Fachbeiträge & Kommentare zu Verbindlichkeit

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / 10 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Auch nach Inkrafttreten des WEMoG werden die mit (+) gekennzeichneten Entscheidungen weiterhin einschlägig rund um das Thema "Wirtschaftsplan" bleiben und die mit (–) gekennzeichneten nicht mehr gelten. Wo erforderlich, werden ergänzende Informationen erteilt. Abberufung des Verwalters (+) Eine nicht fristgerechte Vorlage von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen sowie die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvermögen / 1.2.4 Verbindlichkeiten

Eine Verbindlichkeit gehört zum Betriebsvermögen, wenn sie durch den Betrieb veranlasst ist. Maßgeblich ist daher allein der Veranlassungszusammenhang.[1] Ein Darlehen, das für die Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens verwendet wird, ist (negatives) Betriebsvermögen. Wird ein fremdfinanziertes Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen entnom...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvermögen / 2.1 Betriebsvermögensvergleich

Bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich[1] wird das Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahrs (Endvermögen) dem Betriebsvermögen am Anfang des Wirtschaftsjahrs (Anfangsvermögen) gegenübergestellt.[2] Dabei ist das Betriebsvermögen nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) auszuweisen. Die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögen...mehr

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Betriebsvermögen / Zusammenfassung

Begriff Betriebsvermögen bildet die Grundlage für die Gewinnermittlung bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit. Es umfasst alle aktiven Wirtschaftsgüter, die in einem Betrieb zur Gewinnerzielung eingesetzt werden und alle betrieblich veranlassten Verbindlichkeiten. Gegenstand des Betriebsvermögens sind die Wirtschaft...mehr

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Wirtschaftsgut / 2.2 Rechtsprechung

Die Rechtsprechung hat folgende kennzeichnende Merkmale herausgearbeitet[1]: Wirtschaftsgüter sind die Sachen und Rechte i. S. d. § 90 BGB [2], Tiere sowie vermögenswerte Vorteile einschließlich rechtlicher und tatsächlicher Zustände, konkreter Möglichkeiten oder Vorteile für den Betrieb.[3] Der Steuerpflichtige muss sich die Erlangung des Vermögenswerts etwas kosten lassen; es...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / Zusammenfassung

Überblick Neben den allgemeinen Prüfungsmethoden sind immer auch branchenspezifische Eigenheiten zu beachten. Der Beitrag behandelt die Besonderheiten bei der steuerlichen Außenprüfung von Baubetrieben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Rechtliche Grundlagen finden sich in folgenden Gesetzen, Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechungen: §§ 631 ff. Bürgerliches Gesetzbuc...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 3.6.2 Pauschale Garantie-/Gewährleistungsrückstellungen

Eine pauschale Rückstellung für Garantie-/Gewährleistungsaufwendungen nach einem von vornherein abstrakt festgelegten Prozentsatz ist nicht möglich, da technische und betriebswirtschaftliche Verhältnisse (Qualitätsmanagement, Produktionsverfahren und Materialeinsatz) und konkrete vertragliche Vereinbarungen (Garantie-/Gewährleistungszeitraum) für jeden Auftrag unterschiedlic...mehr

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Sale-and-lease-back-Verfahren / 1.5 Verringerung der Bilanzsumme

Verwendet das Unternehmen die aus der Veräußerung der Anlagegegenstände erzielten Erlöse zum Abbau von Schulden, führt dies zu einer Reduzierung der Bilanzsumme (Bilanzverkürzung), weil auf der Aktiv- und auf der Passivseite der Bilanz Beträge wegfallen. Das kann bilanzpolitisch[1] insbesondere aus folgenden Gründen wünschenswert sein: Die niedrigere Bilanzsumme ist durch das...mehr

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Weiterleitungsklauseln in S... / 2. Weiterleitungsklausel mit schuldrechtlicher Wirkung

