Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltspflicht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / 2. Ablauf des gerichtlichen Verfahrens

Rz. 73 Die Scheidungsklage muss zwingend die Namen der gemeinsamen Kinder oder ggf. einen Vermerk über das Fehlen von gemeinsamen Kindern enthalten. Haben die Ehegatten bereits im Zuge der Mediation eine Scheidungsvereinbarung getroffen, wird diese ebenfalls mit der Scheidungsklage eingereicht. Der andere Ehegatte kann eine Widerklage einreichen, grundsätzlich bis zum ersten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 1. Streitige Scheidung

Rz. 52 Die Ehescheidung unterliegt den speziellen Vorschriften für Ehesachen (Art. 592 ff. und 603 ff. gr. ZPO). Nach Art. 18 Nr. 1 gr. ZPO ist die Zivilkammer des Landgerichts sachlich zuständig. In zweiter Instanz sind die Oberlandesgerichte (Berufungsgerichte), in dritter Instanz für eine Revision der Areopag zuständig. Die örtliche Zuständigkeit wird in Art. 22 und 39 gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / d) Neue Regelung des Kindesunterhaltrechts

Rz. 107 Zwei Abgeordnete, Recourt und van der Steur,[114] haben am 17.2.2015 einen Initiativ-Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht: die Kindesunterhaltsreform, die eine Änderung des heutigen Kindesunterhaltrechts beinhaltet. Richter brauchen nicht mehr den Kindesunterhalt zu berechnen. Stattdessen müssen die Eltern mit einem neuen Rechensystem (mit einem "Internettool") di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / XVII. Das Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen gegenüber Kindern (HKindUnthVÜ)

Rz. 347 Das Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern vom 15.4.1958[458] (HKindUnthVÜ) – das nach dem Inkrafttreten des HUntVollstrÜbk 2007 (siehe Rdn 265 ff.) nur noch im Verhältnis zu jenen Staaten weitergilt, die nur das HKindUnthVÜ und noch nicht das HUntVollstrÜbk ratifiziert hab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / III. Scheidungsverfahren

Rz. 113 Die Scheidung erfolgt – wie die Entscheidung über das Getrenntleben – in aller Regel durch administrative Bewilligung (§ 42 ÆL). Es gelten dieselben Grundsätze wie für die administrative Bewilligung des Getrenntlebens (siehe Rdn 107). Bei einem Scheidungsantrag nach § 30 Abs. 2 ÆL, wonach die Scheidung nach Ablauf des Getrenntlebens erfolgt, erteilt die Agentur für F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / d) Betreuung der Kinder

Rz. 147 Die elterliche Verantwortung, die mit der Kindschaftsrechtsreform von 2012/2013 (Gesetz vom 10.12.2012, Nr. 219; D.Lgs. vom 28.12.2013, Nr. 154) teilweise novelliert wurde, steht unverändert beiden Ehegatten zu. Das Gericht hat zu entscheiden, wem die Kinder zur Betreuung zugewiesen werden. Vorrangig ist nach dem am 24.1.2006 verabschiedeten Gesetz die gemeinsame Bet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 6. Unterhaltsvereinbarungen

Rz. 186 In der juristischen Praxis sind Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt sehr bedeutsam. Es wurde schon erwähnt, dass ca. 90 % der österreichischen Ehescheidungen im Einvernehmen erfolgen. Im Fall der einvernehmlichen Scheidung nach § 55a EheG ist u.a. der Abschluss einer schriftlichen Unterhaltsvereinbarung vor Gericht eine Scheidungsvoraussetzung (siehe Rdn ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / d) Der Unterhalt nach § 69 Abs. 2 EheG

