Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verjährung.

Rn 20 Der Auskunftsanspruch verjährt – wie der Pflichtteilsanspruch – nach 3 Jahren (§ 2317 Rn 11 ff). Entsprechendes gilt für den Wertermittlungsanspruch (Soergel/Dieckmann Rz 34). Der im Rahmen einer Stufenklage geltend gemachte Anspruch auf Auskunft durch Vorlage eines privatschriftlichen Nachlassverzeichnisses hemmt grds auch die Verjährung des Anspruchs auf Auskunft dur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Frist/Verjährung.

Rn 8 Die Zeitgrenze des § 2325 III gilt auch für den Anspruch aus § 2329 (BGH NJW 74, 2319 [BGH 16.10.1974 - IV ZR 85/73]). Die Frist läuft bei mehreren Schenkungen jeweils gesondert. Verjährung wird durch eine auf § 2325 gestützte Klage gegen den beschenkten Miterben gem § 204 I Nr 1 gehemmt (vgl § 2317 Rn 21; BGH NJW 89, 2887 [BGH 19.04.1989 - IVa ZR 85/88]; MüKo/Lange Rz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 217 BGB – Verjährung von Nebenleistungen.

Gesetzestext Mit dem Hauptanspruch verjährt der Anspruch auf die von ihm abhängenden Nebenleistungen, auch wenn die für diesen Anspruch geltende besondere Verjährung noch nicht eingetreten ist. Rn 1 Ansprüche auf Nebenleistungen verjähren grds unabhängig vom Hauptanspruch (BGH 7.11.14 – V ZR 309/12 Rz 10). Beginn, Dauer, etwaige Hemmungs- und Unterbrechungstatbestände und au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 739 BGB – Verjährung von Ansprüchen aus der Gesellschafterhaftung

Gesetzestext (1) Ist die Gesellschaft durch Liquidation oder auf andere Weise erloschen, verjähren Ansprüche gegen einen Gesellschafter aus Verbindlichkeiten der Gesellschaft in fünf Jahren, sofern nicht der Anspruch gegen die Gesellschaft einer kürzeren Verjährung unterliegt. (2) Die Verjährung beginnt abweichend von § 199 Absatz 1, sobald der Gläubiger von dem Erlöschen de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Verjährung

Rz. 1469 [Autor/Stand] Näheres zur Verjährung der Körperschaftsteuerhinterziehung ist bei § 376 sowie bei Hardtke/Leip [2] und Muhler [3] dargestellt. Allgemein gilt das zur Verjährung der Hinterziehung von Veranlagungssteuern Gesagte. Bei Abgabe einer unrichtigen Körperschaftsteuererklärung ist maßgeblicher Zeitpunkt die Bekanntgabe des daraufhin ergehenden Steuerbescheids. W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Beginn der Verjährung (Abs 2).

Rn 19 Voraussetzung ist in jedem Fall der wirksame Abschluss des Kaufvertrags (HP/Faust Rz 35; Staud/Matusche-Beckmann Rz 55). Bei Grundstücken entscheidet die Übergabe, bei beweglichen Sachen die Ablieferung; dies gilt auch für Rechtsmängel trotz des sonst abw Zeitpunkts des Eigentumsübergangs (§ 435 Rn 4) (BTDrs 14/6040, 229; HP/Faust Rz 30; Staud/Matusche-Beckmann Rz 59)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Verjährung.

Rn 53 Der Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung verjährt gem §§ 195, 199 V BGB in 3 Jahren nach der Zuwiderhandlung (BGH NJW 07, 2183 [BGH 16.03.2007 - V ZR 190/06] Rz 15). § 902 I 1 BGB ist nicht anzuwenden (BGH NJW 11, 1068 Rz 5). Die Verjährung führt lediglich dazu, dass die übrigen Eigentümer eine faktische Duldungspflicht trifft. Diese Rechtsposition gibt keine Befu...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / 3. Verjährung