Es bleibt die Möglichkeit der Vereinbarung einer Weiterleitungsklausel mit schuldrechtlicher Wirkung. Nach einer Ansicht verstoßen Weiterleitungsklauseln gegen § 2302 BGB, wonach ein Vertrag durch den sich jemand verpflichtet, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder nicht zu errichten, aufzuheben oder nicht aufzuheben, nichtig ist. Weiterleitungsklauseln sind nach d...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abwehransprüche Die Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Festsetzung eines öffentlichen Geh- und Fahrradwegs auf dem Grundstück in einem Bebauungsplan, kann nur von der Wohnungseigentümergemeinschaft als solcher und nicht von den einzelnen Miteigentümern abgewehrt werden.[1] Anspruchsinhaber, Hausgeld Alleinige Inhaber...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 1.4 Gemeinschaftsvermögen

Gemäß § 9a Abs. 3 WEG ist das Gemeinschaftsvermögen der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugeordnet und wird von ihr verwaltet, und nicht von den Wohnungseigentümern. Als Konsequenz folgt hieraus, dass die einzelnen Wohnungseigentümer keinen Anteil am Verwaltungsvermögen haben. Sie haben also keine unmittelbaren, sondern über die Mitgliedschaft in der Gemein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Automatisierte Transkri... / 1.2 Vorteile transkribierter Gespräche für Unternehmen und Beschäftigte

Wortprotokolle dienen der Dokumentation von Informationen, Absprachen und Entscheidungsfindungen. Sie ermöglichen effizientes Nachhalten besprochener Inhalte und fördern Transparenz, Rechenschaft und Verbindlichkeit. Konkrete Vorteile für Unternehmen können beispielsweise sein: Steigerung der Rechtssicherheit und Vermeidung rechtlicher Auseinandersetzungen durch Dokumentation...mehr

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Arbeitskampfrecht / 5.2 Kein Recht auf Arbeitskampfrecht in kirchlichen Einrichtungen?

Im Ergebnis noch weitgehend ungeklärt ist die konkrete Rechtslage in den Kirchen, was deren Recht angeht, gegen ihre Einrichtungen gerichtete Streikmaßnahmen mithilfe der staatlichen Gerichte abzuwehren. Die großen Kirchen beschäftigen in ihren Einrichtungen eine Vielzahl von Arbeitnehmern auf der Grundlage von Arbeitsverträgen. Zu diesen Einrichtungen gehören nicht nur die K...mehr

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Konzerninterne Vermietung n... / 5. Eigene Einschätzung

Fraglich ist, welche tatsächliche Auswirkung die Änderung des § 4h EStG auf die Konzernklausel hat. Dies ist vor dem Hintergrund zu betrachten, dass sich der Wortlaut des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG nicht verändert hat. Nach Ansicht des Verfassers ist daher im Grundsatz schwer nachvollziehbar, dass durch den § 4h Abs. 3 EStG n.F. nun tatsächlich seitens des Geset...mehr

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Konzerninterne Vermietung n... / 4. § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG auf Basis des § 4h EStG i.d.F. Kreditzweitmarkförderungsgesetzes

§ 4h EStG wurde in Folge des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes geändert. Für den Konzernbegriff i.S.d. § 4h EstG, auf den § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG in seiner aktuellen Fassung dynamisch verweist, ist nach wie vor § 4h Abs. 3 EStG von definitorischer Bedeutung. In der nachfolgenden Tabelle sind die alte wie auch die neue Fassung synoptisch gegenübergestellt. § ...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 1.3.4 Verhältnis außenstehender Dritter zu den Wohnungseigentümern

Unmittelbare Außenhaftung Für das Verhältnis außenstehender Dritter zu den Wohnungseigentümern ist § 9a Abs. 4 WEG von erheblicher praktischer Bedeutung. Da Rechtsgeschäfte – insbesondere Verträge – im Rahmen der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geschlossen werden und nicht mit den einzelnen Wohnungseigentümern in ihrer Gesamth...mehr

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Anwendung der die Optionsve... / d) § 10 Abs. 6 ErbStG (Tz. 22–26)

Gemäß § 10 Abs. 6 Satz 4 ErbStG sind Schulden und Lasten, die mit befreitem Vermögen in wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nur mit dem Betrag abzugsfähig, der dem Verhältnis dieses Vermögens nach Anwendung der §§ 13a, 13c ErbStG zum Wert dieses Vermögens vor Anwendung der §§ 13a, 13c ErbStG entspricht. Sofern mehrere selbstständige wirtschaftliche Einheiten des begünstigt...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / 3. Veräußerungsfrist

