Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Ruhen der Verfolgungsverjährung

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Verjährung ruht, solange die Verfolgung nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden kann (§ 32 Abs. 1 OWiG; entsprechend § 78b Abs. 1 Nr. 2 StGB). Praktisch relevanter Ruhensgrund ist vor allem die Aussetzung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des Besteuerungsverfahrens (§ 410 Abs. 1 Nr. 5 AO i.V.m. § 396 AO), in de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Ablaufhemmung für die Zahlungsverjährung (Abs. 6)

Rz. 48 [Autor/Stand] Nach § 13a Abs. 7 Satz 3 ErbStG endet die Festsetzungsfrist für die Steuer nicht vor dem Ablauf des vierten Jahres, nachdem die Finanzbehörde von dem Unterschreiten der Lohnsummengrenze, § 13a Abs. 7 Satz 3 ErbStG, oder dem Verstoß gegen die Behaltensregelungen, § 13a Abs. 6 ErbStG, Kenntnis erlangt. Rz. 49 [Autor/Stand] Anders als § 13a ErbStG ist § 28a ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Anlaufhemmung der Feststellungsfrist

Rz. 100 [Autor/Stand] Die Feststellung der Bedarfswerte unterliegt, wie jede gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, der Feststellungsverjährung.[2] Die Wertfeststellungserklärungen sind Steuererklärungen i.S.d. § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO (§ 153 Abs. 5 BewG i.V.m. § 181 Abs. 1 Satz 2 AO); d.h.: Wurde eine solche Erklärung – durch das zuständige Feststellungsfinanzamt[...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Rechtskraft

Rz. 50 [Autor/Stand] Nach erfolgter Einstellung des Verfahrens nach § 398 AO bzw. § 153 Abs. 1 Satz 2 StPO finden keine weiteren strafrechtlichen Ermittlungen mehr statt. Hiervon unberührt bleibt jedoch eine weitere Ahndung unter dem Gesichtspunkt einer Ordnungswidrigkeit (vgl. § 21 Abs. 2 OWiG), z.B. wegen leichtfertiger Steuerverkürzung gem. § 378 AO. Der Einstellung kommt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zulässigkeit

Rz. 30 [Autor/Stand] Sind die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Einziehung gegeben, ist nach Maßgabe des § 76a StGB in bestimmten Fällen ein selbständiges Verfahren zur Anordnung dieser Maßnahmen zulässig. Rz. 31 [Autor/Stand] Nach § 76a Abs. 1 StGB wird vorausgesetzt, dass eine Straftat (d.h. eine tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft verwirklichte Verlet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Eine einheitliche, in einer Bestimmung zusammengefasste Regelung der "Nebenfolgen" sieht die AO erst seit dem 2. AO-StrafÄndG 1968 vor. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die einzelnen Maßnahmen in mehreren Einzelvorschriften verstreut. Eine Regelung, wie sie § 375 Abs. 1 AO heute vorsieht, bestand nur für § 412 RAO a.F. (Bruch des Steuergeheimnisses, § 412 Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2024, Nebengüterrecht... / II. Materielles Nebengüterrecht

Ehebezogene Zuwendung Eine Entscheidung des AG Hamburg[35] befasst sich mit der (neben)güterrechtlichen Behandlungen von Zuwendungen (hier: Geld) des einen an den anderen Ehegatten vor der Eheschließung. Diese sind nicht nach BGB privilegiert[36] und als Endvermögen, soweit dann noch vorhanden, über den Zugewinnausgleich zu teilen. So war es aber nicht. Der spätere Ehemann üb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Mündliche Verhandlung u... / I. Bestimmter Antrag

Rz. 37 Der von einer Partei zu stellende Antrag muss bestimmt sein, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; ein unbestimmter Antrag ist unzulässig und führt schon aus diesem Grunde zur Abweisung der Klage. Das Gericht ist gehalten, die Anträge auf die Bestimmtheit hin zu überprüfen, und hat notfalls gemäß § 319 ZPO Formulierungshilfe zu leisten. Unbestimmt ist ein Antrag dann, wenn er keine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Mündliche Verhandlung u... / VII. Teilklage und negative Feststellungsklage

Rz. 60 Erscheint einer Partei das Kostenrisiko zu hoch, den gesamten Betrag einzuklagen, der sich z.B. aus einem Schadensereignis ergeben könnte, so kann sie eine Teilklage erheben. Das kann angebracht sein, wenn ihr ein vor der Beweiserhebung nur schwer abzuschätzendes Mitverschulden angelastet werden könnte oder wenn einzelne Schadenspositionen, etwa zum entgangenen Gewinn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Erledigung des Rechtsst... / A. Erledigung des Rechtsstreits

