Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Nachtragsprüfungen (Abs. 3)

Rz. 38 Bei Änderungen eines bereits geprüften Jahresabschlusses, IFRS-Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a HGB oder Konzernabschlusses respektive Lageberichts oder Konzernlageberichts hat eine erneute Prüfung stattzufinden, soweit es die Änderungen erfordern (§ 316 Abs. 3 Satz 1 HGB). Über das Ergebnis der Nachtragsprüfung ist gem. § 316 Abs. 3 Satz 2 HGB zu berichten. Rz. 39...mehr

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Arbeitgeberdarlehen / 2.5 Kündigungsvoraussetzungen

Soll die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung des Darlehensvertrags eingeräumt werden, muss dies ausdrücklich vereinbart werden. Grundsätzlich sind die Fristen für eine Kündigung des Darlehensvertrags frei vereinbar, eine Frist von weniger als einem Monat dürfte aber unwirksam sein. Ist die Frist nicht vereinbart, gilt die gesetzliche Regelung von 3 Monaten.[1] Ohne besondere...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Das OLG meint, eine Zurechnung einer – unterstellten – Kenntnis der Verwalterin von der Unwirksamkeit der Abnahme sei erst möglich, nachdem die Wohnungseigentümer ihre Mängelansprüche gegen den Bauträger der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugewiesen haben.mehr

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Mindestlohn: Fälligkeit und... / 2.1 Arbeitsvertragliche Regelung?

Das Gesetz sieht vor, dass eine "schriftliche Vereinbarung" für das Zeitkonto erforderlich ist. Eine derartige Vereinbarung liegt sowohl bei einer arbeitsvertraglichen Regelung als auch bei einer Regelung in einer Betriebs-/Dienstvereinbarung oder in einem normativ oder in Folge schriftlicher Inbezugnahme geltenden Tarifvertrag vor. Nicht geklärt ist, ob auch die bloße Textfor...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 2.3.3 Nichtigkeit der Betriebsratswahl

Besonders grobe und offensichtliche Verstöße gegen wesentliche Wahlvorschriften führen zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl "Einleitung und Durchführung von Betriebsratswahlen". Die Hürden für die Annahme der Nichtigkeit einer Wahl sind sehr hoch. Die Folge der Nichtigkeit der Wahl ist, dass der Betriebsrat rechtlich so angesehen wird, als ob er niemals gewählt worden sei.[1]...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Berücksichtigung der Beschäftigungsarten

Rz. 3 § 15 Abs. 1 BetrVG ordnet ferner an, dass der Betriebsrat sich möglichst aus Arbeitnehmern der verschiedenen Beschäftigungsarten im Betrieb zusammensetzen soll. Auch diese Vorschrift enthält keine bindende Verpflichtung. Verstöße gegen sie führen nicht zur Unwirksamkeit der Wahl. Beispiele für Beschäftigungsarten: Facharbeiter (verschiedener Berufe), ungelernte Arbeiter...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.1.2 Folge eines Verstoßes gegen das Mitbestimmungsrecht

Rz. 182 Folge eines Verstoßes gegen das Mitbestimmungsrecht ist grundsätzlich nach der von der Rechtsprechung vertretenen Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung, dass die Regelung von Anfang an (ex tunc) nichtig ist.[1] Bei begünstigenden Leistungen, insbesondere denen der Lohngestaltung, würde die Unwirksamkeit der Regelungen zu Wertungswidersprüchen führen. Die Rechtsprechu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Berücksichtigung der Organisationsbereiche

Rz. 2 § 3 BetrVG und § 4 BetrVG ermöglichen sehr weitgehende Änderungen der Organisationsstruktur von Betriebsräten. Hierin können ebenso wie schon im herkömmlich zu bildenden Betriebsrat sehr unterschiedlich angelegte Abteilungen oder darüber hinausgehende Organisationsbereiche vereint sein. Bei unternehmensübergreifenden oder regionalen Betriebsräten nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 4.2 Unionsrechtliches Antidiskriminierungsrecht im Kontext des AGG

