Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2 Überstundenvergütungen und Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Ausgewählte Literaturhinweise: Prühs, Überstundenvergütungen für GmbH-Ges-GF, DB 2002, 114; Weber-Grellet, Vergütungen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit an Ges-GF nicht immer vGA, StuB 2005, 25. 3.5.2.1 Grundsätzliches zur verdeckten Gewinnausschüttung Tz. 781 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nach der BFH-Rspr führen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie Übe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Miet- und Pachtverträge zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter

5.4.1 Bedeutung des Rückwirkungsverbots Tz. 1001 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Bei Miet- und Pachtverhältnissen zwischen einer Kap-Ges und ihrem beherrschenden Gesellschafter muss auf Grund des Rückwirkungsverbots auf zivilrechtlich wirksame, klare und im Voraus abgeschlossene Vereinbarungen geachtet werden; s R 8.5 Abs 2 KStR 2015. Ebenso wichtig ist die tats Durchführung getrof...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3 Angemessenheit der Gewinnverteilung

7.4.3.1 Allgemeines Tz. 1270 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Entscheidende Bedeutung für die Prüfung einer vGA bei stillen Gesellschaftsverhältnissen mit einer Kap-Ges hat die Angemessenheit der Gewinnverteilung zwischen der Kap-Ges und dem stillen Gesellschafter. Sind die vereinbarten Gewinnanteile des stillen Gesellschafters überhöht und ist dieser zugleich AE oder nahe stehende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.10 Partiarisches Darlehen

Tz. 1175 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Hinsichtlich der Besonderheiten bei der Angemessenheitsprüfung s Tz 1071.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Darlehen der Kapitalgesellschaft an den Gesellschafter

6.2.1 Abgrenzung zwischen Darlehensgewährung und Ausschüttung Tz. 1046 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Bei Darlehen der Kap-Ges an ihren Gesellschafter sind vor allem die Ernsthaftigkeit (Fremdvergleich, s Tz 1047) und die Angemessenheit der Verzinsung (s Tz 1065) zu prüfen. Dies gilt auch für Darlehen, die eine Kap-Ges an eine dem Gesellschafter nahe stehende Pers gewährt. Dabei k...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Kriterien für die Zuordnung von Geschäftschancen

4.3.3.1 Allgemeines Tz. 909 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Aus der Rspr des BFH (s dazu Tz 919ff) lassen sich bisher nur wenig konkrete Zuordnungsregeln für Geschäftschancen ableiten. Dies ist vor allem darin begründet, dass die Entscheidung darüber, wem welche Geschäftschance zusteht, immer stark einzelfallbezogen zu prüfen sein wird. In jedem Einzelfall müssen einzelne Indizien ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3 Kraftfahrzeugnutzung

Ausgewählte Literaturhinweise: Schlagheck, Private Pkw-Nutzung und vGA, StBp 1998, 237; Briese, Unterstellte Privatnutzung eines Betriebs-Pkw durch den Ges-GF: Lohn oder vGA, GmbHR 2005, 1271; Geserich, Privatnutzung des Firmen-Pkw durch den angestellten Ges-GF, NWB 2010, 178; Hoffmann, Die private Kfz-Nutzung als Arbeitslohn oder vGA, GmbH-StB 2010, 150; Höhmann, vGA bei Kfz-Nut...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6 Keine Überversorgung

3.4.2.6.1 Begriff Tz. 575 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Eine Überversorgung liegt typisierend dann vor, wenn bei Versorgungsbezügen in Höhe eines festen Betrages (Festbetragszusage) die Versorgungsanwartschaft zusammen mit der Rentenanwartschaft aus der ges Rentenversicherung (und ua anderen Versorgungsansprüchen) 75 % der am Bil-Stichtag bezogenen Aktivbezüge übersteigt. Bei ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 Ermittlung der angemessenen Pacht bei Betriebsaufspaltungen

8.4.1 Allgemeines Tz. 1312 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Festlegung des angemessenen Pachtzinses für die an die Betriebs-GmbH überlassenen WG macht in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten, da ein Fremdvergleich oftmals mangels Vergleichsobjekten nicht möglich ist. Die Festlegung einer angemessenen Pacht hängt sehr stark von den Umständen des Einzelfalles ab; sie kann nicht n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Beurteilung der einzelnen Kriterien

3.2.3.1 Größe des Unternehmens Tz. 390 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Hier sind vor allem die Höhe des Umsatzes und die Anzahl der Arbeitnehmer von Bedeutung. Je größer das Unternehmen ist, desto höher kann das angemessene Gehalt liegen. Begründet ist dies vor allem in der anspruchsvolleren Aufgabenstellung und Verantwortung. Die Angemessenheit des Geschäftsführergehalts wird bei e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2 Die einzelnen Faktoren

