Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.3.1 Darlehen einer Kapitalgesellschaft an Gesellschafter

Rz. 31 Kapitalgesellschaften sind auch steuerrechtlich eigenständige Rechtssubjekte. Sie haben keine Privatsphäre und damit auch kein Privatvermögen. Darlehensforderungen der Kapitalgesellschaft werden daher in der Steuerbilanz aktiviert und die Zinsen sind als Betriebseinnahmen zu behandeln, auch wenn es sich um Darlehensforderungen an Gesellschafter handelt. Rz. 32 Die Darl...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.3.2 Darlehen von Gesellschaftern an die Kapitalgesellschaft

Rz. 35 Darlehensforderungen der Gesellschafter an die Kapitalgesellschaft sind als deren Betriebsvermögen oder Privatvermögen zu behandeln, je nachdem, ob die betreffenden Gesellschafter das Darlehen aus ihrem Betriebsvermögen (bspw. Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer einer Personengesellschaft) oder Privatvermögen gewähren. Die an die Gesellschafter gezahlten Zinsen ...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Gesellschafter/§ 17 EStG

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 4 Urteile des BFH

Der BFH hat sich im Jahr 2023 mit Veröffentlichungen zu Fragen der steuerlichen Gewinnermittlung zurückgehalten. An Urteilen, die auf der Homepage des BFH im abgelaufenen Jahr veröffentlicht wurden, sind die folgenden Entscheidungen zu nennen: Die Vereinbarung eines Vorbehalts zur Abänderung einer Pensionszusage ist im Regelfall steuerlich schädlich. Dies hat der BFH mit Urte...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 1. Geschäftsführer

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.3 Rechtsfolge und Erstattungsverfahren

Rz. 72 Als Rechtsfolge bei Vorliegen des Tatbestands des § 32 Abs. 5 KStG ist dem Anteilseigner auf (formlosen) Antrag die einbehaltene und abgeführte KapESt zu erstatten. Zu den Voraussetzungen der Erstattung wird weiter auf § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG [1] verwiesen. Grundlage der Erstattung ist daher die Vorlage der in § 45a Abs. 2, 3 EStG geregelten Steuerbescheinigung. Erstatt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 3.3 Besonderheiten im Falle der Aufwärtsverschmelzung (Upstream-Merger)

Rz. 71 Sofern die Übernehmerin an der übertragenden Kapitalgesellschaft beteiligt ist (partieller oder vollständiger Upstream-Merger oder Aufwärtsverschmelzung), ergeben sich insoweit Besonderheiten. Eine Zurechnung des steuerlichen Einlagekontos der übertragenden Kapitalgesellschaft bei der Übernehmerin wäre unsystematisch und würde zu nicht zu rechtfertigenden Ergebnissen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.2 Tatbestand des Abs. 5

Rz. 57 § 32 Abs. 5 KStG enthält in S. 1 eine Ausnahme zur Abgeltungswirkung der KapESt nach Abs. 1 für Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, also für Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften. Die Abgeltungswirkung wird daher nicht für sonstige Fälle des Steuerabzugs, insbesondere also nicht für den Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG (z. B. bei Lizenzgebühren), ei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 4.1 Spaltung auf eine Körperschaft im Grundfall

Rz. 90 In § 29 Abs. 3 KStG werden die Fälle der Aufspaltung sowie der Abspaltung, nicht jedoch Fälle der Ausgliederung geregelt. Beide Spaltungsarten sind explizit in der Vorschrift genannt; insoweit wird auf § 123 Abs. 1 und 2 UmwG verwiesen. S§ 29 Abs. 3 KStG betrifft die Auf- oder Abspaltung von einer Körperschaft auf eine andere Körperschaft (insbes. § 15 UmwStG). Rz. 91...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8 Sonderproblem: Zinsen auf verdeckte Gewinnausschüttungen als weitere verdeckte Gewinnausschüttung?

