Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.3.2 Bilanzieller Fremdkapitalbegriff

Rz. 22 Der Begriff "Fremdkapital" findet sich im Handelsbilanzrecht lediglich in § 255 Abs. 3 HGB.[1] Aus § 255 Abs. 3 HGB ergibt sich allerdings keine Begriffsdefinition. Auch lassen sich aus dieser Vorschrift keine Begriffsmerkmale für eine Auslegung des Fremdkapitalbegriffs ableiten.[2] In § 246 Abs. 1 HGB und § 247 Abs. 1 HGB wird dagegen nicht wie in § 255 Abs. 3 HGB vo...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.4 Pauschalierung von Unterkunftsbedarfen (Abs. 4)

Rz. 113 Wie sich aus der Kommentierung zu Abs. 1 und 3 ergibt, bemessen sich die Leistungen für Unterkunft (und Heizung) grundsätzlich nach dem tatsächlichen (angemessenen) Aufwand. Abs. 4 lässt daneben eine Pauschalierung der Kosten der Unterkunft nach Ermessen des Trägers der Sozialhilfe (vgl. den Wortlaut des Satz 1: "kann") zu (vgl. zur Pauschalierung von Bedarfen für He...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 4.3 Abgrenzung zwischen steuerbilanziellem Eigen- und Fremdkapital

Rz. 48 Die steuerbilanzielle Klassifizierung von mezzaninen Finanzinstrumenten als Eigen- oder Fremdkapital orientiert sich nicht unter Beachtung des Maßgeblichkeitsprinzips gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG an dem aus den Funktionen des Eigenkapitals abgeleiteten handelsrechtlichen Eigenkapitalbegriff. Vielmehr enthalten die Steuergesetze eigenständige und von den handelsrechtli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge / 3.1 Mehrere Versorgungsbezüge

Erhält der Arbeitnehmer mehrere Versorgungsbezüge, sind sie gesondert zu behandeln. Pro Versorgungsbezug wird jeweils ein eigenständiger Prozentsatz, Höchstbetrag und Zuschlag ermittelt. In der Einkommensteuerveranlagung wird die Summe aus den jeweiligen Freibeträgen für sämtliche Versorgungsbezüge auf den Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags nach dem Be...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.3.4 Rechtsfolge

Rz. 63 Liegen die Voraussetzungen des Abs. 3 Satz 2 vor, hat der Träger der Sozialhilfe die Leistungen für Unterkunft und Heizung i. d. R. direkt an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen. Es handelt sich um einen Fall des gebundenen Ermessens ("sollen"). Abweichendes gilt daher nur dann, wenn besondere (atypische) Umstände des Einzelfalls eine andere Beurte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge / 1.6 Einkommens- und Unterhaltsersatzfunktion

Die Bezüge müssen die Funktionen der entsprechenden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung vom Grundsatz erfüllen. D. h. sie müssen wie bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten wegen Alters eine Einkommensersatzfunktion sowie bei Renten wegen Todes eine Unterhaltsersatzfunktion haben (Versorgungscharakter). Leistungen mit z. B. Entschädigungscharakte...mehr

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Jung, SGB VIII § 70 Organis... / 2.3.2 Geschäfte, die nicht zur laufenden Verwaltung gehören

Rz. 7 Für diese Verwaltungsgeschäfte liegt die Geschäftsführungsbefugnis bei der Vertretungskörperschaft und deren zuständigem Organ oder beim Jugendhilfeausschuss. Dies ist aufgrund der Regelungen des Kommunalverfassungsrechts zu klären. Wurde die Vertretungskörperschaft oder der Jugendhilfeausschuss in einem solchen Fall fehlerhaft nicht beteiligt, so führt dies jedenfalls...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.5 Erklärung zur Erfüllung der Unterhaltspflicht nach § 1615l BGB

Rz. 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 betrifft den sog. Betreuungsunterhalt. Gemäß § 1615l Abs. 1 BGB besteht 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes ein Unterhaltsanspruch der Mutter gegenüber dem Vater des Kindes. Soweit die Mutter infolge einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung bedingten Krankheit einer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen kann, begin...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Altersteilzeit / 3.5 Keine Abgeltung von Ersatzurlaub während Freistellungsphase

