Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

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§ 7 Beratungshilfe / VI. Erhöhung

Rz. 97 Festgebühren erhöhen sich bei Vertretung mehrerer Auftraggeber in derselben Angelegenheit um 30 %. Da es sich bei der Beratungshilfe-Vergütung um Festgebühren handelt, kann die Geschäftsgebühr auch dann erhöht werden, wenn z.B. Mutter und Kind außergerichtlich wegen Unterhalts vertreten werden. Es ergibt sich dann z.B. bei Vertretung von zwei Auftraggebern eine Erhöhu...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 4.3 Freistellungsansprüche des Arbeitnehmers für Ehrenamtsaufgaben

Ehrenamtlich Tätige stehen häufig vor der Herausforderung, Ehrenamt und Erwerbsarbeit miteinander zu vereinbaren. Dies trifft vor allem für Organisationen wie die Freiwillige Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk zu, die eine Präsenz des Ehrenamtsinhabers ggf. auch während seiner Arbeitszeiten im Hauptberuf bedingen. Grundsätzlich besteht dabei kein Anspruch auf (bezahlte)...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 2. Berechnung des einzusetzenden Einkommens und Vermögens

Rz. 75 Die Partei hat einzusetzen: § 115 ZPO regelt: Zitat "(1) 1Die Partei hat ihr Einkommen einzusetzen. 2Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. 3Von ihm sind abzusetzen:" 1. a) die in § 82 Abs. 2 SGB XII bezeichneten Beträge; b) bei Parteien, die ein Einkommen aus...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 1. Vorschriften zur Vergütungsvereinbarung im RVG

Rz. 49 Im RVG gibt es nur wenige Vorschriften, die den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung regeln. Es handelt sich hierbei um:mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 5.2.1 Arbeitsrecht

Wurde eine ehrenamtliche Tätigkeit vereinbart und liegt tatsächlich ein Arbeitsverhältnis im Sinne einer Vereinbarung von "Arbeit gegen Geld" vor, so finden grundsätzlich die Bestimmungen des Arbeitsrechts Anwendung. Das bedeutet, dass der Ehrenamtsinhaber u. a. individualarbeitsrechtliche Ansprüche auf Vergütung entsprechend Mindestlohnbestimmungen, bezahlten Urlaub, Entgeltfo...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / f) Die Frage des angemessenen Zuschlags

Rz. 147 Die Frage, ob der Zuschlag angemessen ist, ist aus der Sicht der Vertragspartner oder Vertragspartnerinnen für den Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu beurteilen.[96] Rz. 148 Der Gesetzgeber hält für die Beurteilung die Berücksichtigung von zwei Umständen für erforderlich: Zitatmehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / a) Einarbeitungspauschale

Rz. 244 Eine Einarbeitungspauschale zusätzlich zu den gesetzlichen Gebühren bietet sich immer dann an, wenn zunächst zahlreiche Unterlagen gesichtet und sortiert werden müssen, bevor die "eigentliche" Arbeit beginn, so z.B. beimehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / e) Andere Vereinbarungen/Vollmacht

Rz. 85 Andere Vereinbarungen dürften zwar in die Vergütungsvereinbarung aufgenommen werden, zu beachten ist jedoch,mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / c) VKH-Beteiligter obsiegt teilweise, Kostenentscheidung Antragssteller 1/5 Antragsgegnerin 4/5 der Kosten

Rz. 340 In diesem Fall wird eine Kostenausgleichung gem. § 106 ZPO i.V.m. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 76 Abs. 1 FamFG auf der Grundlage der Wahlanwaltsvergütung nach § 13 RVG beantragt. Die Gebühren, die in die Kostenausgleichung mit aufgenommen werden, werden dabei nach der Tabelle zu § 13 RVG berechnet, weil § 49 RVG ausschließlich bei Abrechnung mit der Staatskasse in Betr...mehr

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§ 6 Auslagen / 4. Beiordnung mit Beschränkung auf die Kosten eines Verkehrsanwalts

Rz. 37 Nicht selten erfolgt eine VKH-Beiordnung mit der Beschränkung auf die Kosten eines Verkehrsanwalts. Dies hat zur Folge, dass in diesem Fall die fiktiven Kosten eines Verkehrsanwalts ermittelt und den tatsächlich entstandenen Reisekosten gegenübergestellt werden müssen.[10] Rz. 38 Sind die tatsächlichen Reisekosten niedriger als die Vergütung für einen Verkehrsanwalt, s...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / b) Neuregelung zum Erfolgshonorar zum 1.7.2008

