Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltspflicht

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Österreich / VI. Kollisionsrecht der Scheidungsfolgen

Rz. 222 Die Wirkungen einer Ehescheidung sind nach dem Ehewirkungsstatut (Rdn 76 ff.) im Zeitpunkt der Ehescheidung zu beurteilen (§ 20 i.V.m. § 18 IPRG). Als Scheidungszeitpunkt gilt der Schluss der mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz.[342] Zu beachten ist allerdings, dass etliche Scheidungsfolgen gesondert anzuknüpfen sind, wie namensrechtliche Folgen nach ...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 10. Konkurrenzen

Rz. 262 Im Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten der Gemeinschaft gilt Folgendes:mehr

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Schweiz / 2. Anwendbares Recht

Rz. 62 Für die Schweiz als Nichtmitgliedstaat der Europäischen Union haben die EU-Güterrechtsverordnungen (EUGüVO [103] und EUPartVO [104]) keine direkte Geltung. Sie sind aber für die Beratungspraxis auch in der Schweiz immer dann von grosser Bedeutung, wenn Ehen oder eingetragene Partnerschaften einen Bezug zum EU-Justizraum aufweisen.[105] Dabei können sich insbesondere in ...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / XV. Das Haager Kinderunterhaltsabkommen (HKindUntÜ)

Rz. 330 Nach Art. 1 Abs. 1 des Haager Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht vom 24.10.1956[422] (HKindUntÜ) bestimmt sich die Frage, ein Kind (mithin i.S.d. Art. 1 Abs. 4 HKindUntÜ jedes eheliche, uneheliche oder an Kindes statt angenommene Kind, das unverheiratet ist und das 21. Lebensjahr...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / a) Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 98 Die VOen finden nach ihrem Art. 1 Abs. 1 aufmehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 2. Rechtswahl

Rz. 76 Das Übereinkommen erfasst nach seinem Art. 1 allein das für Ehegüterstände maßgebende Recht, nicht jedoch Unterhaltspflichten zwischen den Eheleuten, Erbrechte des überlebenden Ehegatten bzw. den Einfluss der Ehe auf die Geschäftsfähigkeit. Als loi uniforme gilt es gem. Art. 2 auch gegenüber Angehörigen von Drittstaaten.[147] Art. 3 gestattet den Verlobten die Wahl de...mehr

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Tarifvertrag, Inhalt / 3.3.5 Mitwirkungsrechte des Betriebsrats und Auswahlrichtlinien

Durch Tarifvertrag können in beschränktem Umfang die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erweitert werden. Dabei handelt es sich dann aber nicht um eine Beendigungs-, sondern um eine betriebsverfassungsrechtliche Norm. Nach § 102 Abs. 1 BetrVG ist der Betriebsrat vor Ausspruch einer Kündigung zu hören. Abs. 6 der genannten Vorschrif...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.4 Härtefälle – Herabsetzung und Ausschluss des Versorgungsausgleichs aus Billigkeitsgründen

Bei grober Unbilligkeit kann der Versorgungsausgleich herabgesetzt und sogar ausgeschlossen werden (§ 27 VersAusglG). Dies ist zwar von Amts wegen zu beachten (§ 26 FamFG); das Gericht ist nicht an die Anträge und Vorstellungen der Ehegatten bzw. Lebenspartner gebunden. Es muss jedoch diesbezüglich keine eigenen Nachforschungen anstellen.[1] Grobe Unbilligkeit (§ 27 Satz 1 Ve...mehr

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FF 10/2020, Hard-Brexit und... / 2. Internationale Zuständigkeit nach dem HUÜ

Allerdings ist auch seit 1.8.2014 für alle EU-Mitgliedstaaten (auch UK) außer Dänemark das Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007 (HUÜ)[13] in Kraft getreten. Das HUÜ 2007 vereinfacht die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen zwischen den Vertragsstaaten, wobei im Verhältnis der EU MS untereinander die EuUntVO Vorrang genießt. Nunmehr hat UK für den Fall eines harten Brexi...mehr

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FF 10/2020, Hard-Brexit und... / 4. Unterhaltsstatut