Rz. 171 In § 69 Abs. 2 EheG ist der günstigste nacheheliche Unterhalt normiert, der einem geschiedenen Ehegatten zukommen kann. Ein Anspruch darauf besteht, wenn bei Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft – was gem. § 55 Abs. 1 EheG frühestens nach drei Jahren der Heimtrennung möglich ist – erstens derjenige Gatte, der die Zerrüttung der Ehe allein oder überwi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / II. Nachehelicher Unterhalt

Rz. 58 Der mittellose und unverschuldet[73] erwerbslose Ehegatte hat einen Unterhaltsanspruch gegenüber seinem Ehegatten (Art. 100 Abs. 1).[74] Die Beurteilung der fehlenden Versorgung des Ehegatten umfasst auch eine Prognose der sozialen Sicherheit und somit eine Beurteilung von Umständen, deren Vorliegen in der Zukunft mehr oder weniger gewiss ist.[75] Ein Unterhaltsanspru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / III. Scheidungsverfahren

Rz. 62 Über die Ehescheidung entscheidet das Familiengericht als besondere Abteilung des Amtsgerichts (§ 23b GVG). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG. Die Ehegatten müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, sog. Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann die Hinzuziehung nur eines Rechtsanwalts genügen, wenn die E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechische Republik / 1. Allgemeines

Rz. 110 Das tschechische Recht gestattet sowohl die Adoption von Minderjährigen (§§ 794 ff. GBG) als auch die Adoption von Volljährigen (§§ 846 ff. BGB). Die Adoption wird vom Gericht ausgesprochen. Es handelt sich stets um eine Volladoption. Das Gesetz unterscheidet nicht mehr zwischen einer nicht aufhebbaren und einer aufhebbaren Adoption (§ 840 BGB). Jede Adoption entsteh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / 4. Konkurrenzen

Rz. 273 Im Verhältnis zwischen den Vertragsstaaten ersetzt das HUntVollstrÜbk nach seinem Art. 48 vorbehaltlich des Art. 56 Abs. 2 HUntVollstrÜbk das Haager Übereinkommen vom 2.10.1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen (HUntÜ, siehe Rdn 316 ff.) und das Haager Übereinkommen vom 15.4.1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 1. Allgemeines

Rz. 79 Im Allgemeinen beruht der nacheheliche Unterhaltsanspruch nicht auf Verschulden des Beklagten, wie es im früheren Recht galt, sondern auf der während der Ehe gegründeten Lebensgemeinschaft. Die Unterhaltspflicht basiert auf moralischen und sozialen Motiven sowie auf dem Grundsatz der Verlängerung der ehelichen Beziehungen und der gegenseitigen Verantwortung der Ehegat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien / F. Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 103 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist in Art. 11 FamG definiert. Sie ist eine Lebensgemeinschaft zwischen einer unverheiratetenen Frau und einem unverheirateten Mann, die nicht in einer anderen außerehelichen Lebensgemeinschaft leben. Sie liegt grundsätzlich erst ab einer Dauer der Beziehung von drei Jahren vor. Wenn aus der Beziehung ein Kind hervorgegangen ist o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden1 Der Länderbeitrag... / VIII. Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Sambolag (2003:376)

Rz. 157 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft, in Schweden "samboförhållande" genannt, stellt in Schweden eine sehr verbreitete und auch gesellschaftlich akzeptierte Form des Zusammenlebens dar. Ein Lebensgefährte einer solchen nichtehelichen Lebensgemeinschaft wird im Schwedischen als "Sambo" (wörtlich: Zusammenwohnender) bezeichnet. Der schwedische Gesetzgeber hat es dafür ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / 6. Anwendbares Recht

Rz. 226 Art. 15 EU-UnterhaltsVO bindet – da die EU-UnterhaltsVO von der Schaffung eigener "europäischer" (Sonder-)Kollisionsnormen abgesehen hat[300] – die EU-Mitgliedstaaten im Hinblick auf das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht an das Haager Protokoll von 2007 (HUntProt; siehe Rdn 279 ff.).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Katalonien / 2. Unterhalt während der Ehetrennung

