Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Erweiterung des Grundtatbestands: Ausdehnung des Personenkreises der Fremdkapitalgeber auf nahe stehende Personen und rückgriffsgesicherte Dritte (§ 8a Abs 1 S 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes; § 8a Abs 1 S 3 KStG idF des UntStFG)

3.3.1 Allgemeines Tz. 207 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Um Umgehungsmöglichkeiten des Grundtatbestands zu vermeiden, erweitert § 8a Abs 1 S 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes; Abs 1 S 3 KStG idF des UntStFG den Personenkreis der FK-Geber. Es werden Gestaltungen einbezogen, in denen die Fremdfinanzierung durch Nichtgesellschafter erfolgt, nämlichmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Herlinghaus, Besserungsvereinbarungen und § 8a KStG, DStR 1994, 1830; Häuselmann/Pachmann, Gesellschafterfremdfinanzierung, Bankgeschäft und bankübliches Geschäft, RIW1994, 230; Regnery/Scherer, Internationale Konzernfinanzierung - § 8a Abs 1 S 2 KStG, IStR 1994, 528; Borggräfe/Jakobs, Darlehnsgewährung durch Dritte iSd § 8a Abs 1 S 2 KStG, FR 1995, 358; Jander/Hess, Die Behandl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.2.8 Patronatserklärungen

Tz. 255 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die Fin-Verw (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 21) fasst sowohl harte als auch weiche Patronatserklärungen unter den Anwendungsbereich des § 8a Abs 1 S 2 bzw S 3 Alt 2 KStG. Prinz (in H/H/R, § 8a KStG Rn 133) will den Anwendungsbereich des § 8a Abs 1 S 2 bzw S 3 Alt 2 KStG auf harte Patronatserklärungen reduzieren. So au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Fremdfinanzierung durch eine dem Anteilseigner nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG

3.3.2.1 Zur Anrechnungsberechtigung des Anteilseigners selbst (§ 8a Abs 1 S 2 Alternative 1 KStG idF des StandOG) Tz. 208 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Der Grundtatbestand des § 8a Abs 1 S 1 KStG idF des StandOG erfasst nur die Gesellschafter-Fremdfinanzierung einer unbeschr stpfl Kap-Ges durch einen nicht zur KSt-Anrechnung berechtigten AE ( s Tz 144 ). Abs 1 S 2 erweitert den G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Fremdfinanzierung durch einen Dritten, "der auf den Anteilseigner oder eine diesem nahe stehende Person zurückgreifen kann"

3.3.3.1 Allgemeines Tz. 228 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Nach § 8a Abs 1 S 2 Alt 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes; § 8a Abs 1 S 3 Alt 2 KStG idF des UntStFG, der ebenfalls Umgehungen des Grundtatbestands vermeiden soll, kann auch eine stliche Umqualifizierung von FK-Vergütungen erfolgen, wenn die Kap-Ges das FK von einem Dritten erhalten hat, der auf den A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Beherrschungsfälle

Tz. 399 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach § 8a Abs 3 S 2 KStG ist auch dann von einer wes Beteiligung auszugehen, wenn der nicht wes beteiligte AE zusammen mit anderen AE über eine Beteiligungsquote von mehr als 25% verfügt und der AE Wegen der Fr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.5 Verschärfung des § 8a KStG iRd Unternehmenssteuerreform

Tz. 19 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Auch nach Abschaffung des Anrechnungsverfahrens und der Einführung eines klassischen KSt-Systems ist eine Begrenzung der Gesellschafterfremdfinanzierung erforderlich. Hierzu s Tz 1 ff und Prinz (in H/H/R, § 8a KStG Rn R 4). Durch das am 14.07.2000 verabschiedete StSenkG ist § 8a KStG in folgenden Punkten geändert worden (ebenfalls hierzu s Pr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2.3 Einfluss der Doppelbesteuerungsabkommen auf die Besteuerung der ausländischen Muttergesellschaft (äußere Besteuerung)

