Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
App Store / 8 Sofortiger Betriebsausgabenabzug für Updates

Updates dienen dazu, ein Programm auf den neuesten Stand zu bringen und eventuelle Fehler der alten Version zu beseitigen. Muss der Unternehmer für die neue Version seiner bisher genutzten App ein Entgelt zahlen, handelt es sich i. d. R. um Aufwendungen für ein "Programm-Update", die sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Bei den Updates handelt es sich nicht um nacht...mehr

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Jansen, SGB VI § 255g Ausgl... / 2.1.1 Ausgleichsbedarf

Rz. 5 Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 § 255g (Ausgleichsbedarf ab dem 1. Juli 2021) neu geregelt und der sog. Nachholfaktor (legal definiert: Ausgleichsbedarf; zur Legaldefinition vgl. § 68 Abs. 1 Satz 2) wieder in Kraft gesetzt. Der Nachholfaktor war zuvor von de...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.1.2 Entgeltpunkte für Zeiten nach Nr. 1. bis 11 (Satz 1 HS 1)

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 HS 1 ordnet die Summenbildung an, in dem alle in Abs. 1 Satz 1 genannten Summanden, die durch Addition "die Summe der EP" ergeben, berücksichtigt werden müssen (vgl. hierzu auch BSG, Urteil v. 20.3.2013, B 5 R 2/12 R, Rz. 14; Gegenstand war hier insbesondere die Besitzschutzregel des § 88 Abs. 2 Satz 1). Rz. 10 Nach Abs. 1 setzen sich die persönlichen Entg...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist seit 2002 wie folgt geändert worden: durch das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403): In Abs. 1 (Nr. 4) wurde "oder Rentensplitting unter Ehegatten" und an späterer Stelle "bei Witwenrenten und Witwerrenten sowie" mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt; durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21....mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.5 Verfassungsrechtliche Implikationen

Rz. 25 An der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Grundrente sind insbesondere vor dem Hintergrund von Art. 3 GG Zweifel angemeldet worden (vgl.: Ruland, Die Verfassungswidrigkeit der Grundrente – Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit bzw. -widrigkeit des Entwurfs eines Grundrentengesetzes (BR-Drs. 85/20; BT-Drs. 19/18473), April 2020; das Gutachten ist online abrufbar unte...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 1.2.6 Vergütung, § 34 Abs. 1 HebG

Dual Studierende leisten zwar in ihrem Studium Praktika; sie haben aber während dieser Zeit keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, da ihre Praxisphasen als Pflichtpraktika i. S. d. § 22 Abs. 1 Nr. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) gelten, sodass der persönliche Geltungsbereich des MiLoG nicht eröffnet ist. Dies gilt auch für Studierende, die an Praxiseinsätzen während d...mehr

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AGS 03/2024, Abschlag auf die Vergütung bei geringem Aufwand

§§ 2, 3 InsVV Leitsatz Bei einer signifikanten Abweichung kommt ein Abschlag von 20 % in Betracht. Eine solche Abweichung liegt bspw. vor, wenn die Zahl der Forderungsanmeldungen gering ist, keine Arbeitnehmer und kein Grundbesitz etc. vorhanden sind und lediglich ein Kaduzierungsverfahren stattfindet. LG Münster, Beschl. v. 19.9.2023 – 5 T 263/23 I. Sachverhalt Der Beschwerdeführ...mehr

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AGS 03/2024, Die anwaltliche Vergütung im bußgeldrechtlichen Rechtsbeschwerdeverfahren

Mit diesem Beitrag wird die Serie zur Abrechnung der straf-/bußgeldrechtlichen Rechtsmittelverfahren weiter fortgesetzt. Er schließt an den Beitrag zur Abrechnung des Revisionsverfahrens an.[1] I. Gebühren des Rechtsbeschwerdeverfahrens Die Gebühren, die im Rechtsbeschwerdeverfahren entstehen können, sind, wenn der Rechtsanwalt den vollen Verteidigungsauftrag erhalten hat, in...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 12.3 Bindung an festgesetzte Vergütung

Rz. 81 Zu beachten ist, dass der Testamentsvollstrecker nach Amtsannahme an die einmal durch den Erblasser bestimmte Vergütung gebunden ist. So hat das Landgericht München[1] entschieden, dass der Testamentsvollstrecker nach Festsetzung einer pauschalen Vergütung zur Abwicklung des Nachlasses nicht auch noch zusätzlich eine Konstituierungsgebühr oder auch Umsatzsteuer auf di...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 12.1 Angemessene Vergütung