Rz. 1 Erfüllt der Schuldner den Anspruch des Gläubigers (z.B. durch Zahlung oder Aufrechnung), nachdem dieser schon den Rechtsweg gegen ihn beschritten hat (Wegfall des Klageanlasses/erledigendes Ereignis), liegt es auf der Hand, dass der Gläubiger die eingeleitete Rechtsverfolgung nicht wie vorgesehen fortsetzen kann. Und es stellt sich die Frage, wer die bis dahin aufgelau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Mündliche Verhandlung u... / I. Verhandeln durch Antragstellen

Rz. 1 Die mündliche Verhandlung wird durch die Antragstellung eingeleitet, § 137 Abs. 1 ZPO. Diese Bestimmung sorgt für Rechtsklarheit. Denn sie regelt nicht nur, wie die Verhandlung ablaufen soll, sondern definiert gleichsam, was eine mündliche Verhandlung ist: Ohne Antragstellung keine Verhandlung! Auch wenn der Vorsitzende bereits in den Sach- und Streitstand eingeführt un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Berufung- und Berufungs... / VI. Mehrfach begründete Entscheidung

Rz. 29 Hat das erstinstanzliche Gericht seine Entscheidung auf "mehrere Beine" gestellt, müssen alle Gründe angegriffen werden, denn sonst ist die Berufung schlechthin unzulässig, nicht nur hinsichtlich der nicht angegriffenen Begründung.[70] "Denn ein Angriff gegen nur einen der mehreren Gründe vermag dem angefochtenen Urteil nicht die Grundlage zu entziehen, sondern stellt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Mündliche Verhandlung u... / VII. Verletzung der Aufklärungspflicht

Rz. 33 Die mündliche Verhandlung ist auch der Ort, an dem das Gericht (spätestens) seiner Aufklärungs- und Hinweispflicht nach § 139 ZPO zu genügen hat. Das Gericht hat gemäß § 139 Abs. 1 S. 2 ZPO darauf hinzuwirken, "dass die Parteien sich rechtzeitig und vollständig über alle erheblichen Tatsachen erklären, insbesondere ungenügende Angaben zu den geltend gemachten Tatsache...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 351 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Regelnorm für die Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge ist § 26 Abs. 2 SGB IV. Danach wird eine Erstattung nur verneint, soweit aufgrund dessen auch Leistungen erbracht worden sind. § 351 Abs. 1 hingegen ordnet die Beitragserstattung auch für die Fälle an, in denen Versicherungsleistungen zur Arbeitsförderung erbracht worden sind. Die gezahlten Leistungen in der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 349 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Absicht des SGB III folgend, Transparenz für die Betroffenen im Gesetz zu schaffen, regeln unterschiedliche Vorschriften die Versicherungspflicht sonstiger Versicherungspflichtiger (§ 26), die Beitragsbemessungsgrundlage für diesen Personenkreis (§ 345), die Beitragstragung (§ 347) und schließlich § 349, an wen und nach welchem Verfahren die Beiträge zu zahlen sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / 3 Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums

Im Rahmen des Rechts eines Wohnungs- oder Teileigentümers, sein Sondereigentum zu vermieten, liegt auch die Befugnis, das ihm zustehende Recht auf Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums auf den Mieter zu übertragen.[1] Grundsätzlich gilt dies auch im Hinblick auf diejenigen gemeinschaftlichen Einrichtungen, die für die Nutzung des Sondereigentums nicht notwendig sind.[...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkung einer Fiskalerbschaft auf einen Duldungsbescheid

Leitsatz 1. Für einen Duldungsbescheid gemäß § 191 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung fehlt es grundsätzlich an einem vollstreckbaren Schuldtitel im Sinne des § 2 des Anfechtungsgesetzes (AnfG), wenn der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis erloschen ist. 2. Im Falle einer Fiskalerbschaft bewirkt der Akzessorietätsgrundsatz des § 2 AnfG jedoch nicht, dass das Anfechtungsrech...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.1 Grundsätzliches

Rz. 32 Mietereinbauten und Mieterumbauten (auch Mieterausbauten) sind Baumaßnahmen auf fremdem Grund und Boden an oder in Gebäuden, die ein Mieter oder Pächter auf eigene Rechnung auf, an oder im gemieteten oder gepachteten Objekt selbst durchführt oder durch fremde Dritte in seinem Namen ausführen lässt. Die Aufwendungen dürfen weder den Instandhaltungs- oder Instandsetzung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Land- und Forstwirtschaft / 5 Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Grundstücks: Übergangs- und Vertrauensschutz-Regelungen

