Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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Besteuerung von GmbH und Ge... / 5. Verhältnis von § 1 AStG zur vGA

a) Sachverhalt (vgl. FG Hamburg v. 24.3.2023 – 6 K 241/21)[12]: Die Kl’in ist eine GmbH mit mehreren Tochtergesellschaften, an denen sie zu jeweils 100 % beteiligt war. Dazu gehörte die deutsche A-GmbH, zu der ein Ergebnisabführungsvertrag mit der Kl’in als Organträgerin bestand. Zu den Beteiligungen der Kl’in zählten außerdem die singapurische B Ltd. und die amerikanische C....mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / 7. Einkommenserhöhung durch verdeckte Einlage bei Nichtberücksichtigung einer vGA

a) Sachverhalt (vgl. FG Berlin-Brandenburg v. 8.11.2022 – 8 K 8111/21)[16]: Die Kl’in ist eine GmbH, die eine Spielhalle betreibt und deren Anteilseigner zu 50 % die C-GmbH und zu 50 % Frau E sind. Die C-GmbH ist zu 100 % Tochter der F-GmbH. Die F-GmbH und die H-GmbH sind zu 100 % Töchter eines aus mehreren Gesellschaften bestehenden Konsortiums (Muttergesellschaften). Die Sp...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / 2. Keine vGA bei fehlender Verzinsung einer ausstehenden Stammkapitalerhöhung

a) Sachverhalt (vgl. Hess. FG v. 6.7.2022 – 4 K 310/20)[3]: Eine GmbH beschloss eine Kapitalerhöhung. Die Alleingesellschafterin der GmbH leistete die Einlage in den Streitjahren nicht; die GmbH verbuchte die Kapitalerhöhung unter dem Konto "ausstehende Einlage auf das gezeichnete Kapital (eingefordert)". Die ausstehende Zahlung wurde nicht verzinst. Betriebsprüfung (BP) und F...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / b) Entscheidung des FG

Die Klage hatte Erfolg. Der Verkauf der Anteile der I-GmbH durch die H-GmbH an die Kl’in bewirke zwar eine vGA an die Muttergesellschaft und dies wiederum eine verdeckte Einlage an die Kl’in als deren nahestehende Person. Denn der Verkauf sei nicht zu einem fremdüblichen Kaufpreis erfolgt und stelle daher eine verhinderte Vermögensmehrung der H-GmbH dar. Dies habe wiederum zu e...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / b) Entscheidung des FG

Die hiergegen erhobene Klage blieb erfolglos. Das der Kl’in zuzurechnenden Einkommen sei zutreffend nach § 1 Abs. 1 S. 1 AStG erhöht worden. Denn die Anwendung der Norm werde nicht durch das gleichzeitige Vorliegen einer vGA verdrängt. Nach dem Normwortlaut gelte § 1 Abs. 1 S. 1 AStG "unbeschadet anderer Vorschriften". § 1 Abs. 1 S. 4 AStG bestimme, dass – wenn die Anwendung ...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / a) Sachverhalt

(vgl. FG Hamburg v. 24.3.2023 – 6 K 241/21)[12]: Die Kl’in ist eine GmbH mit mehreren Tochtergesellschaften, an denen sie zu jeweils 100 % beteiligt war. Dazu gehörte die deutsche A-GmbH, zu der ein Ergebnisabführungsvertrag mit der Kl’in als Organträgerin bestand. Zu den Beteiligungen der Kl’in zählten außerdem die singapurische B Ltd. und die amerikanische C. B wiederum wa...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / b) Entscheidung des FG

Die Klage war erfolgreich. Der Ansatz einer vGA sei nicht gerechtfertigt. Zwar schließe es eine vGA nicht bereits aus, dass ein Anwendungsfall des § 1 AStG vorläge. Denn § 1 Abs. 1 S. 4 AStG [damals: S. 3] zeige, dass der Ansatz einer vGA nach dem KStG Vorrang vor einer Anwendung des AStG habe. Verhinderte Vermögensmehrung in Gestalt der "Überlassung einer Geschäftschance" .....mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / b) Entscheidung des FG Köln