Wird einem Arbeitnehmer nicht rechtzeitig sein verlangter Urlaub gewährt, steht ihm ein Ersatzanspruch zu. Mit Beendigung der Arbeitsphase im Rahmen des Altersteilzeitverhältnisses und dem Übergang in die Freistellungsphase steht dem Arbeitnehmer aber kein Anspruch auf Abgeltung des Ersatzurlaubsanspruchs gem. § 7 Abs. 4 BUrlG zu. Denn mit Beginn der Freistellungsphase endet...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.3.2 Direktzahlung auf Antrag (Satz 1)

Rz. 55 Nach Satz 1 HS 1 sind Bedarfe für Unterkunft und Heizung auf Antrag der leistungsberechtigten Person durch Direktzahlung an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu decken. Diese hat also einen (gebundenen) Anspruch darauf, dass der Träger der Sozialhilfe die Leistungen an die in Satz 1 genannten Personen zahlt (vgl. BT-Drs. 17/3404 S. 98 zu der inhaltsgleiche...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.4 Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings

Rz. 17 Nr. 3 regelt die Befugnis der Urkundsperson beim Jugendamt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen noch nicht 21-jähriger Abkömmlinge zu beurkunden. Für jedes einzelne Kind muss eine gesonderte Urkunde erstellt werden, denn mehrere Unterhaltsgläubiger können ihre gegen denselben Unterhaltsschuldner gerichteten Ansprüche nicht in einer Summe geltend m...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung/Verbindlichkei... / 3.1.1 Zivilrechtliche Betrachtung

Werden Getränke in Flaschen ohne Individualisierungsmerkmale als Einheitsleergut geliefert, so erstreckt sich nach der Rechtsprechung des BGH der Eigentumsübergang nicht nur auf den Inhalt, sondern auch auf die Flaschen und Kästen selbst.[1] Dies gilt gleichermaßen auf allen Vertriebsstufen und selbst dann, wenn der Hersteller/Vertreiber in seinen Allgemeinen Geschäftsbeding...mehr

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Jung, SGB VIII § 97 Festste... / 2.1 Zweck der Regelung

Rz. 2 Zweck der Regelung ist, den Träger der Jugendhilfe über die Geltendmachung von Kostenansprüchen über die Vergangenheit hinaus (insofern genügt regelmäßig § 104 SGB X) auch für die Zukunft in die Lage zu versetzen, den typischerweise gemäß § 10 Abs. 1 bestehenden Nachrang gegenüber anderen Sozialleistungsträgern durchzusetzen. Dies dient zugleich der schnelleren Realisi...mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 2.2.3.2 Gewöhnlicher Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen

Rz. 12 Bei Kindern und Jugendlichen ist für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der Wille des Personensorgeberechtigten maßgeblich. Er hat das Recht, den Aufenthaltsort des Kindes oder des Jugendlichen zu bestimmen. Ein davon abweichender Wille des Kindes oder des Jugendlichen tritt demgegenüber zurück (BVerwG, Urteil v. 15.5.1986, 5 C 68/84). Der Aufenthaltsort...mehr

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Jung, SGB VIII § 78 Arbeits... / 2.4.2 Ausschluss einseitiger Aufgabenzuweisung der öffentlichen Jugendhilfe

Rz. 16 Aus Satz 2 kann der Träger der öffentlichen Jugendhilfe kein Recht herleiten, bestimmten Anbietern aus dem Kreise der nach § 75 anerkannten Träger freier Jugendhilfe unabhängig vom Einzelfall zulasten anderer ein bestimmtes Kontingent an Jugendhilfeleistungen zuzuweisen (OVG Berlin, Urteil v. 4.4.2005, 6 S 415.04 = RsDE Nr. 63 (2006) S. 67). Es dürfen also nicht von v...mehr

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Clemens, BBiG Kündigung des... / 3 Prozessuales

Rz. 15 Bevor gerichtlich gegen die Kündigung vorgegangen wird, ist § 111 Abs. 2 ArbGG (Anrufung eines gebildeten Schlichtungsausschusses) zu beachten. Ob ein entsprechender Schlichtungsausschuss besteht, muss ggf. durch Nachfrage bei der zuständigen Kammer oder Innung ermittelt werden. Der Schlichtungsausschuss ist in entsprechender Anwendung der Drei-Wochen-Frist des § 4 Sa...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 5.2.2 Berücksichtigung künftiger Entgeltänderungen

Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze im laufenden Jahr überschritten, endet die Krankenversicherungspflicht zum Ablauf des Jahres nur, wenn auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze des Folgejahres überschritten wird. Die dazu erforderliche Feststellung wird immer erst am Ende des laufenden Kalenderjahres in Form einer Prognose getroffen. Für diese Prognose ist das vereinbarte Arbe...mehr

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Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.5.2.2 Vereinbarungen nach § 78b

Rz. 12 Positiv formuliert besteht das Wahlrecht dann uneingeschränkt, wenn zwischen dem öffentlichen und dem freien Träger eine der vorgenannten Vereinbarungen besteht. Die Rechtsnatur einer solchen Vereinbarung muss jedenfalls seit dem Inkrafttreten der §§ 78a bis 78g als die eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach Maßgabe der §§ 53ff. SGB X beurteilt werden. Diese Vors...mehr

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Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.1 Leistungsberechtigte

Rz. 3 Leistungsberechtigt ist die in der jeweiligen Vorschrift genannte Person. Ist ein Leistungsberechtigter in der jeweiligen Norm nicht benannt, so sollen die Träger der sozialen Rechte in der Jugendhilfe berechtigt sein. Dies sind Kinder, Jugendliche und Personensorgeberechtigte. Wenn einem oder beiden Elternteilen das Personensorgerecht nach Maßgabe von § 1666 Abs. 3 Nr...mehr

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Jung, SGB VIII § 74a Finanz... / 2.2 Förderung aller Träger

Rz. 6 Durch Satz 2 werden die Länder dazu ermächtigt, auch privat-gewerbliche Träger in die Förderung einzubeziehen. An sich ist die Berechtigung dazu bereits in Satz 1 enthalten (vgl. auch BT-Drs. 16/10173 S. 16), weshalb Satz 2 insofern eine Einschränkung darstellt, als auch für diese Träger die Erfüllung der rechtlichen und fachlichen Anforderungen zur Voraussetzung gemac...mehr

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Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Wunsch- und Wahlrecht trägt dazu bei, das in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG geschützte Elternrecht und die damit verbundene Grundrechtsposition der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Sie beinhaltet das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen. Die Vorschrift setzt ferner das ebenfalls verfassungsrechtlich verbürgte Individualisierun...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Kündigungsschutzklage

Rz. 4 Nach dem Wortlaut des § 6 Satz 1 KSchG kann sich der Arbeitnehmer auf die verlängerte Anrufungsfrist berufen, wenn er innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung die Unwirksamkeit der Kündigung im Klageweg geltend macht, d. h. fristgemäß Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 KSchG erhebt.[1] Hat der Arbeitnehmer gegen eine (Folge-)Kündigung – zulässig...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4 Klage zur Wahrung der Kündigungsfrist

Rz. 9 In der Praxis kommt es gelegentlich vor, dass der Arbeitgeber die Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung zu kurz berechnet. Im Einzelfall kann deshalb die Kündigung unwirksam und die Erhebung einer Kündigungsschutzklage innerhalb der 3-Wochen-Frist notwendig sein.[1] Andernfalls ist lediglich eine Klage auf Feststellung erforderlich, dass die Kündigung das Arbei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 108 InsO bleiben zum Insolvenzschuldner bestehende Arbeitsverhältnisse von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unberührt. Die Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen werden jedoch in diesem Fall nach Maßgabe der §§ 80 ff. InsO vom Insolvenzverwalter wahrgenommen. § 113 InsO trägt den Besonderheiten des Insolvenzverfahrens Rechnung und erleichtert die...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Beginn und Ende des besonderen Kündigungsschutzes