Rz. 71 Der Auskunftsanspruch unterliegt wie der Pflichtteilsanspruch selbst – mit Ausnahme des § 2329 BGB – der allgemeinen Verjährung nach §§ 195, 199 BGB. Es gilt dabei die Höchstfrist nach § 199 Abs. 3a BGB von 30 Jahren. Da nach § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB der Gläubiger auch von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangen muss, ist für den Beginn des Laufs der Verjä...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / b) Verjährung beim minderjährigen Pflichtteilsberechtigten

Rz. 307 Für den Fall, dass der Pflichtteilsberechtigte zum Zeitpunkt des Erbfalls noch minderjährig ist, ist zu unterscheiden, ob der Pflichtteilsanspruch gegenüber dem überlebenden Elternteil geltend zu machen ist oder gegenüber einem Dritten. Ist der überlebende Elternteil Pflichtteilsschuldner, dann beginnt die dreijährige Verjährungsfrist des Pflichtteilsanspruchs nicht ...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / 5. Verjährung des Schadensersatzanspruchs

Rz. 51 Für die Anwaltshaftung gelten die allgemeinen Verjährungsvorschriften der §§ 195, 199 BGB. Die allgemeinen Verjährungsregelungen führen unter Umständen zu langen Verjährungsfristen, da Voraussetzung für den Verjährungsbeginn nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist, dass der Auftraggeber die die Ansprüche begründenden Umstände und die Person des Schuldners kennt oder ohne grob...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff der Verjährung.

Rn 2 Das BGB versteht unter ›Verjährung‹ die Voraussetzung eines Leistungsverweigerungsrechts iSd § 214 I (Rn 1; Staud/Peters/Jacoby Vorb § 194 Rz 4). In vom EGBGB den Landesrechten vorbehaltenen Rechtsgebieten gibt es zudem die unvordenkliche Verjährung (BayOLGZ 82, 406). Diese begründet eine widerlegliche Vermutung, wonach dann, wenn ein Recht für einen Zeitraum von mindes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gegenstand der Verjährung.

1. Legaldefinition des Anspruchs. Rn 4 Die §§ 194 ff gelten für alle Ansprüche des BGB und überhaupt des Privatrechts, soweit die Verjährung dort nicht gesondert geregelt ist. Bei sonstigen Ansprüchen kommt eine Analogie in Betracht (§ 195 Rn 4). Doch sind mit Rücksicht auf den formalen Charakter des Verjährungsrechts an die Rechtfertigung einer über den Wortlaut der Vorschri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fälligkeit und Verjährung.

Rn 2 Der Anspruch ist mit Vornahme der Maßnahme fällig und verjährt gem § 591b I.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Erleichterungen der Verjährung (Abs 2).

I. Generell. Rn 9 Erleichterung der Verjährung meint alle effektiven Verkürzungen der Verjährungsfristen des § 438, wie Vorverlegung des Beginns, zB Annahmeverzug, bei zu montierenden Sachen Anlieferung statt Montage (s § 438 Rn 21), weitere Voraussetzungen, zB Rügepflichten (Hamm BeckRS 12, 13246; wohl BGH NJW 13, 1431 [BGH 07.03.2013 - VII ZR 162/12] Rz 46), Obergrenze für ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verjährung.

Rn 16 Der Anspruch des Mieters auf Erlaubniserteilung verjährt in drei Jahren (§§ 195, 199 I).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Verjährung.

I. Regelverjährung. Rn 11 Die bisherige Sonderverjährung nach § 197 I Nr 2 ist mit Wirkung zum 1.1.10 entfallen (Ausnahmen nach § 197 I Nr 2: §§ 2018, 2130, 2362). Damit wurde § 2332 I aF überflüssig (Übergangsvorschrift: Art 229 § 23 II EGBGB). Pflichtteilsansprüche verjähren grds (s.a. § 2332) nach §§ 195, 199 , also der ordentliche Pflichtteilsanspruch (§ 2303; BGH NJW 19, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Verjährung von Herausgabeansprüchen.

