Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.2 Organisationsformen der öffentlichen Hand

Tz. 16 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Für stliche Zwecke ist es tw erforderlich, die wirtsch Tätigkeiten der öff Hand nach ihren vd Organisationsformen zu unterscheiden. So wird zB unterschieden in BgA mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Diese Unterscheidung ist insbes für die Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a und b EStG entsch (hierzu s Tz 249ff). Tz. 17 Stand: EL 10...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6 Körperschaftsteuer

Tz. 151 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Wenn eine Kö Einbringende iSd § 24 Abs 1 UmwStG ist, unterliegt ein Einbringungsgewinn oder -verlust der KSt. Gleiches gilt im Fall der Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils durch eine Pers-Ges, an der Kö (mittelbar über eine andere Pers-Ges oder unmittelbar) als MU beteiligt sind. Der Einbringungsgewinn rechnet grds zum kstpfl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.4 Ausübung der wirtsch Tätigkeit einer jur Pers d öff Rechts in der Rechtsform einer Personengesellschaft

Tz. 161 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Zum Vorliegen eines oder mehrerer BgA in den Fällen der Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft/Pers-Ges und zu den Möglichkeiten der Zusammenfassung s Tz 51ff. Zu Besonderheiten bei einer Pers-Ges als OT einer Eigengesellschaft s Tz 52g.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ge) Bausparverträge

Rn. 280 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Verzichtet eine Bausparkasse bei einem eigenen ArbN auf die Abschlussgebühr, so erblickte die FinVerw bis 1989 – FinMin NRW FR 1978, 506 – darin eine Annehmlichkeit, wenn die Vertragssumme der vom ArbN im Kj abgeschlossenen Bausparverträge 20 000 DM nicht überstieg. Wurde dieser Betrag überschritten, war Steuerfreiheit nur insoweit anzunehm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Allgemeines

Tz. 110 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 St-Subjekt ist die jur Pers d öff Rechts wegen jedes einzelnen BgA (s Tz 10). Ein Zusammenrechnen der Ergebnisse von vd BgA einer jur Pers d öff Rechts iRd Einkommensermittlung darf daher nicht erfolgen. Damit ist auch ein Gewinn- und Verlustausgleich zwischen den einzelnen BgA ausgeschlossen. Für die jur Pers d öff Rechts besteht jedoch unt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.2 Ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 9 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Vorschrift des § 1 Abs 1 Nr 6 KStG iVm § 4 KStG bezieht sich ausschl auf BgA inl jur Pers des öff Rechts (Sitz oder Geschäftsleitung im Inl). Sie ist auf BgA ausl jur Pers d öff Rechts weder unmittelbar noch analog anzuwenden. Die KSt-Pflicht ausl jur Pers d öff Rechts richtet sich ausschließlich nach § 2 Nr 1 KStG. Danach ist eine ausl ju...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Abgrenzung bei gemischter Tätigkeit

Tz. 94 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Einbeziehung gew Tätigkeiten in einen überwiegend mit hoheitlichen Aufgaben betrauten, organisatorisch gesondert geführten Betrieb einer öff Verwaltung schließt für sich allein nicht aus, dass die einbezogene Betätigung gesondert beurteilt und rechtlich als eigenständige Einheit von dem sie organisatorisch tragenden Hoheitsbetrieb unters...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Zusammenfassung der Ergebnisse wirtschaftlicher Betätigungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durch sonstige Gestaltungen

Tz. 151 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Neben der Zusammenfassung mehrerer BgA zu einem einheitlichen (neuen) BgA kann die Verrechnung der Ergebnisse mehrerer BgA auch noch durch eine Reihe von Gestaltungen erreicht werden. Eine Zusammenfassung von BgA nach anderen als den in § 4 Abs 6 KStG niedergelegten Grundsätzen ist stlich nicht anzuerkennen (s Schr des BMF v 12.11.2009, BSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.5 Betrieblicher Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs 4a EStG)

