Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.3.2 Verdeckte Gewinnausschüttung ("vGA")

Eine vGA ist gem. R 8.5 KStR wie folgt definiert:mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.3.3 § 1 AStG-Korrektur

In der Praxis hat sich § 1 Abs. 1 AStG als die zentrale Korrekturnorm für VP-Anpassungen herausgebildet. Diese Vorschrift beinhaltet die Rechtsgrundlage für VP-Anpassungen auf Ebene deutscher Personen- und Kapitalgesellschaften in Bezug auf ausländische nahestehende Personen: Zitat Werden Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.1 Praxisrelevante Fragen zu Fristen, Sanktionen, Sprache, Wesentlichkeit, Verwertbarkeit und Konzeptionierung

Dieses Kapitel greift typische Fragen aus der Praxis auf, die die Autoren nachfolgend aus Sicht der deutschen VP-Dokumentationsregelungen beantworten. Sofern es relevante Unterschiede gibt, wird jeweils eine Differenzierung für den Vor- sowie Nach-BEPS-Zeitraum vorgenommen. Welche Aufzeichnungen sind für die Erstellung der VP-Dokumentation eines deutschen Unternehmens im Vor-...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.3 Korrekturnormen

Wie oben dargestellt, haben die weltweiten Finanzverwaltungen auf Basis des Fremdvergleichsgrundsatzes die Möglichkeit, Gewinne verbundener Unternehmen mittels VP-Anpassungen zu berichtigen. Obwohl dieses Buch auch nicht steuerlich vorgebildete VP-Anwender ansprechen soll, möchten wir einerseits die relevanten Korrekturnormen wenigstens erwähnt haben. Andererseits haben wir u...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.11 Neue BMF-Schreiben 2020 und 2021

Autoren: Jörg Hanken, Ron Dorward Am 3. Dezember 2020[1] und am 14. Juli 2021[2] veröffentlichte die deutsche Finanzverwaltung zwei neue BMF-Schreiben, mit denen sie ihre Interpretation der Gesetzesänderungen (z. B. § 1 AStG) darlegt und mit denen sie einige "alte" BMF-Schreiben ersetzt hat. Einzelne Passagen stellen Verschärfungen dar. Auch wenn die BMF-Schreiben für Gericht...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.2 Gesetze/Rechtsverordnungen

Gesetze und Rechtsverordnungen sind zwingend für die Finanzverwaltung, die Steuerpflichtigen und die Gerichte bindend. Die folgende Übersicht fasst die in der Praxis am häufigsten verwendeten Rechtsgrundlagen für VP-Sachverhalte zusammen.[803]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches (Abs. 1)

Rz. 26 [Autor/Stand] Nach § 1 Abs. 1 BewG sind die allgemeinen Bewertungsvorschriften auf alle öffentlich-rechtlichen Abgaben anzuwenden, die durch Bundesrecht geregelt sind und durch Bundesfinanzbehörden oder Landesfinanzbehörden (z.B. Grunderwerbsteuer) verwaltet werden.[2] Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Sind diese beiden Voraussetzungen gegeben, so komm...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Verdeckte Gewinnausschüttung bei Darlehensgewährungen

Bei einer Darlehenshingabe durch eine Gesellschaft an ihren Gesellschafter oder an eine diesem nahestehende Person liegt bereits zum Zeitpunkt der Darlehenshingabe eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vor, wenn es von vornherein an einer Rückzahlungsabsicht fehlt. Dabei obliegt die Prüfung der Frage, ob die Rückzahlungsverpflichtung nicht ernstlich vereinbart worden ist, ...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 2.4 Incentivereisen

Rz. 15 Unter einer Incentivereise(Incentive-Reise) [1] ist eine Reise zu verstehen, die ein Unternehmen gewährt, um Geschäftspartner oder Mitarbeiter des Unternehmens für erbrachte Leistungen zu belohnen bzw. zu weiteren Leistungen zu motivieren. Gegenstand und Organisation der allgemeinen touristischen Interessen dienenden Reise obliegen üblicherweise dem gewährenden Unterne...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vertragsinhalt

Rn. 10 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch den TGAV nach § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG verpflichtet sich eine AG, KGaA oder SE, einen Teil ihres Gewinns oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder z. T. an einen anderen abzuführen. Vertragspartner der AG, KGaA oder SE kann jede andere Person sein, es muss kein UN sein. Ist der Vertragspartner aber ein UN, so werden dieses UN eb...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Gewinngemeinschaft

