Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensbewertung

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Unternehmensbewertung: eine... / 5.1 Grundprinzip: risikoangepasster Vergleich mit Anleihen

Investitionstheoretische Grundlage des Zukunftserfolgsmodells ist ein Rendite-Risiko-Kalkül. Ein Investor gibt heute Geld aus, um morgen Rückflüsse zu erzielen. Je höher bei gegebenem Risiko der erwartete Rückfluss (die Rendite), umso höher der Preis, den der Investor zahlen wird. Praxis-Beispiel Unternehmenswert nach dem Zukunftserfolgswertverfahren Eine ewig laufende Staatsa...mehr

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Unternehmensbewertung: eine... / Zusammenfassung

Überblick Beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens, aber auch bei zahlreichen Anlässen aus Familien- und Gesellschaftsrecht wird die Frage nach dem Unternehmenswert bedeutsam. In der Einzigartigkeit jedes Unternehmens liegt die Schwierigkeit der Bewertungsaufgabe. Unterschiedliche Modelle konkurrieren um ihre Lösung: Zukunftserfolgsmodelle vergleichen erwartete Erträge oder ...mehr

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Unternehmensbewertung: eine... / 3.2 Methode und Ausgestaltung

Hauptsächliche Erscheinungsformen des CCA-Modells sind: Similar Public Company-Methode – Vergleich mit börsennotierten Unternehmen, Recent Acquisition-Methode – Vergleich mit Kaufpreisen ähnlicher Unternehmen, Initial Public Offering-Methode – Vergleich mit Emissionspreisen ähnlicher Unternehmen. Bei der Similar Public Company-Methode werden Multiplikatoren verwendet, die das Ve...mehr

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Unternehmensbewertung: eine... / 3.3.1 Subjektivität in der Anpassung der Vergleichsdaten

Als Vorteil des CCA-Modells gilt neben der Einfachheit des Verfahrens die Objektivität durch Marktorientierung. Ob diese Vorteile zum Tragen kommen, hängt von der Art der verfügbaren Vergleichsdaten ab. Je unterschiedlicher die Vergleichsunternehmen, umso mehr subjektive Anpassungen sind nötig. Praxis-Beispiel Unternehmenswert nach dem CCA-Modell Zu bewerten ist ein Optikerges...mehr

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Unternehmensbewertung: eine... / 4.2 Methode und Varianten

Für den Substanzwert oder Rekonstruktionswert eines Unternehmens gilt folgende Beziehung:mehr

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Unternehmensbewertung: eine... / 5.2 Methode und Varianten

Das Zukunftserfolgsmodell setzt zunächst Annahmen über die zukünftige Entwicklung voraus. In der Regel wird die Zukunft in 2 Phasen geplant (Phasenmodell): Phase I: Detailplanungsphase (detaillierte Planung, die sich meist über 2 bis 5 Jahre erstreckt), Phase II: Fortführungsphase (gleich bleibende oder mit w % wachsende Erfolge). Bei Einzahlungsüberschüssen E und einem Kapital...mehr

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Unternehmensbewertung: eine... / 3.3.2 Relevanz der Messung: Preis und Wert

Insbesondere den Multiplikatorenverfahren wird vorgehalten, dass sie keine (fundamentalen) Werte, sondern nur (zufällige) Marktpreise ermitteln, die demzufolge nichts über den subjektiven Entscheidungswert eines Investors (in Abhängigkeit von Synergien usw.) aussagen. Das zweite Argument betrifft die Unterscheidung sog. objektivierter Unternehmenswerte von sog. subjektiven Ents...mehr

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Unternehmensbewertung: eine... / 4.3.2 Realitätsgehalt: make-or-buy oder Kapitalanlage?

