Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Reichweite des Vertragsstatuts (Abs 1 und Abs 2).

Rn 5 Art 12 I nennt – wie schon Art 10 EVÜ und ex Art 32 I EGBGB – Regelbeispiele (s Rauscher/Freitag Art 12 Rz 6; MüKoIPR/Spellenberg Art 12 Rz 3) für die Reichweite des von ROM I berufenen Rechts, deren Anwendungsbereich nicht immer scharf zu trennen ist. Soweit die Parteien keine vorrangigen anderen Festlegungen (Vertragsfreiheit) getroffen haben – zB Ausschluss des CISG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sittenwidrigkeit von Bedingungen.

Rn 6 Insb Bedingungen, die den Bedachten zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen bewegen sollen, sind an § 138 I zu messen. Dabei ist grds auf den Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung abzustellen; bei einem Wertewandel dürfte es angezeigt sein, auf den Zeitpunkt des Erbfalls abzustellen, um den Verfügungen des Erblassers zur Wirksamkeit zu verhelfen (s Vor §§ 2064 ff Rn 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 19 Die Sicherheit ist zurückzugeben oder zu verwerten (Lützenkirchen MDR 19, 257; LG Halle NZM 08, 685: wenn Forderung unstr, rechtskräftig festgestellt oder evident begründet ist, Karlsr ZMR 09, 120 u Hamm ZMR 16, 619: auch wenn die Forderung streitig ist, LG Hambg ZMR 17, 164). Grds ist die Kaution zurückzugeben (zur Verjährung des Mieteranspruchs nach § 195 vgl LG Berl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 14 Eine einseitige Abrechnung wird regelmäßig als einseitiges tatsächliches Anerkenntnis zu werten sein (LAG Rheinland-Pfalz MDR 03, 159 [LAG Rheinland-Pfalz 09.10.2002 - 9 Sa 654/02]; LAG Köln 11 Sa 1329/06: Gehaltsabrechnung; BGH NJW-RR 04, 92, 94 f [BGH 24.07.2003 - VII ZR 79/02] Bauleistungen), ebenso eine Aufrechnungserklärung (LArbG Berlin-Brandenburg 13 Sa 832/10, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Tatsachenkenntnis.

Rn 13 Gemeint ist die Kenntnis jener Tatsachen, aus denen der Anspruch herzuleiten ist (BGH NZI 23, 872 [BGH 27.07.2023 - IX ZR 138/21] Rz 16). Sie ist vorhanden, wenn der Gläubiger auf Grund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Klage, sei es auch nur eine Feststellungsklage, erheben kann, die bei verständiger Würdigung so viel Erfolgsaussicht hat, da...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / Literaturtipps

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2174 BGB – Vermächtnisanspruch.

Gesetzestext Durch das Vermächtnis wird für den Bedachten das Recht begründet, von dem Beschwerten die Leistung des vermachten Gegenstands zu fordern. Rn 1 § 2174 ist die Anspruchsgrundlage für den Vermächtnisnehmer und enthält die Aussage, dass nach deutschem Recht das Damnations- und nicht das Vindikationslegat gilt (anders uU nach EuErbRVO, Vor § 2147 Rn 1). Dem schuldrec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verbindlichkeiten, erhaltene Anzahlungen

Rn. 840 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Aus Sicht des allg Sprachgebrauches werden Schulden und Verbindlichkeiten synonym verwandt, ähnlich verfährt das Schuldrecht in den §§ 366, 367 u 371 BGB einerseits und § 257 u § 762 BGB andererseits. Dem schließt sich auch das HGB im bilanzrechtlichen Teil an, wenn es in § 247 Abs 1 HGB von Schulden und (zB) in § 266 Abs 3 HGB von Verbindl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wegnahmerecht.