Wie oben erläutert, differenziert das Unionsrecht nicht nach dem Grad der Behinderung. Dies führt zu dem folgenden Problem: Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von weniger als 50 gilt man nach deutschem Recht nicht als schwerbehindert nach § 2 Abs. 2 SGB IX. Viele der Regeln des Behindertenschutzes greifen erst ab einem GdB von 50. Beispielsweise bekommen schwerbehinderte Me...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.4.2 Unterlassungsanspruch

Rz. 17 Die Missachtung der Mitbestimmungsrechte hat betriebsverfassungsrechtliche und individualrechtliche Folgen. Auf der betriebsverfassungsrechtlichen Ebene wird dem Betriebsrat von der Rechtsprechung ein allgemeiner Anspruch auf Unterlassung zugestanden, der wenn nötig auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden kann.[1] Der zur Sicherung der Mitbestimmu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.4.3 Wirksamkeitsvoraussetzung

Rz. 18 Von der herrschenden Meinung[1] wird vertreten, dass eine Maßnahme des Arbeitgebers, die der notwendigen Mitbestimmung entbehrt, rechtswidrig sei (Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung). Einseitige rechtsgeschäftliche Maßnahmen (wie z. B. die Ausübung des Direktionsrechts) als auch einzelvertragliche Vereinbarungen seien infolge der Rechtswidrigkeit unwirksam. Tatsäch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unwirksamkeit des Vergleichs nach § 779.

1. Tatbestandsvoraussetzungen. a) Falsche Sachverhaltsgrundlage. Rn 22 Der von den Parteien nach dem Inhalt des Vergleichs als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt – das Vorhandensein oder Nicht-Vorhandensein tatsächlicher Gegebenheiten außerhalb des Streits oder der Ungewissheit – entspr nicht der Wirklichkeit (BGHZ 155, 342, 351; VersR 03, 1174). Zum Sachverhalt gehört a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Unwirksamkeit des Vergleiches.

I. Unwirksamkeit des Vergleichs nach § 779. 1. Tatbestandsvoraussetzungen. a) Falsche Sachverhaltsgrundlage. Rn 22 Der von den Parteien nach dem Inhalt des Vergleichs als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt – das Vorhandensein oder Nicht-Vorhandensein tatsächlicher Gegebenheiten außerhalb des Streits oder der Ungewissheit – entspr nicht der Wirklichkeit (BGHZ 155, 342, 351...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 161 BGB – Unwirksamkeit von Verfügungen während der Schwebezeit.

Gesetzestext (1) 1Hat jemand unter einer aufschiebenden Bedingung über einen Gegenstand verfügt, so ist jede weitere Verfügung, die er während der Schwebezeit über den Gegenstand trifft, im Falle des Eintritts der Bedingung insoweit unwirksam, als sie die von der Bedingung abhängige Wirkung vereiteln oder beeinträchtigen würde. 2Einer solchen Verfügung steht eine Verfügung g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 555 BGB – Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe.

Gesetzestext Eine Vereinbarung, durch die sich der Vermieter eine Vertragsstrafe vom Mieter versprechen lässt, ist unwirksam. A. Grundsätzliches. I. Entstehungsgeschichte. Rn 1 Das seit 1964 geltende Verbot von Vertragsstrafen im Wohnraummietrecht hat § 555 aus § 550 aF unverändert übernommen. II. Normzweck. Rn 2 Der soziale Schutzzweck des § 555 soll den Wohnraummieter gegen ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 306 BGB – Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit.

Gesetzestext (1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. (2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. (3) Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 319 BGB – Unwirksamkeit der Bestimmung; Ersetzung.

Gesetzestext (1) 1Soll der Dritte die Leistung nach billigem Ermessen bestimmen, so ist die getroffene Bestimmung für die Vertragschließenden nicht verbindlich, wenn sie offenbar unbillig ist. 2Die Bestimmung erfolgt in diesem Falle durch Urteil; das Gleiche gilt, wenn der Dritte die Bestimmung nicht treffen kann oder will oder wenn er sie verzögert. (2) Soll der Dritte die B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1368 BGB – Geltendmachung der Unwirksamkeit.

