Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / dd) Straf-Rechtsschutz gem. § 2 i ARB

(1) Rechtsschutz für "Verteidigung" Rz. 334 Beim Straf-Rechtsschutz gem. § 2 i ARB ist zu berücksichtigen, dass danach von vornherein Rechtsschutz nur für die Verteidigung gewährt wird. Das bedeutet zunächst, dass jegliche aktive Strafverfolgung (Nebenkläger-, Privatkläger-, Verletztenvertretung, Zeugenbeistand etc.) ausscheidet. Ausnahmen gibt es insoweit in Individualklause...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / VII. Checkliste zur Prüfung des Versicherungsschutzes

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit

Rz. 189 Der "Goslarer Orientierungsrahmen" schlägt eine Staffelung je nach Alkoholisierungsgrad vor: Rz. 190 Der BGH (v. 22.6.2011 – IV ZR 225/10 – VersR 2011, 1037) ha...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / h) Diebstahl des Fahrzeugs

Rz. 199 Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Diebstahls des Fahrzeugs schlägt der "Goslarer Orientierungsrahmen" eine Kürzung um 75 % bei im Zündschloss steckendem Zündschlüssel (ebenso jüngst OLG Dresden r+s 2020, 148) und um 25 % bei sonstigem gefahrgeneigten Umgang mit Kfz-Schlüsseln vor. Rz. 200 Das LG Traunstein (v. 12.5.2011 – 1 O 3826/10) hat eine Kürzung um 50 % in...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / f) Anzeige-/Schadensminderungspflichtverletzung

Rz. 197 In dieser Fallgruppe ist auf die folgende Rechtsprechung mit jeweiliger Kürzung hinzuweisen:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / Literaturtipps

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / II. Versicherte Risiken in der Kaskoversicherung

1. Allgemeines Rz. 223 Die Teilkaskoversicherung umfasst gem. § 12 Abs. 1 I AKB bzw. A.2.2 AKB 2008 die Risikenmehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / H. Kaskoversicherung

I. Versicherte Schäden in der Kaskoversicherung Rz. 220 In der Kaskoversicherung ist gem. § 12 Abs. 1 AKB bzw. A.2.1 AKB 2008 grundsätzlich die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust des Fahrzeugs oder seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile versichert. Zusätzlich mitversichert sind nach den bisherigen AKB die in der den AKB beigefügten Liste aufge...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / IV. Besonderheiten beim Diebstahl

1. Monatsfrist zur Wiederauffindung entwendeter Gegenstände Rz. 250 Eine Besonderheit besteht beim Diebstahl darin, dass gem. § 13 Abs. 8 AKB eine Rücknahmepflicht des Versicherungsnehmers besteht, falls entwendete Gegenstände innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadenanzeige wieder "zur Stelle gebracht" werden. A.2.10.1 AKB beschränkt diese Pflicht auf das Wiederauffind...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / J. Kurzer Überblick zur Fahrerschutzversicherung

I. Bedeutung der Fahrerschutzversicherung Rz. 283 Bei der Fahrerschutzversicherung handelt es sich um ein verhältnismäßig neues Produkt, welches jedoch bisher – auch unter Rechtsanwälten – noch relativ unbekannt zu sein scheint. An dieser Stelle soll daher lediglich auf diese Versicherung hingewiesen und ein zusammenfassender Überblick über Voraussetzungen und Leistungen gege...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / II. Ausgestaltung des Leistungskürzungsrechts

1. Gesetzliche Grundlagen Rz. 140 Der Gesetzgeber hat in den vorstehend genannten Vorschriften lediglich gesetzlich geregelt, dass der Versicherer berechtigt ist, "seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen". Er überlässt die Herausbildung geeigneter Kriterien und Abgrenzungsmerkmale vollständig der Rechts...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Quotenabstufung

a) Grobe Abstufungen Rz. 144 Weitestgehende Einigkeit herrscht darüber, dass die Quoten in groben, größeren Schritten gebildet werden sollen, da anderenfalls eine mathematische Genauigkeit suggeriert würde, die tatsächlich nicht zu erzielen ist. So wird überwiegend eine Aufteilung in Drittel, Viertel und Fünftelschritten vorgeschlagen (Langheid/Rixecker, VVG, 6. Auflage 2019,...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / b) Rechtswirkungen der Zahlung des Rechtsschutzversicherers an den Anwalt

