Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Grundsatz der Individualbesteuerung

Rn. 124 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der ESt unterliegen nach § 2 Abs 1 S 1 EStG die Einkünfte "des StPfl" (Grundsatz der Individualbesteuerung). Dieser Grundsatz beherrscht das EStG (BVerfG BStBl I 1957, 193). Jede natürliche Person ist aus der Sicht des ESt-Rechts gesondert zu betrachten. Dies bedeutet: Sonderung der Einkünfte: Alle Einkünfte sind nach den Personen zu sondern...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nettorechnung

Rn. 38 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Nettovermögenszufluss ist das Ergebnis einer Rechnung, die miteinander zusammenhängende Vermögensmehrungen und -minderungen saldiert (Nettoprinzip, s Rn 16a). Das Ergebnis der Saldierung wird wie folgt genannt: Bei den ersten drei Einkunftsarten (§ 2 Abs 1 S 1 Nr 1–3 EStG): "Gewinn" Bei den übrigen vier Einkunftsarten (§ 2 Abs 1 S 1 Nr 4–7...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138k AO Angabe der grenzüberschreitenden Steuergestaltung in der Steuererklärung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138f AO Verfahren zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch Intermediäre

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138h AO Mitteilungen bei marktfähigen grenzüberschreitenden Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lehner, Die Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrages, DStR 1992, 1641; Esser, Steuerfreistellung des Existenzminimums – Nullzone, Steuerabzug oder Abzug von der Bemessungsgrundlage?, DStZ 1994, 517; Homburg, Grundentlastung und Progressionsvorbehalt, BB 1995, 849. Rn. 328 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Zur Höhe des Grundfreibetrages (in EUR) s nachfol...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138e AO Kennzeichen grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / 1. Abgrenzung

Beratungshilfe kann nur außerhalb gerichtlicher Verfahren gewährt werden.[4] Im Gegensatz zur Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe, die nur zu Beginn bzw. während gerichtlicher Verfahren für die innerhalb des Verfahrens beabsichtigte Rechtsverfolgung bewilligt werden kann, soll die Beratungshilfe den außergerichtlichen Bereich abdecken. Sie stellt somit das Gegenstück zur Pro...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138j AO Auswertung der Mitteilungen grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138d AO Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138i AO Information der Landesfinanzbehörden

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

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§ 6 Die gleichgeschlechtlic... / A. Ehe für alle – Die Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Rz. 1 Mit Beschluss des Bundestages vom 30.6.2017 und Zustimmung des Bundesrates vom 7.7.2017 ist der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung[1] für Personen gleichen Geschlechts verabschiedet worden. Es ist mit Wirkung vom 1.10.2017 in Kraft getreten.[2] Seit dem 1.10.2017 können daher nicht nur "Mann und Frau" die Ehe miteinander schließen. In § 1...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Historisches zur elterlichen Sorge

Rz. 288 Entscheidender Maßstab in der Ausübung elterlicher Verantwortung ist das Kindeswohl. Dies gilt auch für alle gerichtlichen Maßnahmen im Bereich des Sorgerechts, § 1697a BGB.[305] Der Begriff des Kindeswohls ist allerdings von Gerichten zu allen Zeiten gefüllt worden mit einem Inhalt, der nicht unabhängig von der jeweiligen gesellschaftspolitischen Situation und nicht ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Begünstigte Unternehmer

Rz. 32 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG umfasst ab 1.1.2015 die Gestellung von selbstständigem, nicht beim leistenden Unternehmer abhängig beschäftigtem Personal, wie z. B. die Gestellung von Mitgliedern oder Angehörigen der Einrichtungen sowie die Gestellung abhängig beschäftigter Arbeitnehmer. Begünstigt nach der Vorschrift als leistende Unternehmer sind ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.2 Dauer der Ablaufhemmung

Rz. 95 Die Ablaufhemmung nach Abs. 4 dauert grundsätzlich bis zur Unanfechtbarkeit der aufgrund der Außenprüfung ergangenen Steuerbescheide, Feststellungsbescheide oder Steuermessbescheide bzw. bis 3 Monate nach Bekanntgabe der Mitteilung nach § 202 Abs. 1 S. 3 AO. Ist Gesamtrechtsnachfolge eingetreten, dauert die Ablaufhemmung, bis die Bescheide gegen den Gesamtrechtsnachfo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Rechtslage bis 31.12.2019

