Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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FF 3/2012, Wie war es doch ... / V. Der Sonderweg im Familienrecht

Allein das Familienrecht beansprucht eine Sonderrolle, indem es bei minderjährigen Kindern eine Aufteilung auf beide Eltern vornimmt und in § 1612b Abs. 1 Nr. 1 BGB eine von der übrigen Systematik abweichende Verwendung vorgibt. Bei getrennt lebenden Eltern entspricht es einer fast 40-jährigen Tradition, beiden Elternteilen das Kindergeld zu gleichen Teilen zuzurechnen. Es w...mehr

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Nach 30 Ehejahren kommt auch unbefristeter Unterhalt in Betracht

Leitsatz Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, den Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten unter Billigkeitserwägungen zeitlich zu befristen (§ 1578b Abs. 2 BGB). Das sollte das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit im Unterhaltsrecht stärken. Das OLG Brandenburg hat eine Grenze für diese Befristungsmöglichkeit gezogen. Sachverhalt Schon 17-jährig wurde die spät...mehr

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Zeugnisverweigerungsrecht des als Verfahrensbeistand bestellten Rechtsanwalts

Leitsatz Gegenstand dieses Verfahrens war die Frage, ob sich eine zum Verfahrensbeistand bestellte Rechtsanwältin in einem Unterhaltsverfahren auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann, nachdem sie zuvor in einer Kindschaftssache als Verfahrensbeistand für die gemeinsamen Kinder der Beteiligten bestellt worden war. Sachverhalt In einem Verfahren wegen nachehelichen Unter...mehr

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Abänderungsklage zum nachehelichen Unterhalt: Verschweigen der Vaterschaft eines anderen als Verwirkungsgrund i.S.d. § 1579 Nr. 7 BGB

Leitsatz In dieser Entscheidung hat der BGH sich damit auseinandergesetzt, ob eine Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt darin begründet sein kann, dass die Ehefrau ihre Zweifel an der biologischen Vaterschaft des Ehemannes diesem nicht offenbart hat. Sachverhalt Die Parteien stritten über die Abänderung einer notariellen Urkunde über nachehelichen Unterhalt, d...mehr

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Auskunftsanspruch des Unterhaltsgläubigers: Anforderungen an die Genauigkeit der von dem Schuldner zu erteilenden Auskunft

Leitsatz Das KG hat sich in dieser Entscheidung mit den Anforderungen an die von dem Unterhaltsschuldner zu erteilende Auskunft auseinandergesetzt. Sachverhalt Die Beklagte war durch Teilurteil des erstinstanzlichen Gerichts zur Auskunftserteilung in einem Unterhaltsverfahren verurteilt worden. In der Folgezeit beantragte der Kläger, gegen die Beklagte zur Vollstreckung der A...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Ausschluss des Unterhaltsanspruchs wegen zu Erwerbsunfähigkeit führender Beziehung

Leitsatz Die Antragsgegnerin und Ehefrau machte im Ehescheidungsverbundverfahren nachehelichen Unterhalt geltend und berief sich darauf, krankheitsbedingt arbeitsunfähig zu sein. Hintergrund dessen war eine von ihr eingegangene Partnerschaft zu einem sadistisch veranlagten Partner, der ihr gegenüber in verschiedener Form auch gewalttätig geworden war. Gegenstand des Verfahren...mehr

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Abänderung eines Unterhaltstitels: Rückwirkende Herabsetzung für eine mehr als ein Jahr vor Rechtshängigkeit des Herabsetzungsantrags liegende Zeit bei Einhaltung der Monatsfrist

Leitsatz Das OLG Nürnberg hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, ob und unter welchen Voraussetzungen die Abänderung eines Unterhaltstitels für eine mehr als ein Jahr vor Rechtshängigkeit des Herabsetzungsantrages liegende Zeit möglich ist. Der Antragsteller war Vater von zwei minderjährigen Kindern aus seiner ersten Ehe, die ihn auf Unterhalt in An...mehr

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Kürzung einer laufenden Versorgung durch Versorgungsausgleich