Rn. 5 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Gewinngemeinschaft ist gemäß § 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG ein Vertrag, durch den sich eine AG, KGaA oder SE verpflichtet, ihren Gewinn oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder z. T. mit dem Gewinn anderer UN oder einzelner Betriebe anderer UN zur Aufteilung eines gemeinschaftlichen Gewinns zusammenzulegen. Der verpflichtete Vertragspa...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsvertrag

Rn. 20 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch den Betriebspachtvertrag gemäß § 292 Abs. 1 Nr. 3 (1. Alternative) AktG verpachtet eine AG, KGaA oder SE den Betrieb ihres UN an einen anderen, durch den Betriebsüberlassungsvertrag gemäß § 292 Abs. 1 Nr. 3 (2. Alternative) AktG überlässt sie den Betrieb ihres UN. Wie schon beim TGAV muss der Vertragspartner kein UN sein, sondern kann j...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Ausstellen von Scheinrechnungen

Durch das Ausstellen von Scheinrechnungen wird Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet, wenn der Haupttäter die Rechnungsbeträge als Betriebsausgaben verbuchen lässt und steuerlich erklärt. Wenn durch die Einbuchung der Scheinrechnungen bei einer GmbH die Entnahme liquider Mittel durch den Gesellschafter-Geschäftsführer verschleiert wird und das so generierte Bargeld für d...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Treuhandverhältnis und vGA

Die bloße Bezeichnung eines Vertrages als Treuhandvertrag (hier: Vertrag über den Kauf von Aktien) genügt nicht für die steuerliche Anerkennung des Treuhandverhältnisses. Es kommt vielmehr darauf an, dass das rechtliche Eigentum der Treuhänderin nur eine "leere Hülse" darstellt. VGA: Zinszahlungen einer GmbH auf ein Darlehen, das steuerlich kein Betriebsvermögen der Rechtsvor...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Keine Organschaft bei Vereinbarung eines EAV und zusätzlich einer atypisch stillen Gesellschaft

"Ganzer Gewinn": Eine GmbH hat nicht ihren "ganzen Gewinn" i.S.d. § 14 Abs. 1 S. 1 KStG an ihre Alleingesellschafterin abgeführt – und es kann daher keine körperschaftsteuerliche Organschaft bestehen –, wenn neben dem Ergebnisabführungsvertrag (EAV) zusätzlich noch eine atypisch stille Gesellschaft mit der Alleingesellschafterin vereinbart wird und die GmbH daher verpflichte...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Chinesische Limited Liability Company mit Kapitalgesellschaft vergleichbar

Eine chinesische Limited Liability Company ist mit einer Kapitalgesellschaft vergleichbar; offene und verdeckte Gewinnausschüttungen an den unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafter sind daher nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG und § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG steuerbar; eine Anrechnung von chinesischer Quellensteuer nach § 32d Abs. 5 S. 1 EStG und § 32d Abs. 5 S. 2 EStG is...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Leistungen an Gesellschafter, nahestehende Personen und Dritte, insbesondere verdeckte Gewinnausschüttungen

a) Leistung an einen Gesellschafter Rz. 208 Leistungen der Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, stellen entweder eine Rückzahlung des gezeichneten Kapitals oder unter Umständen eine (verdeckte) Gewinnausschüttung dar. Dies beinhaltet mittlerweile auch nach Auffassung der Finanzverwaltung keine freigebige Zuwendung ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / f) Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften

Rz. 302 Die vorstehenden Grundsätze gelten entsprechend für Gewinnausschüttungen aus Kapitalgesellschaften.[725] § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 3 S. 3 ErbStG schließt erstmal die vor dem ErbStG 2009 bestehende Nachsteuer-Lücke, die sich aus der früheren Ungleichbehandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften ergab. Die bei Personenunternehmen bestehenden Entnahmebeschränkungen sin...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Leistung an nahestehende Personen

Rz. 211 Zuwendungen der Kapitalgesellschaft an eine dem Gesellschafter nahestehende Person i.S.v. H 36 Teil III KStH 2004 beinhaltet keine freigebige Zuwendung der Gesellschaft an ihren Gesellschafter,[412] wohl aber kommt eine steuerbare Zuwendung des Gesellschafters an die nahestehende Person nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG in Betracht.[413] Wirkt der Gesellschafter einer Kap...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Leistung an einen Gesellschafter