Rz. 11 Die ehelichen Unterhaltspflichten bleiben auch bei Getrenntleben bestehen. Sollte einer der Ehegatten unterstützungsbedürftig sein, kann er im Rahmen der vorsorglichen Maßnahmen bereits vor der Scheidungsklage oder mit deren Einreichung die richterliche Festsetzung eines Unterhaltsbeitrages verlangen (Art. 233–1 Abs. 1 lit. d CCCat). Im Trennungs- sowie im Scheidungsu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / 2. Objektive Anknüpfung des Unterhaltsstatuts

Rz. 185 Gemäß Art. 3 Abs. 1 HUntProt unterliegt der Unterhalt dem Recht des Staates, in dem die unterhaltsbedürftige Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hierbei handelt es sich um eine wandelbare Anknüpfung. Wechselt die berechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt, so ist gem. Art. 3 Abs. 2 HUntProt vom Zeitpunkt des Aufenthaltswechsels an das Recht des Staates de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / c) Ausschlüsse

Rz. 13 Nach Art. 1 Abs. 3 gilt die EUEheVO 2003 hingegen nicht für Folgesachen, betreffend die Feststellung und die Anfechtung des Eltern-Kind-Verhältnisses (lit. a), Adoptionsentscheidungen und Maßnahmen zur Vorbereitung einer Adoption sowie die Ungültigerklärung und den Widerruf der Adoption (lit. b), Namen und Vornamen des Kindes (lit. c), die Volljährigkeitserklärung (li...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / 2. Unterhaltsrecht

Rz. 123 Das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht wird nach Art. 15 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18.12.2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (Unterhaltsverordnung) i.V.m. den Bestimmungen des Haager Unterhaltsprotokolls vom 23.11.2007 ermittelt. Das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / b) Geltung der Rom III-VO

Rz. 235 Seit 21.6.2012 gilt für Frankreich die Verordnung des Rates Nr. 1259/2010 (Rom III-VO) zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (siehe hierzu "Allgemeiner Teil" § 1 Rdn 156 ff. in diesem Werk). Rz. 236 Für Unterhaltszahlungen zwischen den Ehegatten gilt jedoch d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / 3. Anwendungsbereich

Rz. 211 Die universell anwendbare EU-UnterhaltsVO (die also alle internationalen Unterhaltsverfahren vor deutschen Gerichten erfasst)[293] findet nach ihrem Art. 1 Abs. 1 Anwendung auf Unterhaltspflichten, die auf einem beruhen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / VI. Kollisionsrecht der Ehefolgen

Rz. 53 Die Niederlande sind Vertragsstaat des Haager Unterhaltsübereinkommens von 1973[41] und des Haager Abkommens über die Anerkennung von Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen 1973.[42] Das Abkommen von 1973 hat seine praktische Bedeutung verloren seit dem Inkrafttreten der EU-UnterhaltsVO (Nr. 4/2009). Mit dieser Verordnung ist die Geltendmachung und Durchsetzung vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / 3. Scheidungsverbund

Rz. 76 Im Scheidungsurteil entscheidet das Gericht von Amts wegen[70] über die elterliche Gewalt über minderjährige Kinder, über das Umgangsrecht, die Höhe der Unterhaltspflichten der Ehegatten gegenüber den Kindern sowie die Nutzung der gemeinsamen Wohnung für die Zeit des Zusammenlebens nach der Scheidung (Art. 58 § 1 und § 2 FVGB). Auf Antrag eines Ehegatten kann das Geri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden1 Der Länderbeitrag... / cc) Nachehelicher Unterhalt

Rz. 104 Da das schwedische Recht davon ausgeht, dass beide Ehegatten denselben wirtschaftlichen Standard nur während der Ehe haben und die Ehe kein Versorgungsinstitut ist, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung. Rz. 105 In Ausnahmefällen kann für eine begrenzte Zeit nach der Scheidung Unterhalt verlangt werden, z.B. wenn ein Partner in einer län...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 2. Interpersonales Recht bei der Ehescheidung

