Fachbeiträge & Kommentare zu Verhaltensbedingte Kündigung

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / 2. Verhaltensbedingte Kündigung

Rz. 74 Je nach Intensität und Dauer der Verstöße kann eine unerlaubte Privatnutzung ein wichtiger Grund an sich für eine verhaltensbedingte Kündigung sein.[55] Voraussetzung hierfür ist eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung. Eine Arbeitsvertragsverletzung kann nur dann vorliegen, wenn entweder die private Nutzung des mobilen Kommunikationsgerätes schlechthin verboten is...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 4. Kündigung

Rz. 85 Ob die Verwendung des Autotelefons zu privaten Zwecken vertragswidrig und damit kündigungsrelevant ist, hängt von den konkreten betrieblichen Umständen ab. In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass private Telefonate, die unerlaubt über die betriebliche Fernsprechanlage auf Kosten des Arbeitgebers geführt werden, grundsätzlich sogar den Ausspruch einer frist...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 1. Grundsätze

Rz. 105 Bei dem Missbrauch betrieblicher Kommunikationseinrichtungen handelt es sich um ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers. Kündigungsschutzrechtlich handelt es sich damit um eine verhaltensbedingte Kündigung.[133] Die verhaltensbedingte Kündigung ist von der personenbedingten Kündigung abzugrenzen, bei der auf die fehlende Eignung oder Fähigkeit zur Erbringung der ...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 4. Internetsucht?

Rz. 116 Ungeklärt ist die Frage, ob eine Internetsucht als Krankheit anzuerkennen ist. Die Rechtsprechung hat sich hiermit bislang – soweit ersichtlich – nicht intensiv befassen müssen. Es stellt sich damit sicher die Frage, ob "Internetsucht" in der Praxis überhaupt vorkommt. Sofern die Voraussetzungen eines Suchtverhaltens allerdings bejaht werden, könnten die Grundsätze z...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / a) Exzessive Nutzung

Rz. 124 Unter einem Exzess versteht man eine das gewöhnliche Maß erheblich überschreitende Handlung. Dies gilt auch bei der Nutzung moderner Kommunikationsmittel. Nutzt ein Arbeitnehmer die ihm zur Verfügung gestellten Betriebsmittel, insbesondere den Internetzugang und/oder das E-Mail-Programm in einer Art und Weise, die das übliche Maß erheblich überschreitet, handelt er e...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / b) Vertragsverstoß trotz Einwilligung in die Privatnutzung

Rz. 81 Auch bei grundsätzlicher Einwilligung des Arbeitgebers in die Privatnutzung kann ein Arbeitsvertragsverstoß vorliegen, wenn nämlich der Arbeitnehmer entweder einen ausdrücklich vereinbarten Umfang der Privatnutzung überschreitet (z.B. verboten im außereuropäischen Ausland telefoniert und dadurch Roaminggebühren verursacht[67]), das Maß der (nicht vorab vereinbarten) N...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 4. Sonderfall: Vielfache Abmahnungen und Verlust des Kündigungsrechts

Rz. 83 Nach der Rechtsprechung kann es notwendig sein mehrere gleichgelagerte Abmahnungen auszusprechen, um die Voraussetzungen für eine zulässige verhaltensbedingte Kündigung zu erfüllen. Allerdings kann eine Abmahnung auch ihre Funktion, den Arbeitnehmer vor einer wegen seines Fehlverhaltens drohenden Kündigung zu warnen (Warnfunktion), nur dann erfüllen, wenn der Arbeitne...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 2. Privatnutzung

Rz. 77 Für die Zulässigkeit der Privatnutzung des Autotelefons gelten keine Besonderheiten. Ob und in welchem Umfang die Benutzung des Autotelefons zu privaten Zwecken arbeitsvertragswidrig ist, richtet sich in erster Linie nach den arbeitsvertraglichen Regelungen bzw. den geltenden Betriebsvereinbarungen.[109] Fehlt eine solche Regelung, kann der Arbeitnehmer in der Regel b...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 1. Erfassung und Aufzeichnung von Telefondaten

Rz. 110 Bei Dienstgesprächen ist die Erfassung der Telefondaten (Zahl, Zeit, Gebühreneinheiten usw.) grundsätzlich zulässig, wenn nur das Verhalten des Arbeitnehmers, nicht aber seine Persönlichkeit unmittelbar betroffen ist.[173] Für die Zielnummer gilt das nicht, wenn der Gesprächspartner des Arbeitnehmers ein berechtigtes Interesse an deren Geheimhaltung hat und der Arbei...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / a) Privatnutzung entgegen einem ausdrücklichen Verbot/ohne ausdrückliche Zustimmung