Gesetzestext Verfügt ein Ehegatte ohne die erforderliche Zustimmung des anderen Ehegatten über sein Vermögen, so ist auch der andere Ehegatte berechtigt, die sich aus der Unwirksamkeit der Verfügung ergebenden Rechte gegen den Dritten gerichtlich geltend zu machen. A. Allgemeines. Rn 1 Die Norm gewährt dem übergangenen Ehegatten ein sog Revokationsrecht, das erforderlich ist, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2000 BGB – Unwirksamkeit der Fristbestimmung.

Gesetzestext 1Die Bestimmung einer Inventarfrist wird unwirksam, wenn eine Nachlassverwaltung angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet wird. 2Während der Dauer der Nachlassverwaltung oder des Nachlassinsolvenzverfahrens kann eine Inventarfrist nicht bestimmt werden. 3Ist das Nachlassinsolvenzverfahren durch Verteilung der Masse oder durch einen Insolvenzplan b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 218 BGB – Unwirksamkeit des Rücktritts.

Gesetzestext (1) 1Der Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung ist unwirksam, wenn der Anspruch auf die Leistung oder der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist und der Schuldner sich hierauf beruft. 2Dies gilt auch, wenn der Schuldner nach § 275 Absatz 1 bis 3, § 439 Absatz 4 oder § 635 Absatz 3 nicht zu leisten braucht und der Anspruch auf die Leistu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schwebende Unwirksamkeit des Vertrages.

Rn 2 Voraussetzung für einen wirksamen Widerruf ist ferner, dass der Schwebezustand noch andauert, der Vertretene die Genehmigung also weder erteilt noch verweigert hat (BGH WM 06, 1154 Rz 21; Bork Rz 1612). Dagegen schließt eine Aufforderung nach § 177 II vor Ablauf der Frist zur Erklärung über die Genehmigung das Widerrufsrecht nicht aus (Frankf BB 95, 2440, 2441 [OLG Fran...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Geltendmachung der Unwirksamkeit.

Rn 27 Zur Geltendmachung der Unwirksamkeit s zunächst oben Rn 12 und 13. Im Fall der Unentgeltlichkeit besteht auch gegen den gutgläubigen Erwerber ein Herausgabeanspruch, nämlich aus § 816 I 2 (Staud/Avenarius § 2113 Rz 103; MüKo/Lieder § 2113 Rz 64). Gegen den Vorerben kommt zusätzlich ein Schadensersatzanspruch aus § 2128 II Fall 1 in Betracht. Für die gemischte Schenkung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unwirksamkeit von Formularklauseln wegen Verstoß gegen das Transparenzgebot.

Rn 8 Wegen des Verstoßes gegen das sog Transparenzgebot (vgl BGH ZMR 12, 617) hat der BGH (NZM 06, 623) die formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen bei einer Klauselkombination für unwirksam gehalten (vgl schon BGH ZMR 98, 752). Regelungen, die sich insgesamt mit der Renovierungspflicht des Mieters befassen, werden als zusammengehörig betrachtet. Das gelte nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Unwirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens.

I. Überblick. Rn 35 Ein Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam, wenn der Erklärende Formfehler gemacht hat. Inhaltliche Fehler führen demgegenüber nicht zu formaler Unwirksamkeit und zur Unzulässigkeit einer vom Vermieter daraufhin erhobenen Zustimmungsklage (Rn 38), sondern sind im Rahmen der Begründetheit zu prüfen (BGH NJW 08, 848 [BGH 10.10.2007 - VIII ZR 331/06] Rz 18). Rn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Unwirksamkeit.

1. § 134. Rn 11 Die Unwirksamkeit des Werkvertrages kann sich aus einem Verstoß gegen gesetzliche Verbote iSd § 134 ergeben. Danach ist der Werkvertrag bspw nichtig, wenn beide Seiten gegen das Gesetz zur Bekämpfung verbotener Schwarzarbeit verstoßen (BGHZ 85, 39; 111, 308, 311; BGH NJW 90, 2542; Schlesw BauR 13, 826; Brandbg BauR 07, 1586 – keine Mängel- und Bereicherungsans...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unwirksamkeit.

