenden Gesichtspunkte vorgenommen. Sachver...mehr

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Abänderung eines Vergleichs zum nachehelichen Ehegattenunterhalt im Rentenalter

Leitsatz Der BGH hat sich in dieser Entscheidung eingehend mit der Billigkeitsabwägung im Rahmen des § 1587b BGB auseinandergesetzt. Es ging dabei zum einen um die konkrete Feststellung ehebedingter Nachteile und ihres möglichen Abbaus, zum anderen um die sonstigen Billigkeitsgründe, die bei der Bewertung der nachehelichen Solidarität zu berücksichtigen sind. Sachverhalt Der ...mehr

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Abänderungsklage zum nachehelichen Unterhalt: Kein ehebedingter Nachteil wegen vorehelicher Kindesbetreuung

Leitsatz Zentrales Problem dieser Entscheidung war die Frage, ob die langjährige voreheliche Betreuung gemeinsamer Kinder im Rahmen der Billigkeitsabwägung des § 1578b BGB zu berücksichtigen ist. Sachverhalt Die Parteien hatten im Jahre 1996 geheiratet und waren seit Oktober 2003 rechtskräftig geschieden. Sie stritten über die Abänderung eines anlässlich der Ehescheidung gesc...mehr

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FF 3/2012, Berücksichtigung... / 2 Anmerkung

Lange wurde sie erwartet, die erste Entscheidung des BGH nach der vom Bundesverfassungsgericht[1] vorgenommenen "Entzauberung der Drittelmethode"[2] – jetzt ist sie da. Dass sie für die amtliche Sammlung vorgesehen ist, unterstreicht ihre Bedeutung. Was ist ihr Inhalt? Sind damit alle Streitfragen geklärt? I. Zum Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB) lieg...mehr

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FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / c) Wiederaufleben des Anspruchs

Ein nach § 1579 Nr. 2 BGB beschränkter oder versagter nachehelicher Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich wieder aufleben. Dazu bedarf es einer neuen umfassenden Zumutbarkeitsprüfung unter Berücksichtigung aller Umstände. Bei beendeter nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebt ein versagter Unterhaltsanspruch regelmäßig im Interesse gemeinsamer Kinder als Betreuungsunterhalt wi...mehr

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FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / VIII. § 1581 BGB

Im Urteil des BGH[44] in Folge der Beanstandung der Bedarfsbemessung nach der Drittelmethode durch das BVerfG (siehe Anmerkung 1b zu § 1578 BGB) heißt es: Bei der Bemessung der Leistungsfähigkeit nach § 1581 BGB sind auch weitere Umstände zu berücksichtigen, die nicht bereits Einfluss auf die Bemessung des Unterhaltsbedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen gehabt haben...mehr

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AGS 3/2012, Keine Prüfung d... / 1 Sachverhalt

Die am 20.3.1982 geborene Antragstellerin beantragte mit Schriftsatz vom 7.10.2011 Verfahrenskostenhilfe für die beabsichtigte Geltendmachung von Ausbildungsunterhalt gegen ihre Eltern, die Antragsgegner, im Rahmen eines Stufenantrags. Nachdem die Antragsgegner außergerichtlich darauf hingewiesen hatten, dass aus ihrer Sicht ein Unterhaltsanspruch nicht mehr bestehe, da die A...mehr

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FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / 1. § 1578b und § 1578 Abs. 1 S. 2 BGB a.F.

Der BGH[23] stellt fest, dass § 1578 Abs. 1 S. 2 BGB a.F. weitgehend deckungsgleich mit der Nachfolgevorschrift des § 1578b Abs. 1 S. 2 und 3 BGB ist, und zieht bei der Anwendung der früheren Norm seine Rechtsprechung zur neuen Bestimmung heran. Eine frühere Chefarztgattin, die zehn Jahre den Haushalt in der kinderlosen Ehe geführt hat, muss sich grundsätzlich auf den durch ...mehr

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FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / I. § 33 SGB II

Anders als nach der früheren Rechtslage,[1] geht ab 1.1.2009 gemäß § 33 Abs. 1 S. 2 SGB II ein Unterhaltsanspruch des Kindes auf den Leistungsträger (ARGE "Jobcenter") über, soweit das Kind unter Berücksichtigung von Kindergeld nach § 11 Abs. 1 S. 3 SGB II keine Leistungen empfangen hat und bei rechtzeitiger Leistung des anderen keine oder geringere Leistungen zur Sicherung ...mehr

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FF 3/2012, Wie war es doch ... / II. Die Neufassung des § 1612b BGB

Diese gerügten Schwächen hat der Gesetzgeber mit der Neufassung der Vorschrift durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz partiell beseitigt.[5] Im Zusammenspiel mit § 1612a BGB drückt die Vorschrift jetzt verständlich aus, was der Sache nach bereits vorher galt: Es gibt für minderjährige Kinder einen Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums und zur Deckung dieses Bedarfs i...mehr

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FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / a) Anspruchsverlust durch neue Eheschließung

Der Verlust des Unterhaltsanspruchs gegen den geschiedenen Ehegatten, der allein durch den Akt der neuen Eheschließung eintritt, stellt keinen ehebedingten Nachteil i.S.v. § 1578b BGB dar. Dazu rechnen nur Nachteile, die durch die Aufgabenverteilung in der Ehe, insbesondere der Kindesbetreuung, entstehen.[24]mehr

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zfs 3/2012, Umfang eines Ve... / 3 Anmerkung:

Die Regressregelung durch Teilungsabkommen, die zwischen Haftpflicht- und Sachversicherten sowie zwischen Haftpflicht- und Sozialversicherern abgeschlossen werden, hat den Zweck, die Regresskosten der beteiligten Organisationen zu senken, wobei dies dadurch erreicht wird, dass die Regulierung nicht nach der Prüfung der Sach- und Rechtslage, sondern nach einer Durchschnittsqu...mehr

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FF 3/2012, Rechtsprechung k... / Ehegattenunterhalt

Der unterhaltsberechtigte Ehegatte trägt im Rahmen des Unterhaltsanspruchs wegen Erwerbslosigkeit die Darlegungs- und Beweislast nicht nur dafür, dass er keine reale Chance auf eine Vollzeitarbeitsstelle hat, sondern auch dafür, dass dies in gleicher Weise für eine geringfügige Beschäftigung (sog. Mini-Job) und auch für eine Erwerbstätigkeit im Rahmen der Gleitzone nach § 20...mehr

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FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / 5. Billigkeitserwägungen

In einem Fall, in welchem sich der Ehemann, geb. 1939, in einem Vergleich vom 2.4.2003 auf der Basis der beiderseitigen Renteneinkünfte auf Zahlung eines Unterhalts von 700 EUR an seine geschiedene Ehefrau, geb. 1932, verpflichtet hatte, führt der BGH[37] zu Billigkeitserwägungen aus: Gesundheit und Alter, die jedenfalls auch dem Bereich der nachehelichen Solidarität zuzuord...mehr

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FF 3/2012, Auskunftsanspruc... / 2 Anmerkung

Der BGH baut in vorliegender beifallswürdiger Entscheidung zum Unterhaltsregress des Scheinvaters auf seiner Rechtsprechung zur Durchbrechung der Rechtsausübungssperre des § 1600d Abs. 4 BGB auf und ergänzt das Instrumentarium des Scheinvaters – hier liegt die Neuerung – um einen vorbereitenden Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Kindesmutter über die Person des (mu...mehr