Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.1 Vorteilsgewährende Kapitalgesellschaft

Rz. 23 Außerbilanzielle Gewinnerhöhung Auf Ebene der vorteilsgewährenden Kapitalgesellschaft besteht die Rechtsfolge der vGA – entsprechend dem Wortlaut des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG – darin, dass die vGA das Einkommen nicht mindert. Dem bilanziellen Unterschiedsbetrag i. S. v. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG, der infolge der vGA vermindert ist, ist die vGA wieder hinzuzurechnen. Diese H...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 1 Einleitung

Rz. 1 Steuerliche Bedeutung Das Rechtsinstitut der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) stellt das wesentliche Instrument dar, um bei Körperschaften Vorgänge der Einkommenserzielung von Vorgängen der Einkommensverwendung abzugrenzen und sicherzustellen, dass auch andere Vorgänge der Einkommensverwendung als offene Gewinnausschüttungen (oGA), die durch schuld- oder gesellschaft...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 6.2 Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers

Rz. 51 Dreistufige Angemessenheitsprüfung Die Prüfung der Angemessenheit der Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers ist stets streitanfällig und regelmäßig anhand des konkreten Einzelfalls vorzunehmen. Hierbei müssen sowohl die Gesamtausstattung als auch die einzelnen Vergütungsbestandteile einem Fremdvergleich standhalten. Bezüglich der Gesamtausstattung nimmt die Fina...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 6.4 Pensionszusagen

Rz. 58 Abgrenzung zu bilanzsteuerrechtlichen Anforderungen gem. § 6a EStG Die bilanzsteuerrechtlichen Anforderungen an die Bildung von Pensionsrückstellungen und Zuführungen zu Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz gem. § 6a EStG gelten ungeachtet des Empfängers der Pensionszusage und deshalb auch für Gesellschafter-Geschäftsführer und andere angestellte Gesellschafter. ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.4 Kapitalertragsteuerliche Behandlung

Rz. 43 Einbehaltungs- und Abführungsverpflichtung VGA lösen als sonstiger Bezug i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG Kapitalertragsteuer i. H. v. 25 % (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG i. V. m. § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) zuzüglich Solidaritätszuschlag aus. Die Kapitalertragsteuer entsteht im Zeitpunkt des Zuflusses der vGA (§ 44 Abs. 1 Satz 2 EStG i. V. m. § 11 Abs. 1 ESt...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttung: Rechtsfolgen, Fallgruppen und ausgewählte Aspekte im Konzern

1 Einleitung Rz. 1 Steuerliche Bedeutung Das Rechtsinstitut der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) stellt das wesentliche Instrument dar, um bei Körperschaften Vorgänge der Einkommenserzielung von Vorgängen der Einkommensverwendung abzugrenzen und sicherzustellen, dass auch andere Vorgänge der Einkommensverwendung als offene Gewinnausschüttungen (oGA), die durch schuld- oder ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.3 Formale Anforderungen bei beherrschenden Gesellschaftern und diesen nahestehenden Personen

Rz. 11 Sonderbedingungen für beherrschende Gesellschafter und diesen Nahestehende Bei beherrschenden Gesellschaftern und diesen nahestehenden Personen (zum Begriff der nahestehenden Person vgl. Rz. 10) kommt der sog. formale Fremdvergleich zur Anwendung. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird in diesem Zusammenhang eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis indiz...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.3 Umsatzsteuerliche Behandlung

Rz. 38 Unentgeltliche Wertabgaben Dem Begriff der vGA i. S. v. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG (Rz. 2 ff.) kommt umsatzsteuerrechtlich keine eigenständige Bedeutung zu.[1] Liegt eine vGA vor, ist diese umsatzsteuerrechtlich nur von Bedeutung, wenn eine Leistung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG und § 3 Abs. 1 und 9 UStG vorliegt, die entweder unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1b und...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.1 Unterschiedsbetragsminderung/verhinderte Unterschiedsbetragsmehrung

Rz. 4 Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung Eine vGA erfordert zunächst, dass auf Ebene der Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung vorliegt, die sich auf den bilanziellen Unterschiedsbetrag i. S. v. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG ausgewirkt hat. Angesichts der in ihrer Wirkung auf den Unterschiedsbetrag erforderlichen Vermöge...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 6.1 Überpreislieferungen an Kapitalgesellschaften

Rz. 48 Aktivierung zu angemessenen Anschaffungskosten Erwirbt eine Kapitalgesellschaft von einem unmittelbar (oder mittelbar) übergeordneten Gesellschafter oder einer diesem nahestehenden Person Wirtschaftsgüter zu einem unangemessen hohen Entgelt (sog. Überpreislieferungen), stellen sich neben der steuerlichen Behandlung des Liefergeschäfts Folgefragen im Hinblick auf die Zu...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 6 Typische Fallgruppen