Die hiergegen eingelegte Klage blieb erfolglos. Anscheinsbeweis: Es bestehe ein Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines dem Gesellschafter-GF zur Verfügung stehenden betrieblichen Pkw. Denn es sei ein auf die allgemeine Lebenserfahrung gestützter Grundsatz, dass ein zur Verfügung stehendes Kfz tatsächlich auch privat genutzt werde, wenn die Möglichkeit dazu bestehe. Dies ...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / c) Hinweise für die Beratungspraxis

Die Entscheidung konkretisiert die Voraussetzungen für die Annahme einer vGA bei der Überlassung einer Geschäftschance. Sie ist aus Praxissicht insbesondere darin zu begrüßen, dass nicht jede konzerninterne Umstrukturierung zu vGA – und somit zu körperschaftsteuerlichen Nachteilen – führt. Gleichwohl sei für Fälle, in denen eine Auftragszuweisung nicht – wie im entschiedenen ...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / b) Entscheidung des FG

Das FG gab der Klage insoweit Recht. Auch wenn § 20 GmbHG erwähnt, dass ein Gesellschafter, welcher den auf die Stammeinlage eingeforderten Betrag nicht zur rechten Zeit einzahlt, zur Entrichtung von "Verzugszinsen" von Rechts wegen verpflichtet ist, sind damit nicht Verzugszinsen i.S.d. § 288 BGB gemeint, sondern der gesetzliche Zinssatz i.H.v. 4 % p.a. gem. § 246 BGB. Der Wor...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / 9. Fazit

Die vGA steht im mittelständischen Bereich nach wie vor im Zentrum der Auseinandersetzung mit der BP. Die Finanzrechtsprechung legt der Finanzverwaltung durchaus Hürden in den Weg. Die besprochenen Urteile helfen daher i.R.d. Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung. Service: Ulbrich, Wenn die GmbH zur Bank wird: So werden vGA bei einem Gesellschafterverrechnungskonto verm...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / d) Entscheidung des FG Münster

Mit ihrer Klage hatte die GmbH keinen Erfolg. Das FG bestätigte die vGA. Der Höhe nach lehnt das Gericht die 1 %-Methode ab und würde noch einen höheren Betrag ansetzen, wenn nicht das Verböserungsverbot aus § 96 Abs. 1 S. 2 FGO es daran hinderte. Das FG Münster schließt sich der Auffassung des I. Senat des BFH[19] an. Der Dienstwagen sei höherwertig und stärker motorisiert a...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / a) Sachverhalt

(vgl. Hess. FG v. 6.7.2022 – 4 K 310/20)[3]: Eine GmbH beschloss eine Kapitalerhöhung. Die Alleingesellschafterin der GmbH leistete die Einlage in den Streitjahren nicht; die GmbH verbuchte die Kapitalerhöhung unter dem Konto "ausstehende Einlage auf das gezeichnete Kapital (eingefordert)". Die ausstehende Zahlung wurde nicht verzinst. Betriebsprüfung (BP) und Finanzamt (FA) ...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / a) Sachverhalt

(vgl. FG Nds. v. 16.3.2023 – 10 K 310/19)[9]: Die Kl’in ist die Spitze eines Konzerns, zu dem u.a. die Gesellschaften X und deren Muttergesellschaft Y gehören. Im Rahmen der Produktion erfolgte im Konzern eine Zuweisung der Produktionsmenge durch die Konzernspitze, ohne dass es hierfür vertragliche Zusagen gab. Lieferaufträge von X zu Dritten bestanden nur in geringem Umfang...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / a) Sachverhalt

(vgl. FG Berlin-Brandenburg v. 8.11.2022 – 8 K 8111/21)[16]: Die Kl’in ist eine GmbH, die eine Spielhalle betreibt und deren Anteilseigner zu 50 % die C-GmbH und zu 50 % Frau E sind. Die C-GmbH ist zu 100 % Tochter der F-GmbH. Die F-GmbH und die H-GmbH sind zu 100 % Töchter eines aus mehreren Gesellschaften bestehenden Konsortiums (Muttergesellschaften). Die Spielhalle wurde...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / 1. Angemessene Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos

Der BFH hat sich mit der Entscheidung v. 22.2.2023[1] einmal mehr zur Verzinsung von Gesellschafterdarlehen geäußert. Gewährt die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter ein Darlehen – auch in Form eines Verrechnungskontos – kommt der Ansatz einer vGA insoweit in Betracht, als der Kredit zinslos oder zu einem unangemessen niedrigen Zins gewährt wird. Beachten Sie: Davon ist je...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / b) BFH-Rechtsprechung

Bisherige BFH-Rechtsprechungsgrundsätze ...: Die bisherige Rechtsprechung des BFH zu Versorgungsentgelt und GF-Gehalt lässt sich wie folgt zusammenfassen: Die steuerrechtliche Anerkennung eines Versorgungsversprechens hängt nicht davon ab, dass der GF aus dem GF-Verhältnis ausscheidet. Der Versorgungsanspruch kann grundsätzlich auch von dem Erreichen der Altersgrenze abhängig...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / c) Hinweise für die Beratungspraxis

Die Entscheidung zeigt die Probleme grenzüberschreitender Sachverhalte im Steuerrecht mustergültig auf. Auch wenn das Ergebnis aus Sicht des deutschen Fiskus überzeugen mag, führt es aus Sicht der Kl’in zu dem fragwürdigen Resultat, dass sie Gewinne, die ihr durch den Verbrauch der Wirtschaftsgüter eigentlich gar nicht zukommen, versteuern muss, ohne eine damit korrespondier...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / c) Hinweise für die Beratungspraxis

Die Entscheidung zeigt anschaulich die Maßstäbe auf, anhand derer ein externer und interner Fremdvergleich durchzuführen ist. Für die Praxis ist eine sorgfältige Prüfung von Vereinbarungen einer Gesellschaft mit ihren Gesellschaftern oder diesen nahestehenden Personen unabdingbar, wie diese Entscheidung erneut zeigt. Auch, wenn die Kl’in Recht bekam, zeigt sich, dass derarti...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / c) Hinweise für die Beratungspraxis

Die Entscheidung zeigt, welch komplexe Probleme sich bei Firmengeflechten i.R.d. Körperschaftsteuer stellen können. Zu begrüßen ist insoweit, dass – entgegen der Finanzverwaltung – bei § 8 Abs. 3 S. 5 KStG zu Recht nicht rein formalistisch zwischen der formalen Erfassung steuerfreien Einkommens und der Nicht-Ansetzung differenziert wird.mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / e) Hinweise für die Beratungspraxis

Die Entscheidungen zeigen auf, dass allein ein Privatnutzungsverbot für betriebliche Kfz nicht genügt, um als GF einer vGA zu entgehen. Für die Praxis empfehlenswert ist es daher, für den Fall eines rein betrieblich genutzten Kfz durch organisatorische Maßnahmen und die Führung eines Fahrtenbuchs sicherzustellen, dass eine BP nicht nachträglich eine Privatnutzung des Pkw sam...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Burkhard Binnewies, RA/FASt / Dr. Dr. Norbert Mückl, RA/StB/FASt[*] Insbesondere in der mittelständischen Beratungspraxis stellt das Problem der verdeckten Gewinnausschüttung nach wie vor einen der zentralen Diskussionspunkte in Betriebsprüfungen dar. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der Beitrag einige im Jahr 2023 veröffentlichte Urteile aus der Finanzrechtsprechung.mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / a) Sachverhalt

(vgl. FG Nürnberg v. 25.10.2022 – 1 K 503/21)[14]: Die Kl’in ist eine GmbH, deren Gesellschafter C (zu 40 %) und dessen Mutter (zu 60 %) sind. C steht ein Vetorecht für alle Entscheidungen zu; zudem ist er GF der Kl’in. Seine Schwester Ca ist als Führungskraft mit Prokura bei der Kl’in tätig. In 2013 erteilte die Kl’in ihrem Arbeitnehmer D eine arbeitgeberfinanzierte Versorg...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / a) Sachverhalt (FG Köln)

