Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensbewertung

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / I. Bewertung von Handwerksbetrieben

1. Grundsätzliches – AWH-Standard Rz. 188 Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Handwerksbetrieben führt die Ertragswertmethode nach IDW S 1 oft zu unbefriedigenden und nicht realitätsgerechten Ergebnissen. Das liegt vielfach daran, dass der Detaillierungsgrad der verfügbaren Planungsdaten nicht ausreicht und die Abhängigkeit des Unternehmenswerts von individuel...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / E. Gesamtbewertungsverfahren – Grundlagen ertragswertorientierter Bewertungen nach IDW S 1

I. Vorbemerkung Rz. 46 Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den aus seiner Sicht maßgeblichen Stand der Wissenschaft und die daraus abzuleitenden Grundsätze für die praktische Durchführung von Unternehmensbewertungen in der – von Zeit zu Zeit fortgeschriebenen – Verlautbarung IDW S 1 "Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen" zusammengefasst.[76] Die do...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / IV. Prognose der künftigen finanziellen Überschüsse

1. Bereinigung der Vergangenheitserfolge Rz. 83 Die Prognose der künftigen Erträge beruht regelmäßig auf der Grundlage einer genauen Analyse der Ergebnisse vergangener Geschäftsjahre.[157] Die anschließende Beurteilung der bisherigen leistungs- und finanzwirtschaftlichen Entwicklung des zu bewertenden Unternehmens erfolgt anhand von Gewinn- und Verlustrechnungen, Kapitalfluss...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / II. Abgrenzung des Unternehmens

Rz. 168 Der exakten Abgrenzung des Bewertungsobjekts (vom übrigen Vermögen des/der Inhaber) kommt bereits bei der Erhebung der für die Bewertung erforderlichen Daten besondere Bedeutung zu.[307] Maßgeblich sind dafür vor allem wirtschaftliche Kriterien. Das Ziel besteht darin, die der der übertragungsgegenständlichen unternehmerischen Einheit innewohnenden Ertragskraft zu er...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / c) Ertragsteuerliche Einflüsse

Rz. 71 Der Wert eines Unternehmens wird durch die Höhe der dem Investor frei zur Verfügung stehenden Nettozuflüsse bestimmt. Um diese zu ermitteln, müssen selbstverständlich auch die vom Unternehmen (als solchem) bzw. von dessen Eigentümer zu tragenden Ertragsteuern berücksichtigt werden.[129] Rz. 72 Bei der Ermittlung der finanziellen Überschüsse des Unternehmens ist daher s...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 4. Berücksichtigung wachsender finanzieller Überschüsse

Rz. 104 Im Rahmen einer zukunftsbezogenen Bewertung ist davon auszugehen, dass die zu kapitalisierenden finanziellen Überschüsse auch durch Preisänderungen beeinflusst werden. Diese sind auch im Rahmen der Unternehmensbewertung zu berücksichtigen.[189] Dabei werden die finanziellen Überschüsse sowie der Kapitalisierungszinssatz in einer Nominalrechnung einschließlich erwarte...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 3. Steuerberaterkanzleien

Rz. 232 Auch die Bewertung von Steuerberaterkanzleien[415] erfolgt i.d.R. mithilfe des Umsatzverfahrens,[416] also durch eine Addition von Sachwert (Vermögensgegenstände abzüglich Schulden zu Verkehrswerten) und Goodwill. Der Goodwill wird hierbei häufig in Größenordnungen zwischen 80 % und 140 % des (durchschnittlichen, nachhaltigen) Umsatzes angegeben.[417] Alternativ kann...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 4. Berücksichtigung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens

Rz. 148 Die Berücksichtigung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens erfolgt in derselben Weise wie bei Anwendung der Ertragswertmethode (vgl. Rdn 123), also zusätzlich zum Wert des betriebsnotwendigen Vermögens.mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / I. Grundsätzliches Vorgehen