Da UK dem für alle Mitgliedstaaten außer Dänemark über § 15 EuUntVO geltende Haager Unterhaltsprotokoll (HUP)[18] nicht beigetreten sind, wird sich hinsichtlich der Frage des auf Unterhaltsansprüche i.S. des Art. 1 Abs. 1 EuUntVO bzw. Art. 1 HUP anwendbaren materiellen Rechts in Zukunft nichts ändern. Alle in diesem Zusammenhang bestehenden Probleme, insbesondere die Frage de...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.2 Ausgleichsansprüche nach der Scheidung (schuldrechtlicher Ausgleich)

Beim Ausgleich nach der Scheidung richtet sich der Ausgleich nicht mehr gegen den Versorgungsträger, sondern gegen den ausgleichspflichtigen Partner. Der Ausgleich erfolgt somit unter den Parteien selbst. Betroffen vom schuldrechtlichen Ausgleich sind vor allem Anrechte, die zum Zeitpunkt der Scheidung bzw. Lebenspartnerschaftsaufhebung noch nicht ausgleichsreif sind (§ 19 V...mehr

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Versorgungsausgleich / 5.2.1 Gesetzliche Rentenversicherung

Die vom Träger der Rentenversicherung im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs zu ermittelnde monatliche Rente, die der Berechtigte zu beanspruchen hätte, wenn er am Stichtag die Regelaltersgrenze des 65. bzw. 67. Lebensjahres erreichen würde, ergibt sich aus der Multiplikation der persönlichen Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1 SGB VI) mit dem Rentenartfaktor und dem ak...mehr

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Anlage Unterhalt 2020 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 588 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig. Wichtig Kein Abzug von Unterhalt als allgemeine außergewöhnliche Belastung Eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG) ist nicht möglich (kein Wahlrecht), auch nicht, soweit sich die Kosten über...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 2.7 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting)

Rz. 420 [Unterhaltsleistungen lt. Anlage U → Zeilen 19 und 20] Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können steuerlich entweder als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG oder als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden. Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug Unterhaltsleistungen an...mehr

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Anlage Kind (Kinderberücksi... / 4 Steuerliche Vergünstigungen für Kinder (Seite 2)

Rz. 106 Erfüllt ein Kind alle Voraussetzungen für eine steuerliche Berücksichtigung, erhalten die Eltern in jedem Fall Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag und zusätzlich einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes. Weitere Vergünstigungen sind zusätzlich möglich (→ Tz 556, → Tz 555). →Kinder Rz. 107 [Kranken-/Pflegepflichtversiche...mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 2.1.1 Halbwaisenrente und Vollwaisenrente

Rz. 3 Sowohl bei Halbwaisenrente als auch bei Vollwaisenrente ist Voraussetzung, dass der Tod eines Elternteils durch einen Versicherungsfall i. S. d. § 7 eingetreten ist. Dies wird im Gesetzeswortlaut durch die Wendung "Kinder von verstorbenen Versicherten" zum Ausdruck gebracht. Insoweit ist die gleiche Prüfung wie bei der Witwen-/Witwerrente durchzuführen (vgl. die Komm. ...mehr

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Änderungskündigung: Vorauss... / 1.3.5.1 Sozialauswahl

Wegen der in § 2 KSchG enthaltenen Verweisung auf § 1 Abs. 3 Sätze 1 und 2 KSchG ist eine betriebsbedingte Änderungskündigung auch bei Vorliegen dringender betrieblicher Gründe sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die 4 Sozialkriterien Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung des Arbeitnehmers ni...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / c) Auswirkungen der Begrenzung gleichrangiger Unterhaltspflichten auf die Leistungsfähigkeit für andere gleichrangige Unterhaltspflichten

In der unterhaltsrechtlichen Praxis treten vielfach Konkurrenzverhältnisse zunächst beim Kindesunterhalt auf, wenn minderjährige Kinder aus verschiedenen Beziehungen wegen ihres Gleichrangs nach § 1609 Nr. 1 BGB in Konkurrenz treten im Blick auf die Verteilung des dem barunterhaltspflichtigen Elternteil für Unterhaltszwecke zur Verfügung stehenden Einkommens. Dazu hat der BG...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / d) Nacheheliche Entwicklungen bei der Bedarfsbemessung