Rz. 9 Der besondere Kündigungsschutz nach § 2 Abs. 3 FPfZG i. V. m. § 5 Abs. 1 PflegeZG ist nicht abhängig von einer Wartezeit. Er beginnt mit dem Zugang der Ankündigung der Familienpflegezeit[1], frühestens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn (§ 2 Abs. 3 FPfZG i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG). Im Falle einer vereinbarten Freistellung nach § 2a Abs. 5a FPfZG er...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 8 KSchG regelt die Rechtsfolgen einer erfolgreichen Änderungsschutzklage des Arbeitnehmers im Anschluss an die Annahme des Änderungsangebots des Arbeitgebers unter Vorbehalt nach §§ 4 Satz 2, 2 Satz 1 KSchG.[1] Das Regelungsbedürfnis folgt aus dem Umstand, dass der Arbeitnehmer zumindest vorübergehend zu geänderten Bedingungen gearbeitet hat. Im Ergebnis wird der Arb...mehr

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Jung, SGB VIII § 97 Festste... / 2.4 Wirkung für den Berechtigten

Rz. 11 Der Berechtigte verliert durch den Antrag des Jugendamtes nicht die Verfügungsbefugnis über den Anspruch darauf, dass der öffentliche Träger der Jugendhilfe nach § 97 vorgeht – etwa, um ihm das Prozessrisiko abzunehmen. Die den Berechtigten begünstigenden Wirkungen des § 97 sind insofern als bloßer Rechtsreflex nicht geeignet, diesem gegenüber bestehende Amtspflichten...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.4 Rechtsfolgen der Anerkennung

Rz. 24 Die Entscheidung in Form eines Bescheids entfaltet lediglich Tatbestandswirkung für den Bereich des SGB VIII, und keine umfassende Feststellungswirkung. Neben dem Adressaten und der erlassenden Behörde hat also jede andere Behörde und jedes Gericht allein die Tatsache zu beachten, dass der entsprechende Verwaltungsakt erlassen wurde (OVG Thüringen, Urteil v. 6.4.2006,...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 5.2.1 Keine Berücksichtigung künftiger Entgeltänderungen

Erhöhungen des Arbeitsentgelts dürfen erst von dem Zeitpunkt an berücksichtigt werden, von dem an der Anspruch auf das erhöhte Arbeitsentgelt besteht. Dies bedeutet, dass die vorausschauende Betrachtungsweise auf das fällige Arbeitsentgelt ohne Berücksichtigung bereits absehbarer Entgelterhöhungen (z. B. aus Anlass einer tarifvertraglichen Erhöhung) vorzunehmen ist. Eine Übe...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.3.2 Zustimmung des örtlich zuständigen Sozialhilfeträgers

Rz. 46 Die Übernahme der in Satz 5 genannten Kosten setzt nach seinem Wortlaut ("bei vorheriger Zustimmung") ferner die vorherige Zustimmung des Sozialhilfeträgers voraus (offen gelassen vom BSG, Urteil v. 15.11.2012, B 8 SO 25/11 R Rz. 19 zu § 29 Abs. 1 Satz 7 a. F.). Unter welchen Voraussetzungen eine solche Zustimmung zu erteilen ist und was Gegenstand der Zustimmung sein ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1 Fortsetzung des alten Arbeitsverhältnisses

Rz. 33 Bei Fortsetzung des alten Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt der (Wieder-)Aufnahme der Tätigkeit gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf die vertragsgemäße Vergütung. Außerdem hat er einen Anspruch auf Nachzahlung der während des Kündigungsschutzprozesses aufgelaufenen Annahmeverzugsvergütung (§ 615 Satz 1 BGB), ggf. unter Anrechnung eines etw...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.4 Beendigungszeitpunkt

Rz. 32 Erklärt der Arbeitnehmer form- und fristgerecht, dass er das Arbeitsverhältnis mit dem alten Arbeitgeber trotz rechtskräftigem Obsiegen im Kündigungsschutzprozess nicht fortsetzen will, endet das Arbeitsverhältnis mit Zugang der Erklärung beim alten Arbeitgeber. Hat der Arbeitnehmer die Nichtfortsetzungserklärung bereits vor Rechtskraft des Urteils abgegeben, was zulä...mehr

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Jung, SGB VIII § 73 Ehrenam... / 2.3 Inhalt des Unterstützungsanspruchs