Rz. 77 Nutzt der Arbeitnehmer ein ausdrücklich nur zu dienstlichen Zwecken überlassenes (Mobil-)Telefon entgegen einem ausdrücklichen Verbot während der Dienstzeit zu privaten Zwecken, so liegen per se zwei Arbeitsvertragsverstöße vor: Der Verstoß gegen das ausdrückliche Verbot und der private Verbrauch der Arbeitszeit. Dies kann – in aller Regel nach erfolgter Abmahnung – e...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 3. Gegenrechte des Arbeitnehmers

Rz. 78 Wird eine Abmahnung ausgesprochen, hat zunächst jeder Arbeitnehmer das Recht, eine Gegendarstellung abzugeben, die in die Personalakte aufzunehmen ist.[102] Verpflichtet ist der Arbeitnehmer hierzu nicht. Daneben besteht die Möglichkeit, die Beschwerderechte der §§ 84 ff. BetrVG in Anspruch zu nehmen.[103] Der Arbeitnehmer hat danach das Recht, sich sowohl bei seinem ...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 1. Grundsätze

Rz. 70 Bei der Abmahnung handelt es sich um eine einseitige Erklärung, die dem anderen Vertragsteil deutlich machen soll, dass ein bestimmtes vertragswidriges Verhalten nicht geduldet wird. Die Abmahnung zielt auf die Herstellung eines zukünftigen vertragsgemäßen Verhaltens ab. Mit der Beanstandung des konkreten Fehlverhaltens des Arbeitnehmers kommt der Abmahnung eine Rügef...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / VI. Sanktionsmöglichkeiten

Rz. 67 Verstöße des Arbeitnehmers gegen die Grenzen der Nutzung von Arbeitsmitteln stellen grundsätzlich eine Arbeitsvertragsverletzung dar, die mit arbeitsrechtlichen Sanktionen bedacht werden kann. Dies führt von der Ermahnung bis hin zur außerordentlichen Kündigung. In welcher Intensität Sanktionen in Betracht kommen, ist jeweils eine Frage der Umstände des Einzelfalls, i...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / 2. Haftung der Beschäftigten

Rz. 46 Soweit Beschäftigte ihre Arbeitsschutzpflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzen und hieraus dem Arbeitgeber, einem anderen Beschäftigten oder dritten Personen ein Schaden entsteht, sind sie grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet. Die Unfallverhütungsvorschriften stellen insoweit Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB dar. Allerdings unterscheiden sich...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Überprüfungspflichten des Arbeitgebers und ggf. Meldepflichten aufgrund des neuen Masernschutzgesetzes

Am 1.3.2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft getreten. Hintergrund des neuen Masernschutzgesetzes ist der Europäische Impfaktionsplan 2015–2020, der eine Strategie zur Eliminierung von Masern und Röteln beinhaltet. Dazu ist erforderlich, dass mindestens 95 % der Bevölkerung immun sein müssen. Schwerpunk...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / III. Versicherungsfall

Rz. 26 Was unter einem Versicherungsfall zu verstehen ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist also auf der Grundlage des Versicherungsscheins zu prüfen, welche ARB vereinbart sind. Sodann ist zu prüfen, wie dort geregelt ist, wann der Versicherer leistungspflichtig ist. Bei arbeitsrechtlichen Mandaten wird regelmäßig der Versicherungsschutz nach der Generalklausel zu prüfe...mehr

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Haftung und Verantwortung i... / 1.2.5 Beschäftigte als Adressaten

Die Beschäftigten sind nach dem ArbSchG verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten und gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen. Damit korrespondiert die Pflicht des Arbeitgebers, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unt...mehr

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Zeugnis / 11.6 Schlussfloskel

Die Schlussfloskel besteht aus vier Teilen. Aussage zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Ausdruck von Bedauern über das Verlassen des Unternehmens Dank Zukunftswünsche Eine Aussage zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist unbedingt notwendig, wenn der Beschäftigte aus eigenem Antrieb geht oder betriebsbedingt gekündigt wurde. Enthält das Zeugnis keine Angaben zur Beendigung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsratswahl / 6 Schutz der Betriebsratswahl

Die Behinderung der Betriebsratswahl ist jedermann (Arbeitgeber, Betriebsangehörigen, Dritten) bei Strafe verboten; z. B. Weigerung des Arbeitgebers, dem Wahlvorstand die erforderlichen Unterlagen zur Aufstellung der Wählerliste zur Verfügung zu stellen.[1] Ferner ist jeder Druck auf den Arbeitnehmer, zu wählen oder nicht zu wählen, untersagt. Keine Wahlbehinderung ist in de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1.2 Altersteilzeitarbeitsverhältnisse