Nacheheliche Entwicklungen, die keinen Anknüpfungspunkt in der Ehe finden, sind ohne Auswirkung auf den Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Dies gilt grundsätzlich insbesondere für die Unterhaltspflicht gegenüber einem neuen Ehegatten, die erst nach der Scheidung der ersten Ehe eintreten kann. Anders verhält es sich jedoch ausnahmsweise, wenn die Unterha...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / a) Bemessung des Selbstbehalts

Eine Unterhaltspflicht besteht jedenfalls dann nicht, wenn der Unterhaltspflichtige in Folge einer solchen Pflicht selbst sozialhilfebedürftig würde. Denn dem Unterhaltspflichtigen muss schon aus verfassungsrechtlichen Gründen jedenfalls der Betrag verbleiben, der seinen eigenen Lebensbedarf nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen sicherstellt. Die finanzielle Leistungsfähig...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / b) Abzugsfähigkeit von Schulden

Die Abzugsfähigkeit von Schulden ist in allen Unterhaltsfällen zum Minderjährigenunterhalt und zum Unterhalt eines privilegiert volljährigen Kindes besonders diskussionswürdig. Es verlangt von dem Unterhaltspflichtigen, will er den Abzug der Schuldraten durchsetzen, substantiierten und umfassenden Vortrag zur Schuldverpflichtung. Der BGH verwirft die Auffassung, dass im Rahme...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / 4. Begrenzung und Befristung nach § 1578b BGB

Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ist nach § 1578b Abs. 1 S. 1 BGB auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhaltsanspruchs auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. Nach § 1578b Abs. 2 S. 1 BG...mehr

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FF 09/2020, Kein Alleinvert... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Der Antragsgegner wendet sich gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt. [2] Die Antragstellerin und der Antragsgegner schlossen im Juli 1999 die Ehe, aus der die mittlerweile volljährige Tochter B. und die weitere Tochter A., geboren 2006, hervorgegangen sind. Die Kinder leben seit der Trennung der Eltern im Haushalt der Antragstellerin. Die Ehe ...mehr

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FF 09/2020, Kein Alleinvert... / 2 Anmerkung

Die Frage, die den Anlass zur Zulassung der Rechtsbeschwerde gab, hat der BGH klar und überzeugend entschieden: Das in § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB begründete Alleinvertretungsrecht des Elternteils, in dessen Obhut sich ein Kind befindet, beschränkt sich auf die Durchsetzung des originären Unterhaltsanspruchs. Es handelt sich um eine eng begrenzte Ausnahmevorschrift, die bei einer...mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / I. Gesetzliche Regelung

Rz. 57 Die Ausgleichspflicht ist in § 2316 BGB geregelt. Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 2316 BGB ist, dass mehrere Abkömmlinge vorhanden sind. Neben dem Pflichtteilsberechtigten ist denkbar, dass ein weiterer Erbe oder ein weiterer Pflichtteilsberechtigter vorhanden ist. Voraussetzung ist, dass diese weitere Person zum Erben berufen ist. Dem Gesetzgeber schwebte hi...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / V. Regelungen zum Pflichtteil der Ehegatten

Rz. 35 Auch wenn Ehegatten sich meist wechselseitig zu Erben einsetzen, kann die Vermächtniseinsetzung von Kindern bezogen auf Unternehmensbeteiligungen oder aus der Familie des erstversterbenden Ehegatten stammenden Vermögenswerten dazu führen, dass der länger lebende Ehegatte das Erbe ausschlägt, um den Pflichtteil geltend zu machen. Es sollten daher vorsorglich wechselsei...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / I. Motive für die Anordnung einer Testamentsvollstreckung

Rz. 1 Das Schicksal des Nachlasses nach dem Ableben des Erblassers und die Frage, inwieweit die von ihm in einer letztwilligen Verfügung getroffenen Anordnungen befolgt werden, hängen von dem Verhalten der Erben bzw. Vermächtnisnehmer ab. Oft haben Erblasser den Wunsch, auf das Schicksal des Nachlasses nach ihrem Tod über einen bestimmten Zeitraum noch Einfluss zu nehmen (z....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG)