In Fällen, in denen Ruf, Kundenstamm usw. von nicht geringer Bedeutung sind und sich deshalb Teil- und Vollrekonstruktionswert wesentlich unterscheiden, kann nur die Summe aus materieller Substanz und Goodwill einen angemessenen Vergleich von Kauf und Eigengründung ermöglichen und damit den Unternehmenswert repräsentieren. Der Goodwill ist häufig nur über umsatzbezogene Mark...mehr

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Unternehmensbewertung: eine... / 5.3.2 Realitätsgehalt: relative Werte wichtiger als absolute Werte

Das Zukunftserfolgswertverfahren hält den markt- und substanzwertorientierten Modellen vor, nur (zufällige Augenblicks-)Preise und keine (fundamentalen) Unternehmenswerte zu ermitteln und nur die relative Vorteilhaftigkeit wiederzugeben (Zielunternehmen im Vergleich zur Comparable Public Company, Kauf im Vergleich zur Gründung). Ein absoluter Wert, im Vergleich zu allen ande...mehr

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Unternehmensbewertung: eine... / 5.3.1 Subjektivität bei Zinssatz und Prognose

Zukunftserfolgswertverfahren ermitteln den diskontierten Wert prognostizierter Erfolge. Mit Prognose und Diskontierungszinssatz steht und fällt die Bewertung: Der Kalkulationszinssatz ergibt sich (ohne Wachstum) systematisch aus dem risikofreien Basiszinssatz sicherer Staatsanleihen und einem Risikozuschlag für operative und für aus der Kapitalstruktur resultierende Unterneh...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.2.1 Handelsbilanzrecht

Rz. 102 Die Rechnungslegung beim Formwechsel unterschied sich erheblich von der in den Fällen der Verschmelzung und Spaltung.[1] Nach § 192 Abs. 2 UmwG a. F. war beim Formwechsel ein Vermögensstatus, der den „wirklichen Wert“ der Gegenstände und Verbindlichkeiten auswies, erforderlich. Diese Regelung wurde aber im Jahr 2007 abgeschafft, weil der Vermögensstatus nicht den not...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 95 Begriff des Betriebsvermögens

Schrifttum: Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Balmes/Felten, Hoch bewertet und dennoch verschont?, FR 2009, 258; Bauer/Wartenburger, Die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes, MittBayNot 2009, 85; Bauer/Wartenburger, Neue Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrec...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 2. Die Berücksichtigung des Tax Amortisation Benefit

Ein weiterer Aspekt, auf den der BGH bislang nicht eingegangen ist,[41] betrifft bei der Unternehmensveräußerung die steuerliche Abschreibungsfähigkeit des Kaufpreises für den Unternehmenskäufer, soweit es um eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen geht. Die Aufdeckung der stillen Reserven beim Veräußerer führt zugleich zu erhöhten Anschaffungskosten beim Erwerb...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / II. Die Bewertung von Unternehmen

Der Ansatz von Gegenständen im Anfangs- und Endvermögen setzt deren Bewertung voraus. Entscheidend ist der volle, wirkliche Wert bzw. der objektive Verkehrswert.[7] Für die Wertbemessung liefert das BGB indes kaum Vorgaben (vgl. § 1376 BGB). Die Auswahl der richtigen Bewertungsmethode obliegt daher dem Tatrichter,[8] der oft auf ein Sachverständigengutachten angewiesen sein ...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / a) Die BGH-Rechtsprechung zur Nachlassbewertung

Die Frage, ob die latente Steuer abgezogen werden kann, betrifft auch im Pflichtteilsrecht vor allem Unternehmen und Grundstücke. Zu Unternehmen gibt es einzelne ältere BGH-Urteile. Ausgangspunkt ist hier zunächst, dass eine Ertragsteuer, die im Fall einer nach dem Erbfall tatsächlich erfolgenden Unternehmensveräußerung anfällt, nicht als Nachlassverbindlichkeit eingeordnet ...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / Einführung

Im Rahmen einer Entscheidung zur Berücksichtigung einer Vorfälligkeitsentschädigung im Zugewinnausgleich hat der BGH jüngst seine ständige Rechtsprechung zum Abzug latenter Steuerlasten bei der Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich bestätigt.[1] Das gibt Anlass, die diesbezüglichen Thesen zu hinterfragen, zumal sie im Schrifttum durchaus nicht unumstritten sind.[2]mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 3. Das Wahlrecht gem. § 34 EStG