Rn 12 Ebenso findet § 113 grundsätzlich auch auf Altersteilzeitarbeitsverhältnisse Anwendung. Denn bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis handelt es sich lediglich um eine Sonderform des befristeten Arbeitsverhältnisses.[30] Rn 13 Die Kündigungserleichterungen des § 113 gelten dabei auch für den Fall, dass mit dem Arbeitnehmer Blockaltersteilzeit vereinbart worden ist, sow...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / m) Verhaltensbedingte Kündigung

Rz. 383 Nach § 1 Abs. 2 KSchG sind Kündigungen, die durch Gründe, die in dem Verhalten eines Arbeitnehmers liegen, bedingt sind, sozial gerechtfertigt.[679] Betroffen ist regelmäßig der Leistungs- und/oder der Vertrauensbereich. Will der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer wegen eines pflichtwidrigen Verhaltens kündigen, ist er nach ständiger Rechtsprechung des BAG in der Regel ve...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 6. Muster: Klageerwiderung bei ordentlicher Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Rz. 626 Muster 4.57: Klageerwiderung bei ordentlicher Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen Muster 4.57: Klageerwiderung bei ordentlicher Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen An das Arbeitsgericht _____ Klageerwiderung in dem Rechtsstreit des _____ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen die xy-GmbH _____ (Bezeichnung des Arbeitgebers, N...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Abmahnung und Kündigung

Rz. 289 Die Notwendigkeit der Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung folgt aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 314 Abs. 2 i.V. m § 323 Abs. 2 BGB) und dem Ultima Ratio-Prinzip entsprechend dem in § 326 BGB enthaltenen Grundgedanken.[468] Einer Abmahnung bedarf es nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Ab...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / k) Personenbedingte Kündigung

Rz. 367 Nach § 1 Abs. 2 KSchG ist eine Kündigung sozial gerechtfertigt, wenn sie durch Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist. Eine personenbedingte Kündigung[631] liegt vor, wenn die Störung vom Arbeitnehmer nicht gesteuert werden kann, z.B. bei einer schweren Erkrankung, bei konstitutionell bedingtem Nachlassen der Leistungsfähigkeit wegen Trunk- u...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Kündigung

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§ 4 Arbeitsrecht / n) Verdachtskündigung

Rz. 392 In Rechtsprechung und Literatur ist das Institut der sog. Verdachtskündigung [697] anerkannt. Eine Verdachtskündigung kommt nur in Betracht, wenn dringende, auf objektiven Tatsachen beruhende schwerwiegende Verdachtsmomente vorliegen und diese geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen bei einem verständigen und gerecht abw...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Kündigungsschutzklage

Rz. 624 Muster 4.55: Kündigungsschutzklage Muster 4.55: Kündigungsschutzklage An das Arbeitsgericht _____ Klage des _____ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen die xy-GmbH _____ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname der Vertretungsberechtigten, Adresse) – Beklagte – Prozessbevollmächtigte: _____ Wir bestellen uns für den Kläger. Wir beant...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / o) Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 400 Der Betriebsrat[716] hat bei Kündigungen zahlreiche Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, denen auf Seiten des Arbeitgebers entsprechende Pflichten gegenüberstehen.[717] Nach § 102 Abs. 1 BetrVG muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Kündigung hören. Im vorliegenden Zusammenhang ist dabei zu beachten, dass die Rechtsprechung streng danach unterscheidet, ob de...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Sperrzeit

Rz. 469 Nach § 159 SGB III tritt eine Sperrzeit ein, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Wichtig sind alle Gründe, die es für den Arbeitslosen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit denen der Gemeinschaft der Beitragszahler unzumutbar erscheinen lasse...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Form

Rz. 299 Eine bestimmte Form, insbesondere die Schriftform, ist für die Wirksamkeit der Abmahnung nicht erforderlich; sie kann auch mündlich erteilt werden.[494] Wegen der Beweisfunktion in einem späteren Kündigungsrechtsstreit ist die Schriftform aber dringend anzuraten. Das gilt auch für den Nachweis, dass die Abmahnung dem Arbeitnehmer zugegangen und darüber hinaus zu sein...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 593 Muster 4.52: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB Muster 4.52: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB _____ (Name, Vorname) _____ (Straße, Hausnummer) _____ (PLZ, Ort) _____, den _____ Betriebsübergang gemäß § 613a BGB Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB Sehr geehrte/r Frau/Herr _____, mit diesem Schreiben möchten wir Sie gemäß § 613a Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches ("BG...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ff) Betriebsverfassungsrechtliche Amtsinhaber