Rz. 295 Rechnet der Rechtsanwalt seine Kosten unmittelbar gegenüber dem Rechtsschutzversicherer ab, so geschieht rechtlich zweierlei:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / c) Kosten der Verfahren vor Verwaltungsbehörden gem. § 5 Abs. 1 e ARB

Rz. 359 Gem. § 5 Abs. 1 e ARB hat der Rechtsschutzversicherer die Kosten von Verwaltungsverfahren zu tragen. Hinweis Dazu zählen auch die Gebühren und Auslagen des Bußgeldbescheides, was immer wieder übersehen wird. Auch der Mandant rechnet regelmäßig nicht damit und freut sich umso mehr, wenn ihm diese im Falle einer erforderlichen Rücknahme des Einspruchs vom Rechtsschutzve...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / e) Weitere "Sorgeleistungen" des Rechtsschutzversicherers gem. § 5 Abs. 5 ARB

Rz. 364 Gem. § 5 Abs. 5 ARB "sorgt" der Rechtsschutzversicherer für Rz. 365 Die "Sorge" bedeutet, ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / (3) Rechtsschutz bei den verkehrsrechtlichen Vergehen gem. § 2 i aa ARB

Rz. 339 Bei den verkehrsrechtlichen Vergehen ist der Rechtsschutz wie folgt geregelt:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Allgemeines

Rz. 366 § 5 Abs. 3 ARB enthält im Sinne eines Risikoausschlusses eine Einschränkung der Leistungspflicht. Danach trägt der Rechtsschutzversicherer nichtmehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / bb) Probleme der Aktivlegitimation

Rz. 306 Der gesetzliche Forderungsübergang führt dazu, dass keine Aktivlegitimation des Versicherungsnehmers mehr hinsichtlich der auf den Rechtsschutzversicherer übergegangenen Ansprüche besteht. Dies birgt stets das Risiko, dass der erstattungspflichtige Gegner bei der Geltendmachung vorgerichtlicher Anwaltskosten im Hauptsacheverfahren oder später im Kostenfestsetzungsver...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / g) Abtretung von Versicherungsansprüchen an den Anwalt

Rz. 316 Gelegentlich übersehen wird, dass § 17 Abs. 7 ARB 94/2000/2008 (ähnlich § 20 Abs. 1 ARB 75) regelt, dass Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag nur mit schriftlichem Einverständnis des Versicherers abgetreten werden können (dieses Abtretungsverbot ist wirksam, vgl. BGH VersR 2012, 230). Dieses Einverständnis wird regelmäßig nicht erteilt, sodass die Ansprüche aus dem...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 6. Typische Probleme des Versicherungsfalls beim Verkehrsunfall

Rz. 417 Beim Verkehrsunfall können sich typische Probleme der Rechtsschutzdeckung wegen der Voraussetzung des Versicherungsfalls ergeben. So bereitet der Versicherungsfall zwar bezogen auf den Schadensersatz-Rechtsschutz (Geltendmachung der Schadensersatzansprüche beim gegnerischen Haftpflichtversicherer) regelmäßig keine Probleme, da der Versicherungsfall unproblematisch de...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / bb) Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 26 ARB

Rz. 325 Beim Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 26 ARB ist eine Besonderheit betreffend die mitversicherten Kinder zu beachten. Beispiel Der 18-jährige, kurz vor dem Abitur stehende Sohn des Versicherungsnehmers mit Rechtsschutz nach § 26 ARB 94 wird mit seinem eigenen, auf ihn zugelassenen Pkw "geblitzt". Rz. 326 Der Sohn erhält keinen Rechtsschutz, weil grunds...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / aa) Übergangsfähige Ansprüche

Rz. 304 Bei den regelmäßig übergehenden Ansprüchen handelt es sich z.B. ummehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / f) Ausnahme: Anspruchsübergang auf Rechtsschutzversicherer gem. § 86 Abs. 1 VVG