Streitanfällig dürfte bei der Unternehmensbewertung zudem das bereits genannte Wahlrecht zwischen den zwei Methoden der Berechnung der Ertragsteuer gem. § 34 EStG sein, also die Frage, ob man die Fünftel-Methode anwendet oder nicht. Der Ausgleichspflichtige wird im Zweifel die für ihn steuerrechtlich ungünstigere Berechnung zugrunde legen wollen, um auf diese Weise einen hoh...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 3. Parallele Wertungen im Familien- und Erbrecht

Meines Erachtens spricht viel dafür, in beiden Fallgruppen – Zugewinnberechnung und Pflichtteilsberechnung – dieselben Bewertungsmaßstäbe anzuwenden,[112] allerdings dahingehend, dass ein Steuerabzug in beiden Bereichen nur erfolgen sollte, wenn die Steuer tatsächlich anfällt. Die Parallelen zwischen Familien- und Erbrecht sind jedenfalls offensichtlich: Es besteht jeweils ei...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 2. Unzulässige Vermischung von objektiver Wertermittlung und subjektiven Faktoren

Ein weiteres Problem ist, dass der BGH objektive und subjektive Faktoren der Wertermittlung miteinander vermischt, womit letztlich auch das Stichtagsprinzip umgangen wird. Nach einhelliger Meinung ist bei der Wertermittlung auf den vollen, wirklichen Wert bzw. den objektiven Verkehrswert der Vermögensgegenstände abzustellen.[81] Für diesen Wert ist es jedoch irrelevant, ob e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 96 Freie Berufe

Schrifttum: Achter, Bewertung von freiberuflichem Betriebsvermögen, Stbg 2003, 67 ff., 79 ff. und 129 ff.; Bauer/Wartenburger, Neuere Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts – Teil 2, MittBayNot 2010, 435; Bischoff, Gewillkürtes Betriebsvermögen ist auch bei der Einnahmenüberschussrechnung möglich, DStR 2004, 1280; BRAK, Hinweise zur Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Allgemeine Grundsätze

Rz. 80 [Autor/Stand] Neben dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und dem Grundvermögen bildet das Betriebsvermögen (§§ 95 bis 109, § 31 BewG) die dritte Vermögensart i.S.d. § 18 BewG. Zum Betriebsvermögen gehören alle Teile eines Gewerbebetriebes i.S.v. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen rechnen (§ 95 Abs. 1 BewG). D...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.1.1 Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen

Rz. 26 Im Kontext sowohl betrieblich als auch privat genutzter beweglicher Wirtschaftsgüter (sog. gemischt genutzte Wirtschaftsgüter) besteht bei einem betrieblichen Nutzungsgrad zwischen 10 % und 50 % faktisch ein Wahlrecht, das gesamte[1] Wirtschaftsgut entweder dem (gewillkürten) Betriebsvermögen oder dem (gewillkürten) Privatvermögen zuzuordnen (R 4.2 Abs. 1 Satz 6 EStR ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umwandlung von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Klingebiel, SE...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Mayer, Ergänzungs-Bil bei der Verschmelzung von Kap-Ges auf Pers-Ges, FR 2004, 698; Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umwandlung von Kap-Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Ansatz der übergehenden Wirtschaftsgüter mit dem gemeinen Wert (§ 3 Abs 1 S 1 UmwStG)

Tz. 27 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Das übergehende BV ist mit dem gW zu bewerten, der ausschl im BewG definiert ist. Der gW ist gem § 9 Abs 2 BewG der Betrag, der für das WG nach seiner Beschaffenheit im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Der Tw ist nach § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des gesamten Betriebs iRd Gesamtkau...mehr

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Marketing Intelligence: str... / 3.3.5 Unternehmensentwicklung und Marktanteil