Rz. 75 Hat der Erblasser weder eine Höhe der Vergütung bestimmt noch die Unentgeltlichkeit angeordnet, so sind die Erben gemäß § 2221 BGB verpflichtet, dem Testamentsvollstrecker eine "angemessene Vergütung" zu bezahlen. Die Höhe der vom Testamentsvollstrecker zu beanspruchenden Vergütung bemisst sich also nach dem Einzelfall. Da es sich bei der Angemessenheit um einen unbest...mehr

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AGS 03/2024, Die anwaltlich... / V. Verfahrensgebühr/Terminsgebühr (Nrn. 5113, 5114 VV)

1. Verfahrensgebühr Nr. 5113 VV Für seine Tätigkeiten im Rechtsbeschwerdeverfahren außerhalb der Hauptverhandlung verdient der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr Nr. 5115 VV. Für diese gelten die allgemeinen Regeln für die Verfahrensgebühr (Vorbem. 4 Abs. 2 VV.[16] Wegen der Besonderheiten kann auf die entsprechend geltenden Ausführungen zur Verfahrensgebühr im Revisionsverfah...mehr

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AGS 03/2024, Die anwaltlich... / IV. Persönlicher Anwendungsbereich

1. Voller Verteidigungsauftrag Die Vorschriften der Nrn. 5113 ff. VV gelten für die in Vorbem. 5 Abs. 1 VV genannten Verfahrensbeteiligten.[11] Das wird i.d.R. der Vollverteidiger sein. Hat der Rechtsanwalt nicht den vollen Verteidigungsauftrag für das Rechtsbeschwerdeverfahren erhalten, sondern ist ihm nur eine Einzeltätigkeit übertragen worden, gelten nicht die Nrn. 5113 ff...mehr

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AGS 03/2024, Abschlag auf d... / I. Sachverhalt

Der Beschwerdeführer begehrt eine höhere Vergütung für seine Tätigkeit als Insolvenzverwalter der Insolvenzschuldnerin. Die mit Vertrag vom 18.5.2016 gegründete Insolvenzschuldnerin hat ein Stammkapital von 25.000,00 EUR, von dem vor Insolvenzeröffnung die Hälfte eingezahlt war. Sie hat keine Mitarbeiter und keinen Grundbesitz. Die Aktivseite ihrer Bilanz besteht allein aus ...mehr

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AGS 03/2024, Abschlag auf d... / V. Kein gesetzlich geregeltes Normalverfahren – Zuschlag auch von Höhe der Masse maßgebend geprägt

Das Gericht stellt fest, dass dabei ein sog. Normalfall gesetzlich nicht geregelt ist. Die Kriterien können zudem aus Sicht des Gerichts auch nicht absolut verstanden werden, sondern müssen stets im Lichte des jeweiligen Einzelfalls, insbesondere der jeweiligen Insolvenzmasse gesehen werden. Denn die zu ermittelnde Insolvenzverwaltervergütung hängt maßgeblich von der Insolve...mehr

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AGS 03/2024, Abschlag auf d... / IV. Signifikanz der Zu- oder Abschläge

Die Abweichung vom Normalfall muss so signifikant sein, dass, für jede sachkundige Person erkennbar, ein Missverhältnis entstünde, wenn nicht die besonders schwierige oder leichte Tätigkeit des Verwalters auch in einer vom Normalfall abweichenden Festsetzung der Vergütung ihren Niederschlag fände (BGH, Beschl. v. 26.9.2013 – IX ZB 246/11). Maßgebliches Kriterium für die Gewä...mehr

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AGS 03/2024, Abschlag auf d... / VI. Kriterien

Im entschiedenen Fall war die Insolvenzmasse gering. Davon ausgehend ist zu prüfen, ob der Zuschnitt des Verfahrens in qualitativer bzw. quantitativer Hinsicht erheblich über oder unter den Zuschnitt entsprechender Verfahren hinausgeht und der reine Regelsatz ohne weitere Ab- oder Zuschläge zu einer unangemessen hohen oder unangemessenen niedrigen Vergütung führen würde. Für...mehr

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AGS 03/2024, Abschlag auf d... / III. Abweichungen vom Regelfall