Rz. 22 § 49b Abs. 2 S. 1 und 3 BRAO wurden nach der Entscheidung des BVerfG zum 1.7.2008 wie folgt gefasst: Zitat "(2) -1-Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird oder nach denen der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrages als Honorar erhält (Erfolgshonorar), sind un...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 2 Rechtliche Grundlagen des Ehrenamts

Das bürgerliche Recht kennt – im Unterschied zum Arbeits- oder Dienstvertrag – kein spezielles Rechtsinstitut der ehrenamtlichen Dienstleistung. Das Ehrenamt ist vielmehr eine Erscheinungsform des Auftragsverhältnisses.[1] Das Auftragsverhältnis ist dadurch gekennzeichnet, dass der Beauftragte sich verpflichtet, ein ihm vom Auftraggeber übertragenes Geschäft unentgeltlich zu...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / VII. Abrechnung nach Vergütungsvereinbarung ist keine Gebührenüberhebung

Rz. 227 Sofern ein Anwalt auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung abrechnet, "erhebt" er keine Vergütung i.S.d. § 352 StGB; weshalb der Tatbestand der Gebührenüberhebung auch dann nicht erfüllt ist, wenn die Honorarvereinbarung unwirksam ist.[175]mehr

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Arbeitsvertrag: Rechtsmängel / 1.1.4 Scheingeschäft

Auch ein sog. Scheingeschäft ist gemäß § 117 Abs. 1 BGB nichtig. Ein Scheingeschäft im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein eines wirksamen Rechtsgeschäfts hervorrufen, hingegen die mit dem betreffenden Rechtsgeschäft verbundenen Rechtswirkungen tatsächlich nicht eintreten lassen wollen.[1] Praxis-Beispiel Angabe einer höh...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / a) Gesetzliche Grundlage

Rz. 235 Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner, § 26 Abs. 1 FamGKG. Soweit ein Kostenschuldner aufgrund von § 24 Nr. 1 oder Nr. 2 FamGKG (Erstschuldner) haftet, soll die Haftung eines anderen Kostenschuldners (z.B. Entscheidungsschuldners) nur geltend gemacht werden, wenn eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des ersteren erfolglos geblieben ist oder...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 1 Begriff des Ehrenamts

Eine genaue gesetzliche Definition des "Ehrenamts" besteht nicht. Dem Begriff nach ist eine ehrenamtliche Tätigkeit dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht um des Geldes oder eines anderen materiellen Vorteils willen, sondern ohne Vergütung und darum "ehrenhalber" ausgeübt wird. Aus der Geschichte des Ehrenamts heraus ist dabei die ehrenamtliche Tätigkeit auf gemeinnützige Ar...mehr

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§ 6 Auslagen / II. Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen

Rz. 12 Der Rechtsanwalt hat die Möglichkeit, derartige Entgelte in Einzelberechnung in voller Höhe (VV Nr. 7001) oder aber als gemeinhin bekannte "Auslagenpauschale" (VV Nr. 7002) geltend zu machen. Diese Pauschale beträgt 20 % der gesetzlichen Gebühren, darf einen Betrag von 20,00 EUR pro gebührenrechtlicher Angelegenheit jedoch nicht überschreiten. Rz. 13 Für die Mitteilung...mehr

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§ 1 Allgemeines / IV. Mehrere Rechtsanwälte

Rz. 96 Wurde der Auftrag mehreren Rechtsanwälten, die nicht in einer Berufsausübungsgesellschaft ihren Beruf gemeinschaftlich ausüben, zur gemeinschaftlichen Erledigung übertragen, erhält jeder Rechtsanwalt für seine Tätigkeit die volle Vergütung. Diesen Fall findet man sehr häufig in Strafverfahren, eher selten im Familienrecht. Rz. 97 Im Familienrecht kommen aber doch sehr ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / I. Addition mehrerer Gegenstände

Rz. 92 § 22 Abs. 1 RVG behandelt den Grundsatz, dass in derselben Angelegenheit mehrere Gegenstände zusammengerechnet werden. Rz. 93 Beispiel Es wird ein Unterhaltsantrag eingereicht. In diesem Schriftsatz werden verschiedene Anträge gestellt: Hier treffen in derselben Angelegenheit mehrere Gegenständ...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 4. "Kreative" Vereinbarungen

Rz. 242 Es muss nicht immer der Stundensatz oder das Pauschalhonorar sein, das mit dem Mandanten vereinbart wird. Man kann auch Vereinbarungen treffen, die fallbezogen sinnvoll sind. Nachstehend wird auf einzelne, in der untenstehenden Aufstellung enthaltene Vereinbarungsmodelle näher eingegangen. Rz. 243 Es bieten sich viele verschiedene Arten von Vergütungsvereinbarungen im...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 7. Kostenquotelung

