Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2.3 Person des Rückgriffsverpflichteten und Ausnahme von der Anwendung des § 8a Abs 1 S 3, 2. Alternative KStG idF des UntStFG

Tz. 235 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 1 S 3, 2. Alternative KStG idF des UntStFG erfasst von seinem Wortlaut her auch die Fälle, bei denen der AE und die nahe stehende Person (wenn sie die Zinsen erhalten würden) mit der Vergütung im Inl veranlagt würden und nur der rückgriffsberechtigte Dritte mit der Vergütung nicht im Inl veranlagt wird. Hierzu auch s Freiling/Schmuc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.6.1 Allgemeines

Tz. 161 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Bei den ergebnisunabhängigen Vergütungen und vor In-Kraft-Treten des StSenkG auch bei den ergebnisabhängigen Vergütungen muss zur Ermittlung des safe haven ein Vergleich angestellt werden zwischen Nur "soweit" das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.9.1 Allgemeines

Tz. 184 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Wenn die in § 8a Abs 1 S 1 Nr 2 HS 1 KStG genannten Voraussetzungen vorliegen, sind die Vergütungen, die auf das den safe haven übersteigende Gesellschafter-FK entfallen, in eine vGA umzudeuten, "es sei denn, die Kap-Ges hätte dieses FK bei sonst gleichen Umständen auch von einem fremden Dritten erhalten können" (s Schr des BMF v 15.12.1994,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3 Rechtsfolgen aus der Anwendung des § 8a Abs 6 S 1 KStG

Tz. 509 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 In den Fällen des § 8a Abs 6 S 1 KStG stellen die geleisteten Vergütungen stets eine vGA dar. Es gibt weder eine Freigrenze noch besteht ein safe haven (s Schr des BMF v 19.09.2006, BStBl I 2006, 559 Rn 21 und 26). Auch der Entlastungsbeweis in Form des Drittvergleichs bzw bei der Mittelaufnahme zur Finanzierung banküblicher Geschäfte besteh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.9 Verhältnis zur Gewerbesteuer

Tz. 58 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die stliche Beurteilung von Vergütungen für Gesellschafter-FK nach § 8a KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG stellt sich in Bezug auf die GewSt neutral dar. Vergütungen nach § 8a KStG werden zwar kstlich bei der Ermittlung des Einkommens hinzugerechnet und erhöhen damit den Gewinn aus Gew gem § 7 GewSt. Zur Neutralisierung dieser Einkomme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5 Verhältnis zum Anrechnungsverfahren bzw zum Halbeinkünfteverfahren

Tz. 45 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Zur Anwendung der §§ 27 ff KStG 1999 auf die Vergütungen iSd § 8a KStG vor In-Kraft-Treten des StSenkG enthält das Gesetz keine Bestimmung. Die Fin-Verw schließt aus dem Rechtsfolgeverweis in § 8a KStG aF, nach dem die Vergütungen als vGA gelten, dass auch alle weiteren Folgerungen vergleichbar einer vGA zu ziehen sind (s Schr des BMF v 15.12...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.8.1 Begriff des ergebnisunabhängig vergüteten Fremdkapitals

Tz. 181 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Für FK, für das eine in einem Bruchteil des (Fremd-)Kap bemessene Vergütung vereinbart ist, enthält die Nr 2 des § 8a Abs 1 S 1 KStG eine Reihe von Sonderregelungen, die es bei dem unter die Nr 1 fallenden FK nicht gibt:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.1 Zur Anrechnungsberechtigung des Anteilseigners selbst (§ 8a Abs 1 S 2 Alternative 1 KStG idF des StandOG)

Tz. 208 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Der Grundtatbestand des § 8a Abs 1 S 1 KStG idF des StandOG erfasst nur die Gesellschafter-Fremdfinanzierung einer unbeschr stpfl Kap-Ges durch einen nicht zur KSt-Anrechnung berechtigten AE ( s Tz 144 ). Abs 1 S 2 erweitert den Grundtatbestand auf FK-Gewährungen durch dem AE nahe stehende Personen iSd § 1 Abs 2 AStG, die ihrerseits nicht zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.6.3.2 Vorrangiger safe-haven-Verbrauch für Fremdkapital iSd § 8a Abs 1 S 1 Nr 1 KStG idF des StandOG (§ 8a Abs 1 S 1 Nr 2 HS 2 KStG idF des StandOG)