Rz. 435 Vor Kündigungen des Arbeitgebers besonders geschützt sind nach § 15 Abs. 1 KSchG Mitglieder eines Betriebsrats (§§ 7 ff. BetrVG), einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 60 BetrVG), einer Bordvertretung (§ 115 BetrVG) und eines Seebetriebsrates (§ 116 BetrVG). Nach § 15 Abs. 2 KSchG haben die Mitglieder eines Wahlvorstandes (§ 16 BetrVG), Wahlbewerber (§ 14 Bet...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Inhalt

Rz. 297 Der Inhalt der Abmahnung wird von seinem Zweck, der Rüge- und Warnfunktion, bestimmt: Der Sachverhalt des Pflichtverstoßes muss konkret und präzise angegeben werden[488] (im Musterschreiben SV). Das Verhalten des Arbeitnehmers muss als nicht vertragsgemäß gerügt werden (Rügefunktion, im Musterschreiben RF). Für den Wiederholungsfall müssen arbeitsrechtliche Maßnahmen...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Entfernung einer zu Recht erteilten Abmahnung aus der Personalakte

Rz. 305 Der Arbeitnehmer kann die Entfernung einer zu Recht erteilten Abmahnung aus seiner Personalakte nur dann verlangen, wenn das gerügte Verhalten für das Arbeitsverhältnis in jeder Hinsicht bedeutungslos geworden ist. Ein Anspruch auf Entfernung einer zu Recht erteilten Abmahnung setzt nicht nur voraus, dass die Abmahnung ihre Warnfunktion verloren hat. Der Arbeitgeber ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / f) Muster: Sozialplan

Rz. 148 Muster 21.27: Sozialplan Muster 21.27: Sozialplan Auf der Grundlage des zwischen der Insolvenzverwalterin der Fa. A-GmbH und dem Betriebsrat abgeschlossenen Interessenausgleichs vom _____ wird zur Milderung der insolvenzbedingten Betriebsstilllegung und der daraus resultierenden sozialen Nachteile betroffener Arbeitnehmer folgender Sozialplan geschlossen: § 1 Geltungsber...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Anspruch auf Beseitigung der Abmahnung, Entfernung aus der Personalakte

Rz. 629 Das BAG hat in ständiger Rechtsprechung ein Recht des Arbeitnehmers anerkannt, gegen eine Abmahnung auch gerichtlich vorzugehen.[1043] Anspruchsgrundlage:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Durchführung des Sozialplanverfahrens (§§ 112, 112a BetrVG)

Rz. 735 Gegenstand des Sozialplanverfahrens ist die Regelung eines Ausgleiches oder einer Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den betroffenen Arbeitnehmern infolge der Betriebsänderung entstehen. Der Sozialplan soll in der Planungsphase, also vor Durchführung der Betriebsänderung aufgestellt werden. Der Abschluss eines vorsorglichen Sozialplanes ist nicht vom Betri...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / dd) Besondere Ausgestaltungen des Gesellschaftsverhältnisses/Gesellschaftervereinbarungen

Rz. 41 Je nach Ausgestaltung der Beteiligung besteht aus der Sicht der Eigentümerfamilie der Wunsch bzw. die Notwendigkeit, entweder im Gesellschaftsvertrag oder in begleitenden Gesellschaftervereinbarungen die Rolle des Managements als Gesellschafter abweichend vom gesetzlichen Regelfall zu definieren und die Rechte und Handlungsoptionen des Managements einzuschränken. Rz. ...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.3.1 Was sind Telearbeitsplätze?

Telearbeitsplätze liegen nur dann vor, wenn die Erbringer der Dienstleistung Arbeitnehmer des Betriebs sind. "Freie" Mitarbeiter unterliegen hingegen nicht den Arbeitsschutzmaßnahmen des Arbeitgebers, da diese "Freien" selbstständige Unternehmer sind, die für ihre Arbeitssicherheit selbst sorgen müssen. Die Telearbeit ist jedoch eine Grauzone, in der sehr viele Scheinselbsts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Compliance Office Online
Verantwortung / 3.1 Nichtwahrnehmung der Verantwortung als Vertragsverletzung