I. Bewegliche Sachen. Rn 26 Beginnend mit der Entstehung des Anspruchs aus § 985 (§ 200) verjähren Ansprüche auf Herausgabe von beweglichen Sachen gem § 197 I Nr 1 in 30 Jahren. Gem § 198 wird die beim unrechtmäßigen Vorbesitzer verstrichene Zeit dem Anspruchsschuldner angerechnet. Die Bestimmung verlangt dafür ausdrücklich einen ›dinglichen Anspruch‹. II. Unbewegliche Sachen....mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 5. Hemmung und Neubeginn der Verjährung

a) Hemmung und Neubeginn Rz. 312 Die §§ 203 bis 213 BGB regeln die Hemmung, Ablaufhemmung und den Neubeginn der Verjährung. Rz. 313 Nach § 212 BGB führen nur das Anerkenntnis und die Vollstreckungsmaßnahme zum Neubeginn der Verjährung. Alle anderen Umstände sind nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz Hemmungstatbestände und in den § 204 BGB eingeflossen. Rz. 314 Gemäß § 209...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sonderbestimmung betreffend die Verjährung.

I. Ablaufhemmung bei Dauertatbeständen (Abs 1 und 2). Rn 3 Ursprünglich war im RegE (BTDrs 19/27424) im Falle von Mängeln an dauerhaft bereitgestellten digitalen Elementen sowie der Verletzung der Aktualisierungspflicht nicht eine Ablaufhemmung, sondern ein von § 438 II abweichender Verjährungsbeginn mit Ende des Bereitstellungszeitraums/der Aktualisierungspflicht vorgesehen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verjährung der Mängelansprüche (Abs 1–3).

I. System. Rn 12 In Umkehrung der Ordnung von I normiert Nr 3 die Regelfrist von 2 Jahren; Nr 1 u 2 sind Sonderregeln für bestimmte Mängel und III für Arglist (MüKo/Westermann Rz 11). II legt generell den Beginn der Verjährungsfristen fest. Für den Vebrauchsgüterkauf über Waren mit digitalen Elementen enthält der neu eingefügte § 475e Sonderbestimmungen; zum Verhältnis zu den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beginn der Verjährung.

I. Die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters. Rn 12 Die Verjährung beginnt nach § 548 I 2 – auch wenn die vom Mieter zu vertretende Veränderung erst später erkennbar wurde (Frankf WuM 01, 397) – mit dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter Kenntnis von der vollständigen und unzweideutigen Besitzaufgabe (BGH NZM 19, 408, ZMR 04, 108 u ZMR 14, 270) hat und die Sache zurücker...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verjährung.

Rn 108 Für alle Bereicherungsansprüche gilt die dreijährige Regelverjährung gem § 195. Die Verjährungsfrist beginnt gem § 199 I Nr 1 frühestens mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, bei der condictio ob rem also erst, wenn endgültig feststeht, dass der Empfänger die vom Leistenden nach der Zweckabrede erwartete Gegenleistung nicht erbringen wird (s ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 208 BGB – Hemmung der Verjährung bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung.

Gesetzestext 1Die Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung ist bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs des Gläubigers gehemmt. 2Lebt der Gläubiger von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung bei Beginn der Verjährung mit dem Schuldner in häuslicher Gemeinschaft, so ist die Verjährung auch bis zur Beendigung der häuslichen Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 205 BGB – Hemmung der Verjährung bei Leistungsverweigerungsrecht.

Gesetzestext Die Verjährung ist gehemmt, solange der Schuldner auf Grund einer Vereinbarung mit dem Gläubiger vorübergehend zur Verweigerung der Leistung berechtigt ist. A. Allgemeines. Rn 1 IdR greifen bei Vereinbarungen über ein Leistungsverweigerungsrecht andere Hemmungstatbestände. Bei anfänglicher Stundung beginnt mangels Fälligkeit die Verjährung erst gar nicht (§ 199 I ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 213 BGB – Hemmung, Ablaufhemmung und erneuter Beginn der Verjährung bei anderen Ansprüchen.

Gesetzestext Die Hemmung, die Ablaufhemmung und der erneute Beginn der Verjährung gelten auch für Ansprüche, die aus demselben Grunde wahlweise neben dem Anspruch oder an seiner Stelle gegeben sind. A. Allgemeines. Rn 1 § 213 soll den Gläubiger, der bereits hemmende oder verjährungsunterbrechende Maßnahmen vorgenommen hat, davor schützen, dass gleichzeitig Ansprüche aus demsel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 202 BGB – Unzulässigkeit von Vereinbarungen über die Verjährung.