Tz. 165 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 In einem 1. Schritt müssen die Darlehen auf die Nrn 1 und 2 des § 8a Abs 1 S 1 KStG idF des StandOG aufgeteilt werden. Treffen bei einer Kap-Ges an einen AE oder an eine diesem nahe stehende Person zu zahlende ergebnisabhängige und ergebnisunabhängige FK-Vergütungen zusammen , steht kraft ausdrücklicher Regelung in Abs 1 S 1 Nr 2 letzter Satzt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.9.5 Sonderprobleme bei niedrig verzinslichen Darlehen

Tz. 198 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Hat ein AE bzw eine diesem nahe stehende Person der Kap-Ges ein Darlehen zu einer unter den Marktzinssätzen liegenden Vergütung gewährt und würde ein fremder Dritter unter sonst gleichen Umständen das Darlehen nur zum marktüblichen höheren Zins gewähren, könnte bei wortlautgetreuer Auslegung des § 8a Abs 1 S 1 Nr 2 HS 2 KStG ein Drittverglei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Spezielle Rechtsfolgen aus der Anwendung des § 8a Abs 1 S 2 Alternative 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes/§ 8a Abs 1 S 3 Alternative 2 KStG idF des UntStFG

Tz. 260 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 § 8a KStG konkretisiert nicht näher die bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des Abs 1 S 2 bzw S 3 Alternative 2 KStG eintretenden Rechtsfolgen; diese Rechtsfolgen bestimmen sich nach den Regeln des § 8a Abs 1 S 1 KStG. Für die Frage, ob die für das rückgriffsgesicherte Drittdarlehen gezahlten Zinsen in eine vGA umzudeuten sind, ist ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.3 Wesentliche Beteiligung "zu einem Zeitpunkt im Wirtschaftsjahr"

Tz. 153 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 FK-Vergütungen können nur dann nach § 8a KStG in vGA umqualifiziert werden, wenn der das FK gewährende AE "zu einem Zeitpunkt im Wj" (der Kap-Ges) wes an deren Grund- oder Stamm-Kap beteiligt war. Eine wes Beteiligung iSd § 8a KStG liegt nach dessen Abs 3 im Allgemeinen nur vor, wenn der AE zu mehr als 25% am Nenn-Kap der Kap-Ges beteiligt w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.8 Verhältnis zur Kapitalertragsteuer

Tz. 57 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Gelten Vergütungen nach § 8a KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG als vGA, stellt sich die Frage, ob diese auch der KapSt unterliegen. In entspr Anwendung der allgemeinen Grundsätze für vGA geht die Fin-Verw (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 76 und 77) davon aus, dass in allen Fällen der unter § 8a KStG zu subsumieren...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 261 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Eine Umqualifizierung von Darlehenszinsen in vGA durch § 8a KStG erfolgt nur anteilig (s Janssen, RIW 1998, 312, mwNachw)mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

§ 8a KStG idF des StandOG: Bader, Gesellschafter-Fremdfinanzierung durch nichtanrechnungsberechtigte Gesellschafter (§ 8a KStG), NWB F 4, 3975; Bareis, Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei Nichtanrechnungsberechtigten, RIW 1994, 141; Bullinger, Stliche Fragen von Gesellschafterdarlehen an der GmbH, DStR 1993, 225; Cattelaens, Änderungen des KStG durch das FKPG und das StandOG, W...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.1 Allgemeines

Tz. 275 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 In den Fällen, in denen der Kap-Ges das FK nicht unmittelbar von ihrem AE gewährt wird, sondern von einer dem AE nahe stehenden Person bzw von einem rückgriffsgesicherten Dritten, stellt sich die Frage, ob die Anwendung des § 8a KStG bei einer zusammengefassten Betrachtung aller Beteiligten zu einer nicht zu rechtfertigenden Doppelbesteuerun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählter Literaturhinweis:

Grotherr, Anwendungsgrundsätze und Zweifelsfragen der neuen Freigrenze iHv 250 000 EUR bei der Gesellschafter-Fremdfinanzierung, BB 2004, 411. Tz. 121 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Durch das sog Korb II-Gesetz wurde eine Freigrenze iHv 250 000 EUR in § 8 a Abs 1 S 1 KStG eingefügt, wodurch kleine und mittlere Unternehmen aus dem Anwendungsbereich des § 8a Abs 1 KStG ausgenommen w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4 Dem Anteilseigner nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG

Tz. 216 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 1 S 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes; § 8a Abs 1 S 3 KStG idF des UntStFG verweist wegen des Begriffs der nahe stehenden Person auf § 1 Abs 2 AStG. Allerdings sind die beiden Regelungen hinsichtlich der Wesentlichkeitsgrenze nicht sauber aufeinander abgestimmt (§ 1 Abs 2 AStG: mindestens 25%; § 8a Abs 1 S 2 bz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.2 Veräußerer der Beteiligung sowie Geber des Fremdkapitals gehören zu dem von § 8a Abs 1 KStG erfassten Personenkreis (§ 8a Abs 6 S 1 Nr 2 KStG)

Tz. 503 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Weitere Voraussetzung für die Anwendung des § 8a Abs 6 S 1 KStG ist, dass der Veräußerer der Beteiligung sowie der Geber des FK der zu einem Zeitpunkt im Wj wes beteiligte AE der fremdfinanzierten Kap-Ges, eine dem wes beteiligten AE nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG oder ein rückgriffsgesicherter Dritter ist. Tz. 504 Stand: EL 61 – ET:...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.7.2 Der Regelungsinhalt des § 8a KStG

Tz. 24 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Nach § 8a KStG werden Vergütungen, die ein (inl oder ausl) wes beteiligter AE, eine (inl oder ausl) nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG oder ein (inl oder ausl) rückgriffsgesicherter Dritter für die nicht nur kurzfristige Überlassung von FK an eine (unbeschr oder beschr stpfl) Kap-Ges erhält, bei Überschreiten der Freigrenze (250 000 EUR)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.3 Verbrauchstheorie in den Fällen der Fremdkapitalgewährung durch nahe stehende Personen

Tz. 278 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Einen anderen Lösungsansatz zur Vermeidung der sonst drohenden Doppelbesteuerung wählt Wassermeyer (DStR 2003, 2056). SE wirkt § 8a KStG nF nur im Verhältnis zwischen der FK-Nehmerin und deren unmittelbarem AE. GlA s Neumann/Stimpel (GmbHR 2004, 392, 395); Golücke/Franz (GmbHR 2004, 708, 709) und Schnorberger (GmbHR 2004, 790). Dabei geht Wa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4.1 Allgemeines

Tz. 487 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 8a Abs 5 S 2 KStG nF gilt in den Fällen des § 8a Abs 5 S 1 KStG nF das FK als der Kap-Ges überlassen. § 8a Abs 5 S 2 KStG nF fingiert, dass die tats an die Pers-Ges erfolgte FK-Überlassung für stliche Zwecke als FK-Überlassung an die Kap-Ges zu beurteilen ist. Fraglich ist, ob und welche Auswirkungen diese Fiktion auf die einheitliche ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Herstellung der Ausschüttungsbelastung bzw Anwendung der §§ 27, 37, 38 KStG nF

Tz. 266 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Im Zeitpunkt des Abflusses der Vergütungen sind vor In-Kraft-Treten des StSenkG der § 27 KStG 1999 (s Tz 263) und nach In-Kraft-Treten des StSenkG die §§ 27 und 38 KStG zu beachten. Dies dürfte uE zumindest nach In-Kraft-Treten des sog Korb II-Gesetzes gelten. Hierzu s Tz 264. GlA sind die Fin-Verw (s Schr des BMF v 15.07.2004, BStBl I 2004,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2.2 Person des Rückgriffsverpflichteten und Ausnahme von der Anwendung des § 8a Abs 1 S 2, 2. Alternative KStG idF des StandOG

Tz. 230 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Dem Wortlaut des § 8a Abs 1 S 2 KStG idF des StandOG ist nicht zu entnehmen, ob der AE bzw die diesem nahe stehende Person, auf die der Kreditgewährende Dritte zurückgreifen kann, ebenfalls nicht anrechnungsberechtigt sein muss. Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 23) ist § 8a KStG idF des StandOG unabhängig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Die Vergütung ist bei der dem Anteilseigner nahe stehenden Person nicht im Inland iR einer Veranlagung steuerpflichtig (§ 8a Abs 1 S 3 KStG idF des StSenkG bzw idF des UntStFG)

Tz. 211 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die Regelung des § 8a Abs 1 S 3 KStG idF des StSenkG, die den von § 8a KStG betroffenen Kreis der FK-Geber auf nahe stehende Personen iSd § 1 Abs 2 AStG und rückgriffsgesicherte Dritte erweitert, war bisher in Abs 1 S 2 KStG 1999 enthalten. In S 3 wurde durch das StSenkG das Merkmal "Vergütungen an nicht anrechnungsberechtigte nahe stehende ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.9.4 "... von einem fremden Dritten ..."