Verfassungsrechtlicher Inhalt Die Billigkeitsregelungen zum Schutz des Vertrauens der Steuerpflichtigen in frühere Rechtsprechungen und Verwaltungsanweisungen sind geltendes Bundesrecht. Die Verwaltung der Einkommensteuer steht nämlich nach dem GG dem Bund zu, der sie als Auftragsverwaltung den Ländern übertragen hat.[1] Für derartige Vertrauensschutz-Billigkeitsregelungen is...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung

1 Einleitung Die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis unterliegen der gesetzlich bestimmten Verjährung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen berechtigt dies den zur Leistung Verpflichteten zur dauernden Leistungsverweigerung, wenn er die Einrede der Verjährung erhebt (§ 214 Abs. 1 BGB). Wird die Einrede Verjährung nicht erhoben, bleibt der Schuldner auch nach Ablauf der Verjährun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 2 Verjährung und tarifliche Ausschlussfristen

Die Vorschriften über die Verjährung sind von der tariflichen Ausschlussfrist in § 37 TVöD abzugrenzen. Nach § 37 Abs. 1 TVöDverfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit von der/dem Beschäftigten bzw. dem Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. Aufgrund der Ausschlussfrist nach § 37 TVöD haben die Regelungen übe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 8 Hemmung und Ablaufhemmung der Verjährung

Ist die Verjährung während eines bestimmten Zeitraums gehemmt, wird dieser Zeitraum gem. § 209 BGB in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet. Die Tatbestände, die zu einer Hemmung der Verjährung führen, ergeben sich aus §§ 203 bis 208 BGB. 8.1 Hemmung bei Verhandlungen, § 203 BGB Die Hemmung dauert so lange, bis eine der Parteien die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 6 Beginn der Verjährung

6.1 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist, § 199 Abs. 1 BGB Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (Nr. 1) und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (Nr. 2).[1] Hier wird an die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 5 § 852 BGB (10-/30-jährige Verjährung)

Soweit durch eine unerlaubte Handlung etwas erlangt wurde, ist dies nach Bereicherungsrecht herauszugeben, auch wenn ein etwaiger Schadensersatzanspruch bereits verjährt ist. Dieser Anspruch verjährt in 10 Jahren von seiner Entstehung an, im Übrigen in 30 Jahren.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 9 Neubeginn der Verjährung, § 212 BGB

Die jeweilige Verjährungsfrist beginnt sofort neu zu laufen, wenn der Schuldner den Anspruch dem Gläubiger gegenüber anerkennt (z. B. durch Abschlagszahlung oder in anderer Weise) oder eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird. Auf § 213 BGB wird hingewiesen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 8.3 Hemmung bei Leistungsverweigerungsrecht, § 205 BGB

Der Hauptanwendungsfall dürfte hier eine Stundungsvereinbarung sein, sodass dieser Vorschrift wenig praktische Relevanz zukommt, da in diesem Fall entweder die Fälligkeit und damit der Beginn der Verjährung hinausgeschoben ist oder ein Anerkenntnis nach § 212 BGB vorliegt, das zu einem Neubeginn der Verjährung führt.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 8.8 Weitere Tatbestände

Auf die Tatbestände der Hemmung der Verjährung aus familiären und ähnlichen Gründen (§ 207 BGB) und die Ablaufhemmung in Nachlassfällen (§ 211 BGB) wird hingewiesen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 1 Einleitung

Die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis unterliegen der gesetzlich bestimmten Verjährung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen berechtigt dies den zur Leistung Verpflichteten zur dauernden Leistungsverweigerung, wenn er die Einrede der Verjährung erhebt (§ 214 Abs. 1 BGB). Wird die Einrede Verjährung nicht erhoben, bleibt der Schuldner auch nach Ablauf der Verjährungsfrist zur ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 8.7 Ablaufhemmung nach dem Abbruch von Verhandlungen, § 203 Satz 2 BGB

Die Verjährung ist zunächst nach § 203 Satz 1 BGB gehemmt bis zum Abbruch der Verhandlungen, tritt dann aber frühestens 3 Monate nach diesem Zeitpunkt ein.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 6.3 Beginn der Verjährungsfrist bei festgestellten Ansprüchen, § 201 BGB

Für die festgestellten Ansprüche i. S. d. § 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 BGB beginnt die Verjährung mit der Rechtskraft der Entscheidung, der Errichtung des vollstreckbaren Titels oder der Feststellung im Insolvenzverfahren, nicht jedoch vor Entstehung des Anspruchs.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 8.4 Hemmung bei höherer Gewalt, § 206 BGB