Rz. 60 Für die in Griechenland lebenden Muslime gilt hinsichtlich ihrer personen-, familien- und erbrechtlichen Verhältnisse das islamische Recht.[104] Das Letztere verdrängt bei solchen Angelegenheiten das sonst herrschende griechische Recht. Die Anwendung des islamischen Rechts für die in Thrakien (ein Bezirk im Nordosten Griechenlands) lebenden Muslime beruht auf dem Athe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / IV. Internationales Recht

Rz. 151 Gemäß Art. 65a IPRG sind die Vorschriften über das Eherecht grundsätzlich auch auf die eingetragene Partnerschaft sinngemäß anzuwenden. Die Verweisung erfasst die Begründung der eingetragenen Partnerschaft, die allgemeinen Rechte und Pflichten der Partner, das Vermögensrecht und die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft.[235] Um zu verhindern, dass infolge der no...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / a) Kein eigenständiges Kollisionsrecht

Rz. 204 Die EU-UnterhaltsVO beinhaltet – der vollständige Name mag insoweit in die Irre führen – kein eigenständiges Kollisionsrecht,[280] sondern verweist nach ihrem Art. 15 diesbezüglich auf das HUntProt (siehe Rdn 279 ff.). Diesen Vorrang bestätigt auch Art. 3 Nr. 1 lit. c EGBGB (Anwendungsbereich; Verhältnis zu Regelungen der EG und zu völkerrechtlichen Vereinbarungen). ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / 2. Anwendungsbereich

Rz. 394 Entsprechende Maßregeln des Kinderschutzes können nach Art. 3 KSÜ (mit seiner im Unterschied zu Art. 1 MSA beispielhaften und nicht abschließenden Aufzählung)[542] insbesondere (klarstellend) Folgendes umfassen (sachlicher Anwendungsbereich; "Maßnahmen zum Schutz der Person und des Vermögens des Kindes"[543]):mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / a) Einfache Adoption

Rz. 192 Der einfach Adoptierte wird nicht vollständig einem biologischen Kind des Adoptierenden gleichgestellt. Der Adoptierte behält eine gewisse Verbindung zu seiner Herkunftsfamilie, d.h. Rechte und Verpflichtungen gegenüber dieser Familie. Die rechtliche Bindung zur Adoptivfamilie endet bei den Familienmitgliedern in erstem Grad (außer hinsichtlich der Ehehindernisse). D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden1 Der Länderbeitrag... / 1. Unterhalt

Rz. 45 Gesetzliche Regelungen betreffend die Unterhaltspflichten bei Ehen zwischen Staatsangehörigen aus verschiedenen Staaten gibt es bei den nichtnordischen Staatsangehörigen nicht.[38] Dies geht aus dem Rechtsfall eines italienischen Paares, das zunächst in Italien wohnte, hervor. Der Ehemann verzog nach Schweden, wurde schwedischer Staatsangehöriger und beantragte in Sch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / 5. Volljährigenadoption

Rz. 311 Die Volljährigenadoption setzt voraus, dass der Anzunehmende älter als 18 Jahre und der Annehmende älter als 35 Jahre ist und dass ein Altersunterschied von mindestens 18 Jahren zwischen Annehmenden und Anzunehmenden besteht.[340] Der Annehmende muss nicht verheiratet sein. Die Volljährigenadoption ist unzulässig, wenn der Annehmende eheliche oder uneheliche Kinder h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / 1. Die Brüssel I-Verordnung

Rz. 36 Seit dem 1.3.2002 wurde das Brüsseler EWG-Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27.9.1968[58] (EuGVÜ; siehe Rdn 44 ff.) für seit diesem Zeitpunkt erhobene Klagen (vgl. Art. 66 Abs. 1)[59] durch die "Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / d) Geltung des HUntProt und der EU-UnterhaltsVO im Verhältnis zu Dänemark und dem Vereinigten Königreich