Rz. 208 Leistungen der Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, stellen entweder eine Rückzahlung des gezeichneten Kapitals oder unter Umständen eine (verdeckte) Gewinnausschüttung dar. Dies beinhaltet mittlerweile auch nach Auffassung der Finanzverwaltung keine freigebige Zuwendung der Gesellschaft an die Gesellschaf...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / bb) Einzubeziehende Löhne bzw. Vergütungsbestandteile

Rz. 125 Im Rahmen der Berechnung der Lohnsumme sind als Beschäftigte dieselben Arbeitnehmer des Betriebs (oder der Gesellschaft bzw. der Gesellschaft, an der eine – qualifizierte – Beteiligung besteht) anzusehen wie auch für die Bestimmung der maßgeblichen Beschäftigtenzahl. Nicht zu berücksichtigen sind daher die an die Beschäftigten i.S.v. § 13a Abs. 3 S. 7 Nr. 1 bis 5 Erb...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Grundsätzliches

Rz. 186 Inwieweit in der Leistung eines Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft eine freigebige Zuwendung an einen oder mehrere andere Gesellschafter gesehen werden kann, die zur Abkürzung des Leistungsweges direkt an die Gesellschaft erbracht wird, war bereits vor Einfügung des § 7 Abs. 8 ErbStG umstritten. Rz. 187 Nach Ansicht der Finanzverwaltung[345] und einem Teil der...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / i) Verschmelzung von Kapitalgesellschaften

Rz. 207 Bereits vor Einführung des § 7 Abs. 8 ErbStG soll nach Auffassung der Finanzverwaltung bei der Verschmelzung von zwei Kapitalgesellschaften eine freigebige Zuwendung der Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft an die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft in Betracht kommen. Und zwar immer dann, wenn die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft von ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Kürzungen

Rz. 12 Gemäß § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Buchst. a BewG ist das jeweilige Betriebsergebnis um Gewinne aus der Auflösung steuerfreier Rücklagen sowie aus Wertaufholungen bzw. Teilwertzuschreibungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG) zu mindern. Derartige Gewinne resultieren stets aus einmaligen Ereignissen und können daher bei der Ermittlung des nachhaltigen zukünftigen ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Kapitalgesellschaft als Steuerschuldner bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 28 Kapitalgesellschaften können infolge ihrer Rechtsfähigkeit grds. Schenker und auch Beschenkte sein. Schenkungen an die Kapitalgesellschaft sind bei freigebigen Zuwendungen ohne Erlangung von irgendwelchen Beteiligungsrechten anzunehmen. Dies ist z.B. der Fall bei einer Schenkung an eine in Form einer GmbH geführte soziale, kulturelle oder religiöse Einrichtung.[26] Au...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Objektiver oder objektivierter Wert

Rz. 14 In der Literatur[8] wird unter Bezugnahme auf ältere Rechtsprechung immer noch die Auffassung vertreten, der gemeine Wert sei ein objektiver Wert, den das Gut für jeden am Kauf Beteiligten habe. Das hat eine lange Tradition, stand ja schon in § 112 des Teils I Titel 2 des preußischen ALR zu lesen, der Nutzen, den die Sache einem jeden Besitzer gewähren könne, sei ihr ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Gesellschaftsrechtlich motivierte Gewinnbeeinflussungen

Rz. 16 Gemäß § 202 Abs. 2 Nr. 3 BewG sind auch sonstige, nicht in Nr. 1 u. 2 genannte, wirtschaftlich nicht begründete Vermögensminderungen oder -erhöhungen mit Einfluss auf den zukünftig nachhaltig zu erzielenden Jahresertrag zu korrigieren;[36] das gilt insb. auch für entsprechende gesellschaftsrechtlich veranlasste Vorgänge. Gemeint sind hier vor allem willkürliche "Gewin...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Kürzung des Versorgungsfreibetrags

Rz. 4 Der Versorgungsfreibetrag beträgt seit 1996 für Ehegatten und für Lebenspartner rückwirkend ab Juli 2001 unverändert 256.000 EUR = 500.000 DM. Er ist um den nach § 14 BewG zu ermittelnden Kapitalwert dieser Versorgungsbezüge zu kürzen. Die Kürzung nach § 17 S. 2 ErbStG wird sowohl bei laufenden Versorgungsbezügen wie auch bei Versorgungsbezügen in Form von Einmalzahlun...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Einhaltung/Unterschreitung des Lohnsummenkriteriums