Rn 3 Das Wegnahmerecht besteht unabhängig davon, ob der Berechtigte noch Eigentümer der Einrichtung ist. Ist der Berechtigte Eigentümer, bedeutet Wegnahme die Trennung der Einrichtung von der Hauptsache (Staud/Bittner/Kolbe § 258 Rz 1). Ist der Berechtigte nicht mehr Eigentümer (§§ 93, 946), steht dem Berechtigten neben dem Trennungsrecht auch ein dingliches Aneignungsrecht ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Schrifttum: Aue, Mündliche Selbstanzeige beim Zoll, PStR 2010, 53; Bader, § 266a Abs. 1 und 2 StGB: Verjährung im Beitragsstrafrecht, PStR 2011, 239; Bernhard, Neue Rechnungsausstellungs- und Aufbewahrungspflichten im Umsatzsteuerrecht, NWB 2004, 2433; Berwanger, Private Putzhilfen und Schwarzarbeit, BB-Special 2/2004, 10; Bode, Lässt sich Steuerkriminalität wirksam bekämpfen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungszweck.

Rn 1 Ob ein durchsetzbarer Anspruch besteht, kann häufig erst nach der Vorlegung bzw Besichtigung einer Sache oder der Einsichtnahme in eine Urkunde beurteilt werden. Dem Interesse an der Besichtigung steht das Interesse des Besitzers an der Wahrung seiner Privatsphäre ggü. Die §§ 809 f sehen daher nur unter bestimmten Voraussetzungen einen eigenen schuldrechtlichen Anspruch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Konsumtion, mitbestrafte Nachtat und mitbestrafte Vortat

Rz. 885 [Autor/Stand] Das konsumierende Gesetz erfasst zwar nicht zwingend, aber doch in aller Regel den Unrechtsgehalt des verdrängten Gesetzes, so etwa der Einbruchsdiebstahl den regelmäßig gleichzeitig verwirklichten Hausfriedensbruch[2] oder nach früher überwiegender Meinung die durch das gewaltsame Öffnen der Räumlichkeit begangene Sachbeschädigung[3]. Hier spricht ande...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gegenleistungsansprüche.

Rn 6 Soweit den Ansprüchen auf dingliche Rechtsänderung ein Gegenleistungsanspruch ggü steht, wollte der Gesetzgeber ein zu starkes Auseinanderfallen der Verjährungen beider Ansprüche und Störung des Synallagmas dadurch, dass auf den Gegenleistungsanspruch nur die Regelverjährung (§ 195) Anwendung findet, vermeiden. Bsp ist der Anspruch des Übergebers eines Grundstücks auf T...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 5. Durchsetzung der Pflichtteilsrechte

Rz. 416 Die Durchsetzung der Pflichtteilsrechte gem. Art. 522 ZGB erfolgt durch Herabsetzungsklage. Die Herabsetzungsklage ist Gestaltungsklage. Vorrangig werden die Verfügungen von Todes wegen herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt für sämtliche Verfügungen verhältnismäßig, wobei Verfügungen zugunsten pflichtteilsberechtigter Erben nur bzgl. der ihren Pflichtteil übersteige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abwendung eines Nachteils.

Rn 8 Der Nachteil kann ein rechtlicher oder ein tatsächlicher sein (BRDrs 168/20, 84). Die Nachteile müssen solche sein, die 1. nicht § 27 I Nr 1 unterfallen und 2. wegen ihrer Eilbedürftigkeit es nicht erlauben, eine Versammlung einzuberufen (BRDrs 168/20, 84; s.a. Hamm ZWE 11, 415, 416; BayObLG ZMR 04, 604). Bsp für tatsächliche Nachteile: Ausfall der Heizungsanlage, Brand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, ProdHaftG § 14 ProdHaftG – Unabdingbarkeit.