Rn 3 Nach II 1 führt eine abweichende Vereinbarung nicht nur zur Unwirksamkeit der Provisionsabrede, sondern zur Unwirksamkeit des gesamten Maklervertrags. Eine unzulässige Vereinbarung kann daher nicht etwa iR einer geltungserhaltenden Reduktion auf den Halbteilungsgrundsatz zurückgeführt werden, dass mithin beide Teile jeweils 50 % der Vergütung zu entrichten haben. Vielme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausn: Unwirksamkeit des Vertrages (Abs 3).

Rn 16 III hat ggü der in I enthaltenen Grundregel (s Rn 1) Ausnahmecharakter und daher nur einen engen Anwendungsbereich (W/L/P/Lindacher/Hau § 306 Rz 60). Es müssen besondere Gründe (›unzumutbare Härte‹) vorliegen, damit die Vorschrift eingreift. Rn 17 Aus der Sicht des Verwenders genügt dafür nicht die Unwirksamkeit einzelner Klauseln nach §§ 307 ff. Unzumutbar kann das Fes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2085 BGB – Teilweise Unwirksamkeit.

Gesetzestext Die Unwirksamkeit einer von mehreren in einem Testament enthaltenen Verfügungen hat die Unwirksamkeit der übrigen Verfügungen nur zur Folge, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser diese ohne die unwirksame Verfügung nicht getroffen haben würde. Rn 1 § 2085 kehrt die Regel des § 139 um und gilt für jegliche einseitige letztwillige Verfügung (RGZ 116, 148; Stuttg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unwirksamkeit bei fehlender Einwilligung (S 1).

Rn 2 Einseitige Rechtsgeschäfte, die ein Minderjähriger ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vornimmt, sind unwirksam (1). Die Regelung gilt sowohl für empfangsbedürftige Rechtsgeschäfte (zB Kündigung, Rücktritt, Anfechtung, Aufrechnung) als auch für nicht empfangsbedürftige Rechtsgeschäfte (zB Auslobung, Eigentumsaufgabe). Die Wirksamkeit von Rech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unwirksamkeit des Vertrags, IV.

Rn 5 Missachtet der Anbieter die Pflichten nach III, so ordnet IV als Sanktion die Unwirksamkeit des Vertrags an. Kritikwürdig ist daran, dass eine im vorvertraglichen Bereich liegende Pflichtverletzung nicht lediglich Schadensersatzansprüche auslöst (die ggf auch auf Vertragsauflösung gehen, allg dazu § 311 Rn 66), sondern den Vertrag stets und ohne Ausnahme vernichtet. Die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unwirksamkeit infolge Zurückweisung (S 2, 3).

Rn 3 Auch einseitige empfangsbedürftige Rechtsgeschäfte bei denen eine Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorliegt, können aufgrund der Zurückweisung durch den Erklärungsempfänger (2, 3) unwirksam werden. Dies setzt voraus, dass der Minderjährige die Einwilligung dem Erklärungsempfänger nicht in schriftlicher Form vorgelegt hat und dieser in Unkenntnis der Einwilligung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unwirksamkeit.

Rn 3 Die Erklärung kann wegen Treuwidrigkeit unwirksam sein, zB wenn Berechtigter offenkundig Vertrag nicht erfüllen kann (RG HRR 32 Nr 1208; Erman/Grunewald Rz 4) oder dies ablehnt (RG aaO; BGH MDR 62, 974; HP/Faust Rz 2; zum Vorpachtrecht BGHZ 102, 237, 240 f; zum Vormietrecht LG Karlsruhe NJW-RR 13, 1479, 1481; aA BGH LM § 505 BGB Nr 5; zur Abgrenzung vgl Karlsr NJW-RR 96...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Unwirksamkeit von Vertragsbeendigung und Minderung nach § 327i Nr 2.

Rn 6 V orientiert sich an der Parallelregelung in § 438 IV 1. Er enthält einen Verweis auf § 218, um für die nicht von der Verjährung erfassten Gestaltungsrechte in § 327i Nr 2 einen Gleichlauf im Hinblick auf den Zeitraum der möglichen Ausübung herzustellen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unwirksamkeit.