Rz. 293 Auch die Kostenquotelung bringt dem Anwalt die Möglichkeit, weitere Gebühren bis hin zur Wahlanwaltsvergütung zu erhalten; hier über die Kostenerstattung und sein eigenes Beitreibungsrecht nach § 126 ZPO. Beispiel Antrag auf Zahlung eines Zugewinnausgleichanspruchs des bedürftigen Antragstellers, dem VKH bewilligt wurde, i.H.v. 30.000,00 EUR, Endbeschluss mit Kostenen...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / XVI. Vergütungsbarometer

Rz. 342 Das Soldan-Institut für Anwaltmanagement hat das Ergebnis einer Studie herausgegeben ("Vergütungsbarometer" zu den durchschnittlichen Stundensätzen in den jeweiligen Kammerbezirken): https://soldaninstitut.de/barometer-galerie/ (letzter Abruf: 19.5.2023) Rz. 343 13 Kammern haben sich an dieser Studie beteiligt. Einige Kammern haben die Ergebnisse kostenlos zum Download...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 3. Individuelle Bearbeitungszeit

Rz. 291 Auch hat sich der BGH [196] sehr anwaltsfreundlich zur Gestaltung von Anwaltshonoraren geäußert. Darin hat er festgehalten, dass bei der Beurteilung der Frage, ob eine vereinbarte Vergütung unangemessen ist, nicht darauf abgestellt werden kann, welches Honorar ggf. als angemessen zu betrachten ist, sondern vielmehr es darauf ankommt, ob die zwischen den Parteien getro...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / c) Beweislast

Rz. 78 Die Beweislast für die Einhaltung der Textform trägt nach Ansicht von Einsele die Partei, die aus der Einhaltung der Textform Rechte herleiten will.[56] Dies wird der Rechtsanwalt sein, wenn er eine höhere als die gesetzliche Vergütung beanspruchen möchten; im umgekehrten Fall der Mandant. Rz. 79 Praxistipp Wird dem Mandanten die Vergütungsvereinbarung übermittelt, sol...mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / 7. Folge der pflichtwidrigen Mandatsannahme auf den Anwaltsvertrag und die Honoraransprüche

Rz. 64 Der BGH vertritt eine klare Auffassung zu den Rechtsfolgen bei pflichtwidriger Mandatsannahme: Zitat "Ein Anwaltsvertrag, mit dessen Abschluss der Rechtsanwalt gegen das Verbot verstößt, widerstreitende Interessen zu vertreten, ist nichtig. Ein Anwaltsvertrag verstößt aber nicht deshalb gegen das Verbot, widerstreitende Interessen zu vertreten, weil der Anwalt im Gebühr...mehr

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§ 1 Allgemeines / VII. Beratung

Rz. 71 Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, soll der Rechtsanwalt auf den Abschluss einer Gebührenvereinbarung hinwirken (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG). Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, erhält der Rechtsanwalt seine Gebühren nach den Vorschriften des bü...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / C. Beratungshilfe wird nicht bewilligt

Rz. 62 § 8 Abs. 2 BerHG regelt ein Verbot der Abrechnung (außerhalb der Beratungshilfegebühr von 15,00 EUR) in den Fällen nachträglicher Antragstellung nach § 6 Abs. 2 BerHG nur bis zur negativen Entscheidung des Gerichts. Lehnt das Gericht die nachträglich beantragte Beratungshilfe ab, kann der Anwalt somit seine gesetzliche Vergütung abrechnen, wenn er seinen Auftraggeber ...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 10. Rückforderung bei Vermögensverbesserung

Rz. 331 Auch wenn der Auftraggeber durch die VKH zunächst völlig kostenfrei gestellt ist, bedeutet dies doch nicht, dass nicht irgendwann Zahlungen zu leisten sind. Nach § 120a Abs. 1 S. 4 ZPO, kann das Gericht die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen bis zu vier Jahren nach rechtskräftiger Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens ändern, wenn sich ...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 2. Anforderungen an Time-Sheets

Rz. 275 Immer wieder taucht die Frage auf, wie detailliert Time-Sheets, bzw. Stundenaufschriebe sein müssen und ob diese dem Mandanten mit der Rechnung vorzulegen sind. Rz. 276 Mit der Rechnung ist nach Auffassung des OLG Düsseldorf ein Time-Sheet, aus dem sich die aufgewendeten Stunden entnehmen lassen, vorzulegen.[184] Rz. 277 Muss der Anwalt seine Forderung dann gerichtlich...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 1. Gesetzliche Bestimmung