In seiner weiteren Begründung stellt das LG dann fest, dass dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Insolvenzverwalters durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen (§ 63 Abs. 1 S. 3 InsO) wird. Dies bedeutet: In umfangreicheren Verfahren kann ein Zuschlag, in unterdurchschnittlichen Verfahren ein Abschlag vorzunehmen sein. § 3 InsVV konkretisiert die...mehr

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AGS 03/2024, Die anwaltlich... / VII. Zusätzliche Gebühr Nr. 5115 VV

In Nr. 5115 VV ist – ebenso wie im Strafverfahren in Nr. 4141 VV für das Berufungs- und das Revisionsverfahren – für den Rechtsanwalt eine zusätzliche Verfahrensgebühr vorgesehen, wenn durch seine Mitwirkung die/eine Rechtsbeschwerde-Hauptverhandlung entbehrlich wird. Die Anm. Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 zu Nr. 5115 VV – Verfahren wird nicht nur vorläufig eingestellt bzw. Rücknah...mehr

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AGS 03/2024, Die anwaltlich... / 3. Höhe der Gebühren

Hinsichtlich der Höhe der Gebühren gelten die allgemeinen Regeln. Für den Wahlanwalt entstehen die Gebühren als Betragsrahmengebühren. Die konkrete Bemessung erfolgt unter Zugrundelegung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG. Im Rechtsbeschwerdeverfahren sind die Verfahrensgebühr Nr. 5113 VV und die Terminsgebühr Nr. 5114 VV nicht von der Höhe der im angefochtenen Urteil festges...mehr

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AGS 03/2024, Die anwaltlich... / IX. Auslagen

Schließlich erhält der Rechtsanwalt auch die im Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen Auslagen vergütet. Es gelten die Nrn. 7000 ff. VV.[26] Ist der Rechtsanwalt ggf. Pflichtverteidiger, erhält er die Auslagen aus der Staatskasse.[27] Autor: Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Leer/Augsburg AGS 3/2024, S. 99 - 101mehr

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AGS 03/2024, Die anwaltlich... / 1. Voller Verteidigungsauftrag

Die Vorschriften der Nrn. 5113 ff. VV gelten für die in Vorbem. 5 Abs. 1 VV genannten Verfahrensbeteiligten.[11] Das wird i.d.R. der Vollverteidiger sein. Hat der Rechtsanwalt nicht den vollen Verteidigungsauftrag für das Rechtsbeschwerdeverfahren erhalten, sondern ist ihm nur eine Einzeltätigkeit übertragen worden, gelten nicht die Nrn. 5113 ff. VV, sondern aus Teil 5 Absch...mehr

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AGS 03/2024, Die anwaltlich... / 2. Terminsgebühr Nr. 5114 VV

Auch für die Terminsgebühr Nr. 5114 VV gelten die allgemeinen Regeln.[18] Wegen der Besonderheiten wird auf die entsprechend geltenden Ausführungen zum Revisionsverfahren verwiesen.[19] Befindet sich der Mandant nicht auf freiem Fuß, gelten die vorstehenden Ausführungen zur Verfahrensgebühr Nr. 5113 VV entsprechend.mehr

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AGS 03/2024, Die anwaltlich... / VIII. Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 5116 VV

Im Rechtsbeschwerdeverfahren kann auch die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 5116 VV für Tätigkeiten des Rechtsanwalts im Hinblick auf Einziehung oder verwandte Maßnahmen entstehen.[24] Nach Anm. Abs. 3 zu Nr. 5116 VV entsteht die Gebühr im Rechtsbeschwerdeverfahren nämlich besonders. Hinsichtlich des Entstehens der Gebühr Nr. 5116 VV gelten die Ausführungen und Verweise zur ...mehr

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AGS 03/2024, Abschlag auf d... / Leitsatz

Bei einer signifikanten Abweichung kommt ein Abschlag von 20 % in Betracht. Eine solche Abweichung liegt bspw. vor, wenn die Zahl der Forderungsanmeldungen gering ist, keine Arbeitnehmer und kein Grundbesitz etc. vorhanden sind und lediglich ein Kaduzierungsverfahren stattfindet. LG Münster, Beschl. v. 19.9.2023 – 5 T 263/23mehr

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AGS 03/2024, Die anwaltlich... / [Ohne Titel]

