Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

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ZErb 09/2024, Keine Unwirksamkeit eines vor Eheschließung oder Verlobung geschlossenen Erbvertrags aufgrund der späteren Scheidung

Leitsatz 1. § 2077 Abs. 1 S. 1 BGB ist jedenfalls dann nicht analog anwendbar, wenn der Erblasser und der Bedachte im Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung nicht verheiratet oder verlobt waren und auch kein hinreichender Bezug der Verfügung zu einer späteren Eheschließung vorliegt. 2. Die nichtehelichen Lebensgefährten unterlassen eine rechtliche Regelung ihrer ...mehr

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ZErb 09/2024, Keine Unwirks... / Leitsatz

1. § 2077 Abs. 1 S. 1 BGB ist jedenfalls dann nicht analog anwendbar, wenn der Erblasser und der Bedachte im Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung nicht verheiratet oder verlobt waren und auch kein hinreichender Bezug der Verfügung zu einer späteren Eheschließung vorliegt. 2. Die nichtehelichen Lebensgefährten unterlassen eine rechtliche Regelung ihrer Beziehun...mehr

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ZErb 09/2024, Keine Unwirks... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Erbeinsetzung des Beteiligten zu 1 in einem mit der Erblasserin mehrere Jahre vor ihrer Eheschließung geschlossenen Erbvertrag aufgrund der späteren Scheidung unwirksam geworden ist. Der Beteiligte zu 2 ist Sohn der Erblasserin und ihr einziges Kind. Die Erblasserin und der Beteiligte zu 1 schlossen am 29.5.1995, als sie noch nicht m...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 59 Strafbefehl, Inhalt [Rdn 803]

Rdn 804 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Strafbefehl, Allgemeines, Teil B Rdn 730. Rdn 805 1. Den Inhalt eines Strafbefehls gibt § 409 Abs. 1 S. 1 vor. Die Vorschrift orientiert sich z.T. an der Anklageschrift (§ 200 Abs. 1 S. 1) und z.T. am Strafurteil (§ 275 Abs. 3). In der Praxis dient der überwiegende Teil der erlassenen Strafbefehle der justiziellen Bewältigung von ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 21 Berufung, Beschränkung, Vornahme [Rdn 278]

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Teil A: Rechtsmittel / 75 Rechtsbeschwerde, Form [Rdn 1110]

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zfs 09/2024, Gesundheitsbew... / Leitsatz

Zur (hier vorliegenden) Unwirksamkeit von Bedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung über die Überschussbeteiligung und die Mitteilung hinsichtlich des gesundheitsbewussten Verhaltens der versicherten Person (hier: ABsBu-D-V § 20 Abs. 4). BGH, Urt. v. 12.6.2024 – IV ZR 437/22mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2 Die wichtigsten Ursachen einer verunglückten Organschaft

Tz. 1581 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie Schneider/Hinz (Ubg 2009, 738) ausführen, können die Ursachen, die zur stlichen Nichtanerkennung der Organschaft führen sowohl in der Einstiegsphase, während der vertraglichen Laufzeit als auch in der Beendigungsphase auftreten. Ebenfalls hierzu s Brink (in Sch/F, 2. Aufl, § 14 KStG Rn 1332).mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 135 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Durchführung [Rdn 1889]

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FF 09/2024, Rechtsprechung ... / 5.3 BGH, Beschl. v. 5.6.2024 – XII ZB 493/22

a) Nur wesentliche Abweichungen zwischen Urschrift und zugestellter Ausfertigung führen zur Unwirksamkeit der Zustellung. Wesentlich sind Abweichungen, die die Entschließung über die Einlegung eines Rechtsmittels beeinflussen können (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 6.3.2024 – XII ZB 408/23, MDR 2024, 731 und v. 29.11.2006 – XII ZB 194/05, FamRZ 2007, 372; BGH Beschl. v. 24....mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5 Arbeitgeber

Rn 31 Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. mit Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis verliert der Arbeitgeber seine Berechtigung zum Ausspruch von Kündigungen.[67] Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Insolvenzgericht in dem Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausnahmsweise die Eigenverwaltung durch d...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 146 Revision, Begründung, Form [Rdn 2057]

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Teil A: Rechtsmittel / 77 Rechtsbeschwerde, Rechtsmittelverzicht [Rdn 1141]

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Teil A: Rechtsmittel / 152 Revision, Einlegung, Form [Rdn 2117]

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Teil A: Rechtsmittel / 46 JGG-Besonderheiten, Bußgeldverfahren [Rdn 704]