Rz. 113 Wie gesagt, wird der Unternehmenswert beim Ertragswertverfahren durch Diskontierung der den Unternehmenseignern künftig zufließenden finanziellen Überschüsse ermittelt. Diese werden aus den für die Zukunft geplanten Jahresergebnissen abgeleitet. Ob die zugrunde liegenden Planungsrechnungen nach handelsrechtlichen oder nach anderen Vorschriften (IFRS, US GAAP) aufgest...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 1. Bewertung von Arztpraxen

Rz. 210 Der Erfolg oder Misserfolg freiberuflicher Praxen hängt meist entscheidend von der Person des Inhabers und von seiner persönlichen Bindung zu Klienten bzw. Patienten ab.[385] In der Rechtsprechung wird daher zu Recht die Anwendung der Ertragswertmethode i.S.v. IDW S 1 grundsätzlich abgelehnt.[386] Traditionell wird stattdessen das Sachwertverfahren [387] favorisiert, b...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Planung der Aufwendungen und Erträge

Rz. 115 Die Darstellung der bereinigten Vergangenheitsergebnisse erfolgt in der Regel in Form einer Gewinn- und Verlustrechnung. Daher erscheint es sinnvoll, auch die künftigen finanziellen Überschüsse ausgehend von den Aufwands- und Ertragsplanungen für verschiedene Planungsphasen zu prognostizieren[205] und in derselben Form abzubilden. Rz. 116 Für die Schätzung der zukünft...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 1. Bereinigung der Vergangenheitserfolge

Rz. 83 Die Prognose der künftigen Erträge beruht regelmäßig auf der Grundlage einer genauen Analyse der Ergebnisse vergangener Geschäftsjahre.[157] Die anschließende Beurteilung der bisherigen leistungs- und finanzwirtschaftlichen Entwicklung des zu bewertenden Unternehmens erfolgt anhand von Gewinn- und Verlustrechnungen, Kapitalflussrechnungen, Bilanzen und internen Ergebn...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 3. Berücksichtigung persönlicher Ertragsteuern im Kapitalisierungszinssatz

Rz. 103 Zum Vergleich der aus dem bewertungsgegenständlichen Unternehmen zu erzielenden finanziellen Überschüsse mit einer gleichartigen Alternativinvestition in (andere) Unternehmen wird im Rahmen der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts zumeist typisierend auf die Renditen eines Aktienportfolios als Ausgangsgröße abgestellt. Sofern die zu diskontierenden finan...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 5. Brutto- oder Nettokapitalisierung

Rz. 108 Für die Berechnung des Unternehmenswerts stehen prinzipiell zwei Methoden der Kapitalisierung der zukünftigen Erträge zur Verfügung. Zum einen kann die Berechnung direkt (einstufig) im Wege der sog. Nettokapitalisierung erfolgen, indem die um Fremdkapitalkosten verminderten finanziellen Überschüsse in einem Schritt diskontiert werden. Diese Vorgehensweise liegt dem kl...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 4. Architekturbüro

Rz. 242 Bei einem reinen Architekturbüro lehnt die Rechtsprechung den Ansatz eines "Goodwill" ab, weil die persönliche kreative Leistung des Architekten das wesentliche Kriterium für seine Beauftragung darstelle.[437] Diese sei aber nicht übertragbar. Die Frage, ob ein Vermessungsingenieurbüro einen über den Substanzwert hinausgehenden Wert hat, wurde bislang noch nicht ausdr...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Wirtschaftliche Unternehmenseinheit als Bewertungsobjekt

Rz. 57 Unternehmen sind nicht nur mehr oder weniger willkürliche Ansammlungen von Vermögensgegenständen und Schulden. Vielmehr entsteht durch die zweckgerichtete Kombination von materiellen und immateriellen Werten eine Art "lebender" Organismus“, der durch das Zusammenwirken aller seiner Bestandteile in der Lage ist, finanzielle Überschüsse zu erwirtschaften.[102] Daher wir...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / H. Besonderheiten bei der Bewertung wachstumsstarker Unternehmen