Wird der Zehn-Jahres-Zeitraum überschritten, kommt es schon dem Grunde nach nicht zu einer Besteuerung. Bei Veräußerung eines im Wege der Gesamtrechtsnachfolge erworbenen Grundstücks ist bei der Fristberechnung von dem Zeitpunkt des entgeltlichen Erwerbs durch den Rechtsvorgänger auszugehen (BFH v. 12.7.1988 – IX R 149/83, BStBl. II 1988, 942). Entsprechendes gilt bei einem ...mehr

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Konzerninterne Vermietung n... / 2. Grundlagen der Unternehmensverschonung nach den §§ 13a, 13b ErbStG – Kurzübersicht

Im Rahmen der Nachfolgeberatung sind die erbschaft-/schenkungsteuerlichen Befreiungen für Unternehmensvermögen von grundlegender Bedeutung für den wirtschaftlichen Teilaspekt der Entscheidung zur Übertragung des Unternehmens z.B. an die nächste Generation oder an eine Familienstiftung. Bei der Frage, ob die Übertragung von Unternehmensvermögen steuerbefreit ist, sind die §§ ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / 1. Anschaffung von Grundstücken

Anschaffung eines Grundstücks bedeutet entgeltlicher Erwerb des Grundstücks als (rechtlicher oder wirtschaftlicher) Eigentümer von einem Dritten. Erfolgt die Anschaffung unentgeltlich oder teilentgeltlich, ist dem Einzelrechtsnachfolger die Anschaffung des Rechtsvorgängers (insoweit) zuzurechnen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Ist der Grundstückskaufvertrag mit einem befristeten B...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1.2 Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 146 Das nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Wohnraummieters gegenüber der Masse fortbestehende Mietverhältnis kann erst bei einem Zahlungsverzug der Masse im Umfang des § 543 Abs. 2 Nr. 3 oder unter den Voraussetzungen des § 543 Abs. 1 vom Vermieter, dem kein insolvenzbedingtes Sonderkündigungsrecht zusteht, fristlos gekündigt werden (Eckert, NZM...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.4 Höhe der Mietrückstände

Rz. 88 Der Vermieter kann das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter entweder für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete "im Verzug ist" (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a) oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrags "in V...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2.2 Endgültiges Insolvenzverfahren

Rz. 150 Auch nach Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens besteht das Mietverhältnis mit Wirkung für und gegen die Masse fort, allerdings nur dann, wenn die Mietsache im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem Mieter bereits überlassen worden ist (BGH, Urteil v. 5.7.2007, IX ZR 185/06, NZM 2007, 883). Der Mieter darf nur noch an den Insolvenzverwalter zahl...mehr

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Wohnungseigentümergemeinsch... / 4 Verbindlichkeiten der Gemeinschaft

Für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft haften die einzelnen Wohnungseigentümer gemäß § 9a Abs. 4 WEG Gläubigern der Gemeinschaft anteilig begrenzt in Höhe ihres jeweiligen Miteigentumsanteils unmittelbar. Darüber hinaus ordnet § 9a Abs. 4 WEG eine zeitlich begrenzte Nachhaftung entsprechend § 160 HGB für aufgrund Veräußerung ausgeschiedene Wohnungseigentümer an. Hat ein Wohnu...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 6.4 Abzug von Schulden und Lasten

Zum Abzug von Schulden und Lasten bei beschränkter Steuerpflicht gilt Folgendes. Bei beschränkter Steuerpflicht werden Schulden und Lasten nur insoweit berücksichtigt, als sie mit dem Inlandsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen und dieses Vermögen belasten.[1] Hinweis Wirtschaftlicher Zusammenhang Ein wirtschaftlicher Zusammenhang von Schulden (Lasten) mit Vermögens...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 4.4.3 Schulden und Lasten

Sind auch Schulden oder Lasten vorhanden, dann können diese nur soweit abgezogen werden, wie diese mit dem Inlandsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.[1] Darüber hinaus müssen die Schulden das Inlandsvermögen auch belasten.[2] Praxis-Beispiel Schulden und Lasten Der im Ausland lebende Witwer W hat seinen Sohn S, der ebenfalls im Ausland wohnt, zum Alleinerben best...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4.5 Verschonungsabschlag bei vermieteten Grundstücken