Tz. 189 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Zu der Frage, wie bei der aufnehmenden Pers-Ges die Abzugsfähigkeit betrieblicher Schuldzinsen gem § 4 Abs 4a EStG zu ermitteln ist, wenn ein (Teil-)Betrieb oder MU-Anteil (mit Über- oder Unterentnahmen, Verlustpotential) eingebracht wird, s Tz 180a (bei Bw-Einbringung); s Tz 185 (bei Zwischenwerteinbringung); und s Tz 188 (bei Einbringung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Betriebliche Veranlassung

Rn. 37 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4b S 1 EStG spricht von einer Direktversicherung, Zitat "die ... aus betrieblichem Anlass abgeschlossen wird". Die betriebliche Veranlassung ist regelmäßig gegeben, wenn ein ArbG für seinen ArbN eine Direktversicherung abschließt, um ihm im Wege der Direktversicherungszusage Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu gewähren. Daran feh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Leiharbeit

Rn. 48 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Werden ArbN Dritten (Entleihern) zur Arbeitsleistung überlassen, so besteht regelmäßig ein Dienstverhältnis nur gegenüber dem Verleiher. Von einer solchen ArbN-Gestellung ist die bloße Vermittlung eines ArbN zu unterscheiden, bei der der Vermittelnde keine ArbG-Funktionen übernimmt. Ob diese oder jene vorliegt, ist nach dem Unternehmerrisiko...mehr

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§ 15 Versicherungsrecht / I. Muster: Informationsanforderung

Rz. 9 Muster 15.7: Bitte um Informationserteilung Muster 15.7: Bitte um Informationserteilung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihre Gebäudeversicherung hat hinsichtlich des geltend gemachten Schadens eingewandt, dass Sie Ihrer Obliegenheit, den Leerstand des Gebäudes mitzuteilen, nicht nachgekommen sind. Außerdem wirft sie ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung

Tz. 181 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Stpfl, die nicht aufgr ges Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, können als Gewinn den Überschuss der BE über die BA ansetzen (Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs 3 EStG ). Die hierfür maßgeblichen Werte sind aus der kameralisti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.2.1 Finanzmarktstabilisierungsfonds, Finanzmarktstabilisierungsanstalt und Abwicklungsanstalten

Tz. 12 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der durch das Finanzmarktstabilisierungsfondsges – FMStFG – errichtete Finanzmarktstabilisierungsfonds unterliegt nach § 14 Abs 1 FMStFG nicht der KSt. Bei dieser Regelung handelt es sich um eine StBefreiung außerhalb des KStG . Krit hierzu s Wagner (DStZ 2009, 346). Die nach § 3a FMStFG errichtete Finanzmarktstabilisierungsanstalt ("Bundesans...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Zuordnung des Vermögens usw bei einer Spaltung

Tz. 46 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wenn man von Arbeitsverhältnissen und den daraus entstandenen Versorgungsverpflichtungen absieht, die gem § 324 UmwG zwingend derjenigen Kö zuzuordnen sind, auf die der verursachende Betrieb oder Betriebsteil überführt worden ist, können nach Umw-Recht sämtliche Aktiva und Passiva unabhängig von evtl funktionalen Zusammenhängen frei zugeordn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12 Zeitliche Anwendung des § 8 Abs 9 KStG

Tz. 36 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für eine Kap-Ges, die die Voraussetzungen des § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG bereits erfüllt, ist § 8 Abs 9 KStG erstmals für den VZ 2009 anzuwenden (s § 34 Abs 6 S 9 KStG idF des JStG 2009), dh die Spartenrechnung ist erstmals für das Wj der Kap-Ges vorzunehmen, das in 2009 endet. Zu Problemen, die sich daraus ergeben, dass § 8 Abs 9 KStG erst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Abzug des Gewinns aus Nebengeschäften

Tz. 41 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach der Überschussdefinition des § 22 Abs 1 S 4 KStG muss der Gewinn aus Nebengeschäften bei der Ermittlung des für die Verhältnisrechnung maßgebenden Einkommens ausgeklammert werden. Der Grund für diese Handhabung liegt darin, dass die Nebengeschäfte nicht der Erfüllung des satzungsmäßigen Gegenstands der Gen dienen, sondern auf eine erwer...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Vorbemerkungen