Rz. 158 Die Forderung des § 13a Abs. 3 S. 1 ErbStG geht dahin, dass die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen des Unternehmens (einzelunternehmerischer Gewerbebetrieb, Betrieb einer Mitunternehmerschaft bzw. Kapitalgesellschaft) innerhalb der Lohnsummenfrist insgesamt 400 % der Ausgangslohnsumme,[350] mithin also die Mindestlohnsumme, erreichen muss. Im Falle der Vollv...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Hinzurechnungen

Rz. 5 Gemäß § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG sind zunächst sämtliche auf besonderen steuerrechtlichen Vorschriften beruhenden Abschreibungen dem Betriebsergebnis wieder hinzuzurechnen.[8] Eine Minderung des Ausgangswerts (Gewinn nach § 4 Abs. 1 bzw. Einnahmenüberschuss nach § 4 Abs. 3 EStG) ist stets nur i.H.d. normalen Abschreibungen zulässig. Diese erfassen neben der...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Schätzung unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten

Rz. 38 Hinweis: Einzelne Bewertungsverfahren sind im Anhang zu § 11 Abs. 2 BewG, das vereinfachte Ertragswertverfahren in der Kommentierung der §§ 199 ff. BewG dargestellt. Die Finanzverwaltung hatte u.a. im Schreiben des Bayerischen Finanzministeriums vom 4.1.2013[122] zu einer Vielzahl von – aus ihrer Sicht – für die Bewertung in Betracht kommenden Verfahren Stellung genom...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Leistungen an Dritte

Rz. 212 Wird bei einer Kapitalerhöhung ein Dritter zur Übernahme der neuen Geschäftsanteile zugelassen und übersteigt der Wert dieser neuen Anteile die zu leistende Einlage, ist der Dritte mit Eintragung im Handelsregister auf Kosten der bisherigen Gesellschafter bereichert.[417] Die Einlageleistung kann er als Erwerbsaufwand in Abzug bringen.[418] Rz. 213 Bei unentgeltlichen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Substanzwertbestimmung

Rz. 50 Wie bereits ausgeführt, umfasst der Substanzwert sämtliche Wirtschaftsgüter, die nach den §§ 95–97 BewG zum Betriebsvermögen gehören.[173] Welche Wirtschaftsgüter das sind, richtet sich nach ertragsteuerlichen Grundsätzen, § 95 Abs. 1 BewG.[174] Aktive und passive Wirtschaftsgüter gehören auch dann dem Grunde nach zum ertragsteuerlichen Betriebsvermögen, wenn für sie ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Leistungen im Zusammenhang mit Kapitalgesellschaften

Rz. 97 Leistungen des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft können im Wege des abgekürzten Leistungsweges eine Schenkung an einen oder mehrere Mitgesellschafter beinhalten, wenn die Zuwendung mit der Absicht erfolgt, neben der Förderung des Gesellschaftszwecks auch eine freigebige Zuwendung an die anderen Gesellschafter vorzunehmen. Dieses subjektive Absichtsmoment ist n...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 6. Gemeinnützigkeit

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Gesellschafter/§ 17 EStG

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anscheinsbeweis spricht für private Kfz-Nutzung

Leitsatz Trotz einem vereinbarten Privatnutzungsverbot spricht der Anscheinsbeweis für eine private Kfz-Nutzung, sodass eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) in vorliegenden Fall zu bejahen war. Sachverhalt Im Rahmen einer Betriebsprüfung einer GmbH wurde die private Nutzung eines betrieblichen Pkw durch den alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer angenommen und dafür ein...mehr

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / 10. Stiftungen/Gemeinnützigkeitsrecht

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Teilwert / 3.3 Fehlmaßnahme

Eine Teilwertabschreibung ist gerechtfertigt, wenn nachgewiesen wird, dass die Anschaffung oder Herstellung eines bestimmten Anlageguts, z. B. einer Maschine, von Anfang an eine Fehlmaßnahme war oder dass zwischen dem Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung und dem maßgeblichen Bilanzstichtag Umstände eingetreten sind, die die Anschaffung oder Herstellung im Nachhinein zu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.4 Begriff der Lohnsumme (§ 13a Abs. 3 S. 6 ff. ErbStG)