Rz. 208 Die Ratifizierung des HUntProt durch die EU bindet Dänemark und das Vereinigte Königreich nicht. Wegen der Ausgestaltung des HUntProt und damit auch der EU-UnterhaltsVO als loi uniforme sind nach Ansicht des deutschen Gesetzgebers[287] aber die Kollisionsregeln des HUntProt auch im Verhältnis zu diesen Staaten anzuwenden (siehe Rdn 203).[288] Rz. 209 Heiderhoff [289] m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / V. Unterhalt

Rz. 386 Das auf gesetzliche Unterhaltsansprüche anwendbare Recht ergibt sich aus dem HUntProt. Ob dieses aber auch auf Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft anzuwenden ist, ist umstritten. Das Abkommen regelt gem. Art. 1 Abs. 1 HUntProt den Unterhalt aus "Familie, Verwandtschaft, Ehe und Schwägerschaft". Schon beim Vorgängerabkommen, dem Haager Unterhaltsabkommen 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / 2. Unterhaltsrecht

Rz. 101 Im autonomen Kollisionsrecht handeln Art. 87 und Art. 88 IPRGB von Unterhalt, wobei Letzterer den Regelungsgegenstand des Unterhaltsstatuts bestimmt. Seit dem 18.6.2011 bestimmt sich das Unterhaltsstatut gem. Art. 15 EU-UnterhaltsVO[103] nach den Vorschriften des HUP[104] für alle Mitgliedsstaaten mit Ausnahme Dänemarks und des Vereinigten Königreichs. Das HUP geht A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden1 Der Länderbeitrag... / dd) Auskunftsanspruch, Hausratteilung

Rz. 106 Beide Eheleute – gleichgültig, ob sie zusammenleben oder nicht – sind verpflichtet, dem anderen die Informationen zu geben, die für die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Familie erforderlich sind. Ob diese Verpflichtung zu Zwangsmaßnahmen gegen den Ehegatten führen kann, ist zweifelhaft. Gemäß 38:5 des Gerichtsverfahrensgesetzbuches können jedoch Zwan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 2. Anwendbares Recht

Rz. 137 Das auf die Scheidung anwendbare Recht (vgl. Rdn 103) ist insoweit auch für die Nebenfolgen maßgebend, als nicht eines der in Art. 63 Abs. 2 IPRG vorbehaltenen ordentlichen Sachstatute zur Anwendung kommt. Rz. 138 Eine solche Sonderanknüpfung besteht zunächst für den Namen. Die diesbezüglichen Auswirkungen der Scheidung unterstehen in Anwendung von Art. 37 Abs. 1 IPRG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / 4. Kein Vorrang der Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder

Rz. 214 Das italienische Recht geht davon aus, dass der Unterhalt des geschiedenen Ehegatten und der Unterhalt minderjähriger Kinder gleichen Rang haben. Es gibt rechtlich keinen Vorrang minderjähriger Kinder. Von Bedeutung ist allerdings Art. 442 c.c. Wenn das Einkommen des Verpflichteten nicht ausreicht, um die gleichrangigen Unterhaltspflichten gegenüber dem Ehegatten und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / 1. Anwendungsbereich

Rz. 81 Nach § 62 Abs. 1 ÆFL bestimmen sich die Vermögensverhältnisse der Ehegatten nach dem Recht, das aus den Regelungen der §§ 63 bis 70 ÆFL folgt (vorbehaltlich einer Anwendung der Nordischen Ehekonvention). Die §§ 63 bis 70 ÆFL finden nach § 62 Abs. 2 ÆFL keine Anwendung auf die Unterhaltspflichten von Ehegatten nach § 4 ÆFL sowie auf die Festsetzung und Änderung von Unt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / 2. Konkurrenzen