8.4.2.1 Wertverzehr des überlassenen Vermögens Tz. 1319 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Der Wertverzehr der verpachteten WG drückt sich in der AfA aus; idR ist hierbei von der linearen AfA auszugehen. Eine degressive AfA kann uE nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden (auch stlich ist eine degressive AfA nur für vor 2011 angeschaffte oder hergestellte bewegliche WG zulässig; s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Darlehen des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft

6.3.1 Ernsthaftigkeit/Bedeutung des Rückwirkungsverbots Tz. 1111 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Zur Anerkennung von Darlehensverhältnissen mit einem beherrschenden Gesellschafter aus einem Darlehen des Gesellschafters an "seine" Kap-Ges ist eine Besicherung der Darlehensforderung des Gesellschafters nicht unbedingt erforderlich; s Urt des BFH v 21.12.1994 (BStBl II 1995, 419). Na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Tantiemen

Ausgewählte Literaturhinweise: Neumann, Tantiemevereinbarungen mit dem beherrschenden Ges-GF einer GmbH, GmbHR 1996, 740 und 822; Böth, 50 %-Grenze bei der Vereinbarung von Gewinntantiemen, StBp 1997, 178; Neyer, Vereinbarung einer Gewinntantieme: Zur Überschreitung des Richtwerts von 50 %, DStR 1998, 229; Paus, vGA wegen unüblicher Vereinbarungen mit einem Minderheitsgesellscha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Grundstücksübertragungen

5.1.1 Angemessenheit des Kaufpreises Tz. 980 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Bei Grundstücksveräußerungen zwischen einer Kap-Ges und ihrem Gesellschafter kann es vor allem dann zu einer vGA kommen, wenn der Kaufpreis für ein von der Gesellschaft an den Gesellschafter veräußertes Grundstück zu niedrig ist oder der Kaufpreis für ein vom Gesellschafter an die Gesellschaft veräußertes Gr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Die Bemessungsgrundlage der Tantieme

3.3.2.1 Klarheit der Vereinbarung Tz. 447 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Bei der Vereinbarung von Tantiemen ist darauf zu achten, dass – zumindest bei beherrschenden Ges-GF – die Bemessungsgrundlage klar und eindeutig festgelegt ist. Aus Nachweisgründen sollte die Festlegung schriftlich erfolgen, auch wenn für Tantiemevereinbarungen kein zwingendes Schriftformerfordernis besteht. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.8 Anerkennungsvoraussetzungen für andere Formen der betrieblichen Altersversorgung

3.4.8.1 Grundproblem Tz. 741 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Für Pensionszusagen haben BFH und Fin-Verw zahlreiche Anerkennungsvoraussetzungen aufgestellt (Ernsthaftigkeit, Finanzierbarkeit, Probezeit, Erdienbarkeit, Angemessenheit usw; s Tz 550ff). Die damit verbundenen Rechtsfragen sind zwar nicht vollständig, aber doch in weiten Teilen geklärt. Demggü bestanden für die übrigen F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Die Behandlung von Darlehen in der Krise einer Kapitalgesellschaft

6.4.1 Zivilrechtliche Entwicklung Tz. 1122 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 In § 32a GmbHG aF (aufgehoben im Jahr 2008) war früher geregelt, dass ein Gesellschafter einer GmbH den Anspruch auf Rückgewähr eines Darlehens im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft nur als nachrangiger Insolvenzgläubiger geltend machen kann, wenn er der Gesellschaft zu einem Zeitpunkt ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Körperschaft ist an Personengesellschaft beteiligt

7.2.1 Allgemeine Grundsätze und Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung in diesen Fällen Tz. 1204 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ist eine Kö an einer Pers-Ges beteiligt, geht es häufig um die Angemessenheit der Gewinnverteilung. Dabei ist zur Beantwortung der Frage, ob und ggf in welchem Umfang eine vGA vorliegt, die bisherige Gewinnverteilung mit dem Sachverhalt zu verg...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / Literaturtipps

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.4.4 Auszahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto

Tz. 48 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Einlagenrückgewähr iSd § 22 Abs 1 S 6 Nr 3 UmwStG iVm § 27 KStG Die Ausschüttung oder Rückzahlung von Beträgen aus dem stlichen Einlagekto iSd § 27 KStG der (inl oder ausl) Übernehmerin, an der die maßgebenden Anteile bestehen, durch Leistungen iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG wird als dritter Ersatztatbestand gem § 22 Abs 1 S 6 Nr 3 UmwStG der Veräuß...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Festschreibung der Verwendung (§ 27 Abs 1 S 5 KStG idF vor dem SEStEG)

Tz. 192 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 27 Abs 1 S 5 KStG idF vor dem SEStEG bleibt die der St-Besch zugrunde gelegte Verwendung unverändert , wenn für die Ausschüttung der Kap-Ges die Verwendung des stlichen Einlagekto bescheinigt worden ist. Nach dem Schr des BMF v 04.06.2003 (BStBl I 2003, 366, Rn 25) wirkt die Verwendungsfestschreibung in beide Richtungen, dh sowohl dann...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.5.2 Rechtslage nach dem Inkrafttreten des SEStEG

Tz. 63 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 UE führt auch nach Inkrafttreten des SEStEG ein gesellschaftsrechtlich veranlasster Forderungsverzicht eines AE gegen Besserungsversprechen zu einer Einlage in die Kap-Ges, verbunden mit einer Erhöhung von deren stlichem Einlagekto. Eine verdeckte Einlage und damit ein Zugang zum Einlagekto ergibt sich allerdings nur iHd werthaltigen Teils d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Nichtabziehbare Ausgaben

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Zum Rangverhältnis zwischen nabzb BA iSd § 4 Abs 5 EStG und vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 609ff. Im Übrigen s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Außerbetriebliche Sphäre".mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haskamp, Gleichgerichtete Interessen iSd § 8c Abs 1 S 3 KStG – Zugleich Bespr des Urt des Nds FG v 26.02.2015–6 K 424/13, DStR 2015, 1593; Krüger/Bakeberg, Neues zu gleichgerichteten Interessen beim Unternehmenskauf – Zugleich Anm zum BFH-Urt v 22.11.2016 – I R 30/15, Ubg 2018, 523; Ronneberger, Wann hat eine Erwerbergr gleichgerichtete Interessen gem § 8c KStG?, NWB 2017, 313...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.6 Erstmalige Anwendung des § 8b Abs 1 S 2–5 KStG

Tz. 135 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die durch das JStG 2007 eingeführten Regelungen zum materiellen Korrespondenzprinzip bei vGA sind erstmals auf Bezüge anzuwenden, die nach der Verkündung des JStG 2007, dh nach dem 18.12.2006, zufließen (s § 34 Abs 7 S 11 KStG idF des JStG 2007, der durch das URefG 2008 zu § 34 Abs 7 S 12 KStG geworden und durch das Kroatien-StAnpG entfalle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Erhöhung des steuerlichen Einlagekto

Tz. 35 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das stliche Einlagekto erhöht sich insbes um die (von den AE) nicht in das Nenn-Kap geleisteten, auch um die verdeckten Einlagen. Verdeckte Einlagen erhöhen das Einlagekto unabhängig davon, ob sie nach § 8 Abs 3 S 3 KStG bei der Einkommensermittlung abgezogen werden oder ausnahmsweise nach § 8 Abs 3 S 4 KStG einkommenswirksam sind (dazu s Tz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Allgemeines

Tz. 204 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Durch das SEStEG sind die Rechtsfolgen, die bei unrichtig oder nicht erteilter St-Besch eintreten, neu geregelt worden. Auch die Haftungsvorschriften haben einen neuen Inhalt erhalten. Die S 1–3 einerseits und die S 4–6 des § 27 Abs 5 KStG andererseits sehen unterschiedliche Rechtsfolgen für den zu niedrigen oder den zu hohen Ausweis der Min...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Verbilligte Übertragung eines WG auf einen Gesellschafter

Die verbilligte Übertragung führt zu einer vGA. Zur Frage, ob bei dem begünstigten Gesellschafter AK auf die Anteile entstehen, s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 433g.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.4 Anwendung des § 8b Abs 1 S 2 KStG auch in den Fällen, in denen die Bezüge nach einem DBA steuerfrei sind (§ 8b Abs 1 S 4 KStG)

Tz. 126 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 1 S 4 KStG sind GA unter den Voraussetzungen des § 8b Abs 1 S 2 KStG auch dann in voller Höhe stpfl, wenn die Bezüge nach einem DBA stfrei sind (sog Treaty Override). Zur Zulässigkeit eines Treaty Override nach EU-Recht s Forsthoff (IStR 2006, 509) und s Daragan (DStR 2019, 1329). AA s Stöber (DStR 2016, 1889, 1893) und s Sche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Arbeitsverhältnis