Rz. 8 Die Vorschrift bestimmt eine sog. Sollensverpflichtung. Nach allgemeiner verwaltungsrechtlicher Dogmatik bedeutet dies, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Unterstützung zuteil werden lassen müssen, wenn nicht besondere Umstände entgegenstehen. Das Gesetz räumt den Ehrenamtlichen daher einen grundsätzlichen Anspruch auf Förderung ein (Grube, in: Hauck/Noft...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.5.2.1 Nachrangigkeit des überlassenen Kapitals im Insolvenz- oder Liquidationsfall

Rz. 33 Das Merkmal der Nachrangigkeit des überlassenen Kapitals im Insolvenz- oder Liquidationsfall ist in der Literatur als zwingend notwendiges Kriterium zur Einordnung von mezzaninen Finanzinstrumenten als bilanzielles Eigenkapital unbestritten und vollständig anerkannt.[1] Dieses Merkmal leitet sich aus der Haftungsfunktion des bilanziellen Eigenkapitals ab und gewährlei...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.5.2.4 Nachhaltigkeit (Längerfristigkeit) der Kapitalüberlassung

Rz. 37 Die Nachhaltigkeit (Längerfristigkeit) der Kapitalüberlassung stellt das problematischste Kriterium für die Qualifizierung mezzaniner Finanzinstrumente als bilanzielles Eigenkapital dar und ist daher im Schrifttum auch äußerst umstritten.[1] Teilweise wird die Anwendung dieses Kriteriums in der Literatur sogar abgelehnt.[2] Auch lässt sich die Ansicht finden, dass die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Rechtsfolge

Rz. 4 Steht rechtskräftig fest, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen unwirksam ist, gelten die ursprünglichen Vertragsbedingungen für die Zukunft fort.[1] Rz. 5 Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer die ursprünglichen (und zukünftigen!) Arbeitsbedingungen auch rückwirkend für den Zeitraum durchsetzen, in dem er unter Vorbehalt zu den geänderten Arbeitsbedingungen tätig war...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.5.1.1 Der Kostenvergleich

Rz. 9 Der Wahl und den Wünschen soll gemäß Abs. 2 Satz 1 entsprochen werden. Dies bedeutet, dass eine Ermessensreduzierung auf Null eintritt, soweit die tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen und keine atypischen Umstände eine andere Entscheidung gebieten. Der Anspruch besteht nur, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Dabei handelt es sich ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.6 Rechtsbeziehungen bei Leistungserbringung durch den freien Träger

Rz. 15 Wie aus den vorangehenden Ausführungen hervorgeht, besteht ein öffentlich-rechtlicher Anspruch des Leistungsberechtigten gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, soweit die materiellrechtlichen Voraussetzungen nach dem SGB VIII gegeben sind. Da nicht der öffentliche, sondern der vom Leistungsberechtigten gewünschte freie Träger die Dienstleistung erbringen s...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.2.2 Voraussetzungen der Zustimmung (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 27 Nach Satz 3 soll die Zustimmung erteilt werden, wenn der Umzug durch den Sozialhilfeträger veranlasst wird oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zustimmung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Rz. 28 Die Vorschrift setzt zum einen voraus, dass der Umzug notwendig ist. Es handelt sich insofern um einen unbestimmte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 73 Ehrenam... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) eingeführt und trat zusammen mit den übrigen Vorschriften des SGB VIII mit Wirkung zum 1.1.1991 in Kraft. Sie ist seitdem unverändert geblieben. Das JWG enthielt zuvor keine vergleichbare Regelung. § 73 dient der F...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.8 Übermittlung und Nutzung von Daten aus Mietspiegeln (Abs. 8)

Rz. 164 Abs. 8 regelt die Übermittlung und Verarbeitung von Daten aus Mietspiegeln zur Bestimmung der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft und verweist insofern auf § 22 Abs. 11 und 12 SGB II. § 22 Abs. 11 Satz 1 SGB II bestimmt, dass die nach Landesrecht für die Erstellung von Mietspiegeln nach § 558c Abs. 1 BGB zuständigen Behörden befugt sind, die in Art. 238...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge / 5 Weitergabe des Versorgungsbezugs an Miterben

