Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 2. 1977: Die Hausse durch das 1. EheRG; das Altersphasenmodell

Mit dem 1. Eherechtsreformgesetz, in Kraft getreten zum 1.7.1977,[7] springt die Chance für nachehelichen Unterhalt auf eine bisher nicht gekannte Ebene. Was war der rechtspolitische Hintergrund? Der Übergang von einem Mischsystem aus Verschuldens- und Zerrüttungsscheidung zu einer reinen Zerrüttungsscheidung bedeutete einen Umsturz des bisherigen Eheverständnisses, bei dem ...mehr

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Verfahrenskostenhilfeprüfung für Klage auf Trennungsunterhalt: Anspruch auf Prozesskostenvorschuss bei Quotenunterhalt

Leitsatz Die Antragstellerin nahm den Antragsgegner auf Zahlung rückständigen und laufenden Trennungsunterhalts in Anspruch und beantragte hierfür Verfahrenskostenhilfe. Bei Antragstellung war die Ehescheidung bereits ausgesprochen, der Scheidungsbeschluss jedoch noch nicht rechtskräftig. Das FamG hat den Verfahrenskostenhilfeantrag mit der Begründung zurückgewiesen, dass di...mehr

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Verfahrenskostenhilfe für Verteidigung gegen Stufenantrag

Leitsatz Das OLG Karlsruhe hat sich in dieser Entscheidung mit den Voraussetzungen für die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für den Antragsgegner in einem Stufenverfahren auseinandergesetzt, der die von ihm geschuldete Auskunft grundlos verweigert hatte. Die Beteiligten, der minderjährige Antragsteller und sein Vater - der Antragsgegner -, stritten in einem Stufenverfahren...mehr

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Kindergeldanspruch für verheiratete studierende Tochter mit eigenem Kind.

Leitsatz Ein das Kindergeld ausschließender Unterhaltsanspruch der aufgrund der Geburt ihres Kindes das Hochschulstudium unterbrechenden Tochter ergibt sich nicht aus § 1615l Abs. 2 Satz 2 BGB, wenn sich nach der Geburt ihre Situation nicht ändert, sie weiterhin keiner Erwerbstätigkeit nach geht, ihr Studium fortsetzt und ihren Unterhalt vom BAföG bestreitet. Kindergeld könn...mehr

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Kindesunterhalt: Erwerbsobliegenheit eines volljährigen Kindes nach Abschluss der Schulausbildung oder Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres bis zur Aufnahme des Studiums

Leitsatz Gegenstand dieser Entscheidung des OLG Karlsruhe war die in der Praxis häufig auftauchende Frage, ob für die Zeit zwischen Ende der Schulausbildung und Beginn einer weiterführenden Ausbildung Unterhalt an ein volljähriges Kind zu zahlen ist. Es ging primär darum, ob sich der Volljährige nach Abschluss einer und vor Aufnahme einer weiteren Ausbildung bemühen muss, ei...mehr

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Herabsetzung eines vor der Unterhaltsrechtsreform durch Prozessvergleich titulierten Unterhaltsanspruchs

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die von dem geschiedenen Ehemann begehrte Abänderung eines anlässlich der Ehescheidung im Jahre 1985 geschlossenen Vergleichs über von ihm zu zahlenden nachehelichen Unterhalt. Der BGH hat in seiner Entscheidung eine Abwägung aller für die Billigkeitsentscheidung nach § 1578b BGB in Betracht kommenden Gesichtspunkte vorgenommen. Sachver...mehr

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Abänderung eines Vergleichs zum nachehelichen Ehegattenunterhalt im Rentenalter

Leitsatz Der BGH hat sich in dieser Entscheidung eingehend mit der Billigkeitsabwägung im Rahmen des § 1587b BGB auseinandergesetzt. Es ging dabei zum einen um die konkrete Feststellung ehebedingter Nachteile und ihres möglichen Abbaus, zum anderen um die sonstigen Billigkeitsgründe, die bei der Bewertung der nachehelichen Solidarität zu berücksichtigen sind. Sachverhalt Der ...mehr