Rz. 303 Der für die gesamte Schadensversicherung geltende gesetzliche Forderungsübergang gem. § 86 VVG gilt auch für die Rechtsschutzversicherung und wird in § 17 Abs. 8 ARB 94/2000/2008 (§ 20 Abs. 3 ARB 75) wiederholt. Das bedeutet, dass Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen andere auf Erstattung von Kosten, die der Rechtsschutzversicherer getragen hat, mit der Entstehun...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Betroffene Leistungsarten

Rz. 327 Versichert bei den verschiedenen, den Verkehrs-Rechtsschutz betreffenden Formen des Rechtsschutzes sind die folgenden sechs Leistungsarten:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / cc) Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen gem. § 2 g ARB

Rz. 332 Der in der Praxis wiederum sehr relevante Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen gem. § 2 g ARB umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, z.B.:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / d) Kaskoabwicklung

Rz. 423 Im Bereich der Kaskoversicherung besteht auch zunächst kein Deckungsschutz für die Abwicklung der Regulierung durch den Anwalt. Auch hier fehlt es (zunächst) an einem Streit (behaupteter Rechtsverstoß) mit dem Kaskoversicherer. Sobald sich allerdings die Regulierung verzögert (Untätigkeit genügt), unberechtigt Unterlagen (z.B. Reparaturrechnung o.Ä.) gefordert werden...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / e) Streit mit dem Rechtsschutzversicherer

Rz. 425 Für einen Streit mit dem Rechtsschutzversicherer selbst über dessen Deckungspflicht besteht gem. § 3 Abs. 2 h ARB in keinem Fall ein Rechtsschutzanspruch. Hinweis Der rechtsschutzversicherte Mandant ist umfassend über die Voraussetzungen der Rechtsschutzdeckung aufzuklären. Anderenfalls besteht bei Erteilung von Mandaten, für die keine Deckung erteilt wird, ein erhebl...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / b) Rechtsanwaltskosten bei Auslandsfällen gem. § 5 Abs. 1 b ARB

Rz. 357 Bei einem Versicherungsfall im Ausland trägt der Rechtsschutzversicherer gem. § 5 Abs. 1 b S. 1 ARB nach Wahl des Versicherungsnehmers entweder die Gebühren eines ausländischen, am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen Rechtsanwaltes oder eines im Inland zugelassenen Rechtsanwaltes. Im letzteren Fall trägt der Rechtsschutzversicherer die Vergütung bis zur Höhe der...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / d) Kosten privater Sachverständiger gem. § 5 Abs. 1 f ARB

Rz. 361 Grundsätzlich werden vom Rechtsschutzversicherer keine Privatgutachterkosten erstattet, was einen generellen Anreiz für die Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens bietet. Hinweis Bei einem selbstständigen Beweisverfahren wird der Sachverständige vom Gericht herangezogen, sodass die diesbezüglichen Sachverständigenkosten gem. § 5 Abs. 1 c ARB versichert si...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / (2) Abgrenzung verkehrsrechtlicher und sonstiger Vergehen

Rz. 336 Der Straf-Rechtsschutz gem. § 2 i ARB ist unterteilt nach verkehrsrechtlichen und nicht verkehrsrechtlichen Vergehen. Bei den verkehrsrechtlichen Vergehen – die hier allein relevant sind – gibt es gem. § 2 i aa ARB einen weiter gehenden Versicherungsschutz. Zu berücksichtigen ist, dass unter den Rechtsschutz für "verkehrsrechtliche Vergehen" i.S.d. § 2 i aa ARB nicht...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Rechtswirkungen der Deckungszusage

Rz. 294 Soweit der Rechtsanwalt beim Rechtsschutzversicherer eine Deckungszusage einholt, tut er dies rechtlich lediglich im Deckungsverhältnis im Namen seines Mandanten als Versicherungsnehmer. Dementsprechend wird auch die Deckungszusage rechtlich lediglich gegenüber dem Versicherungsnehmer erteilt, welche der Rechtsanwalt (Wissenserklärungsvertreter) im Namen des Versiche...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / e) Rückzahlungsansprüche im Dreiecksverhältnis