Ergänzend zu den externen Marktdaten wird die Marktperformance des eigenen Unternehmens abgebildet. Dazu werden die Umsätze und Kundenanzahl nach Kundensegmenten entsprechend der NACE-Codes erfasst, um die Unternehmenszahlen mit den Marktdaten vergleichbar zu machen. Im Detail werden folgende Kennzahlen aufgenommen: Sales in Mio. EUR per Customer Segment (Umsatz in Mio. EUR p...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5.2 Verdeckte Bewertungswahlrechte bei der Folgebewertung des goodwill

Rz. 132 Nach den derzeitigen Normen[1] ist die ZGE II, der ein goodwill zugeordnet ist[2], im Regelfall jährlich[3] auf einen möglichen Wertberichtigungsbedarf zu überprüfen, ohne dass es des Vorliegens eines besonderen Wertminderungsindikators bedarf. Einflussparameter auf die Höhe des in der Folgebewertung gegebenenfalls vorzunehmenden asset impairment liegen insbesondere ...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5.1.2 Aufteilung des goodwill innerhalb der berichtenden Einheit

Rz. 125 Ermessensspielräume sind bei Aufteilung des goodwill innerhalb der berichtenden Einheit in Bezug auf folgende Aspekte vorhanden: Aufteilung des goodwill auf die ZGE (II), Aufteilung von Vermögenswerten und Schulden auf die ZGE (II), Abgrenzung der ZGE (II). Rz. 126 IAS 36.80 schreibt die Zuordnung von Goodwill-Beträgen auf die ZGE (II) nach Maßgabe des Nutzenverhältnisse...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / bb) Paketzuschlag, § 11 Abs. 3 BewG

Ähnliches gilt für die Anwendung des Paketzuschlags gem. § 11 Abs. 3 BewG. Nach dieser Vorschrift ist der gemeine Wert einer Mehrzahl von Kapitalgesellschaftsanteilen, die eine Person innehat, nicht nach der Summe der gemeinen Werte der einzelnen Anteile zu ermitteln, sondern nach dem gemeinen Wert der Beteiligung insgesamt. Rechtsunsicherheit ergibt sich hier bereits, weil ...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / I. Einleitung

Zweck: Die Regelung der Abfindungshöhe eines ausscheidenden Gesellschafters dient in Gesellschaftsverträgen mittelständischer Unternehmen sowie in Familiengesellschaften regelmäßig dem Zweck, den Kapitalabfluss an den ausscheidenden Gesellschafter zu begrenzen, um die Liquidität der Gesellschaft zu schonen und die Liquiditätsbelastung im Ausscheidensfall kalkulieren zu könne...mehr

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England und Wales1 England ... / Literaturtipps

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.2.2 Ausgangspunkt: Unternehmenswert

Rz. 78 Nach § 11 Abs. 2 S. 2 BewG ist der gemeine Wert der übergehenden Sachgesamtheit vorrangig aus etwaigen Fremdverkäufen innerhalb des letzten Jahrs vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag abzuleiten, wobei hierfür der (Ver-)Kauf der Anteile an der übertragenden Körperschaft genügt.[1] Dies kann etwa relevant sein, wenn eine Kapitalgesellschaft erworben wird und das er...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.2.1 Allgemeines

Rz. 71 Für die Ermittlung des gemeinen Werts ist auf die Vorschriften des BewG zurückzugreifen.[1] Dies gilt auch, wenn es sich um eine nach ausl. Handelsrecht bewirkte Verschmelzung handelt (s. a. Rz. 44a f., Rz. 56a).[2] Bewertungsstichtag ist der steuerliche Übertragungsstichtag.[3] Rz. 72 Der gemeine Wert eines Wirtschaftsguts bestimmt sich gem. § 9 Abs. 2 BewG nach dem P...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.4 Keine schädliche Gegenleistung (Abs. 2 S. 1 Nr. 3)