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Abänderungsklage zum nachehelichen Unterhalt: Kein ehebedingter Nachteil wegen vorehelicher Kindesbetreuung

Leitsatz Zentrales Problem dieser Entscheidung war die Frage, ob die langjährige voreheliche Betreuung gemeinsamer Kinder im Rahmen der Billigkeitsabwägung des § 1578b BGB zu berücksichtigen ist. Sachverhalt Die Parteien hatten im Jahre 1996 geheiratet und waren seit Oktober 2003 rechtskräftig geschieden. Sie stritten über die Abänderung eines anlässlich der Ehescheidung gesc...mehr

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FF 3/2012, Berücksichtigung... / 2 Anmerkung

Lange wurde sie erwartet, die erste Entscheidung des BGH nach der vom Bundesverfassungsgericht[1] vorgenommenen "Entzauberung der Drittelmethode"[2] – jetzt ist sie da. Dass sie für die amtliche Sammlung vorgesehen ist, unterstreicht ihre Bedeutung. Was ist ihr Inhalt? Sind damit alle Streitfragen geklärt? I. Zum Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB) lieg...mehr

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FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / c) Wiederaufleben des Anspruchs

Ein nach § 1579 Nr. 2 BGB beschränkter oder versagter nachehelicher Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich wieder aufleben. Dazu bedarf es einer neuen umfassenden Zumutbarkeitsprüfung unter Berücksichtigung aller Umstände. Bei beendeter nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebt ein versagter Unterhaltsanspruch regelmäßig im Interesse gemeinsamer Kinder als Betreuungsunterhalt wi...mehr

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FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / VIII. § 1581 BGB

Im Urteil des BGH[44] in Folge der Beanstandung der Bedarfsbemessung nach der Drittelmethode durch das BVerfG (siehe Anmerkung 1b zu § 1578 BGB) heißt es: Bei der Bemessung der Leistungsfähigkeit nach § 1581 BGB sind auch weitere Umstände zu berücksichtigen, die nicht bereits Einfluss auf die Bemessung des Unterhaltsbedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen gehabt haben...mehr

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FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / 1. § 1578b und § 1578 Abs. 1 S. 2 BGB a.F.

Der BGH[23] stellt fest, dass § 1578 Abs. 1 S. 2 BGB a.F. weitgehend deckungsgleich mit der Nachfolgevorschrift des § 1578b Abs. 1 S. 2 und 3 BGB ist, und zieht bei der Anwendung der früheren Norm seine Rechtsprechung zur neuen Bestimmung heran. Eine frühere Chefarztgattin, die zehn Jahre den Haushalt in der kinderlosen Ehe geführt hat, muss sich grundsätzlich auf den durch ...mehr

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AGS 3/2012, Keine Prüfung d... / 1 Sachverhalt

Die am 20.3.1982 geborene Antragstellerin beantragte mit Schriftsatz vom 7.10.2011 Verfahrenskostenhilfe für die beabsichtigte Geltendmachung von Ausbildungsunterhalt gegen ihre Eltern, die Antragsgegner, im Rahmen eines Stufenantrags. Nachdem die Antragsgegner außergerichtlich darauf hingewiesen hatten, dass aus ihrer Sicht ein Unterhaltsanspruch nicht mehr bestehe, da die A...mehr

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FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / I. § 33 SGB II

Anders als nach der früheren Rechtslage,[1] geht ab 1.1.2009 gemäß § 33 Abs. 1 S. 2 SGB II ein Unterhaltsanspruch des Kindes auf den Leistungsträger (ARGE "Jobcenter") über, soweit das Kind unter Berücksichtigung von Kindergeld nach § 11 Abs. 1 S. 3 SGB II keine Leistungen empfangen hat und bei rechtzeitiger Leistung des anderen keine oder geringere Leistungen zur Sicherung ...mehr

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FF 3/2012, Wie war es doch ... / II. Die Neufassung des § 1612b BGB