Rn 8 Die Verfügung ist nur insoweit unwirksam, als sie das Nacherbenrecht vereiteln oder beeinträchtigen kann. Dies ist unter rein rechtlichen, nicht unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden (Staud/Avenarius § 2113 Rz 22 und 51). Unwirksam sind deshalb auch ein – selbst vorteilhafter – Grundstückstausch und die Bewilligung einer Vormerkung; will der Nacherbe von...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1626e BGB – Unwirksamkeit.

Gesetzestext Sorgeerklärungen und Zustimmungen sind nur unwirksam, wenn sie den Erfordernissen der vorstehenden Vorschriften nicht genügen. Rn 1 Die Vorschrift schließt alle anderen Unwirksamkeitsgründe aus. Insb können sonstige Willensmängel nach §§ 116–123 nicht geltend gemacht werden (Köln FamRZ 10, 906 f; J/H/A/Lack § 1626e Rz 2). Die §§ 134–139 sind ebenfalls ausgeschlo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2201 BGB – Unwirksamkeit der Ernennung.

Gesetzestext Die Ernennung des Testamentsvollstreckers ist unwirksam, wenn er zu der Zeit, zu welcher er das Amt anzutreten hat, geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist oder nach § 1896 zur Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten einen Betreuer erhalten hat. Rn 1 Abw von § 165 setzt die Ausübung des Testamentsvollstreckeramtes volle Geschäftsfähigkei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1598 BGB – Unwirksamkeit von Anerkennung, Zustimmung und Widerruf.

Gesetzestext (1) 1Anerkennung, Zustimmung und Widerruf sind nur unwirksam, wenn sie den Erfordernissen nach § 1594 Absatz 2 bis 4 und der §§ 1595 bis 1597 nicht genügen. 2Anerkennung und Zustimmung sind auch im Fall des § 1597a Absatz 3 und im Fall des § 1597a Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 3 unwirksam. (2) Sind seit der Eintragung in ein deutsches Personenstandsregister ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2077 BGB – Unwirksamkeit letztwilliger Verfügungen bei Auflösung der Ehe oder Verlobung.

Gesetzestext (1) 1Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers aufgelöst worden ist. 2Der Auflösung der Ehe steht es gleich, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestim...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unwirksamkeit von Nebenentgelten (S 1).

Rn 2 1 gilt über den Wortlaut hinaus auch für die Vermittlung von Finanzierungshilfen u Teilzahlungsgeschäften. Nebenentgelt ist ohne Rücksicht auf die Bezeichnung jede über § 655c hinausgehende erfolgsunabhängige Vergütung, etwa in Form von Bearbeitungs- u Reservierungsgebühren, Auslagenpauschalen, interne Wertermittlungsgebühr (BGH NJW-RR 12, 1073 [BGH 10.05.2012 - III ZR ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Relative Unwirksamkeit.

Rn 17 Eine vormerkungswidrige Verfügung ist nur ggü dem Berechtigten unwirksam und auch nur soweit diese den gesicherten Anspruch vereiteln oder beeinträchtigen würde (Soergel/Stürner Rz 28). Für den Vormerkungsberechtigten bleibt der vormerkungswidrig Verfügende Rechtsinhaber, so dass dieser weiterhin über das – nunmehr für einen Dritten eingetragene – Recht wirksam verfüge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unwirksamkeit.

Rn 3 Die Annahme bzw Ausschlagung nur eines Teils der Erbschaft ist, sofern nicht § 1951 eingreift, nach II unwirksam. Weder der Allein- noch der Miterbe können die Erbschaft oder den Erbteil in rechtlich nicht vorhandene Bruchteile aufteilen (NK-BGB/Ivo § 1950 Rz 2). Hat der Erbe die Erbschaft nur zT angenommen und keine Ausschlagung erklärt, ist davon auszugehen, dass er d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Unwirksamkeit und Unwirksamwerden des Widerrufs.