Tz. 1102 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die über einen Bankkredit finanzierte vGA führt nicht zu einer weiteren vGA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG. Zwar ist auch die zu hohe Fremdfinanzierung im Gesellschaftsverhältnis veranlasst. Hätte die Kap-Ges nämlich nur den angemessenen Preis für ein von ihrem AE erworbenes WG vereinbart, müsste sie auch nur diesen niedrigeren Betrag finanzieren....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.2.1 Anwendung der allgemeinen Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 1803 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Für die Frage, ob eine vGA der OG an den OT vorliegt, kommt es wie auch in anderen Fällen der vGA darauf an, dass die Kap-Ges ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil, der sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrages iSd § 4 Abs 1 S 1 EStG auswirkt, zuwendet, den sie unter sonst gleic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.2.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen im Organkreis

Tz. 1804 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Hauptfälle der vGA im Organkreis sind – wie auch außerhalb von Organschaften – unangemessene Vergütungen bei schuldrechtlichen Vereinbarungen zwischen OG und OT. Beispielsfälle für vGA bei Organschaften: Die OG liefert Waren oder erbringt Dienstleistungen verbilligt an den OT. Der OT veräußert WG zu einem zu hohen Preis an die OG. Der OT erbri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.4 Verdeckte Gewinnausschüttung wegen fehlender oder zu niedriger Verzinsung

Tz. 1101 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 In diesem Fall ist eine Einkommenshinzurechnung iHd unterlassenen oder zu niedrigen Verzinsung vorzunehmen (Differenz zwischen tats vereinbartem und angemessenem Zins). Beim Gesellschafter greift uU die sog Verbrauchstheorie ein (sog "Vorteilsverbrauch"). Hat er nämlich den Darlehensbetrag für Zwecke verwendet, die bei ihm zur Erzielung st...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.2.3 Besteuerung auf überhöhten Pensionszusagen beruhender verdeckter Gewinnausschüttungen an ehemalige Gesellschafter

Tz. 606 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Es stellt sich auch die Frage, wie überhöhte Pensionszusagen, die auf Ebene der Gesellschaft als vGA behandelt wurden, zu behandeln sind, wenn zB durch einen Anteilsverkauf die Pension zu einem Zeitpunkt zufließt, in dem der "verursachende" Ges-GF nicht mehr AE ist. Grds zu vGA an sog "Nicht-mehr-Gesellschafter" s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 40...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.3.1 Zeitpunkt der Verrechnung der vGA

Tz. 101e Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei vGA stellt sich uE die Frage, ob – wenn der VZ der Einkommenserhöhung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG und der VZ des tats Abflusses der vGA beim BgA voneinander abweichen – diese mit dem stlichen Einlagekto zu verrechnen sind, das auf das Ende des der Einkommenserhöhung vorangegangenen Wj festgestellt wurde, oder mit dem Einlagekto zum Schluss ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.3.3 Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei mittelbarer Organschaft

Tz. 1824 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Zu einer Organschaft kann es auch durch eine mittelbare finanzielle Eingliederung kommen (dazu umfassend s § 14 KStG Tz 263ff). Dabei ist nicht erforderlich, dass die vermittelnde Gesellschaft selbst organschaftstauglich ist (s Urt des BFH v 02.11.1977, BStBl II 1978, 76; s H 14.2 "Mittelbare Beteiligung" KStH 2015; auch s § 14 KStG Tz 270f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.12.4 Zeitlicher Ansatz von verdeckten Gewinnausschüttungen bei Tantiemen

Tz. 520 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 In beiden Fällen ist jedoch darauf zu achten, dass die nach § 8 Abs 3 S 2 KStG vorzunehmende Einkommenskorrektur und die Prüfung der Einlagenrückgewähr nach § 27 KStG sowie die Versteuerung beim AE regelmäßig zeitlich auseinanderfallen, da die gewinnmindernde Einbuchung des Tantiemeaufwands meistens nicht im selben Jahr erfolgt, in dem die T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.1 Verdeckte Gewinnausschüttung bereits in der Darlehensgewährung

Tz. 1096 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Führt bereits die Darlehensgewährung zu einer vGA (insbes wenn eine Rückzahlungsabsicht nicht erkennbar ist), so sind in diesem Zeitpunkt die Konsequenzen einer vGA zu ziehen. Eine Auswirkung auf die Höhe des bilanziellen Gewinns (= Unterschiedsbetrag iSv § 4 Abs 1 S 1 EStG) ergibt sich in diesen Fällen jedoch regelmäßig nicht, da die Gese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.11 Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung beim Besitzunternehmen