Rz. 31 Die Steuerbefreiung kommt subjektiv einem abschließend aufgezählten Personenkreis zugute, der wiederum weitere subjektive und mit seinen Umsätzen objektive Voraussetzungen erfüllen muss. Diese subjektiven und objektiven Merkmale müssen kumulativ vorliegen. Rz. 32 Unter die Steuerbefreiung fallen die amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die der fre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Unmittelbares Zugutekommen (§ 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. b UStG – Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 68 § 4 Nr. 18 Buchst. b UStG regelt die erste objektive Voraussetzung der Steuerbefreiung. Danach müssen die Leistungen der begünstigten Einrichtungen unmittelbar dem nach der Satzung, Stiftung oder sonstigen Verfassung begünstigten Personenkreis zugutekommen. Der nach der Satzung des Unternehmers – d. h. des Verbands oder eines Mitglieds des Verbands – begünstigte Perso...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Psychosoziale Dienste

Rz. 91 Leistungen von Integrationsfachdiensten und psychosozialen Diensten: Unter dem Oberbegriff der Integrationsfachdienste werden zwei Bereiche zusammengefasst: die eigentlichen Integrationsfachdienste (IFD, Vermittlung behinderter Menschen) und die psychosozialen Dienste (PSD, Betreuung von schwerbehinderten Menschen mit Problemen im Arbeits- und Berufsleben). Soweit die...mehr

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EU-Grundrechtecharta - ABC ... / 1 Systematische Einordnung

Die EU hat den Grundrechtsschutz über die Grundfreiheiten des AEUV hinaus ausgeweitet und mit der Grundrechtecharta einen umfassenden Grundrechtsschutz geschaffen.[1] Zweck der Grundrechtecharta (abgekürzt: GRCh) ist, die Grundrechte in einem einheitlichen Dokument sichtbar zu machen, die sich aufgrund der Verfassungstraditionen der europäischen Staaten, aus der Menschenrecht...mehr

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EU-Grundrechtecharta - ABC ... / 2 Inhalt

Die GRCh stellt in Art. 1 GRCh, wie auch das GG in Art. 1 GG, den Schutz der Menschenwürde an die Spitze der Grundrechte. Die weiteren Grundrechte entsprechen im Wesentlichen den Grundrechten des GG, sind aber z. T. ausführlicher und konkreter formuliert. Steuerlich von Bedeutung können insbesondere der Schutz der Ehe und Familie (Art. 7, 9, 33 GRCh), Berufsfreiheit und Rech...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / III. Jüngste regulatorische Änderungen in Folge der Covid-19-Pandemie

Rz. 24 Durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz[28] wurde der Einsatz von Fremdpersonal in der Fleischwirtschaft erheblich eingeschränkt. Anlass war die Covid-19-Pandemie, die zu Infektionsausbrüchen in fleischverarbeitenden Betrieben, insbesondere aufgrund von schlechten Arbeits- und Unterkunftsbedingungen des Fremdpersonals, geführt hat.[29] Nach dem neu eingeführten § 6a Abs...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / a) Konkretisierung des Merkmals "vorübergehend"

Rz. 80 Nach § 1 Abs. 1 S. 4 AÜG ist die Arbeitnehmerüberlassung vorübergehend bis zur Überlassungshöchstdauer nach § 1 Abs. 1b AÜG zulässig. Diese Formulierung wirft die Frage auf, ob dem Merkmal "vorübergehend" auch bei einer Einhaltung der Überlassungshöchstdauer weiterhin eine zusätzliche zeitliche Beschränkung der Überlassungsdauer entnommen werden kann. Der Gesetzeswort...mehr

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§ 7 Person des Testamentsvo... / VII. Körperliche und geistige Verfassung

Rz. 16 Wählt der Erblasser seinen Testamentsvollstrecker nach dem Gesichtspunkt des persönlichen Vertrauens aus, so ist die Neigung, einer Person dieses Amt anzudienen, die ein höheres oder allenfalls annähernd gleiches Lebensalter aufweist, wie er selbst, erfahrungsgemäß ausgesprochen hoch. So verständlich diese Entscheidung menschlich auch ist, so unglücklich ist sie für d...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / I. Checkliste zur Testamentsvollstreckeranordnung

Rz. 1 1. Schritt: Gestaltungsalternativen zur Testamentsvollstreckung prüfen 2. Schritt: Wirksame letztwillige Verfügung errichtenmehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / 1. Regelungsmechanismus