Rn 6 Die Aufhebung wird nur durch ein Testament bewirkt, das zunächst gültig errichtet wird (KG DNotZ 56, 564 [KG Berlin 07.05.1956 - 1 W 871/56]). Bleibt das Testament dann aus tatsächlichen Gründen wirkungslos (BayObLG NJW-RR 96, 967 [BayObLG 30.11.1995 - 1Z BR 86/95]), so bleibt es bei der Aufhebung der früheren Verfügungen. Dies ist etwa der Fall bei Tod oder Ausschlagun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Schwebende Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts.

Rn 1 Ohne Einwilligung vorgenommene zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte sind, solange die Erteilung der Genehmigung noch möglich ist, schwebend unwirksam. Die Vertragsparteien sind mit Ausn der Fälle der §§ 109, 178, 1366 II, 1830, die ein Widerrufsrecht des Vertragspartners vorsehen, an ihre Willenserklärung gebunden (BGHZ 95, 88, 95). Während des Schwebezustandes entsteh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Unwirksamkeit.

Rn 24 Die unentgeltliche Verfügung wird beim Nacherbfall nur insoweit unwirksam, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würde (BGHZ 7, 274, 279; s.a. oben Rn 8). Neben der Unentgeltlichkeit muss also die Beeinträchtigung des Nacherbenrechts selbstständig geprüft werden (Staud/Avenarius § 2113 Rz 67). Dies geschieht nach rein objektiven Gesichtspunkten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Relative Unwirksamkeit.

Rn 7 Verstößt eine Verfügung gegen ein relatives Verfügungsverbot, ist sie im Verhältnis zum Geschützten unwirksam, iÜ aber wirksam. Umstr ist die dogmatische Begründung. Nach der Ansicht des BGH wird der Erwerber zwar im Verhältnis zur Allgemeinheit Eigentümer der Sache bzw Inhaber des Rechts, doch bleibt dem Veräußerer im Verhältnis zum Geschützten die Rechtsmacht, zu dess...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Rechtsfolgen endgültiger Unwirksamkeit.

Rn 7 Sind zur Erfüllung des endgültig unwirksamen Vertrages bereits Leistungen ausgetauscht worden, so ist die dem Minderjährigen rechtlich nachteilige Verfügung an den Vertragspartner unwirksam, so dass dieser Ansprüche nach §§ 985 ff geltend machen kann. Die für ihn vorteilhafte Übereignung durch den Vertragspartner ist dagegen wirksam. Da das unwirksame Verpflichtungsgesc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Geltendmachung der Unwirksamkeit.

Rn 12 Eine Feststellungsklage des Nacherben ist schon vor dem Nacherbfall zulässig (BGHZ 52, 269). Ebenso kann der Vorerbe auf Feststellung der Wirksamkeit seiner Verfügung klagen (BGHZ 7, 276). Wert- und Schadensersatzansprüche gegen den Vorerben (§§ 2130, 2134) kann der Nacherbe erst nach dem Nacherbfall erheben; vorher hat er jedoch schon die Rechte aus §§ 2127–2129. Rn 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gegen § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nichtigkeit.

Rn 6 Vorausgesetzt wird eine Teilnichtigkeit. Erstreckt sich die Nichtigkeit auf das gesamte Rechtsgeschäft, ist § 139 unanwendbar. Erfasst werden alle Arten der Unwirksamkeit (BGH NJW 70, 1415 [BGH 22.05.1970 - V ZR 130/67]; 86, 1990 [BGH 16.04.1986 - VIII ZR 79/85]). Die Regelung gilt für eine anfängliche Teilnichtigkeit bei Sittenwidrigkeit, Gesetzesverstoß, Scheingeschäf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Mängel des Grundgeschäfts.

Rn 20 Mängel des Grundgeschäfts lassen die Wirksamkeit der Vollmacht nach dem Abstraktionsprinzip (s Rn 4) grds unberührt (Bork Rz 1491). Ausnahmsweise kann sich ein Mangel des Grundgeschäfts aber auch auf die Vollmacht erstrecken. Anerkannt ist das bei der sog Fehleridentität, wenn der Grund für die Nichtigkeit des Grundgeschäfts auch die Vollmacht erfasst sowie in Fällen, ...mehr