Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensbewertung

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Betriebswirtschaftliche Ber... / 2.4.1 Ertragswertverfahren

Bei Anwendung des Ertragswertverfahrens ergibt sich der Unternehmenswert aus dem Barwert der zukünftig erzielbaren Überschüsse des Unternehmens. Die zukünftigen Überschüsse werden nach einer Analyse der bisher erzielten Gewinne durch eine Planungsrechnung ermittelt und mit einem risikoabhängigen Zinssatz auf den Kaufzeitpunkt abgezinst. Die Überschüsse der ersten 3 – 5 Jahre...mehr

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Finanzierungsberatung als n... / 3.1 Dienstleistungsübersicht

Mit einer Dienstleistungsübersicht kann der Mandant das Beratungsangebot der Kanzlei auf einen Blick erkennen. Dienstleistungsübersichtmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Negativer Geschäfts- o Firmenwert

Rn. 727 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 In der jüngeren Diskussion hat das Thema negativer Geschäftswert eine besondere Ausbreitung in der Literatur gefunden. Hintergrund ist eine gewisse Ratlosigkeit über die bilanzmäßige Abbildung eines nicht ganz ungewöhnlichen "Geschäftsvorfalls": Ein Unternehmen wird verkauft, und der Kaufpreis erreicht nicht einmal das ausgewiesene, ordnungs...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.2 Verschmelzungsvertrag

Rz. 4 Für den Verschmelzungsvertrag besteht grundsätzlich das Erforderniss der notariellen Beurkundung, § 6 UmwG, allerdings wird dieser Formmangel durch Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister geheilt. Der Verschmelzungsvertrag hat nach Maßgabe der §§ 5 und 29 UmwG sowie bei Verschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften auch nach Maßgabe von § 40 UmwG f...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.4 Verschmelzungsbericht

Rz. 12 Der in § 8 UmwG normierte Verschmelzungsbericht ist durch die Vertretungsorgane der beteiligten Rechtsträger – für jeden Rechtsträger einzeln oder nach § 8 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz UmwG auch gemeinsam – zu erstellen. Er umfasst gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz UmwG die Berichterstattung über die Verschmelzung, den Verschmelzungsvertrag oder seinen Entwurf. Konkret ...mehr

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Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.6.2 Wertorientierte Kennzahlen

Ein konsequent auf den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit ausgerichtetes Zielkonzept ist die Wertorientierte Unternehmensführung. Das Hauptziel liegt in der Steigerung des Unternehmenswertes. Im Gegensatz zu den meisten statischen klassischen Finanzkennzahlen (wie z. B. ROI), Liquiditätskennzahlen und nichtfinanziellen Kennzahlen b...mehr

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Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.9 Gründungsberatung

Eine wichtige Voraussetzung für mehr Unternehmertum in Deutschland liegt in einer offeneren Haltung für die Übernahme von selbstständigen Tätigkeiten und den damit verbundenen Chancen und Risiken. Während dies eine breitere Abdeckung in Schulbildung, Ausbildung und Studium bedarf, kann auch der Steuerberater mit der Gründungsberatung junge Unternehmen unterstützen und damit ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 10 Begriff des Teilwerts

Schrifttum: Adam, Das Interdependenzproblem in der Investitionsrechnung und die Möglichkeiten einer Zurechnung von Erträgen auf einzelne Investitionsobjekte, DB 1966, 989; Adrian/Helios, Teilwertabschreibung, voraussichtlich dauernde Wertminderung und Wertaufholung, DStR 2014, 721; Ammelung/Pletschacher/Jarothe, Die Teilwertabschreibung auf GmbH-Beteiligungen, GmbHR 1997, 97;...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Subsidiarität des § 10 BewG

Rz. 14 [Autor/Stand] § 10 Satz 1 BewG in der bis zum 31.12.1992 geltenden Fassung sah vor, dass die einem Unternehmen dienenden Wirtschaftsgüter in der Regel mit dem Teilwert anzusetzen waren. Demgegenüber ordnet der ab 1.1.1993 anzuwendende § 10 Satz 1 BewG i.d.F. des StÄndG 1992[2] den Ansatz des Teilwerts nur noch insoweit an, als "nichts anderes vorgeschrieben ist." Dadu...mehr

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Wie wirken sich guter Arbei... / 5 Einfluss von Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz auf das Nachhaltigkeitsrating