Tz. 79 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Zunächst führt die Annahme von vGA iSd § 8a KStG nach innerstaatlichem Recht auch dazu, dass die Vergütungen der KapSt iHv 20% ( vor In-Kraft-Treten des StSenkG iHv 25%) unterliegen (s §§ 43 Abs 1 Nr 1, 43a Abs 1 Nr 1 EStG) und zwar unabhängig davon, ob dem ausl AE ein Ermäßigungsanspruch nach einem DBA zusteht (s Urt des BFH v 18.09.1968, BSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Erstmalige Anwendung des § 8a KStG idF des StSenkG

Tz. 518 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Nach § 34 Abs 1 KStG idF des StSenkG bzw Abs 2 idF des UntStFG ist die Neufassung des § 8a KStG anzuwenden. § 8a KStG idF des StSenkG erfasst auch Vergütungen, die in den vorgenannten VZ gezahlt werden oder auf einer Vereinbarung vor diesen VZ beruhen. § 34 Abs 6b KStG i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2.1 Allgemeines

Tz. 452 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Ohne gesetzliche Sonderregelung könnten die Rechtsfolgen des § 8a Abs 1 bis 4 KStG idF des StandOG dadurch vermieden werden, dass der nicht anrechnungsberechtigte AE als FK-Geber die Anteile an der fremdfinanzierten inl Kap-Ges nicht direkt hält, sondern diese Anteile einem von ihm unterhaltenen inl Betrieb zugerechnet werden. Durch die Zure...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Notwendigkeit der Regelung des § 8a KStG

Tz. 1 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Bei der Gesellschafter-Fremdfinanzierung mindern die an den AE gewährten FK-Vergütungen als BA den handelsrechtlichen Gewinn der Kap-Ges. Sind die Vergütungen angemessen, können sie ohne eine besondere Regelung bei der Ermittlung des Einkommens nicht wieder hinzugerechnet werden. Beim AE unterliegen die Vergütungen für die Überlassung des FK v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.2 Rechtsfolgen aus der Anwendung des § 8a Abs 6 S 2 KStG (§ 8a Abs 6 S 3 KStG)

Tz. 516 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Nach § 8a Abs 6 S 3 KStG gilt in den Fällen des § 8a Abs 6 S 2 KStG das FK als der Kap-Ges überlassen. Hinsichtlich der Rechtsfolgen gelten die Ausführungen zu § 8a Abs 6 S 1 KStG (s Tz 509 ff) und zu § 8a Abs 5 S 2 KStG (s Tz 487 ff) entspr, dh alle Rechtsfolgen sind bereits iRd einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Pers-Ges ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Verhältnis zum Außensteuerrecht

Tz. 38 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Eine Konkurrenz zum AStG ist denkbar, wenn die Refinanzierung über eine ausl Person erfolgt, die einem inl AE nahe steht. Diese Fälle können sowohl zur Anwendung des § 8a KStG (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 19) als auch zur Hinzurechnungsbesteuerung gem §§ 7-14 AStG führen. Prinz (in H/H/R, § 8a KStG Rn 24) spricht sic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Allgemeines

Tz. 497 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Nach § 8a Abs 6 S 1 KStG sind Vergütungen für der Kap-Ges überlassenes FK stets vGA (dh ohne Gewährung der Freigrenze iHv 250 000 EUR, ohne safe haven und ohne Möglichkeit eines Entlastungsbeweises bei ergebnisunabhängig vergütetem FK), wenn das FK für den Erwerb einer Kap-Ges-Beteiligung aufgenommen wurde und der Veräußerer und der Geber de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1.1 Allgemeines

Tz. 414 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 In § 8a Abs 4 S 1 KStG wird erstmals die Holdinggesellschaft gesetzlich abgegrenzt, ohne dass der Begriff selbst verwendet wird. Unumstritten ist, dass die Holdinggesellschaft die Rechtsform einer (vor In-Kraft-Treten des sog KorbII-Gesetzes: unbeschr stpfl) Kap-Ges haben muss. Nach In-Kraft-Treten des sog KorbII-Gesetzes muss es sich uE um ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.4 Sonderfall typisch stille Beteiligung

Tz. 274a Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Ist der wes beteiligte AE gleichzeitig typisch Still an der Kap-Ges beteiligt, führen die für die typisch stille Beteiligung gezahlten Vergütungen bei Überschreiten der Freigrenze iHv 250 000 EUR stets zu einer vGA (s Tz 113, 176 und s Tz 179). Entspr ist bei der Kap-Ges das Einkommen zu erhöhen und bei dem AE ein Beteiligungsertrag nach § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.10 Verhältnis zu § 8b KStG und § 3c Abs 1 EStG