Rz. 23 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Aufwendungen, die der Stpfl für die erste Berufsausbildung (> Erstausbildung) oder für ein > Erststudium macht, die nicht im Rahmen eines (Ausbildungs-)Dienstverhältnisses erworben werden (dann WK; > Bildungsaufwendungen Rz 12, 21), sowie für die Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf (> Rz 23/2), sind nur im Rahmen eines Höchstbetrag...mehr

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ZErb 08/2020, Entscheidungs... / 2. Unterhaltspflichten und die daraus folgende Bedürftigkeit des Erben

Die Bedürftigkeit des Erben kann sich auch daraus ergeben, dass er Unterhaltspflichten gegenüber Dritten zu erfüllen hat und daher selbst bedürftig wird. Dies war der Fall des Reichsgerichts im Urt. v. 27.5.1918 – IV 81/81, Teil 2 Abschnitt IV., ZErb 2020, 201 f. Dies ist m.E. nur dann vertretbar, wenn die Bedürftigkeit des Erben zwingend auf seiner Unterhaltspflicht gegenüber...mehr

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zfs 08/2020, Zur Rechtsprec... / V. Wiederholte Umwandlung eines Fahrverbotes zugestanden

Eine wiederholte Umwandlung von Fahrverboten ist möglich, wird aber eher selten und gegen eine erhebliche Erhöhung des Bußgeldes vorgenommen. Eine Verdreifachung bis Vervierfachung des Bußgelds ist in diesen Fällen üblich. Einige Gerichte nehmen eine solche "Umwandlung" des Bußgeldbescheides mit Wegfall des Fahrverbotes gegen eine Verdopplung des Bußgeldes nur einmal innerha...mehr

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ZErb 08/2020, Entscheidungs... / 2. Die nachlassbezogenen jährlichen Ertragssteuern des Erben nach dem Erbfall

Die Ertragssteuern, die bis zum Erbfall noch in der Person des Erblassers entstanden und Erblasserschulden sind, hat Dauervollstrecker schon im Rahmen seiner Abwicklungsaufgaben mit Nachlassmitteln zu bezahlen.[56] Wie ist es jedoch für die Ertragsteuern ab dem Erbfall, die nach dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge tagegenau und gesetzlich zwingend beim Erben entstehen?[5...mehr

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ZErb 08/2020, Entscheidungs... / 1

In den Teilen 1 und 2 erreichten wir insoweit Sicherheit, als dass der Testamentsvollstrecker die Entscheidungshoheit über die Verwendung der Nachlasserträge auch dann nicht verliert, sofern der Erbe Nachlassmittel braucht und verlangt, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, Unterhaltspflichten zu erfüllen, denen er selbst zwingend ausgesetzt ist, oder um nachlassbedingte ...mehr

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zfs 08/2020, Zur Rechtsprec... / II. Verzicht auf Fahrverbot wegen Härtefallumständen

Die nachfolgenden Urteile wären für sich gesehen eigentlich kaum der Erwähnung wert, weil sie hinsichtlich der Annahme von Härtefallumständen der überwiegend üblichen Rechtsprechung entsprechen. Vor dem Hintergrund einer davon auch abweichenden Urteilspraxis werden einige beispielhafte Entscheidungen vorgestellt: Fall 5: [15] Ingenieur ohne Voreintragungen mit einem Geschwindi...mehr

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FF 0708/2020, Abänderung ei... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über die Herabsetzung titulierten Kindesunterhalts. [2] Die Antragsgegner sind die minderjährigen Kinder des Antragstellers. Die Antragsgegner zu 1 (geboren im März 2002) und 2 (geboren im Juli 2011) sind aus der Ehe des Antragstellers mit ihrer Mutter hervorgegangen. Die Antragsgegnerin zu 3 (geboren im Juli 2007) ist das nichteheliche...mehr

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FF 0708/2020, Zur Anwendung... / 4. Dreiteilung bei der Leistungsfähigkeit