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war der Antrag des geschiedenen Ehemannes auf Aussetzung der Kürzung seiner Versorgungsbezüge wegen der an seine geschiedene Ehefrau erbrachten Unterhaltsleistungen. Sachverhalt Die im Jahre 1979 geschlossene Ehe der Beteiligten war durch rechtskräftiges Urteil des AG im Jahre 2006 geschieden worden. Der Versorgungsausgleich wurde in der Wei...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / III. Zum Verhältnis zwischen Unterhaltsanspruch und Rente aus Versorgungsausgleich

Das Verhältnis zwischen dem nachehelichen Unterhaltsanspruch und der Rente aus Versorgungsausgleich ist bis heute (leider) gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Die daraus sich ergebenden Fragen haben wiederholt sowohl die Zivilgerichte als auch die Verwaltungsgerichte, ja sogar das Bundesverfassungsgericht beschäftigt, ohne dass inzwischen hinreichende Rechtssicherheit ei...mehr

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FF 2/2012, Abänderung eines Vergleichs: Kein ehebedingter Nachteil bei Verlust des Unterhaltsanspruchs durch neue Heirat

BGB §§ 313 1578 Abs. 1 S. 2 a.F., 1578b; ZPO § 323 a.F.; EGZPO § 36 Leitsatz 1. Dass der Unterhaltspflichtige mit der Herabsetzung gemäß § 1578 Abs. 1 S. 2 BGB a.F. eines nach altem Recht nicht befristbaren Unterhaltsanspruchs – hier Anspruch auf Altersunterhalt – ausgeschlossen war, steht einer Herabsetzung und/oder Befristung des Unterhalts nach § 1578b BGB nicht entgegen. 2....mehr

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FF 2/2012, Abänderung eines... / 2 Anmerkung

Der Verlust des Unterhaltsanspruchs durch neue Heirat ist allein kein ehebedingter Nachteil i.S.v. § 1578b BGB. Geschiedene Ehefrauen verlieren mit wachsendem Alter den Anspruch auf Unterhalt und mögen notfalls die Sozialhilfe beantragen. Dies gilt nach der Rechtsprechung des BGH zu § 1578b BGB wegen der mit dem zeitlichen Abstand zur Scheidung abnehmenden nachehelichen Soli...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 1. Zur Rechtsprechung der Zivilgerichte

Der BGH[58] entschied im Jahr 1982: Bezieht der Unterhaltsberechtigte aufgrund des Versorgungsausgleichs eine Rente, entfällt insoweit der Unterhaltsanspruch. Bei der Anrechnung der Rente auf den Unterhaltsanspruch handele es sich "um einen der Erfüllung gleichkommenden Vorgang". Diese Rechtsauffassung bewirkte, dass ein und derselbe Lebensbedarf auf Seiten des Berechtigten ...mehr

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FF 2/2012, Abänderung eines... / 1 Aus den Gründen:

[14] 2. Zu Recht geht die Revision davon aus, dass die Voraussetzungen für eine Abänderung des Vergleichs vorliegen. [15] a) Die Präklusionsvorschrift des § 323 Abs. 2 ZPO a.F. findet nach ständiger Rechtsprechung des BGH auf Vergleiche keine Anwendung. Die Abänderung eines Prozessvergleichs richtet sich allein nach materiell-rechtlichen Kriterien (Senatsurt. BGHZ 186, 1 = Fa...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 3. Zur sog. Unterhaltsrechtsreform von 2008

Im Jahr 2007 hat der BGH[20] dann einen noch weiter gehenden Schritt getan. Er hat beim nachehelichen Unterhalt nicht mehr entscheidend auf die Ehedauer, sondern darauf abgestellt, ob sich eine Einkommensdifferenz, die den Aufstockungsunterhalt begründen könne, als ehebedingter Nachteil darstelle, der einen unterhaltsrechtlichen Ausgleich zugunsten des bedürftigen Ehegatten ...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 2. Zur Verfassungs- und Verwaltungsrechtsprechung

In der Verfassungs- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind ähnliche Erwägungen angestellt worden wie in der Zivilgerichtsbarkeit. Das Bundesverfassungsgericht[62] hat zu der Fallgestaltung, "dass der (versorgungs-)ausgleichspflichtige Ehegatte trotz der gekürzten Rente zu Unterhaltsleistungen noch verpflichtet [ … ] ist", schon im Jahr 1980 angemerkt, der Versorgungsausglei...mehr

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FF 2/2012, Rückforderung vo... / 1 Gründe:

I. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Schadensersatz in Höhe des von ihm seit Ende 1993 bis Anfang 2005 gezahlten Unterhalts in Anspruch. Die Parteien waren seit August 1961 miteinander verheiratet. Aus der Ehe sind zwei 1965 und 1968 geborene Söhne hervorgegangen. Die Ehe wurde durch Urt. v. 1.8.1985 geschieden. Später einigten sich die Parteien in dem Verfahren … OLG Oldenbu...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 2. Zur Rechtsentwicklung bis 2006

Das durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts[9] veranlasste Unterhaltsänderungsgesetz vom 20.2.1986 (BGBl I 301 ff.), das doch immerhin das Anliegen verfolgte, Unterhaltspflichten zu reduzieren,[10] brachte insoweit keine wesentliche Änderung. Die (neu) eingefügten Billigkeitsklauseln der §§ 1573 Abs. 5, 1578 Abs. 1 S. 2 und 1579 Nrn. 4–6 BGB sollten zwar der Kritik an...mehr

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FF 2/2012, Abänderung eines... / Leitsatz

1. Dass der Unterhaltspflichtige mit der Herabsetzung gemäß § 1578 Abs. 1 S. 2 BGB a.F. eines nach altem Recht nicht befristbaren Unterhaltsanspruchs – hier Anspruch auf Altersunterhalt – ausgeschlossen war, steht einer Herabsetzung und/oder Befristung des Unterhalts nach § 1578b BGB nicht entgegen. 2. Der durch die Eheschließung bedingte Wegfall eines aus einer früheren Ehe ...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 4. Zu verbliebenen Schwachstellen

Die in den Jahren 2007 und 2008 eingetretenen Änderungen brachten zweifellos für bedeutsame Fallgestaltungen des nachehelichen Unterhaltsrechts eine merkliche Beruhigung. Die Neuregelung des § 1578b BGB bewirkte schließlich doch noch eine "Entschärfung" des § 1573 Abs. 2 BGB. Andere Schwachstellen sind jedoch erhalten geblieben. Eine leider fortdauernde wichtige Schwachstelle...mehr

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ZErb 2/2012, Erbrecht des A... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach den §§ 58 ff FamFG zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt worden. Über die Beschwerde kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden. Gemäß § 68 Abs. 3 FamFG ist die Durchführung eines Termins durch das Beschwerdegericht ungeachtet des missverständlichen Wortlauts der Norm nicht erforderlich, wenn sie verfahrensmäßig nicht zwingend vorgesehe...mehr

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Ehevertrag: Störung der Geschäftsgrundlage bei Vereinbarung lebenslanger Unterhaltsverpflichtung

Leitsatz Im Jahre 1999 geschiedene Eheleute hatten in einem notariellen Ehevertrag im Jahre 1996 u.a. eine Unterhaltsregelung zugunsten der Ehefrau ohne zeitliche Befristung getroffen. Der BGH hat sich in dieser Entscheidung damit auseinandergesetzt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Abänderung dieser Vereinbarung in Betracht kommt. Sachverhalt Die Parteien hatten im ...mehr

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Kindesunterhalt: Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern mit eigener Lebensstellung

Leitsatz In dieser der Entscheidung zugrunde liegenden Fallkonstellation hatte ein erwachsenes Kind seine bereits erreichte wirtschaftliche Selbständigkeit wieder verloren. Es ging um die Frage, ob Eltern sich darauf einstellen müssen, dass das erwachsene Kind erneut Unterhalt beansprucht. Ferner ging es um die Frage des ihnen zustehenden Selbstbehalts. Sachverhalt Der Kläger...mehr

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Zur Darlegungslast bei Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit

Leitsatz Der BGH hat in einer grundlegenden Entscheidung die Darlegungslasten des Unterhaltsberechtigten konkretisiert. Danach reicht es nicht aus, wenn der Un­­terhaltsberechtigte seine Bemühungen um eine Vollzeitbeschäftigung darlegt, vielmehr muss er sich auch um geringfügige Beschäftigungen bemühen. Sachverhalt In einem Rechtsstreit über nachehelichen Unterhalt verlangte ...mehr

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Verfahrenskostenhilfe: Heranziehung nachträglich erworbenen Vermögens zur Deckung von Verfahrenskosten; Abfindungsbeträge für nacheheliche Unterhaltsansprüche als einsatzfähiges Vermögen