Die Verjährung ist danach gehemmt, soweit, solange der Gläubiger innerhalb der letzten 6 Monate der Verjährungsfrist durch höhere Gewalt an der Rechtsverfolgung gehindert ist.[1]mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 8.6 Ablaufhemmung bei nicht voll Geschäftsfähigen, § 210 BGB

Die Ablaufhemmung gilt unabhängig davon, ob der nicht voll Geschäftsfähige Gläubiger oder Schuldner ist. Die Verjährung tritt nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die Person unbeschränkt geschäftsfähig oder der Mangel der Vertretung behoben wird, es sei denn die Verjährungsfrist wäre kürzer.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 4 §§ 197, 199 Abs. 2 BGB (30-jährige Verjährung)

Die Ansprüche mit der langen Verjährungsfrist sind abschließend aufgezählt. Maßgebend für den Bereich des Arbeitsrechts bestimmt § 197 Abs. 1 BGB eine 30-jährige Verjährungsfrist für Herausgabeansprüche aus Eigentum, rechtskräftig festgestellte Ansprüche, Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren Urkunden, Ansprüche, die durch die im Insolvenzverfahren erfolg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 12 Einwand der unzulässigen Rechtsausübung

Die Einrede der Verjährung kann eine unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn dem Leistungsverpflichteten ein Verhalten vorgeworfen werden kann, das den Anspruchsberechtigten davon abgehalten hat, entsprechende Schritte zur Geltendmachung seines Anspruchs einzuleiten[1], oder wenn sein Verhalten für die Fristversäumnis ursächlich geworden ist.[2] Dies wird teilweise angeno...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 8.2 Hemmung durch Rechtsverfolgung, § 204 BGB

Die Tatbestände, die eine Hemmung herbeiführen, sind in den Nrn. 1 bis 14 aufgeführt. Die Beendigung der Hemmung ergibt sich z. B. bei Stillstand des Verfahrens aus § 204 Abs. 2 BGB.[1] Nach dem LAG Rheinland-Pfalz kann aus § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB nicht das allgemeine Prinzip entnommen werden, dass bereits eine die Durchsetzung des Anspruchs lediglich vorbereitende Klage die ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 6.2 Beginn anderer Verjährungsfristen, § 200 BGB

Für Ansprüche, die nicht der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen, beginnen die Verjährungsfristen mit der Entstehung des Anspruchs, also taggenau, bzw. bei Unterlassungsansprüchen mit dem Zeitpunkt der Zuwiderhandlung.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 8.5 Hemmung wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, § 208 BGB

§ 208 BGB betrifft nur Ansprüche wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Nicht erfasst sind z. B. Misshandlungen Minderjähriger, die nicht sexuell motiviert sind.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 6.1 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist, § 199 Abs. 1 BGB

Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (Nr. 1) und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (Nr. 2).[1] Hier wird an die Kenntnis bzw. fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers hinsichtl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 3 § 195 BGB (regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren)

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich für alle Ansprüche 3 Jahre, soweit keine Sonderregelungen eingreifen bzw. gem. §§ 196 ff. BGB eine längere Frist bestimmt ist.[1] Die regelmäßige Verjährungsfrist gilt damit auch für alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, es sei denn, aus § 197 BGB oder § 852 BGB ergeben sich andere Fristen. Dies bedeutet, dass alle auf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 7 Verjährungsvereinbarungen, § 202 BGB

Eine Erleichterung (Verkürzung) der Verjährung ist durch vertragliche Vereinbarung im Voraus zulässig, soweit es sich nicht um eine Haftung wegen Vorsatzes handelt. Die Verjährung kann allerdings auch für alle verjährbaren Ansprüche nach § 202 Abs. 2 BGB bis zu einer Grenze von 30 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn erschwert, also insbesondere verlängert werden. Hin...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 8.1 Hemmung bei Verhandlungen, § 203 BGB

Die Hemmung dauert so lange, bis eine der Parteien die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Hemmung endet auch, wenn der Anspruchsteller die Verhandlungen mit dem Anspruchsgegner einschlafen lässt. Wann dies der Fall ist, hängt im Einzelfall davon ab, wann der Anspruchsgegner eine weitere Reaktion erwarten konnte. Eine Zurückweisung von Ansprüchen dem Grunde und der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 11 Sonstige Bestimmungen

Gemäß § 18a BetrAVG verjährt der Anspruch auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung – hierzu gehört auch die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst – in 30 Jahren (§ 18a Satz 1 BetrAVG). Umfasst werden hierbei nur Ansprüche aus dem Rentenstammrecht.[1] Ansprüche auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen unterliegen nach Satz 2 hingegen der regelmäßigen Verjährung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 10 Verwirkung