Diese gerügten Schwächen hat der Gesetzgeber mit der Neufassung der Vorschrift durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz partiell beseitigt.[5] Im Zusammenspiel mit § 1612a BGB drückt die Vorschrift jetzt verständlich aus, was der Sache nach bereits vorher galt: Es gibt für minderjährige Kinder einen Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums und zur Deckung dieses Bedarfs i...mehr

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FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / a) Anspruchsverlust durch neue Eheschließung

Der Verlust des Unterhaltsanspruchs gegen den geschiedenen Ehegatten, der allein durch den Akt der neuen Eheschließung eintritt, stellt keinen ehebedingten Nachteil i.S.v. § 1578b BGB dar. Dazu rechnen nur Nachteile, die durch die Aufgabenverteilung in der Ehe, insbesondere der Kindesbetreuung, entstehen.[24]mehr

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FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / 5. Billigkeitserwägungen

In einem Fall, in welchem sich der Ehemann, geb. 1939, in einem Vergleich vom 2.4.2003 auf der Basis der beiderseitigen Renteneinkünfte auf Zahlung eines Unterhalts von 700 EUR an seine geschiedene Ehefrau, geb. 1932, verpflichtet hatte, führt der BGH[37] zu Billigkeitserwägungen aus: Gesundheit und Alter, die jedenfalls auch dem Bereich der nachehelichen Solidarität zuzuord...mehr

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zfs 3/2012, Umfang eines Ve... / 3 Anmerkung:

Die Regressregelung durch Teilungsabkommen, die zwischen Haftpflicht- und Sachversicherten sowie zwischen Haftpflicht- und Sozialversicherern abgeschlossen werden, hat den Zweck, die Regresskosten der beteiligten Organisationen zu senken, wobei dies dadurch erreicht wird, dass die Regulierung nicht nach der Prüfung der Sach- und Rechtslage, sondern nach einer Durchschnittsqu...mehr

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FF 3/2012, Rechtsprechung k... / Ehegattenunterhalt

Der unterhaltsberechtigte Ehegatte trägt im Rahmen des Unterhaltsanspruchs wegen Erwerbslosigkeit die Darlegungs- und Beweislast nicht nur dafür, dass er keine reale Chance auf eine Vollzeitarbeitsstelle hat, sondern auch dafür, dass dies in gleicher Weise für eine geringfügige Beschäftigung (sog. Mini-Job) und auch für eine Erwerbstätigkeit im Rahmen der Gleitzone nach § 20...mehr

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FF 3/2012, Auskunftsanspruc... / 2 Anmerkung

Der BGH baut in vorliegender beifallswürdiger Entscheidung zum Unterhaltsregress des Scheinvaters auf seiner Rechtsprechung zur Durchbrechung der Rechtsausübungssperre des § 1600d Abs. 4 BGB auf und ergänzt das Instrumentarium des Scheinvaters – hier liegt die Neuerung – um einen vorbereitenden Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Kindesmutter über die Person des (mu...mehr

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FF 3/2012, Wie war es doch ... / V. Der Sonderweg im Familienrecht

Allein das Familienrecht beansprucht eine Sonderrolle, indem es bei minderjährigen Kindern eine Aufteilung auf beide Eltern vornimmt und in § 1612b Abs. 1 Nr. 1 BGB eine von der übrigen Systematik abweichende Verwendung vorgibt. Bei getrennt lebenden Eltern entspricht es einer fast 40-jährigen Tradition, beiden Elternteilen das Kindergeld zu gleichen Teilen zuzurechnen. Es w...mehr

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Nach 30 Ehejahren kommt auch unbefristeter Unterhalt in Betracht

Leitsatz Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, den Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten unter Billigkeitserwägungen zeitlich zu befristen (§ 1578b Abs. 2 BGB). Das sollte das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit im Unterhaltsrecht stärken. Das OLG Brandenburg hat eine Grenze für diese Befristungsmöglichkeit gezogen. Sachverhalt Schon 17-jährig wurde die spät...mehr