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Zum Arbeitsverhältnis eines Ges-GF und den sich daraus ergebenden Fragen bei der Abgrenzung einer vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 360ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1.2.1 Grundsätze

Tz. 1455 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Eine Kap-Erhöhung gegen Einlage stellt eine offene Einlage dar; grds zur Abgrenzung s § 8 Abs 3 Teil B Tz 11ff; zu den stlichen Rechtsfolgen s § 28 Tz 1ff. Der Gedanke an eine vGA erscheint dabei eher fernliegend; das Vorliegen einer vGA ist aber auch in diesem Zusammenhang nicht ausgeschlossen. Dies gilt inbes dann, wenn es sich bei den AE...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / (2) Kürzungen

Rz. 232 Gem. § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2a BewG ist das jeweilige Betriebsergebnis um Gewinne aus der Auflösung steuerfreier Rücklagen sowie aus Wertaufholungen bzw. Teilwertzuschreibungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG) zu mindern. Derartige Gewinne resultieren stets aus einmaligen Ereignissen und können daher bei der Ermittlung des nachhaltigen zukünftigen Ertrags k...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.4.1 Allgemeines

Tz. 556 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Pensionszusage darf grds keinen Vorbehalt enthalten, nach dem die Pensionsanwartschaft oder die Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann. Hintergrund dieser Regelung ist, dass mit einem Vorbehalt, wonach die Zusage jederzeit widerrufen werden kann, faktisch für den Berechtigten kein Rechtsanspruch besteht (Zusammenhang mit de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.2 Steuerliche Vor- und Nachteile einer GmbH & Still

Tz. 1160 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Die stlichen Vor- und Nachteile einer GmbH & Still sehen wie folgt aus: Verluste des Betriebs können zumindest tw auf den/die Gesellschafter verlagert werden. Dies gilt sowohl für eine typisch als auch für eine atypisch stille Gesellschaft. § 15a EStG ist allerdings zu beachten. Die regelmäßig höhere Belastung der beiden Besteuerungsebenen (K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.6 Sicherheiten in Konzernfällen

Tz. 1059a Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Nach Auff des BFH kann bei Darlehensgewährungen durch einen Gesellschafter an "seine" Kap-Ges (vor allem im Konzern) auf die Gestellung von Sicherheiten verzichtet werden; s Urt des BFH v 21.12.1994 (DB 1995, 1312; dazu auch s Tz 1116). Diese Rspr ist uE aber nicht auf den umgekehrten Fall der Darlehensgewährung durch eine Kö an ihren AE ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Kriterien für die Angemessenheit der Gesamtausstattung (Übersicht)

Tz. 388 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Die Angemessenheit der GF-Bezüge ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Unternehmens sowie der Person und der Leistungen des Ges-GF im Einzelfall zu bestimmen. Im Einzelnen sind vor allem folgende Kriterien maßgebend; s Schr des BMF v 14.10.2002 (BStBl I 2002, 972, Tz 10) Größe des Unternehmens, Ertragssituation der Gesellschaft/Verhält...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3.4 Eingegangene Risiken

Tz. 1276 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Das Verlustrisiko umfasst das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kap (Kap-Verlustrisiko) und das Risiko, keinen Gewinnanteil zu erhalten (Ertragsausfallrisiko). IdR ist dieses Risiko auf die Kap-Ges und den stillen Gesellschafter gleichmäßig (also im Beteiligungsverhältnis) verteilt. Die Rspr verlangt deshalb keine Vorabzuweisungen bei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.2 Kapitalverzinsung im Besitzunternehmen

Tz. 1325 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Kap-Verzinsung stellt einen Ausgleich dafür dar, dass das Besitzunternehmen sein Kap nicht anderweitig zinsbringend anlegen kann. IdR hat die Fin-Verw hierfür als angemessene Sätze 5–8 % für Immobilien und 6–10 % für das übrige Vermögen akzeptiert (bei dem derzeit sehr niedrigen Marktzinsniveau dürften diese Sätze jedoch überhöht sein)....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.7 Zusammenfassung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.5.4 Eindeutigkeitsgebot bei Abfindungsklauseln

Tz. 573 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Auch Abfindungsklauseln unterliegen dem Eindeutigkeitsgebot des § 6 Abs 1 Nr 3 EStG. Sie müssen also ebenso eindeutig sein (und Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen enthalten) wie die eigentliche Zusage auf die laufenden Rentenzahlungen. Dies gilt unabhängig davon, dass es sich bei de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.5.3 Bezugsberechtigung bei nicht gesetzlich Erbberechtigten