Rz. 302 Aus der rechtlich erfolgenden Leistung über das Dreieck folgt auch, dass eventuelle Rückzahlungsansprüche jeweils nur in dem betreffenden Rechtsverhältnis bestehen. Beispiel Bestehen aufgrund des Vorsatzvorbehaltes und geleisteter Honorarvorschüsse Rückzahlungsansprüche des Versicherers, beziehen diese sich ausschließlich auf den Versicherungsvertrag (Deckungsverhältn...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 4. Fehlende Anpassung von AKB "alter" Versicherungsverträge an das neue Recht

Rz. 112 Inzwischen vom BGH entschieden ist die folgende, bis dahin streitige Frage: Hat ein Versicherer bei bereits vor dem 1.1.2008 abgeschlossenen Verträgen (Altverträgen) auf seine ihm durch Art. 1 Abs. 3 EGVVG eingeräumte Möglichkeit verzichtet, die Altverträge zum 1.1.2009 an die neuen Versicherungsbedingungen (AVB) anzupassen, kann er sich auf in den (alten) AVB enthal...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 4. Mehrere Versicherungsfälle gem. § 4 Abs. 2 S. 2 ARB

Rz. 408 Sind für die Interessenwahrnehmung mehrere (selbstständige) Versicherungsfälle ursächlich, ist gem. § 4 Abs. 2 S. 2 ARB der erste Versicherungsfall maßgeblich. Zu berücksichtigen sind allerdings nur solche Verstöße, die noch Bedeutung für den späteren Konflikt haben. Rz. 409 Hinweis Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 18 Punkten im Verkehrszent...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / (4) Rückforderungsvorbehalt bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatzes

Rz. 341 Hinsichtlich des Rückforderungsvorbehalts bei Verurteilung wegen Vorsatzes gem. § 2 i aa S. 2 ARB wird häufig übersehen, dass nach dem ausdrücklichen Wortlaut der vertraglichen Erstattungsregelung nicht stets sämtliche Kosten zurückzuerstatten sind, sondern nur diejenigen Kosten, die der Rechtsschutzversicherer "für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines vorsätzli...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / d) Rechnungsstellung beim rechtsschutzversicherten Mandanten

Rz. 299 Aus dem Dreiecksverhältnis folgt ferner, dass der Anwalt lediglich für seinen Mandanten tätig wird und sich dementsprechend auch die Honorarforderungen ausschließlich gegen den Versicherungsnehmer als Mandanten richten. Merke Auch die Kostenrechnung ist daher ausschließlich an den Mandanten (als Rechnungsempfänger) zu stellen und lediglich dem Rechtsschutzversicherer ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Schema der Anspruchsprüfung

Rz. 319 Bei der Anspruchsprüfung ist daher wie folgt vorzugehen:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / c) Folgen im Falle der Insolvenz des Versicherungsnehmers

Rz. 298 Vorsicht Aufgrund dieses doppelten Leistungsverhältnisses besteht auch im Falle der Insolvenz lediglich ein Anspruch des Anwalts aus der Insolvenzmasse, während der Versicherungsanspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung in die Masse fällt und der Befriedigung aller Gläubiger dient. Ein § 110 VVG in der Haftpflichtversicherung vergleichbares Privileg des Anwa...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 5. Konfliktauslösende Willenserklärung/Rechtshandlung gem. § 4 Abs. 3 a ARB

Rz. 412 Gem. § 4 Abs. 3 a ARB ist zusätzlich zum Vorliegen des Versicherungsfalls in versicherter Zeit noch eine weitere Voraussetzung der Rechtsschutzdeckung zu beachten. Danach besteht kein Rechtsschutz, wenn eine vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommene Willenserklärung oder Rechtshandlung den Versicherungsfall ausgelöst hat. Rz. 413 In Betracht kommen als derarti...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Straf-/OWi-Recht

Rz. 386 Die Situation einer Teildeckung kann z.B. entstehen bei einer Strafverfolgung wegen eines versicherten und eines nicht versicherten (Vorsatz-)Delikts. Beispiel Gegen den Versicherungsnehmer läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs einer fahrlässigen Körperverletzung aufgrund eines Verkehrsunfalls sowie einer späteren Beleidigung des den Unfall aufnehmenden Po...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / c) Korrespondenz mit eigenem KH-Versicherer des Mandanten