Gesetzestext (1) Die Verjährung kann bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgeschäft erleichtert werden. (2) Die Verjährung kann durch Rechtsgeschäft nicht über eine Verjährungsfrist von 30 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn hinaus erschwert werden. A. Allgemeines. Rn 1 In den Grenzen des § 202 können die Parteien grds (Ausnahme: zB § 476, § 651m S 2;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Verjährung der Ansprüche des Mieters.

Rn 16 Die Verjährung beginnt erst mit der rechtlichen, nicht faktischen Beendigung des Mietverhältnisses, dh im Fall der fristlosen Kündigung ab deren Wirksamkeit (Hamm WuM 96, 474 [OLG Hamm 19.04.1996 - 33 U 63/95], zur Zwischenvermietung vgl Brandbg v 14.3.07, 3 U 54/06 nv), und zwar auch dann, wenn eine Räumungsfrist gewährt wird. Andererseits beginnt sie nicht zu laufen,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 207 BGB – Hemmung der Verjährung aus familiären und ähnlichen Gründen.

Gesetzestext (1) 1Die Verjährung von Ansprüchen zwischen Ehegatten ist gehemmt, solange die Ehe besteht. 2Das Gleiche gilt für Ansprüche zwischenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1028 BGB – Verjährung.

Gesetzestext (1) 1Ist auf dem belasteten Grundstück eine Anlage, durch welche die Grunddienstbarkeit beeinträchtigt wird, errichtet worden, so unterliegt der Anspruch des Berechtigten auf Beseitigung der Beeinträchtigung der Verjährung, auch wenn die Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist. 2Mit der Verjährung des Anspruchs erlischt die Dienstbarkeit, soweit der Bestand ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, ProdHaftG § 12 ProdHaftG – Verjährung.

Gesetzestext (1) Der Anspruch nach § 1 verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Ersatzberechtigte von dem Schaden, dem Fehler und von der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. (2) Schweben zwischen dem Ersatzpflichtigen und dem Ersatzberechtigten Verhandlungen über den zu leistenden Schadensersatz, so ist die Verjährung...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / aa) Geltendmachung trotz Verjährung

Rz. 55 Die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs (§ 2332 BGB) steht der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nicht entgegen.[80] In diesem Fall genügt das bloße Verlangen der Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs jedoch nicht. Der Erbe hat nämlich die Möglichkeit, sich entweder auf die Einrede der Verjährung zu berufen oder den Anspruch trotz der Möglichkeit der Zahlungsv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 198 BGB – Verjährung bei Rechtsnachfolge.

Gesetzestext Gelangt eine Sache, hinsichtlich derer ein dinglicher Anspruch besteht, durch Rechtsnachfolge in den Besitz eines Dritten, so kommt die während des Besitzes des Rechtsvorgängers verstrichene Verjährungszeit dem Rechtsnachfolger zugute. Rn 1 Bei einem persönlichen Anspruch hat ein Schuldnerwechsel keinen Einfluss auf die Verjährung, da sich die Identität des Ansp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verjährung (Abs 3 S 3–5).

Rn 15 Für die Verjährung (§§ 195, 199) der Ansprüche auf Darlehensrückzahlung u auf Zinsen enthält III 3–5 besondere Regelungen; diese sind auf Ansprüche aus Schuldbeitritt entsprechend anwendbar (Celle WM 07, 1319, 1323). Nach III 3, der auch für Immobiliardarlehen gilt, ist ihre Verjährung vom Eintritt des Verzugs nach I an (Frankf NJW-RR 13, 566, 567; Dresd ZIP 17, 221, 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Beweislast, Verjährung.

Rn 15 Der Sparbuchinhaber hat die Höhe der Guthabensforderung, die Bank eine Auszahlung zu beweisen (Köln VuR 01, 121). Nach § 416 ZPO begründet das Sparbuch nur in formeller Hinsicht den vollen Beweis dafür, dass die Urkundserklärungen vom Aussteller abgegeben worden sind. Der materielle Inhalt unterliegt dagegen freier richterlicher Beweiswürdigung (BGH NJW 02, 2707). Die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Verjährung.