Mit diesem Beitrag wird die Serie zur Abrechnung der straf-/bußgeldrechtlichen Rechtsmittelverfahren weiter fortgesetzt. Er schließt an den Beitrag zur Abrechnung des Revisionsverfahrens an.[1]mehr

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AGS 03/2024, Abschlag auf d... / II. Grundsatz ist Regelvergütung

Das LG stellt in seiner Entscheidung zunächst fest, dass grds. ein Insolvenzverwalter gem. § 63 Abs. 1 S. 2 InsO einen Anspruch auf die nach § 2 Abs. 1 InsVV zu berechnende Regelvergütung habe.mehr

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AGS 03/2024, Die anwaltlich... / II. Angelegenheit (§ 15 RVG)

Die Abrechnung der Rechtsbeschwerde erfolgt nach Teil 5 VV, und zwar nach den Nrn. 5113, 5114 VV. Das Rechtsbeschwerdeverfahren ist gegenüber dem vorhergehenden erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren beim AG bzw. beim OLG eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 2 RVG.[2] Werden mehrere Rechtsbeschwerden, also z.B. vom Betroffenen und von der Staatsanwaltschaft, eingele...mehr

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AGS 03/2024, Die anwaltlich... / 1. Verfahrensgebühr Nr. 5113 VV

Für seine Tätigkeiten im Rechtsbeschwerdeverfahren außerhalb der Hauptverhandlung verdient der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr Nr. 5115 VV. Für diese gelten die allgemeinen Regeln für die Verfahrensgebühr (Vorbem. 4 Abs. 2 VV.[16] Wegen der Besonderheiten kann auf die entsprechend geltenden Ausführungen zur Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren verwiesen werden.[17] Befind...mehr

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AGS 03/2024, Die anwaltlich... / 2. Einzeltätigkeit

Ist der Verteidiger nicht Vollverteidiger, sondern nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt, gilt: Im Rechtsbeschwerdeverfahren sind – anders als im strafverfahrensrechtlichen Revisionsverfahren nach Teil 4 Abschnitt 3 VV[12] – für Einzeltätigkeiten nicht verschiedene Gebühren vorgesehen,[13] sondern nur die Nr. 5200 VV. Das bedeutet, dass im Bußgeldverfahren für jede im Zusamme...mehr

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AGS 03/2024, Die anwaltlich... / I. Gebühren des Rechtsbeschwerdeverfahrens

Die Gebühren, die im Rechtsbeschwerdeverfahren entstehen können, sind, wenn der Rechtsanwalt den vollen Verteidigungsauftrag erhalten hat, in Teil 5 Abschnitt 1 Unterabschnitt 4 VV – Gerichtliches Verfahren – Rechtsbeschwerde geregelt. Anfallen können danach die Gebühren nach den Nrn. 5113 ff. VV. Strukturell sind die Gebühren für das Rechtsbeschwerdeverfahren ebenso geglied...mehr

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AGS 03/2024, Die anwaltlich... / VI. Grundgebühr Nr. 5110 VV

Für die Grundgebühr Nr. 5100 VV gelten die allgemeinen Regeln.[20] Das bedeutet, dass nur der Rechtsanwalt, der sich erstmals im Rechtsbeschwerdeverfahren einarbeitet, die Grundgebühr verdient.[21] Für den Rechtsanwalt, der den Betroffenen bereits im erstinstanzlichen Verfahren verteidigt hat, entsteht die Grundgebühr im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht noch einmal.mehr

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AGS 03/2024, Die anwaltlich... / III. Beginn und Ende des Rechtsbeschwerdeverfahrens

Das Rechtsbeschwerdeverfahren beginnt mit der Einlegung der Rechtsbeschwerde nach § 341 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG. Die Einlegung der Rechtsbeschwerde selbst gehört allerdings für den Verteidiger, der bereits in der ersten Instanz tätig war, nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG noch zum gerichtlichen Verfahren des ersten Rechtszuges.[6] Jede danach für den Mandanten erbrachte ...mehr

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AGS 03/2024, Abschlag auf d... / VII. Bedeutung für die Praxis

Das LG Münster folgt damit dem vom BGH jüngst aufgestellten Vorgaben. Die Frage, ob und in welchem Umfang es noch Zuschläge geben soll, beschäftigt die Lit. und die Rspr. zuhauf. Gerade, was die Zuschläge angeht, hat der BGH in den letzten Jahren einen Paradigmenwechsel vollzogen. Der BGH sieht für die Frage der Zuschläge keine starren Kriterien mehr, sondern stellt dynamisc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.14.1 Entgelt im Krankheitsfall, § 16 TVHöD

§ 16 Abs. 1 TVHöD sieht vor, dass Studierende, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, ihre Verpflichtungen aus dem Studienvertrag zu erfüllen, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholungserkrankungen das Studienentgelt (§ 9 TVHöD) in entsp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.3 Anwendung von § 5 Abs 2a EStG?