Leitsatz In dem Verfahren ging es um die Frage, ob Beiträge zur Abfindung von Unterhaltsansprüchen einsatzfähiges Vermögen i.S.v. § 115 Abs. 3 ZPO darstellen. Sachverhalt Die Antragsgegnerin im Ehescheidungsverfahren hatte zur Abgeltung ihrer nachehelichen Unterhaltsansprüche als Abfindungsbetrag 75.000,00 EUR von dem Antragsteller erhalten. Sie war 64 Jahre alt, stand kurz v...mehr

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Kindesunterhalt: Folgen des Obhutswechsels des minderjährigen Kindes während des Kindesunterhaltsverfahrens

Leitsatz In der vorliegenden Entscheidung beschäftigt sich das OLG Rostock mit der Frage, wie zu verfahren ist, wenn ein minderjähriges Kind während des laufenden Unterhaltsverfahrens seinen ständigen Aufenthalt wechselt und von dem Haushalt des einen in den Haushalt des anderen Elternteils umzieht. Sachverhalt Die im Jahre 1994 geborene Antragstellerin, die im Haushalt Ihres...mehr

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Übergang des Unterhaltsanspruchs bei ALG II-Bezug

Leitsatz In dieser Entscheidung befasst sich der BGH mit der Vorschrift des § 33 Abs. 1 S. 2 SGB II in der ab 1.1.2009 geltenden Fassung. Hierbei ging es um den Übergang des Unterhaltsanspruchs des Unterhaltsberechtigten im Umfang seiner nach dem SGB II bezogenen Leistungen. Sachverhalt Die Klägerin nahm den Beklagten aus übergegangenem Recht auf Zahlung von Kindesunterhalt f...mehr

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Internationales Privatrecht (Haager Unterhaltsprotokoll); Ehegattenunterhalt

Leitsatz Die Beteiligten waren in Deutschland nach polnischem Recht geschieden worden. Die geschiedene Ehefrau nahm den Ehemann im Wege der Stufenklage auf Zahlung nachehelichen Unterhalts in Anspruch und beantragte hierfür Verfahrenskostenhilfe, die erstinstanzlich nicht bewilligt wurde. Die hiergegen von ihr eingelegte sofortige Beschwerde war erfolgreich und führte zur Bewi...mehr

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FF 12/2011, Verwirkung des Unterhaltsanspruchs bei Ehebruch durch Frau eines Fernfahrers

BGB § 1361 Abs. 3 § 1579 Nr. 7 Leitsatz 1. Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt ist verwirkt, wenn die Ehefrau die langen berufsbedingten Abwesenheitszeiten ihres als Fernfahrer tätigen Ehemannes zur Aufnahme eines intimen Verhältnisses zu einem langjährigen gemeinsamen Freund ausnutzt, dem beide zuvor wegen finanzieller Notlage bei sich Unterkunft gewährt haben. 2. Die Ehefeind...mehr

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FF 12/2011, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Das OLG Hamm kommt zu dem Ergebnis, dass der Anspruch auf Trennungsunterhalt der inzwischen geschiedenen Ehefrau verwirkt sei, weil sie während der berufsbedingten Abwesenheit des Ehemannes ein Verhältnis zu einem gemeinsamen Freund aufgenommen und weiter aufrechterhalten hat. Der Einstieg in den Fall ist etwas ungewöhnlich, weil der Antragsgegner die Sozialhilfebehörde, vert...mehr

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FF 12/2011, Verwirkung des ... / Leitsatz

1. Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt ist verwirkt, wenn die Ehefrau die langen berufsbedingten Abwesenheitszeiten ihres als Fernfahrer tätigen Ehemannes zur Aufnahme eines intimen Verhältnisses zu einem langjährigen gemeinsamen Freund ausnutzt, dem beide zuvor wegen finanzieller Notlage bei sich Unterkunft gewährt haben. 2. Die Ehefeindlichkeit dieses Verhaltens wird unters...mehr

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FF 12/2011, Verwirkung des ... / 1 Aus den Gründen:

Über das Vermögen des Antragsgegners ist mit Beschl. v. 16.7.2009 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Antragsteller, der der mittlerweile geschiedenen Ehefrau des Antragsgegners seit September 2008 Leistungen nach dem SGB II gewährt hatte, meldete im Hinblick auf die für die Monate Dezember 2008 bis Februar 2009 gewährten Leistungen einen Anspruch aus übergegangenem R...mehr

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FF 12/2011, Abänderung eine... / 3 Anmerkung

Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung des OLG Hamburg geführt, soweit zum Nachteil des unterhaltspflichtigen Ehemannes entschieden worden war. Das OLG Hamburg[1] hat die in einem Scheidungsfolgenvergleich vom 20.6.1985 titulierte Unterhaltsverpflichtung ab August 2006 von vormals 1.789,52 EUR auf 584 EUR reduziert und die geschied...mehr

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FF 1/2012, Braucht das voll... / a) Die Rechtsprechung

In der Rechtsprechung wird bei der Frage nach einer objektiven oder subjektiven Bestimmung der Interessenlage häufig danach unterschieden, ob der Streitstoff der Verfügung der Parteien unterliegt und der Auftraggeber das dem Anwalt erteilte Mandat durch Weisungen beschränken kann. Vor allem in bürgerlich-rechtlichen Vermögensangelegenheiten, die der Parteidisposition unterlä...mehr

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FF 1/2012, Verfestigte Lebe... / 2 Anmerkung

Bereits zum dritten Mal in diesem Jahr beschäftigt sich der BGH mit dem Härtegrund der verfestigten Lebensgemeinschaft nach § 1579 Nr. 2 BGB.[1] Im vorliegenden Fall ging es um eine langwierige, seit Ende 2000 bereits bestehende, distanzierte Lebensgemeinschaft der geschiedenen unterhaltsberechtigten Ehefrau. Die Eheleute hatten 1979 die Ehe geschlossen, im Jahre 1999 wurde de...mehr

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FF 1/2012, Die Unterhaltsverpflichtungen aus Altersversorgung

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.3.2011:[1] hat den Begriff der ehelichen Lebensverhältnisse wieder in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Das soll zum Anlass genommen werden, die nicht überzeugende Rechtsprechung des BGH[2] zu Unterhaltsleistungen aus Altersversorgungseinkünften zur Diskussion zu stellen. Der Theorie der wandelbaren ehelichen Lebensve...mehr

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FF 1/2012, Die Befristung u... / 5. Vertrauensschutzerwägungen im Rahmen des § 36 EGZPO/Präklusion

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FoVo 07/2011, Pfändungsschutz nach § 850f Abs. 2 ZPO aktivieren

Vorteile der privilegierten Pfändung nur auf Antrag Kann die Forderung des Gläubigers auch aus vorsätzlich unerlaubter Handlung begründet werden, so kommen nach § 850f Abs. 2 ZPO die Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO nicht zur Anwendung. Vielmehr ist dem Schuldner nur so viel zu belassen, wie er zur Bestreitung seines notwendigen Unterhaltes sowie zur Erfüllung seiner geset...mehr

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FF 1/2012, Die Befristung u... / 1. Grundthesen

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FF 12/2011, Abänderung eine... / 2 Aus den Gründen:

[7] Von den beiderseits zulässigen Revisionen hat nur diejenige des Ehemanns Erfolg. I. [8] Das Oberlandesgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: Der Ehemann könne eine Abänderung des am 20.6.1985 geschlossenen Unterhaltsvergleichs verlangen, da dieser an die nach dem 21.7.1994 eingetretenen Umstände anzupassen sei. Das Abänderungsbegehren s...mehr

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FF 1/2012, Braucht das voll... / B. Die wichtigsten Sachverhaltsalternativen und ihre rechtliche Einordnung

Praxis-Beispiel 1. Fallkonstellation Vater (V) und Mutter (M) waren nicht verheiratet und haben sich getrennt. Das minderjährige Kind (K) lebt bei der Mutter. Unterhaltsleistungen: Die Mutter erbringt – auch bei eigener Erwerbstätigkeit – den Naturalunterhalt, der Vater erbringt den Barunterhalt. Gem. § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB werden Natural- und Barunterhalt in der Regel als glei...mehr

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FF 1/2012, Die Befristung u... / I. Vorbemerkung