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Zeugnisverweigerungsrecht des als Verfahrensbeistand bestellten Rechtsanwalts

Leitsatz Gegenstand dieses Verfahrens war die Frage, ob sich eine zum Verfahrensbeistand bestellte Rechtsanwältin in einem Unterhaltsverfahren auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann, nachdem sie zuvor in einer Kindschaftssache als Verfahrensbeistand für die gemeinsamen Kinder der Beteiligten bestellt worden war. Sachverhalt In einem Verfahren wegen nachehelichen Unter...mehr

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Abänderungsklage zum nachehelichen Unterhalt: Verschweigen der Vaterschaft eines anderen als Verwirkungsgrund i.S.d. § 1579 Nr. 7 BGB

Leitsatz In dieser Entscheidung hat der BGH sich damit auseinandergesetzt, ob eine Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt darin begründet sein kann, dass die Ehefrau ihre Zweifel an der biologischen Vaterschaft des Ehemannes diesem nicht offenbart hat. Sachverhalt Die Parteien stritten über die Abänderung einer notariellen Urkunde über nachehelichen Unterhalt, d...mehr

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Auskunftsanspruch des Unterhaltsgläubigers: Anforderungen an die Genauigkeit der von dem Schuldner zu erteilenden Auskunft

Leitsatz Das KG hat sich in dieser Entscheidung mit den Anforderungen an die von dem Unterhaltsschuldner zu erteilende Auskunft auseinandergesetzt. Sachverhalt Die Beklagte war durch Teilurteil des erstinstanzlichen Gerichts zur Auskunftserteilung in einem Unterhaltsverfahren verurteilt worden. In der Folgezeit beantragte der Kläger, gegen die Beklagte zur Vollstreckung der A...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Ausschluss des Unterhaltsanspruchs wegen zu Erwerbsunfähigkeit führender Beziehung

Leitsatz Die Antragsgegnerin und Ehefrau machte im Ehescheidungsverbundverfahren nachehelichen Unterhalt geltend und berief sich darauf, krankheitsbedingt arbeitsunfähig zu sein. Hintergrund dessen war eine von ihr eingegangene Partnerschaft zu einem sadistisch veranlagten Partner, der ihr gegenüber in verschiedener Form auch gewalttätig geworden war. Gegenstand des Verfahren...mehr

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Abänderung eines Unterhaltstitels: Rückwirkende Herabsetzung für eine mehr als ein Jahr vor Rechtshängigkeit des Herabsetzungsantrags liegende Zeit bei Einhaltung der Monatsfrist

Leitsatz Das OLG Nürnberg hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, ob und unter welchen Voraussetzungen die Abänderung eines Unterhaltstitels für eine mehr als ein Jahr vor Rechtshängigkeit des Herabsetzungsantrages liegende Zeit möglich ist. Der Antragsteller war Vater von zwei minderjährigen Kindern aus seiner ersten Ehe, die ihn auf Unterhalt in An...mehr

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Kürzung einer laufenden Versorgung durch Versorgungsausgleich

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war der Antrag des geschiedenen Ehemannes auf Aussetzung der Kürzung seiner Versorgungsbezüge wegen der an seine geschiedene Ehefrau erbrachten Unterhaltsleistungen. Sachverhalt Die im Jahre 1979 geschlossene Ehe der Beteiligten war durch rechtskräftiges Urteil des AG im Jahre 2006 geschieden worden. Der Versorgungsausgleich wurde in der Wei...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / III. Zum Verhältnis zwischen Unterhaltsanspruch und Rente aus Versorgungsausgleich

Das Verhältnis zwischen dem nachehelichen Unterhaltsanspruch und der Rente aus Versorgungsausgleich ist bis heute (leider) gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Die daraus sich ergebenden Fragen haben wiederholt sowohl die Zivilgerichte als auch die Verwaltungsgerichte, ja sogar das Bundesverfassungsgericht beschäftigt, ohne dass inzwischen hinreichende Rechtssicherheit ei...mehr