Tz. 128 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 5 Abs 2a EStG sind für Verpflichtungen, die nur zu erfüllen sind, soweit künftig Einnahmen oder Gewinne anfallen, Verbindlichkeiten oder Rückstellungen erst anzusetzen, wenn die Einnahmen oder Gewinne angefallen sind. Zur Anwendung des § 5 Abs 2a EStG hat die FinVerw mit Schr des BMF v 08.09.2006 (BStBl I 2006, 497) Stellung genommen...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 12.4 Fälligkeit

Rz. 82 Ist nichts anderes bestimmt, so wird die Vergütung mit der Beendigung des Amtes in einem Betrag fällig. Eine Ausnahme gilt nur bei länger andauernden Verwaltungen, beispielsweise bei der Dauervollstreckung gemäß § 2209 BGB. In diesen Fällen kann der Testamentsvollstrecker periodisch – regelmäßig am Jahresende – seine Vergütung verlangen. Die Schlussvergütung kann alle...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 12 Vergütungsanspruch des Testamentsvollstreckers

Rz. 73 Grundsätzlich wird ein Testamentsvollstrecker nicht vollkommen ohne Bezahlung unentgeltlich tätig. Er hat vielmehr nach § 2221 BGB Anspruch auf eine angemessene Vergütung, sofern der Erblasser nicht etwas anderes bestimmt hat. Praxis-Beispiel Den Vergütungsanspruch ausschließende Erblasserverfügung "Die Testamentsvollstreckung ist kostenlos." Hat der Erblasser in seiner ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4 Beteiligung am Gewinn

Tz. 136 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Unter einer Beteiligung am Gewinn ist jede erfolgsabhängige Vergütung für die Überlassung des Genussrechtskap zu verstehen; das Merkmal ist also weit auszulegen; dazu s Rn 31 des Schr des BMF v 11.04.2023 (BStBl I 2023, 672). Die Gewinnbeteiligung kann, muss sich aber nicht an der Höhe der Dividende für die AE orientieren (ist der Genussrec...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 12.5 Aufwendungsersatz

Rz. 83 Gemäß § 2218 Abs. 1 i. V. m. § 670 BGB hat der Testamentsvollstrecker unabhängig von der Vergütung Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen, die im Rahmen des Auftragsverhältnisses entstanden sind. Allerdings stellt sich die Frage, ob der Testamentsvollstrecker für die Hinzuziehung anderer Personen eine gesonderte Vergütung aus dem Nachlass erhält, oder ob dies zu einer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.2 Umwandlung/Einbringung einer Personengesellschaft

Tz. 326 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Wird eine Pers-Ges auf eine Übernehmerin verschmolzen oder wird eine Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen formwechselnd umgewandelt, sind bei einer rückwirkenden Einbringung die Auswirkungen der fiktiven Vermögenszurechnung gem § 20 Abs 5 S 1 UmwStG auf Vertragsbeziehungen der Pers-Ges mit ihren Gesellschaftern/MU zu prüfen. Haben die Gesellschafter...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 12.2.2 Empfehlungswerte des Deutschen Notarvereins

Rz. 78 Um etwaige Streitigkeiten um die Angemessenheit der Vergütung zwischen dem Testamentsvollstrecker und den Erben zu reduzieren, hat der Deutsche Notarverein die "Rheinische Tabelle" fortentwickelt und Empfehlungswerte zur Vergütung der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers entwickelt (sog. "Neue Rheinische Tabelle"). Abweichende Vergütungsvereinbarungen sind aufgrund i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.1 Finanzierung ausländischer Körperschaften (Outbound-Fall)