Tz. 1383 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Die Anteile an der Betriebs-Gesellschaft stellen bei einer Betriebsaufspaltung insoweit notwendiges (Sonder-)BV beim Besitzunternehmen dar, als die Gesellschafter der Betriebs-Gesellschaft auch am Besitzunternehmen beteiligt sind. Daraus folgt zwingend, dass Ausschüttungen der Betriebs-GmbH insoweit auch zu (Sonder-)BE beim Besitzunternehme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.2.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen an außen stehende Anteilseigner

Tz. 1812 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Auch ein außen stehender AE iSv § 16 KStG kann Empfänger einer vGA sein. Dies gilt inbesondere dann, wenn der außen stehende AE in schuldrechtlichen Beziehungen mit der OG oder dem OT steht. Eine vGA der OG an einen außen stehenden Gesellschafter setzt eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis zu diesem voraus. Beispiele: Der außen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.3.6 Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei verunglückter Organschaft

Tz. 1831 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Zu den grundsätzlichen Rechtsfolgen einer verunglückten Organschaft zunächst s § 14 KStG Tz 1160ff. Gewinnabführungen stellen Ergebnisverwendungen dar und werden wie vGA behandelt, da der GAV einem ordnungsmäßigen Gewinnverteilungsbeschluss nicht gleichgestellt werden kann; s Urt des BFH v 31.01.1974, BStBl II 1974, 323. Kommt es bei einer v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.1 Vor der Umwandlung begründete und vollzogene vGA

Tz. 1540 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Dabei handelt es sich um bereits abgeschlossene vGA-Sachverhalte, auf die die Umwandlung keine Auswirkung mehr hat. Dies ist dann der Fall, wenn zB im Jahr vor der Umwandlung einer Kap-Ges auf eine Pers-Ges (§§ 3ff UmwStG) ein überhöhtes Gf-Gehalt gezahlt wurde und dieses am stlichen Übertragungsstichtag auch bereits an den Ges-Gf der über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.3.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen an außen stehende (Minderheits-)Gesellschafter

Tz. 1827 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 VGA der OG an außen stehende Minderheitsgesellschafter sind wie Az iSv § 16 KStG zu behandeln (s R 14.6 Abs 4 S 4 KStR 2015). Beispiel (in Anlehnung an Winter, GmbHR 1993, 418): Bei einem Organschaftsverhältnis iSd § 17 KStG ist der OT als Einzelunternehmer mit 60 % und sein Sohn als außen stehender Gesellschafter mit 40 % an der Organ-GmbH ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.3.7 Abflussfolgen bei einer vGA im Organkreis

Tz. 1833 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die Behandlung der vGA an den OT als vorweggenommene Gewinnabführung hat zur Folge, dass hierfür kein Abfluss einer Ausschüttung angenommen werden kann. Es ist also nicht zu prüfen, ob es zu einer Einlagenrückgewähr iSv § 27 KStG, zu einer KSt-Minderung nach § 37 KStG (bis 31.12.2006) oder zu einer KSt-Erhöhung nach § 38 KStG (idR nur noch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Allgemeine Grundsätze und Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung in diesen Fällen

Tz. 1204 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ist eine Kö an einer Pers-Ges beteiligt, geht es häufig um die Angemessenheit der Gewinnverteilung. Dabei ist zur Beantwortung der Frage, ob und ggf in welchem Umfang eine vGA vorliegt, die bisherige Gewinnverteilung mit dem Sachverhalt zu vergleichen, der verwirklicht worden wäre, wenn alle Beteiligten die wirtsch Eigeninteressen der Kö h...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.3.2 Erhöhung der Neurücklagen infolge einer verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 101f Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Eine vGA führt, soweit sie mit dem stlichen Einlagekto zu verrechnen ist, zu einem entspr Zugang bei den Neurücklagen. Beispiel: Ein BgA (Regiebetrieb) wird im Jahr 01 errichtet und als Vermögen mit 10 000 Stück Aktien im Nennwert von je 100 EUR zum Kurswert von 500 % ausgestattet. Es erfolgt somit eine Einlage iHv 10 000 * 500 = 5 000 000 E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.3.5 Auswirkungen der vGA auf die Anerkennung der Organschaft?