Rn 7 Ansprüche auf Unterlassung und/oder Beseitigung einer baulichen Veränderung verjähren nach Entstehung der Zuwiderhandlung (§ 199 V BGB) gem § 195 BGB in drei Jahren (Hamm ZMR 09, 386; LG Hamburg FD-MietR 12, 330644). Eine fortlaufende Benutzung ist hingegen eine wiederholte Handlung, die jew neue (nicht verjährte) Unterlassungsansprüche auslöst (BGH NZM 15, 495 Rz 9; ZM...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beginn der regelmäßigen Verjährung.

Rn 2 Der Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist bestimmt sich zum einen nach der Anspruchsentstehung (Rn 3–10), zum anderen nach der entspr Kenntnis bzw grob fahrlässigen Unkenntnis des Gläubigers (Rn 11–17). Die Darlegungs- und Beweislast für Beginn und Ablauf der Verjährung und damit für die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers gem § 199 I Nr 2 trägt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Erleichterung der Verjährung (Nr 8b ff).

Rn 71 Nr 8b ff schützt den Kunden vor der formularmäßig verkürzten Verjährung seiner gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei Mängeln von Bauwerken, Baustoffen und Bauteilen sowie Werkleistungen darf die gesetzliche Mindestfrist von 5 Jahren (§§ 438 I Nr 2, 634a I Nr 2) nicht verkürzt werden. In allen anderen Fällen darf die Verjährungsfrist 1 Jahr nicht unterschreiten. Zum V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt und Ausübung des Wegnahmerechts; Verjährung.

Rn 12 Dem Mieter steht gegen den Vermieter gem §§ 539 II, 258 ein Recht auf Duldung der Wegnahme zu (Hamm ZMR 18, 413). Verjährung tritt nach § 548 II (bei Drittem ggf analog: Frkf ZMR 16, 441) ein, es tritt keine Hemmung durch unberechtigte Ausübung des Vermieterpfandrechts ein (Ddorf ZMR 06, 923). Auch wenn der Vermieter nach Mietvertragsende Besitz an der Mietereinrichtun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verjährung.

Rn 10 Die Verjährung beginnt nicht erst mit Eintritt des Schadens, sondern mit der haftungsbegründenden Verletzung. Das gilt auch für die regelmäßige Dauer der Verjährungsfrist (§§ 195–197). Für die kenntnisunabhängigen Höchstfristen bei Schadensersatzansprüchen gelten aber Besonderheiten: Nach § 199 II beträgt diese Frist 30 Jahre bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundhei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Verjährung.

Rn 36 Zum Beginn s § 438 Rn 19. Da sich alle Sach- und Rechtsmängel einzelner Vermögenswerte rechtlich nur als Sachmängel des Kaufgegenstands Unternehmen auswirken, gilt die kaufrechtliche Regelverjährung von 2 Jahren (§ 438 I Nr 3) (Köln DB 09, 2259, 2261; im Grundsatz Erman/Grunewald Rz 26; MüKo/Westermann Rz 51; Gaul ZHR 166 (2002), 35, 66 f; Wälzholz DStR 02, 500, 503; W...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / d) Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen (§ 203 BGB)

Rz. 318 Gerade die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen erstreckt sich erfahrungsgemäß über einen längeren Zeitraum hinweg. Da dem Pflichtteilsanspruch als reinem Geldanspruch die Bewertung des Nachlasses zugrunde liegt und diese i.d.R. streitig ist, wird seitens der Parteien oftmals über einen längeren Zeitraum hinweg über die erstellten Gutachten verhandelt. Nach § 20...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatvollendung/Beendigung/Verjährung

Rz. 1314 [Autor/Stand] Die vom Arbeitgeber abzugebende Lohnsteueranmeldung (s. Rz. 1318) ist eine Steuererklärung i.S.d. § 150 Abs. 1 Satz 2 AO. Kraft gesetzlicher Bestimmung steht die Lohnsteueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich (§ 167 Satz 1 und § 168 Satz 1 AO). Hieraus folgt für die Fälle, in denen vor Fälligkeit eine unrichtige ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verjährung von Gewährleistungsansprüchen nach § 327i Nr 1, 3.