Rz. 164 § 4b RVG regelt die Rechtsfolge bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung, die den Anforderungen des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 oder des § 4a Abs. 1 und 3 Nr. 1 und 4 RVG nicht entspricht: § 4b RVG (1) -1-Aus einer Vergütungsvereinbarung, die nicht den Anforderungen des § 3a Absatz 1 Satz 1 und 2 oder des § 4a Absatz 1 und 3 Nummer 1 und 4 entspricht, kann der Rechtsanwa...mehr

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§ 1 Allgemeines / b) Kriterien zur Ausübung des Ermessens/Kammergutachten

Rz. 83 Unter welchen Kriterien eine Rahmengebühr bestimmt wird, regelt § 14 Abs. 1 RVG. Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt (und nicht der Mandant!) die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allemmehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / e) Einkommensverhältnisse

Rz. 318 Zunächst ist für die Bewertung das in drei Monaten vor Antragstellung erzielte Nettoeinkommen zugrunde zu legen,[242] vgl. dazu auch zu § 34 FamGKG, Rdn 185 und 307 in diesem Kapitel. Rz. 319 Tritt während des Verfahrens eine Steigerung oder Minderung des Nettoeinkommens ein, ist dies bei der Wertberechnung nicht zu berücksichtigen.[243] Etwas anderes gilt nur dann, w...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufwandsentschädigung des A... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Verdienstausfall Zeitverlust Arbeitslohnmehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / d) Scheinehe

Rz. 137 Zur Scheinehe hat der BGH ausgeführt:[183] Zitat "1. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Aufhebung der mit einem Ausländer zum Zwecke der Erlangung eines Aufenthaltstitels eingegangenen Scheinehe ist nicht rechtsmissbräuchlich." 2. Eine Partei, die rechtsmissbräuchlich die Ehe geschlossen und hierfür ein Entgelt erhalten hat, trifft grunds...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für die Gerichtskosten

Rz. 665 Gegen den Beschluss des Familiengerichts, durch den der Verfahrenswert für die Gerichtsgebühren festgesetzt worden ist, § 55 Abs. 2 FamGKG, kann Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR übersteigt, § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Der Wert einer Verfahrenswertbeschwerde berechnet sich nach Differenz zwischen den nach dem festgesetzten ...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 2. Zeitpunkt der Bewilligung/Beiordnung

Rz. 24 Ärgernis in der Praxis ist immer wieder der Zeitpunkt einer Entscheidung über die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe und/oder Beiordnung des Anwalts. Hier "hängt" nicht nur der Mandant/Auftraggeber sondern auch der anwaltliche Vertreter häufig völlig in der Luft, hat keine Kostensicherheit und trägt ein hohes Kostenrisiko im Falle einer Ablehnung. Dem Rechtssuchend...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 6. Entpflichtung

Rz. 48 Grundsätzlich gilt, dass der Rechtsanwalt seinen Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse nach § 45 RVG auch dann nicht verliert, wenn die Verfahrenskostenhilfe aufgehoben wird, denn die Beiordnung besteht daneben unverändert fort. Hier ist es vielmehr so, dass das Gericht die dem anwaltlichen Vertreter im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe gezahlte oder noch zu zah...mehr

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§ 1 Allgemeines / X. Übergangsrecht – Verfahrenswerte

Rz. 74 § 71 Abs. 1 GKG und § 63 Abs. 1 FamGKG regeln die Übergangsvorschriften für die Streit-/Verfahrenswerte und insbesondere § 63 Abs. 1 FamGKG ist in Familiensachen von besonderer Bedeutung. Danach wird für die Frage, ob neues Recht für die Berechnung der Gerichtskosten anwendbar ist, einheitlich darauf abgestellt, wann ein Verfahren anhängig gemacht wurde bzw. ein Recht...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / B. Unzulänglichkeit der Beratungshilfegebühren

Rz. 58 Die Gebühren nach dem Beratungshilfegesetz sind insbesondere in Familiensachen oft nicht einmal kostendeckend, weil beispielsweise die Beratungsgebühr von 38,50 EUR kaum die Kosten für das Anlegen der Akte deckt (bei konkreter Gegenüberstellung der aufzuwendenden Materialien und Arbeitszeit der Angestellten), geschweige denn auch nur annähernd eine adäquate Vergütung ...mehr

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§ 6 Auslagen / III. Regelung in § 50 RVG