Um die Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen in den Bereichen Umwelt und Soziales sowie die Art der Unternehmensführung zu bewerten, werden von den Nachhaltigkeits-Ratingagenturen bis zu 250 Einzelindikatoren[1] abgefragt; die Agenturen verfolgen vielfach einen branchenspezifischen Ansatz. Der Einfluss des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes auf Nachhaltigkeitsratin...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 3. Unternehmensbewertung

a) Bewertungsmethoden Rz. 92 Für die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs ist der Bestand und der Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls maßgebend (§ 2311 BGB).[82] Die zum Nachlass gehörenden Gegenstände sind dabei mit dem Verkehrswert zu bewerten. Dies gilt insbesondere auch für Unternehmen und Gesellschaftsbeteiligungen.[83] Buch-, Bilanz- oder Steuerwerte sind nich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3 Größe II: Auf dieses EK entfallender gW der erworbenen Beteiligung

Tz. 262 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für den Fall, dass zB 60 % der Anteile an der Verlust-Kö zum fremdüblichen Preis (= gW) erworben werden (Fall des § 8c Abs 1 S 1 KStG), fingiert dieser Satzteil des § 8c Abs 1 S 6 KStG, dass der gW des gesamten BV der Verlust-Kö 100/60 des für die Anteile gezahlten Betrags beträgt. Diesem Betrag sind zwecks Ermittlung der stillen Reserven 1...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / a) Bewertungsmethoden

Rz. 92 Für die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs ist der Bestand und der Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls maßgebend (§ 2311 BGB).[82] Die zum Nachlass gehörenden Gegenstände sind dabei mit dem Verkehrswert zu bewerten. Dies gilt insbesondere auch für Unternehmen und Gesellschaftsbeteiligungen.[83] Buch-, Bilanz- oder Steuerwerte sind nicht maßgebend. Eine abw...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / d) Sonderfall: Gewerbliche Unternehmen

Rz. 144 Kann der gemeine Wert eines im Nachlass befindlichen gewerblichen Unternehmens nicht aus einem zeitnahen Kauf- bzw. Verkaufspreis abgeleitet werden, muss der Unternehmenswert geschätzt werden. In der Praxis bestehen insoweit erhebliche Schwierigkeiten, die nicht zuletzt auf das Fehlen einer allgemein anerkannten und durchweg gültigen Bewertungsmethode zurückzuführen ...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / c) Fortsetzungsklausel

Rz. 159 Bei einer Fortsetzungsklausel wird die Gesellschaft im Falle des Todes eines Gesellschafters mit den verbleibenden Gesellschaftern (bzw. bei einer zweigliedrigen Gesellschaft von dem überlebenden Gesellschafter allein) fortgeführt.[130] Der verstorbene Gesellschafter scheidet mit dem Tod aus der Gesellschaft aus. Sein Gesellschaftsanteil geht nicht auf die Erben über...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.5 Ermittlung der stillen Reserven bei negativem Eigenkapital (§ 8c Abs 1 S 7 KStG)

Tz. 268 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Durch das JStG 2010 ist § 8c Abs 1 KStG, um unzutr Ergebnisse aus der Anwendung der in der Stille-Reserven-Klausel enthaltenen Fiktion zu vermeiden, um einen neuen S ergänzt worden (§ 8c Abs 1 S 8 KStG idFd JStG 2010). Nach § 8c Abs 1 S 7 KStG sind, wenn das EK der Kö negativ ist, stille Reserven iSd § 8c Abs 1 S 5 KStG der Unterschiedsbetr...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / b) Wertermittlungszeitpunkt

Rz. 96 Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach dem Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls (§ 2311 Abs. 1 Satz 1 BGB). Wertsteigerungen nach Eintritt des Erbfalls haben demnach grundsätzlich[87] keine Erhöhung des Pflichtteilsanspruchs zur Folge. Umgekehrt kann der Erblasser bei Wertverlusten regelmäßig keine Herabsetzung des Pflichtteils verlangen. Das strenge Stichta...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / d) Latente Steuern

Rz. 101 Eine weitere Problematik im Zusammenhang mit der Bewertung von Unternehmen bzw. Gesellschaftsbeteiligungen besteht darin, ob und inwieweit dabei latente Steuerbelastungen zu berücksichtigen sind. Veräußert der Erbe das Unternehmen bzw. die Gesellschaftsbeteiligung, hat er einen etwaigen Gewinn zu versteuern. Die Steuerlast mindert für den Erben den Wert des Nachlasse...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.7 Gemeiner Wert einer mittelbar erworbenen Beteiligung