Rn. 134 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Auf Seiten des Leasinggebers hängen die Zurechnung des Leasinggegenstands und damit auch die bilanzielle Behandlung des Leasingverhältnisses weiterhin davon ab, ob es sich bei dem betrachteten Geschäft um Finanzierungsleasing (finance lease) oder Operating-Leasing (operating lease) handelt. Finanzierungsleasing liegt vor, sofern es i.W. – un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Teil- und unentgeltliche Übertragungen

Rn. 150 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die unentgeltliche Übertragung von Anteilen ist keine Veräußerung iSd § 17 Abs 1 EStG (zum Erwerb vom Rechtsvorgänger s Rn 116f). Unentgeltlichkeit ist gegeben, wenn die Anteilsübertragung beim Empfänger zu einer Bereicherung führen soll (BFH vom 05.03.1991, VIII R 163/86, BStBl II 1991, 630). Entscheidend sind die Vorstellungen der Beteili...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 8 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach § 19 EStG werden Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit besteuert, die unbeschränkt StPfl erzielen. Das sind natürliche Personen, die im Inland ihren Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) haben oder als deutsche Staatsangehörige die Voraussetzungen des § 1 Abs 2 und 3 EStG erfüllen. Rn. 9 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2 Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG)

Tz. 199 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Im Fall der Einbringung eines MU-Anteils eines Kdst in eine andere KG gehen die verrechenbaren Verluste iSd § 15a Abs 4 S 1 EStG in der Pers-Ges, deren Anteile eingebracht werden, nicht verloren. Der Einbringende kann die verrechenbaren Verluste von seinem Gewinnanteil an der aufnehmenden (Ober-)Pers-Ges in Abzug bringen, soweit diese auf de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5.3.2 Ausnahme für Genossenschaften mit verschiedenen Geschäftssparten

Tz. 54 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Eine weitere Ausnahme kann gewährt werden, wenn in der Gen vd Geschäftssparten vorliegen, die als Betriebsabteilungen iRd Gesamtbetriebs der Gen eine gewisse Bedeutung haben. Dies wird zB beim Bezugsgeschäft, Absatzgeschäft, Kreditgeschäft und den übrigen in R 22 Abs 5 S 6 KStR 2022 aufgeführten Geschäften unterstellt. In diesen Fällen ist d...mehr

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AGS 09/2023, Mittelgebühr i... / II. Höhe der Rahmengebühren

Nach Auffassung des LG entsprechen die von dem Verteidiger geltend gemachten Gebühren billigem Ermessen und seien daher verbindlich (§ 14 Abs. 1 S. 1, 4 RVG). 1. Allgemeine Grundsätze Die Bemessung von Rahmengebühren habe der Rechtsanwalt gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG unter Berücksichtigung aller Umstände nach billigem Ermessen vorzunehmen. Unbillig und damit nach § 14 Abs. 1 S. 4...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Literaturverzeichnis

Rn. 155 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Adolph (2013), Die finanzielle Berichterstattung von Herstellerleasing nach International Financial Reporting Standards (IFRS), Hamburg. Andersons (1998), Neue Entwicklungen in der Bilanzierung von Leasinggeschäften, Sankt Gallen. Baetge/Kirsch/Thiele (2021), Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf. BaFin (2009), Merkblatt – Hinweise zum Tatbestand des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Wirtschaftliche Dauerverlustgeschäfte – § 8 Abs 7 S 2 1. Hs KStG

Tz. 47 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Zu den begünstigten Dauerverlustgeschäften bei Kap-Ges iSd § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG gehören zunächst die wirtsch Dauerverlustgeschäfte iSd § 8 Abs 7 Satz 2 1. Hs KStG (wirtsch Betätigungen, die aus verkehrs-, umwelt-, sozial-, kultur-, bildungs- oder gesundheitspolitischen Gründen ohne kostendeckendes Entgelt unterhalten werden). Hierzu s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Allgemeines