Rz. 160 Wachstumsunternehmen zeichnen sich oft durch regelmäßige Produkt- und Leistungsinnovationen, hohe Investitionen in Human- und Sachkapital, erhebliche Vorleistungen im Entwicklungs-, Produktions- und Absatzbereich sowie einen wachsenden Kapitalbedarf aus. Daneben sind häufig auch der Einsatz von Risikokapital, dynamische Veränderungen der Unternehmensorganisation und ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / IV. Integrierte Planungsrechnung

Rz. 172 Ebenso wie nach IDW S 1 basiert die Bewertung von kleineren Unternehmen grundsätzlich auf einer integrierten Planungsrechnung. Diese umfasst aufeinander abgestimmte Plan-Bilanzen, Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen sowie eine Finanzplanung.[317] Allerdings sind diese Informationen vielfach im Unternehmen nicht vorhanden, so dass sie speziell für die Durchführung der ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / b) Substanzbezogenheit des Erfolgs

Rz. 69 Wesentliche Voraussetzung für die Fähigkeit eines Unternehmens, die dem Unternehmenszweck entsprechenden betrieblichen Leistungen zu erbringen und auf diese Weise finanzielle Überschüsse zu erwirtschaften, ist das Vorhandensein einer (entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Branche) mehr oder weniger umfangreichen Unternehmenssubstanz (Anlagen, Material, Know-ho...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / VI. Fortführungsdauer

Rz. 175 Nach IDW S 1 wird für die Bewertung grundsätzlich eine unbegrenzte Lebensdauer des Unternehmens zugrunde gelegt.[327] Erweist sich diese Prämisse, beispielsweise wegen der Personenabhängigkeit des Geschäftsmodells, im Hinblick auf zu bewertende Unternehmen als unrealistisch, ist dessen objektivierter Wert auf den Barwert der künftigen finanziellen Überschüsse bis zur...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / dd) Ertragsteuern der Unternehmenseigner

Rz. 79 Die Notwendigkeit der Berücksichtigung der persönlichen Ertragsteuern der Unternehmenseigner ist, wie gesagt, allgemein anerkannt.[151] Im Rahmen der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte sind sie im Bewertungskalkül sachgerecht zu typisieren.[152] Rz. 80 Bewertungstechnisch sind die künftigen Nettozuflüsse bei unmittelbarer Berücksichtigung der persönlichen Ertr...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 3. Finanzplanung und Zinsprognose

Rz. 120 Ausschüttungen an die Anteilseigner setzen regelmäßig nicht nur Erträge, sondern auch Liquidität voraus. Das Volumen der für Ausschüttungen an die Unternehmenseigener zur Verfügung stehenden Überschüsse hängt im Übrigen auch von der zukünftigen Entwicklung der Zinsaufwendungen und -erträge ab. Daher muss auch das Zinsergebnis geplant bzw. prognostiziert werden.[209] ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 1. Bereinigung der Vergangenheitserfolgsrechnung

Rz. 114 Die Basis für die Prognose der zukünftigen Erträge bildet regelmäßig eine bereinigte Erfolgsrechnung für die zurückliegenden Jahre (siehe Rdn 83 ff.). Hierbei sind insbesondere folgende Ergebniskorrekturen vorzunehmen:[204]mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 3. Bestimmung des Residualwerts

Rz. 145 Der im Unternehmenswert enthaltene Wertbeitrag aus der Unternehmenstätigkeit nach dem Ende des Detailprognosezeitraums wird Residualwert genannt. Für die Art und Weise seiner Bestimmung kommt es zunächst auf die Frage an, ob von der Fortführung oder der Zerschlagung des Unternehmens ausgegangen wird.[267] Maßgeblich ist – falls keine rechtlichen oder wirtschaftlichen...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / IV. Equity-Ansatz (Konzept der direkten Ermittlung des Werts des Eigenkapitals)

Rz. 157 Beim Equity-Ansatz wird der Wert des Unternehmens für die (potenziellen) Eigentümer direkt ermittelt. Dazu sind, ähnlich wie bei der Ertragswertmethode, die Erwartungswerte für die den Eigentümern zukünftig zufließenden Einzahlungsüberschüsse zu prognostizieren und mit den Eigenkapitalkosten (eines verschuldeten Unternehmens) zu diskontieren.[289] Rz. 158 Vor der Kapi...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / I. Besonderheiten bei der Bewertung ertragsschwacher Unternehmen