Tz. 277 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Äußerst schwierig zu praktizieren dürfte § 8c Abs 1 S 6 KStG in Fällen des mittelbaren schädlichen Beteiligungserwerbs sein, weil der Erwerbspreis für die Anteile an einer der Verlust-Kö eine oder mehrere Stufen übergeordneten Gesellschaft nicht nur die in der erworbenen Gesellschaft vorhandenen gW repräsentiert, sondern die der gesamten na...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / hh) Hinzurechnung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens

Rz. 239 Können Wirtschaftsgüter und mit diesen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Schulden aus dem Unternehmen herausgelöst werden, ohne die eigentliche Unternehmenstätigkeit zu beeinträchtigen, werden diese Wirtschaftsgüter als nicht betriebsnotwendiges oder neutrales Vermögen bezeichnet. Dieses nicht betriebsnotwendige Vermögen wirkt sich in der Regel auf die nachha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.6 Stille Reserven bei mehrstufigem Beteiligungserwerb

Tz. 270 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bei mehrstufigen Beteiligungen können unmittelbare schädliche Beteiligungserwerbe zugleich mittelbare schädliche Beteiligungserwerbe auf einer anderen Ebene zur Folge haben. Die Tatbestandsvoraussetzungen der Stille-Reserven-Klausel sind grds für jede Verlust-Kö gesondert zu prüfen. Dabei sind allein die in der Verlust-Kö vorhandenen im Inl...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / c) Latente Steuern

Rz. 132 Der Wert einzelner Nachlassgegenstände kann oftmals nur durch deren Versilberung realisiert werden. Vor allem, wenn zum Nachlass auch Betriebsvermögen gehört, können durch dessen Veräußerung einkommensteuerpflichtige Gewinne entstehen (§ 16 Abs. 3 EStG). Die daraus resultierende Steuerbelastung hat der Erbe zu tragen. Der BGH hat die Frage, wie diese sog. latenten St...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 1. Problematik

Rz. 84 Die vom Erblasser beabsichtigte Nachfolgeplanung kann durch Pflichtteilsansprüche [74] (§§ 2303 ff. BGB) in erheblicher Weise gefährdet werden.[75]mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haßa/Gosmann, Zweifelsfragen zu Konzernklausel und Verschonungsregel des § 8c KStG, DB 2010, 1198; Neyer, Verlustnutzung durch Anteilsübertragung: Anwendung der neuen Verschonungsregeln auf Konzernsachverhalte, BB 2010, 1055; Rödder/von Freeden, Stille Reserven für Zwecke des § 8c KStG bei unmittelbarem und zugleich mittelbarem (mehrstufigem) Beteiligungserwerb, Ubg 2010, 551;...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / VI. Schiedsklausel

Rz. 112 Die Schiedsgerichtsbarkeit[101] ist im Erbrecht[102] noch wenig verbreitet. Gerade bei Unternehmertestamenten kann die Streitentscheidung durch private Schiedsgerichte aber aus verschiedenen Gründen von Vorteil sein. Dazu gehören etwa:mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Bewertungsgrundsätze

Rz. 155 Um die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer nach der allgemeinen Formel Bemessungsgrundlage x Steuersatz ermitteln zu können, ist es erforderlich, diese Bemessungsgrundlage zu bestimmen. Nachdem unter Anwendung der §§ 3–8 ErbStG die Frage geklärt wurde, ob und inwieweit überhaupt ein steuerpflichtiger Vorgang vorliegt, ist im Rahmen der Wertermittlung dessen Umfang zu klä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 20 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vorschrift des § 27 KStG muss zunächst einmal iVm der des § 39 KStG gesehen werden. Die letztgenannte Regelung enthält die Überleitung von der früheren EK-Gliederung zum stlichen Einlagekto. Danach ist ein positiver Endbestand des EK 04 als Anfangsbestand des stlichen Einlagekto zu übernehmen. § 27 KStG regelt die Fortführung des stliche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Keine Berücksichtigung des durch einen mit steuerlicher Rückwirkung versehenen Umwandlungsvorgang nachträglich zugeführten Betriebsvermögens (§ 8c Abs 1 S 8 KStG)

Tz. 291 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 8c Abs 1 S 8 KStG ist bei der Ermittlung der stillen Reserven nur das BV zu berücksichtigen, das der Kö ohne stliche Rückwirkung, insbes ohne Anwendung des § 2 Abs 1 UmwStG zuzurechnen ist. Das ist das BV, das in dem Zeitpunkt der Eintragung der Umwandlung in das H-Reg vorhanden ist. § 8c Abs 1 S 8 KStG unterscheidet nicht danach, ob ...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / c) Abfindungsklauseln im Gesellschaftsvertrag