Rz. 41 Im Zuge des 2. KostRMoG wurde auch der Wortlaut des § 50 Abs. 1 S. 1 RVG geändert, wonach bislang nach Deckung der in § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bezeichneten Kosten und Ansprüche "die Staatskasse über die Gebühren des § 49 hinaus weitere Beträge bis zur Höhe der Gebühren nach § 13 einzuziehen" hatte. Aufgrund dieser Formulierung war es in der Vergangenheit umstritten, ob ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Gesetzgebungsverfahren

Rz. 627 Seit dem 1.9.2009 gilt: Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist der Wert in der Regel unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung gegenüber der Hauptsache zu ermäßigen, § 41 S. 1 FamGKG. Dabei ist nach § 41 S. 2 FamGKG von der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Werts auszugehen. Rz. 628 Zur Abrechnung (Vergütung) der einstweiligen Anordnungsverfahren vg...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / XVII. VKH-Prüfungsverfahren

Rz. 658 Der Wert des VKH-Prüfungs-(Bewilligungs-)verfahrens berechnet sich nach § 23a RVG: § 23a Gegenstandswert im Verfahren über die Prozesskostenhilfe "(1) Im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe oder die Aufhebung der Bewilligung nach § 124 Nummer 1 der Zivilprozessordnung bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert; im ...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 3. Anrechnung der fiktiven Geschäftsgebühr (Honorarvereinbarung)

Rz. 186 Zwei BGH-Entscheidungen aus dem Jahre 2009 sorgen in der Praxis immer wieder für Verwirrung, wenn man allein die Leitsätze ohne Kenntnis des Sachverhalts liest: Zitatmehr

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§ 1 Allgemeines / V. Der erteilte Auftrag

Rz. 98 Grundsätzlich ist der erteilte Auftrag dafür entscheidend, welche Gebühren anfallen (z.B. Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG oder vorzeitige Beendigung bei Verfahrensauftrag Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG).[34] Die Frage nach dem erteilten Auftrag ist daher für den Ansatz der richtigen Gebühr maßgeblich. Notwendig ist darüber hinaus die Unterscheidung zwischen Angelegenheit und G...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 1. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse

Rz. 261 Bei einem Gegenstandswert bis einschließlich 4.000,00 EUR berechnen sich die Gebühren nach der Gebührentabelle als Anlage zu § 13 Abs. 1 RVG. Die Gebühren bei einem Gegenstandswert von mehr als 4.000,00 EUR sind der Tabelle des § 49 RVG zu entnehmen. Der Höchstwert liegt bei über 50.000,00 EUR. Ab diesem Wert erhält der Rechtsanwalt eine Festgebühr von 659,00 EUR (en...mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / B. Mandatsablehnung

Rz. 3 Gerade im Familienrecht treten Mandanten mit schwieriger Persönlichkeitsstruktur gehäuft auf. Solange eine Pflicht zur Annahme des Mandats nicht besteht, sollten Anwälte daher immer sorgfältig prüfen, ob sie ein Mandat annehmen möchten. Trennung/Scheidung stellen eine außergewöhnliche Lebenssituation für Menschen dar. Es geht um "alles, was wichtig ist". Trennung/Schei...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / E. Widerrufsbelehrung

Rz. 93 Die Regelungen der §§ 312b, 312g, 355, 356, 357a BGB, Art. 246a, 246b EGBGB des Fernabsatzes und des Verbraucherschutzes sind auch auf Anwaltsverträge anwendbar, so entschied der BGH 2017.[33] Rz. 94 Die Voraussetzungen zur Annahme eines Fernabsatzgeschäfts sind nach BGH:mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 11. Wert bei Aufhebung der VKH-Bewilligung

Rz. 333 Sofern der RA in einem Verfahren auf Aufhebung der VKH-Bewilligung gemäß § 124 Nr. 1 ZPO tätig wird (wenn der Antragsteller durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der VKH maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat), so sind auch in diesem Verfahren Gebühren nach Nr. 3335 VV RVG aus dem Wert der Hauptsache zu berechnen, § 23a Ab...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / VII. Zeitpunkt der Antragstellung

Rz. 35 Es war in der Vergangenheit immer wieder strittig, bis wann ein Beratungshilfeantrag gestellt werden konnte. Das Gesetz sah selbst bis 31.12.2013 keine Frist für die Antragstellung vor. So hat das AG Koblenz einen Antrag noch ein Jahr nach der letzten erkennbaren Tätigkeit des Rechtsanwalts für zulässig erachtet.[23] Rz. 36 Hansens hält die Auffassung für falsch, das D...mehr