Nach § 1581 S. 1 BGB sind bei der Leistung des Unterhalts an den geschiedenen Ehegatten sonstige Verbindlichkeiten des Verpflichteten zu berücksichtigen. Dazu gehören auch nach der Scheidung begründete Unterhaltslasten. Vorrangige Unterhaltsansprüche sind vorweg vom Einkommen des Pflichtigen abzuziehen, etwa der Unterhalt des minderjährigen Kindes nach § 1609 Nr. 1 BGB oder ...mehr

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FF 0708/2020, Zur Anwendung... / 2. Dreiteilungsgrundsatz beim Bedarf

Der Grundsatz der gleichen Aufteilung der Einkommen unter den Ehegatten bedeutet bei drei Beteiligten eine Drittelung der Einkommen. Der Zweiteilungsgrundsatz wird zum Dreiteilungsgrundsatz. Fraglich ist, ob der Grundsatz der Dreiteilung seinen Sitz beim Bedarf oder bei der Bedürftigkeit hat. Der BGH[9] hat ihn bereits beim Bedarf berücksichtigt, weil das Einkommen des Verpf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 84 Zuwendungen / 2.2 Zuwendungen anderer (Abs. 2)

Rz. 6 Wenden andere (als die Träger der freien Wohlfahrtspflege) dem Leistungsberechtigten Mittel zu, weil sie hierzu rechtlich oder sittlich verpflichtet sind, so sind diese Mittel als Einkommen zu berücksichtigen. Eine rechtliche Pflicht kann gesetzlich (z. B. Unterhaltspflicht), vertraglich (z. B. Unterhaltsvereinbarung, Dienstvertrag) oder "gewohnheitsrechtlich" (betrieb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Ehescheidungskosten

Rz. 3 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Scheidungskosten sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (> Prozesskosten) iSd § 33 Abs 2 Satz 4 EStG. Sie sind durch die Einführung des § 33 Abs 2 Satz 4 EStG seit dem VZ 2013 vom Abzug als > Außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen (für VZ vor 2013 > Rz 4 ff). Ein Stpfl erbringt die Aufwendungen für ein Scheidungsverfahren ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Ebenso wie andere Stpfl werden Ehegatten jeweils für ein Kalenderjahr als > Veranlagungszeitraum zur ESt veranlagt (vgl § 2 Abs 7, § 25 Abs 1 EStG). Der bei den Ehegatten anzuwendende Tarif (§ 32a EStG; > Lohnsteuertarif Rz 4–13) richtet sich nach der jeweiligen Veranlagungsform. Bei einer Einzelveranlagung wird die Grundtabelle, bei der Zusa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben / 1 Voraussetzungen bei Vertragsabschluss und Zahlung

Für Versicherungsbeiträge vertritt der BFH in dieser Frage eine strenge ­Auffassung: Verlangt wird, dass der Steuerpflichtige die Beiträge als Versicherungsnehmer (Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft) selbst schuldet und selbst bezahlt. Deshalb gilt grundsätzlich: Entrichtet der Vater Versicherungsbeiträge, die der Sohn schuldet, kann keiner von beiden diese Beträg...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / a) Vorüberlegungen

Die ärztlich assistierte heterologe Insemination setzt voraus, dass der Samenspender dauerhaft und vollständig von der Elternverantwortung freigestellt bleibt.[29] Insbesondere soll ihn keine Unterhaltspflicht treffen können. Sähe man andere Regelungen vor, wäre es nicht mehr möglich, diesen Weg der Fortpflanzung zu nutzen, da keine Spender mehr gewonnen werden könnten. Das ...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / V. Die Neuregelung für eingliederungshilfebedürftige Eltern durch das Bundesteilhabegesetz – SGB IX

Die Gruppe bedürftiger Eltern besteht nicht nur aus solchen Personen, die (pflege-)bedürftig sind, sondern auch aus solchen Eltern, die behindert im Sinne des § 2 SGB IX sind und aus diesem Grund Eingliederungshilfemaßnahmen benötigen. Eingliederungshilfebedürftige Eltern waren bisher ein besonderes und durchaus vernachlässigtes Problem, weil sie in der Regel bereits in jüng...mehr