(vgl. FG Köln v. 8.12.2022 – 13 K 1001/19)[17]: Kl’in ist eine GmbH, die ihrem alleinigen Gesellschafter und GF einen Dienstwagen zur Verfügung stellt, den dieser ursprünglich auch für private Zwecke nutzen durfte. Ab dem Jahr 2004 untersagte die Kl’in dem GF die private Nutzung des Firmenwagens. Der Firmenwagen war im streitgegenständlichen Zeitraum ein Porsche Cayenne (Ers...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / c) Sachverhalt (FG Münster)

(vgl. FG Münster v. 28.4.2023 – 10 K 1193/20 K, G, F; Az. des BFH: I R 33/23)[18]: Kl’in war eine GmbH mit einem Alleingesellschafter-GF A. Im Anstellungsvertrag war vereinbart: "Der Geschäftsführer hat Anspruch auf die Gestellung eines Pkw der gehobenen Mittelklasse. Er darf den Pkw nicht privat nutzen... Betriebs- und Unterhaltungskosten trägt die Gesellschaft". Ein Fahrte...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 2.2 Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen II (§ 27 Abs. 6 Satz 3 KStG - neu)

Auf Grundlage des allgemeinen Verständnisses, dass bei Kettensachverhalten verdeckte Einlagen und verdeckte Gewinnausschüttungen stufenweise zu erfassen sind, stellt eine Ergänzung klar, dass im Fall der mittelbaren Organschaft die Erhöhung und die Minderung des steuerlichen Einlagekontos der Organgesellschaft aufgrund einer organschaftlich verursachten Minder- oder Mehrabfü...mehr

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Die Beteiligung von Angeste... / c) Vorrang der Einkommensteuer nach der Rechtsprechung des II. Senats

Der II. BFH-Senat stellt dagegen in einer Vielzahl von Entscheidungen regelmäßig den Vorrang der Einkommensteuer heraus und vermeidet so eine Doppelbelastung mit Einkommen- und Schenkungsteuer. So etwa schließt er bei einer Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG aus (BFH v. 30.1.2013 – I...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / 1. Besteuerung bei Errichtung

Die Vermögensausstattung unterliegt auf Ebene der Stiftung nicht der Ertragsbesteuerung, da die Stifter keine Anteile, also Gesellschafterrechte oder ähnliche Rechte erhalten und die Übertragung in die Vermögenssphäre fällt. Die Ausstattung erfolgt ohne Gegenleistung, so dass der Vorgang insoweit der Schenkung- oder Erbschaftsteuer unterliegt (vgl. v. Löwe, Familienstiftung ...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / 3. Besteuerung der Destinatäre

Hintergrund einer Familienstiftung ist in erster Linie die Begünstigung von Familienmitgliedern (vgl. § 15 Abs. 2 AStG – Definition Familienstiftung). Bei den Begünstigten einer Familienstiftung spricht man von sog. Destinatären. Bei den Destinatären führt die Begünstigung dann zu einer Besteuerung, wenn diese eine Leistung der Stiftung erhalten. Diese werden – ohne eine weit...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.7 Verdeckte Gewinnausschüttungen,

Wie bereits erwähnt,[1] scheidet die Anwendung des § 12 EStG bei Kapitalgesellschaften aus. Dessen Korrekturfunktion übernimmt in Teilen das Rechtsinstitut der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA), welche nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG eine Minderung des Einkommens verhindert bzw. eine unterbliebene Vermögensmehrung ausgleicht. Eine vGA liegt insbesondere in Fällen mit unangemes...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.4 Nicht abziehbare Umsatzsteuer und Vorsteuer

Mangels Privatbereich einer Kapitalgesellschaft kann eine Umsatzsteuer auf Entnahmen grundsätzlich nicht entstehen. Somit fallen unter die Regelung des § 10 Nr. 2 KStG nur die nicht abziehbaren Vorsteuern aus den vorgenannten sonstigen nicht abziehbaren Aufwendungen, die dem Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1–4 und Nr. 7 bzw. Abs. 7 EStG unterliegen.[1] Verdeckte Gewin...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 1 Jahresüberschuss der Körperschaft

Ausgangsgrundlage für die Ermittlung des steuerlichen Einkommens ist der Jahresabschluss, der für die Kapitalgesellschaft erstellt worden ist. Darin sind alle gebuchten Geschäftsvorfälle der Kapitalgesellschaft während des Wirtschaftsjahres enthalten. Unabhängig von der steuerlichen Qualifizierung sind sämtliche Zuflüsse als Ertrag gebucht und alle Abflüsse als Aufwand behan...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 1 Grundlagen zur Körperschaftsteuer

Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen, auf welches die Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz i. H. v. 15 % festgesetzt wird. Die Ermittlung des Einkommens der Körperschaften richtet sich nach den Vorschriften des EStG .[1] Jedoch ist das EStG nicht in vollem Umfang anwendbar, andererseits werden die Regelungen des EStG noch um spez...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 7.3 Einlagen der Gesellschafter

Ausschließlich auf gesellschaftsrechtlichen Vorgängen beruhende Erhöhungen des Betriebsvermögens bleiben unberücksichtigt. Hierzu zählen Einzahlungen von Gesellschaftern, die freiwillig oder aufgrund eines Gesellschaftsvertrags geleistet werden; das sind vor allem Einlagen durch die Gesellschafter. Dies können offene Einlagen, wie z. B. Einlagen bei Kapitalerhöhungen, Nachschü...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 2 Schnellübersicht der Einkommensermittlung

Ein Überblick zur körperschaftsteuerlichen Einkommensermittlung lässt sich anhand des folgenden Schemas[1] gewinnen, das die Ermittlung ausgehend von der Handelsbilanz für die häufigsten Positionen zusammenfasst:mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 3.3 Zinsschranke bei einer Körperschaft

Mit der Regelung des § 8a KStG wurden bis 2007 Zinsaufwendungen einer Körperschaft bei einer Gesellschafter-Fremdfinanzierung u. U. in eine vGA umqualifiziert. Im Rahmen des UntStRefG 2008 erhielt § 8a KStG i. V. m. § 4h EStG eine grundlegend neue Fassung – die sog. Zinsschranke. Damit wurden die bisherigen Beschränkungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung dem Grunde nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Inflationsausgleichsprämie / 4 Begünstigte Arbeitnehmer

Als Höchstbetrag für eine steuerfreie Beihilfe oder Unterstützung[1] gilt je Arbeitnehmer der Betrag von 3.000 EUR. Unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt ist oder ob es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung [2] handelt. Begünstigt sind z. B. auch Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft, Auszubildende, Arbeitnehmer in Kurzarbei...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.3 Sanierungsklausel

Als erste Ausnahme hatte der Gesetzgeber eine Verschonungsregel in Sanierungsfällen rückwirkend ab 1.1.2008 geschaffen.[1] Diese Norm war zunächst befristet für die Jahre 2008 und 2009 vorgesehen, ist dann aber als unbefristete Ausnahmeklausel fixiert worden. Die Sanierungsklausel wurde von der Europäischen Kommission überprüft und als unvereinbar mit dem EU-Beihilferecht gew...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen im "Vieleck"

Tz. 840 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 In komplexeren Konzernstrukturen können die dargestellten Fragestellungen zur Ketten-vGA (s Tz 816ff) und zur vGA im Dreiecksverhältnis (s Tz 830ff) auch in Kombination auftreten (in der Fach-Lit tw auch als "Ketten-vGA zwischen vd Beteiligungssträngen" bezeichnet; zB s Liebchen, Haufe Steuer Office, HI1100323). Dies ist immer dann der Fall,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.11.2 Gewerbesteuerliche Behandlung beim Empfänger einer vGA

Tz. 667 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Befinden sich die Anteile an der Kö, die eine vGA tätigt, in einem gew BV, führt auch eine vGA zu einer BE. Die gewstliche Behandlung im Betrieb des Empfängers richtet sich nach dessen Rechtsform; es gelten dafür die allgemeinen Grundsätze zur Behandlung erhaltener GA: Ist AE eine natürliche Person, ist die erhaltene vGA im Gewinn aus Gew iSv...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Die "Ketten-vGA"

Tz. 816 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In Beteiligungsketten können vGA entweder jeweils von Stufe zu Stufe oder über mehrere Stufen hinweg an zwischengeschalteten Konzerngesellschaften vorbei erfolgen. In der Praxis häufiger anzutreffen ist die Var b), da schuldrechtliche Verträge im Konzern idR nicht über mehrere Stufen, sondern unmittelbar zwischen dem Leistenden und dem vorgese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4 Behandlung einer noch nicht abgeflossenen vGA