Rz. 97 Auf Basis der richtungsweisenden Entscheidung des BVerfG[159] hatte der Gesetzgeber mit einem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts [160] einerseits die Wertermittlungsvorschriften mit der Zielvorgabe einer rechtsformneutralen Ermittlung von Verkehrswerten modifiziert, andererseits aber auch ein komplexes System zur Begünstigung von Betriebsvermög...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Freistellungsfälle aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (§ 19 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 10 In § 19 Abs. 2 ErbStG wird ein Progressionsvorbehalt angeordnet. Damit muss für die Steuersatzermittlung neben dem steuerpflichtigen Erwerb auch ein steuerfreier Erwerb einbezogen werden. Eine Steuerfreistellung bewirkt somit nicht gleichzeitig eine Tarifverbesserung für den nicht begünstigten Erwerb. Der BFH hat in einer Entscheidung zur Einkommensteuer vom 4.8.1976 d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Freibeträge nach § 16 Abs. 1 ErbStG

Rz. 9 Zunächst ist in den Fällen unbeschränkter Steuerpflicht für Ehegatten und für Partner von eingetragenen Lebenspartnerschaften nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ein Freibetrag von 500.000 EUR vorgesehen, ergänzt um einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 EUR nach § 17 ErbStG. Zur rückwirkenden Anwendbarkeit der erhöhten Freibeträge für eingetragene Lebenspartner vgl. oben Rz...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Härteausgleich (§ 19 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 13 Das geringfügige Übersteigen des steuerpflichtigen Erwerbs über eine Wertgrenze führt beim Stufentarif systemimmanent zu einer Erhöhung der Steuerbelastung, die zunächst sogar erheblich höher ist, als der die Wertstufe übersteigende Betrag. Dieses Problem stellt sich nach der Reform am deutlichsten für die Steuerklassen II (nach dem WachstBeschlG[1] nicht mehr für Erw...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Die Verfassungsmäßigkeit des Tarifs nach dem ErbStRG

Rz. 9a Das FG Düsseldorf hatte mit Urteil vom 12.1.2011[1] entschieden, dass die fehlende Differenzierung der Steuersätze in den Steuerklassen II und III für das Streitjahr 2009 nicht gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstößt. Dieser Einschätzung ist der BFH in seinem Vorlagebeschluss an das BVerfG gefolgt.[2] Nach Ansicht des BFH ist die Gleichstellung von Personen der Steuerklasse II...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.4 Erhöhung der Freibeträge durch das Erbschaftsteuerreformgesetz/Jahressteuergesetz 2010

Rz. 5 Die persönlichen Freibeträge wurden mit der Erbschaftsteuerreform 2008 durchweg erhöht. Sie sollen – entsprechend der bisherigen Rechtslage – kleinere Vermögenserwerbe völlig von der Steuer freistellen. Die Anhebung der nach Steuerklassen gegliederten Freibeträge dient gleichzeitig der Verwaltungsökonomie, da sich die FinVerw nicht mit einer Vielzahl unbedeutenderer Er...mehr

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Roscher, BewG § 250 Bewertu... / 2 Verfahren zur Bewertung der bebauten Grundstücke (Abs. 1)

Rz. 9 In § 250 Abs. 1 BewG werden zunächst die Bewertungsverfahren bzw. Bewertungsmethoden bestimmt, die – in Abhängigkeit von der Grundstücksart – zur Ermittlung des Grundsteuerwerts für bebaute Grundstücke heranzuziehen sind. In Anlehnung an die Regelungen der Einheitsbewertung nach § 76 BewG ist der Grundsteuerwert von bebauten Grundstücken nach dem Ertrags- oder Sachwert...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.2.1 Personalstatut der Stiftung

Rz. 267 Für dieses Rechtsgebiet ist deshalb auf die Grundsätze des Internationalen Gesellschaftsrechts zurückzugreifen (nun auch höchstrichterlich entschieden durch BGH vom 08.09.2016 – III ZR 7/15, NZG 2016, 1187). Der BGH knüpft an das Personalstatut der Gesellschaft nach der sog. Gründungstheorie an, wenn eine Gesellschaft im Inland oder im Raum der EU oder des EWR gegrün...mehr

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FF 06/2022, Rechtsprechung ... / Ehescheidung

OLG Bamberg, Beschl. v. 15.12.2021 – 7 UF 211/21 1. Zur Versagung der Ehescheidung können nur solche Härten führen, die durch den Scheidungsausspruch selbst verursacht oder wesentlich mitverursacht werden. Eine allein durch das Scheitern der Ehe verursachte Härte genügt nicht. 2. Die Scheidung darf nicht allein deshalb versagt werden, weil sie von dem Ehegatten, der sie ablehn...mehr