Tz. 61 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nicht geklärt ist, in welchem Verhältnis § 3c Abs 1 EStG nF, § 8b Abs 5 KStG nF und § 8a KStG idF des StSenkG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes zueinander stehen. Dient das unter § 8a KStG fallende FK dem Erwerb einer Beteiligung an einer inl TG, von der nach § 8b Abs 1 KStG nF stbefreite Erträge bezogen werden, können die Zinsaufwendungen mit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.1 Tatbestandsvoraussetzungen (§ 8a Abs 6 S 2 KStG)

Tz. 513 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Der S 1 des § 8a Abs 6 KStG ist nach § 8a Abs 6 S 2 KStG entspr anzuwenden, wenn die Kap-Beteiligung von einer der Kap-Ges nachgeordneten Pers-Ges erworben wird. Die Kap-Ges muss an der die Kap-Beteiligung erwerbenden Pers-Ges allein oder zusammen mit ihr nahe stehenden Personen iSd § 1 Abs 2 AStG unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 25% b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.4.2 Der Regelungsinhalt des § 8a KStG idF des StandOG

Tz. 16 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach § 8a KStG idF des StandOG gelten Vergütungen, die ein iSd des Abs 3 wes beteiligter nicht anrechnungsberechtigter AE, eine nicht anrechnungsberechtigte dem AE nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG oder ein rückgriffsberechtigter Dritter für die Überlassung von FK an eine unbeschr stpfl Kap-Ges erhalten hat, als vGA, wennmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.4.1 Allgemeines

Tz. 14 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG wurde durch das StandOG v 13.09.1993 (BStBl I 1993, 774) eingefügt und normierte erstmals seit Einführung des Anrechnungsverfahrens im Jahr 1977 die stlichen Auswirkungen einer übermäßigen Gesellschafter-Fremdfinanzierung. Damit hatte die über mehrere Legislaturperioden geführte Diskussion um die Möglichkeiten, wie einer zur Minimie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.1 Grundsätzliche Anwendungsregelung

Tz. 522 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 § 8a KStG ist nach § 34 Abs 6a S 1 KStG erstmals für nach dem 31.12.2003 beginnende Wj anzuwenden, dh bei Kap-Ges mit kj-gleichem Wj erstmals für das Wj 2004 und bei Kap-Ges mit abw Wj erstmals für das Wj 2004/2005. Tz. 523 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Es gibt keine Übergangsregelung für bereits bestehende Finanzierungsstrukturen. Kritisch hierz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Tz. 30 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Seit Beginn der Diskussion um die stliche Einschränkung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung wurden auch Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit einer solchen Regelung vorgebracht. Tz. 31 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 8a KStG vor der Neufassung durch das sog Korb II-Gesetz beschr die Gesellschafter-Fremdfinanzierung nur für ausl AE. Refinanzieru...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.1 Allgemeines

Tz. 310 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Das anteilige EK bestimmt sich nach § 8a Abs 2 S 1 KStG bei unbeschr stpfl Kap-Ges nach dem Anteil des AE am gezeichneten Kap. Dabei ist auf die Beteiligungsquote zum Schluss des vorangegangenen Wj (der Kap-Ges) abzustellen (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Rn 41), so dass sich Kap-Erhöhungen im lfd Wj idR erst bei der safe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3.1 Allgemeines

Tz. 457 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Hält der nicht anrechnungsberechtigte bzw nicht im Inl veranlagte AE die Beteiligung an der unbeschr stpfl Kap-Ges nicht unmittelbar, sondern mittelbar über eine zwischengeschaltete Pers-Ges und gewährt der AE "seiner" Pers-Ges FK, das diese anschließend an die Kap-Ges weiterleitet, wären die Abs 1 bis 4 des § 8a KStG aF ohne ausdrückliche S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.9.3 "... bei sonst gleichen Umständen ..."