Rz. 98 Zum Nachlass gehörende Gesellschaftsbeteiligungen sind nach der gesetzlichen Regelung für Zwecke der Pflichtteilsberechnung grundsätzlich mit ihrem wahren Wert (einschließlich eines etwaigen Firmenwerts und stiller Reserven) zu bewerten. Noch nicht abschließend geklärt ist indes die Frage, ob der volle Wert auch dann anzusetzen ist, wenn der Gesellschaftsvertrag für d...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / cc) Besonderheiten bei Übertragung von Betriebsvermögen

Rz. 257 Soweit zur Erstausstattung oder Zustiftung ein Betrieb oder Mitunternehmeranteil gehört, ergeben sich erbschaftsteuerliche Besonderheiten, die allerdings nicht stiftungsspezifisch sind. Das Betriebsvermögen ist seit der Erbschaftsteuerreform 2009 gemäß den Vorgaben des BVerfG mit dem gemeinen Wert zu bewerten, vgl. § 109 Abs. 1 BewG. Rz. 258 Führt die Stiftung die unt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Beispiele aus der Rechtsprechung des BFH

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.2 Ermittlung des Einbringungsgewinns I

Tz. 54d Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Rechtsfolgen des Tatbestands gem § 22 Abs 1 S 1 (ggf iVm S 6) UmwStG sind die rückwirkende Ermittlung, die Festsetzung (s Tz 63ff) und Besteuerung (s Tz 59ff) eines Gewinns aus der Einbringung (sog Einbringungsgewinn I), der in § 22 Abs 1 S 3 UmwStG ges definiert ist:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Tz. 284 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 UE ist die Regelung des § 8c Abs 1 S 6 HS 2 KStG unterschiedslos bei allen Verlust-Kö zu beachten, auch bei einem OT hinsichtlich der OG-Beteiligung (s Tz 278ff). AA s Schnitger/Rometzki (Ubg 2013, 1, 6). Das führt dazu, dass insbes Holdingsgesellschaften kaum über zur "Verlustrettung" nutzbare stille Reserven verfügen. Wie in der Begr des R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Verlusterhalt in Höhe der stillen Reserven (§ 8d Abs 2 S 1 Hs 2 KStG)

Tz. 79 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 8d Abs 2 S 1 Hs 2 KStG geht bei Eintritt eines der in Abs 2 genannten schädlichen Ereignisse ein nach Abs 1 festgestellter fortführungsgebundener Verlustvortrag unter, wobei aber § 8c Abs 1 S 5–8 KStG (sog Stille-Reserven-Klausel, dazu s § 8c KStG Tz 250ff) entpr gilt. Das bedeutet, dass der vom Untergang bedrohte fortführungsgebunden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, Einbringungen in eine Kap-Ges nach dem SEStEG-Entw, BB 2006, 1711; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I und II), DB 2006, 2704 und 276...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Schriften

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 5 Außerplanmäßige Abschreibung

Von weitem betrachtet sehen die Ausführungen in IAS 36 zur außerplanmäßigen Abschreibung schon aufgrund ihres Umfangs sehr eindrucksvoll aus. Dies lässt erwarten, dass wenig Fragen offen bleiben. Wenn man sich dem Standard über das Inhaltsverzeichnis nähert, sieht er schon viel weniger gut aus. Wenn man ihn aber wirklich liest, sieht er einigermaßen grausam aus. Es beginnt a...mehr

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Konzernabschluss / 4.2.8 Nicht beherrschende Anteile (Minderheiten)

IFRS 3 verlangt im Rahmen der Erstkonsolidierung eine vollständige Neubewertung des erworbenen Vermögens auch dann, wenn weniger als 100 % eines Unternehmens erworben werden. Stille Reserven und Lasten sind also nicht nur in Höhe des Anteils des Erwerbers aufzudecken, sondern zu 100 %. Im Normalfall (stille Reserven höher als stille Lasten) führt die vollständige Neubewertung...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 4.2 Nachrangigkeit des Vorsichtsprinzips, zutreffende Vermögens- und Gewinnermittlung als Basisaufgabe

Die handelsrechtliche Rechnungslegung dient u. a. der Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinns (Zahlungsbemessungsfunktion), der Ermittlung der Steuern, der Information von Gläubigern und Selbstinformation des Managements (Informationsfunktion) sowie der Rechenschaftslegung des Managements gegenüber den Aktionären und Gesellschaftern (Rechenschaftsfunktion). Hier von einer Plu...mehr