Rz. 59 Hinweis: Das LugÜ lässt nach seinem Art. 64 Abs. 1 die Anwendung folgender Rechtsakte durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft unberührt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / 10. Konkurrenzen

Rz. 262 Im Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten der Gemeinschaft gilt Folgendes:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / a) Neuregelung des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts

Rz. 199 Das internationale Unterhaltsverfahrensrecht hat – weswegen die EuGVO seit dem 18.6.2011 (ebenso wie die EUEheVO 2003, siehe Rdn 14) nicht mehr für Unterhaltspflichten gilt (siehe Rdn 36) – mit dermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / 3. Regelungsgehalt

Rz. 270 Das 2. Kapitel (Art. 4 bis 8) des HUntVollstrÜbk regelt die Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene durch die Zentralen Behörden, das 3. Kapitel (Art. 9 bis 17) des HUntVollstrÜbk die Anträge über die Zentralen Behörden – nämlich (Art. 10 bis 31 HUntVollstrÜbk) aufmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / 4. Zuständigkeit für Klagen auf Scheidungsunterhalt

Rz. 258 Die Brüssel IIa-VO erfasst den Scheidungsunterhalt nicht. Art. 1 Abs. 3 lit. e Brüssel IIa-VO bestimmt ausdrücklich, dass Unterhaltspflichten nicht erfasst werden. Diese wurden zunächst durch die Brüssel I-VO geregelt. Seit dem 18.6.2011 ergibt sich die internationale Zuständigkeit der Gerichte in Unterhaltssachen aus der EU-UnterhaltsVO. Rz. 259 Die autonomen Bestimm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 2. Die einzelnen Unterhaltsansprüche und die Unterhaltsbemessung

Rz. 40 Es sind drei Arten von Unterhaltsansprüchen zu unterscheiden (vgl. § 94 Abs. 2 ABGB): der Unterhaltsanspruch des haushaltsführenden Ehegatten, der Unterhaltsanspruch des einkommensschwächeren Ehegatten und schließlich der Unterhaltsanspruch des beitragsunfähigen Ehegatten. Rz. 41 Bei der Festlegung der Unterhaltshöhe ist jeweils vom Unterhalt auszugehen, der den ehelic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / a) Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 98 Die VOen finden nach ihrem Art. 1 Abs. 1 aufmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / VI. Kollisionsrecht der Scheidungsfolgen

Rz. 222 Die Wirkungen einer Ehescheidung sind nach dem Ehewirkungsstatut (Rdn 76 ff.) im Zeitpunkt der Ehescheidung zu beurteilen (§ 20 i.V.m. § 18 IPRG). Als Scheidungszeitpunkt gilt der Schluss der mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz.[342] Zu beachten ist allerdings, dass etliche Scheidungsfolgen gesondert anzuknüpfen sind, wie namensrechtliche Folgen nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / 6. Sprachrisiko

Rz. 118 Eine gute Übersetzung der Urkunden und Urteile ist entscheidend. Das Sprachrisiko[151] spielt im Rahmen der Anerkennung und Vollstreckung eine große Rolle, weil sich zwei verschiedene Rechtssysteme und i.d.R. zwei verschiedene Rechtssprachen gegenüberstehen. Bei der Anerkennung und Vollstreckung sind die beglaubigten Übersetzungen des Urteils des ausländischen Gerich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 2. Anwendbares Recht

Rz. 62 Für die Schweiz als Nichtmitgliedstaat der Europäischen Union haben die EU-Güterrechtsverordnungen (EUGüVO [103] und EUPartVO [104]) keine direkte Geltung. Sie sind aber für die Beratungspraxis auch in der Schweiz immer dann von grosser Bedeutung, wenn Ehen oder eingetragene Partnerschaften einen Bezug zum EU-Justizraum aufweisen.[105] Dabei können sich insbesondere in ...mehr