Mit dem zum 1.1.2008 in Kraft getretenen UnterhRÄG wurden die Möglichkeiten der zeitlichen Befristung und/oder höhenmäßigen Begrenzung eines nachehelichen Unterhaltsanspruches[1] in § 1578b BGB neu und nun auch alle Unterhaltstatbestände umfassend geregelt. Obgleich bereits das UnterhRÄG vom 20.2.1986 in den §§ 1573 Abs. 5 BGB, 1578 Abs. 1 BGB a.F sowohl die Befristung als a...mehr

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AGS 1/2012, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hat im Scheidungsverbundverfahren mit Schriftsatz vom 26.11.2007 eine Stufenklage auf Zugewinnausgleich sowie eine Stufenklage auf Zahlung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt ab dem 1.11.2007 anhängig gemacht. Ferner beantragte sie Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die gestellten Anträge. Das FamG stellte die Antragsschrift am 29.11.2007 zu un...mehr

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FF 1/2012, Rechtsprechung k... / Kindesunterhalt

Der Abschluss einer Erstausbildung des Unterhaltspflichtigen (hier als Fachkraft im Gastgewerbe) hat grundsätzlich Vorrang vor einer kurzfristigen Sicherstellung des Unterhalts des Berechtigten. Vor dem Hintergrund seiner gesteigerten Unterhaltspflicht muss er auch darlegen, dass ein unverschuldetes Prüfungsversagen vorgelegen hat, das ihn zur Fortsetzung dieser Ausbildung b...mehr

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AGS 1/2012, Beratungshilfe ... / 2 Aus den Gründen

Beratungshilfe wird gem. § 1 Abs. 1 BerHG der wirtschaftlich bedürftigen Partei dann bewilligt, wenn nicht andere Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist. In der Rspr. ist grundsätzlich anerkannt, dass dem Rechtsuchen mit der beratenden Tätigkeit der Jugendämter bei den Landkreisen in Unterhaltsfragen eine sol...mehr

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AGS 12/2011, Prozesskostenh... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg und führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das OLG. Für das Verfahren ist gem. Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Verfahrensrecht anwendbar, weil das Verfahren vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsurt. v. 16.12.2009 – XII ZR 50/08, FamRZ 2010, 357 m. ...mehr

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FF 12/2011, Das unterhaltsrechtliche Stichwort

Abänderung von Unterhaltstiteln Zu Unterhaltszahlungen kann auch wegen künftig fällig wiederkehrenden Leistungen in einer Entscheidung verpflichtet werden (§ 258 ZPO). Diese ergeht aufgrund einer Vorausschau (Prognose) der künftigen Verhältnisse. Aus Gründen der Billigkeit kann die Rechtskraft der Unterhaltsentscheidung auf einen Abänderungsantrag nach § 238 FamFG durchbroche...mehr

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FoVo 04/2011, So nutzen Sie... / II. Die Lösung

Informationsbeschaffung sichern Zunächst einmal muss der (nachpfändende) Gläubiger die von dem Leser mitgeteilte Problematik ermitteln. Anlass hat er hierzu aufgrund der Mitteilung des Drittschuldners nach § 840 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ZPO. Daraus kann er entnehmen, dass andere Personen an der Forderung Rechte geltend machen (Nr. 2 = Abtretung) und die Forderung bereits für andere...mehr

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FF 1/2012, Die Befristung u... / 2. Billigkeitserwägungen im Rahmen des § 1570 BGB

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AGS 1/2012, Kostenaufhebung... / 2 Aus den Gründen

Die Entscheidung beruht auf § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 91a ZPO. Sie berücksichtigt, dass der Antragsgegner zwar objektiv Anlass zu diesem Verfahren gegeben hat, die Verzögerung jedoch letztlich auf die Unfähigkeit des zuständigen Jugendamts zurückzuführen ist, die Unterhaltsansprüche der Antragsteller zeitnah zu berechnen.mehr

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FF 12/2011, Abänderung eine... / Leitsatz

Zur Herabsetzung eines vor der Unterhaltsrechtsreform titulierten oder vereinbarten Unterhaltsanspruchs nach dem Eintritt des Unterhaltsberechtigten in das Rentenalter (Rn 23, 24, 25, 28, 29, 30). BGH, Urt. v. 29.6.2011 – XII ZR 157/09 (OLG Hamburg, AG Hamburg)mehr