Rz. 154 Als dritte Voraussetzung des Ansatzwahlrechts darf eine Gegenleistung nicht gewährt werden oder nur in Gesellschaftsrechten (vgl. § 2 UmwG) bestehen. Bei "schädlicher" Gegenleistung sind die stillen Reserven aller übergehenden Wirtschaftsgüter anteilig aufzudecken,[1] wodurch die Vorschrift wie ein zwingender Zwischenwertansatz wirkt (weiter Rz. 168f.).[2] Rz. 155 Som...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.1.1 Allgemeines

Rz. 54 Nach § 11 Abs. 1 S. 1 UmwStG sind die übergehenden Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz mit dem gemeinen Wert anzusetzen; für Pensionsverpflichtungen ist wegen § 11 Abs. 1 S. 2 UmwStG der Teilwert nach § 6a EStG maßgebend. Unter den Wirtschaftsgutbegriff des § 11 UmwStG fallen sämtliche aktiven und passiven Wirtschaftsgüter[1] bzw. Vermögensposten[2], al...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.6 Zwischenwertansatz

Rz. 173 Statt die Buchwerte fortzuführen, kann die übertragende Körperschaft einheitlich einen Zwischenwert (= jeder Wert über dem Buchwert und unter dem gemeinen Wert der Sachgesamtheit) ansetzen. Dies ist insbes. sinnvoll, wenn Verluste/Verlustvorträge vorhanden sind (weiter Rz. 191ff.). Der Zwischenwert kann im Antrag absolut oder prozentual angegeben werden (Rz. 93). Rz....mehr

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Bilanz Check-up 2022: Natio... / 4.3.2 Negativer Kaufpreis bei einem Share Deal

Bei einem sog. Share Deal erwirbt der Käufer Unternehmensanteile zu einem vertraglich vereinbarten Kaufpreis, der insbesondere bei nicht notierten Anteilen regelmäßig aus einer Unternehmensbewertung abgeleitet wird. Im handelsrechtlichen Jahresabschluss des Käufers sind die Anteile im Zeitpunkt der Eigentumsübertragung zu aktivieren und gem. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB mit ihren...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4.2 Maßstab der Unternehmensbewertung einvernehmlich festlegen

Das BGB enthält keine zwingenden Bewertungsvorschriften. Grundsätzlich ist der Wert des Anfangs- bzw. Endvermögens sachverhaltsspezifisch zu ermitteln und vom Verkehrswert auszugehen (dies ist der bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielbare Erlös). Die Ehepartner können die Bewertungsmaßstäbe frei vereinbaren. Auch die Vereinbarung einer Bewertungshöchstgrenze für das B...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4.2.2 Bewertung bei Unternehmen

Die Rechtsprechung berücksichtigt bei der Bewertung von größeren Kapital- und Personengesellschaften meist den Ertragswert, aber auch den Substanzwert. U. U. werden beide Methoden kombiniert und dabei unterschiedlich gewichtet. Der BGH nimmt zum Teil den rechnerischen Mittelwert aus Ertrags- und Substanzwert. Familiengerichte berechnen so den Zugewinn bezüglich des Unternehme...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4 Scheidungsfolgenvereinbarung für den Unternehmer

Unabdingbar ist es, wenn ein Ehepartner oder alle beide ein Unternehmen haben, so früh wie möglich klare und vertretbare Regelungen zum Zugewinnausgleich bzw. dessen Verzicht bezüglich des Betriebsvermögens zu treffen und auch Maßstäbe für die Unternehmensbewertung zu vereinbaren. 4.1 Modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren Die Ehepartner leben im gesetzlichen Güterstand...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4.2.1 Grundlagen der Bewertung von Freiberuflern

Der Sachwert, der den Anschaffungswert der im Unternehmen vereinigten Sachen und Rechte nach Abzug der Verbindlichkeiten widerspiegelt, steht bei den meisten Freiberuflern regelmäßig nicht im Vordergrund (u. U. anders bei einem Arzt mit speziellen Apparaten). Hier ist meist der personalistische Einschlag bestimmend, weil die Bewertung nicht von der Person des Inhabers zu tre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines, Bilanzen