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zfs 06/2022, zfs Aktuell / Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig (BVerfG, Urt. v. 26.4.2022 – 1 BvR 1619/17)

Mit Urt. v. 26.4.2022 (1 BvR 1619/17) hat der Erste Senat des BVerfG entschieden, dass mehrere Vorschriften des BayVSG mit dem GG unvereinbar sind, weil die dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz darin eingeräumten Befugnisse teilweise gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) in seiner Ausprägung als Schutz der information...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2 Anwendungsbereich

Rz. 80 Im Einzelnen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um den rückwirkenden Wegfall der Steuerlast zu erlangen: Rz. 81 Die durch Schenkung oder Erbschaft erworbenen Vermögensgegenstände müssen weitergegeben werden. Streitig ist, ob auch die Weitergabe eines Surrogats ausreichend ist (befürwortend: Lüdicke, ZEV 2007, 254; Moench in M/W, § 29 ErbStG Rn. 16; Hannes/Ho...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 21 Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer

Ausgewählte Literaturhinweise: Dehmer, Einmal erben, mehrfach zahlen – Gestaltungsansätze zur Vermeidung doppelter Erbschaftsteuerbelastung, IStR 2009, 454; Hamdan, Verfassungs- und europarechtliche Probleme der Anrechnungsmethode des § 21 ErbStG, ZEV 2007, 401; Jülicher, Die anrechenbare Steuer i. S. d. § 21 ErbStG, ZEV 1996, 295; Jülicher, Drei ausgewählte Probleme im deuts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verschulden als Tatbestandsmerkmal?

Rn. 18 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Haftung des ArbG nach § 42d EStG hängt nach hM nicht von seinem Verschulden ab (BFH BStBl III 1954, 225; 2008, 933; BFH/NV 2009, 1454; FG Thüringen EFG 2010, 59; FG Ha EFG 2018, 258; Wagner in Brandis/Heuermann, § 42d EStG Rz 58 f, November 2019; Eisgruber in Kirchhof/Seer, § 42d EStG Rz 18, 20. Aufl; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Erwerb von einem inländischen Erblasser oder Schenker (§ 35 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 6 Grundprinzip der Zuständigkeitsregelung des Abs. 1 ist die Anknüpfung an den Wohnsitz bzw. den gewöhnlichen Aufenthalt (§§ 8, 9 AO) des Erblassers bzw. Schenkers zum Besteuerungszeitpunkt. Befindet sich dieser zur Zeit des Todes bzw. bei Ausführung der Schenkung im Inland, ist entsprechend § 2 ErbStG die unbeschränkte Steuerpflicht gegeben und zugleich kann das örtlich ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4 Begrenzung der Anrechnung

Rz. 48 Die ausländische Erbschaftsteuer ist nur insoweit auf die deutsche Erbschaftsteuer anzurechnen, als das Auslandsvermögen auch der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt. Die Anrechnung nach § 21 ErbStG ist somit maximal bis zur Höhe der inländischen Steuer möglich (umfängliche Anrechnungsbeschränkung). Rz. 49 Zu unterscheiden sind zwei Fälle: Das ausländische Steuerniveau...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 Internationales Er... / 5 OECD-Musterabkommen

Rz. 59 Den Regelungen des Musterabkommens liegt der Grundsatz der ausschließlichen Besteuerung im Wohnsitzstaat des Erblassers bzw. Schenkers zugrunde. Ausnahmsweise ist für unbewegliches Vermögen in Art. 5, bewegliches Betriebsstättenvermögen in Art. 6 Abs. 1 und für Vermögen, das einer festen Einrichtung zuzuordnen ist, in Art. 6 Abs. 6 ein Besteuerungsrecht auch für den B...mehr

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Befreiungstatbestand privat... / b) Fragen des Verfassungsrechts

Die vorstehenden Ausführungen machen deutlich, dass eine rechtliche Durchdringung der bindenden Vorgaben aus der Verfassung nicht im Ansatz gelungen ist. Auch in diese Richtung führt das BVerfG aus, dass "die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrenntlebenden Verheirateten, dessen eheliche...mehr

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Literaturverzeichnis / Beiträge