Nach § 13d Abs. 1 ErbStG sind zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke nur mit 90 % anzusetzen. Dies gilt auch für in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegene Grundstücke.[1] Dabei sind die Verhältnisse zum Besteuerungszeitpunkt maßgebend.[2] Praxis-Beispiel Verschonungsabschlag Erblasser E, der in Köln seinen Wohn...mehr

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Zurückbehaltungsrecht (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Das Zurückbehaltungsrecht hat im Bereich des Wohnungseigentumsrechts eine eher untergeordnete Bedeutung. Jedenfalls beim Erwerb einer Eigentumswohnung können die Wohnungseigentümer u. U. ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Bauträger bzw. Veräußerer geltend machen, ansonsten ist dies regelmäßig ausgeschlossen. Dem Verwalter jedenfalls steht ein Zurückbehaltungsrec...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 7.3 Folge der erweiterten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht

Infolge der erweiterten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht wird von der deutschen Steuerpflicht nicht nur das Inlandsvermögen erfasst, sondern darüber hinaus auch das erweiterte Inlandsvermögen. Hierzu zählt das folgende Vermögen:[1] Kapitalforderungen und Schulden; Barguthaben und Bankguthaben bei Geldinstituten; Aktien und Anteile an Kapitalgesellschaften auch dann, wenn die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Einzelfälle

Rz. 8 Fälle, in denen die Rechtsprechung eine Kündigung für sittenwidrig gehalten hat, sind vergleichsweise selten. Es finden sich zumeist Entscheidungen, in denen die Nichtigkeit nach § 138 BGB verneint wurde, sodass sich in der Gesamtschau zumindest ein "negativer Maßstab" erkennen lässt.[1] Selbstverständlich sind stets alle Umstände und Besonderheiten des Einzelfalls zu ...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.3 Folgen der unbeschränkten Steuerpflicht

Ist eine der beteiligten Personen Inländer und damit unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht gegeben, so hat das die folgenden Konsequenzen. Es unterliegt der gesamte Vermögensanfall der deutschen Erbschaftsbesteuerung, unabhängig davon, ob es sich um inländisches oder ausländisches Vermögen handelt.[1] Beschränkungen können sich hierbei jedoch durch Doppelbesteuerungsabkommen o...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.1 Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft als Gegenstand der Einbringung

Rz. 29 Die Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft fällt nach § 21 Abs. 1 UmwStG grundsätzlich immer in den Anwendungsbereich des § 21 UmwStG, ungeachtet dessen, ob es sich um mehrheitsvermittelnde Anteile, um Anteile in einem Privat- bzw. Betriebsvermögen oder um Anteile an einer inl. bzw. ausl. Gesellschaft handelt. Die Frage der mehrheits...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6 Einbringungsfolgegewinn (§ 23 Abs. 6 i. V. m. § 6 Abs. 1, 3 UmwStG)

Rz. 134 Nach § 23 Abs. 6 i. V. m. § 6 Abs. 1 und 3 UmwStG kann die übernehmende Gesellschaft eine ihren steuerlichen Gewinn mindernde Rücklage bilden, wenn sich ihr Gewinn infolge des Erlöschens von Forderungen und Verbindlichkeiten, die zwischen ihr und dem Einbringenden bestanden haben, oder infolge der Auflösung von Rückstellungen erhöht. Ein Gewinn entsteht insbesondere ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.4 Gewährung auch sonstiger Gegenleistungen

Rz. 60 Die Kapitalerhöhung bei der übernehmenden Gesellschaft muss nicht dem Buchwert bzw. den Anschaffungskosten der eingebrachten Anteile entsprechen. Es reicht aus, wenn das Gesellschaftskapital sich um den gesellschaftsrechtlich vorgeschriebenen Mindestbetrag erhöht. In Höhe des überschießenden Anteils kann eine Zuführung zu einer Rücklage erfolgen und/oder es können dem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1 Inhalt und Zweck von § 23 UmwStG

Rz. 1 Nach den §§ 20 bzw. 21 UmwStG kann die Einbringung von Unternehmensteilen bzw. der Anteilstausch grundsätzlich unter Fortführung der bisherigen Buchwerte oder Anschaffungskosten steuerneutral, unter Ansatz eines Zwischenwerts teilweise steuerneutral oder durch Ansatz des gemeinen Werts unter Aufdeckung aller stiller Reserven steuerwirksam durchgeführt werden. Die §§ 20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.3.3.2 Anwendungsbereich des Art. 8 der Fusionsrichtlinie (§ 21 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 Hs. 1 UmwStG)