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FF 2/2012, Abänderung eines Vergleichs: Kein ehebedingter Nachteil bei Verlust des Unterhaltsanspruchs durch neue Heirat

BGB §§ 313 1578 Abs. 1 S. 2 a.F., 1578b; ZPO § 323 a.F.; EGZPO § 36 Leitsatz 1. Dass der Unterhaltspflichtige mit der Herabsetzung gemäß § 1578 Abs. 1 S. 2 BGB a.F. eines nach altem Recht nicht befristbaren Unterhaltsanspruchs – hier Anspruch auf Altersunterhalt – ausgeschlossen war, steht einer Herabsetzung und/oder Befristung des Unterhalts nach § 1578b BGB nicht entgegen. 2....mehr

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FF 2/2012, Abänderung eines... / 2 Anmerkung

Der Verlust des Unterhaltsanspruchs durch neue Heirat ist allein kein ehebedingter Nachteil i.S.v. § 1578b BGB. Geschiedene Ehefrauen verlieren mit wachsendem Alter den Anspruch auf Unterhalt und mögen notfalls die Sozialhilfe beantragen. Dies gilt nach der Rechtsprechung des BGH zu § 1578b BGB wegen der mit dem zeitlichen Abstand zur Scheidung abnehmenden nachehelichen Soli...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 1. Zur Rechtsprechung der Zivilgerichte

Der BGH[58] entschied im Jahr 1982: Bezieht der Unterhaltsberechtigte aufgrund des Versorgungsausgleichs eine Rente, entfällt insoweit der Unterhaltsanspruch. Bei der Anrechnung der Rente auf den Unterhaltsanspruch handele es sich "um einen der Erfüllung gleichkommenden Vorgang". Diese Rechtsauffassung bewirkte, dass ein und derselbe Lebensbedarf auf Seiten des Berechtigten ...mehr

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FF 2/2012, Abänderung eines... / 1 Aus den Gründen:

[14] 2. Zu Recht geht die Revision davon aus, dass die Voraussetzungen für eine Abänderung des Vergleichs vorliegen. [15] a) Die Präklusionsvorschrift des § 323 Abs. 2 ZPO a.F. findet nach ständiger Rechtsprechung des BGH auf Vergleiche keine Anwendung. Die Abänderung eines Prozessvergleichs richtet sich allein nach materiell-rechtlichen Kriterien (Senatsurt. BGHZ 186, 1 = Fa...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 3. Zur sog. Unterhaltsrechtsreform von 2008

Im Jahr 2007 hat der BGH[20] dann einen noch weiter gehenden Schritt getan. Er hat beim nachehelichen Unterhalt nicht mehr entscheidend auf die Ehedauer, sondern darauf abgestellt, ob sich eine Einkommensdifferenz, die den Aufstockungsunterhalt begründen könne, als ehebedingter Nachteil darstelle, der einen unterhaltsrechtlichen Ausgleich zugunsten des bedürftigen Ehegatten ...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 2. Zur Verfassungs- und Verwaltungsrechtsprechung

In der Verfassungs- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind ähnliche Erwägungen angestellt worden wie in der Zivilgerichtsbarkeit. Das Bundesverfassungsgericht[62] hat zu der Fallgestaltung, "dass der (versorgungs-)ausgleichspflichtige Ehegatte trotz der gekürzten Rente zu Unterhaltsleistungen noch verpflichtet [ … ] ist", schon im Jahr 1980 angemerkt, der Versorgungsausglei...mehr

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FF 2/2012, Rückforderung vo... / 1 Gründe:

I. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Schadensersatz in Höhe des von ihm seit Ende 1993 bis Anfang 2005 gezahlten Unterhalts in Anspruch. Die Parteien waren seit August 1961 miteinander verheiratet. Aus der Ehe sind zwei 1965 und 1968 geborene Söhne hervorgegangen. Die Ehe wurde durch Urt. v. 1.8.1985 geschieden. Später einigten sich die Parteien in dem Verfahren … OLG Oldenbu...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 2. Zur Rechtsentwicklung bis 2006