Tz. 182 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Vergütungen für Genussrechtskap, das einer ausl Kö überlassen wurde, können ebenfalls unter § 8 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG fallen. Handelt es sich bei der Schuldnerin um eine ausl Tochter-Kap-Ges, können die Vergütungen bei einer inl Mutter-Kap-Ges nach § 8b Abs 1 KStG st-befreit sein. Nach § 8b Abs 1 S 2 KStG kommt eine St-Befreiung nach § 8b A...mehr

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AGS 03/2024, Anforderungen ... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des LAG Köln ist zuzustimmen. 1. Prüfungsbefugnis des Rechtspflegers Das Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG dient der schnellen, einfachen und kostengünstigen Titulierung des Vergütungsanspruchs des als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten tätig gewesenen Rechtsanwalts gegen seinen Auftraggeber. In Zivil-, Arbeits- und Familiensachen entscheidet...mehr

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zfs 03/2024, Keine Festsetz... / 2 Aus den Gründen: II. …

“… Der Antrag auf vorläufige Festsetzung des Gegenstandswerts ist unzulässig. 1. Nach § 33 Abs. 1 RVG setzt das Gericht des Rechtszugs auf Antrag den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit durch Beschluss selbstständig fest, wenn sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert richten oder wenn es an einem s...mehr

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AGS 03/2024, Der Begriff de... / II. Begründete Berufung

Die Berufung hatte Erfolg. Nach Auffassung des OLG verstößt entgegen der Ansicht des LG die dem Verfahren zugrunde liegende Vergütungsvereinbarung gegen § 3a Abs. 1 S. 2 Hs. 2 RVG, weil sie nicht deutlich von anderen Vereinbarungen, die verschieden von der Vergütungsvereinbarung und der Auftragserteilung sind, abgesetzt ist. Dass die Vergütungsvereinbarung dem Gebot des § 3a...mehr

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AGS 03/2024, Verbindung von... / II. Verbindung und Erstreckung

1. Ursprünglicher Beiordnungsantrag erledigt Das LG führt aus: Der beschiedene Antrag vom 5.5.2023 habe sich durch die Verbindung der Sache Az_2 mit dem Ermittlungsverfahren Az_2 erledigt. Einer ausdrücklichen Rücknahme habe es nicht bedurft. Die Beschuldigte habe durch die Formulierung ihres Antrags in dem Schriftsatz vom 29.9.2023 hinreichend deutlich gemacht, dass sie nich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.1 Bilanzierung in der Handelsbilanz

Tz. 120 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Hr-lich kann ein Genussrecht bei der emittierenden Gesellschaft sowohl als FK oder auch als EK auszuweisen sein. Das Interesse liegt aber zumeist in einem Ausweis als EK, weil damit die Finanzierungssituation der Gesellschaft insges verbessert wird ("Rating"). Dazu s auch Feldgen (in vGA/vE, F 4, Genussrechte, Rn 8). Nach Auff des IDW (dazu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2 Steuerliche Folgen

Tz. 163 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die stliche Rechtsfolge des § 8 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG setzt außerbilanziell an (Hinzurechnung des gebuchten Aufwands). Die Gewinnermittlung in der ersten (bilanziellen) Stufe wird also – ebenso wie bei vGA nach § 8 Abs 3 S 2, 1. Alt KStG – durch die Vorschrift nicht berührt. Dies ist allerdings nicht unstreitig; in Teilen der Lit wird – uE...mehr

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AGS 03/2024, Der Begriff de... / I. Sachverhalt

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Zahlung von Anwaltshonorar nebst Verzugszinsen auf der Basis einer Vergütungsvereinbarung, deren rechtliche Wirksamkeit in Streit steht, in Anspruch. Zugrunde liegt eine Vereinbarung zwischen den Parteien, bei der sich auf einem Deckblatt die Überschrift "Vergütungsvereinbarung" und die Worte "wird folgende Vergütungsvereinbarung geschloss...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.6.2.3 Mehrarbeit

§ 8 Abs. 5 Satz 1 TVHöD bestimmt, dass Studierende, und zwar unabhängig davon, ob sie unter das JArbSchG fallen oder nicht, grundsätzlich nicht über die nach Abs. 2 geregelte Studienzeit beschäftigt werden dürfen. Eine entsprechende Regelung enthält § 35 Satz 1 HebG. Die §§ 21, 23 JArbSchG bleiben gem. § 8 Abs. 5 Satz 2 TVHöD unberührt. Die Tarifvertragsparteien haben damit l...mehr