Bei der Verwirkung handelt es sich um einen Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung wegen widersprüchlichen Verhaltens.[1] Neben dem Eingreifen von Ausschlussfristen bzw. Verjährungsregelungen können Ansprüche auch verwirkt werden. Die Verwirkung ist ein Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung und soll dem Bedürfnis nach Rechtsklarheit dienen. Es setzt neben einem Zeitm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verjährung in mehrstöckigen Feststellungsverfahren (AO-StB 2024, Heft 4, S. 110)

StB, Dipl.-Finw. (FH) Julian Stark, LL.M.[*] Im finanzgerichtlichen Verfahren wurde bisher nicht entschieden, wie der Durchbruch der Rechtssicherheit zugunsten der Rechtsrichtigkeit über § 181 Abs. 5 S. 1 AO in mehrstöckigen Feststellungsverfahren bei doppelstöckigen Personengesellschaften oder Zurechnungsfällen nach § 14 AStG a.F. anzuwenden ist. Der Beitrag zeigt einen Lös...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verjährung in mehrstöckigen... / b) Folgebescheid

Einwendungen gegen den einen rechtswidrigen Grundlagenbescheid können nicht im Rechtsbehelfsverfahren gegen den Folgebescheid vorgetragen werden (§ 351 Abs. 2 AO). Durch Rechtsmittel kann jedoch geltend gemacht werden, dass Verjährung bereits eingetreten ist und eine Auswertung der auf Basis von § 181 Abs. 5 S. 1 AO gesondert festgestellten Besteuerungsgrundlagen ausgeschlos...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verjährung in mehrstöckigen... / 4. Sinn und Zweck des § 181 Abs. 1 S. 1 AO

Über § 181 Abs. 1 S. 1 AO kommt der Feststellungsverjährung eigenständiger Regelungszweck zu. In seinem Urteil v. 13.7.1999 (BFH v. 13.7.1999 – VIII R 76/97, BFHE 189, 309) hat der BFH in nachvollziehbarer Weise dargelegt, dass zwischen der sinngemäßen Anwendung des § 181 Abs. 5 S. 1 AO in mehrstöckigen Feststellungsverfahren und der wörtlichen Anwendung in einfachen Festste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verjährung in mehrstöckigen... / 2. Rechtssicherheit vs. Rechtsrichtigkeit

Das Rechtsinstrument der Verjährung hat den Zweck, Rechtssicherheit unabhängig von der Rechtsrichtigkeit eintreten zu lassen. Über § 181 Abs. 1 S. 1 AO gelten die Vorschriften über die Festsetzungsverjährung für gesonderte Feststellungen entsprechend. Feststellungsfrist und Festsetzungsfrist müssen getrennt geprüft werden, die Verjährung kann unabhängig von der jeweils ander...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verjährung in mehrstöckigen... / 1. Einleitung

Feststellungsbescheide entfalten Bindungswirkung für Folgebescheide (§ 182 Abs. 1 S. 1 AO) und stellen entsprechend Grundlagenbescheide i.S.d. § 171 Abs. 10 S. 1 AO dar. Je nach gewählter Gesellschaftsstruktur gibt es in der Praxis verschiedene Szenarien, in denen ein Feststellungsbescheid als Grundlagenbescheid Einfluss in einen weiteren Feststellungsbescheid als Folgebesch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verjährung in mehrstöckigen... / a) Grundlagenbescheid

Wird eine verjährte Feststellung erstmalig erlassen oder geändert, obwohl auch bei den Folgebescheiden auf nächster Stufe Verjährung eingetreten ist, entfaltet sie als Grundlagenbescheid Bindungswirkung für den Folgebescheid. Das FA ist verpflichtet, die Feststellungen des Grundlagenbescheids im Folgebescheid auszuwerten. Vor diesem Hintergrund sollte der fehlerhafte Grundla...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verjährung in mehrstöckigen... / 5. BFH-Rechtsprechung zu mehrstufigen Feststellungsverfahren

a) Dreistufiges Verfahren der Grundsteuerfestsetzung Neben den genannten Szenarien der doppelstöckigen Personengesellschaften und den Zurechnungsfeststellungen nach § 14 AStG a.F. ist das Verfahren der Grundsteuerfestsetzung ein weiteres Beispiel zur Anwendung des § 181 Abs. 5 S. 1 AO in mehrstufigen Feststellungsverfahren. Der Gesetzgeber hat für die Festsetzung der Grundste...mehr