Tz. 1830 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Eine vGA im Rahmen eines Organkreises führt idR nicht dazu, dass die Organschaft nicht anerkannt werden könnte. Sie stellt lediglich eine vorweggenommene Gewinnabführung dar. Die tats Durchführung des GAV wird dadurch nicht in Frage gestellt. Dies sieht auch die Fin-Verw so (s R 14.6 Abs 4 S 1 KStR 2015); ebenso s Schiffers (in E & Y, vGA/v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.3.3 Verdeckte Gewinnausschüttung bei einem nicht begünstigten Dauerverlustgeschäft

Tz. 101g Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei BgA mit einer dauerdefizitären Tätigkeit, bei der es sich nicht um ein begünstigtes Dauerverlustgeschäft iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG handelt (hierzu s § 8 Abs 7 KStG Tz 19ff), liegt iHd Verlustes eine vGA an die Träger-Kö vor (s § 8 Abs 7 KStG Tz 37ff). Gleichzeitig führt jedoch der fiktive Verlustausgleich durch die Träger-Kö (s Tz 101c) je...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.6 Bewertung einer verdeckten Gewinnausschüttung wegen privater Kfz-Nutzung

Tz. 796 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Die Regelungen in § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG und § 8 Abs 2 S 2 EStG sind für die Bewertung einer nach § 8 Abs 3 S 2 KStG anzusetzenden vGA nicht anwendbar; s Urt des BFH v 23.02.2005 (BStBl II 2005, 882), s Urt des BFH v 23.01.2008 (BStBl II 2012, 260) und s Urt des FG Berlin-BB v 03.09.2013 (EFG 2013, 1955). Vielmehr ist die vGA nach Fremdverg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.6 Berechnung einer verdeckten Gewinnausschüttung wegen Verstoß gegen die 75-/25-%-Grenze

Tz. 485 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nach uE zutreffender Auff der Fin-Verw ist bei der Ermittlung des der Höhe nach angemessenen Teils der Gewinntantieme von der angemessenen Gesamtausstattung des Ges-GF auszugehen; s Schr des BMF v 01.02.2002, BStBl I 2002, 219. Beispiel: Ein Ges-GF soll eine angemessene Gesamtausstattung von 400 000 EUR erhalten, die sich wie folgt zusammense...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.11 Abgrenzung zwischen verdeckter Gewinnausschüttung und Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO bei Darlehensgestaltungen

Tz. 1176 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 In Grenzfällen stellt sich auch die Frage nach einer Abgrenzung zwischen einer vGA und einem Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO. Generell dazu s § 8 Abs 3 Teil C Tz 631ff. Die Rspr hat sich bislang mit den nachfolgenden Modellen beschäftigt: 6.11.1 Das Übertragungs- und Rückzahlungsmodell insbesondere beim Erwerb wertloser Darlehensforderung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.7 Weitere Problemfelder von verdeckten Gewinnausschüttungen bei Betriebsaufspaltungen

8.7.1 Tatsächliche Durchführung von Pachtverträgen Tz. 1361 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 vGA-Probleme im Zusammenhang mit Betriebsaufspaltungen treten in der Praxis häufig auch deshalb auf, weil es an der tats Durchführung insbes der abgeschlossenen Pachtverträge fehlt. Gerade in wirtsch Krisensituationen wird die vereinbarte Pacht oftmals überhaupt nicht, nur unregelmäßig, zu s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.12 Folgen bei Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung

3.3.12.1 Grundsatz Tz. 517 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Bei der Prüfung der Folgen einer vGA bei Tantiemen ist zu unterscheiden zwischen Fällen, in denen die Tantieme dem Grunde nach, der Höhe nach nicht anerkannt werden kann. 3.3.12.2 Die Tantieme kann dem Grunde nach nicht anerkannt werden Tz. 518 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Kann die Tantiemeregelung bereits dem Grunde nach nicht a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.2 Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Organschaft

15.2.1 Anwendung der allgemeinen Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung Tz. 1803 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Für die Frage, ob eine vGA der OG an den OT vorliegt, kommt es wie auch in anderen Fällen der vGA darauf an, dass die Kap-Ges ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil, der sich auf die Höhe des Unter...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen, die im Rückwirkungszeitraum begründet werden