Rn 2 Die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche aus § 327i Nr 1, 3 beträgt nach I 1 zwei Jahre und entspricht damit dem von Art 11 II UAbs 2 DIRL geforderten Mindestzeitraum. Es besteht somit ein Gleichlauf mit der für Verbraucherverträge über digitale Produkte maßgebenden Rechtslage im Kauf- und Werkvertragsrecht, §§ 438 I Nr 3, 634a I Nr 1 (BTDrs 19/27653, 62).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Verjährung.

Rn 23 Die Sicherstellung einer ordnungsmäßigen Verwaltung ist eine ständig neu entstehende Dauerverpflichtung. Der Anspruch darauf kann daher nicht verjähren (s.a. BGH NZM 12, 508 [BGH 27.04.2012 - V ZR 177/11] Rz 10).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Verjährung (Abs 2).

Rn 13 Ab dem 1.1.10 beginnt die dreijährige Verjährungsfrist (§ 195) mit dem Erbfall (Rn 3; nicht: ab Ende des Jahres) zu laufen. Den Übergang regelt Art 229 EGBGB. Auch konkurrierende Ansprüche, zB aus § 826, verjähren nach den Fristen der §§ 195, 199. Der Fristbeginn ist ggf unterschiedlich.mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Verjährung des Auskunftsanspruchs

Rz. 165 Der Auskunftsanspruch unterliegt der dreijährigen Regelverjährung des § 195 BGB. Rz. 166 Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 3.10.1984 festgestellt, dass dem Pflichtteilsberechtigten immer dann ein Auskunftsanspruch zu gewähren ist, wenn dieser ein Informationsbedürfnis darlegen kann.[330]mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verjährung, II.

Rn 4 Die Ansprüche aus I verjähren nach II 1 in sechs Monaten, wobei die Verjährungsfrist nach II 2 in den Fällen des I 1 mit dem Zeitpunkt der Erklärung der Vertragsbeendigung durch den Verbraucher (Nr 1) und in den Fällen des I 2 mit dem Zeitpunkt der Erfüllung der Ansprüche des Verbrauchers nach § 327l I (Nr 2) beginnt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kein Ausschluss; Einwendungen und Einreden (Verjährung).

Rn 8 Bei anfänglicher Kenntnis des Mieters von dem Mangel bzw grob fahrlässiger Unkenntnis oder unterlassener Mängelanzeige sind Ansprüche aus § 536a kraft Gesetzes gem §§ 536b, 536c II ausgeschlossen. Zu vertraglichen Ausschlüssen s Rn 3. Zur Unzumutbarkeit der Mangelbeseitigung gem § 275 II bei Überschreiten der ›Opfergrenze‹ s § 536 Rn 7. Der Mitverschuldenseinwand aus § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bestandskraft von Steuerbescheiden u Verjährung

Schrifttum: Institut FSt, DB 1985, 360; Stadie, StuW 1985, 101; Thoma, Bilanzberichtigung und Bestandskraft, DStR 1988, 346; von Wallis, DStZ 1991, 437 und FS Döllerer, 693; Wieczorek, Bilanzberichtigung – Verjährung – Totalgewinn, DStR 1994, 1; Tipke/Kruse, AO, § 173 Rz 40; Schuhmann StBp 1996,1; Stapperfend in H/H/R, § 4 EStG Rz 300ff; von Groll, FS Kruse 2001, 445; Hoffmann, FS Kor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 12. Verjährung.

Rn 152 Der Anspruch auf Mangelbeseitigung ist während der Mietzeit unverjährbar (BGH NJW 18, 1062 Rz 23; 10, 1292 Rz 17). Die Pflicht des Vermieters erschöpft sich nicht in einer einmaligen Handlung des Überlassens, sondern geht dahin, die Mietsache während der gesamten Mietzeit in einem gebrauchstauglichen Zustand zu erhalten (Rn 136a). Eine solche vertragliche Dauerverpfli...mehr