Gesetzestext 1Die Ersatzpflicht des Herstellers nach diesem Gesetz darf im Voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. 2Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig. Rn 1 § 14 normiert in Umsetzung von Art 12 ProdHaftRL die Unabdingbarkeit der Herstellerhaftung und dient damit der Effektivität der europäischen Rechtsangleichung und dem Verbraucherschutz. Erfasst werd...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beihilfe

a) Tatbeitrag des Gehilfen ("Hilfe leisten") Rz. 153 [Autor/Stand] Beihilfe besteht in der "Hilfeleistung" zu einer fremden vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat. Die Mittel der Beihilfe sind gesetzlich nicht näher konkretisiert. Es genügt jeder Tatbeitrag, der als physische oder psychische Unterstützung, Förderung, Erleichterung, Verstärkung, Absicherung oder Ermöglichun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB G

Garage 1361b 4 Garantie vor 145 ff 3 AGB 307 35; 309 12, 15, 32; 305c 19 des Hauptmieters 540 16 Verbrauchsgüterkauf 479 1 Zusicherungshaftung 276 31 Garantie des Verkäufers 443 8 Beschaffenheit 443 14 Haltbarkeit 443 17 selbstständige~ 443 10 unselbstständige~ 443 11 Verjährung 443 10 Garantiehaftung 280 25 Garantievertrag 780 2 Garderobenmarke 793 5; 807 1 Garten 1361b 4 Gas; Kaufsache 43...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / Literaturtipps

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Schutzgesetze.

Rn 238 Von der Rspr größtenteils anerkannte, wichtige Schutzgesetze (keine abschließende Aufzählung) und Abgrenzung zu nicht als Schutzgesetz anerkannten Normen: Rn 239 Aus dem BGB: § 226 (RGZ 58, 214, 216), § 394 (RGZ 85, 108, 118), § 450 (Staud/Beckmann § 451 Rz 2), § 486 I (BeckOGK/Meier § 486 Rz 18 mwN), § 551 III 1 (LG Hamburg NJW-RR 04, 1530 [LG Hamburg 19.02.2004 - 333...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich 24 VersAusglG 4; 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleichswert einzelner...mehr

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zfs 08/2024, Wirksamkeit vo... / 2 Aus den Gründen:

[7] I. Das BG, dessen Entscheidung unter anderem in r+s 2022, 678 veröffentlicht ist, hat die Klausel in § 3a Abs. 2 Satz 1 ARB als intransparent und mithin nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam erachtet. (wird ausgeführt) [9] Die übrigen vom Kl. angegriffenen Klauseln hat das BG demgegenüber als wirksam angesehen … [13] II. Das hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand, sowei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Gesetzliche Bestimmtheit des § 370 AO

a) Steuergesetze und § 370 AO als Gesamttatbestand Rz. 25 [Autor/Stand] Von verfassungsrechtlicher Bedeutung ist die Frage der Abhängigkeit der Strafbarkeit nach § 370 AO vom Steuerrecht im Hinblick auf Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 1 GG. Nach Art. 103 Abs. 2 GG, der wortgleich in § 1 StGB wiederholt wird, ist die Bestrafung einer Tat nur zulässig, wenn die Strafbarkeit g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Finanzdienstleistungen.

Rn 66 Anlageberatung: Wendet sich ein Interessent wegen einer konkreten Anlageentscheidung an ein Kreditinstitut/Beratungsunternehmen und lässt dieses sich auf die Beratung ein, so kommt auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ein Beratungsvertrag zustande (BGHZ 123, 126, 128; 100, 117, 122; BGH NJW 00, 3275). Dies gilt auch dann, wenn der Kunde sich nach bereits getroffener An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen erf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB W