13.2.3.1 Umwandlung einer Kapital- auf eine Kapitalgesellschaft Tz. 1549 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 VGA der übertragenden Kö, für die ein passiver Korrekturposten zu bilden ist (also für vGA an Gesellschafter, die im Rückwirkungszeitraum ausgeschieden sind), gelten für Zwecke der Anwendung des § 27 KStG spätestens im Zeitpunkt der zivilrechtlichen Wirksamkeit der Umwandlung a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.2 Zurechnung der verdeckten Gewinnausschüttung "Pensionszusage" und Behandlung von Pensionszusagen an nahestehende Angehörige oder Lebensgefährten

3.4.3.2.1 Allgemeines Tz. 604 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Damit stellt sich ergänzend auch die Frage der Zurechnung der vGA. Diese kann ungeachtet der Vorfrage des § 8 Abs 3 KStG nur dem Gesellschafter zugerechnet werden; dazu auch s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 514ff. Nach § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG gehört die vGA zu den sonstigen Bezügen aus den in § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG aufgezäh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen im Zusammenhang mit Erbbaurechten

Tz. 994 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Errichtet eine Kap-Ges ein Gebäude auf dem Grundstück ihres Gesellschafters, das ihr auf Grund eines Erbbaurechts überlassen wurde, und überlässt sie bei Ablauf des Erbbaurechts das Gebäude dem Gesellschafter gegen ein zu geringes Entgelt, kann darin eine vGA liegen; s Urt des BFH v 12.07.1972 (BStBl II 1972, 802). In welcher Höhe ein Entgel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2 Vor der Umwandlung begründete, aber erst danach vollzogene verdeckte Gewinnausschüttungen

13.3.2.1 Allgemeines Tz. 1541 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Diese Fallgruppe ist problematischer, da die Rechtsfolgen einer vGA in einer solchen Konstellation erst tw vollzogen waren (nämlich hinsichtlich der Einkommenskorrektur). Dazu kann es zB kommen, wenn eine Gewinntantieme für einen Zeitraum vor dem stlichen Übertragungsstichtag erst nach dem Übertragungsstichtag an den Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.2 Systematik und Abgrenzung zur verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 576 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Beim Merkmal der "Überversorgung" iSd § 6a EStG stellt sich die Frage der Abgrenzung zur "Unangemessenheit" iSd § 8Abs 3 KStG. Dem Begriff der Überversorgung liegt zunächst der Gedanke eines Fremdvergleichs zugrunde. Danach sind die Altersbezüge eines Arbeitnehmers regelmäßig niedriger als die in der aktiven Beschäftigungszeit bezogenen Löhne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Grundproblematik im Zusammenhang mit verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 1304 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 vGA sind bei einer Betriebsaufspaltung in vielfältiger Form denkbar. Dies ist vor allem darin begründet, dass es bei einer Betriebsaufspaltung oftmals ein umfangreiches Geflecht von Vertragsbeziehungen zwischen der Betriebs-Kap-Ges und ihrem/ihren Ges(n) gibt. Es handelt sich hierbei vor allem um: Miet- und Pachtverträge, Anstellungsverträge ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.4 Bemessungsgrundlage für verdeckte Gewinnausschüttungen in Zusammenhang mit Pensionszusagen

Tz. 693 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach H 8.7 "Angemessenheit" KStH (mit Hinw auf die BFH-Rspr) ist in die Prüfung der Angemessenheit der Gesamtbezüge des Ges-GF auch die ihm erteilte Pensionszusage einzubeziehen. Diese ist mit der sog fiktiven Jahresnettoprämie anzusetzen (dazu s Tz 672). Die Höhe einer vGA bei Pensionszusagen kann sich jedoch nicht an der "fiktiven Jahresn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Zur mittelbaren vGA durch nahe stehende Pers s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 500ff und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Nahe stehende Personen".mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Sonstige Probleme der verdeckten Gewinnausschüttung im Grundstücksbereich

Tz. 1018 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Verzichtet eine GmbH auf die Ausübung eines günstigen Kaufangebots zu Gunsten ihres Gesellschafters, liegt darin eine vGA; s Urt des BFH v 03.11.1971 (BStBl II 1972, 227). Nach neuerer BFH-Rspr würde man dies damit begründen, dass die Gesellschaft ihrem Gesellschafter eine Geschäftschance unentgeltlich überlassen hat; s Tz 946ff. Tz. 1019 St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.3 Rechtsfolgen einer vGA bei Organschaft