Tz. 189 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Rn 60) sind bei der Beurteilung der "sonst gleichen Umstände" die konkreten Vertragsbedingungen und die sonstigen Verhältnisse des Einzelfalls (Höhe der Vergütung, Höhe des eigenen Vermögens der Kap-Ges, die Sicherheit der Kap-Anlage – eigene Sicherungsmittel, Geschäftsumfang...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.3 Bewertung des Fremdkapitals

Tz. 94 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die Anwendung des § 8a KStG erfordert eine Bewertung des FK aus der Sicht der Kap-Ges. Diese wirkt sich uU mittelbar auf die Höhe der stlich anzuerkennenden Vergütungen aus. Im Regelfall ist die Bewertung unproblematisch; es ist der Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Janssen (DB 1997, 1589, 1592) spricht sich für ein Anlehnen an die monatlichen U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.1 Allgemeines

Tz. 91 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Anders als beim EK enthält § 8a Abs 1 S 1 KStG, obwohl der Begriff des FK für seine Anwendung zentrale Bedeutung hat, keine Legaldefinition. Dieser Begriff entstammt der Betriebswirtschaftslehre. Die Auslegung des Begriffs muss uE einheitlich für § 8a KStG idF des StandOG, idF des StSenkG und idF des sog Korb II-Gesetzes erfolgen. Nach Tz 44 d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.1 Allgemeines

Tz. 116 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG enthält auch für den Begriff der Vergütungen keine Legaldefinition. Die Auslegung des Begriffs muss uE einheitlich für § 8a KStG idF des StandOG, idF des StSenkG und idF des sog Korb II-Gesetzes erfolgen. Die Tz 51 des Schr des BMF v 15.12.1994 (BStBl I 1995, 25, 176) bezeichnet als Vergütung iSd § 8a KStG "Gegenleistungen aller Ar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.4 Kurzfristig überlassenes Kapital

Tz. 95 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Während die amtl Ges-Begr (s BR-Drs 12/5016, 91) und das Schrifttum (s zB Kröner in Ernst & Young, § 8a KStG Rn 72) kurzfristig überlassenes FK generell aus dem FK-Begriff des § 8a KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG ausnehmen, definiert das Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176, Tz 47, kurzfristig überlassenes (Fremd-)Kap aus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4.2 Unbeschränkte Steuerpflicht der Kapitalgesellschaft (§ 8a Abs 1 KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG)

Tz. 133 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Voraussetzung für die Einbeziehung der Kap-Ges in die Regelung des § 8a KStG aF ist deren unbeschr KSt-Pflicht. Daraus folgt, dass beschr stpfl Kö, die weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung im Inl haben, von den Rechtsfolgen des § 8a KStG aF ausgenommen sind. Das gilt - vorbehaltlich des § 8a Abs 5 Nr 1 KStG aF (hierzu s Tz 452 ff) au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Allgemeines

Tz. 228 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Nach § 8a Abs 1 S 2 Alt 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes; § 8a Abs 1 S 3 Alt 2 KStG idF des UntStFG, der ebenfalls Umgehungen des Grundtatbestands vermeiden soll, kann auch eine stliche Umqualifizierung von FK-Vergütungen erfolgen, wenn die Kap-Ges das FK von einem Dritten erhalten hat, der auf den AE oder auf eine die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.2 Anknüpfungsmerkmal "Vergütungen, die im Inland nicht im Rahmen einer Veranlagung erfasst werden" (§ 8a Abs 1 S 2 KStG idF des StSenkG)

Tz. 147 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Wegen des Wegfalls des Vollanrechnungsverfahrens knüpft § 8a Abs 1 S 2 KStG idF des StSenkG nach dem Systemwechsel an die Erfassung der Vergütung iR einer Veranlagung im Inl an. Nach § 8a Abs 1 S 2 KStG idF des StSenkG ist § 8a Abs 1 S 1 KStG idF des StSenkG nicht anzuwenden, wenn die Vergütung bei dem AE im Inl iR einer Veranlagung erfasst ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4.3 Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht der Kapitalgesellschaft (§ 8a Abs 1 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes)

Tz. 137 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG nF erfasst jede Kap-Ges als Empfängerin des FK. Anders als von § 8a KStG aF (s Tz 133 ff) werden von § 8a Abs 1 KStG nF daher sowohl unbeschr als auch beschr stpfl Kap-Ges als Empfängerin des FK erfasst. Ebenfalls hierzu s Schr des BMF v 15.07.2004, BStBl I 2004, 593, Rn 3; Mensching/Bauer, BB 2003, 2429, 2430; Prinz/Ley, FR 2003, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.3 Kosten bei geringfügigem Unterliegen (Abs. 1 S. 3)