Das durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts[9] veranlasste Unterhaltsänderungsgesetz vom 20.2.1986 (BGBl I 301 ff.), das doch immerhin das Anliegen verfolgte, Unterhaltspflichten zu reduzieren,[10] brachte insoweit keine wesentliche Änderung. Die (neu) eingefügten Billigkeitsklauseln der §§ 1573 Abs. 5, 1578 Abs. 1 S. 2 und 1579 Nrn. 4–6 BGB sollten zwar der Kritik an...mehr

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FF 2/2012, Abänderung eines... / Leitsatz

1. Dass der Unterhaltspflichtige mit der Herabsetzung gemäß § 1578 Abs. 1 S. 2 BGB a.F. eines nach altem Recht nicht befristbaren Unterhaltsanspruchs – hier Anspruch auf Altersunterhalt – ausgeschlossen war, steht einer Herabsetzung und/oder Befristung des Unterhalts nach § 1578b BGB nicht entgegen. 2. Der durch die Eheschließung bedingte Wegfall eines aus einer früheren Ehe ...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 4. Zu verbliebenen Schwachstellen

Die in den Jahren 2007 und 2008 eingetretenen Änderungen brachten zweifellos für bedeutsame Fallgestaltungen des nachehelichen Unterhaltsrechts eine merkliche Beruhigung. Die Neuregelung des § 1578b BGB bewirkte schließlich doch noch eine "Entschärfung" des § 1573 Abs. 2 BGB. Andere Schwachstellen sind jedoch erhalten geblieben. Eine leider fortdauernde wichtige Schwachstelle...mehr

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ZErb 2/2012, Erbrecht des A... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach den §§ 58 ff FamFG zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt worden. Über die Beschwerde kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden. Gemäß § 68 Abs. 3 FamFG ist die Durchführung eines Termins durch das Beschwerdegericht ungeachtet des missverständlichen Wortlauts der Norm nicht erforderlich, wenn sie verfahrensmäßig nicht zwingend vorgesehe...mehr

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Ehevertrag: Störung der Geschäftsgrundlage bei Vereinbarung lebenslanger Unterhaltsverpflichtung

Leitsatz Im Jahre 1999 geschiedene Eheleute hatten in einem notariellen Ehevertrag im Jahre 1996 u.a. eine Unterhaltsregelung zugunsten der Ehefrau ohne zeitliche Befristung getroffen. Der BGH hat sich in dieser Entscheidung damit auseinandergesetzt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Abänderung dieser Vereinbarung in Betracht kommt. Sachverhalt Die Parteien hatten im ...mehr

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Kindesunterhalt: Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern mit eigener Lebensstellung

Leitsatz In dieser der Entscheidung zugrunde liegenden Fallkonstellation hatte ein erwachsenes Kind seine bereits erreichte wirtschaftliche Selbständigkeit wieder verloren. Es ging um die Frage, ob Eltern sich darauf einstellen müssen, dass das erwachsene Kind erneut Unterhalt beansprucht. Ferner ging es um die Frage des ihnen zustehenden Selbstbehalts. Sachverhalt Der Kläger...mehr

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Zur Darlegungslast bei Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit

Leitsatz Der BGH hat in einer grundlegenden Entscheidung die Darlegungslasten des Unterhaltsberechtigten konkretisiert. Danach reicht es nicht aus, wenn der Un­­terhaltsberechtigte seine Bemühungen um eine Vollzeitbeschäftigung darlegt, vielmehr muss er sich auch um geringfügige Beschäftigungen bemühen. Sachverhalt In einem Rechtsstreit über nachehelichen Unterhalt verlangte ...mehr

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Verfahrenskostenhilfe: Heranziehung nachträglich erworbenen Vermögens zur Deckung von Verfahrenskosten; Abfindungsbeträge für nacheheliche Unterhaltsansprüche als einsatzfähiges Vermögen