Tz. 195 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Nach Abs 1 S 1 Nr 2 HS 2 kann sich die Kap-Ges der Umqualifizierung der FK-Vergütung in eine vGA entziehen, wenn sie den Gegenbeweis führen kann, dass sie dieses FK bei sonst gleichen Umständen auch von einem fremden Dritten hätte erhalten können. "Fremder Dritter" kann nur eine Person sein, die weder AE noch eine diesem nahe stehende Person ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.10 Gegenbeweis bei Mittelaufnahmen durch Kreditinstitute zur Finanzierung von Geschäften iSd § 1 KWG bei ergebnisunabhängig vergütetem Fremdkapital

Tz. 201 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Wenn die in § 8a Abs 1 S 1 Nr 2 HS 1 KStG genannten Voraussetzungen vorliegen, sind die Vergütungen, die auf das den safe haven übersteigende Gesellschafter-FK entfallen, in eine vGA umzudeuten, es sei denn, es handelt sich um Mittelaufnahmen durch Kreditinstitute zur Finanzierung von Geschäften iSd § 1 KWG (§ 8a Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 KStG idF ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.4.1 Erhöhung des safe haven (§ 8a Abs 4 S 1 HS 2 KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG)

Tz. 430 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Wenn eine Kap-Ges die Holdingvoraussetzungen des § 8a Abs 4 S 1 KStG idF des StandOG erfüllt, gewährt ihr diese Vorschrift für erfolgs un abhängig vergütetes FK iSd Abs 1 S 1 Nr 2 statt des Regelsafe-haven von 1 : 3 einen erweiterten safe haven von 1 : 9. In sog Mischfällen, dh bei gleichzeitiger Finanzierung mit erfolgsabhängig und erfolgsun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3 Verhältnis zum Europarecht

Tz. 86 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Zu berücksichtigen sind die Niederlassungsfreiheit des Art 52 iVm Art 58 EGV (BGBl II 1992, 1253, 1256) sowie die Kap-Verkehrsfreiheit gem Art 67 Abs 1 EGV. § 8a KStG idF des StandOG und idF des StSenkG verstoßen gegen die Niederlassungsfreiheit und sind daher in EU-Fällen nicht mehr anzuwenden. Wegen Einzelheiten s Tz 21. Zur Herstellung der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2 Das Schreiben des BMF vom 16.03.1987 (BStBl I 1987, 373)

Tz. 7 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Mit dieser Verw-Anw wollte die Fin-Verw einer Gesellschafter-Fremdfinanzierung die stliche Anerkennung versagen, wennmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4.3 Auswirkungen bei der Mitunternehmer-Kapitalgesellschaft

Tz. 492 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach Tz 488 (s Tz 488) treten die nachfolgenden Auswirkungen iRd einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Pers-Ges ein. Ist die Kap-Ges zu 100% an der Pers-Ges beteiligt, ist das Darlehen in voller Höhe der Kap-Ges zuzurechnen. Es sind die Abs 1 bis 4 des § 8a KStG nF entspr anzuwenden, ua sind die Vergütungen in die Berechnung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2.2 Einfluss der Doppelbesteuerungsabkommen auf die Besteuerung der inländischen Tochtergesellschaft oder der inländischen Betriebsstätte (innere Besteuerung)

Tz. 67 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Entspr der amtl Ges-Begr (s BT-Drs 12/4487, 37) geht die Fin-Verw davon aus, dass die Umqualifizierung der Vergütungen nach § 8a KStG nicht gegen vorrangiges DBA-Recht verstößt, sondern im Einklang mit den Art 9 und 24 OECD-MA steht (ebenso s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Rn 63). Zur Vereinbarkeit des § 8a KStG mit den DBA ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.5 ABC des Fremdkapitals