Wächteramt 1666 1 Waffen Verkehrspflichten 823 164; 832 10 Wahlrecht 262 4 Wahlrecht für Ausgleichsberechtigte bei Ausgleich einer laufenden Versorgung 19 VersAusglG 16 f. Wahlschuld 243 5; 245 14; 262 1; 2154 1 Wahlvermächtnis 262 3; 2154 1; 2184 1; 2185 1 Wahrscheinlichkeit und Schadensersatz 249 52 Währung 245 12 CISG 245 17 Ersetzungsbefugnis 245 14 stillschweigende Rechtswahl Art....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Norm ist nicht nur für die Abgabe einer Willenserklärung (zur Zeitbürgschaft BGH NJW 96, 1052, 1053 [BGH 23.01.1996 - XI ZR 105/95]; zur Ablehnung des Angebots auf Vertragsverlängerung BGH NJW 75, 40) oder die Bewirkung einer Leistung, sondern auch für die fälligkeits- oder verzugsauslösenden Fristen (BGH NJW 07, 1581 Rz 13, 24 ff) relevant. Damit hat sie keine Bede...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anwendungsbereich.

Rn 62 Der Verwirkung unterliegen grds sämtliche Rechte, Rechtsstellungen und Befugnisse. Sie findet im gesamten Bereich des Privatrechts als allg Regel Anwendung und zwar einschl des Familienrechts (BGH FamRZ 02, 1698 ff), des Erbrechts (München FamRZ 05, 1120; vgl BVerfG NJW 07, 1043), der gewerblichen Schutzrechte (BGH GRUR 01, 1161, 1163; Kobl GRUR-RR 06, 184; BGH NJW 14,...mehr

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Ausschlussfrist / 8 Verwirkung, Verjährung

Mit der Geltendmachung in Textform wird lediglich das Erlöschen des Anspruchs aufgrund einer Ausschlussklausel vermieden. Andere Rechtsinstitute, die die Geltendmachung des Anspruchs hindern können, bleiben davon unberührt. Ansprüche können daher auch trotz Geltendmachung gleichwohl nach den Verjährungsbestimmungen der §§ 194 ff. BGB verjähren Verjährung. Beispiel Ein Beschäf...mehr

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Ausschlussfrist / 1 Einleitung

Das Arbeitsrecht zeichnet sich zum einen durch eine große Regelungsdichte und zum anderen durch das Bedürfnis nach Rechtssicherheit und Rechtsklarheit aus.[1] Es hat sowohl in wirtschaftlicher als auch sozialer Hinsicht große Bedeutung für die Beteiligten. Dies gilt sowohl für den Arbeitgeber, aber vor allem für den Arbeitnehmer. Traditionell sind diese Vertragsverhältnisse ...mehr

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Ausschlussfrist / 5.1.10 Sonderfall: Urlaub und Urlaubsabgeltung

Nach allgemeiner Meinung findet eine Regelung zur Ausschlussfrist keine Anwendung für die Geltendmachung von gesetzlichen Urlaubsansprüchen.[1] Gesetzliche Urlaubsansprüche unterliegen einem eigenständigen Fristenregime, das den Beschäftigten lediglich zwingt, seine Ansprüche rechtzeitig vor Ablauf des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraums zu verlangen, und auf das de...mehr

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Ausschlussfrist / 7.5 Hemmung

Die Ähnlichkeit von Funktion und faktischer Wirkung gebietet es, auf die Ausschlussfrist diejenigen Verjährungsvorschriften entsprechend anzuwenden, deren Zweck dem Wesen der Ausschlussfrist nicht widerspricht.[1] Ausschluss und Verjährung haben eine unterschiedliche Rechtswirkung. Der Ausschluss lässt das Recht untergehen, die Regeln zur Verjährung geben dem Schuldner eine ...mehr

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Ausschlussfrist / 6.5 Reichweite der Geltendmachung

Jeder (Haupt-)Anspruch ist für sich geltend zu machen. Für unselbstständige Nebenansprüche ist keine eigenständige Geltendmachung erforderlich.[1] Dies gilt auch für akzessorische Zinsansprüche.[2] Nur für Ansprüche, die auf demselben Sachverhalt beruhen, genügt die einmalige Geltendmachung, um den Eintritt des Verfalls zu hindern. Dabei ist zu beachten, dass dies für die Ver...mehr

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Ausschlussfrist / 3.2.1 Geltungsbereich nach Rechtsgrundlage