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Teil A: Rechtsmittel / 160 Revision, Rechtsmittelverzicht [Rdn 2196]

Rdn 2197 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Verzicht, Allgemeines, Teil A Rdn 1735, und bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2009. Rdn 2198 1. Nach § 302 kann auf die Einlegung der Revision verzichtet werden. Der Rechtsmittelverzicht muss aber eindeutig und zweifelsfrei sein (BGH NStZ 2005, 47; OLG Hamm wistra 2003, 440 m.w.N.; OLG Köln NJW 1...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.5.2 Kündigungsbefugnis und Betriebs(teil-)übergang

Rn 13 Nur sofern im Verfahren nach § 126 auch über die Kündigungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters oder die Unwirksamkeit der Kündigung wegen eines Betriebs(teil-)übergangs nach § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB entschieden worden ist (§ 126 Rn. 30 f.), erstreckt sich die Bindungswirkung auch auf diese Aspekte.[19] Ob im Verfahren nach § 126 über diese beiden Fragen mitent...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 121 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Verzicht, Allgemeines [Rdn 1735]

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Teil A: Rechtsmittel / 27 Berufung, Verwerfung durch LG, Unzulässigkeit [Rdn 374]

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Teil A: Rechtsmittel / 104 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Form, Allgemeines [Rdn 1508]

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Teil A: Rechtsmittel / 110 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Allgemeines [Rdn 1591]

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Teil A: Rechtsmittel / 122 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Verzicht, Erklärung [Rdn 1741]

Rdn 1742 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Verzicht, Allgemeines, Teil A Rdn 1736. Rdn 1743 1. Sehr häufig erfolgt der Rechtsmittelverzicht in der Praxis einfach dadurch, dass der Rechtsmittelbefugte die Einlegungsfrist des Rechtsmittels verstreichen lässt (konkludenter Verzicht); andernfalls, z.B. in der HV, wird der Verzicht ausdrücklich erkl...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 18 Berufung, Beschränkung, Allgemeines [Rdn 227]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 76 Wiederaufnahme, Antragsgründe, Amtspflichtverletzung [Rdn 1151]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 310 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die kstlichen Folgen der Organschaft treten nur ein, wenn ein Organschaftsverhältnis iSd § 14 KStG vorliegt und ein zivilrechtlich wirksamer, auf mind fünf Jahre abgeschlossener GAV vorliegt, der auch tats durchgeführt wird. Das Vorliegen eines wirksamen GAV iSd § 291 Abs 1 AktG ist, ebenso wie die von § 14 Abs 1 KStG geforderte Abführung de...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / III. Demnächst-Zustellung

Rz. 18 Wenn die Verjährung neu beginnen oder nach § 204 BGB eine Frist gehemmt oder durch eine Zustellung eine Frist gewahrt werden soll, tritt diese Wirkung bereits mit dem Eingang des Antrags bzw. der Erklärung ein, wenn die Zustellung "demnächst" erfolgt, § 167 ZPO.[18] Dies erfordert nach höchstrichterlicher Rechtsprechung anwaltliche Sorgfalt: Zitat "Der Partei sind jedoc...mehr

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ZErb 09/2024, Die Pflichtte... / I. Überblick über die Pflichtteilsstrafklausel

Die Klausel hat zahlreiche Bezeichnungen. Neben "Pflichtteilsstrafklausel"[5] wird sie auch als "Pflichtteilsklausel",[6] "Pflichtteilssanktionsklausel"[7] oder "Pflichtteilsausschlussklausel"[8] sowie als "Abschreckungsklausel"[9] oder "Ausschlussklausel"[10] bezeichnet. In der Praxis wird die Pflichtteilsstrafklausel sowohl in gemeinschaftlichen Testamenten als auch in Erbv...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 32 Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, generelle [Rdn 468]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 98 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Antrag [Rdn 1527]

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Teil A: Rechtsmittel / 20 Berufung, Beschränkung, Rechtsfolgenausspruch [Rdn 250]

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 10 Rechtsfolgen unwirksamer Formularklauseln

Die Rechtsfolgen der Unwirksamkeit von Formularklauseln regelt § 306 BGB. § 306 Abs. 1 BGB bestimmt, dass der Vertrag trotz Unwirksamkeit einzelner Klauseln grundsätzlich wirksam bleibt, das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien also weiterbesteht. Der ganze Vertrag wäre ausnahmsweise nach § 306 Abs. 3 BGB nur dann unwirksam, wenn das Festhalten an ihm eine unzumutbare Här...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 11 Verbot einer geltungserhaltenden Reduktion