3.2.1.5.1 Anleihen, Obligationen Tz. 97 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Anleihen und Obligationen gehören unabhängig von der Art der Vergütung sowohl nach handels- als auch nach strechtlichen Grundsätzen zu den Verbindlichkeiten und sind damit FK iSv § 8a KStG. Die Art der Verzinsung der Anleihe hat jedoch Bedeutung für die Einordnung als FK iSd § 8a Abs 1 S 1 Nr 1 oder Nr 2 KStG. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6 Unterschiedliche Rechtsfolgen je nach der Vergütungsart (§ 8a Abs 1 S 1 Nr 1 und 2 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Herlinghaus, Besserungsvereinbarungen und § 8a KStG, DStR 1994, 1830; Häuselmann/Pachmann, Gesellschafterfremdfinanzierung, Bankgeschäft und bankübliches Geschäft, RIW1994, 230; Regnery/Scherer, Internationale Konzernfinanzierung - § 8a Abs 1 S 2 KStG, IStR 1994, 528; Borggräfe/Jakobs, Darlehnsgewährung durch Dritte iSd § 8a Abs 1 S 2 KStG, FR 1995...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Literaturhinweis:

Janssen, Der Begriff des FK in § 8a KStG, DB 1997, 1589.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Vergütungen für Fremdkapital

3.2.2.1 Allgemeines Tz. 116 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG enthält auch für den Begriff der Vergütungen keine Legaldefinition. Die Auslegung des Begriffs muss uE einheitlich für § 8a KStG idF des StandOG, idF des StSenkG und idF des sog Korb II-Gesetzes erfolgen. Die Tz 51 des Schr des BMF v 15.12.1994 (BStBl I 1995, 25, 176) bezeichnet als Vergütung iSd § 8a KStG "Gegen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Freigrenze iHv 250 000 Euro

Ausgewählter Literaturhinweis: Grotherr, Anwendungsgrundsätze und Zweifelsfragen der neuen Freigrenze iHv 250 000 EUR bei der Gesellschafter-Fremdfinanzierung, BB 2004, 411. Tz. 121 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Durch das sog Korb II-Gesetz wurde eine Freigrenze iHv 250 000 EUR in § 8 a Abs 1 S 1 KStG eingefügt, wodurch kleine und mittlere Unternehmen aus dem Anwendungsbereich des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.1 Begriff des Anteilseigners

Ausgewählte Literaturhinweise: Prinz, Gegenthesen zum AE-Begriff von Wassermeyer, IStR 1995, 378; Wassermeyer, Der AE-Begriff des § 8a KStG, IStR 1995, 105; Wassermeyer, Replik zu Prinz, IStR 1995, 380. Tz. 143 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG regelt Rechtsfolgen für den Fall der FK-Überlassung durch den AE an seine Kap-Ges; er enthält jedoch keine Legaldefinition des AE-Begr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Fremdkapital

Literaturhinweis: Janssen, Der Begriff des FK in § 8a KStG, DB 1997, 1589. 3.2.1.1 Allgemeines Tz. 91 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Anders als beim EK enthält § 8a Abs 1 S 1 KStG, obwohl der Begriff des FK für seine Anwendung zentrale Bedeutung hat, keine Legaldefinition. Dieser Begriff entstammt der Betriebswirtschaftslehre. Die Auslegung des Begriffs muss uE einheitlich für § 8a ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.5.13 Partiarische Darlehen

Tz. 108 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Diese gehören unstr zum FK.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.5.15 Rangrücktrittsvereinbarungen

Tz. 110 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Diese ändern nichts am vorherigen Charakter der Verbindlichkeit (s Kröner in Ernst & Young, § 8a KStG, Rn 72).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4 Empfänger des Fremdkapitals

3.2.4.1 Kapitalgesellschaft als Empfänger des Fremdkapitals Tz. 128 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Der Wortlaut des § 8a Abs 1 KStG aF und nF beschränkt den Anwendungsbereich der Vorschrift in subjektiver Hinsicht auf eine Kap-Ges als FK-Nehmerin. § 1 Abs 1 Nr 1 KStG enthält eine abschließende Definition der Kap-Ges. Dazu gehören die AG, die GmbH und die KGaA. Tz. 129 Stand: EL 55 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5 Geber des Fremdkapitals