Tz. 59 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Ein begünstigtes Dauerverlustgeschäft liegt nur vor, wenn nachweislich ausschl solche Gesellschafter, die jur Pers d öff Rechts sind, die Verluste aus Dauerverlustgeschäften tragen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Dritte, die keine jur Pers d öff Rechts sind, nicht von der Anwendung des § 8 Abs 7 KStG profitieren (s Frotscher, in F/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 255 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wie dargelegt, wird der Gewinn zum Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums der Anteile von dem Veräußerer auf den Erwerber ermittelt (Gewinnermittlung eigener Art), s Rn 161. Es handelt sich um ein punktuelles Ereignis, bei welchem nachträgliche Änderungen nicht bei der laufenden Einkünfteermittlung in einem späteren VZ berüc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Pflicht zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz

Rn. 4 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Pflicht, eine Eröffnungsbilanz zu Beginn eines Handelsgewerbes aufzustellen, gilt zunächst für die Neugründung eines kaufmännischen UN. Darüber hinaus ist eine Eröffnungsbilanz z. B. auch aufzustellen bei Übernahme eines bestehenden Handelsgewerbes unter Lebenden bzw. von Todes wegen oder für den Fall, dass durch den Eintritt eines Gesells...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Veräußerungskosten

Rn. 182 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Veräußerungskosten sind neben den AK vom Veräußerungspreis abzuziehen. Zu diesen zählen alle Aufwendungen, welche zum einen in unmittelbarer sachlicher Beziehung mit dem Veräußerungsgeschäft stehen (BFH vom 18.08.1992, VIII R 13/90, BStBl II 1993, 34; BFH vom 01.12.1992, VIII R 43/90, BFH/NV 1993, 520; BFH vom 17.04.1997, VIII R 47/95, ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Vereinfachungen

Rn. 118 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Zur Vermeidung von unverhältnismäßig hohen Kosten der Nutzungsrechtsbilanzierung lässt IFRS 16 wahlweise verschiedene Erleichterungen zu. Bei Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten (short-term leases) dürfen Leasingnehmer ein Wahlrecht ausüben (vgl. IFRS 16.5(a)): Sie brauchen die Vermögenswerte nicht in der Bila...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 284 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Das Urteil des RFH vom 29.07.1936, RStBl 1936, 987 bildet die folgenden Bsp, die auch heute noch Gültigkeit haben: Beispiel 1: Ein ArbN erhält von seinem ArbG Geld, um eine auf den ArbG laufende Rechnung im Namen des ArbG zu bezahlen. Hier ist zweifellos der Fall durchlaufenden Geldes gegeben. Beispiel 2: Ein ArbN hat wegen Abwesenheit des Arb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Allgemeines

Tz. 36 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Mit der Rückvergütung soll entspr dem Gen-Prinzip, die Mitglieder zu fördern und nicht selbst Gewinne zu erzielen (s § 1 GenG), (nur) der im Mitgliedergeschäft iSd § 22 KStG erzielte Gewinn (nach dem Ges-Wortlaut: die im Mitgliedergeschäft erwirtschafteten Beträge) an die Mitglieder verteilt werden. Den Mitgliedern soll im Wege der Rückvergü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 Ermittlung des Überschusses aus dem Mitgliedergeschäft (§ 22 Abs 1 Satz 2 KStG)

Tz. 45 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der nach § 22 Abs 1 S 4 KStG ermittelte Überschuss bildet die BMG zur Ermittlung der anteilig im Mitgliedergeschäft erwirtschafteten Beträge. Dieser Gewinn aus dem Geschäft mit Mitgliedern ist also nicht zB durch eine gesonderte Buchführung zu ermitteln, sondern wird – aus Vereinfachungsgründen – iHd Beträge, die sich aus der in § 22 Abs 1 S...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Leasingobjektgesellschaften

Rn. 51 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 In der Praxis kommen als Anwendungsfälle von Zweckgesellschaften Leasingobjektgesellschaften, Spezialfonds, Gesellschaften für ausgelagerte FuE-Tätigkeiten oder Gesellschaften zur Verbriefung von Finanzdienstleistungen für diese begrenzten Zwecke einer solchen Gesellschaft in Betracht (vgl. BT-Drs. 16/12407, S. 180). Die wichtigsten Geschäfts...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Nach den Rechtsgrundlagen der Treuhandschaft: Rechtsgeschäftlich begründete Treuhandschaft – gesetzlich begründete Treuhandschaft