Bauch Eva Maria/Gutdeutsch Werner/Seiler Christian, Die unterhaltsrechtliche ­Abrechnung des Wechselmodells, FamRZ 2012, 258 Born Winfried, Zwischen Luxus und Askese – Neues beim Unterhalt im Fall gehobener Lebensverhältnisse, NJW 2021, 425 Born Winfried, Ausbildungsunterhalt: Pflicht der Eltern zur Finanzierung einer weiteren Ausbildung, FamRZ 2017, 785 Born Winfried, Betreuun...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1.1 Bescheidene Lebens- und Haushaltsführung (Nr. 1 lit. a)

Rz. 22 Die Vorschrift bestimmt die Unpfändbarkeit von Sachen, die der bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung, d. h. bei einem bereits bestehenden Hausstand (LG München, DGVZ 1983, 93), dienen. Das Pfändungsverbot knüpft an die Regelung des § 811 Abs. 1 Nr. 1 HS 1, Nr. 2 ZPO a. F. an. Die bisherige Aufzählung von einzelnen Sachen wie Kleidungsstücken, Wäsche, Betten, Haus-...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 2.2 Umstellung des Geschäftsjahres

Rz. 13 Ein einmal festgelegtes Geschäftsjahr kann nicht beliebig oder willkürlich geändert werden, da dies den Grundsätzen der Klarheit, Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit zuwiderlaufen würde. Zudem ist die Änderung des Geschäftsjahres auch mit einem Eingriff in das Gewinnbezugsrecht des Gesellschafters verbunden, da es durch die Bildung eines Rumpfgeschäftsjahres einers...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.3 Betreuung von Wohnungsbauten (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG)

Rz. 66 Weitere erlaubte, aber nicht begünstigte Tätigkeit ist nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG die Betreuung von Wohnungsbauten. Die Betreuung von Wohnungsbauten muss nicht von untergeordneter Bedeutung sein. Erforderlich ist aber ein Nebenordnungsverhältnis in dem Sinne, dass die Betreuung von Wohnungsbauten gleichzeitig mit der Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz erfo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / IV. HGrStG im Kontext der Hessischen Verfassung (Art. 47 HV)

Rz. 56 [Autor/Stand] Im Unterschied zum Grundgesetz enthält die Hessische Landesverfassung in Art. 47 Abs. 1 HV eine Zielbestimmung zur Ausgestaltung von Landessteuern. Danach werden Vermögen und Einkommen progressiv nach sozialen Gesichtspunkten unter besonderer Berücksichtigung der familiären Lasten besteuert. Eine vergleichbare Vorschrift enthält die Bayerische Landesverf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz – StMBG) v. 21.12.1993 (BGBl. I 1993, 2310 = BStBl. I 1994, 50) Rz. 2 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 27.9.1993 (BT-Drucks. 12/5630 und 12/5764) Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 41. § 50 d wird wie folgt geändert: a) Nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen

Schrifttum: Bartsch, Die Reformmodelle der Grundsteuer (Teil 1), KStZ 2011, 164; Beck, Die Reform der Grundsteuer, Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft, DS 2019, 48; Becker, Grundsteuerreformmodelle im Vergleich – Konzeption und Praxisfolgen, BB 2011, 535; Becker, Leitlinien zum verfassungsrechtlichen Rahmen des Steuerrechts am Beispiel des zu reformierenden Grundsteuerg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 1. Gesetzestext

Rz. 91 [Autor/Stand] (1) Es gelten 1. § 3 anstelle des § 10 des Grundsteuergesetzes, 2. die §§ 4, 5 und 7 anstelle des § 13 des Grundsteuergesetzes, 3. § 6 anstelle des § 15 Abs. 1 und 5 des Grundsteuergesetzes, 4. § 8 anstelle der §§ 16 und 36 des Grundsteuergesetzes, 5. § 9 anstelle des § 17 des Grundsteuergesetzes, 6. § 10 anstelle des § 18 des Grundsteuergesetzes, 7. § 11 anste...mehr

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FF 05/2022, Sorge- und Umgangsrecht

Handbuch für die familienrechtliche Praxis: Rechtsgrundlagen/Erläuterungen/MusterMallory Völker/Monika Clausius8. Auflage, Nomos Verlag Baden-Baden 2021ISBN 978-3-8487-6814-1, 98 EUR Im Februar 2021 ist nach einem Verlagswechsel die 8. Auflage des "Völker/Clausius" nunmehr im Nomos Verlag erschienen. Das bekannte Werk erhält zugleich einen neuen Untertitel: "Handbuch für die ...mehr