Rz. 184 Nach Art. 8 Abs. 1, 3 der Fusionsrichtlinie darf der Anteilstausch unter den weiteren Voraussetzungen der Fusionsrichtlinie auf der Ebene des Einbringenden keine Besteuerung eines Veräußerungsgewinns auslösen. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Finanzverwaltung die Ausnahmeregelung des § 21 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 UmwStG tatsächlich nur auf die Sachverhalte beschrä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Auskunft an Dritte über steuerliche Verhältnisse eines anderen

Rz. 87 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Geheimhaltung der steuerlichen Verhältnisse des Stpfl durch die Finanzbehörden wird durch das > Steuergeheimnis iRd §§ 30ff AO geschützt. Zu den Rechten des Stpfl > Akteneinsicht, ergänzend > Datenschutz. Privatpersonen wird zu außersteuerlichen Zwecken kein Einblick in die Steuerakten eines Stpfl gewährt (BFH 96, 455 = BStBl 1969 II, 676...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.1 Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 121 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG ist die Übernahme von Verbindlichkeiten steuerfrei, soweit hierin nicht lediglich eine nicht steuerbare Entgeltszahlung zu sehen ist (vgl. Abschn. 1.1. Abs. 3, Abschn. 4.8.11. UStAE). Die Steuerbefreiung bezieht sich auf Finanzdienstleistungen (vgl. EuGH vom 19.04.2007, C-455/05, Velvet & Steel Immobilien, Rn. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Abzug von Schulden und sonstigen Passivposten bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach § 5 oder § 4 Abs. 1 EStG ermitteln

a) Allgemeines Rz. 606 [Autor/Stand] Insoweit wird zunächst auf die Ausführungen in Rz. 556 ff. verwiesen. Rz. 606.1 [Autor/Stand] Nach § 242 Abs. 1 HGB ist der Kaufmann verpflichtet, in seiner Handelsbilanz nicht nur sein (Aktiv-)Vermögen, sondern auch seine Schulden (vollständig) auszuweisen. Entsprechendes gilt auch für die Steuerbilanz. Gewerbetreibende, die aufgrund geset...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Mit der Klage auf Umschreibung oder Löschung einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld verbundene Klage auf Befreiung von der persönlichen Verbindlichkeit.

Rn 5 Begehrt der Eigentümer vom Grundpfandrechtsinhaber im Klagewege die Umschreibung (vgl § 1163 BGB) oder Löschung des Grundpfandrechts, so kann es bei Streit um das (Fort-)Bestehen der gesicherten Forderung Sinn machen, den Grundpfandrechtsinhaber sogleich auf ›Befreiung von der persönlichen Verbindlichkeit‹ in Anspruch zu nehmen. Sofern es zur ›Schuldbefreiung‹ – was (zB...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Schulden

a) Gewisse Verbindlichkeiten Rz. 99 [Autor/Stand] Nach – soweit ersichtlich – allgemeiner Auffassung fallen darunter dem Grunde und der Höhe nach feststehende Verpflichtungen zu einer Leistung gegenüber Dritten (sog. Außenverpflichtungen), die für den Steuerpflichtigen eine wirtschaftliche Belastung darstellen.[2] Rz. 100 [Autor/Stand] Die (gewisse) Verbindlichkeit kann dabei ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Übernahme von Verbindlichkeiten und Sicherheiten (§ 4 Nr. 8 Buchst. g UStG)

2.7.1 Übernahme von Verbindlichkeiten Rz. 121 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG ist die Übernahme von Verbindlichkeiten steuerfrei, soweit hierin nicht lediglich eine nicht steuerbare Entgeltszahlung zu sehen ist (vgl. Abschn. 1.1. Abs. 3, Abschn. 4.8.11. UStAE). Die Steuerbefreiung bezieht sich auf Finanzdienstleistungen (vgl. EuGH vom 19.04.2007, C-455...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Schulden und sonstige Abzüge bei nicht bilanzierenden Gewerbetreibenden und Freiberuflern