6.1 Überpreislieferungen an Kapitalgesellschaften Rz. 48 Aktivierung zu angemessenen Anschaffungskosten Erwirbt eine Kapitalgesellschaft von einem unmittelbar (oder mittelbar) übergeordneten Gesellschafter oder einer diesem nahestehenden Person Wirtschaftsgüter zu einem unangemessen hohen Entgelt (sog. Überpreislieferungen), stellen sich neben der steuerlichen Behandlung des L...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 8 Weiterführende Literatur

Baumhoff/Kluge/Liebchen, IStR 2014, S. 515. Blumenberg/Lechner, DB 2014, S. 141 ff.mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 6.3 Tantiemezusagen

Rz. 56 "Vorweggenommene Gewinnausschüttung" Die Vereinbarung einer Tantieme als erfolgsabhängige Vergütungskomponente wirft in besonderem Maße Abgrenzungsfragen auf, weil sie als gewinnabhängige Gehaltskomponente eine Vorab-Teilhabe am Gewinn vermittelt und – jedenfalls wirtschaftlich – eine "vorweggenommene Gewinnausschüttung" darstellt.[1] Sie sind jedoch übliche Gehaltsbes...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 6.5 Übertragung von Geschäftschancen (Geschäftschancenlehre)

Rz. 66 Übertragung/Verlagerung von Geschäftschancen Nach Rechtsprechung des BFH kann eine vGA unter anderem dann vorliegen, wenn eine Geschäftschance unentgeltlich oder gegen ein unangemessen niedriges Entgelt von einer Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem Gesellschafter nahestehenden Person überlassen wird. Die ältere Rechtsprechung basierte auf dem ziv...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.3 Zuschläge bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Nach dem Wortlaut der Lohnsteuer-Richtlinien zählen sämtliche Steuerpflichtige, die aus lohnsteuerlicher Sicht als Arbeitnehmer zu beurteilen sind, zu dem Personenkreis, der steuerfreie Lohnzuschläge nach der Vorschrift des § 3b EStG erhalten kann. Die Rechtsprechung hat entschieden, dass dies nicht für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gilt.[1] Mit dem Aufgabenbild d...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 10 Außersteuerliche Aspekte der Option

Die Option zur Körperschaftsbesteuerung entfaltet grundsätzlich nur steuerliche Wirkung. Unmittelbare Auswirkungen auf Handels- oder Gesellschaftsrecht ergeben sich aus der Anwendung des Optionsmodells nicht. Insbesondere ändert sich nicht die Rechtsform der optierenden Gesellschaft. Die Fiktion eines Formwechsels der Personengesellschaft in die Rechtsform der Kapitalgesells...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 5.3 Weitere Leistungsbeziehungen

Andere aus der optierenden Personengesellschaft erzielte Einkünfte unterliegen keiner Subsidiarität gegenüber § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG mehr. Soweit diese fremdüblich ausgestaltet sind, unterliegen sie daher den entsprechenden Einkunftstatbeständen der §§ 19 bis 22 EStG.[1] Bei fehlender Fremdüblichkeit haben die Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttung Vorrang.[2] A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 4.1 Betriebsausgabenabzug durch Leistungen der Gesellschafter

Leistungen der Gesellschafter an eine optierende Personengesellschaft führen bei dieser zu Betriebsausgaben, die auch nicht wieder als Sondervergütungen oder Sonderbetriebseinnahmen korrespondierend hinzugerechnet werden (mangels Anwendbarkeit von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Hs. 2 EStG). Dies gilt allerdings nur, soweit die Leistungsbeziehung fremdüblich ausgestaltet ist und du...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 5.2 Besteuerung zugeflossener Gewinnanteile

Zugeflossene Gewinnanteile gelten gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 KStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen.[1] Diese unterliegen unter entsprechenden Voraussetzungen der Abgeltungssteuer bzw. dem Teileinkünfte- oder Freistellungsverfahren. Den Gesellschaftern zufließende verdeckte Gewinnausschüttungen werden ebenfalls von § 1a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 KStG erfasst.[2] Leistungen aus ...mehr

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GmbH: Gesellschafterdarlehen / 1 Steuerliche Anerkennung des Gesellschafterdarlehens