Eine Ausschlussklausel kann sowohl individualrechtlich als auch kollektivrechtlich in das Vertragsverhältnis einbezogen werden. Grundsätzlich erfassen Klauseln, die aufgrund eines Tarifvertrags unmittelbar gelten, so wie § 37 TVöD, oder auf die im Arbeitsvertrag Bezug genommen wird[1], den gesamten Bereich der arbeitsrechtlichen Ansprüche, unabhängig davon, auf welcher Recht...mehr

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Ausschlussfrist / 4 Rechtswirkung und Geltendmachung im Rechtsstreit

Die Ausschlussklausel bewirkt, dass Ansprüche erlöschen, die nicht innerhalb der Ausschlussfrist in der vorgeschriebenen Form gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht werden. Die Rechtswirkung tritt ein, ohne dass es einer Erklärung oder Handlung der Vertragsparteien bedarf. Es ist auch nicht erforderlich, dass die Vertragsparteien den Ablauf der Frist erkennen oder wis...mehr

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Ausschlussfrist / 3.2.2.3 Nicht von der Ausschlussfrist erfasste Ansprüche

Von der Ausschlussfrist werden nicht erfasst: Bestimmte Schadensersatzansprüche. Nach § 309 BGB ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzu...mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 4.2 Aufbewahrung von Rechnungen

Ein gewerbetreibender Unternehmer ist verpflichtet, dem zuständigen Leiter des Finanzamtes unter anderem den Ort, an dem die mit seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zusammenhängenden Unterlagen aufbewahrt werden (zu denen auch Rechnungen gehören), mitzuteilen. Bei den in elektronischer Form ausgestellten Rechnungen besteht die Möglichkeit, sie auf dem Territorium eines anderen ...mehr

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Verhältnis zwischen Umsatzs... / 3. Verfahrensrechtliche Wirkung der Jahressteuerfestsetzung/-anmeldung

Die Festsetzung der Jahresumsatzsteuer nimmt den Inhalt von Steuerfestsetzungen aufgrund von Voranmeldungen in sich auf.[14] Die in den Voranmeldungen festgesetzten Steuern werden in die Jahresveranlagung miteinbezogen.[15] Deutlich wird dies auch bei der Bemessung der Steuer aufgrund der Jahreserklärung. Diese wird für das gesamte Kalenderjahr in voller Höhe festgesetzt und...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 3.4.1 Tatbestände

Rz. 17 Erforderlich für das Eingreifen des Abzugsverbotes ist, dass die Zuwendung der Vorteile eine rechtswidrige Handlung darstellt, die den Tatbestand eines deutschen Strafgesetzes (§ 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB) oder einer Bußgeldvorschrift erfüllt. Das sind u. a.:[1] , [2] Bestechung im in- und ausländischen geschäftlichen Verkehr, § 299 Abs. 2 und 3 StGB Vorteilsgewährung, § 333 ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3 Verbindlichkeiten

Rz. 118 Für KapG und KapCoGes existieren detaillierte Gliederungsvorschriften (§ 266 Rz 142 ff.). Für nicht diesen Vorschriften unterliegende Kfl. ist eine entsprechende Aufgliederung zwar empfehlenswert und in der Praxis üblich, allerdings nicht zwingend. Die hinreichende Aufgliederung i. S. v. § 247 Abs. 1 HGB erfordert zumindest die Angabe von Verbindlichkeiten gegenüber ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1.1 Grundsatz

Rz. 24 Die Verpflichtung muss ggü. einem Dritten bestehen. Reine Innenverpflichtungen, die sich der Bilanzierende selbst auferlegt, fallen nicht hierunter. Jedoch werden oftmals Kombinationen aus Drittverpflichtung und Eigeninteresse des Kaufmanns auftreten. In diesen Fällen reicht die Außenverpflichtung aus, die Rückstellungsverpflichtung als ungewisse Verbindlichkeit zu be...mehr