Erhält ein Miterbe nach dem Tod des Arbeitnehmers die für mehrere Erben bestimmten Versorgungsbezüge, sind die weitergegebenen Beträge im Kalenderjahr negative Einnahmen. Für die Berechnung der negativen Einnahmen ist zunächst vom Bruttobetrag der an die anderen Anspruchsberechtigten weitergegebenen Beträge auszugehen; anschließend ist dieser Bruttobetrag zu kürzen um den Un...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.1.2.1 Tätigkeit auf dem Gebiet der freien Jugendhilfe

Rz. 8 Nr. 1 setzt voraus, dass der Träger der freien Jugendhilfe auf dem Gebiet der Jugendhilfe i. S. d. § 1 tätig ist. Nach § 1 Abs. 1 und Abs. 3 soll die Jugendhilfe zur Verwirklichung des Rechts junger Menschen auf Förderung der Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit junge Menschen in ihrer individuellen und soz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2 Entscheidung gegen Weiterarbeit

Rz. 18 Entscheidet sich der Arbeitnehmer für die Beendigung des alten Arbeitsverhältnisses, muss er dies gegenüber dem alten Arbeitgeber innerhalb von einer Woche nach der Rechtskraft des Urteils im Kündigungsschutzprozess erklären. Mit dem Zugang der Erklärung erlischt das alte Arbeitsverhältnis (§ 12 Satz 3 KSchG). Das dem Arbeitnehmer nach § 12 KSchG zustehende Sonderkünd...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Altersvorsorge

Begriff GmbH-Geschäftsführer erhalten im Regelfall keine bzw. nur geringe Versorgung aus der gesetzlichen Rente. Daher ist eine zusätzliche Altersvorsorge erforderlich. Die GmbH sollte daher Versorgungsleistungen übernehmen und den Geschäftsführern diese im Anstellungsvertrag auch vertraglich zusichern. Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Die GmbH kann eine Pension zusagen. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 3.4 Mitteilung der Kündigungsgründe

Rz. 23 Der Arbeitgeber muss nur die Gründe mitteilen, die für seinen Kündigungsentschluss maßgebend sind.[1] Es gilt der Grundsatz der subjektiven Determination. [2] Hinweis Das BAG leitet mit der herrschenden Meinung[3] aus § 102 BetrVG den Grundsatz der sog. "subjektiven Determinierung" ab, demzufolge der Betriebsrat immer dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn der Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 2.3 Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zu der vom Betriebsrat repräsentierten Belegschaft

Rz. 11 Die Pflicht zur Anhörung besteht bei allen Kündigungen von Arbeitnehmern, soweit sie zur Belegschaft i. S. d. Gesetzes gehören, somit auch bei Betriebsangehörigen, auf deren Arbeitsvertrag ausländisches Recht anzuwenden ist.[1] Rz. 12 Nicht zu der vom Betriebsrat repräsentierten Belegschaft gehören die leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG. Eine Kündigung diese...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 5.1 Fehlende Anhörung des Betriebsrats

Rz. 54 Die Anhörung des Betriebsrats ist Wirksamkeitsvoraussetzung sowohl für die ordentliche als auch die außerordentliche Kündigung. Sie kann nicht nachgeholt werden, sondern ist nach ordnungsgemäßer Beteiligung des Betriebsrats zu wiederholen. Hinweis Die Unterrichtung über die Gründe der ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochenen Kündigung ersetzt nicht die Anhörung f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 5.3 Verwertungsverbot im Kündigungsrechtsstreit

Rz. 61 Die Anhörung des Betriebsrats ist nicht fehlerhaft, wenn der Arbeitgeber ihm nicht alle möglichen Kündigungsgründe mitteilt; es gilt der Grundsatz der subjektiven Determination. [1] Die Unvollständigkeit der Unterrichtung berührt daher nicht die Rechtswirksamkeit der Kündigung; sie führt jedoch zu einem Verwertungsverbot im Kündigungsrechtsstreit. Hier ist zu differenz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 2.1 Beteiligungspflichtige Kündigungen

Rz. 3 Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung, der ordentlichen wie der außerordentlichen Kündigung anzuhören.[1] Die Anhörungspflicht besteht auch bei Änderungskündigungen. [2] Rz. 4 Der Betriebsrat ist auch anzuhören, wenn das KSchG keine Anwendung findet, d. h. auch in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses [3], sowie bei einer Kündigung vor Vertragsantritt [4]. Rz. 5 K...mehr