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Weitere Abschlussbestandteile / 4.3 Ergebnis je Aktie

Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) gilt als eine wichtige Kennzahl zur Bewertung von Aktien. Ein im Unternehmens- oder Branchenvergleich niedriges Kurs-Gewinn-Verhältnis soll (unter sonst gleichen Bedingungen) indizieren, dass eine Aktie billig ist. Das KGV lässt sich wiederum aus dem Ergebnis je Aktie ( earnings per share – EPS) ableiten. Es besteht folgender Zusammenhang:mehr

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Pflichtteilsanrechnung und ... / 1. Pflichtteilsberechtigung

Zu den pflichtteilsberechtigten Personen zählen Abkömmlinge, Eltern und der Ehegatte (§ 2303 BGB, hierzu Grüneberg/Weidlich, 81. Aufl. 2022, § 2303 Rz. 1 ff.). Grundlage der Pflichtteilsberechnung ist der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls (§ 2311 BGB). Bei Unternehmen ist der tatsächliche Wert, d.h. der Verkehrswert, zugrunde zu legen (Grüneberg/Weidlich, 81. Au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XVI. Abfindungsansprüche des Erben bei Erwerb eines Mitgliedschaftsrechts an einer Personengesellschaft oder eines Geschäftsanteils an einer GmbH (Abs. 10)

Rz. 271 [Autor/Stand] Überträgt ein Erbe ein auf ihn von Todes wegen übergegangenes Mitgliedschaftsrecht an einer Personengesellschaft (Satz 1) oder einen Geschäftsanteil an einer GmbH (Satz 2) unverzüglich nach dem Abs. 2 i.V.m. § 11 Abs. 2 BewG). Bei der GmbH trat an die Stelle des "steuerbilanzbasierten" Stuttgarter Verfahrens (Vermögenswert s. R 98 Abs. 2 ErbStR 2003) eb...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.8 IDW Prüfungshinweise (IDW PH)

Das IDW hat seine Verlautbarungskategorie "IDW Hinweise" um eine neue Art erweitert. Künftig wird es neben Prüfungshinweisen und Rechnungslegungshinweisen auch Bewertungshinweise geben. Die Abkürzung lautet: BewH. Die Nummerierung orientiert sich an den übrigen IDW Hinweisen. Der vollständige Name des ersten IDW BewH lautet: "IDW BewH 5.011". Dabei zeigt die vorangestellte Z...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9.11 IDW Bewertungshinweis 1/2023: Berücksichtigung des Verschuldungsgrads bei der Bewertung von Unternehmen (ehemals IDW Praxishinweis 2/2018)

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hat am 6.9.2023 eine überarbeitete Fassung des IDW Praxishinweises 2/2018 verabschiedet und diese zugleich umbenannt in IDW Bewertungshinweis 1/2023: Berücksichtigung des Verschuldungsgrads bei der Bewertung von Unternehmen. Neben begrifflichen Klarstellungen insbesondere zu Kapitalstruktur- und Ausfal...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Außerplanmäßige Abschreibung

Rz. 18 Im Fall einer dauerhaften Wertminderung (der beizulegende Wert des GoF ist dauerhaft unter dessen Buchwert gefallen) ist der GoF außerplanmäßig abzuschreiben (§ 309 Abs. 1 i. V. m. § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB). Diese außerplanmäßige Abschreibung ist unabhängig von der planmäßigen Abschreibung vorzunehmen.[1] Es besteht insoweit eine Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Bewertung der Anteile (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 34 Die im Weiteren zu verrechnenden Anteile sind nach § 301 Abs. 1 Satz 1 HGB mit ihren Wertansätzen in die Aufrechnung mit dem anteiligen EK des TU einzubeziehen. Die Wertansätze entsprechen den AK gem. § 255 Abs. 1 HGB, d. h. der für den Erwerb der Anteile bewirkten Gegenleistung, die ggf. um Anschaffungsnebenkosten oder sonstige direkt dem Erwerb zurechenbare Kosten z...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Definition, Komponenten, Ausweis

Rz. 11 Nach § 301 Abs. 3 HGB ist ein nach Verrechnung gem. § 301 Abs. 1 HGB verbleibender Unterschiedsbetrag, wenn er auf der Aktivseite entsteht, in der Konzernbilanz als GoF auszuweisen. Durch die Verrechnung der AK der Anteile am TU mit den dahinter stehenden VG und Schulden des erworbenen TU (jeweils zu Zeitwerten bewertet) wird die rechtliche Sichtweise eines Beteiligun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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