Rz. 162 Von ertragsschwachen Unternehmen wird gesprochen, wenn die tatsächliche Kapitalverzinsung nachhaltig geringer ist als der nach dem CAPM bzw. dem TAX-CAPM ermittelte Kapitalisierungszinssatz.[295] Eine andauernde Ertragsschwäche kann zur Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung und schließlich zur Insolvenz führen.[296] Rz. 163 Bei der Bewertung ertragsschwacher Unternehm...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / V. Ermittlung der übertragbaren Ertragskraft

Rz. 173 Die übertragbare Ertragskraft umfasst die wesentlichen bestimmenden Faktoren, die den Erfolg des Unternehmens "machen". Hierzu zählen insbesondere Know-how, Kunden- und Lieferantenbeziehungen,[320] die Positionierung des Unternehmens im Markt sowie die Qualität des Managements. Bei kleineren und mittleren Unternehmen kommt es insoweit vielfach entscheidend auf die Pe...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / III. Vergangenheitsanalyse

Rz. 170 Die Qualität der Unternehmensplanung für die Zukunft kann nur anhand von Vergangenheitswerten einer Plausibilitätskontrolle unterzogen werden. Die Vergangenheitsanalyse stellt daher eine praktische Notwendigkeit dar.[313] Bei kleineren Unternehmen ist aber oftmals festzustellen, dass der Standard des internen Rechnungswesens nicht dem allgemein zu erwartenden Niveau ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / VII. Besonderheiten bei der Finanzierung und beim Haftungsrisiko

Rz. 176 Im Vergleich zu kapitalmarktorientierten Unternehmen weisen kleinere und mittlere Unternehmen oft eine höhere Verschuldung auf.[329] Vielfach sind die Verbindlichkeiten durch den Unternehmer oder seine Familie mit privatem Vermögen besichert; auch persönliche Haftungszusagen/Bürgschaften und mitunter sogar Nachschusspflichten sind verbreitet.[330] Auch hierbei handel...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 1. Grundlagen

Rz. 97 Der Unternehmenswert ist der Zukunftserfolgswert des Unternehmens, also der auf den Bewertungsstichtag diskontierte Barwert der künftigen finanziellen Überschüsse. Dabei wird in der Regel eine unbegrenzte Lebensdauer des zu bewertenden Unternehmens unterstellt;[179] nur bei Bestehen konkreter Anhaltspunkte für eine nur begrenzte Lebensdauer ist dies entsprechend zu be...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 1. Grundsätzliches – AWH-Standard

Rz. 188 Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Handwerksbetrieben führt die Ertragswertmethode nach IDW S 1 oft zu unbefriedigenden und nicht realitätsgerechten Ergebnissen. Das liegt vielfach daran, dass der Detaillierungsgrad der verfügbaren Planungsdaten nicht ausreicht und die Abhängigkeit des Unternehmenswerts von individuellen Eigenschaften des Inhabers, b...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Rechtsanwaltskanzleien

Rz. 224 Ähnlich wie für Arztpraxen besteht auch für Rechtsanwaltskanzleien ein Leitfaden zur Bewertung, den die Bundesrechtsanwaltskammer[402] (BRAK) zuletzt im Jahr 2018 aktualisiert hat.[403] Die BRAK favorisiert das sog. Umsatzverfahren,[404] nach dem sich der Wert einer Anwaltskanzlei aus zwei Komponenten zusammensetzen, nämlich dem Substanzwert (bestehend aus Anlagevermö...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Berücksichtigung des Risikos