Rn. 7 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Treuhandverhältnisse können entweder durch Rechtsgeschäft oder Hoheitsakt begründet werden. Im ersten Fall wird zwischen dem Treugeber und dem Treuhänder ein Treuhandvertrag abgeschlossen, für den das allg. Vertragsrecht gilt. Für diese Treuhandverträge gibt es viele Spielarten. So kann der Treugeber dem Treuhänder die vollen Eigentumsrechte a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Alte Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG vom 23.10.2008

Rn. 223 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zur Vertrauensschutzregelung des BFH auch über den vorstehenden Zeitpunkt hinaus s Rn 235a. Zu § 17 Abs 2a EStG, mit dem die Rechtslage vor MoMiG im Wesentlichen wiederhergestellt wurde, s Rn 281aff. Ein Darlehen ist noch nach den Vorschriften vor Inkrafttreten des MoMiG zu behandeln, wenn das Insolvenzverfahren bei einer GmbH vor dem 01.11....mehr

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AGS 09/2023, Die anwaltlich... / 1. Verfahrensgebühr (Nr. 4124 VV)

Für seine Tätigkeiten im Berufungsverfahren außerhalb der Hauptverhandlung verdient der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr Nr. 4124 VV. Für diese gelten die allgemeinen Regeln für die Verfahrensgebühr (Vorbem. 4 Abs. 2 VV).[15] Ausreichend für das Entstehen der Verfahrensgebühr ist jede Tätigkeit des Rechtsanwalts nach Beginn des Berufungsverfahrens (s. III., 1.). Auch die Be...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Kritik

Rn. 153 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Mit IFRS 16 hat das IASB einzig und allein Leasingvereinbarungen aus dem Kanon der Dauerschuldverhältnisse herausgegriffen, um diese anders zu bilanzieren. Damit bricht der Nutzungsrechtsansatz den Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte auf, konsequenterweise hätten alle Dauerschuldverhältnisse bilanziell neu abgebildet werden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Entsprechende Anwendung des § 11 Abs 2 UmwStG auch bei einer Spaltung (Abs 1 S 1)

Tz. 73 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Durch das SEStEG ist die in § 15 Abs 2 UmwStG aF enthaltene Regelung, wonach die übertragende Kö auf den stlichen Übertragungsstichtag eine stliche Schluss-Bil zu erstellen hat, entfallen. Immer dann, wenn der stliche Übertragungsstichtag auf das Wj-Ende der übertragenden Kö fällt, liegt eine solche stliche Schlussbil jedoch ohnehin vor. Ebe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.7 Anwachsung auf eine Personengesellschaft (einfache Anwachsung)

Tz. 76 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Ist eine Pers-Ges I an einer anderen Pers-Ges II als MU beteiligt und wächst der Pers-Ges I als letzt verbliebener Gesellschafterin das Vermögen der Pers-Ges II an (gem § 738 BGB), kann der Vermögensübergang nicht als Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG beurteilt werden. Ein derartiger Anwachsungsvorgang (sog einfache Anwachsung) ist (zB) anzut...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.2 Veräußerung iSd § 15 Abs 2 S 2–4 UmwStG

Tz. 206 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 15 Abs 2 S 2 und 3 UmwStG äußern sich nicht dazu, welche Veräußerung (Anteile oder BV der Kap-Ges) einer Spaltung zu Bw entgegensteht. Aus dem Sinnzusammenhang mit S 4 ergibt sich indes, dass die Vorschrift die Anteilsveräußerung meint (s UmwSt-Erl 2011 Rn 15.28). Die Behaltefrist bezieht sich auf die Anteile an der übernehmenden Kö, in A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Pithan, Umfassender Systemwechsel bei der Umsatzbesteuerung der öff Hand: § 2b UStG – Was nun? Was tun?, ZKF 2015, 271; Baldauf, Neuregelung der Unternehmereigenschaft öff Träger-Kö durch das StÄndG 2015 – Einführung eines neuen § 2b UStG, DStZ 2016, 355; Küffner/Rust, Reform der Umsatzbesteuerung der öff Hand, DStR 2016, 1633; Sterzinger, Änderungen des UStG durch das StÄndG 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zur ersten Tätigkeitsstätte