15.3.1 VGA innerhalb des Organkreises Tz. 1818 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bei kstlicher Organschaft iSd §§ 14ff KStG sind vGA der OG an den OT im Allg vorweggenommene Gewinnabführungen; s R 14.6 Abs 4 S 1 KStR 2015. Sie stellen die tats Durchführung des GAV nicht in Frage; ebenso s Gosch (in Gosch, KStG, 3. Aufl, § 8 Rn 1047) und s Schiffers (in E & Y, vGA/vE, F 4 "Organschaft...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen rund um den Umwandlungszeitpunkt, die aber nicht in der Umwandlung selbst begründet sind

13.3.1 Vor der Umwandlung begründete und vollzogene vGA Tz. 1540 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Dabei handelt es sich um bereits abgeschlossene vGA-Sachverhalte, auf die die Umwandlung keine Auswirkung mehr hat. Dies ist dann der Fall, wenn zB im Jahr vor der Umwandlung einer Kap-Ges auf eine Pers-Ges (§§ 3ff UmwStG) ein überhöhtes Gf-Gehalt gezahlt wurde und dieses am stlichen Ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen durch den Umwandlungsvorgang

13.2.1 Wert der erhaltenen Anteile entspricht nicht dem Wert des hingegebenen Vermögens 13.2.1.1 Verschmelzungen und Spaltungen Tz. 1506 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Soweit es aufgrund der Umwandlung zu einer Wertverschiebung kommt (bei sog nicht verhältniswahrenden Verschmelzungen oder Spaltungen), kommt § 13 UmwStG nicht zur Anwendung. Insoweit handelt es sich um eine Vorteils...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.7 Bewertung einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Nutzung einer Geschäftschance

Tz. 947 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Die vGA wegen Nutzung einer Geschäftschance ist mit dem Entgelt zu bewerten, das ein fremder Dritter für die Übertragung der Geschäftschance gezahlt hätte (bzw das man von einem fremden Dritten verlangt hätte). Insoweit liegt eine verhinderte Vermögensmehrung vor. Dieses Entgelt wird idR niedriger sein als der durch den Gesellschafter aus de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4 Die spezifischen Merkmale der verdeckten Gewinnausschüttung bei Pensionszusagen (Merkmale der betrieblichen Veranlassung)

Tz. 609 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Wie bei anderen Vergütungen (zB Tantiemen) muss auch bei Pensionszusagen zur Vermeidung stlicher Nachteile die "Bemessungsgrundlage" klar und eindeutig festgelegt werden. Das Kriterium der betrieblichen Veranlassung umfasst die Einzelaspekte: Ernsthaftigkeit, s Tz 610ff, Einhalten der Probezeit, s Tz 616ff, Finanzierbarkeit, s Tz 631ff, Erdienbar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.5 Rückausnahme zu § 8b Abs 1 S 2 KStG bei verdeckten Gewinnausschüttungen in sog Dreiecksfällen (§ 8b Abs 1 S 5 KStG)

Tz. 128 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach der in § 8b Abs 1 S 5 KStG geregelten Rückausnahme ist die StFreiheit nach § 8b Abs 1 S 1 KStG bei einer vGA doch zu gewähren, soweit diese das Einkommen einer dem AE nahestehenden Person erhöht hat und bei der nahestehenden Person § 32a KStG nicht anzuwenden ist. Mit der Rückausnahme soll eine sonst wegen § 8b Abs 1 S 2 KStG drohende D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7 Rechtsfolgen beim Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Darlehen an einen Anteilseigner

6.2.7.1 Verdeckte Gewinnausschüttung bereits in der Darlehensgewährung Tz. 1096 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Führt bereits die Darlehensgewährung zu einer vGA (insbes wenn eine Rückzahlungsabsicht nicht erkennbar ist), so sind in diesem Zeitpunkt die Konsequenzen einer vGA zu ziehen. Eine Auswirkung auf die Höhe des bilanziellen Gewinns (= Unterschiedsbetrag iSv § 4 Abs 1 S 1 E...mehr