Leitsatz In dem Verfahren ging es um die Frage, ob Beiträge zur Abfindung von Unterhaltsansprüchen einsatzfähiges Vermögen i.S.v. § 115 Abs. 3 ZPO darstellen. Sachverhalt Die Antragsgegnerin im Ehescheidungsverfahren hatte zur Abgeltung ihrer nachehelichen Unterhaltsansprüche als Abfindungsbetrag 75.000,00 EUR von dem Antragsteller erhalten. Sie war 64 Jahre alt, stand kurz v...mehr

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Kindesunterhalt: Folgen des Obhutswechsels des minderjährigen Kindes während des Kindesunterhaltsverfahrens

Leitsatz In der vorliegenden Entscheidung beschäftigt sich das OLG Rostock mit der Frage, wie zu verfahren ist, wenn ein minderjähriges Kind während des laufenden Unterhaltsverfahrens seinen ständigen Aufenthalt wechselt und von dem Haushalt des einen in den Haushalt des anderen Elternteils umzieht. Sachverhalt Die im Jahre 1994 geborene Antragstellerin, die im Haushalt Ihres...mehr

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Übergang des Unterhaltsanspruchs bei ALG II-Bezug

Leitsatz In dieser Entscheidung befasst sich der BGH mit der Vorschrift des § 33 Abs. 1 S. 2 SGB II in der ab 1.1.2009 geltenden Fassung. Hierbei ging es um den Übergang des Unterhaltsanspruchs des Unterhaltsberechtigten im Umfang seiner nach dem SGB II bezogenen Leistungen. Sachverhalt Die Klägerin nahm den Beklagten aus übergegangenem Recht auf Zahlung von Kindesunterhalt f...mehr

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Internationales Privatrecht (Haager Unterhaltsprotokoll); Ehegattenunterhalt

Leitsatz Die Beteiligten waren in Deutschland nach polnischem Recht geschieden worden. Die geschiedene Ehefrau nahm den Ehemann im Wege der Stufenklage auf Zahlung nachehelichen Unterhalts in Anspruch und beantragte hierfür Verfahrenskostenhilfe, die erstinstanzlich nicht bewilligt wurde. Die hiergegen von ihr eingelegte sofortige Beschwerde war erfolgreich und führte zur Bewi...mehr

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FF 12/2011, Verwirkung des Unterhaltsanspruchs bei Ehebruch durch Frau eines Fernfahrers

BGB § 1361 Abs. 3 § 1579 Nr. 7 Leitsatz 1. Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt ist verwirkt, wenn die Ehefrau die langen berufsbedingten Abwesenheitszeiten ihres als Fernfahrer tätigen Ehemannes zur Aufnahme eines intimen Verhältnisses zu einem langjährigen gemeinsamen Freund ausnutzt, dem beide zuvor wegen finanzieller Notlage bei sich Unterkunft gewährt haben. 2. Die Ehefeind...mehr

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FF 12/2011, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Das OLG Hamm kommt zu dem Ergebnis, dass der Anspruch auf Trennungsunterhalt der inzwischen geschiedenen Ehefrau verwirkt sei, weil sie während der berufsbedingten Abwesenheit des Ehemannes ein Verhältnis zu einem gemeinsamen Freund aufgenommen und weiter aufrechterhalten hat. Der Einstieg in den Fall ist etwas ungewöhnlich, weil der Antragsgegner die Sozialhilfebehörde, vert...mehr

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FF 12/2011, Verwirkung des ... / Leitsatz

1. Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt ist verwirkt, wenn die Ehefrau die langen berufsbedingten Abwesenheitszeiten ihres als Fernfahrer tätigen Ehemannes zur Aufnahme eines intimen Verhältnisses zu einem langjährigen gemeinsamen Freund ausnutzt, dem beide zuvor wegen finanzieller Notlage bei sich Unterkunft gewährt haben. 2. Die Ehefeindlichkeit dieses Verhaltens wird unters...mehr