Rz. 5 Ist ein Beteiligter nur zu einem geringen Teil unterlegen, so kann das Gericht von einer Kostenaufteilung absehen und dem hauptsächlich Unterlegenen die gesamten Verfahrenskosten auferlegen. Ob das Unterliegen geringfügig ist, hängt i. d. R. von der Quote des Unterliegens ab. In der Praxis wird von einer Kostenaufteilung regelmäßig abgesehen, wenn ein Beteiligter zu we...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttung bei nachträglicher Zusage der Dynamisierung einer Altersrente

Leitsatz Eine nachträgliche Zusage der Dynamisierung einer Altersrente eines Gesellschafter-Geschäftsführers führt immer dann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn zwischen Beschlussfassung und dem vertraglich fixierten Altersrentenbeginn weniger als zehn Jahre liegen. Die tatsächliche Tätigkeitsdauer ist unbeachtlich. Sachverhalt B und C sind Gesellschafter-Geschäftsf...mehr

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Rückzahlung von Arbeitslohn durch beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz 1. Zum Arbeitslohn gehören auch irrtümliche Überweisungen des Arbeitgebers. Die Rückzahlung von Arbeitslohn ist erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Abflusses einkünftemindernd zu berücksichtigen (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). 2. Auch bei beherrschenden Gesellschaftern ist der Abfluss einer Arbeitslohnrückzahlung erst im Zeitpunkt der Leistung und nicht b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 55... / 2.2.2 Begriff der "Mittel"

Rz. 8 Unter "Mittel" i. S. d. § 55 Nr. 1 AO sind sämtliche Vermögenswerte der Körperschaft zu verstehen[1], allerdings nur solche, die der Körperschaft für ihre satzungsmäßigen Zwecke zur freien Verfügung stehen. Hierunter fallen sowohl die Einkünfte im steuerrechtlichen Sinn als auch sonstige Einnahmen (Spenden, staatliche und private Zuschüsse, Beiträge, Vermögenserträge)....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 55... / 2.3 Zuwendungen an Mitglieder, Nr. 1 S. 2

Rz. 21 Nach Nr. 1 S. 2 dürfen Mitglieder keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Zuwendungen an Mitglieder sind keine "satzungsgemäßen Vermögenszuwendungen", verstoßen also gegen den Grundsatz der Vermögensbindung. Die Vorschrift korrespondiert mit Nr. 3, wonach auch Zuwendungen an Dr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 55... / 1 Begriff der Selbstlosigkeit

Rz. 1 Die Steuerbegünstigung setzt voraus, dass die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke selbstlos gefördert werden. Selbstlosigkeit bedeutet freiwillige Arbeit oder Hingabe materieller Mittel ohne wirtschaftlichen Eigennutz; keine Selbstlosigkeit liegt vor, wenn der eigene materielle Nutzen erstrebt wird.[1] Nicht schädlich ist es, wenn für die Beteiligten Vo...mehr

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Verzicht auf Darlehenszinsen gegenüber einer ausländischen Tochter- bzw. Schwestergesellschaft

Leitsatz Wendet eine Kapitalgesellschaft einer anderen Kapitalgesellschaft einen Vermögensvorteil zu und sind an beiden Gesellschaften dieselben Personen beteiligt, so ist darin eine mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung der ersten Kapitalgesellschaft an ihre Anteilseigner zu sehen, die ihrerseits das zugewendete Wirtschaftsgut in die zweite Kapitalgesellschaft (verdeckt) ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1 Prüfungsbericht

Rz. 1 Nach Durchführung der Schlussbesprechung hat der Außenprüfer einen Prüfungsbericht zu erstellen, in dem das Ergebnis der Prüfung dargestellt wird. In dem Prüfungsbericht sind die Prüfungsfeststellungen sowie die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen darzustellen, nicht dagegen der nach der Prüfung zu zahlende Steuerbetrag. Rz. 2 Der Prüfungsbericht erfüllt folgende Funk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Weiterausschüttung von EK 45 zwischen Körperschaften (§ 34 Abs 12 S 2–5 KStG nF)