Verstößt eine Vertragspartei gegen ihre Verpflichtungen, so sieht das Recht dafür Sanktionen vor. Im Arbeitsrecht wird i. d. R. auf einen solchen Verstoß, ist er nicht außerordentlich erheblich, erst einmal mit einer Er- oder Abmahnung oder nur einem Kritikgespräch reagiert. Bei externen Beauftragen wird man bei Vertragsverletzungen durch mangelnde Leistungserbringung i. d. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Alkoholismus / 4 Verhaltensbedingte Kündigung

4.1 Verletzung vertraglicher Haupt- und Nebenleistungspflichten Sozial gerechtfertigt kann eine verhaltensbedingte Kündigung in Zusammenhang mit ­Alkoholkonsum dann sein, wenn der Mitarbeiter aufgrund seines Alkoholmissbrauchs und dessen Auswirkungen vertragliche Haupt- oder Nebenleistungspflichten verletzt. Die Hauptleistungspflicht ist bspw. beeinträchtigt, wenn der Mitarbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Alkoholismus / 4.2 Verschulden

Die steuerbaren Vertragsverletzungen des alkoholisierten Mitarbeiters können nach allgemeiner Ansicht eine verhaltensbedingte Kündigung regelmäßig nur rechtfertigen, wenn der Mitarbeiter nicht nur objektiv und rechtswidrig, sondern auch schuldhaft seine Haupt- und Nebenleistungspflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt hat. Hier kann auf die Grundsätze zur selbstverschuldete...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Alkoholismus / 4.1 Verletzung vertraglicher Haupt- und Nebenleistungspflichten

Sozial gerechtfertigt kann eine verhaltensbedingte Kündigung in Zusammenhang mit ­Alkoholkonsum dann sein, wenn der Mitarbeiter aufgrund seines Alkoholmissbrauchs und dessen Auswirkungen vertragliche Haupt- oder Nebenleistungspflichten verletzt. Die Hauptleistungspflicht ist bspw. beeinträchtigt, wenn der Mitarbeiter alkoholbedingt nicht zur Arbeit erscheint, seinen Rausch i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Alkoholismus / 4.4 Abmahnung

Die Arbeitsgerichtsbarkeit hat das kündigungsrechtliche Instrument der Abmahnung und die Regel geschaffen, die verhaltensbedingte Kündigung sei normalerweise nur wirksam, wenn der Mitarbeiter zuvor vergeblich abgemahnt worden sei = fehlende Abmahnung als Kündigungssperre.[1] Allerdings kann eine Abmahnung in Fällen von Alkoholkonsum ausnahmsweise dann entbehrlich sein, wenn ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Alkoholismus / 4.5 Versetzung

Der Arbeitgeber ist gehalten, eine Umsetzungs- oder Versetzungsmöglichkeit des alkoholauffälligen Mitarbeiters vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung zu prüfen und ggf. zu realisieren.[1] Die Versetzung muss nicht schon deswegen erfolgen, weil sich die Maßnahme als milderer Eingriff in den sozialen Besitzstand des Mitarbeiters darstellt. Die Umsetzung oder Versetz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Alkoholismus / 4.3 Wiederholungsgefahr

Im Bereich der verhaltensbedingten Kündigung aufgrund alkoholbedingter Vertragsverletzungen gilt das Prognoseprinzip. Der Arbeitgeber muss vortragen und beweisen, dass eine Wiederholungsgefahr dieses Fehlverhaltens besteht und sich der vergangene Alkoholmissbrauch auch zukünftig belastend auswirkt. Diesen Beweis wird er ohne Ausspruch einer vergeblichen Abmahnung wegen eines...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Alkoholismus / 4.6 Interessenabwägung

Im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung ist sodann zu ermitteln, ob die Nachteile des alkohollabilen Mitarbeiters aus der Kündigung gegenüber den Vorteilen des Arbeitgebers aus dieser Maßnahme überwiegen. Zugunsten des Mitarbeiters sind insbesondere zu berücksichtigen: Art, Schwere und Häufigkeit der vorgeworfenen Vertragsverletzungen, zusammenfassende Betrachtung gleic...mehr

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Alkoholismus / 3.2 Alkoholtests

Im Grundsatz ist davon auszugehen, dass die Erhebung personenbezogener Daten, die über den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers oder sein privates Verhalten Aufschluss geben, das verfassungsrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG) beeinträchtigen. Bei Bluttests ist auch das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 3. Verhaltensbedingte Kündigung

a) Darlegungs- und Beweislast Rz. 107 Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines verhaltensbedingten Kündigungsgrundes (§ 1 Abs. 2 S. 4 KSchG). Er hat im Kündigungsschutzprozess alle Umstände darzulegen, die den Vorwurf begründen, der Arbeitnehmer habe vertragswidrig gehandelt und die die Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers ausfalle...mehr