3.2.5.1 Begriff des Anteilseigners Ausgewählte Literaturhinweise: Prinz, Gegenthesen zum AE-Begriff von Wassermeyer, IStR 1995, 378; Wassermeyer, Der AE-Begriff des § 8a KStG, IStR 1995, 105; Wassermeyer, Replik zu Prinz, IStR 1995, 380. Tz. 143 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG regelt Rechtsfolgen für den Fall der FK-Überlassung durch den AE an seine Kap-Ges; er enthält jedoch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Grundtatbestand der Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a Abs 1 S 1 KStG aF/nF und § 8a Abs 1 S 2 KStG idF des StSenkG)

3.2.1 Fremdkapital Literaturhinweis: Janssen, Der Begriff des FK in § 8a KStG, DB 1997, 1589. 3.2.1.1 Allgemeines Tz. 91 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Anders als beim EK enthält § 8a Abs 1 S 1 KStG, obwohl der Begriff des FK für seine Anwendung zentrale Bedeutung hat, keine Legaldefinition. Dieser Begriff entstammt der Betriebswirtschaftslehre. Die Auslegung des Begriffs muss uE ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.3.2 Fremdkapitalgewährung durch iSd § 8a Abs 3 KStG wesentlich beteiligte Anteilseigner, durch iSd § 1 Abs 2 AStG dem Anteilseigner nahe stehende Personen oder durch rückgriffsberechtigte Dritte

Tz. 481 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 UE können die Eigenschaft als AE, das Nahestehen und die Rückgriffsberechtigung nur im Verhältnis zu der Kap-Ges geprüft werden. Ansonsten würden uU Fallkonstellationen erfasst, in denen der oa Personenkreis zwar im Verhältnis zu der Pers-Ges die Voraussetzungen des § 8a Abs 1 und 3 KStG nF erfüllen würde, nicht jedoch im Verhältnis zu der K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6 Verhältnis zur körperschaftsteuerlichen Organschaft

Tz. 49 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Für die Anwendung des § 8a KStG bestehen in Organschaftsfällen keine Besonderheiten. Tz. 50 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Kommt es bei kstlicher Organschaft zur Anwendung des § 8a KStG bei einer OG, führt dies zu einer entspr Erhöhung des dem OT zuzurechnenden Einkommens. Ist die Vergütung an den OT geleistet worden, ist beim OT korrespondierend e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Janssen, Das Verhältnis von § 8a KStG zu § 8 Abs 3 KStG und § 42 AO, DStZ 1997, 180; Janssen, Die Rechtsfolgen der Anwendung von § 8a KStG, DStZ 1997, 657; Schneck/Hirsch, Rechtsfolgen der Fremdfinanzierung inl Kap-Ges durch ausl AE nach § 8a KStG, GmbHR 1998, 229; Rödder/Schumacher, Nochmals: Ungeklärte Rechtsfolgen bei der geplanten Verschärfung der Regeln zur Gesellschafterf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Einkommenserhöhung

Tz. 265 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Auf der Ebene der das FK empfangenden Kap-Ges sind die von § 8a KStG aF bzw nF erfassten Vergütungen in dem Wj, in dem die FK-Vergütungen den Bil-Gewinn verringert haben, für stliche Zwecke außerbilanziell dem Gewinn hinzuzurechnen (s Schr des BMF v 15.07.2004, BStBl I 2004, 593, Rn 9). Dabei ist es unerheblich, ob Gläubiger der Vergütung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 28 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Sowohl im nationalen wie auch im internationalen Zivil- und HR bestehen grds keine Vorgaben, in welcher Höhe das betriebliche Engagement mit EK oder FK vorzunehmen ist. Verbindliche Regeln sind nur insoweit beachtlich, als rechtsformspezifisch ein Mindest-EK vorausgesetzt wird (zB in der B-Rep: GmbH= 25 000 EUR; AG = 50 000 EUR) oder sich der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.2 Der Anteilseigner ist Ausländer und die das Fremdkapital empfangende Kapitalgesellschaft ist im Inland steuerpflichtig

Tz. 273 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Bei einem ausl AE droht durch die Anwendung des § 8a KStG aF bzw nF eine Doppelbesteuerung (Besteuerung bei der TG nach § 8a KStG und Besteuerung der Zinsen bei der MG im Ausl), wenn der ausl Staat die Umqualifizierung in eine Dividende nicht nachvollzieht. Hierzu s Tz 84 ff. Nach Ansicht von Frotscher (in F/M, § 8a KStG Rn 104) wird der aus...mehr