Tz. 572 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Bei Hinterbliebenenversorgungen an nichteheliche Lebensgefährtinnen oder Lebensgefährten stellt sich die Frage der notwendigen Präzisierung. Hierzu fordert die Fin-Verw (s Schr des BMF v 25.07.2002, BStBl I 2002, 706), dass die versorgungsberechtigte Lebenspartnerin/der Lebenspartner in der schriftlich erteilten Zusage namentlich mit Anschri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.5.1 Personengesellschaft veräußert Wirtschaftsgut an die Körperschaft

Tz. 1245 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Veräußert die Pers-Ges der beteiligten Kö ein WG zu einem unangemessen hohen Kaufpreis, ist die Zahlung der Kö in angemessene AK für das angeschaffte WG und eine Bareinlage iHd unangemessenen Teils des Kaufpreises aufzuteilen. Die Kö wendet für den Erwerb des WG nur den angemessenen Kaufpreis auf, den überhöhten Kaufpreisanteil legt sie in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.7 Keine Nachholung (§ 6a Abs 4 S 1 EStG)

Tz. 593 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach § 6a Abs 4 S 1 EStG darf eine Pensionsrückstellung in einem Wj höchstens um den Unterschied zwischen dem Tw der Pensionsverpflichtung am Schluss des Wj und am Schluss des vorangegangenen Wj erhöht werden. Mit diesem sog Nachholungsverbot wird verhindert, dass Aufwand aus in früheren Jahren unterlassenen Pensionsrückstellungen in spätere...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.1 Größe des Unternehmens

Tz. 390 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Hier sind vor allem die Höhe des Umsatzes und die Anzahl der Arbeitnehmer von Bedeutung. Je größer das Unternehmen ist, desto höher kann das angemessene Gehalt liegen. Begründet ist dies vor allem in der anspruchsvolleren Aufgabenstellung und Verantwortung. Die Angemessenheit des Geschäftsführergehalts wird bei einer GmbH mit einem Umsatz von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.8.2 Probezeit

Tz. 742 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Mit der Probezeit soll bei Pensionszusagen gesichert sein (dazu s Tz 616ff), dass Beide Aspekte tragen b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.3 Auswirkung des sog Konzernrückhalts für die Angemessenheitsprüfung

Tz. 1067d Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Von einem bestehenden Rückhalt im Konzern ist (nur) auszugehen, solange der beherrschende Gesellschafter die Zahlungsfähigkeit einer TG (Darlehensnehmer) ggü fremden Dritten (im Außenverhältnis) tats sicherstellt bzw solange die TG ihre Verpflichtungen im Außenverhältnis erfüllt. Solange der Rückhalt im Konzern insofern tats besteht, war ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.3 Nebenkosten

Tz. 1327 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Eine Vergütung für entstehende Nebenkosten auf die überlassenen WG kann nur dann anerkannt werden, wenn und soweit die Kosten vom Verpächter zu tragen sind. In der Praxis trägt jedoch idR der Pächter die Nebenkosten, sodass sich dann die Nebenkosten nicht nochmals in der Pacht niederschlagen dürfen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Grundkonstellation und Übersicht

Tz. 1259 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ausgangsfall: In vielen Fällen wird eine im Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögens- und Gewinnminderung der beteiligten Kö zusätzlich dadurch verschleiert, dass die Pers-Ges, an der die Kö beteiligt ist, Leistungsbeziehungen zu unangemessenen Entgelten zu Pers unterhält, die dem AE der Kö nahe stehen. Dabei ist nicht zwingend erforde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hörger/Pauli, Betriebsaufspaltung durch Übertragung von Einzel-WG, GmbHR 2001, 1139; Alber, Stliche Behandlung des Geschäftswerts in Fällen der Betriebsaufspaltung, GStB 2002, 207; Fichtelmann, Übergang des Geschäftswerts bei Betriebsverpachtung und -veräußerung, INF 2002, 46; Lederle, Die Begr der echten Betriebsaufspaltung durch Übertragung von Einzel-WG, GmbHR 2004, 985; Schi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.7 Vorteilsausgleich

Tz. 1070 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Ein Abweichen von marktüblichen Zinssätzen kommt dann in Betracht, wenn die Gesellschaft selbst ein erhebliches Interesse an der Darlehensgewährung hat. Bei bestimmten Sachverhaltsgestaltungen ist denkbar, dass auch ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem Darlehensnehmer Zinsbedingungen unter dem marktüblichen Niveau eing...mehr