Rz. 99 Die zukunftsbezogene Bewertung bringt unweigerlich Prognoseunsicherheiten mit sich. Hinzu kommen die mit einem unternehmerischen Engagement stets verbundenen Chancen und Risiken. Diese Faktoren sind bei der Bestimmung des Abzinsungsfaktors durch eine Risikoprämie zu berücksichtigen. Die betriebswirtschaftliche Theorie und auch die Praxis gehen insoweit übereinstimmend...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / A. Pflichtteilsansprüche als (weiterer) "Störfaktor" der Unternehmensnachfolge

Rz. 1 Die Unternehmensnachfolge, gerade in Familienunternehmen, stellt nicht nur aus der Sicht des Unternehmers eine der schwierigsten Aufgaben dar. Neben allgemeinen zivil- bzw. gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen und vielfältigen steuerrechtlichen Problemen ist insbesondere die Herausforderung zu bewältigen, einen wirtschaftlich sinnvollen Übergang der Verantwortung i...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 5. Bestimmung der Kapitalkosten

Rz. 149 Die gewogenen Kapitalkosten werden von der Höhe der Eigen- und der Fremdkapitalkosten bestimmt. Im Hinblick auf die fehlende Finanzierungsneutralität der (Unternehmens-)Besteuerung spielt dabei auch der Verschuldungsgrad eine wesentliche Rolle.[275] Dieser ergibt sich aus dem Verhältnis des Marktwerts des Fremdkapitals zum Marktwert des Eigenkapitals. In der Praxis is...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / 1. Indirekte Methode

Rz. 67 Bei der indirekten Methode wird der Anteilswert aus dem Wert des Gesamtunternehmens abgeleitet. Logischerweise entspricht dabei die Summe aller so abgeleiteten Anteilswerte dem Wert des Unternehmens insgesamt.[190] Rz. 68 Im Prinzip wird der Wert des einzelnen Anteils durch Multiplikation des Unternehmensgesamtwerts mit der jeweiligen Anteilsquote bestimmt.[191] Für di...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / 2. Direkte Methode

Rz. 70 Bei der direkten Methode wird die Beteiligung einstufig und unmittelbar bewertet. Nach dieser Methode wird der Anteilswert – vereinfacht gesprochen – durch den Barwert der zu erwartenden Zahlungsströme vom Unternehmen an seine Anteilseigner bestimmt.[196] Das Unternehmen als Ganzes und der Anteil am Unternehmen werden als voneinander unabhängige Bewertungsobjekte ange...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Anwendung des AWH-Standards

Rz. 196 Da der AWH-Standard auf der Ertragswertmethode aufbaut, sind auch bei seiner Anwendung die nachhaltigen Erträge des Unternehmens zu kapitalisieren. Betrachtet wird hierbei der durchschnittliche Ertrag der letzten drei bis fünf Wirtschaftsjahre vor dem Bewertungsstichtag. Bei der Analyse der Gewinn- und Verlustrechnungen sind außerordentliche Aufwendungen und außerorde...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / II. Objektivierter Wert des Anteils

Rz. 64 Ähnlich wie der Wert ganzer Unternehmen kann auch der Wert von Unternehmensanteilen meistens nicht aus tatsächlich stattfindenden Verkäufen abgeleitet werden. Es fehlt i.d.R. an der Vergleichbarkeit der gehandelten mit den zu bewertenden Anteilen. Daher bleibt für die Bestimmung des – insbesondere für die Pflichtteilsberechnung – maßgeblichen objektiven Werts der Ante...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / IV. Anforderungen an das Bewertungsverfahren: Der Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 80 Bei Aktiengesellschaften mit einem großen Teil der Aktien im Streubesitz kommt es typischerweise auf die Person des Kleinaktionärs mit seinen subjektiven Zielsetzungen nicht an. Im Falle der Abfindung, z.B. nach § 305 AktG, erhalten alle Aktionäre pro Aktie gleicher Ausstattung den gleichen Abfindungsbetrag. Dies ergibt sich hier bereits aus der ausdrücklichen Regelun...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / Literaturtipps

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Literaturverzeichnis / 2 Hand- und Lehrbücher, Formularbücher, Monographien