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AGS 06/2020, Terminsgebühr ... / 1 Sachverhalt

Zwischen den Beteiligten streitig ist die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung nach Beiordnung im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren. Streitig sind die Höhe der Verfahrens- und der Einigungsgebühr sowie, ob und in welcher Höhe eine Terminsgebühr entstanden ist. Der Beschwerdeführer vertrat den Kläge...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / c) Beide Ehegatten verdienen

Fall 1: Das potenziell unterhaltspflichtige Kind verdient 100.000 EUR brutto. Das Schwiegerkind hat 1.000 EUR netto zur Verfügung. Fall 2: Das potenziell unterhaltspflichtige Kind verdient 101.000 EUR[14] brutto. Das Schwiegerkind hat 1.000 EUR netto zur Verfügung. Maßgebend für die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des Kindes ist das bereinigte Nettoeinkommen. Das wird ...mehr

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ZErb 06/2020, Entscheidungs... / V. Zwischenergebnisse

Die Urteile des Reichsgerichts aus den Jahren 1918 und 1920 bestätigen die Beschlüsse des BGH und des OLG Frankfurt nur insoweit, als schon damals ein besonderer Erbenbelang (an)erkannt wurde: den eigenen Unterhaltsbedarf des Erben sowie dessen Bedürftigkeit, sofern er selbst unstreitigen Unterhaltspflichten ausgesetzt ist. Für die These, dass der Erbe bei Bedürftigkeit oder ...mehr

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FF 06/2020, Trennungsunterh... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über die Zahlung von Trennungsunterhalt ab Dezember 2018. [2] Die Antragstellerin besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, während der Antragsgegner britischer Staatsbürger ist. Beide haben einen indischen kulturellen Hintergrund. Am 23.8.2017 schlossen sie die Ehe, die von ihren Eltern arrangiert worden war. Spätestens seit einer Auss...mehr

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Adoptionsrecht / 3.1.1 Erbschaftsteuerliche und erbrechtliche Gründe

In der Praxis hat die Erwachsenenadoption meist erbschaftsteuerliche Gründe; es handelt sich um ein vielfach empfohlenes Instrument der Nachlassplanung.[1] Weitere Gründe sind die Reduzierung unerwünschter Pflichtteilsansprüche, die Schaffung eines "Abkömmlings", wenn in einem Testament oder Erbvertrag ein solcher, z. B. als Nacherbe, bestimmt wurde und keine Einschränkung a...mehr

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Adoptionsrecht / 3.3.2 Volljährigenadoption mit Minderjährigenwirkung

Auf Antrag kann vom Gericht unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Volladoption mit Minderjährigenwirkung ausgesprochen werden (§ 1772 BGB). Es muss sich um einen der im Gesetz genannten Fälle handeln. Praktisch relevant sind die Geschwisteradoption, wobei ein Adoptivkind minderjährig, ein anderes bereits volljährig ist, die nachgeholte Minderjährigenadoption, bei der da...mehr

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ZErb 05/2020, Entscheidungs... / 4. Ein Überblick über weiteres Schrifttum

Korrigiert der Unterhaltsbedarf oder die nachlassbedingte Steuerlast des Erben grundlegend § 2216 Abs. 1 BGB und dessen Maßstab für die ordnungsgemäße Verwaltung? Aktuelle Reaktionen auf den Beschluss des OLG Frankfurt nehmen zwar die grundsätzliche Thesaurierungsbefugnis des Testamentsvollstreckers an, beantworten aber nicht unsere Frage.[21] Auch ein Blick in weiteres, pra...mehr

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FF 05/2020, Nebengüterrecht... / VI. Verpflichtung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung

Das OLG Hamburg hat entschieden,[55] dass die Verpflichtung zur Erklärung der Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung aus § 1353 BGB auch über den Zeitpunkt der Ehescheidung hinaus gilt. Hierbei kann das Risiko eines tatsächlichen Ausfalls einer Freihalteverpflichtung kann im Hinblick auf die aus § 1353 Abs. 1 BGB nachwirkende Verpflichtung zum ehelichen Beistand ohne Leistun...mehr