Rz. 304 Die Lohnsumme ist das entscheidende Kriterium dafür, ob die vom Gesetzgeber mit den Verschonungsregelungen beabsichtigte "Arbeitsplatzwirkung" erreicht wird. Dabei wurde nicht an eine (aus dem Arbeits-, Bilanz- oder Steuerrecht) bereits bekannte Größe angeknüpft (s. etwa § 2 Abs. 2 LStDV, § 19 EStG oder § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB), sondern nur für Zwecke der Erbschaft- u...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.2.1.1 Entnahme- oder Ausschüttungsbeschränkung (§ 13a Abs. 9 S. 1 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 621 Der Gesellschaftsvertrag muss "die Entnahme oder Ausschüttung auf höchstens 37,5 Prozent des um die auf den Gewinnanteil oder die Ausschüttungen aus der Gesellschaft entfallenden Steuern vom Einkommen gekürzten Betrags des steuerrechtlichen Gewinns beschränken" (§ 13a Abs. 9 S. 1 Nr. 1 Halbs. 1 ErbStG). Dabei bleiben "Entnahmen zur Begleichung der auf den Gewinnantei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Ausschlusstatbestände

Rz. 24 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bestimmte Sachzuwendungen kommen für eine Pauschalbesteuerung nicht in Betracht. Sie werden mithin auch durch die Ausübung des Wahlrechts für oder gegen eine Pauschalbesteuerung (> Rz 46 ff) nicht betroffen. Von einer Pauschalierung ausgeschlossen sind:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 16 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Begünstigt sind nur > Arbeitnehmer iSd EStG, auch wenn sie arbeitsrechtlich als Selbständige gelten. § 3b EStG setzt voraus, dass der Stpfl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 Abs 1 EStG bezieht und auch die Zuschläge zu dieser Einkunftsart gehören (H 3b LStH; > Rz 17). § 3b Abs 2 Satz 1 EStG stellt nämlich ausdrücklich auf den ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sabbatical

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zum Sabbatjahr > Arbeitszeitkonto Rz 1/2. Wird die geplante berufliche ‚Auszeit’ planwidrig nicht in Anspruch genommen und wird dem ArbN deshalb der gekürzte > Arbeitslohn für mehrere Jahre nachgezahlt, ist die Tarifermäßigung des § 34 EStG anwendbar (> Arbeitszeitkonto Rz 28; > Außerordentliche Einkünfte Rz 85 ff, [89, 95]; vgl auch Küttner/...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lösegeld

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zahlt der ArbG ein Lösegeld, weil einer seiner ArbN in Ausübung der Berufsarbeit entführt worden ist, so ist das kein Vorteil, der für eine Beschäftigung, also für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft gewährt wird (vgl § 19 EStG; > R 19.3 Abs 1 Satz 1 LStR) und führt deshalb nicht zu besteuerbarem > Arbeitslohn. Steht die Ent...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.3 Rückforderungsrecht kraft vertraglicher Vereinbarung (Widerrufsvorbehalt)

Rz. 14 Zivilrechtlich kann ein jederzeitiger Widerruf der Schenkung vorbehalten werden.[1] Praktisch bedeutsam ist das freie Widerrufsrecht vor allem bei der vorweggenommenen Erbfolge, bei der dem Schenker in besonderer Weise an einem nicht durch §§ 527, 528, 530 BGB beschränkten Widerrufsrecht gelegen sein kann.[2] Rz. 15 Auch für das ErbStG wird die Schenkung unter Widerruf...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / 5. Frühzeitige Rechtssicherheit durch einen neuen Teilabschlussbescheid, § 180 Abs. 1a AO-E, und eine frühzeitige verbindliche Zusage, § 204 Abs. 2 AO-E

Teilabschlussbescheid: Mit dem Teilabschlussbescheid nach § 180 Abs. 1a AO-E wird ein neues Verfahrensinstrument eingeführt. Gemäß § 180 Abs. 1a AO-E kann, solange noch kein Prüfungsbericht ergangen ist, ein Teilabschlussbescheid ergehen, in dem einzelne, im Rahmen einer Außenprüfung für den Prüfungszeitraum ermittelte und abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen gesondert festges...mehr