Andrae, Internationales Familienrecht, 5. Aufl. 2023 Baumgärtel/Laumen/Prütting (Hrsg.), Handbuch der Beweislast, 5. Aufl. 2023 Beck’sches Formularbuch Erbrecht, hrsg. von Keim/Lehmann, 5. Aufl. 2023 Beck’sches Formularbuch zum Bürgerlichen, Handels- und Wirtschaftsrecht, hrsg. von Gebele/Scholz, 14. Aufl. 2022 Beck’sches Handbuch der GmbH, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, 6. Au...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / Literaturtipps

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / VI. Besonderheiten bei der Bewertung von KG-Anteilen

Rz. 149 Kommanditgesellschaften weisen, ebenso wie die KGaA, die gesellschaftsrechtliche Besonderheit auf, dass zwischen mit ihrem gesamten Vermögen haftenden und beschränkt haftenden Gesellschaftern unterschieden wird. Durch dieses Alleinstellungsmerkmal hebt sich die KG (KGaA) von allen übrigen Gesellschaftsformen ab. Rz. 150 Ob die unterschiedlich verteilten Haftungsrisike...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / a) Nicht börsennotierte Anteile

Rz. 74 Rechtsprechung[204] und (juristisches) Schrifttum[205] bevorzugen zur Anteilsbewertung die indirekte Methode, bei der der Anteilswert aus dem (Ertrags-)Wert der Gesellschaft (insgesamt) abgeleitet wird.[206] Nach Ansicht des BGH bilden der Umfang der Beteiligung am Unternehmen und der Unternehmenswert im Regelfall die wesentlichen Grundlagen für die Bemessung des Wert...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / b) Auswirkungen auf die Bewertung

Rz. 88 Da es nach zutreffender Ansicht der Rechtsprechung für den Wert des Anteils entscheidend auf die dem Anteilseigner zufließenden Entnahmen bzw. Ausschüttungen ankommt,[235] muss nach h.M.[236] der Anteilsbewertung (nach der indirekten Methode) die Quote, mit der der jeweilige Anteil am Wert des Gesamtunternehmens teilhat, von vornherein anhand der Gewinnanteilsquote be...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / II. Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 112 Besteht kein gängiger Marktpreis und kommt auch kein Wertansatz aufgrund eines tatsächlich erzielten Kaufpreises in Frage, so ist eine Schätzung erforderlich. Dies gilt auch und gerade dann, wenn bei einem landwirtschaftlichen Anwesen nach § 2312 BGB der i.d.R. im Vergleich zum Verkehrswert wesentlich niedrigere Ertragswert zugrunde gelegt werden kann,[405] wobei es ...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / b) Börsennotierte Anteile

Rz. 75 Eine Ausnahme von diesen Grundsätzen gilt aber für Anteile an börsennotierten Kapitalgesellschaften. Diese sind nach einhelliger Meinung[210] im Rahmen der Nachlassbewertung (also auch für Zwecke des Pflichtteilsrechts) mit ihrem Kurswert am Stichtag (Todestag des Erblassers) anzusetzen. Maßgeblich ist jeweils der mittlere Tageskurs der Aktien an dem Börsenplatz, der ...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / a) Grundsätzliche Überlegungen

Rz. 91 Der Umfang des Beteiligungsanteils ist immer dann als wertbildender Faktor anzusehen, wenn von ihm die Möglichkeit abhängt, auf die Geschäftsführung der Gesellschaft und somit auf den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens und die Gewinnverteilungspolitik aktiv Einfluss zu nehmen.[242] Dies gilt grundsätzlich für sämtliche Gesellschaftsformen.[243]mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / b) Auswirkungen auf die Bewertung

Rz. 106 Auch die Frage eines Wertabschlags für Veräußerungsbeschränkungen muss vor dem Hintergrund der weiteren Verwendung des Anteils gesehen werden. Rz. 107 Ist aus der Sicht des (idealen) Erben eine rasche Veräußerung des Anteils angezeigt, sind die wirtschaftlichen Auswirkungen einer bestehenden Veräußerungsbeschränkung in vollem Umfang bei der Bewertung zu berücksichtige...mehr