Tz. 720l Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die dargestellten Grundsätze (keine Rückgängigmachung einer vGA durch Einbuchung von Rückgewähransprüchen bzw durch tats Rückzahlung) gelten auch dann, wenn es im Zeitpunkt der Aufdeckung der vGA noch nicht zu einem Abfluss der vGA gekommen ist und nun nach Aufdeckung auch nicht mehr kommt. Beim AE ist in diesen Fällen zwar noch keine vGA z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.3 Empfänger der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 30 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Empfänger einer vGA können gesellschafts- und mitgliedschaftsrechtlich verbundene Personen aller Rechtsformen sein. Für die Anwendung des § 8 Abs 3 S 2 KStG ist also völlig unerheblich, ob es sich beim AE/Mitglied um handelt. Bei einer Pers-Ges gilt dies unabhängig davon, dass diese sel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8.1 Subjektive Tatbestandsmerkmale der verdeckten Gewinnausschüttung?

Tz. 164 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Subjektive Elemente wie Wissen und Wollen gehören nicht zu den Wesensmerkmalen der vGA (s Urt des BFH v 14.10.1992, BStBl II 1993, 351 und 353). Zwar tauchen gelegentlich Passagen in der Rspr auf, die auf Willenselemente als Voraussetzung der vGA hindeuten können. So wird neben dem objektiven Merkmal der Vorteilszuwendung auf gesellschaftsre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Die "Dreiecks-vGA"

Tz. 830 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Bei Vorteilsgewährungen zwischen SchwGes werden die Rechtsfragen (und damit auch die Besteuerungsprobleme) von vGA und verdeckten Einlagen miteinander kombiniert. Die Empfängerin des Vorteils ist eine nahe stehende Pers zum gemeinsamen Gesellschafter (oder zu den gemeinsamen Gesellschaftern). Auch in diesem Fall liegt also eine vGA an eine n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Verhältnis zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 22 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Alle in § 32a Abs 1 KStG genannten Fälle setzen voraus, dass es beim AE auch tats zum Zufluss einer vGA gekommen ist. Allein die (außerbilanzielle) Hinzurechnung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG auf der Ebene der Kö rechtfertigt nach wie vor nicht, auch automatisch einen Zufluss einer vGA beim AE anzunehmen. § 32a Abs 1 KStG führt uE nämlich nicht daz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.5.1 Verdeckte Gewinnausschüttungen an den Organträger

Tz. 794 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Auch im Organkreis sind vGA möglich, insbes bei Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen OT und OG (s Urt des BFH v 01.08.1984, BStBl II 1985, 18). Wegen der Hauptfälle der vGA im Organkreis s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1803ff. Mit Urt v 24.10.2018 (BStBl II 2019, 570) hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen einer OG aufgrund einer Haf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Wirkungen einer verdeckten Gewinnausschüttung im früheren Anrechnungsverfahren

Tz. 721 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Im Anrechnungsverfahren konnte die Aufdeckung einer vGA erhebliche St-Belastungen mit sich bringen. Das galt vor allem dann, wenn die vGAmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.2 Der subjektive Tatbestand bei verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 673 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Wie allgn bei Zuwendungen iSv § 7 Abs 1 Nr 1 ErbStG muss auch bei vGA an Gesellschafter oder an nahe stehende Pers neben der objektiven Zuwendung der subjektive Tatbestand einer Zuwendung erfüllt sein. Dies gilt nach der oben dargestellten BFH-Rspr (s Urt des BFH v 13.09.2017, BStBl II 2018, 292, 296, 299) nun aber nur für die Schenkung zwi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Der Grundsatz: Eine vGA kann nicht rückgängig gemacht werden

Tz. 720 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Das St-Recht ist allgemein von einem Rückwirkungsverbot geprägt. Vollzogene Vorgänge können deshalb grds nicht mit stlicher Wirkung rückgängig gemacht oder geändert werden; grds dazu s Weber-Grellet (in Schmidt, EStG, § 2 Tz 43ff). Nach der ständigen Rspr des BFH sind deshalb auch vGA tats Vorgänge, die nicht rückgängig gemacht werden können...mehr