Eine Reduzierung des Inhalts einer unwirksamen Klausel auf einen noch zulässigen Inhalt durch sog. "geltungserhaltende Reduktion" (z. B. Verlängerung der zu kurzen Renovierungsfristen auf einen zulässigen Zeitraum) ist von der Rechtsprechung bisher abgelehnt worden.[1] Das Gericht ist weder berechtigt noch verpflichtet, einer unwirksamen Klausel durch Einschränkungen oder Erw...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 3 Beispiele unwirksamer Klauseln nach § 307 BGB

Die Unwirksamkeit der überwiegenden Zahl der mietvertraglichen Formularklauseln wurde von der Rechtsprechung[1] auf einen Verstoß gegen die Generalklausel des § 307 BGB gestützt, sodass dieser Bestimmung die größte praktische Bedeutung zukommt. Dies auch deshalb, weil eine Bestimmung nach § 307 BGB selbst dann unwirksam sein kann, wenn sie keinen Verstoß gegen die Verbotskat...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 12 Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB

§ 310 Abs. 1 BGB beschränkt den persönlichen Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB: Werden Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber einem Kaufmann (Voll- oder Minderkaufmann) verwendet und gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, finden die §§ 305 Abs. 2 und 3, 308 und 309 BGB keine Anwendung (§ 310 Abs. 1 S. 1 BGB). Bei Verwendung eines Formularvertrags gegenüb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Dateiformat elektronischer Dokumente

Leitsatz Ein elektronisches Dokument ist jedenfalls bei führender elektronischer Akte nur dann i.S.d. § 52a Abs. 2 Satz 1 FGO für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet, wenn es in einem der in § 2 Abs. 1 ERVV genannten Dateiformate in der elektronischen Poststelle des Gerichts eingegangen ist. Hintergrund: Einreichung elektronischer Dokumente bei Gericht Nach § 52a Abs. 1...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Kündigung – Form und Inhalt / 12 Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht

Ein Zeitmietvertrag, d. h. ein Mietvertrag, der für einen bestimmten Zeitraum fest abgeschlossen ist und daher während der Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden kann[1], kann seit Inkrafttreten der Mietrechtsreform am 1.9.2001 bei Mietverhältnissen über Wohnraum nur noch dann wirksam vereinbart werden, wenn für die Befristung ein gesetzlich vorgesehener Grund vorliegt (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fälligkeit der Miete / 1 Gesetzliche Regelung und Formularklauseln

Für Mietverhältnisse über Wohn- und Geschäftsräume, die nach Inkrafttreten der Mietrechtsreform am 1.9.2001 abgeschlossen worden sind, ist nunmehr gesetzlich geregelt, dass die Miete zu Beginn, spätestens bis zum 3. Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten ist, nach denen sie bemessen ist.[1] Wichtig 3. Werktag im Monat Bei der üblichen monatlichen Mietzahlung ist di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Kündigung – Form und Inhalt / 1 Schriftform der Kündigung

Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum bedarf sowohl die ordentliche als auch die außerordentliche Kündigung der schriftlichen Form[1], unabhängig davon, ob sie durch den Mieter oder den Vermieter erfolgt. Abweichende vertragliche Vereinbarungen über die gesetzliche Schriftform sind unwirksam. Elektronische Form Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt w...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abstandszahlung / 2 Bei frei finanziertem Wohnraum

Im frei finanzierten Wohnungsbau sind solche Vereinbarungen über die Zahlung eines Entgelts für zurückgelassene Gegenstände bzw. Einbauten grundsätzlich zulässig. Ein solcher Vertrag, durch den der Wohnungssuchende sich im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Mietvertrags über Wohnräume verpflichtet, von dem Vermieter oder dem bisherigen Mieter eine Einrichtung oder ein Inve...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Kündigung – Form und Inhalt / 9 Zugang der Kündigung

Die Kündigung stellt eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung dar und wird daher erst in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Kündigungsempfänger zugeht.[1] Einer Annahme der Kündigung durch den Kündigungsempfänger bedarf es nicht. Daher ist auch ein Schweigen auf eine Kündigung bedeutungslos und bewirkt insbesondere kein Einverständnis des Empfängers mit der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherung von Arbeitgeberda... / 4.1 Bürgschaft