Rz. 841 [Autor/Stand] Nicht anders als bei bilanzierenden Steuerpflichtigen sind auch bei nichtbilanzierenden Unternehmern nur solche Schulden und sonstige Abzüge bei der Ermittlung des Betriebsvermögenswerts zu berücksichtigen, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Gesamtheit oder mit einzelnen Teilen des Betriebsvermögens stehen (§ 103 Abs. 1 BewG). Zum Begrif...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Abziehbarkeit von Verbindlichkeiten, soweit diese mit i.S.v. §§ 13a Abs. 1, 13 b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG a.F. bzw. §§ 13a und 13c ErbStG n.F. steuerbefreitem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen

Rz. 584 [Autor/Stand] Unter den Voraussetzungen der §§ 13a Abs. 1 und 8, 13b Abs. 4 ErbStG i.d.F. vor (dem vom Gesetzgeber grundsätzlich mit Wirkung ab 1.6.2016 angeordneten) Inkrafttreten des Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BVerfG v. 4.11.2016[2] wurde für den Erwerb von Betriebsvermögen ein sog. Verschonungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abgrenzung der zum Fremdkapital des Unternehmens gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge vom Eigenkapital des Unternehmens

Rz. 205 [Autor/Stand] Zum Eigenkapital eines Unternehmens als Differenz zwischen dem (gemeinen) Wert der Aktiva und dem (gemeinen) Wert des Fremdkapitals (d.h. der Schulden und sonstigen Abzüge i.S.v. § 103 BewG) gehören bei Kapitalgesellschaften neben dem sog. gezeichneten Kapital (Nennkapital, bei AG: Grundkapital, bei GmbH: Stammkapital) auch die offenen Rücklagen, insb. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Befreiung von einer Verbindlichkeit.

Rn 68 Schätzung nach § 3 (BGH NJW 74, 2128; KG JurBüro 98, 648); maßgeblich ist grds der vom Kl genannte Betrag; wenn besondere Umstände vorliegen, die eine geringere Bewertung rechtfertigen, ist ein Abschlag vorzunehmen (BGH MDR 11, 1075 [BGH 14.07.2011 - III ZR 23/11]: Ansatz von 20 %, wenn künftige Inanspruchnahme ausgeschlossen); auch bei Befreiung von Bürgen- oder Pfand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Abzug von Schulden und Lasten

Rz. 120 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung der der erweitert beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Erwerbe kommt ein Abzug von Schulden und Lasten nur insoweit in Betracht, als diese in einer wirtschaftlichen Beziehung zu diesen Erwerben stehen (vgl. § 10 Abs. 6 ErbStG, s. § 10 Rz. 175 ff.). Für die Berücksichtigung negativen Vermögens gilt Folgendes: Ergibt sich infolge de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bewertung der Schulden und sonstigen Abzüge

1. Rechtslage vom 1.1.1993 bis 31.12.2008 a) Bilanzierende Unternehmer Rz. 866 [Autor/Stand] Bei bilanzierenden Gewerbetreibenden und Freiberuflern wurde für den Schuldenabzug, soweit die Schulden dem Grunde nach auch in der Vermögensaufstellung zu erfassen waren, grundsätzlich an die Steuerbilanzwerte angeknüpft. Entsprechendes galt für die passiven Rechnungsabgrenzungsposten...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Einleitung

Rz. 556 [Autor/Stand] Zur Bedeutung und zum Anwendungsbereich des § 103 Abs. 1 BewG wird zunächst auf die Ausführungen unter Rz. 11 ff. verwiesen. Rz. 557 [Autor/Stand] Schulden und sonstige Abzüge i.S.v. § 103 Abs. 1 BewG stellen diejenigen Verbindlichkeiten, Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Abzugsbeträge dar, die nach § 95 Abs. 1 BewG zum Betr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 103 Schulden und sonstige Abzüge

Schrifttum: Albrecht, Bewertung einer Rekultivierungsverpflichtung, HFR 2004, 457; Bader, DBA-Schachtelprivileg und Betriebsausgabenabzug, NWB Fach 3, S. 9821; Bauer/Wartenburger, Neuere Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts, MittBayNot 2010, 435; Bolz/von Elsner/Korth, Diskussion – Klippen bei der neuen Erbschaftsteuer in Verbindung ...mehr