Bei Betriebsprüfungen werden Darlehensvereinbarungen zwischen den Gesellschaftern und der GmbH besonders kritisch geprüft. Das Gesellschafterdarlehen muss so ausgestaltet sein, wie es auch zwischen Fremden/Dritten vereinbart würde – also: Der Darlehensvertrag muss insgesamt "übliche" Konditionen enthalten. Die Finanzbehörden orientieren sich bei der steuerrechtlichen Beurteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Gesellschafterdarlehen / 4 Steuerliche Folgen

Sind die an den Gesellschafter gezahlten Darlehenszinsen angemessen, stellen sie bei der GmbH Betriebsausgaben dar und mindern ihren steuerpflichtigen Gewinn. Zahlt die GmbH unangemessen hohe Zinsen, wird der überhöhte Teil von den Finanzbehörden als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt. Handelt es sich bei dem Darlehensgeber um einen beherrschenden Gesellschafter und ist ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Geschäftsführer

Werbungskosten sind diejenigen Aufwendungen, die der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Stellung als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft macht. Ist der Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter der Kapitalgesellschaft, gilt dies dann, wenn die Aufwendungen nur mit der Tätigkeit als Geschäftsführer zusammenhängen, und keine Verbindung zu der Stellung als Gesellsc...mehr

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GmbH: Ausfallhaftung – So v... / 5.2 Sichere Zahlungsmodalitäten und Fristen vereinbaren

Prüfen Sie den Gesellschaftsvertrag auf die Zahlungsmodalitäten bei den Einlagen. Falls die Einlagen nicht unmittelbar nach der Zeichnung erbracht werden müssen, sollten Sie sich einen persönlichen Fristenkalender anlegen, wann die Einlagen fällig sind, und den Geschäftsführer ggf. daran erinnern, diese einzufordern. Wenn der Gesellschaftsvertrag zu Fristen schweigt, werden S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / 2 Wann ist eine Gehaltskürzung sinnvoll?

Bei Vorliegen der folgenden Anzeichen sollte der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH einen Gehaltsverzicht ernsthaft in Erwägung ziehen: Die GmbH erzielt über mehrere Jahre hinweg keine angemessene Kapitalverzinsung. Hierzu sollte i. d. R. eine zweistellige Verzinsung vor Steuern als Maßstab herangezogen werden (10 %). Eine geringere Zielgröße kommt infrage für kleine Be...mehr

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Beirat in der GmbH: Rechte ... / 9.2.2 Die Behandlung der Vergütung beim Beiratsmitglied

Die Vergütung unterliegt beim Beirat der Regelbesteuerung. Bei Überwachungsfunktion erzielen Beiräte Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.[1] Angehörige eines beratenden Beirats erzielen entweder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit[2] oder aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG. Dafür entscheidend dürfte die spezifische Aufgabenstellung im Beirat sein, die anhand der von der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen (S. 2)

Rz. 116 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG bestimmt, dass zu den sonstigen Bezügen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG auch verdeckte Gewinnausschüttungen gehören. Die Regelung soll sicherstellen, dass offene und verdeckte Gewinnausschüttungen gleich behandelt werden. Rz. 117 Eine verdeckte Gewinnausschüttung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG liegt vor, wenn eine Körperschaft ih...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 3.3.3 Arbeitnehmer ist mit beherrschender Stellung beteiligt

Ist der Arbeitnehmer an der Körperschaft beteiligt und beherrscht diese (beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer), liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Vereinbarungen über die Einrichtung von Zeitwertkonten sind lohn- und einkommensteuerlich nicht anzuerkennen. Ist von einer verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen, kann bei Organen von Körperschaften durch die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 3.3.2 Arbeitnehmer ist ohne beherrschende Stellung beteiligt

Ist der Arbeitnehmer an der Körperschaft beteiligt, beherrscht diese aber nicht (z. B. Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer), ist nach den allgemeinen Grundsätzen zu prüfen, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. Liegt danach keine verdeckte Gewinnausschüttung vor, sind Vereinbarungen über die Einrichtung von Zeitwertkonten ebenfalls lohn-/einkommensteuerlich gr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.2.2 Zweifelhafte Einzelfälle steuerpflichtiger Bezüge

Rz. 111 Als Vorabausschüttungen werden Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter im Hinblick auf den erwarteten, aber noch nicht endgültig festgestellten Gewinn eines Wirtschaftsjahrs bezeichnet. Bei der AG sind Vorabausschüttungen im laufenden Wirtschaftsjahr grundsätzlich unzulässig und als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln.[1] Dagegen werden bei der G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.2.2 Rückzahlung von in Nennkapital umgewandelten Gewinnrücklagen (S. 2)