Tz. 20 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Für eine zur EK-Gliederung verpflichtete Kö und Pers-Vereinigung (Dividendenbezieherin) beträgt nach § 34 Abs 12 S 2–5 KStG nF die KSt 45 % der Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 oder 2 EStG zuz der anzurechnenden KSt (s § 20 Abs 1 Nr 3 EStG 1999), für die bei der ausschüttenden Kö der Teilbetrag EK 45 als verwendet gilt; die KSt beträgt höchstens 45...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Gewinnausschüttungen

Tz. 8 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Unter GA von ausl Gesellschaften iSd § 3 Nr 41 Buchst a EStG sind Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zu verstehen, wozu neben oGA und vGA auch Vorabausschüttungen und Vergütungen aus beteiligungsähnlichen Genussrechten gehören (glA s Beckerath, in K/S/M, § 3 EStG Rn B41/100; und s Schnitger/Bildstein, IStR 2009, 629). Nicht unter § 3 Nr 41 EStG f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 10 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Der zweite in § 36 KStG nF geregelte Rechenschritt ist neu und hat nur für den Feststellungszeitpunkt im Schnittpunkt zwischen bisherigem und neuem Recht Bedeutung. Wie bereits erwähnt, werden auch noch als Endergebnis dieses zweiten Rechenschrittes Teilbeträge des VEK festgestellt. Allerdings enthält diese gesonderte Feststellung im Regelfall...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Problemfälle

Tz. 18c Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Probleme können sich insbes bei in 2001für 2000 (bei abw Wj; in 2001/2002für 2000/2001) beschlossenen GA ergeben, wenn diesen GA ein ordnungsgemäßer Jahresabschluss nicht zugrunde liegt, weil eine dazu erforderliche Abschlussprüfung nicht durchgeführt worden ist (s Förster/Ott, Stbg 2001, 349, 350; weiter s § 34 KStG nF Tz 109 und s § 37 KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Alber, Übergangsregelungen zur Umstellung auf das Halbeinkünfteverfahren, GestStB 12/2000, 396; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000 Beil 10; Frotscher, Die kstliche Übergangsregelung nach dem StSenkG, BB 2000, 2280; Klapdor/Hild, Die Übergangsregelungen im neuen KSt-Recht, DStZ 2000, 737; Neu/Neumann/Neumayer, St-Optimierung na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines

Tz. 13 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 36 Abs 2 S 1 KStG nF sind die Teilbeträge zu verringernmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Übersicht über die Rechenschritte in den gesonderten Feststellungen nach § 36 Abs 1 und 7 sowie § 37 Abs 1 und 2 KStG nF

Tz. 55 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die nachstehende Übersicht zeigt die vd Rechenschritte beim Übergang von der EK-Gliederung zur Feststellung des KSt-Guthabens. Rechenschritt 1:Feststellung des VEK (s § 47 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG 1999) Zum 31.12.2000 (bei abw Wj 2000/2001: zum Schluss des letzten vor dem 01.01.2002 endenden Wj) sind die Teilbeträge des VEK gesondert festzustellen. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Gestaltungen zur Vermeidung der Umgliederung

Tz. 38 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 Wie bereits erwähnt, führt die Verrechnung eines Negativsaldos beim EK 01 bis EK 03 mit belastetem VEK im wirtsch Ergebnis zur Vernichtung von KSt-Guthaben. Diese Wirkung wird durch die vorherige Umgliederung eines positiven EK 45 nach § 36 Abs 3 KStG verstärkt, aus der weiteres negatives EK 02 neu entsteht (s Tz 26). Beispiel:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 ... soweit aus der Beteiligung an derselben ausländischen Gesellschaft Hinzurechnungsbeträge (§ 10 Abs 2 AStG) der Einkommensteuer unterlegen haben

Tz. 9 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die Anwendung des § 3 Nr 41 Buchst a EStG setzt voraus, dass bei dem Stpfl für das Kj oder Wj, in dem die GA bezogen werden oder für die vorangegangenen sieben Kj oder Wj aus einer Beteiligung an ders ausl Gesellschaft ein Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs 2 AStG der EStG unterlegen hat. Eine ausl Gesellschaft iSd § 3 Nr 41 EStG ist parallel z...mehr