Rn. 302 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aufgrund der Rspr des BFH aus dem Jahr 2005 (s BFH BStBl II 2005, 782; 2005, 785; 2005, 788; 2005, 789; 2005, 791) ist das steuerrechtliche Reisekostenrecht neu konzipiert und vereinfacht worden. Grundlage dieser neuen Rspr ist die konsequente Anwendung des objektiven Nettoprinzips. Dies bedeutet, dass die Kosten, die zur Erzielung von Einn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Ärztliche Betreuung

Rn. 232 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Es liegt im eigenbetrieblichen Interesse des ArbG, wenn die ArbN im Betrieb kostenlos medizinisch betreut und an sie Medikamente verabfolgt werden; desgleichen Offerhaus, BB 1982, 1061, 1068 "steuerfreie Annehmlichkeit". Das gilt auch für die kostenlose Abgabe von Medikamenten, BFH BStBl II 1975, 340. Nach FG Nds EFG 1967, 37 stellt die Übe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Betroffene Rechtsformen

Rn. 7 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 264a Abs. 1 unterwirft ausdrücklich nur Gestaltungsformen der OHG und KG den RL-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften für KapG. Andere Formen von PersG ebenso wie andere Rechtsformen werden nicht adressiert. Rn. 8 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Das Vorliegen einer OHG ist an folgende Kriterien geknüpft: Unbeschränkte Haftung aller Gesellschafte...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Vergleich im Kündigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht)

Rz. 42 Muster 8.9: Vergleich im Kündigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht) Muster 8.9: Vergleich im Kündigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Aktuelle Situation Ihr Arbeitsverhältnis wurde durch Ihren Arbeitgeber gekündigt. Hiergegen haben Sie eine Kündigungsschutzklage erhoben....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Vorschrift dient der allg. Forderung des § 243 Abs. 2, wonach der JA klar und übersichtlich sein muss. Der Klarstellung bedarf es v.a. in "Anbetracht der steigenden Zahl von Handelsgeschäften, die von ausländischen Kaufleuten betrieben werden" (BT-Drs. 10/317, S. 73). Soweit inländische Zweigniederlassungen ausländischer UN gemäß den §§ 1f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.1 Allgemeines

Tz. 96 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 15 Abs 1 S 2 und 3 UmwStG benutzt den Begriff des Teilbetriebs, ohne ihn eigenständig zu definieren. Eine Definition findet sich jedoch in Art 2 Buchst j FRL (dazu s Tz 104). Während der UmwSt-Erl 1998 (Rn 15.02 und Rn 20.08 S 3) zur Bestimmung eines Teilbetriebs noch die von der Rspr und die von der Fin-Verw zu § 16 EStG entwickelten Grund...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.3 Verpachtung von Wirtschaftsgütern, die zum Hoheitsvermögen der Trägerkörperschaft gehören

Tz. 76 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach der Rspr (s Urt des BFH v 17.05.2000, BStBl II 2001, 558) gelten die Grundsätze zur Zuordnung von wes Betriebsgrundlagen zum BV des BgA dann jedoch nicht, wenn die WG zum Hoheitsvermögen der Träger-Kö gehören. Solche WG könnten zwar wes Betriebsgrundlagen des BgA, aber nicht dessen BV sein. Dennoch seien auch in diesen Fällen Nutzungsen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Art der Verlusttragung durch die öffentlich-rechtlichen Anteilseigner

Tz. 59b Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Vorschrift des § 8 Abs 7 KStG bedeutet keine Verpflichtung der öff-rechtlichen AE zum monetären Verlustausgleich, zB durch Einlagen. Es reicht aus, dass die Verluste von der jur Pers d öff Rechts im Ergebnis "wirtsch" getragen werden. Nach Verw-Auff sind insoweit die Verhältnisse des Einzelfalles maßgeblich (s Schr des BMF v 12.11.2009,...mehr