Rz. 132 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Bezüge, die aufgrund einer Kapitalherabsetzung oder nach der Auflösung (Rz. 127) einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG anfallen und die als Gewinnausschüttungen i. S. d. § 28 Abs. 2 S. 2 und 4 KStG gelten. Nicht der Besteuerung nach § 20 Abs...mehr

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Arbeitszeitkonto / 7.2 Zeitwertkonten zugunsten von Organen von Körperschaften

Für am 31.1.2009 eingerichtete und aus Vertrauensschutzgründen steuerlich anzuerkennende Zeitwertkonten-Modelle von Organen von Körperschaften wurde ebenfalls eine Übergangsregelung vorgesehen. Die bis zu diesem Zeitpunkt aufgebauten Guthaben bleiben unverändert bestehen und werden erst bei Auszahlung besteuert. Ab 1.1.2009 änderte sich die steuerliche Behandlung von weiteren...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 3.3.4 Folgen bei Erwerb/Beendigung einer Organstellung

Der Erwerb einer Organstellung führt nicht zur Auflösung oder Versteuerung des bis zu diesem Zeitpunkt (also ohne Organ der Körperschaft zu sein) aufgebauten Guthabens. Nach Erwerb der Organstellung ist hinsichtlich der weiteren Zuführungen zu dem Konto eine verdeckte Gewinnausschüttung zu prüfen, sofern der Arbeitnehmer neben seiner Organstellung auch an der Körperschaft be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.11.1 Überblick

Rz. 201 § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG enthält zwei Tatbestände: Buchst. a erfasst Leistungen eines nicht von der KSt befreiten Betriebs gewerblicher Art i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 4 KStG mit eigener Rechtspersönlichkeit. Buchst. b besteuert Gewinne und verdeckte Gewinnausschüttungen eines nicht von der KSt befreiten Betriebs gewerblicher Art i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 i. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 7.2 Definition des Anteilseigners im Steuerrecht (S. 2)

Rz. 348 § 20 Abs. 5 S. 1 EStG bestimmt, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG der Anteilseigner erzielt. Anteilseigner ist nach § 20 Abs. 5 S. 2 EStG derjenige, dem die Anteile nach § 39 AO im Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses zuzurechnen sind. § 39 Abs. 1 AO rechnet Wirtschaftsgüter für steuerliche Zwecke grundsätzlich dem zivilre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.11.2 Betriebe gewerblicher Art mit eigener Rechtspersönlichkeit (Buchst. a)

Rz. 202 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a) EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Einnahmen aus Leistungen eines nicht von der KSt befreiten Betriebs gewerblicher Art i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 4 KStG mit eigener Rechtspersönlichkeit, die zu mit Gewinnausschüttungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG wirtschaftlich vergleichbaren Einnahmen führen. Zu ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.6.2 Veranlagungsverfahren

Rz. 92 In Ausnahmefällen erfolgt die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG aber auch nach der Einführung der Abgeltungsteuer im Veranlagungsverfahren. Sofern die Kreditinstitute in diesen Fällen KapESt einbehalten und an das FA abgeführt haben, stellt die KapESt wie bisher eine Vorauszahlung auf die ESt dar, die im Veranlagungsverfahren auf die ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.2.1 Gewinnanteile, Ausbeuten und sonstige Bezüge

Rz. 106 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG unterwirft Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge, die ein Gesellschafter aus einer Beteiligung an einer AG, GmbH, Genossenschaft oder optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStG erzielt, als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung. Rz. 107 einstweilen frei Rz. 108 Zu den Gewinnanteilen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG gehö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.10 Einnahmen aus Leistungen von Körperschaften (Nr. 9)

Rz. 197 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Einnahmen aus Leistungen einer nicht von der KSt befreiten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 KStG, die Gewinnausschüttungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG wirtschaftlich vergleichbar sind, soweit sie nicht bereits zu den Einnahmen i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.11.3 Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Buchst. b)

Rz. 204 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b) S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen die nicht den Rücklagen zugeführten Gewinne und verdeckte Gewinnausschüttungen eines nicht von der KSt befreiten Betriebs gewerblicher Art i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 4 KStG ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Vorschrift ist nur für den nicht steuerbefreiten Teil des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Der heutige § 20 EStG geht im Wesentlichen auf § 12 des Preußischen EStG v. 24.6.1891[1] zurück. § 6 Nr. 1 PrEStG 1891 unterwarf, ähnlich wie § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 des heutigen EStG, alle Einkünfte, die der Stpfl. aus Kapitalvermögen erzielte, der ESt. § 12 PrEStG 1891 ergänzte diese Vorschrift, enthielt aber, vergleichbar dem heutigen § 20 Abs. 1 EStG, keine Definitio...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Zuwendende/Schenker sind alle Gesellschafter