Rz. 420 Schaltet sich der Anwalt in die Schadenmeldung und -abwicklung mit dem eigenen KH-Versicherer des Mandanten ein, so besteht für diese Tätigkeit (die gebührenrechtlich eine gesonderte versicherungsrechtliche Angelegenheit darstellt) zunächst ebenfalls keine Rechtsschutzdeckung. Insoweit fehlt es an einem Versicherungsfall bezogen auf die eigene KH-Versicherung des Man...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. "Goslarer Orientierungsrahmen"

Rz. 186 Aufgrund einer Empfehlung des Arbeitskreises II des 47. Deutschen Verkehrsgerichtstages (VGT) 2009 hat im November 2009 ein Symposium von Verkehrsrechtlern aus dem Kreise der Versicherungswirtschaft, der Vereine und Verbände stattgefunden. Aus diesem Symposium ist ein "unverbindlicher Orientierungsrahmen" hervorgegangen, der für typische, in der Praxis häufig vorkomm...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 3. Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 S. 3 ARB

Rz. 406 Gem. § 4 Abs. 1 S. 3 ARB besteht bei den Leistungsarten § 2b bis 2 g (also nicht beim Schadensersatz- und Straf-/OWi-Rechtsschutz) eine Wartezeit. Das bedeutet, dass kein Rechtsschutz besteht, wenn der Versicherungsfall innerhalb von 3 Monaten seit Vertragsbeginn eingetreten ist. Vorsicht Inzwischen gibt es Individualklauseln mit der Vereinbarung einer längeren Wartez...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. Versicherte Kostenarten

Rz. 350 Im Verkehrsbereich kommen folgende versicherte Kostenarten in Betracht:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / aa) Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 ARB

Rz. 322 Grundsätzlich ist beim Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 ARB zu beachten, dass das Fahrzeug nur dann versichert ist, wenn es auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist. Rechtsschutz bei das Kfz betreffenden Vertragsstreitigkeiten (z.B. Gewährleistung beim Fahrzeugkauf) besteht gem. § 21 Abs. 6 ARB jedoch bereits vor der Zulassung des Fahrzeugs auf den Versicherungsnehm...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / aa) Schadensersatz-Rechtsschutz gem. § 2 a ARB

Rz. 329 Beim Schadensersatz-Rechtsschutz gem. § 2 a ARB ist zu berücksichtigen, dass lediglich die Geltendmachung von gesetzlichen Schadensersatzansprüchen, niemals jedoch die Abwehr versichert ist, da letztere in den Bereich der Haftpflichtversicherung fällt (vgl. oben Rdn 278 ff.). Ferner besteht ein genereller Ausschluss für Schadensersatz aufgrund von absoluten Rechten i...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Unterschiedliche Bedingungswerke

Rz. 288 Grundsätzlich besteht auch im Bereich der Rechtsschutzversicherung aufgrund der zunehmenden Verwendung von Individualklauseln die Notwendigkeit, sich zur Anspruchsprüfung stets den Versicherungsschein sowie die konkreten zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) vorlegen zu lassen. Rz. 289 Aufgrund der Verbreitung wird nachfolge...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / (1) Rechtsschutz für "Verteidigung"

Rz. 334 Beim Straf-Rechtsschutz gem. § 2 i ARB ist zu berücksichtigen, dass danach von vornherein Rechtsschutz nur für die Verteidigung gewährt wird. Das bedeutet zunächst, dass jegliche aktive Strafverfolgung (Nebenkläger-, Privatkläger-, Verletztenvertretung, Zeugenbeistand etc.) ausscheidet. Ausnahmen gibt es insoweit in Individualklauseln einzelner Versicherer für bestim...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Besonderheiten bei den einzelnen Risiken

a) Brand i.S.d. § 12 Abs. 1 I a AKB bzw. A.2.2.1 AKB 2008 Rz. 226 Brand ist ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat. Beispiele zu den Voraussetzungen eines "Brandes":mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / b) Aufklärungsobliegenheit

Rz. 79 Die in der Praxis entscheidende Obliegenheit nach Eintritt des Versicherungsfalls ist die Aufklärungsobliegenheit gem. § 7 I Abs. 2 AKB bzw. E.1.3 AKB 2008. aa) Wichtige Fallgruppen Rz. 80 Ein Verstoß gegen die Aufklärungsobliegenheit kommt insbesondere bei folgenden Fallgruppen in Betracht:mehr