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Selbstständiges Beweisverfa... / 7 Wirkungen

Durch Zustellung des Antrags auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens wird die Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB gehemmt, und zwar für sämtliche Mängelansprüche, die mit dem vom Antragsteller beschriebenen äußeren Mangelerscheinungsbild zusammenhängen.[1] Die Verjährung ist selbstverständlich nur zwischen den Parteien des Beweisverfahrens und etwaigen Stre...mehr

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Selbstständiges Beweisverfa... / 10 Selbstständiges Beweisverfahren in der Eigentümergemeinschaft

In erster Linie ist das selbstständige Beweisverfahren im Hinblick auf Mängelansprüche gegen den Bauträger in den Eigentümergemeinschaften von größter Bedeutung. Ein selbstständiges Beweisverfahren kommt weiter auch dann in Betracht, wenn etwa ungeklärt ist, ob ein Feuchtigkeitsschaden seine Ursache im Sondereigentum oder im Gemeinschaftseigentum hat. Als nach § 1041 BGB "zu...mehr

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Selbstständiges Beweisverfa... / Zusammenfassung

Begriff Das selbstständige Beweisverfahren der §§ 485 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) bietet die Möglichkeit, durch Einholung eines Sachverständigengutachtens ein kostenintensives und zeitraubendes Klageverfahren zu vermeiden. Mit diesem Verfahren kann die Verjährung von kauf- und werkvertraglichen sowie von mietvertraglichen Ansprüchen gehemmt werden. Gesetze, Vorschriften...mehr

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Selbstständiges Beweisverfa... / 8 Streitverkündung

Auch im selbstständigen Beweisverfahren ist die Streitverkündung zulässig.[1] Durch Zustellung der Streitverkündungsschrift wird die Verjährung im Verhältnis zum Streitverkündeten gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB gehemmt. Dieser muss sich das Ergebnis der Beweiserhebung im etwa nachfolgenden Prozess gemäß §§ 68, 493 Abs. 1 ZPO entgegenhalten lassen.mehr

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Hausgeld (WEMoG) / 4 Hausgeldeinzug

Wie der Wohnungseigentümer seiner Verpflichtung zur Entrichtung des Hausgelds nachkommt, obliegt zunächst seiner Entscheidung. Sieht jedoch die Teilungserklärung bzw. die Gemeinschaftsordnung eine besondere Zahlungsweise vor, so ist der Wohnungseigentümer hieran gebunden. Sind demnach die Hausgelder im Lastschriftverfahren zu entrichten, so ist der einzelne Eigentümer an die...mehr

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Hausgeld (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Die Wohnungseigentümer haben die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zu tragen. Diese werden durch Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG auf Grundlage des Wirtschaftsplans für die entsprechende Wirtschaftsperiode festgelegt und nach dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel auf die Wohnungseigentümer umgelegt. Der nach dem Gesamt- und den Einzelwirtschaftsplänen a...mehr

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§ 5 Verjährung / 4. Hemmung der Verjährung bei höherer Gewalt (§ 206 BGB)

Rz. 824 § 206 BGB – Hemmung der Verjährung bei höherer Gewalt Die Verjährung ist gehemmt, solange der Gläubiger innerhalb der letzten sechs Monate der Verjährungsfrist durch höhere Gewalt an der Rechtsverfolgung gehindert ist. Rz. 825 § 206 BGB übernimmt § 203 Abs. 2 BGB a.F. zur Hemmung der Verjährung, wenn der Gläubiger durch höhere Gewalt an der Rechtsverfolgung gehindert ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Verjährung

Rz. 1114 Zur Verjährung unter Gesamtschuldnern siehe § 5 Rdn 161, 467 ff. Rz. 1115 Zur Obliegenheit eines Gesamtschuldners, gegenüber dem Gläubiger die Verjährungseinrede zu erheben, siehe § 5 Rdn 827 ff.mehr