Rz. 92 [Autor/Stand] Ebenso wie sie nach Satz 2 im umgekehrten Fall des steuerbaren Erwerbs einer rechtsfähigen Personengesellschaft als Erwerber fingiert werden (s. Rz. 38 ff.) macht Satz 3 "deren", d.h. alle Gesellschafter zu Zuwendenden und damit grundsätzlich zu Schenkern, wenn die Gesellschaft selbst den Tatbestand einer steuerbaren Schenkung verwirklicht (s. Rz. 88 ff....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Erwerber sind alle Gesellschafter

Rz. 38 [Autor/Stand] Mit dem Wort "deren" macht Satz 2 ausdrücklich die Gesellschafter in steuerbarer Weise bereicherter rechtsfähiger Personengesellschaften zu Erwerbern. Ausnahmen oder Einschränkungen sind nicht vorgesehen. Damit sind alle Gesellschafter rechtsfähiger Personengesellschaften, auch wenn der Gesellschaftsanteil nur als Treuhänder gehalten würde,[2] potenziell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Eine Zuwendung, mehrere Erwerbe

Rz. 101 [Autor/Stand] Hat eine rechtsfähige Personengesellschaft eine steuerbare Vermögensverschiebung ausgeführt, wird/wurde der jeweilige Erwerber zwar zivilrechtlich auf ihre Kosten, jedoch nach § 2a Satz 3 ErbStG nicht von ihr, sondern von ihren als Zuwendende geltenden Gesellschaftern bereichert. Schenkungsteuerlich werden so aus einer Schenkung mindestens zwei und somi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kapitalgesellschaften (Abs. 2 Satz 1 Alt. 3)

Rz. 50 [Autor/Stand] Kapitalgesellschaften sind potenziell erklärungspflichtig entweder als Steuerschuldner (§ 153 Abs. 1 Satz 1 BewG), als Eigentümer von Feststellungsgegenständen (§ 153 Abs. 2 Satz 1 Alt. 3 BewG) oder auch bei Bewertung sog. Mitunternehmeranteile (§ 153 Abs. 2 Satz 2 BewG) sowie – ausschließlich – in Fällen der Bedarfsbewertung nicht börsennotierter Anteil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Erklärungspflicht bei Anteilsbewertung (Abs. 3)

Rz. 60 [Autor/Stand] Nicht börsennotierte Anteile an Kapitalgesellschaften sind nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 BewG zu bewerten. Die ausschließliche Erklärungspflicht der Kapitalgesellschaft (§ 153 Abs. 3 BewG) schließt grundsätzlich eine Einflussnahme der/s Steuerschuldner/s auf die Wertermittlung gegenüber dem Feststellungsfinanzamt aus. Rz. 61 [Autor/Stand] Die Kapitalgesell...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.3.5 Wirkung der vGA

Das sog. Rechtsinstitut der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) ersetzt die bei einer GmbH nicht anwendbare Norm des § 12 EStG, mit welcher Kosten der privaten Lebensführung bei einem Einzelunternehmen bzw. einer Personengesellschaft vom Abzug als Betriebsausgaben ausgeschlossen werden. Diese Korrekturfunktion wird (in Teilen) durch die vGA übernommen. Schwerpunkt für die Kor...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.3 Verdeckte Gewinnausschüttung

Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) gilt als das Damoklesschwert schlechthin. Dabei handelt es sich um eine Korrekturmöglichkeit für steuerlich nicht zu berücksichtigende Aufwendungen. 2.3.1 Grundlagen Die GmbH und ihre Gesellschafter sind jeweils selbstständige Rechts- und Steuersubjekte. Damit sind diese in der Lage, zivilrechtlich wirksame, eigenständige schuldrechtliche...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.5.2 Verdeckte Gewinnausschüttung

Nutzt der Gesellschafter-Geschäftsführer dagegen den betrieblichen Pkw für seine privaten Zwecke ohne eine entsprechende Vereinbarung mit der Gesellschaft, liegt regelmäßig eine vGA vor. Eine unbefugte private Nutzung hat keinen Lohncharakter. Die erfolgte Nutzung führt damit i. H. ihres Werts zu einer (verdeckten) Gewinnausschüttung an den nutzenden Gesellschafter.mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.3.4 Definition der vGA

Die Definition einer vGA wird aus der ständigen Rechtsprechung, insbesondere der des BFH, abgeleitet. Danach sind erforderlich: Eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, welche sich auf das Ergebnis der GmbH ausgewirkt hat, jedoch durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und die in keinem Zusammenhang mit einer offenen Gewinnausschüttung steht. Zudem muss...mehr