Tz. 11 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Hr-lich (s § 17 Abs 2 UmwG) ist zwingende Voraussetzung für die Eintragung einer Umwandlung in das H-Reg, dass der übertragende Rechtsträger eine Umwandlungs- (Übertragungs-)Bil aufstellt. Maßgebend ist die hr-liche Umwandlungs-Bil, die zum H-Reg eingereicht wird. Für grenzüberschreitende Verschmelzungen bei denen der übertragende Rechtsträge...mehr

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"Aktueller Stand" der §§ 8c... / 8. Stille-Reserven-Klausel

Verluste gehen nicht unter, soweit im Betriebsvermögen (BV) der Kapitalgesellschaft stille Reserven vorhanden sind (§ 8c Abs. 1 S. 5 ff. KStG). Dies ist gerechtfertigt, denn wenn diese stillen Reserven vor dem Anteilserwerb aufgedeckt würden, könnten vorhandene Verluste mit diesen Gewinnen verrechnet werden. Die stillen Reserven ermitteln sich grundsätzlich als Differenz zwis...mehr

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Nachhaltigkeitsstrategie: U... / 2.6.1 Begutachtung

Nachhaltigkeit ist dann erfolgreich, wenn alle drei Ebenen (Ökonomie, Ökologie und Soziales) gemessen, miteinander verbunden und in Summe vorangetrieben werden. Was in einer Strategie beschrieben ist, muss nachvollziehbar und messbar gemacht werden. Dies gestaltet sich bei den Themen der Nachhaltigkeit oft schwierig und ist mit klassischen Controlling-Werkzeugen /KPIs nicht i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Doetsch/förster/Rühmann, Änderungen des BetriebsrentenG durch das RentenreformG 1999, DB 1998, 258; Horlemann, Einordnung des Gerke-Gutachtens zur Einführung von Pensions-Fonds, FR 1999, 20; Schmeisser/Blömer, Modelle der betrieblichen Altersversorgung, DStR 1999, 334; Cramer, Ist die Steuerreform Wegbereiter der privaten Altersversorgung?, BB 2000, 1993; Grabner/Bode, Betriebli...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / i) Abfindung

Rz. 66 Ein ausscheidender Kommanditist bzw. dessen Erben haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein Abfindungsguthaben, welches nach den Vorschriften der §§ 161 Abs. 2, 105 Abs. 2 HGB i.V.m. §§ 738, 740 BGB zu berechnen ist. Die Berechnung des Abfindungsguthabens erfordert eine Unternehmensbewertung, die aufgrund der unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Methoden der Unt...mehr

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§ 15 Familienrecht / ff) Wertermittlungsverlangen gegen M

Rz. 67 Über den eigentlichen Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 1 S. 1 BGB hinaus wird den Ehegatten durch § 1379 Abs. 1 S. 2 BGB die Verpflichtung auferlegt, den Wert der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zu ermitteln. Dabei hat die Kosten der Wertermittlung der Auskunftspflichtige zu tragen.[121] Lediglich die Kosten eines Sachverständigen hat derjenige Ehegatte zu...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / Literaturtipps

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§ 15 Familienrecht / hh) Berücksichtigung und Verteilung von Verbindlichkeiten/Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 81 Das Vermögen bei Eheschließung, privilegierter Erwerb und das Endvermögen sind jeweils nach Abzug der Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, §§ 1374, 1375 BGB. Zu den Verbindlichkeiten können – je nach Bewertungsmethode – auch latente Steuerlasten[153] gehören.[154] Rz. 82 Zu den im Endvermögen zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten gehören auch Verbindlichkeiten gegen...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer OHG

Rz. 38 Muster 32.3: Gesellschaftsvertrag einer OHG Muster 32.3: Gesellschaftsvertrag einer OHG Gesellschaftsvertrag der A, B, C OHG Zwischen wird folgender Vertrag über die Errichtung einer Offenen Handelsgesellschaft geschlossen: § 1 Rechtsform, Firma, Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine offene Handelsgesellschaft. (2) Sie führt die Firma A, B, C OHG. (...mehr