Eine Bürgschaft (§§ 765–777 BGB) verpflichtet den Bürgen gegenüber dem Gläubiger, für die Erfüllung der gesicherten Verbindlichkeit des Arbeitnehmers (Schuldners) selbstständig einzustehen. Der Bürgschaftsvertrag (§ 765 Abs. 1 BGB) wird zwischen dem Bürgen und dem Arbeitgeber (als Gläubiger) abgeschlossen; die Mitwirkung des Darlehensschuldners ist nicht erforderlich. Bei Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4.4 Weitere Probleme der Bestätigungsmitteilung

Rz. 56 Selbst bei Beachtung aller Sorgfaltsanordnungen ist ein Problem der Wirkung von positiven Bestätigungsmitteilungen in der Praxis allerdings unvermeidbar: Falls die Gültigkeit einer ausländischen USt-IdNr. vom BZSt bestätigt worden ist, die Finanzbehörde des anderen EU-Staates aber diese USt-IdNr. nachträglich löscht oder gar rückwirkend für ungültig erklärt, dann ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.8 § 41 AO (Unwirksame Rechtsgeschäfte)

• 2021 Verträge zwischen nahestehenden Personen / Insichgeschäfte / § 41 AO / § 181 BGB Bei Verträgen zwischen nahestehenden Personen führt deren zivilrechtliche Unwirksamkeit dazu, dass sie nicht als ernsthaft vereinbart und damit als unwirksam angesehen werden. § 41 Abs. 1 Satz 1 AO gilt insoweit nicht. Ergeben kann sich die zivilrechtliche Unwirksamkeit der vertraglichen V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.3 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2019 Hinzuschätzungen bei einer Kapitalgesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttung / § 8 Abs. 3 KStG Erfolgen im Rahmen einer Kapitalgesellschaft Hinzuschätzungen, stellt sich die Frage, ob es sich bei der Hinzuschätzung um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt. Grundsätzlich trifft das FA die objektive Feststellungslast dafür, ob die Voraussetzungen einer verdeckten ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.9 § 9 UStG (Verzicht auf Steuerbefreiungen)

• 2021 Verzicht auf die Steuerbefreiung bei Grundstücksveräußerungen / Vorsorgliche Option bei Geschäftsveräußerungen im Ganzen / Widerruf der Option / § 9 UStG Bei Grundstücksumsätzen i.S.d. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG kann der Verzicht auf die Steuerbefreiung nach § 9 UStG nur im ursprünglichen notariellen Kaufvertrag erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn zivilrechtlich die fehl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 3 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen den Grundsatz

Die Rechtsfolgen von Verstößen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sind je nach Maßnahme unterschiedlich. Dem Arbeitnehmer nachteilige Rechtshandlungen (Kündigung, einseitige Leistungsbestimmungen jeder Art, Widerruf von freiwilligen Leistungen), die unter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ergehen, sind unwirksam. Rechtsgeschäfte, die andere Arbeitnehmer gleichhei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.5 Kündigung

Der Arbeitgeber kann auch im Zusammenhang mit Kündigungen den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten haben. Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf Gleichbehandlung. Ein mittels Änderungskündigung unterbreitetes Angebot des Arbeitgebers, das dem Arbeitnehmer weniger zugesteht, als er beanspruchen kann, widerspricht der Rechtslage. Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch au...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2.1 Kapitalgesellschaften

Rz. 18 Eine Heilung der Nichtigkeit ist nur durch eine Jahresabschlussprüfung möglich.[1] Rz. 19 Zu berücksichtigen ist, dass die Nichtigkeit eines festgestellten Jahresabschlusses auch zur Unwirksamkeit der auf dem Feststellungsbeschluss aufbauenden Ergebnisverwendungsbeschlüsse führt. Eine Rücklagendotierung kann etwa nicht wirksam erfolgt sein. Eine bereits buchmäßig erfass...mehr

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Vertretungsmacht: Missbrauch? / 1 Leitsatz

Eine vom Verwalter namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgesprochene Kündigung des mit einem Wohnungseigentümer geschlossenen (Hausmeister-)Arbeitsvertrags ist grundsätzlich von der Vertretungsmacht nach § 9b Abs. 1 WEG umfasst. Der im Innenverhältnis fehlende Beschluss der Wohnungseigentümer führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung nach § 180 BGB.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Allgemeines

Rz. 69 Sinn und Zweck des gerichtlichen Bestellungsverfahrens ist es, die rechtzeitige Durchführung der Abschlussprüfung zu gewährleisten. Der Vorrang der Bestellung durch das Unt gilt so lange, bis das Gericht seinerseits einen Abschlussprüfer (AP) bestellt hat. Das Gericht interveniert in den Fällen der Untätigkeit des Wahlorgans der Ges., der Unwirksamkeit der Wahl oder b...mehr